26FEI88737_2.03_ZTB.pdf

Bau eines Fledermausturms in Schleswig-Holstein

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.10.2026, 10:39 (Europe/Berlin)

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Zusätzliche technische Bestimmungen Anlage 2.3

Abkürzungen

Ril Richtlinie DS Druckschrift DBS DB Standard DV Dienstvorschrift TR Technische Regeln EBA Eisenbahn-Bundesamt BGR Berufsgenossenschaftliche Regel

Hinweise

Das Regelwerk der Deutschen Bahn AG ist zu beachten. Auszugsweise sind insbesondere die folgenden Regelwerke maßgebend:

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden in der Regel nur die Haupt- und Untergruppennummern benannt.

Unterlagen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen und weitere technische Regelwerke

Ril 123 Notfallmanagement Ril 124 Brandschutz Ril 132.01 Arbeitsschutz im DB-Konzern Ril 413 Infrastruktur gestalten Ril 809 Infrastruktur- und elektrotechnische Maßnahmen realisieren (planen, durchführen, abnehmen, dokumentieren und abschließen)

Ril 825 Baumaschinen einsetzen Ril 836 Erdbauwerke und sonstige geotechnische Bauwerke planen, bauen und instandhalten Ril 882 Landschaftsplanung und Vegetationskontrolle Ril 886 Bestand in Plänen dokumentieren VV BAU Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau sowie maschinentechnische Anlagen ZTV Sob-StB 04 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau ZTV LW 99 Zusätzliche technischen Vorschriften und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege ZTV Ing Zusätzliche technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien Ingenieurbauten RSA Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen über bauliche Anlagen

208.1213V40 Zusätzliche technische Bestimmungen Seite 1 Fachautor: FE.EI 76 | Dirk Petershofer | Tel.: 9481-4719 Gültig ab: 05.10.2026 26FEI88737

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