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Bau eines Deckwerks mit Wellenüberschlagssicherung

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

Baubeschreibung

Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-

Auguste-Viktoria-Koog

Dkm 193+188 bis Dkm 194+985

Aufgestellt:

Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein Herzog-Adolf-Straße 1 D - 25813 Husum

Wir schützen Schleswig-Holsteins Küsten

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

1.0 Inhaltsverzeichnis

1.0 Allgemeine Beschreibung der Leistung............................................................6

1.1. Art und Umfang der Maßnahme.....................................................................................6

1.2. Veranlassung..................................................................................................................6

1.3. Rechtsgrundlage............................................................................................................6

1.4. Baurechtliche Genehmigung..........................................................................................7

1.5. Angaben zu Gleitklauseln...............................................................................................7

1.6. Haupt und Nebenangebote............................................................................................7

1.7. Schutzzeiten...................................................................................................................8

1.7.1. Deichschutzzeit........................................................................................................8

1.7.2. Brutvogelschutzzeit..................................................................................................8

1.8. Auszuführende Leistungen.............................................................................................8

1.9. Baubeginn......................................................................................................................9

1.10. Gleichzeitig laufende Arbeiten......................................................................................9

1.11. Sicherheit auf der Baustelle.......................................................................................10

1.12. Umweltbaubegleitung (UBB)......................................................................................10

2.0 Angaben zur Baustelle und den öffentlichen Verhältnissen..........................11

2.1. Lage der Baustelle.......................................................................................................11

2.2. Bestand........................................................................................................................11

2.3. Öffentliche Verkehrswege zur Baustelle......................................................................11

2.4. Zugänge und Zufahrten................................................................................................12

2.5. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen.......................................12

2.6. Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche.....................................................................13

2.7. Unterkünfte...................................................................................................................13

2.8. Verpachtete Deichflächen............................................................................................13

2.9. Baugrund- und Bodenverhältnisse...............................................................................14

2.10. Zu schützende Bereiche und Objekte........................................................................15

2.10.1. Ver- und Entsorgungsleitungen...........................................................................15

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

2.10.2. Rohre und Leitungen...........................................................................................15

2.10.3. Festpunkte...........................................................................................................15

2.10.4. Schutz gegen Baulärm........................................................................................16

2.10.5. Öffentliche Straßen und Flächen.........................................................................16

2.10.6. Schutz gegen Staubentwicklung..........................................................................16

2.10.7. Öffentlicher Verkehr im Baubereich.....................................................................17

2.10.8. Bauliche Anlagen.................................................................................................17

2.10.9. Wattflächen/ Salzwiesen/ FFH- Gebiet................................................................18

2.11. Wasserstände am Pegel Meldorf AP.........................................................................18

3.0 Ausgeführte Vorarbeiten und Ergebnisse von Voruntersuchungen.............20

3.1. Vorarbeiten...................................................................................................................20

3.2. Ergebnisse der Voruntersuchung.................................................................................20

3.2.1. Kampfmittelfreiheit.................................................................................................20

3.2.2. PAK- Untersuchung...............................................................................................21

3.2.3. Beton......................................................................................................................21

3.2.4. Bodenuntersuchung Deich und Lagerplatz............................................................21

3.2.5. Setzungen..............................................................................................................22

4.0 Angaben zur Ausführung der Baumaßnahme.................................................23

4.1. Möglicher Bauablauf und Termine...............................................................................23

4.2. Auszuführende Arbeiten...............................................................................................24

4.2.1. Allgemein...............................................................................................................24

4.2.2. Verkehrsführung....................................................................................................24

4.2.3. Verkehrssicherheit.................................................................................................25

4.2.4. Temporärer Weidezaun/ Sichtzäune/ Absperrungen.............................................25

4.2.5. Treibsel räumen und fahren...................................................................................26

4.2.6. Rückbauarbeiten....................................................................................................26

4.2.6.1. Deckwerke...................................................................................................26

4.2.6.2. Wegebau......................................................................................................28

4.2.6.3. Sonstiges.....................................................................................................29

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4.2.7. Lagerplatz und Baustelleneinrichtungsfläche........................................................29

4.2.8. Deichdurchstiche...................................................................................................31

4.2.9. Erdarbeiten............................................................................................................31

4.2.9.1. Zulieferung von Füllboden/ Frostschutzschicht............................................31

4.2.9.2. Kajedeich.....................................................................................................32

4.2.9.3. Wasserhaltung Baufeld................................................................................32

4.2.9.4. Kleiabdeckung..............................................................................................33

4.2.10. Kleientnahme.......................................................................................................33

4.2.11. Deckwerk.............................................................................................................34

4.2.12. Wellenüberschlagsicherung.................................................................................35

4.2.13. Deichrampe..........................................................................................................37

4.2.14. Entwässerung......................................................................................................37

4.2.15. Deichzubehör.......................................................................................................38

4.2.15.1. Wasserleitung............................................................................................38

4.2.15.2. Schaftränke................................................................................................38

4.2.15.3. Weidezäune...............................................................................................38

4.2.16. Deichbegrünung.................................................................................................38

4.2.17. Bauzwischenzustände/ Wintersicherung.............................................................39

4.3. Baustoffe......................................................................................................................39

4.3.1. Allgemeines...........................................................................................................39

4.3.2. Erdbaustoffe...........................................................................................................39

4.3.3. Schichten ohne Bindemittel...................................................................................39

4.3.4. Bituminöse Baustoffe für den Wege- und Böschungsbau.....................................40

4.3.5. Geotextilien, Geogitter...........................................................................................40

4.3.6. Betonprodukte.......................................................................................................40

4.3.7. Abfälle....................................................................................................................40

4.3.8. Kontaminierte Stoffe/ Belasteter Aushub...............................................................41

4.3.9. Bauschild und sonstige Beschilderung..................................................................41

4.4. Prüfungen.....................................................................................................................41

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4.5. Beweissicherung..........................................................................................................41

4.6. Vermessung und Aufmaße...........................................................................................41

4.6.1. Allgemeines...........................................................................................................41

4.6.2. Aufmaß Urgelände.................................................................................................42

4.6.3. Abrechnungsaufmaße...........................................................................................43

4.6.4. Schlussvermessung...............................................................................................44

4.7. Abrechnung von Stundenlohnarbeiten.........................................................................44

4.8. Aufgaben des Schachtmeisters....................................................................................44

4.9. Rechnungsstellung.......................................................................................................44

4.10. Zusätzliche technische Vorschriften...........................................................................45

5.0 Ausführungsunterlagen....................................................................................47

5.1. Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen............................................47

5.2. Vom Auftragnehmer zu erstellende Ausführungsunterlagen........................................47

5.2.1. Bauzeitenplan........................................................................................................47

5.2.2. Bestandsunterlagen, Berichte und Dokumente.....................................................48

5.2.3. Technische Bearbeitung........................................................................................48

5.3. Änderung während der Bauausführung.......................................................................48

5.3.1. Geänderte und / oder zusätzliche Leistungen, wesentliche..................................48

Mehrmengen...................................................................................................................48

6.0 Weitere Besondere Vertragsbedingungen......................................................50

6.1. Hydrauliköl und Kontaminationsschutz........................................................................50

6.2. Verteilung der Gefahr...................................................................................................50

6.3. Abnahme gemäß § 12 VOB/B......................................................................................51

6.4. Sicherheitsleistung gemäß § 17 VOB/B.......................................................................51

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1.0 Allgemeine Beschreibung der Leistung

1.1. Art und Umfang der Maßnahme

Das Land Schleswig-Holstein, endvertreten durch den Landesbetrieb für Küstenschutz,

Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH), Betriebssitz Husum, plant im

Deichabschnitt von Dkm 193+188 (ca. Station 0-075) bis Dkm 194+985 (ca. Station 1+694) die

Anpassung des Landesschutzdeiches „Kaiserin- Auguste- Viktoria- Koog“. Dazu soll der

Bestand auf gesamter Strecke zurückgebaut und dafür eine Wellenüberschlagsicherung mit

Deckwerk hergestellt werden. Die folgenden Stationierungen und Planunterlagen orientieren

sich an der Stationierung der Planungsachse (WÜS-OK). Somit liegt der tatsächlich Baubeginn

bei Station 0+000 (Dkm 193+262) und endet bei ca. Station 1+570 (Dkm 194+857) wodurch

die Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk auf ca. 1.570 m hergestellt wird.

1.2. Veranlassung

Die Höhenlage und der konstruktive Aufbau des bestehenden Treibselabfuhrweges

entsprechen nicht mehr den heutigen technischen und klimatischen Anforderungen. Die

Durchführung von Unterhaltungsarbeiten nach Landeswassergesetz (LWG) § 69 Abs. 1

werden durch dessen geringe Höhenlage erschwert. Erschwerend kommt ein bisher hohes

Treibselaufkommen, bedingt durch das sehr breite Vorland, hinzu. Dadurch ist ein

witterungsunabhängiges Befahren des Deiches zusätzlich erschwert wird.

1.3. Rechtsgrundlage

Gemäß § 63 (LWG) Abs. 2 (gültig ab 01.01.2025) des Landes Schleswig-Holstein in

Verbindung mit § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) muss für die Küstenschutzmaßnahme

„Deichanpassung Kaiserin- Auguste- Viktoria- Koog“ keine küstenschutzrechtliche

Genehmigung durchgeführt werden.

Dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-

Holstein (LKN.SH) als untere Küstenschutzbehörde ist die Maßnahme nach § 63 LWG

lediglich anzuzeigen.

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-

Holstein (MEKUN SH) als oberste Küstenschutzbehörde (OKB) und die untere

Naturschutzbehörde (UNB) sind zu informieren. Letztere hat ihr Benehmen und Einvernehmen

zu erteilen.

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

1.4. Baurechtliche Genehmigung

Die Maßnahme „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin- Auguste- Viktoria-

Koog“ wurde am 06.03.2026 der unteren Küstenschutzbehörde angezeigt. Das Benehmen

und Einvernehmen der UNB wurde nach LWG, § 63 Abs. 2 am 05.05.2026 erteilt.

1.5. Angaben zu Gleitklauseln

Es wird keine Lohngleitklausel und auch keine Stoffpreisgleitklausel vereinbart. Der

Auftragnehmer hat entsprechend zu kalkulieren.

1.6. Haupt und Nebenangebote

Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.

Nebenangebote sind ausschließlich für die Produktwahl der Position 04.01.0110 zugelassen.

Ein alternativ angebotenes Produkt für die Deichaußenböschung hat die im folgenden

aufgeführten Kriterien zu erfüllen:

• Die Mastixschichtstärke darf im Zuge des Nebenangebotes nicht geändert werden.

• Die Oberkante der Mastixschicht muss bündig mit der Oberkante der Keilfalzplatte abschließen.

• Die hydraulische Filterwirksamkeit muss sowohl am Gesamtsystem als auch in jeder einzelnen Schicht nach den jeweiligen BAW- Merkblättern nachgewiesen werden.

Insbesondere die BAW- MAK 2013 Änderung A1:2015, MMB 2013 Änderung

A1:2015 , MAG 2021, RPG 2021 und TLG 2018 sind zu berücksichtigen. Die hydraulische Durchlässigkeit darf in der Pos. 04.01.0110 k = 10(−5) m/s nicht F

unterschreiten. Eine prüffähige Dokumentation und das Produktdatenblatt oder bei

Mehrstufensystemen, die Produktdatenblätter sind mit dem Angebot einzureichen.

• Die mechanische Filterwirksamkeit muss sowohl am Gesamtsystem als auch in jeder einzelnen Schicht nach den jeweiligen BAW- Merkblättern nachgewiesen werden.

Insbesondere die BAW- MAK 2013 Änderung A1:2015, MMB 2013 Änderung

A1:2015 , MAG 2021, RPG 2021 und TLG 2018 sind zu berücksichtigen. Eine

prüffähige Dokumentation und das Produktdatenblatt oder bei Mehrstufensystemen,

die Produktdatenblätter sind mit dem Angebot einzureichen.

• Das Gesamtsystem des Deckwerks muss einer mittleren Beanspruchung nach EAK standhalten. Die hierfür sicherzustellende Flächenlast darf 5 kN/m² nicht

unterschreiten.

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

• Sollte das gewählte Produkt eine Veränderung der zuerst ausgeführten Pos. 04.01.0100 (Schichtstärke oder Material) sowie 04.01.0020 und 04.01.0090 zur Folge

haben, so hat das Nebenangebot auch diese Positionen mit einzubeziehen. Bei einer

Veränderung ist der Nachweis der Filterstabilität (mechanisch und hydraulisch)

genauso zu erbringen wie bei der darüber liegenden Schicht und im Gesamtsystem.

Der entsprechende Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.

Alle notwendigen Nachweise zum Produkt sind bei Angebotsabgabe mit einzureichen.

1.7. Schutzzeiten

1.7.1. Deichschutzzeit

Alle deichsicherheitsgefährdenden Arbeiten sind zwingend bis zum 30.09. eines Jahres

abzuschließen, da grundsätzlich in der Zeit vom 01.10. bis 15.04. keine

deichsicherheitsgefährdenden Arbeiten durchgeführt werden dürfen (Deichschutzzeit). Ein

verfrühter Beginn ist ausschließlich nach Rücksprache und Zustimmung des Auftraggebers

möglich.

1.7.2. Brutvogelschutzzeit

Aufgrund der allgemeinen Brutvogelsaison der heimischen Arten bis einschließlich Mitte

August (15.08.) darf mit dem Kleiabbau (LV-Titel. 03.02) im Vorland frühestens ab dem

16.08.27 und/oder nach Rücksprache mit der UBB (s. Kap. 1.12) begonnen werden. Da die

Deichschutzzeit allerdings bereits am 01.10.27 wieder beginnt muss bis zu diesem Zeitpunkt

der Einbau ebenfalls abgeschlossen worden sein.

