Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

ZTV_EMSRL_R2.07.pdf

Bau einer Medien- und Energieübergabestation mit Tiefbau- und Elektrotechnik

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 07:43 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.brw-haan.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 1 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

für Elektro-, MSR- und Leittechnik

Geltungsbereich:

Klärwerk Buchenhofen

Dokumentenkontrolle Änderungshistorie

DatumAutorVersionÄnderungsreferenz
Richard Adolf Tittl1.00Kein vorheriges Dokument
28.02.2006Marc Hasenbein / Andreas Zwick1.02Überarbeitungen zum Ex-Schutz (Forderungen, Erstprüfung, Inbetriebsetzung)
17.03.2006Andreas Zwick1.03Nachtrag zu freien Reserveadern
27.07.2006Andreas Zwick1.04Überarbeitungen zum Ex-Schutz (Definitionen der überwachungspflichtigen Anlagen gemäß Gerätesicherheitsgesetz, Erstprüfung, Inbetriebsetzung)
18.04.2007Andreas Zwick1.05Überarbeitung und redaktionelle Änderungen.
09.04.2008Andreas Zwick1.06Überarbeitung zur Kabel- und Leitungsverlegung. Änderungen bei der AKZ- Darstellung.
15.01.2009Andreas Zwick1.07Einarbeitung von Änderungen in der DIN VDE0100 Teil 410, Anmerkungen zur Programmierung
14.04.2010Markus Besch (TÜV Rheinland)2.00Überarbeitung Normenangaben und redaktionelle Überarbeitung
20.05.2010Andreas Zwick2.01Überarbeitung der Normenangabe zu den Erstprüfungen
22.12.2011Marc Hasenbein2.02Überarbeitung Kap. 3.5, Erweiterung Tabelle Klemmleistenübersicht Kap. 4.2.3.1 Anpassung und Erweiterung Kap. 4.2.1 Pkt. 6,8,11-15 Anpassung und Erweiterung Kap. 4.2.5, 4, 4 , 5.10
28.12.2011Andreas Zwick2.03Überarbeitung der Formatierung, redaktionelle Änderungen
16.07.2012Marc Hasenbein2.04Anpassung Kap. 4.10, redaktionelle Änderungen
28.01.2014Andreas Reimüller2.05Überarbeitung Kap. 4.3 Mittelspannungsanlagen und Kap. 4.11.1 Erdung
15.10.2018Marc Hasenbein / Andreas Zwick / Andreas Reimüller2.06eÄnderungen zu Niederspannungsschaltanlagen und Schrankaufbau, Hinweis auf EMSR- Kennzeichnungsstandard, redaktionelle Änderungen
01.08.2025Marc Hasenbein2.07Redaktionelle Änderungen der Pkt. 1, 4.2 fortl.,4.3, 4.4, 4.5 fortl. 4.6, 4.7. 4.8, 4.10, 4.12, 5.3, 5.10

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 2]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 2 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

INHALTSVERZEICHNIS

1 ALLGEMEIN ......................................................................................................... 4

1.1 Einzuhaltende Bestimmungen (In der jeweils aktuellen Fassung) ................................................. 4

2 GELTUNGSBEREICH .......................................................................................... 4

3 INTERNE STANDARDS ....................................................................................... 5

3.1 Anlagenstruktur und Anlagenkennzeichen ...................................................................................... 5

3.2 Ortsstruktur ........................................................................................................................................ 5

3.3 Zeichnungsnummernsystem .............................................................................................................. 6

3.4 Beschilderung von Kabeln .................................................................................................................. 6

3.5 Beschilderung der Anlagen ................................................................................................................ 7

3.6 Objekttypen ......................................................................................................................................... 7 3.6.1.1 Schnittstellen .................................................................................................................................. 8 3.6.1.2 Grundschaltungen ........................................................................................................................... 8 3.6.2 Objekttypen für Antriebe ................................................................................................................. 8 3.6.4 Objekttypen für Messstellen ............................................................................................................. 8 3.6.4 Objekttypen für Niederspannungs- Verteilerfelder .......................................................................... 8

4 TECHNISCHE AUSFÜHRUNG ............................................................................ 9

4.1 Installation allgemein .......................................................................................................................... 9

4.2 Schaltschränke allgemein ................................................................................................................... 9 4.2.1 Bestimmungen zur mechanischen Konstruktion und EMV ............................................................. 9 4.2.2 Kennzeichnung ............................................................................................................................... 11 4.2.2.1 Hilfsstromkreise ............................................................................................................................ 11 4.2.3 Klemmleisten ................................................................................................................................. 12 4.2.3.1 Klemmleistenbezeichnungen ........................................................................................................ 13 4.2.4 Verdrahtung.................................................................................................................................... 13 4.2.5 Geräte ............................................................................................................................................. 15

