Bau einer Sandabscheide- und Pumpanlage am Place de la Petite Hollande

Status
Offen
Angebotsfrist
18.12.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Nantes Métropole
Erfüllungsregion
Frankreich
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
03.11.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Abwasserreinigungsanlage (39350000)
  • Kanalisationsarbeiten (45232410)
  • Bau von Abwasserpumpstationen (45232423)
  • Installation von elektrischen Leitungen (45310000)
Bekanntmachungsnummer
761548-2026
Verfahrensnummer
cd105c0f-4f0b-4bef-b173-60cab0d91011

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Nantes Métropole schreibt den Bau einer Anlage zur Sandabscheidung und zum Pumpen am Place de la Petite Hollande in Nantes, Frankreich, aus. Die vorgesehene Ausführungsdauer beträgt 510 Tage; die Bewerbungsfrist endet am 18. Dezember 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Phase candidature - Construction d'un ouvrage de dessablement et de pompage place de la Petite Hollande à Nantes

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Phase candidature - Construction d'un ouvrage de dessablement et de pompage place de la Petite Hollande à Nantes

    Phase candidature - Construction d'un ouvrage de dessablement et de pompage place de la Petite Hollande à Nantes

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.