1.8. Auszuführende Leistungen

Die Maßnahme soll innerhalb eines Baujahres umgesetzt werden. Als vorläufige Hauptleistung

sind zu erbringen:

Allgemein:

  • Herrichtung Lagerplatz und Ausbau der Zufahrt sowie Baustraße auf Weidefläche

  • Beschilderung aufbauen

  • Aufbau temporären Weidezaun, Sichtzaun sowie Absperrungen

  • Herstellung und Vorhaltung von zwei Deichdurchstichen (DD_1 und DD_2)

  • Dauerhaftes schließen DD_1 und DD_2 nach Fertigstellung der Maßnahme

  • Rückbau des Lagerplatzes und Wiederherstellung (inkl. Begrünung) der Weidefläche

Deichabschnitt:

  • Aufbau temporären Weidezäune sowie Absperrungen

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  • Teilrückbau des Weges aus Asphalt inkl. Randeinfassung (insgesamt ca. 100,00 m)

  • Rückbau des Weges aus Pflastersteinen und Sandunterbau inkl. Randeinfassung auf ca. 1,57 km Länge

  • Rückbau der Rampe aus Pflastersteinen und Sandunterbau inkl. Randeinfassung

  • Transport und Zwischenlagerung der zu brechenden Materialien auf Lagerplatz

  • Brechen des Rückbaumaterials inkl. späterer Einbau als Schottertragschicht

  • Herstellung Kajedeich

  • Wasserleitung für Schaftränken aufnehmen und verlegen

  • Auffüllen des Wegebereichs mit Füllsand zwischen ca. Station 1+200 bis 1+510 inkl. Herstellung Drainage und Bodenverbesserung durch Vlies- Geogitter- Kombination

  • Einbau Bestandsand zwischen ca. Station 0+000 bis 1+040 einschließlich der Rampe sowie ca. 1+510 bis 1+569

  • Auffüllen des Deckwerks mit Füllsand

  • Herstellen des Mastixschotterdeckwerks inkl. Fußpfahlreihe auf ca. 1,57 km Länge

  • Herstellen der Wellenüberschlagsicherung (ca. 1,57 km Länge) inkl. Rampe (ca. 300,00 m Länge)

  • Herstellung Transportweg aus Baggermatratzen o. ä. (nach Wahl des AN) zu

Achtzehnrutengraben herrichten

  • Abbau, Transport und Einbau des Kleis aus dem Vorland in die Deichaußenböschung (Ab 16. August 2027)

  • Herstellung der Profilangleichung aus Deichmaterial, Miete und Klei aus Vorland

  • Begrünung der Deichaußenböschung und im Bereich der Deichdurchstiche

1.9. Baubeginn

Der für die Einrichtung der BE-/ Lagerfläche angedachte Platz wird, nach

Kartierungsergebnissen 2025, u. a. von mehreren Kiebitzbrutpaaren beansprucht. Um das

Brüten der Tiere räumlich zu regulieren muss die Herrichtung der BE-/ Lagerfläche und des

Sichtzauns bis spätestens zum Ende der 8ten Kalenderwoche begonnen haben, da ab dem

01.03. die übliche Brutsaison der Kiebitze beginnt. Die deichgefährdenden Maßnahmen dürfen

dennoch erst ab dem 15.04 oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber beginnen.

1.10. Gleichzeitig laufende Arbeiten

Zeitgleich mit der Maßnahme am Kaiserin- Auguste- Viktoria- Koog finden in näherer

Umgebung keine weiteren baulichen Maßnahmen des Küstenschutzes statt.

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

Es ist allerdings immer mit Deichunterhaltungsmaßnahmen des Auftraggebers und dessen

Pächtern zu rechnen.

1.11. Sicherheit auf der Baustelle

Die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen

(Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998, zuletzt geändert durch Art. 1 vom 19. Dezember

2022, ist zu beachten. Dennoch ist mit Touristen (Radverkehr) und ggf. Schafen im Baufeld zu

rechnen.

Der Auftragnehmer hat in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz alle gesetzlichen

Regelungen und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

Des Weiteren wird vom Auftraggeber gemäß Baustellenverordnung ein Koordinator bestellt

(SiGeKo). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Koordinator in seiner Tätigkeit zu

unterstützen. Betriebliche Dokumente, wie z. B. die Gefährdungsbeurteilung, Festlegung der

Schutzmaßnahmen, Prüfprotokolle, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der

Baustelle von Bedeutung sind, sind dem Koordinator auf Verlangen vorzulegen.

1.12. Umweltbaubegleitung (UBB)

Zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

sowie zur Vermeidung von Verbotstatbeständen i.S. des § 44 Abs. 1 BNatSchG wird vor und

während der Maßnahme seitens des Auftraggebers eine Umweltbaubegleitung eingesetzt.

Diese soll neben der Vermeidung der o.g. Verbotstatbestände sicherstellen, dass die Belange

des Naturschutzes und der Landschaftspflege in allen Phasen der Bauausführung

entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften und der genehmigten Bauunterlagen

berücksichtigt werden.

Die UBB ist in beratender Funktion für den Auftraggeber tätig, übernimmt jedoch keine

Bauleitungsfunktion. Soweit erforderlich, nimmt die UBB an den Baubesprechungen teil und

informiert den Auftraggeber und Auftragnehmer über Konfliktpotentiale insbesondere in Bezug

auf Verbotstatbestände. Die fortlaufende Dokumentation der UBB wird gesondert protokolliert.

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

2.0 Angaben zur Baustelle und den öffentlichen

Verhältnissen

Zur Durchführung der beschriebenen Leistungen hat sich der Auftragnehmer

eigenverantwortlich über die örtlichen Verhältnisse, Zufahrten, Platzverhältnisse,

Erschwernisse sowie sonstige die Leistung beeinflussende Umstände zu verschaffen. Mit

Angebotsabgabe bestätigt der Auftragnehmer, dass die bei üblicher Sorgfalt erkennbaren

örtlichen Verhältnisse bei der Preisbildung berücksichtigt wurden. Ergänzend wird eine

Fotodokumentation zur Verfügung gestellt.

2.1. Lage der Baustelle

Der Bauabschnitt befindet sich in der Gemeinde Friedrichskoog, gelegen im Kreis

Dithmarschen, Land Schleswig-Holstein, Bundesrepublik Deutschland. Der Lagerplatz liegt

ebenfalls in der Gemeinde Friedrichskoog. Die bautechnische Maßnahme soll zwischen

Station ca. 0+000 und ca. Station 1+570 umgesetzt werden. Die genaue Lage der Baustelle ist

der Übersichtskarte 1.01 und dem Lageplan 2.01 zu entnehmen. Östlich des Baufeldes grenzt

der Deichabschnitt „Speicherkoog Süd“ und westlich der Maßnahme der Deichabschnitt

„Friedrichskoog Edendorf“ an.

2.2. Bestand

Im gesamten Baubereich befindet sich ein ca. 3,00 m breiter Treibselabfuhrweg (Plan Nr.

2.04). Er hat eine Gesamtlänge von ca. 1.480 m und besteht aus Pflastersteinen, die auf eine

ca. 60 cm starke Sand bzw. Sand-Schotterschicht in dem Deichabschnitt verlegt wurden.

Selbiges gilt für die Rampe zwischen Station 0+717 und 1+017.

Im Osten (Speicherkoog Süd) schließt voraussichtlich eine 6,0 m breite Straße aus

Asphaltgrobbeton mit einem angrenzenden Deckwerk aus Schüttsteinen an. Hergestellt wurde

der Abschnitt in den 70er. Jahren.

Der angrenzende Abschnitt Edendorf am Bauende besteht aus einer 5,0 m breiten

asphaltierten Wellenüberschlagsicherung mit angrenzendem Mastixdeckwerk (Plan Nr. 6.03).

Die Herstellung dieses Abschnitts hat um 2010 stattgefunden.

2.3. Öffentliche Verkehrswege zur Baustelle

Das Bauvorhaben ist über das öffentliche Straßennetz der L144, der K16 und der K17 zu

erreichen. Letztere dient auch Streckenweise als Deichverteidigungsweg. Von der K17 führt

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

der Deichverteidigungsweg „Mückenweg“ Richtung Osten zu dem temporär geplanten

Deichdurchstich (DD_1).

Die Zufahrt auf die Baustelle wird über die vorhandene Rampe bei Station 1+017 und über die

herzustellenden Deichdurchstiche bei ca. Station 0-056 (DD_1) und Station 1+445 (DD_2)

erfolgen.

Im Deichdurchstich bei Station 1+445 (b = 8,00 m) wird Begegnungsverkehr möglich sein.

Der Lagerplatz bzw. die Baustelleneinrichtungsfläche wird über die K17 erreicht. Von dort aus

soll eine herzustellende temporäre Baustraße zu dem Deichdurchstich DD_2 und ins Baufeld

führen.

Die Deichdurchstiche müssen vollständig neu hergestellt werden und bis zum 30.09. des

Baujahres wieder vollständig verschlossen sein.

Auf allen angegebenen Wegen findet öffentlicher Verkehr statt. Für alle Transporte sind die

Vorgaben der StVO, vor allem die Paragraphen 32 und 34, sowie die StVZO zu beachten.

Die notwendigen Verkehrsgenehmigungen für die Benutzung v.g. öffentlichen Verkehrswege

sind bei den zuständigen Verwaltungen einzuholen. Die damit verbundenen Auflagen sind zu

beachten. Die entstehenden Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Beseitigung von

Schäden, die nachweislich auf die Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen sind,

gehen zu dessen Lasten.

Der Auftragnehmer hat ggf. erforderliche Sondergenehmigungen für den Einsatz von

Fahrzeugen, die den Vorgaben der StVZO widersprechen, selbstständig und auf eigene

Kosten bei den zuständigen Stellen einzuholen.

2.4. Zugänge und Zufahrten

Den Schäfern, sowie den sonstigen für die Deichunterhaltung zuständigen Institutionen, muss

jederzeit der Zutritt zu den beweideten Deichflächen ermöglicht werden. Für eine

Sicherstellung von Rückzugsmöglichkeiten bei ggf. auftretenden Sommersturmfluten ist bei

Station 1+480 im Bereich der Deichkrone das Weidetor für den Schäfer offen zu halten. Die

Rampenzufahrt bei Station 1+460 ist gegen öffentlichen Verkehr zu sperren.

2.5. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Strom-, Telefon-, Wasser- und Abwasseranschlüsse werden vom Auftraggeber nicht zur

Verfügung gestellt. Die Erkundung möglicher Anschlüsse ist Aufgabe des Auftragnehmers.

Kosten für die Ver- und Entsorgungen sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen.

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2.6. Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche

Lager- und Einrichtungsflächen (für z.B. Pflastersteine, Randeinfassungen,

Baustellencontainer und WC-Anlage etc.) stellt der Auftraggeber (s. Plan Nr. 2.03) zur

Verfügung. Dabei handelt es sich um aktuell als Hürdenfläche und Weide verwendetes

Grünland mit einer Gesamtgröße von ca. 4.600 m². Die darauf herzurichtende Schotterfläche

wird dabei ungefähr 3.890 m² in Anspruch nehmen. Weitere 720 m² sind östlich der Fläche als

Bereich für die Randverwallung vorbehalten. Zu dem bereits bestehenden Weidezaun südlich

der Fläche muss ein 5,00 m breiter Streifen erhalten bleiben.

Die Herstellung dieser Fläche erfolgt auf Kosten des Auftragnehmers. Nach Abschluss der

Baumaßnahme ist der ursprüngliche Zustand vollständig und fachgerecht wiederherzustellen.

Sollten zudem noch benötigte Baustelleneinrichtungs-, Lager- und Arbeitsflächen von Nöten

sein, hat der Auftragnehmer sich diese selbst zu beschaffen und herzurichten. Nach

Beendigung der Arbeiten ist die Fläche zu räumen und wieder in den Urzustand zu versetzen.

Die Kosten hierfür sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen.

2.7. Unterkünfte

Die Beschaffung der erforderlichen Unterkünfte für die gesamte Bauzeit obliegt dem

Auftragnehmer und hat auf eigene Kosten zu erfolgen.

2.8. Verpachtete Deichflächen

Die landeseigenen Deichflächen sind derzeit an einen Schäfer verpachtet. Der Lagerplatz ist

ebenfalls Teil dieses Pachtvertrages. Die Maßnahme an sich und die davon betroffenen

zusätzlichen Flächen sind im Vorfeld mit dem Schäfer abgestimmt worden. Die Schafe werden

für die Dauer der Bauzeit durch einen temporären Weidezaun, aus Bauzaunelementen, quer

zur Deichkrone vom Baufeld fern gehalten (s. Kap. 4.2.4). Parallel zur Kajedeichaußengrenze

soll ebenfalls ein temporärer Weidezaun aufgestellt werden, der die Schafe im Vorland des

Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koogs hält. Dieser soll jedoch aus Knotengeflecht hergestellt

werden.

Die Tränken im Vorland (Tränke 3 und 4) sind, um die Tiere zu versorgen, in Betrieb zu halten.

Gegebenenfalls ist dem Schäfer im Sturmflutfall eine Überwegung über die

Baustelleneinrichtungs- /Zwischenlagerfläche auf seine restliche Hürdenparzelle zu gewähren

(s. Kap. 2.4). Dafür ist der Weidezaun im Bereich der markierten Innenböschung (blau)

aufzunehmen und zu entsorgen (Fotodokumentation Abb. 20/ 21). Nach Fertigstellung der

Maßnahme sind alle rückgebauten Zäune wieder herzustellen, sofern nichts anderes

vereinbart wurde.

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2.9. Baugrund- und Bodenverhältnisse

Es sind im Zuge der Planungen Baugrundaufschlüsse, innerhalb des Deichbesticks, im

Bereich der neu herzustellenden Wellenüberschlagsicherung, durchgeführt worden.

Die Baugrund- bzw. Bodenverhältnisse können dem beigefügten geotechnischen Berichten

entnommen werden:

Baufeld: Geotechnischer Bericht Nr.: GA 2024/06 (Anlage 2)

Die Befahrbarkeit des Baufeldes, der Kleientnahme (Vorland) und des Lagerplatzes mit

Baugeräten - vor allem nach Niederschlagsereignissen - ist ohne zusätzliche

Ertüchtigungsmaßnahmen in der Regel nicht gegeben. Es besteht jedoch die Möglichkeit die

Transporte auf den jeweiligen horizonten der einzubauenden Bodenschichten erfolgen zu

lassen (vgl. Kap. 4.2.2).

Das herstellen der temporären Baustraßen im Vorland wird durch die entsprechende LV-

Position vergütet und ist Sache des Auftragnehmers. Die Flurschäden sind hier so gering wie

möglich zu halten.

Da das vorherrschende Bodenmaterial aus Wattsanden und -schluffen besteht ist die

Verdichtungsenergie im Baufeld entsprechend anzupassen.

Kleiböden, sowie die übrigen voraussichtlich anzutreffenden Bodenarten, sind sehr

wasserempfindliche Böden, die bei ungünstiger Witterung und gleichzeitig hoher Belastung

(durch bspw. Baufahrzeuge mit Radlasten/Punktlasten) zu starker Verformung neigen.

Aufgrund seiner Kornzusammensetzung und aus Erfahrungen können den Böden nur sehr

geringe Verformungsmodule zugewiesen werden. Ein Verformungsmodul Ev2 ≥ 45 MN/m² auf

dem Höhenniveau des Planums bei Erhaltungsmaßnahmen der grundhaften

Erneuerung ohne eine Ertüchtigung gemäß ZTV E-StB 17 hinsichtlich seiner Tragfähigkeit ist

voraussichtlich nicht zu erwarten. Durch den bisherigen Aufbau wird davon ausgegangen,

dass eine Konsolidierung der Weichschichten im Unterbau erfolgt ist. Eine ausreichende

Tragfähigkeit ist auch auf der Frostschutzschicht bei Erhaltungsmaßnahmen, bei denen der

vorhandene Wegebau vollständig ersetzt wird, bei einem Zielwert von 100 MN/m² nicht zu

erwarten.

Die Prüfungen (Eigenüberwachungen und Kontrollprüfungen) der Tragfähigkeit anhand von

Plattendruckversuchen auf der vorhandenen ungebundenen Unterlage bzw. auf dem Planum

des Auftraggebers wird erfahrungsgemäß nicht zu den erforderlichen Verformungsmodul-

Werten führen. Für die oberen 20 cm der Frostschutzschicht gilt ausschließlich ein

Verdichtungsgrad von DPr ≥ 100 %. Für die Frostschutzschicht unterhalb dieses Bereiches gilt

ein Verdichtungsgrad von DPr ≥ 97 %. Ein Verformungsmodul auf der Frostschutzschicht ist

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nicht geschuldet, ist aber im Rahmen der Eigenüberwachung zur Dokumentation

durchzuführen. Kontrollprüfungen sind auf Anweisung und zu Lasten des Auftraggebers

umzusetzen. Die Ergebnisse der Eigenüberwachung sind auf Verlangen dem Auftraggeber zu

übergeben.