4.3 Mittelspannungsverteilungen ........................................................................................................... 16

4.4 Niederspannungsverteilungen .......................................................................................................... 17

4.5 Kabel und Leitungen ........................................................................................................................ 18 4.5.1 Auslegung (Dimensionierung) ....................................................................................................... 18 4.5.2 Kabeltrassen innen ......................................................................................................................... 18 4.5.3 Kabeltrassen außen ......................................................................................................................... 19 4.5.4 Kennzeichnung ............................................................................................................................... 19 4.5.5 Verlegung ....................................................................................................................................... 20

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 3]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 3 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

4.6 Elektrische Antriebstechnik ............................................................................................................. 20

4.7 Installationstechnik ........................................................................................................................... 21

4.8 Messtechnik ....................................................................................................................................... 21

4.9 Regeltechnik ...................................................................................................................................... 21

4.10 Automatisierungs- und Leittechnik ................................................................................................. 22

4.11 Schutztechnik .................................................................................................................................... 24 4.11.1 Erdung ............................................................................................................................................ 24 4.11.2 Potentialausgleich .......................................................................................................................... 24 4.11.3 Blitzschutz ...................................................................................................................................... 25 4.11.4 Überspannungsschutz gemäß VDE 0185-305-4, VDS 2031 .......................................................... 25 4.11.5 Schutz für Personen und Anlagen .................................................................................................. 25 4.11.6 Explosionsschutz ............................................................................................................................ 25

4.12 Überprüfung der Anlagen ................................................................................................................ 27

4.13 Inbetriebsetzung (IBS) ...................................................................................................................... 27

4.14 Probebetrieb ...................................................................................................................................... 28

4.15 Garantieversuche .............................................................................................................................. 29

5 DOKUMENTATION ........................................................................................... 30

5.1 Dokumentation, interne Standards, allgemein ............................................................................... 30

5.2 Systemdokumentation ...................................................................................................................... 30

5.3 Ausführungsdokumentation ............................................................................................................ 31

5.4 Betriebshandbuch ............................................................................................................................. 32

5.5 Lastenheft / Pflichtenheft ................................................................................................................. 33 5.5.1 Lastenheft ....................................................................................................................................... 33 5.5.2 Pflichtenheft ................................................................................................................................... 33 5.5.2.1 Pflichtenheft für die eigene Leistung ............................................................................................ 33 5.5.2.2 Pflichtenheft für die EMSR- und leittechnischen Leistungen ....................................................... 33

5.6 Dokumentation für die IBS .............................................................................................................. 33 5.6.1 Ablaufplan der Inbetriebsetzung .................................................................................................... 34 5.6.2 Checkliste für jede Einzel- und Gruppenfunktionseinheit.............................................................. 34 5.6.3 Verantwortlichkeiten während der IBS .......................................................................................... 34

5.7 Abnahmedokumentation .................................................................................................................. 34

5.8 Dokumentation der Garantieversuche ............................................................................................ 35

5.9 Softwaredokumentation ................................................................................................................... 35

5.10 Bestandsdokumentation ................................................................................................................... 36

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 4]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 4 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

1 Allgemein

1.1 Einzuhaltende Bestimmungen (In der jeweils aktuellen Fassung)

  1. Der Auftragnehmer muss über eine ISO 9000 - Zertifizierung für die von ihm zu erbringenden Leistungen verfügen (ISO 9001, 9002, 9003)

  2. Der Ausführung der Leistung sind außer den in den übrigen Vertragsunterlagen aufgeführten Bedingungen noch folgende Regeln der Technik in neuester Fassung zugrunde zu legen:

  3. Die DIN und DIN VDE Normen

  4. Unfallverhütungsvorschriften des „Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften„ (DGUV-Vorschriften, insbesondere DGUV Vorschrift 3/4) und des GUV (Gemeindeunfallverbandes).

  5. Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  6. Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS

  7. VDE-AR-N 4100, 4105, 4110, TAB (Technische Anschlussbedingungen) des zuständigen VNB (Versorgungsnetzbetreibers), NAV (Niederspannungsanschlussverordnung)

  8. SonderbauVO des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere Teil 6 (elektrische Betriebsräume)

  9. Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR)

  10. Bestimmungen der Telekom

  11. Landesbauordnung

  12. EMSR-Kennzeichnungsstandard des Wupperverbands in der gültigen Fassung

2 Geltungsbereich

Die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) für EMSR- und Leittechnik" gelten für alle Verträge des Wupperverbandes mit Planern und Auftragnehmern, die entsprechende Leistungen enthalten unabhängig davon, ob in Vorbemerkungen zum LV, in der Leistungsbeschreibung oder in den Positionen des LV's explizit angeführt sind oder nicht, können aber durch diese gänzlich oder teilweise annulliert, bzw. ersetzt werden.