Der Zustand der freigelegten Unterlage des Auftraggebers darf nicht verschlechtert werden

und ist zum Schutz vor Witterungseinflüssen und dynamischen Belastungen schnellstmöglich

zu überbauen bzw. zwischenzeitlich zu schützen.

Die o.g. Punkte sind bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen, bei der Auswahl

geeigneter Fahrzeuge und des Zeitablaufs (möglichst trockenes Zeitfenster) der

Bauausführung zu beachten, um einer Bodenverschlechterung entgegenzuwirken und

rechtzeitig Schutzmaßnahmen durchführen zu können.

2.10. Zu schützende Bereiche und Objekte

2.10.1. Ver- und Entsorgungsleitungen

Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten über die Lage vorhandener Kabel und

Leitungen zu informieren, so dass keine Beschädigungen bei der Durchführung der Arbeiten

entstehen. Treten durch ungenügende Unterrichtung trotzdem Schäden auf, so sind sie vom

Auftragnehmer für den Auftraggeber kostenneutral zu beseitigen. Die Kabel- oder

Leitungsschutzanweisungen der Versorgungsunternehmen sind zu beachten. Auskünfte sind

direkt bei den Versorgern einzuholen.

2.10.2. Rohre und Leitungen

Im direkten Baubereich befinden sich nach Wissensstand des Auftraggebers weder Rohre

eines Sieles oder Schöpfwerkes, noch (Druck-)rohrleitungen, Drainleitungen oder sonstige

Leitungen (s. Kap. 2.10.1).

Generell ist an Deichen mit Wasserleitungen zu den Schaftränken zu rechnen (vgl. Kap.

2.10.8).

2.10.3. Festpunkte

Im Baufeld oder auf dem Lagerplatz sollten sich auf Grundlage des „Digitalen Atlas Nord“ keine

Höhen- oder Lagefestpunkte befinden. Sollten jedoch vorhandene Lage- und Höhenfestpunkte

und sonstige Vermessungspunkte in der Bautrasse vorhanden sein, sind diese vom

Auftragnehmer zu sichern, das Katasteramt sofort zu benachrichtigen und nach dessen

Vorschriften und Anweisungen zu verfahren. Alle Folgeschäden, die aus der Beseitigung bzw.

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Zerstörung o. g. Punkte hervorgehen, hat der Auftragnehmer zu tragen. Darüber hinaus ist der

Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten.

In der Nähe des Lagerplatzes befinden sich zwei Höhenfestpunkte sowie ein Lagefestpunkt (s.

Plan Nr. 1.02). Darüber hinaus befindet sich ein Lagefestpunkt gegenüber des herzustellenden

Deichdurchstichs DD_1.

2.10.4. Schutz gegen Baulärm

Es sind zu beachten:

  • das Bundes – Immissionsschutzgesetz (neueste Fassung)

  • die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutze gegen Baulärm (neueste Fassung)

Zur Vermeidung von Störungen durch Baulärm sind generell nach dem Stand der Technik

schallgedämpfte Baumaschinen einzusetzen.

Eventuelle Stillliegezeiten, bedingt durch Überschreiten der Immissionsrichtwerte, werden

nicht gesondert vergütet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ständig auf seine Arbeitnehmer,

Nachunternehmer und Lieferanten einzuwirken, dass nicht mehr Baulärm erzeugt wird, als

nach Lage der Dinge unvermeidlich ist. Der Auftragnehmer hat die Art und den Umfang der

Lärmschutzmaßnahmen sowie die Einhaltung der Immissionsrichtwerte auf Verlangen zu

erläutern bzw. nachzuweisen. Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für die Einhaltung

der Lärmschutzvorschriften bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den

Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die sich aus der Nichteinhaltung der

Lärmschutzvorschriften ergeben.

Vor Beginn der Maßnahme hat der Auftragnehmer sich mit der Satzung der Gemeinde

Friedrichskoog, bezüglich Ruhezeiten, vertraut zu machen und auf seine Kosten beim

zuständigen Ordnungsamt ggf. eine Ausnahmegenehmigung für das Arbeiten innerhalb der

nach Satzung für die Gemeinde geltenden Ruhezeiten zu beantragen.

2.10.5. Öffentliche Straßen und Flächen

Eine Verschmutzung der öffentlichen Straßen und Flächen ist zu vermeiden. Sollten durch den

Bauablauf Verschmutzungen insbesondere der K17 entstehen, die das übliche Maß

überschreiten, sind diese unverzüglich durch den Auftragnehmer zu beseitigen.

2.10.6. Schutz gegen Staubentwicklung

Im gesamten Bauabschnitt und auf der Lager- bzw. Einrichtungsfläche ist zur Vermeidung von

Staubentwicklung, während des Fuhrbetriebs in trockenen Perioden auf Anweisung des

Auftraggebers in ausreichendem Maße mit Süßwasser zu bewässern. Vor bzw. während des

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

Brechvorgangs ist durch Berieselung mit Süßwasser die Staubentwicklung einzudämmen. Die

Kosten für die Bewässerung sind durch die entsprechende Position im Leistungsverzeichnis

abzurechnen.

2.10.7. Öffentlicher Verkehr im Baubereich

Grundsätzlich ist in den Sommermonaten auf Landesschutzdeichen (LSD) mit touristischen

Verkehr zu rechnen. Die Baustelle ist daher entsprechend für den öffentlichen Verkehr zu

sperren.

Entsprechende Beschilderungen, Beleuchtungen und Absperreinrichtungen erfolgen, in

Absprache mit dem Auftraggeber, durch den Auftragnehmer.

Als Kalkulationsgrundlage stellt der Auftraggeber Beschilderungspläne für den Kfz-Verkehr

(Plan Nr. 7.01) sowie für die Lenkung des Radverkehrs (Plan Nr. 7.02) zur Verfügung. Diese

sind im Vorfeld mit dem zuständigen Ordnungsamt abgestimmt worden. Dennoch werden

ergänzende Vorgaben durch die Ordnungsbehörde nicht ausgeschlossen und müssen durch

den Auftragnehmer eingeholt werden.

Änderungen sind mit dem Amt-Marne-Nordsee sowie mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Dabei sind die auf dem Plan Nr. 7.01 dargestellten kleineren und grün umrandeten

Verkehrszeichen bereits vorhanden und noch durch die markierten Schilder zu ergänzen.

Nach Fertigstellung der Maßnahme sind die neu aufgestellten Schilder wieder durch den

Auftragnehmer aufzunehmen und zu entsorgen.

Die Zufahrt von der Kreisstraße K17 auf den Lager- bzw. Einrichtungsplatz ist gegen

öffentlichen Verkehr abzusichern. Das Weidetor im nordwestlichen Bereich der BE-/

Lagerfläche ist für den Schäfer, im Falle einer Sommersturmflut, freizuhalten.

Die Absicherungen erfolgen gemäß den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA).

Beschädigtes Verkehrssicherungsmaterial ist sofort zu Lasten des Auftragnehmers zu

ersetzen (auch bei Unfällen, Diebstahl, etc.).

Im Einzelfall muss mit Fahrzeugen für die Deichbewirtschaftung und die Deichunterhaltung

sowie dem Schäfer gerechnet werden.

2.10.8. Bauliche Anlagen

Im Baufeld befinden sich, abgesehen von den rückzubauenden Einbauten, wie Schaftränken

oder Weidetoranlagen, keine weiteren baulichen Anlagen.

Station 0+028: Schaftränke (Tränke 1; rückbauen )

Station 0+540 Schaftränke (Tränke 2; rückbauen)

Station 1+150 Schaftränke (Tränke 3; erhalten)

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

Station 1+667 Schaftränke (Tränke 4; Edendorf; erhalten)

Station 1+017: Zaun + Toranlage (Bereich Rampe)

Station 1+206: Zaun + Toranlage (Weideübergang)

2.10.9. Wattflächen/ Salzwiesen/ FFH- Gebiet

Wattflächen i.S. des Lebensraumtyps (LRT) 1140 (vegetationsfreies Schlick-, Sand- und

Mischwatt) werden von dieser Küstenschutzmaßnahme nicht tangiert.

Die Maßnahme befindet sich im unteren Teil des Deichkörpers innerhalb des Lebensraumtyps

LRT 1330 (Atlantische Salzwiesen). Wichtiges Kennzeichen des Salzgrünlandes ist u.a. die

natürliche Überflutungsdynamik durch das Meerwasser (Nordsee). Der LRT 1330 wird

innerhalb des FFH-Gebietes durch die Maßnahme ausschließlich temporär beeinträchtigt

(Baugrube/ Kajedeich). Eine dauerhafte Schädigung des Lebensraumtyps i. S. des

Umweltschadensgesetzes ist auf jeden Fall zu vermeiden.

Die Grenze des FFH-Gebietes liegt laut den Erhaltungszielen für das gesetzlich geschützte

Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-0916-391 „Nationalpark Schleswig-

Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete für das Teilgebiet 1

„Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzender Küstenstreifen“

zwischen der seeseitigen Nationalpark-Grenze, welche in 150 m von der seewärtigen

Deichkrone verläuft, und dem Deich (MEKUN 2016); verläuft landseitig also entlang des

Deichfußes. Deichfuß und Vorland können in der Örtlichkeit nicht klar voneinander abgegrenzt

werden. Der Grenzverlauf des FFH-Gebiets muss daher vor Ort (anhand der Achse „Achse-

FFH“) abgesteckt werden und ist bei der Umsetzung der Maßnahme zwingend zu

berücksichtigen (vgl. Kap. 4.2.2 und Kap. 4.2.11).

2.11. Wasserstände am Pegel Meldorf AP

Der für den Kaiserin- Auguste- Viktoria- Koog maßgebliche Pegel befindet sich am Meldorf

Sperrwerk AP (Pegel-Daten) im Beobachtungszeitraum 2001 bis 2015.

MThw = 1,71 m NHN

MTnw = -1,59 m NHN

Die bisherigen Extremwasserstände betragen:

HThw = 4,75 m NHN (06.12.2013)

Der örtliche Referenzwasserstand HW liegt bei + 5,80 m NHN; der 200

Bemessungswasserstand BHW demnach bei + 6,30 m NHN. Der Risikowasserstand für die 200

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

Festlegung des Gefahrenübergangs im Zuge der Bauausführung wird bei 1,50 m über MThw

festgelegt; somit bei + 3,21 m NHN.

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

3.0 Ausgeführte Vorarbeiten und Ergebnisse von

Voruntersuchungen

3.1. Vorarbeiten

Vor Beginn der Maßnahme wurden durch den Auftraggeber die Wasserleitungen zu zwei

Schaftränken verlegt, da die Tränken 3 und 4 während der Umsetzung der Maßnahme in

Betrieb bleiben müssen. Die neue temporäre Lage ist dem Plan Nr. 2.02 zu entnehmen

(Kapitel 4.2.15.1).

Des Weiteren wurde auf der Fläche des Lagerplatz eine Kleimiete hergestellt (Plan Nr. 2.03).

Diese ist im Zuge der Maßnahme zurückzubauen und als Angleichung an die Außenböschung

einzubauen.

3.2. Ergebnisse der Voruntersuchung

3.2.1. Kampfmittelfreiheit

Der Deichabschnitt des Kaiserin- Auguste- Viktoria- Koogs gehört zu der Gemeinde

Friedrichskoog. In der Anlage der Kampfmittelverordnung des Landes Schleswig- Holstein

vom 30.04.2025 nach § 4, Abs. 2 ist die Gemeinde nicht gelistet. Demnach handelt es sich bei

dem Deichabschnitt nicht um ein Kampfmittelverdachtsgebiet. Das Einholen einer Auskunft

nach § 4, Abs. 1 ist somit nicht erforderlich.

Im östlich angrenzenden Speicherkoog Süd existieren jedoch, bis zur Grenze des

Speicherkoog Nord, vier Plattformen für militärische Zwecke. Es handelt sich hierbei um das

sog. „Erprobungsgelände Meldorfer Bucht“; ein Erprobungsgelände für Waffen. Das Gelände

wird und wurde vorwiegend in der Vergangenheit von der Bundeswehr für das Austesten und

die Erforschung von Munition zwecks des Verhaltens der abgeschossenen Munition und der

wieder auffindbaren Projektile genutzt. Daher kann es kurzzeitig zu Sperrungen von

Zufahrtsstraßen etc. kommen. Munitionsfunde dieser Beprobungen hält die Wehrtechnische

Dienststelle zwar für unwahrscheinlich, sie können jedoch nicht ganz ausgeschlossen werden.

Im Falle eines solchen Fundes (Waffen, Munition oder kampfmittelverdächtige Gegenstände)

sind die folgenden Verhaltensregeln zu beachten

  • Diese Gegenstände dürfen niemals bewegt oder aufgenommen werden

  • Die Arbeiten im unmittelbaren Bereich sind einzustellen

  • Der Fundort ist so abzusichern, dass Unbefugte daran gehindert werden an den

Gegenstand heran zu kommen

  • Die nächstliegende Polizeidienststelle ist über den Fund zu unterrichten

  • Die Gegenstände dürfen auf keinen Fall zur Polizeidienststelle verbracht werden

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

3.2.2. PAK- Untersuchung

Der Großteil der rückzubauenden Materialien besteht aus Betonpflastersteinen und

Randeinfassungen. Da diese reine Betonwerkstoffe sind können sie als unbelastet eingestuft

werden. Lediglich in den Anschlussbereichen zum östlich gelegenen Speicherkoog Süd und

zum westlich gelegenen Edendorf, sowie beim Anschluss der Rampe muss Asphalt in sehr

geringen Umfang zurückgebaut werden.

Aufgrund des Herstellungszeitpunktes in Edendorf kann davon ausgegangen werden, dass

diese der Verwertungsklasse A angehören.

Dennoch soll im Vorfeld des Rückbaus ein PAK- Schnelltest mittels PAK- Detektor/ Teer-

Testsprey an den drei betroffenen Stellen durchgeführt werden (s. LV-Pos. 02.01.0200). Sollte

PAK nachgewiesen werden muss das Material in einem Labor auf Grundlage der

„Ersatzbaustoffverordnung Anlage 1“ klassifiziert (LV-Pos. 02.01.0210) und anschließend

nach erfolgter Einstufung entsprechen der RuVA- Stb1 entsorgt werden (LV-Pos. 02.01.0240).

3.2.3. Beton

Die rückzubauenden Betonwerkstoffe sind reine Betonprodukte ohne jegliche Bewehrung

und/oder Anstriche und somit unbelastet.

3.2.4. Bodenuntersuchung Deich und Lagerplatz

Der Deichfuß besteht laut den Ergebnissen der Bohrkampagne aus dem Jahr 2024 an der

Geländeoberfläche überwiegend aus Wattschluff und Wattsand in unterschiedlichen

Mischungsverhältnissen, die nur schwer verdichtet werden können. Allerdings befindet sich

oberflächennahe von ca. Station 0+012 bis 0+980 auch Klei mit Schichtstärken von bis zu 1,00

m unter GOK. Eine vollständig geschlossene bindige Abdeckschicht ist allerdings auch hier

nicht immer vorhanden (s. GA 2024/06; Anlage 2.0). Nach Station 0+980 (KRB 11) sind

Hauptsächlich leicht plastische Schluffe und Sand- Schluffgemische zu finden. Aufgrund des

Deichkörperprofils und dem Verlauf der Planungsachse kommt es hier allerdings eher zu

einem Bodenauf- als zu einem Bodenabtrag.

In der Tiefe werden die Auffüllungen von gewachsenen holozänen Sedimenten aus Wattsand/-

schluff sowie Klei unterlagert.

Aufgrund der Entstehungsgeschichte des Kaiserin- Auguste- Viktoria- Koogs kann davon

ausgegangen werden, dass die bei KRB 15 zwischen 0,00 m NHN und 2,00 m NHN ermittelten

Bodeneigenschaften auch auf den Lagerplatz zutreffen. Demnach ist dort mit feinsandigen bis

tonigen Schluffen, ggf. durchzogen von Tonstreifen, zu rechnen.

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

3.2.5. Setzungen

Durch die dauerhafte Beweidung von Schafen auf dem Deich und der inzwischen über 50

Jahre zurückliegenden letzten Befestigung des Deiches, sollten jegliche Setzungen für ständig

auftretende Lasten abgeschlossen sein. Mit Blick auf den geringen Lasteintrag, auf die im

Baufeld anstehenden Weichschichten, ist mit sehr geringen Setzungen zu rechnen.

Grundsätzlich sei angemerkt, dass die nachstehenden Setzungen erst nach mehreren Jahren

mit dem Abbau des Porenwasserüberdrucks in den Weichschichten vollständig eintreten.

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

4.0 Angaben zur Ausführung der Baumaßnahme

Bei der Ausführung seiner Bauleistungen darf der Auftragnehmer die Leistungen anderer

Unternehmer, Dritter oder des Auftraggebers nicht behindern, erschweren oder verzögern. Wo

sich die Interessen und Arbeiten des Auftraggebers mit denen der übrigen Auftragnehmer

berühren, ist es die Pflicht des Auftragnehmers, im steten Einvernehmen mit diesen zu handeln

und ggf. seine Bau-, und Arbeitspläne auch nach diesem Gesichtspunkt abzustimmen. Der

Auftragnehmer hat dem Auftraggeber und anderen von ihm mit Arbeiten oder Lieferungen

beauftragten Auftragnehmern die Mitbenutzung seiner Zufahrtswege zu gestatten, soweit

seine eigenen Leistungen dadurch nicht behindert werden.

4.1. Möglicher Bauablauf und Termine

Der Auftraggeber geht von einer siebenmonatigen Bauzeit aus. Hierbei ist maßgeblich, dass in

dem Zeitraum 01. Oktober bis einschl. 15. April keine Arbeiten durchgeführt werden dürfen, die

sich nachteilig auf die Deichsicherheit auswirken. Bei entsprechender Witterung können

vorbereitende Maßnahmen, wie z.B. die Herstellung und Einrichtung des Lagerplatzes, auch

früher durchgeführt werden. In dieser Maßnahme ist ein vorgezogener Baubeginn in die 8te.

KW für die Herrichtung des Lagerplatzes Vertragsbestandteil. Dies begründet sich aus der

beigelegten naturschutzfachlichen Unterlage und wird daher u.a. in Kapitel 1.9 sowie auf

Formblatt 214 mit aufgenommen.

Die Deichsicherheit ist während der Sturmflutsaison (01.10 - 15.04) zwingend zu

gewährleisten.

Ein detaillierter Bauablauf, wie der Auftragnehmer die einzelnen Bauabschnitte fristgerecht

fertigstellt, wird vom Auftraggeber nicht vorgesehen. Vielmehr hat der Auftragnehmer im

Rahmen seiner Planungsverpflichtung und der eigenverantwortlichen Baudurchführung den

Bauablauf detailliert zu planen. Eine erste Aufschlüsselung der vorläufigen Bauleistungen ist

Kapitel 1.8 zu entnehmen. Der Auftragnehmer hat sich kapazitätsmäßig auf die geforderten

Leistungen so einzustellen, dass vertraglich vereinbarte Termine eingehalten werden.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber 14 Kalendertage nach Auftragserteilung einen

detaillierten Bauzeitenplan zur Zustimmung und die Urkalkulation in einem verschlossenen

Umschlag vorzulegen.

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

4.2. Auszuführende Arbeiten

4.2.1. Allgemein

Zwingend zu beachten ist, dass die Materialzwischenlagerungen im Baufeld nur in begrenztem

Maße möglich sind. Rückbaumaterialien dürfen im Baufeld oder im Vorland nicht gelagert

werden und sind sofort abzufahren, der Entsorgung zu zuführen oder auf den Lagerplatz zu

bringen. An dieser Stelle sei jedoch auf die Nutzfläche des Lagerplatzes von ca. 3.780 m²

hingewiesen. Füllboden und zur Herstellung benötigte Materialien dürfen nur in dem Umfang

im Baufeld gelagert werden, wie sie innerhalb von wenigen Tagen (max. 5 Werktagen) verbaut

werden können.

4.2.2. Verkehrsführung

Die Transporte der Rückbaumaterialien müssen zunächst aus dem Baufeld über die

Deichdurchstiche bzw. über die Rampe, nach Binnendeichs auf die K17, geführt werden.

Transporte die Außendeichs über den DD_2 erfolgen sind jedoch zu bevorzugen, da sie den

öffentlichen Verkehr auf der K17 nicht beeinträchtigen. Über die K17, ist der Lagerplatz über

die auszubauende Zufahrt zu erreichen.

Zwischen DD_2 und Lagerplatz ist eine temporärer Baustraße herzustellen (s. Kap. 4.2.7).

Zur Herstellung der Maßnahme ab Station 1+450 kann der Asphaltplatz bei Tränke 4 als

Wendeplatz genutzt werden.

Angelieferte Materialien (z.B. Sand- und Schottermaterial) können über die K17 bis zu den

Deichdurchstichen bzw. zu der Rampe erfolgen.

Der Kleitransport wird ausschließlich außendeichs stattfinden. Es ist zu beachten, dass der

Verkehr mit Ausnahme der Kleitransporte nicht außerhalb der FFH- Grenze verlaufen darf. Er

hat ausschließlich auf der Deichaußenböschung zwischen Deichkrone und FFH- Grenze

stattzufinden.

Da der Abbau des Kleis aus dem Vorland erst ab August stattfinden kann, ist davon

auszugehen, dass die Herstellung des Deckwerks bis dahin größtenteils abgeschlossen sein

wird. Deshalb können Kleitransporte nur vom Bauende aus, über den Asphaltplatz bei Tränke

vier, ins Baufeld erfolgen. Auch hier sind die Flurschäden so gering wie möglich zu halten.

Der Auftragnehmer hat grundsätzlich Fahrzeuge bzw. Geräte zu wählen, die für den Betrieb

auf dem Deich geeignet sind, sodass auch bei anhaltend schlechter Witterung die Transporte

und der Einbau der Bodenmassen im Deichabschnitt gewährleistet werden kann.

Es ist mit sehr weichem Boden zu rechnen, der bei Belastung zur Verflüssigung neigt.

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4.2.3. Verkehrssicherheit

Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Maßnahmen für die Verkehrssicherung und

Verkehrsregelung im Bereich der Baustelle und ihrer Nebenanlagen unter seiner

Verantwortung durchzuführen. Dies beinhaltet explizit auch die Erwirkung und Umsetzung von

verkehrsrechtlichen Anordnungen und sonstigen diesbezüglich erf. Genehmigungen, falls

notwendig. Eine Verschmutzung der öffentlichen Straßen, Wirtschaftswege und Flächen ist zu

vermeiden.

Er hat dabei die Anweisungen des Auftraggebers zu beachten. Der Auftragnehmer hat seine

Betriebsangehörigen – neu hinzukommende jeweils vor Aufnahme der Arbeit – über alle den

Verkehr betreffenden Vorschriften, soweit sie in Verbindung mit der Bauleitung zu beachten

sind, ausreichend zu unterrichten und diese Unterrichtung von Zeit zu Zeit zu wiederholen. Der

Auftragnehmer hat die Baustelle und die Baustelleneinrichtungs- bzw. Lagerfläche

vorschriftsmäßig zu beschildern, zu beleuchten und erforderlichenfalls zu bewachen. Die mit

dem Ordnungsamt Marne abgesprochene Beschilderung, Zwecks Umleitung des

Fahrradverkehrs (Plan Nr. 7.02), dient hier ebenso zur kalkulatorischen Orientierung wie der

Beschilderungsplan des Auftraggebers (Plan Nr. 7.01).

Die finale Anordnung der Verkehrshinweise auf den Transporttrassen erfolgt dennoch durch

die zuständigen Ordnungsbehörden und ist durch den Auftragnehmer auf seine Kosten

einzuholen. Den gestellten Auflagen bzw. Bedingungen ist Folge zu leisten.

Baustoffe sind so zu lagern, dass die Belange des Verkehrs und der Grundstücksanlieger

gewahrt werden.

Die Kosten für das Einholen der Anordnung und die Durchführung der zu treffenden

Maßnahmen sind in den entsprechenden LV-Positionen einzurechnen.

4.2.4. Temporärer Weidezaun/ Sichtzäune/ Absperrungen

Neben den in Kapitel 4.2.3 auszuführenden Maßnahmen ist zusätzlich eine Absperrung am

Bauanfang und am Bauende, senkrecht zu Deichkrone (s. Plan Nr. 2.01), aus

Bauzaunelementen herzustellen.

Parallel zur Deichkorne soll vor dem Kajedeich ein temporärer Weidezaun als Abgrenzung und

Barriere dienen. Dies soll verhindern, dass die Schafe beim überqueren des Kajedeichs in die

Baugrube fallen. Dieses Vorgehen ermöglicht dem Schäfer einen Teil seiner Weide,

besonders im Bereich des Vorlands, weiter zu verwenden.

Besonders im Bereich des Weidezauns auf dem Kajedeich ist mit Unterhaltungsaufwand zu

rechnen, da dieser nur in den Boden gesteckt wird. Außerdem können sich Schafe darin

verfangen. Dann ist der Schäfer zu informieren. Die Weidezäune sind ggf. dem Baufortschritt

anzupassen.

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Die Baustraße zwischen DD_2 und Baustelleneinrichtungs- bzw. Lagerfläche soll ebenfalls

mit einem temporären Weidezaun ausgestattet werden. Dieser soll im Bereich der

Schotterfläche an einen Sichtzaun, aus bespannten Bauzaunelementen, anschließen. So soll

sichergestellt werden, dass u.a. brütende Kiebitze durch anwesende Personen nicht gestört

werden.

Die Zufahrten von dem Vorland in die Bereiche des Achtzehnrutengrabens (Kleientnahme) ist

mit Zäunen aus Bewehrungsmatten gesichert (Plan Nr. 2.01). Diese sind, solange kein

Transportverkehr durchgeführt wird, geschlossen zu halten. Während der Kleintransporte ist

darauf zu achten, dass keine Schafe in den abgesperrten Bereich gelangen. Am Ende jeden

Tages ist der Zaun wieder zu verschließen.

4.2.5. Treibsel räumen und fahren

Der zu bearbeitende Bauabschnitt ist im gesamten Bereich vor Beginn der Arbeiten von ggf.

anfallendem Treibsel zu räumen. Der Treibsel ist an der Wellenüberschlagsicherung am

Bauanfang und auf der Asphaltfläche am Bauende zu lagern. Der Auftraggeber wird dann das

Treibsel verfahren.

4.2.6. Rückbauarbeiten

Im gesamten Baufeld sind unterschiedliche Materialien zurückzubauen (s. Plan Nr. 2.04).

Diese können in die Bereiche der anschließenden Deckwerke und Wegebauten unterteilt

werden. Dabei wird unterschieden zwischen den asphaltierten Wegen im Bereich der

Anschlüsse und dem gepflasterten Bestandsweg.

Vor Ausbau des Sandmaterials sind insgesamt sieben gestörte Bodenproben zu nehmen und

anhand von Trockensiebungen nach DIN EN ISO 17892-4 sowie Kombinierten Sieb- und

Schlämmanalysen nach DIN EN ISO 17892-4 zu klassifizieren. Anschließend ist ein

Prüfbericht zu erstellen und dem AG in digitaler Form als PDF zu übergeben.

4.2.6.1. Deckwerke

In den beiden Anschlussbereichen sind zum Schutz des Deichfußes Deckwerke hergestellt

worden. Bei beiden Deckwerken ist zu beachten, dass diese mehr oder weniger eingewachsen

sind. Im Falle des Speicherkoogs Süd ist der rückzubauende Bereich erheblich eingewachsen

(s. Fotodokumentation).

Bei dem Deckwerk im Speicherkoog Süd handelt es sich um eine Raudeckwerk dessen

Aufbau voraussichtlich wie folgt aussieht:

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

  • ca. 45 cm Granitsteine

  • 15 cm Schotter 35/55

  • 10 cm Grand

  • ggf. Nylonfiltergewebe

Im Anschlussbereich Speicherkoog Süd sind nach Altunterlagen ggf. Holzpfähle als

Fußpfahlreihe eingebaut worden. Diese sind im Anschlussbereich aufzunehmen und zu

entsorgen.

Um einen Arbeitsraum zu schaffen ist auf ca. 1,0 m (Station 0-001 bis 0+000) das

Raudeckwerk bis auf die Unterlage aufzunehmen und seitlich, für den späteren Wiedereinbau,

zwischenzulagern bzw. zu entsorgen (Plan Nr. 6.03). Die Granitsteine sowie der Schotter sind

aufzunehmen und im Bereich der Außenböschung so zu lagern, dass sie sortenrein und

rückstandslos wieder eingebaut werden können. Das Grandmaterial ist aufzunehmen und zu

entsorgen. Für den späteren Wiedereinbau ist ein neues Vlies, mit einer Überlappung von min.

0,50 m zum Altbestand, zu verlegen und mit Füllbodenmaterial wieder anzudecken.

Anschließend sind die Schotter- und Granitsteinschicht in ursprünglicher Stärke wieder

herzustellen.

Ab Station 0+000 bis ca. Station 0+015 ist das Raudeckwerk (Granitsteine und Schotter)

aufzunehmen und auf dem Lagerplatz im Bereich der mobilen Sieb- und Brechanlage

zwischenzulagern. Das Grand und das Filtergewebe ist nach Wahl des Auftragnehmers zu

entsorgen.

Das Deckwerk im Übergangsbereich Edendorf ist ein Mastixschotterdeckwerk. Es ist wie folgt

aufgebaut:

  • 15 cm Mastixschotter

  • ca. 15 cm NA- Schotterschicht

  • Terrafix 8/13

  • 20 cm Sandunterbau

Der NA- Schotter soll ab Station ca. 1+510 bis Station 1+568,5 aufgenommen und in der Nähe

der Sieb- und Brechanlage zwischengelagert werden. Zwischen Station 1+567,5 und Station

1+568,5 ist darauf zu achten das Material mit einer Abstufung von 1,00 m zum Terrafix

aufzunehmen. Das Terrafix 8/13 soll bei Beschädigung aufgenommen und fachgerecht

entsorgt werden. In diesem Fall soll es ersetzt und mit entsprechender Überlappung von min.

0,50 m wieder eingebaut werden. Die Mastixabdeckung in dem Bereich soll aufgenommen und

entsorgt werden. Auch hier ist das Material mit einer Abstufung von 1,00 m zur NA-

Schotterschicht aufzunehmen (Plan Nr. 6.03).