Bestimmungen, wofür im LV keine Arbeiten vorgesehen sind, haben für den entsprechenden Vertrag keine Gültigkeit.

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 5]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 5 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

3 Interne Standards

Der Wupperverband verfügt über einen internen EMSR- Kennzeichnungsstandard.

Die Details der entsprechenden Kennzeichnung befinden sich im o. a. Standard. Die Begriffe werden im Glossar

und im Datenbankmodell weiterführend erläutert

3.1 Anlagenstruktur und Anlagenkennzeichen Der Wupperverband benutzt eine hierarchische Anlagenstruktur deren implizite Wurzel der Wupperverband ist und die mit dem Werk als erstes explizites Teil beginnt und mit dem atomaren Element Signal als Informationsträger endet.

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr = B U W W

K e rk : B u c h e n h o

A n la g e : W

1 . H Y 0 1

1 = A p p a ra t fe

a n

s s e rk ra fta n la g e

A n la g e H y d ra u lik

  • 1 P 0 1 -

P = P u m p e n te il: s y s te m

F u n k tio n H y d ra u lik p u

F 0 1

0 1 = E in s e in h e it: m p e L e itra d

B a u te il: S te

A A T F

d e u tig e N r. u e rs ic h e ru n g

S ig n a l: A u to m a te n fa

A T F = S ig n a l

A = S ig n a la rt A la rm e ll

Daraus ergibt sich als komplettes (Signal)Anlagen-Kennzeichen: =BUWK1.HY01-1P01-F01AATF

3.2 Ortsstruktur Die Ortsstruktur ist ebenfalls im EMSR-Standard detailliert dargestellt.

Werk: Buchenhofen

Bau: Schlammverbrennungsanlage

Etage: Untergeschoß -5 Meter

Raum: TSB/Speisewasser

Feld (Schaltschrank): Einspeisefeld

  • BU SV01 - U1 - 02 . F01

Eindeutige F = Niederspannung Nummer

[Seite 6]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 6 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

Daraus ergibt sich als komplettes Orts-Kennzeichen: + SV01-U1-02.F01

3.3 Zeichnungsnummernsystem

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr B U . W

R e rk

E 1 : B u c h

e n h o fe

A n

N E n

la g e : R

e c h

S

7 e n a n la g e

M a ß n a h m e : N E fü r tic k s to ffe le m in ie ru n g

G e w e rk : E le k tro te c h

P la n a rt: S tro m

P la n s ta d iu m

  • S _ - B - 0 0 0 1 n ik

la u

: B

/ fp

e la n

s ta

1 n d s

S p

e la n

ite n

Ä z a h l

n d e ru n g s in d e x

Daraus ergibt sich als komplettes Plan-Kennzeichen: BU.RE1-NE-7-S_-B-0001/1

3.4 Beschilderung von Kabeln

Beispiel:

Anlage: Rechenanlage

Anlagenteil: Grobrechen 1

Konstante für Kabel (Wire)

S für Steuerkabel

Eindeutige Nummer

RE1 . GR01 - W S 00045

Aus dem Beispiel ergibt sich als komplettes Kabel-Kennzeichen: RE1.GR01-WS00045

[Seite 7]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 7 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

3.5 Beschilderung der Anlagen Details zur Anlagenbeschilderung ist dem EMSR-Kennzeichnungsstandard des Wupperverbandes zu entnehmen. Allgemeine Beispiele:

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

R

B e

L z

1 i-

.R P

Z u m

0 1 p e 1

  • 1 P 0 1 Rep.-Schalter Rezi-Pumpe 1

=BL1.RZ01-1P01-Q01

Kennzeichnung einer Rezirkulationspumpe Vorort Kennzeichnung des zugehörigen Reparaturschalters Max. 100 x 50 mm, ggf. mit Schilderträger Max. 100 x 50 mm, ggf. mit Schilderträger Material: Kunststoff graviert, UV-Beständig Material: Kunststoff graviert, UV-Beständig

V R

o e

r o z i- P u

r t 0 m p e

F 1

e r n S S M S 2 , K H V S c h la m a b e lrin g S c = E V 2 .M S

  • .B m v e rb h la m m 0 2 -1 0 2 re n n u n g b e h a n d lu A 0 2 n g

Kennzeichnung für Vorort-Schalter Ortskennzeichnung für eine Mittelspannungszelle in der Schlammverbrennungsanlage Größe: min. 70 x 30 mm, ggf. mit Schilderträger Größe: min. 150 x 80 mm Material: Kunststoff graviert, UV-Beständig Material: Kunststoff graviert, UV-Beständig

=- B1

P

L 10 .1 R-

Q

Z 00 11

RE1.GR01-WS00045

Betriebsmittelkennzeichnung im Schaltschrank Kabelkennzeichnung Größe: mind. 15 x 9 mm Kennzeichnungstüllen inkl. Schilderträger „Schwarz“ UV- Beständig Thermotransfer-Etikett