Seite 27 Baubeschreibung; Stand 05.10.26

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

Im Anschlussbereich Edendorf ist die Deckwerksfußsicherung mittels Steintasche umgesetzt

worden. Sie hat einen Durchmesser von ca. 0,50 m und besteht aus mit Terrafix 8/13

eingeschlagenem NA- Steinmaterial 22/45. Das Vlies ist im Zuge der Anschlussarbeiten

aufzunehmen und zu entsorgen. Das Steinmaterial ist aufzunehmen und im Bereich der

mobilen Sieb- und Brechanlage zwischenzulagern.

4.2.6.2. Wegebau

Der aus Pflastersteinen bestehende Weg (Wegebereich Station 0+026 bis 1+510; inkl.

Rampe) soll vollständig aufgenommen, zum Lagerplatz transportiert und dort im Bereich der

mobilen Sieb- und Brechanlage zwischengelagert und für den späteren Einbau gebrochen

werden. Dasselbe gilt für alle Randeinfassungen im gesamten Baubereich. Im Baufeld sind

Pflastersteine unterschiedlicher Größe vorhanden. Die Größeren haben die Maße 40 x 20 cm

und die Kleineren 20 x 10 cm.

Unter den Pflastersteinen schließt eine ca. 60 cm starke Sandschicht (teilweise Sand-Schotter

im Bereich der Rampe) an. Diese ist zwischen Station 0+000 bis 1+040 bis auf

Gesamtplanumshöhe der neu herzustellenden Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk

aufzunehmen, zu laden und für den späteren Wiedereinbau zu verfahren und

zwischenzulagern. Zwischen Station 0+115 und 0+365 soll der Boden ca. 1,0 m abgetragen

werden, um so viel Klei wie möglich für die anschließende Böschungsanpassung zu gewinnen.

Der Bestandssand soll mit einer Schichtstärke von ca. 30,0 cm zwischen den

Betonrückenstützen, sowohl im Bereich der Wellenüberschlagsicherung als auch im Bereich

der Rampe (0+000 bis 1+040), eingebaut werden (vgl. Plan Nr. 4.02, LV- Pos. 05.01.0100).

Zwischen Station 0-000,5 bis Station 0+026 (Übergang Speicherkoog Süd) ist davon

auszugehen, dass es sich beim Wegeaufbau um eine 6,0 m breite und im Mittel 12 cm starke

Asphaltgrobbetonschicht handelt. Diese ist von ca. 5,50 cm Heißbitumenkies unterlagert.

Beide Schichten sollen durch den Auftragnehmer aufgebrochen, aufgenommen und im

Bereich der mobilen Sieb- und Brechanlage für späteres brechen zwischengelagert werden.

Mit dem daran anschließenden Unterbau soll wie mit dem Bestand unter den Pflastersteinen

verfahren werden.

Der bei Station 1+510, westwärts verlaufende Weg, ist bis Station 1+569 zurück zu bauen, da

hier die Wegbreite des Bestandes 5,00 m erreicht. Die Asphalttragdeckschicht, mit einer

Schichtstärke von ca. 15 cm, ist aufzunehmen und im Bereich der mobilen Sieb- und

Brechanlage für späteres brechen zwischenzulagern. Die 15 cm starke Schottertragschicht

soll ausgebaut und sortenrein für den späteren Wiedereinbau zwischengelagert werden. Die

anschließende Sandschicht ist auszubauen und ebenfalls zwischenzulagern. Sie soll später an

gleicher Stelle, aber auf gesamter Breite von 5,0 m, wieder eingebaut werden. Dadurch kann

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

anstatt der ehemals 60 cm voraussichtlich noch eine Schichtstärke von 52 cm erreicht werden.

Anschließend soll hier das Frostschutzschichtmaterial 0/32 ergänzend bis auf eine Höhe von

29 cm unter Oberkante Asphaltdeckschicht aufgebracht, verdichtet und planiert werden.

An den Übergangsbereichen (Speicherkoog Süd, Edendorf u. Rampenvorplatz) ist mit einem

Versatz von 0,50 m zum Trennschnitt der LV-Pos. 02.01.0220 (Trennschnitt bis 20 cm) ein

Trennschnitt von 4,0 cm Stärke auszuführen. Der Bereich ist anschließend abzufräsen, zu

reinigen, anzusprühen und zu asphaltieren. Das Fräsgut ist ebenfalls für den späteren

Wiedereinbau im Bereich der mobilen Sieb- und Brechanlage zwischenzulagern.

4.2.6.3. Sonstiges

Zusätzlich befinden sich noch mehrere Kleinflächen im Bereich der Tränken und des

Weidezauns, sowie im Bereich der Rampe sowohl auf der Außendeichböschung als auch im

Bereich der Deichtorzufahrt. Dabei handelt es sich um Rasengittersteine bei den Tränken und

Deichtoren sowie um Granitpflasterplatten im Bereich der Rampe auf der Außenböschung.

Diese müssen ebenfalls aufgenommen, zum Lagerplatz transportiert und dort im Bereich der

mobilen Sieb- und Brechanlage zwischengelagert werden.

Das gesamte zwischengelagerte Rückbaumaterial (Kap. 4.2.6.1, 4.2.6.2 und 4.2.6.3) soll (mit

Ausnahme von 110 m² der Pflastersteine) homogenisiert, auf 0/45 gebrochen, gesiebt und

anschließend als Schottertragschicht wieder im Bereich des Wegebaus eingebaut werden. Ein

mehrfaches brechen der Granitplatten und der geschütteten Granitsteine ist mit

einzukalkulieren. Vor bzw. während des Brechvorgangs ist das Material mit Wasser zu

berieseln. Die AVV Baulärm ist zu beachten.

Die Tränken 1 und 2 sind zerstörungsfrei aufzunehmen und auf der Deichbinnenseite

zwischenzulagern. Die Deichtoranlagen inkl. Fundamente sind aufzunehmen und durch den

Auftragnehmer zu entsorgen. Die bestehende Wasserleitung zu den Schaftränken 1 bis 3 ist

nach Wahl des Auftragnehmers (s. Plan Nr. 2.02) aufzunehmen und nach Beendigung der

Arbeiten wieder zu verlegen und an die Wasseruhr anzuschließen. Die Schaftränken 3 und 4

müssen für die Dauer der Maßnahme durch das bereits hergestellte Provisorium in Betrieb

gehalten werden.

4.2.7. Lagerplatz und Baustelleneinrichtungsfläche

Die Teilfläche umfasst eine Gesamtgröße von 0,46 ha und muss vollständig für die

vorgesehene Verwendung hergerichtet werden. Davon stehen ca. 0,37 ha als

Zwischenlagerfläche zur Verfügung und weitere ca. 0,09 ha sollen zur Zwischenlagerung des

abgeschälten Bodens (Randverwallung) dienen. Notwendige Ver- und

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

Entsorgungsanschlüsse oder bauzeitliche Erschließungen müssen vom Auftragnehmer

hergestellt werden und sind in die entsprechende Position im Leistungsverzeichnis

einzurechnen.

Von der Kreisstraße K17 ist eine Zugangsmöglichkeit zu dem Lagerplatz bzw. der

Einrichtungsfläche bereits vorhanden. Diese befindet sich direkt hinter der Stöpe (Plan Nr.

2.03) und muss entsprechend verkehrstechnisch gesichert und gekennzeichnet werden (s.

Plan Nr. 7.01). Sie soll jedoch im Zuge dieser Maßnahme im selben Aufbau wie der Lagerplatz

und die Baustraße ausgebaut werden. Unterhaltungsmaßnahmen sind in die Position mit

einzukalkulieren. Die Entnahmefläche ist nach Feierabend und zum Wochenende zu

verschließen. Auf dem Lagerplatz ist die Zugänglichkeit zu den in den Planunterlagen

gekennzeichneten Anlagen freizuhalten.

Das Herrichten und erschließen der Fläche inkl. Baustraße durch den Auftragnehmer ist Teil

dieser Maßnahme und wird über eine entsprechende LV-Position vergütet. Die grüne Berme

am Fuß des Mitteldeiches ist bei der Herstellung zu berücksichtigen (Plan Nr. 2.03 und Nr.

6.06). Durch sie wird bei der Herrichtung ein Gefälle der Fläche von ca. 1,0 % in Richtung

Drainage erzeugt. Nach Fertigstellung der Deichbaumaßnahme ist sie, wie auch die gesamte

Weide, wiederherzustellen. Die Baustraße zwischen Lagerplatz und DD_2 soll mit einer Breite

von insgesamt 8,0 m hergestellt werden, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen.

Da die Einrichtung dem Auftragnehmer unterliegt ist die hierfür erstellte Verkehrsführung dem

Auftraggeber sowie allen seinen Nachunternehmern mitzuteilen.

Auf dem Lagerplatz sollen vorwiegend die ausgebauten Materialien aus dem Baufeld

(Granitschüttsteine, Randeinfassungen, Asphalt, Pflaster etc.) für den späteren Wiedereinbau

gelagert und in einer mobilen Brech- und Siebanlage auf 0/45 gebrochen werden.

Anschließend soll das Recyclingmaterial als Schottertragschicht im Baufeld im Bereich der

Wellenüberschlagsicherung und der Rampe wieder eingebaut werden.

Ein mehrmaliges Einrichten des mobilen Brechers ist in der entsprechenden LV-Position zu

berücksichtigen.

Notwendige Vorarbeiten bzw. Herstellen einer geeigneten Aufstellfläche sowie Rückbau ist in

der entsprechenden LV-Position einzurechnen.

Aufbau Lagerplatz, inkl. Baustraße, inkl. Zufahrt:

  • Asphalttragdeckschicht (AC 16 TD, 10 cm; als Randschutz der Kreisstraße)

  • Schottertragschicht (0/45, d = insg. 50 cm in 2 Lagen aufgebracht)

  • Geogitter

  • Verbundstoff aus Geogitter und Vliesstoff (GRK3)

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

  • Drainage (im Bereich des Lagerplatzes)

  • Füllboden SE, DIN 18196

Nach Fertigstellung der Deichbaumaßnahme ist die Fläche inkl. Entwässerungsgräben wieder

in ihren Ursprungszustand zu versetzen. Dies wird in der entsprechenden LV-Position

berücksichtigt. Die Zufahrt bleibt bestehen.

4.2.8. Deichdurchstiche

Die Kronenhöhe der Deichdurchstiche darf das Höhenniveau von NHN +5,0 m nicht

unterschreiten.

Die Durchstiche müssen jeweils bis zum 30.09 eines Jahres wieder verschlossen sein. Die

durch den Rückbau gewonnene Materialien sind durch den Auftragnehmer fachgerecht zu

entsorgen.

Position der Deichdurchstiche bei:

  1. Deichdurchstich _1 (DD_1): Station 0-056

  2. Deichdurchstich _2 (DD_2): Station 1+445

Aufbau Deichdurchstich:

  • Schottertragschicht (0/45, d= insg. 50 cm in 2 Lagen einbauen)

  • Geogitter

  • Verbundstoff aus Geogitter und Vliesstoff (GRK3)

Die im Vorfeld durch den AG verlegte provisorische Wasserleitung zu den Tränken 3 und 4 ist

im Bereich zwischen DD_2 und Baustraße unterhalb des Verbundstoffes aus Geogitter und

Vliesstoff zu verlegen. Dazu ist die Wasserleitung durch ein Kabelschutzrohr (PE-HD DN 50)

zu führen. Bei dem Rückbau des DD_2 und der Baustraße ist der Auftraggeber zu informieren,

da dieser die verlegte Wasserleitung zurückbaut und von der Baustelle entfernt.

4.2.9. Erdarbeiten

4.2.9.1. Zulieferung von Füllboden/ Frostschutzschicht

Zur Herstellung des Unterbaus beim Deckwerk soll Sand durch den Auftragnehmer zugeliefert

und entsprechend den Deichprofilen eingebaut werden. Der Boden ist lagenweise mit einer

Schichtdicke von je max. 30 cm zwischen Station 0+000 und 1+040 (inkl. Rampe) einzubauen

und zu verdichten. Wird der Boden in mehreren Lagen aufgebracht, hat die Verdichtung vor

Aufbringen der folgenden Lage zu erfolgen. Ein Abtrocknen der aufgebrachten Sandschicht

vor Aufbringen der folgenden Schicht ist einzukalkulieren. Bei dem Einbau, besonders

während der Verdichtung des Füllboden ist zu beachten, dass der Untergrund örtlich bei

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

dynamischen Beanspruchungen zur Verflüssigung neigen kann. Füllboden im Bereich des

Wegebaus ist für die Herstellung der Drainage und als Auffüllung zwischen Urgelände und

dem Planum der Frostschutzschicht-UK vorgesehen.

Die Frostschutzschicht 0/32 ist ebenfalls durch den Auftragnehmer zuzuliefern, lagenweise

einzubauen und zu verdichten.

4.2.9.2. Kajedeich

Das Material für den Kajedeich soll aus dem Deichmaterial der Deckwerksbaugrube gewonnen

werden. Es ist mit Verlust von Bodenmaterial zu rechnen und somit mit

Unterhaltungsmaßnahmen nach einer Sommersturmflut.

Die seeseitige Neigung des Kajedeichs soll 1:3 und die landseitige Neigung 1:2 betragen. Die

Breite der Krone soll 0,50 m und die Höhe + 3,21 m NHN betragen.

Der Restboden des Kajedeichs ist wieder rückzubauen und als Auffüllung in der Baugrube auf

Urgeländehöhe oder der Außenböschung einzubauen. In vier Bereichen sind aus dem Material

Schafsquerungen mit einer Breite von 5,0 bis 10,0 m und einer Neigung von ca. 1:7

herzustellen. Diese sollen an der Deckwerksschulter auf + 3,59 m NHN anschließen.

Da die Funktionsstabilität des Kajedeichs während der baulichen Aktivitäten stark vom Wetter

abhängig ist, wird eine Unterhaltung des Kajedeichs mit ins Leistungsverzeichnis

aufgenommen (LV-Pos. 03.01.0040). Sollte also die Funktion des Kajedeichs gefährdet sein,

muss auf Anweisung des Auftraggebers das Profil des Kajedeichs nachgearbeitet werden.

4.2.9.3. Wasserhaltung Baufeld

Grundsätzlich ist von einer offenen Wasserhaltung für das Ableiten von oberirdischen Wässern

auszugehen. Aufgrund der Höhe des Grundwasserspiegels bis 1,60 m NHN sollte ein

regelmäßiges Betreiben der Wasserhaltung einkalkuliert werden. Das an der

Deichaußenböschung anfallende Wasser kann über das Vorland in die Grüppen geleitet

werden. Auskolkungen sind zu vermeiden.

Aufgrund der zu berücksichtigenden naturschutzfachlichen Belange kann das anfallende

Wasser nicht durch den Aushub von Entwässerungsgräben abgeleitet werden. Stattdessen ist

eine Entwässerungslösung zu planen, die ohne Erdbewegungen im Vorland seeseits des

Bestandes auskommt.

Die Art und Weise und das Anpassen der offenen Wasserhaltung (mit oder ohne Pumpen)

hängt maßgeblich von der vom Auftragnehmer gewählten Bauart und insbesondere vom

Auftragnehmer gewählten Baufortschritt ab und obliegt somit der Eigenverantwortlichkeit – und

zu ihrer Wahrnehmung notwendigen Dispositionsfreiheit – des Auftragnehmers (§ 4, Abs. 2

VOB/B).

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

Zu kalkulatorischen Zwecken können die Jahresreihen der Niederschlagshöhen für das

Planungsgebiet bei Deutschen Wetterdienst (DWD), Abteilung Klima- und Umweltberatung,

bezogen werden. Hierin sind u.a. entsprechende Monatssummen, maximale Tagessummen

und die Zahl der Tage im Monat mit einer Tagessumme der Niederschlagshöhen differenziert

tabellarisiert.

4.2.9.4. Kleiabdeckung

Die Deichflächen, die eine gewachsene Grasnarbe aufweisen und auf denen Boden zur

Herstellung des neuen Deichprofils aufgebracht werden soll, sind mit geeignetem Gerät ca. 20

cm tief aufzureißen. Der benötigte Kleiboden für die Herstellung der neuen

Abdeckbodenschicht wird aus dem Vorland, dem ausgekofferten Material im Bereich des

Wegebaus sowie aus der Miete auf dem Lagerplatz gedeckt.

Der Boden aus dem Deich ist zuerst einzubauen. Der Restbedarf soll zwischen Station 1+040

und 1+569, mit einer Schichtstärke von ca. 45 cm aus dem Vorland gedeckt werden. Dazu ist

der Boden durch den Auftragnehmer zum Baufeld zu transportieren. Zwischen Station 1+400

und 1+470 ist das Material der Miete als oberste Schicht aufzubringen.

Der Boden ist profilgemäß lagenweise in einer Schichtdicke von je max. 30 cm und mit einer

Neigung von 1:15 bis 1:10 (s. Planunterlagen 4.01 ff.) zu verdichten. Wird der Boden in

mehreren Lagen aufgebracht, hat die Verdichtung vor Aufbringen der folgenden Lage zu

erfolgen. Ein Abtrocknen der aufgebrachten Kleischicht vor Aufbringen der folgenden Schicht

ist einzukalkulieren.

Nach Ablagerung der Kleiabdeckung ist nochmals eine Verdichtung vorzunehmen und das

Feinplanum herzustellen.

Die endgültigen Kleieinbauhöhen werden unter Berücksichtigung der Sofortsetzungen

festgelegt.

4.2.10. Kleientnahme

Als Kleientnahme sollen die im Vorland entstandenen Erddämme verwendet werden. Diese

sind dem Lageplan Plan Nr. 2.01 zu entnehmen. Sie sollen so abgetragen werden, dass eine

geringe Reserve für spätere Unterhaltungsmaßnahmen entsteht (s. Plan Nr. 4.07). Die

Arbeiten im Vorland dürfen frühestens am 16ten August und/ oder unter Freigabe der

Umweltbaubegleitung begonnen werden und erst nachdem der gesamte Bodenüberschuss

aus dem Deich auf der Deichaußenböschung eingebaut wurde. Die Zufahrtsstrecken sind

temporär mit Baggermatratzen o. ä. nach Wahl des Auftragnehmer auszulegen, sodass die

Schäden im Vorland so gering wie möglich gehalten werden können. Eine Baustraße aus

Schottermaterial scheidet somit aus. Ein Umlegen der Baggermatratzen o. ä. ist

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

einzukalkulieren. Die max. Länge der Zufahrtsstraßen zur Mitte der Entnahme beträgt 400 m.

Davon entfallen ca. 200 m auf die Zufahrt im Vorland und bis 200 m auf die Strecke im

Entnahmebereich. Die Zwischenbereiche der markierten Abbaustellen müssen ebenfalls vor

Beschädigung beim Befahren geschützt werden. Der Baufortschritt im Bereich des Kajedeichs

bzw. bei den Schafdämmen ist zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat seine

Nachtunternehmer hinsichtlich der Verkehrsführung zu unterrichten. Die tatsächlichen

Transportstrecken zwischen der Mitte des Entnahmebereichen und der Zulieferung in die Mitte

des Baufeld kann bis zu 1,5 km betragen.

4.2.11. Deckwerk

Die Neigung des Deckwerkneubaus ist profilgemäß mit 1:3 herzustellen (Plan Nr. 3.01 ff). Hier

ist mit Wasseraustritten im geringen Umfang und rückschreitender Erosion zu rechnen.

Es ist eine Fußpfahlreihe aus einseitig angespitzten Kiefernpfählen zu setzen. Die

Deckwerksschulter ist mit einer Berme von 0,70 m Breite und einer von Neigung 1:7

profilgemäß zu gestalten.

Beim Anschluss der Filtervliese ist auf eine Überlappung von min. 0,50 m zu achten. Das

betrifft auch die Anschlussbereiche des Speicherkoog Süd und Edendorf.

Aufbau des Mastixdeckwerks:

  • Mastixschotter 22/45 d = 15 cm

  • Heißbitumensand d = 15 cm

  • Vliesstoff b = 1,50 – 1,65 m

  • ggf. Vliesstoff im Bereich Ableiter

  • Füllboden SE, DIN 18196 d ≥ 20 cm (vergl. Querprofile)

  • Fußpfahlreihe aus Nadelholzpfählen L = 2,00 m, Ø = 12 – 15 cm

Der Deckwerksfuß ist anschließend mit dem Boden aus dem Kajedeich zu überdecken. Die

Höhe des Urgeländes ist wieder zu erreichen.

Damit beim Mastixgestein die gewünschte Dauerfestigkeit erreicht wird, ist beim Herstellen

des Mischguts in einer Mischanlage (in einem Zweiphasen-Mischvorgang), bei der

Zwischenlagerung an der Mischanlage, dem Transport zur Einbaustelle, einer dortigen

Zwischenlagerung und beim Verteilen und Profilieren des Mischgutes darauf zu achten, dass

der das Gestein umhüllende Mastixfilm in der gewünschten Dicke erhalten bleibt. Damit kann

verhindert werden, dass der Mastixfilm einerseits nicht abläuft und andererseits beim

Verteilvorgang nicht übermäßig zwischen den einzelnen, sich berührenden Gesteinskörnern

weggedrückt wird. Dies kann u.a. mit der üblichen Umhüllungstemperatur von ca. 100°C

erreicht werden. Für die Zwischenlagerung an der Einbaustelle ist ein offener Container/Mulde

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

vorzuhalten, aus dem die Schaufel des verteilenden Baggers das Mischgut entnehmen kann.

Die Schicht aus Mastixgestein darf nicht verdichtet, sondern höchstens im Verteilvorgang mit

der leeren Baggerschaufel leicht angedrückt werden (Endhohlraumgehalt: 20 – 35 %). Der

Einbau mit Fertigern, die eine Vorverdichtung durch die Verteilerbohle erzielen ist daher nicht

zulässig.

Als Unterlage der Mastixschicht dient eine gebundene Filterschicht aus magerem, heiß

eingebautem Bitumensand (Einbautemperatur ca. 100°C bis 130°C). Die Filterschicht aus

Bitumensand wird beim Einbau nur leicht mit der Schneide der Baggerschaufel abgezogen und

somit nur minimal verdichtet (Endhohlraumgehalt: 20 – 35 %).

Die Bitumensandschicht ist hinsichtlich ihres Endhohlraumgehalts nach TP Asphalt Teil 5, 6

und 8 sowie auf ihre vertikale Wasserdurchlässigkeit, in Anlehnung an die TP Asphalt Teil 19,

zu überprüfen. Die Prüfung ist als Anlaufprobe durchzuführen. Die Ergebnisse sind in einem

Prüfbericht zusammenzufassen und dem Auftraggeber in digitaler Form zu übergeben.

4.2.12. Wellenüberschlagsicherung

An das Deckwerk schließt eine 5,00 m breite Wellenüberschlagsicherung an (Plan Nr. 3.01 ff),

die seitlich durch eine min. 80 cm tiefe Keilfalzplatte eingefasst wird. Die Keilflazplatte soll mit

einer Betonrückenstütze hergestellt werden. Die Sohle der Stütze soll dabei min. 10 cm

betragen. Die Querneigung der Überschlagsicherung beträgt 1:15 zur Seeseite.

Aufbau der Wellenüberschlagsicherung:

  • Asphaltdeckschicht (AC 11 D LW) d = 4 cm

  • Asphalttragschicht (AC 32 T LW) d = 10 cm

  • Schottertragschicht 0/45, DPr ≥ 103 % d = bis 15 cm

  • Frostschutzschicht, DPr ≥ 100 %

Station 0+000 – ca. 1+040 inkl. Rampe d = 31 cm

Station ca. 1+040 – 1+510 d = 61 cm

Station 1+510 – 1+569 d = 9 cm

  • Bestandsand, DPr ≥ 92 %

Station 0+000 – 1+040 inkl. Rampe d = 30 cm

Station 1+510 – 1+569 d = 52 cm

  • tlw. Verbundstoff aus Geogitter und Vlies (GRK 3)

  • Füllboden nach DIN 18196, DPr ≥ 92 %

für Drainge d ~ 40 cm

Station 0+115 – 0+365 d ~ 60 cm

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

Station 1+040 – 1+510 d bis 30 cm

  • Drainagerohr inkl. Ableiter DN 100

  • Randeinfassung mit Betonrückenstütze (D x L x H) 8 x 60 x (80+10) cm

Das Material für die Schottertragschicht wird u. a. durch das Brechen des rückgebauten Beton-

bzw. Granitmaterials gewonnen. Beim Brechen ist aus den verschiedenen Materialien des

Rückbaus eine homogen durchmischte Tragschichtmiete herzustellen. Nach dem Einbau des

gebrochenen Materials soll der Restbedarf an Schotter durch Zulieferungen gedeckt werden.

Im Übergangsbereich zum Speicherkoog Süd zwischen Station 0-001 und ca. Station 0+032

wir der Übergangsbereich von 6,0 m auf 5,0 m angepasst. Außerdem findet hier mit ca. 1,0 %

Gefälle die Höhenanpassung von + 3,87 m NHN auf + 4,02 m NHN im Bereich statt.

Zwischen Station 0+000 und ca. 1+200 wird Bestandssand gewonnen. Dieser ist bis 60 cm

unter der Asphaltdeckschicht (Schichtstärke ca. 30 cm) im Bereich der

Wellenüberschalgssicherung und der Rampe wieder einzubauen und zu verdichten. Dafür

kann es notwendig sein den Boden zwischen Station 0+000 und 1+040 zu verfahren und

zwischenzulagern. Auf dem Planum ist eine Proctordichte von min. 92 % zu erreichen.

Zwischen Station 0+115 und 0+365 steht laut geotechnischem Bericht Klei in ausreichend

guter Qualität an, um diesen als Abdeckboden zu verwenden. Daher soll hier zusätzlich zu der

Auskofferung für die Herstellung des Gesamtplanums der Boden bis auf ca. 1,0 m unter GOK

ausgekoffert werden. Dieser ist auf der Außenböschung als Angleichung des Urgeländes

wieder aufzubringen (s. Kap. 4.2.9.4).

Ab Station 1+150 hat vor dem Aufbringen der Frostschutzschicht Sandauftrag in geringem

Umfang (≤ 30 cm) stattzufinden. Dafür soll zunächst die Oberbodenschicht im Wegebereich

und z.T. unter der Deckwerksschulter bis zu 10 cm stark abgeschält und ortsnah als

Unterfüllung der Profilangleichung eingebaut werden. Anschließend soll der Boden bis 90 cm

unter der Asphaltdeckschicht mit zugeliefertem Füllbodenmaterial (SE nach DIN 18196)

aufgefüllt werden. Auf dem Planum ist eine Proctordichte von min. 92 % zu erreichen.

Für die Drainage soll SE Füllboden nach DIN 18196 zugeliefert werden. Auch hier ist eine

Proctordichte von min. 92 % zu erreichen

Die ≤ 61 cm unterhalb der Schottertragschicht sind mit Baustoffgemischen der Körnung 0/32

mit einem Feinanteil der Kategorie UF 5 herzustellen. Die Proctordichte hat auf dem

Feinplanum und 20 cm darunter 100 % zu erreichen (s. Kap. 2.9).

Die Frostschutzschicht ist lagenweise einzubauen und zu verdichten. Da der Boden in

mehreren Lagen aufgebracht wird, hat die Verdichtung vor Aufbringen der folgenden Lage zu

erfolgen.

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

Um eine bessere Verdichtung der Schichten zu ermöglichen soll vor dem Bodeneinbau des

Bestandsandes zwischen Station 0+000 bis ca. Station 1+200 ein Verbundstoff aus Geogitter

und Filtervlies verbaut werden. Da außerdem mit feuchtem Boden gerechnet werden muss,

soll nach Herstellung der Kofferung inkl. Drainage, dem Planum min. ein Tag zum Trocknen

gegeben werden.

4.2.13. Deichrampe

Aufbau und Randeinfassung der Deichrampe ca. ab Station 0+717 sind analog dem Aufbau

der Wellenüberschlagsicherung zwischen Station 0+000 und 1+200. Im gesamten

Wegebereich der Rampe soll unter der Frostschutzschicht 0/32 eine 30 cm starke Sandschicht

aus Bestandsmaterial hergestellt werden. Dadurch beträgt die Stärke der Frostschutzschicht

noch 21 cm auf der Innenböschung und 31 cm auf der Außenböschung (Plan Nr. 6.01).

Die Rampe ist mit einer asphaltierten Breite von 3,50 m, mit einer Querneigung von 3 % und

einer Längsneigung von ca. 5 % herzustellen. Die Radien sind mit 7,00 m bzw. 100,00 m

auszuführen. Vor Beginn der Arbeiten ist die Rampe inkl. Anschluss an den Rampenvorplatz

abzustecken. Die Randeinfassungen sind im Bereich der Innenböschung mit Hoch- bzw.

Tiefbord inkl. Betonrückenstütze herzustellen. Im Bereich der Außenböschung ist die

Randeinfassung analog zum restlichen Wegeaufbau inkl. Betonrückenstützen zu wählen.

4.2.14. Entwässerung

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Entwässerung der Außenböschung nur bedingt

funktioniert. Daher ist eine zusätzlich Drainage unter dem Wegebau herzustellen (Plan Nr.

3.02 und 6.04). Das Vollsickerdrainagerohr ist mit Vliesstrumpf auf gesamter Länge zu

verlegen. Der hierfür notwendige Rohrgraben ist zusammen mit dem Abtrag für die Herstellung

des Wegebereichs (LV-Pos. 03.01.0070) herzustellen. Anschließend sind die Gräben mit dem

Sand nach DIN 18196 ca. 40 cm aufzufüllen und zu verdichten.

Alle 100 m sollen die Ableiter mit Einfachrückstauklappen das Wasser in die im Vorland

liegenden Grüppen leiten. Dazu sind Rohrgräben von bis zu 20,0 m Länge herzustellen und mit

dem ausgekofferten Material wieder zu verfüllen und zu verdichten.

Nach ZTV-E-StB muss die Verdichtung aufgrund der Überdeckung ausschließlich mit leichtem

Gerät erfolgen.

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

4.2.15. Deichzubehör

4.2.15.1. Wasserleitung

Die Wasserleitung soll durch den Auftragnehmer nach Plan Nr. 2.02 ca. 1,0 m unter neuer

GOK verlegt werden. Dazu sind die Wasserschläuche (Ø = 1/2") in einem Schutzrohr

(Außendurchmesser ca. 60 mm) auf der Außenböschung bei Station ca. 0+605

anzuschließen. Die wasserführende Leitung soll von der Außenböschung bis zur Außenseite

des Deckwerks durch ein Schutzrohr führen, um etwaige Wasseraustritte in den Deichkörper

zu verhindern. Im Bereich der Wellenüberschlagsicherung sind die Leitungen unter dem

Verbundstoff zu verlegen.

Der Auftraggeber nimmt die zuvor provisorisch verlegten Leitungen nach Fertigstellung der

Maßnahme wieder auf.

4.2.15.2. Schaftränke

Für das Wiederherstellen der Schaftränken ist zunächst eine Pflasterfläche von je 4,5 m² für

die Tränken 1 und 2 aus den großen zurückgebauten Pflastersteinen herzustellen. Diese sind

mit einer Randeinfassung aus Tiefborden (inkl. Betonrückenstütze) einzufassen. Unter den

Pflastersteinen soll eine 20 cm starke Schotterschicht sowie ein Filtervlies verlegt werden. Die

Fläche soll nach Fertigstellung eine Neigung von ca. 2,5 % aufweisen (Plan Nr. 6.05). Das

ausgekofferte Bodenmaterial soll, wenn nötig, um den jeweiligen Tränkenplatz herum als

Angleichung ans Urgelände mit einer Neigung von 1:10 verwendet werden. Anschließend sind

die auf der Deichbinnenböschung zwischengelagerten Tränken wieder aufzustellen und

anzuschließen.

4.2.15.3. Weidezäune

Die auf dem Plan Nr. 2.01 markierten Weidezäune (blau) sind durch den Auftragnehmer

zunächst zurückzubauen und nach Fertigstellung der Maßnahme wiederherzustellen. Dazu ist

das Material der Einfriedung (Eichenspaltpfähle, Knotengeflecht) durch den Auftragnehmer

anzuliefern und gemäß LV-Pos. 05.02.0030 aufzustellen.

Betroffen sind vor allem die Bereiche der Deichdurchstiche und weiteren Zufahrten (Rampe

und Lagerplatz) sowie der Weidezaun auf der Außenböschung des Baufeldes.

4.2.16. Deichbegrünung

Die Herstellung des Feinplanums erfolgt nach oberflächlicher Abtrocknung der Kleifläche auf

der Außenböschung, sowie der wieder verschlossenen Deckwerksbaugrube entsprechend der

jeweiligen LV-Pos.. Die Deichbegrünung findet ausschließlich auf dem Feinplanum der

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Außenböschung inkl. der Flächen der Deichdurchstiche statt. Die Ansaatflächen sind zur

Saataufbringung fachgerecht vorzubereiten (ordnungsgemäßes Feinplanum nach LV-Pos.

06.01.0010).

Nach Saatausbringung sind die Ansaatflächen leicht anzuwalzen. Die Begrünungsflächen auf

der Deichaußenböschung sind bis zur Abnahme der Gesamtleistung oder zur Teilabnahme

des Titels 06.01 ohne besondere Vergütung vom Auftragnehmer zu pflegen und kurz zu halten

(ggf. mähen, Mähgut abräumen).

4.2.17. Bauzwischenzustände/ Wintersicherung

Eine Wintersicherung ist nicht notwendig, da die Gesamtbauzeit auf ein Jahr begrenzt ist.

4.3. Baustoffe

4.3.1. Allgemeines

Alle anzuliefernden Stoffe, Bauteile, Bauelemente müssen ungebraucht sein.

Alle gelieferten Baustoffe müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den

gültigen Normen und Gütevorschriften entsprechen und in einwandfreiem Zustand eingebaut

werden. Alle den Leistungsumfang betreffenden zusätzlichen technischen

Vertragsbedingungen werden in ihrer z. Zt. geltenden Fassung Vertragsbestandteil.

Erforderliche Nachweise sind vom Auftragnehmer zu führen und auf Verlangen des

Auftraggebers vorzulegen.

Sämtliche auf die Baustelle anzuliefernden Materialien sind dem Auftraggeber durch

Wiegezettel, Lieferscheine etc. nachzuweisen. Die Kosten für die Nachweise trägt der

Auftragnehmer.

4.3.2. Erdbaustoffe

Notwendige, anzuliefernde Erdbaustoffe sind nur von zugelassenen Kieswerken zu beziehen.

Erdbaustoffe zur Verfüllung gemäß ZTV E-StB 17.

4.3.3. Schichten ohne Bindemittel

Gelieferte Kies-Sand-Gemische und Sande nach DIN 18196. Ergänzend dient das durch den

Auftragnehmer zu brechende Beton-Rückbaumaterial teilweise als

Schottertragschichtmaterial.

Die jeweils zu erreichenden Verdichtungsgrade für die Frostschutzschicht und die

Schottertragschicht sind den entsprechenden Positionen des Langtext-LV zu entnehmen.

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Ungebundene Tragschichten sind entsprechend der ZTV SoB-StB 20 „Zusätzliche Technische

Vorschriften und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau,

Fassung 2020“, herzustellen.

4.3.4. Bituminöse Baustoffe für den Wege- und Böschungsbau

Für den Wegebau inkl. Rampen (Deichabschnitt):

gemäß ZTV LW 16, gemäß TL LW 16 und angelehnt an HVA B-StB(SH)-S, Abschnitt 5, Stand

02/26; im Einzelnen aus dem Leistungsverzeichnis ersichtlich.

Für den Wegebau (sonstiges):

gemäß ZTV Asphalt-StB 26, gemäß TL Asphalt-StB 26 und gemäß HVA B-StB(SH)-S,

Abschnitt 5, Stand 02/26; im Einzelnen aus dem Leistungsverzeichnis ersichtlich.

Für den Deckwerksaufbau:

Zzgl. zu den v.g. ZTV´en: EAAW 2008 (Empfehlungen für die. Ausführung von Asphalt-

arbeiten im Wasserbau)

4.3.5. Geotextilien, Geogitter Die Technischen Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaus (TL Geok

E-StB 19) werden Vertragsbestandteil.

Zudem finden die technischen Lieferbedingungen für Geotextilien und geotextilverwandte

Produkte an Wasserstraßen (TL G 2018) Anwendung.

Die Verlegerichtlinien der Hersteller sind einzuhalten. Der statische Nachweis der

Standsicherheit nach EBGEO im Bauzustand und im Endzustand des angebotenen Produktes

ist dem Angebot beizufügen bzw. auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb von 6

Kalendertagen vorzulegen.

4.3.6. Betonprodukte Sämtliche Betonerzeugnisse müssen der Güteüberwachung unterliegen. Die entsprechenden

Nachweise sind unaufgefordert, rechtzeitig beizubringen und dem Auftraggeber vorzulegen.

4.3.7. Abfälle Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die auf der Baustelle anfallenden Bauabfälle oder

Baureststoffe nach Materialart wie Wertstoffe/Verpackungen, Bauschutt, Baustellenabfälle,

Sonderabfälle (gefährliche Abfälle) getrennt zu erfassen, nicht zu vermischen und

ordnungsgemäß zu entsorgen, um eine (unbeabsichtigte) Verschmutzung des Küstenmeeres

und somit auch des Nationalparks ausschließen zu können.

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4.3.8. Kontaminierte Stoffe/ Belasteter Aushub Belastete oder auffällige Böden sind grundsätzlich nicht zu erwarten. Sollte bei den Arbeiten

sensorisch auffälliges Material/Boden festgestellt werden, ist dies der Bauüberwachung

unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber wird über das weitere Vorgehen entscheiden.

4.3.9. Bauschild und sonstige Beschilderung Das Baustelleninformationsschild ist gemäß den Angaben, bzw. der Datei des Auftraggebers

herzustellen, zu Beginn der Maßnahme zu liefern und am Deichverteidigungsweg gut sichtbar

aufzustellen. Das Bauschild ist für die gesamte Zeit der Arbeiten vorzuhalten und nach

Beendigung der Maßnahme zurückzubauen.

Neben dem Baustelleninformationsschild sind zusätzlich am Umleitungsbeginn für Radfahrer

sowie am Umleitungsende Informationsschilder zur digitalen Erfassung der Umleitung für

Touristen aufzustellen, über die gesamte Bauzeit vorzuhalten und am Ende der

Baumaßnahme abzubauen und zu entsorgen.

4.4. Prüfungen Prüfungen erfolgen als Eigenüberwachung des Auftragnehmers entsprechend den

technischen Vorschriften, soweit dies im Vertrag nicht anderes geregelt ist. Die Prüfungen

erfolgen, soweit erforderlich, im Beisein eines Vertreters des Auftraggebers. Die Ergebnisse

der Eigenüberwachungsprüfung sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Der

Auftraggeber behält sich eigene Kontrollprüfungen vor.

4.5. Beweissicherung

Es wird keine Beweissicherung im Vorfeld dieser Maßnahme durchgeführt.

4.6. Vermessung und Aufmaße

4.6.1. Allgemeines Vor Beginn der Arbeiten werden dem Auftragnehmer die Koordinaten der vorhandenen

Höhenfestpunkte übergeben. Die nachstehenden Punkte sind als 3D-Vermessungsreferenz

zu verwenden und im Plan Nr. 1.02 des Auftraggebers gesondert dargestellt.

Die Pflicht zum Abstecken der Hauptachse durch den Auftraggeber (§ 3 Abs. 2 VOB/B) wird

dem Auftragnehmer gemäß § 1 Abs. 4 VOB/B übertragen. Die digitalen Daten zum Abstecken

der Hauptachse werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber übergeben.

Die für die Vermessung notwendigen Messgeräte, Lehren und Absteckzeichen müssen

während der Bauzeit vorgehalten werden. Gleichzeitig hat der Auftragnehmer für die

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Vermessung geeignete Hilfskräfte unentgeltlich bereitzustellen. Der Auftragnehmer hat alle

weiteren erforderlichen Vermessungsarbeiten, Absteckungen und Einmessungen selbst und

in eigener Verantwortung durchzuführen. Über die Vermessungen sind genaue Protokolle zu

führen, die unverzüglich dem Auftraggeber mit den dazugehörigen Unterlagen zur

Anerkennung vorzulegen sind.

Die Vermessungen sind im Koordinatensystem ETRS89 / UTM32 in der Lage und im

Höhensystem DHHN2016 als NHN-Höhe (Höhenstatus 170) mit einer Genauigkeit von +/- 2

cm durchzuführen. Die folgenden Punkte des Lage- und Höhenfestpunktnetzes des Landes

Schleswig-Holstein sind zu nutzen. Alle Vermessungen sind dort anzuschließen.

Ebene Ordnung Kennung Lage

Höhenfestpunkt NivP(3) 191900158 Weide

Höhenfestpunkt NivP(3) 191900157 Hauswand, KAV-Koog

Lagefestpunkt TP (4) 191906600 Mitteldeichkrone

Lagefestpunkt TP (4) 191906700 Landseitig Deichverteidigungsweg

Für die Vermessungen zusätzlich notwendige Festpunkte sind vom Auftragnehmer

selbständig auf eigene Kosten zu setzen.

Zusätzlich sind topographische Punkte wie

  • Wegekanten (Außen und Innenkanten)

  • Weidezäune

  • (Wechsel in) Befestigungsart

  • etc.

zu vermessen. Die Punkte sind mit einer aussagekräftigen Kodierung zu versehen.

Aufmaße sind dem Auftraggeber als digitale Koordinatenliste (ASCII-Datei) sowie als fertiges

digitales Geländemodell (REB-Datei und LandXML-Datei) zu übergeben. Die digitale

Koordinatenliste ist dem AG unmittelbar nach Beendigung des jeweiligen Aufmaßes und das

fertige digitale Geländemodell zur Rechnungsstellung zu übergeben bzw. zu übermitteln.

4.6.2. Aufmaß Urgelände

Vor Beginn der Vermessung hat der Auftragnehmer ein Vermessungskonzept aufzustellen und

mit dem Aufraggeber abzustimmen. Vor Beginn der Bautätigkeit hat der Auftragnehmer eine

Urvermessung aller für die Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Flächen durchzuführen.

Dazu gehört die Fläche des Baubereichs, sowie die auszubeutende Fläche auf der

Kleientnahme im Vorland, der Lagerplatz und die Stöpe. Die Vermessung der Flächen dient als

Nullvermessung und ist als ASCII-, REB- oder als LandXML-Datei sowie als dwg-Datei zu

übergeben (s. LV-Pos. 01.03.0030). Die Stöpe wird zur Kontrolle der Höhe vermessen.

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Baubeschreibung „Wellenüberschlagsicherung mit Deckwerk am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Koog“

Die Kosten für das Aufmaß des jeweiligen Urgeländes sind in der LV-Position einzurechnen.

Topographische Elemente sind koordinatenbezogen als shp-Datei oder dxf-Datei zu

übergeben. Auf die korrekten Einheiten im metrischen System ist zu achten.

4.6.3. Abrechnungsaufmaße

Die Aufmaßarbeiten sind ständig baubegleitend vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für die

Erfassung von Zwischenzuständen im Rahmen der Erdbauarbeiten.

Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber in jedem Einzelfall die Durchführung von

Aufmaßarbeiten an, damit dieser über seine Teilnahme am Aufmaß befinden kann. Aufmaße,

die ohne Wissen des Auftraggebers aufgenommen werden, werden vom Auftraggeber nicht

als Abrechnungsgrundlage anerkannt.

Mengenermittlungen im Erdbau sind für den Auftrag, den Abtrag sowie das Umsetzen von

Füllboden, von Kleiboden sowie Sandboden mit digitalem Geländemodell vorzunehmen.

Hierfür ist die vorstehend erwähnte Erfassung von Zwischenzuständen zwingend erforderlich.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Berechnungen des Auftragnehmers durch

Vergleichsrechnungen und Auswerten eigener Daten zu überprüfen. Stimmen die

Berechnungen von Auftragnehmer und Auftraggeber nicht überein und lassen sich die

Differenzen nicht nachvollziehbar begründen, so verständigen sich Auftragnehmer und

Auftraggeber unter Kostenteilung auf die Beauftragung eines unbeteiligten Dritten, der eine

eigenständige Vergleichsrechnung vornimmt. Die Anerkenntnis dieser Vergleichsrechnung

wird mit der Beauftragung nicht präjudiziert.

Soweit Längen und Flächen für Rückbauarbeiten aus dem digitalen Bestandsplan ermittelbar

sind, kann auf ein örtliches Aufmaß verzichtet werden. In diesem Fall sind digitale

Abrechnungspläne vom Auftragnehmer zu verfassen.

Abrechnungspläne sowie jede Form der Aufmaße sind generell als dwg-, dxf-Datei oder

LandXML-Datei zu erstellen, da diese durch den Auftraggeber in Autodesk Civil 3D eingelesen

werden.

Der Nachweis der Schichtdicken im Asphaltwegebau erfolgt per elektromagnetischer

Schichtdickenmessung. Der Auftragnehmer hat vor Fertigung der Schichten ausreichend

Reflektoren (Bleche und Ronden aus Aluminium) aufzukleben bzw. zu fixieren. Dies wird

anhand der entsprechenden LV-Positionen vergütet.

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4.6.4. Schlussvermessung

Zu vermessen ist der gesamte angepasste Deichkörper inkl. Vorland, sowie der wieder

hergestellte Lagerplatz und die Stöpe. Zu übergeben ist eine digitale Koordinatenliste (ASCII-

Datei) sowie ein digitales Geländemodell (LandXML- oder dwg-Datei). Topographische

Elemente sind als shp- Datei zu übergeben.

4.7. Abrechnung von Stundenlohnarbeiten

Stundenlohnarbeiten, die vor der Ausführung nicht angemeldet und vereinbart wurden, werden

grundsätzlich nicht vergütet (§ 15 VOB/B).

Stundenlohnzettel müssen folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung der Baustelle

  • Datum des Arbeitstages

  • detaillierte Beschreibung der Leistung ggf. mit Ortsbezeichnung innerhalb der

Baustelle und funktionellem Personaleinsatz

  • Namen der Arbeitskräfte und deren Lohngruppe

  • die auf der Baustelle geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft

  • die auf der Baustelle geleisteten Betriebsstunden der Geräte und Maschinen mit

Angabe der Gerätekenngrößen

Stundenlohnrechnungen sind zügig nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten, längstens

jedoch im Abstand von 4 Wochen mit allen zugehörigen Nachweisen vorzulegen (§ 15 VOB/B).

4.8. Aufgaben des Schachtmeisters

Der Schachtmeister ist zur ganztägigen Koordination und Aufsicht verpflichtet. Er darf nicht zu

anderen mit dieser umfassenden Koordinations- und Aufsichtspflicht nicht zu vereinbarenden

Tätigkeiten, darunter insbesondere zum Einsatz auf einem Gerät, herangezogen werden.

Dazu zählen selbstverständlich auch fremde Baumaßnahmen.

Erkrankt der Schachtmeister, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, binnen eines Werktages

eine Vertretung zu benennen. Diese hat unverzüglich, spätestens am folgenden Werktag die

Arbeiten nachweislich vor Ort aufzunehmen.

4.9. Rechnungsstellung

Der Auftragnehmer hat die Pflicht die Rechnung nach § 14 VOB/B zu stellen. Rechnungen

sind 2-fach an den Auftraggeber zu übergeben. Eine Rechnung ist in Papierform die andere

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digital einzureichen. Die Aufgliederung muss schlüssig, leicht verständlich und zu jeder Zeit

nachvollziehbar sein.

Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine, Lieferscheine und ähnliche

Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber.

Aus den Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen, die lediglich 1-fach

einzureichen sind, müssen alle Maße, die zur Prüfung der Mengenberechnungen einer

Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.

4.10. Zusätzliche technische Vorschriften

Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Wasserbau (ZTV-W) 202, 204, 205, 207,

208, 209, 210 und 215 neueste Fassung werden Vertragsbestandteil. Die ZTV-W stehen

digital als Download bereit unter www.izw.baw.de → Wasserstraßeninfrastruktur →

Regelwerke → STLK-W, ZTV-W und Empfehlungen.

Folgende Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen mit den zugehörigen technischen

Lieferbedingungen und weiteren Regelwerken werden Vertragsbestandteil:

  • ZTV A-StB 12

  • ZTV Asphalt-StB 26

  • ZTV E-StB 17

  • ZTV Ew-StB 25

  • ZTV Fug-StB 15

  • ZTV LW 16

  • ZTV Pflaster-StB 20

  • ZTV SA 97

  • ZTV SoB-StB 20

  • TL Asphalt-StB 26

  • TL Bitumen-StB 25

  • TL Bitumenemulsionen-StB 15

  • TL Gestein-StB 04/23

  • TL SoB-StB 20

  • TPD-StB 12

  • DIN EN 13285, Fassung 2018-10

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Es gelten die TL W 2003 sowie die DIN 13383-1 und 13383-2.

Zudem wird der Abschnitt 5 des HVA B-StB(SH)-S, Stand 02/26, Vertragsbestandteil.

Die Technischen Lieferbedingungen für geotextile Filter (TLG 2018) einschließlich sämtlicher

Anlagen werden Vertragsbestandteil; gleiches gilt für die Technischen Lieferbedingungen für

Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaus (TL Geok E-StB 19).

Das Merkblatt zur Anwendung von geotextilen Filtern an Wasserstraßen (MAG 2021) wird

Vertragsbestandteil.

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5.0 Ausführungsunterlagen

5.1. Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen

Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten erforderlichen

Planungsunterlagen in 1-facher Papierausfertigung und zusätzlich digital als PDF-Dateien,

LandXML- und dwg-Dateien zur Verfügung, inkl. Druckvorlagen-Datei für das Bauschild und

das Umleitungsinformationsschild. Die LandXML- und dwg-Dateien dienen ausschließlich der

Unterstützung und ersetzen nicht die verbindlichen Vertragsunterlagen. Trotz sorgfältiger

Erstellung können Fehler oder Abweichungen nicht ausgeschlossen werden. Der

Auftragnehmer hat die Daten vor Nutzung eigenverantwortlich auf Plausibilität und

Übereinstimmung mit den maßgeblichen Plänen zu prüfen. Bei Feststellung von Fehlern oder

Unstimmigkeiten ist der Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Verbindlich für den

Bau bleiben ausschließlich die übergebenen Planunterlagen.

Die Weitergabe von Unterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Rechnungen usw.) des

Auftraggebers an Dritte sowie Veröffentlichungen über die Bauarbeiten in Wort, Schrift oder

Bild sind auch nach Beendigung der vertraglich vereinbarten Arbeiten dem Auftragnehmer

ohne besondere schriftliche Genehmigung des Auftraggebers nicht gestattet.

Die für die Ausführung notwendigen Ausführungsunterlagen hat der Auftragnehmer

zeitgerecht vom Auftraggeber anzufordern, sofern die Aufstellung nicht dem Auftragnehmer

obliegt. Etwaige Unklarheiten oder Widersprüche sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

5.2. Vom Auftragnehmer zu erstellende Ausführungsunterlagen

5.2.1. Bauzeitenplan

Der Auftragnehmer fertigt auf Grundlage der angegebenen Fristen einen detaillierten

Bauzeitenplan mit Einbeziehung aller Fremdgewerke an und legt diesen dem Auftraggeber

innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung ohne weitere Aufforderung digital

vor. Der Bauablauf ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Der Bauzeitenplan wird nach Zustimmung durch den Auftraggeber Vertragsbestandteil und ist

während der Ausführung vom Auftragnehmer fortzuführen. Auch die Fortschreibungen werden

nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Auftraggeber Vertragsbestandteil.

Anpassung sind dem Auftraggeber unverzüglich zu übermitteln.

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5.2.2. Bestandsunterlagen, Berichte und Dokumente

Der Auftragnehmer hat die Bestandsunterlagen gemäß LV-Pos. 01.03.0050 und die Berichte

nach LV-Pos. 01.03.0010 zu erstellen.

Für jeden Arbeitstag sind vom Auftragnehmer Tagesberichte über ausgeführte Leistungen,

Personal- und Geräteeinsatz sowie Witterung zu fertigen. Diese sind der örtlichen

Bauüberwachung des Auftraggeber wöchentlich unaufgefordert vorzulegen. Die

Tagesberichte sollten folgende Angaben enthalten:

  • Lufttemperatur, Wetter

  • Benennung der Arbeitsbereiche

  • Personalangaben, Personalstand mit Angabe der Qualifikation, Arbeitsbeginn

und -ende.

  • Materialeinsatz

  • Angaben über eingesetzte Maschinen und Geräteeinsatz

  • Protokollierung wiederkehrender Sicherheitsüberprüfungen an Geräten

  • Nachweis der arbeitsplatzbezogenen Einweisung mit Hinweisen auf die

Arbeitsplatzgefahren

  • Meldung besonderer Vorkommnisse, z.B.: Hindernisse, Behinderungen, Unfälle, Besucher u.ä.

  • Erfolgte Annahmen und vom Auftraggeber erteilte Freigaben

5.2.3. Technische Bearbeitung

Die Absteckung der Hauptachse (Kap. 4.6.1), Aufmaß Urgelände (Kap. 4.6.2) und

Bestandsunterlagen (Kap. 5.2.2) sind durch den Auftragnehmer vorzunehmen. Hierfür werden

vor Beginn der Arbeiten dem Auftragnehmer das Baufeld und sofern vorh. die Koordinaten der

vorhandenen Vermessungsfestpunkte (vgl. Kap. 2.10.3 und 4.6.1) übergeben. Der

Auftraggeber überträgt seine Pflichten aus § 3 Abs. 2 VOB/B gemäß § 1 Abs. 4 VOB/B. Die

Leistungen sind über die Positionen des LV-Titels 01.03 „Technische Bearbeitung“

abzurechnen.

5.3. Änderung während der Bauausführung

5.3.1. Geänderte und / oder zusätzliche Leistungen, wesentliche

Mehrmengen

Leistungen (auch anfallende Kosten durch tarifrechtlich bedingte Zuschläge (z.B. Nachtarbeit))

und sonstige Kosten (z.B. vom Auftraggeber zu vertretende Stillstands-, Vorhaltekosten etc.),

die nach Ansicht des Auftragnehmer erforderlich werden und die nicht im Vertrag enthalten

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sind, müssen unverzüglich, spätestens bei der nächsten Baubesprechung, und anschließend

schriftlich angemeldet werden.

Die Leistungen sind generell vor Ausführungsbeginn schriftlich mit Erläuterungen zur

Notwendigkeit und Verursachung sowie Hinweisen zur Auswirkungen auf Kosten und Termine

anzuzeigen.

Mit der Ausführung darf erst nach Anordnung des Auftraggeber begonnen werden.

Sollte es zu Nachträgen kommen, ist die Vorlage der Nachtragsunterlagen auf das Äußerste zu

beschleunigen.

Folgende Unterlagen sind hierzu erforderlich:

  • Preisermittlung (prüffähige Kalkulationsunterlagen zu EP / bei NU- Leistungen: Kalkulationsnachweis der NU)

  • Preisbelege (Nachweis wesentlicher Stoffkosten)

  • Ggf. zugehörige Urkalkulation (Kopie)

Wenn die Leistung bereits ausgeführt wurde außerdem:

  • Zugehöriger Massennachweis (Aufmaßkopie)

  • Zugehörige Tagesberichte

  • Fotodokumentation

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6.0 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

6.1. Hydrauliköl und Kontaminationsschutz

Der Auftragnehmer hat ausschließlich biologisch abbaubare Hydrauliköle in den auf der

Baustelle eingesetzten Geräten und Maschinen zu verwenden.

Da es bei möglichen Unfällen auch zu einer Kontamination (z.B. durch auslaufendes Benzin

oder dgl.) von Natur und Umwelt kommen kann, hat der Auftragnehmer für Unfälle geeignetes

Auffangmaterial vorzuhalten, das dann auch unverzüglich eingesetzt werden kann. In einem

nächsten Schritt können dann der Auftraggeber (ggf. die Ölabwehr des Auftraggebers) sowie

die jeweils zuständige Untere Naturschutzbehörde Nordfriesland über den Unfallhergang

informiert werden.

6.2. Verteilung der Gefahr

Innerhalb der vertraglich vereinbarten Bauzeit

Der Auftragnehmer hat bei allen Maßnahmen, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich

werden, auf die Gefahr überraschend eintretender Sturmfluten Rücksicht zu nehmen. Der

Fortschritt der Arbeiten ist in Abschnitten derart zu wählen, dass bereits fertiggestellte Bauteile

höchstmöglich gesichert sind. Treten trotz ausreichender Sicherungsmaßnahmen an den

bereits fertiggestellten Bauteilen durch Sturmfluten bei einem Wasserstand von mind. 1,50 m

über MThw (MThw = 1,71 m NHN) = 3,21 m NHN am Pegel Meldorf Sperrwerk AP (Pegel-

Daten) oder durch unabwendbare, vom Auftraggeber nicht zu vertretende Umstände Schäden

und Verluste auf, die einen Kostenaufwand von 5.000,- € im Monat überschreiten, so wird die

Beseitigung der Schäden zu den vertraglich vereinbarten Einheitssätzen oder sonst nach

Aufwand aufgrund besonderer Vereinbarung vergütet.

Tritt ein Schaden ein, für dessen Beseitigung der Auftragnehmer hiernach eine besondere

Vergütung beansprucht, so hat er diese bei der Bauleitung innerhalb von 48 Stunden schriftlich

anzumelden. Hat der Auftragnehmer die nach Ansicht des Auftraggebers erforderlichen

Sicherungsmaßnahmen bei der Durchführung der Arbeit trotz Aufforderung versäumt, so ist er,

unbeschadet weiterer Kostenansprüche des Auftraggebers, verpflichtet, die Schäden und

Verluste auf eigene Kosten zu beseitigen. Für die Sturmflut- und Hochwasserschäden jeglicher

Art an Geräten und Maschinen des Auftragnehmers sowie an den Baustoffen haftet der

Auftraggeber nicht.

Außerhalb der vertraglich vereinbarten Bauzeit

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Für den Fall, dass der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Bauzeit aus eigenem

Verschulden nicht einhalten kann, trägt der Auftragnehmer sämtliche Kosten für die

Beseitigung von Schäden bei sich in der Ausführung befindlichen Leistungen. Dies gilt neben

Schäden, die aufgrund von erhöhten Wasserständen eingetreten sind, auch für weitere

Witterungsbedingte Schäden und Leistungsstörungen.

6.3. Abnahme gemäß § 12 VOB/B

Der Auftraggeber verlangt gemäß § 12 Absatz 4, Nr. 1, Satz 1 VOB/B grundsätzlich eine

förmliche Abnahme. Die Vereinbarung der Durchführung einer förmlichen Abnahme führt

(zunächst) dazu, dass andere Abnahmeformen ausgeschlossen sind.

Gemäß § 12 Abs. 1 VOB/B hat der Auftraggeber die Abnahme innerhalb von 12 Werktagen

nach Verlangen des Auftragnehmers durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich vor, diese

Frist zu verlängern.

Auf Verlangen können gemäß § 12 Abs. 2 VOB/B in sich abgeschlossene Teile der Leistung

besonders abgenommen werden. Dies kann für komplett fertig gestellte Bauabschnitte

erfolgen. Voraussetzung für eine Abnahme einzelner fertig gestellter Bauabschnitte ist, dass

der Auftragnehmer die abgenommenen Bauabschnitte mit keinerlei Fahrzeugen oder

Maschinen befährt. Ausgenommen von einer Abnahme sind die unmittelbar angrenzenden

Bereiche eines fertig gestellten Bauabschnittes zu einem noch nicht fertig gestellten bzw.

begonnenen Bauabschnittes.

6.4. Sicherheitsleistung gemäß § 17 VOB/B

Gemäß § 17 Absatz 8, Nr. 2 VOB/B hat der Auftraggeber eine nicht verwertete Sicherheit für

Mängelansprüche nach Ablauf von 2 Jahren zurückzugeben, sofern kein anderer

Rückgabezeitpunkt vereinbart worden ist.

Hiermit wird nachstehend ein anderer Rückgabezeitpunkt vereinbart.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der gesamten Leistung

(nur für in sich abgeschlossene Teile der Leistung beginnt sie mit der Teilabnahme) und

beträgt 4 Jahre. Der Auftraggeber gibt eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche

nach Ablauf der v. g. Verjährungsfrist für Mängelansprüche zurück.

Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen

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