3.6 Objekttypen

Der Begriff Objekt beinhaltet zwei verschiedene Bedeutungen:

  1. das physikalische Objekt: Anlage, Anlagenteil, Funktionseinheit, Bauteil samt allen Bestandteilen

  2. das Software-Objekt oder die Abbildung des physikalischen Objektes in der Leittechnik

Die Objekttypen werden für beide Bedeutungen kreiert, d.h. sowohl für das physikalische Objekt als auch für das Objekt in der Leittechnik, die Schnittstelle zwischen beiden ist Teil des Objekttyps. Um die Vielfalt der Ausführungen diverser Funktionseinheiten zu beschränken, den Betrieb und die Wartung zu erleichtern und die Anforderungen klarer zu formulieren, werden die Funktionseinheiten typisiert.

Es gilt dies zuerst für die Schnittstellen, (die Signale) sowohl hard- als auch softwareseitig. Die Schnittstellen müssen unbedingt von den zur Verfügung stehenden Typen übernommen werden.

[Seite 8]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 8 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

Die Grundschaltungen oder Aufbauzeichnungen sollten - müssen aber nicht unbedingt - den existierenden Typen angepasst werden, insofern dies Projektbedingt notwendig ist. Sowohl für Antriebe als auch für Messstellen als Einzelfunktionseinheiten können - nur wenn die vorhandenen Typen auf keinem Fall verwendet werden können - andere Typen erstellt werden. Es gilt: es muss zuerst ein Typ da sein oder erstellt werden, bevor eine Einzelfunktionseinheit geplant wird. Beim Erstellen neuer Objekttypen gilt das Vererbungsprinzip. Ein neuer Typ sollte von einem anderen Element (Eigenschaften, Methoden) erben, nur die zusätzlich notwendigen kommen hinzu. Überladen der Eigenschaften und Funktionen soll nur wenn absolut notwendig stattfinden, die Überladung soll mit Elementen ähnlicher Bedeutung keinesfalls darf sie aber mit Elementen konträrer Bedeutung überladen werden. Bei der Schnittstellenbelegung ist darauf zu achten, dass auch das Bit, Byte oder Wort, bzw. die Klemme nicht mit konträren Signalen versehen wird.

Für fertig erstellte Funktionseinheiten (Maschinen, Stellantrieb usw.) wird - falls nicht vorhanden - ein separater Objekttyp erstellt.

Im folgendem werden nur die generellen Eigenschaften der verschiedenen Objekttypen beschrieben, die Details sind in den Objektbibliotheken zu finden.

3.6.1.1 Schnittstellen Es sind folgende Schnittstellen zu beachten:

  1. Hardware-Schnittstellen sind in der Regel Klemmleisten. Sie sind als Zuordnung Signal - Klemme zu verstehen.

  2. Softwareschnittstellen im Leitsystem dienen der Kommunikation der Softwareobjekte untereinander und mit den Schnittstellen zum Bedienen/Beobachten archivieren, Protokollieren, etc.

  3. Feldbusschnittstellen dienen der Kommunikation zwischen Sensorik/Aktorik und Leitsystem und Steuerung und Regelung eines Systems.

3.6.1.2 Grundschaltungen Um die Vielfalt der Ausführungen diverser Funktionseinheiten zu beschränken, den Betrieb und die Wartung zu erleichtern und die Anforderungen klarer zu formulieren werden die Funktionseinheiten typisiert.

Projektierungsbeispiele:

3.6.2 Objekttypen für Antriebe • Motor mit „Direkt-Anlauf“ • Motor mit „Frequenzumformer“ • Motor mit „integr. Freuqunzumrichter“ • Motor mit „Sanftstarter • Schieber

3.6.3 Objekttypen für Messstellen • Messstellen mit 4-20 mA Signal „Standardmessung“ • Messstellen mit Profibusanbindung „Durchflussmessung“ • Messstelle „Wärmemengenzählung“

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 9]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 9 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

3.6.4 Objekttypen für Niederspannungs- Verteilerfelder • Einspeisung • Steuerspannung 230V AC (und Redundant) • Steuerspannung 24 V DC (und Redundant) • Meldespannung 230V (und Redundant) • Überwachter Abgang Haustechnik Da der Standard ständig ergänzt wird, gilt die zum Zeitpunkt des Auftrags gültige Version, die dem

Auftragnehmer übergeben wird.

Der Auftragnehmer muss vorbehaltlos die Bestimmungen der Standards einhalten.

4 Technische Ausführung

4.1 Installation allgemein Die technische Ausführung der nachstehenden im Einzelnen aufgeführten Anlagen und Teilen davon, sind nach

dem Standard des Wupperverbandes, den DIN VDE-Richtlinien und Bestimmungen, den DIN-Normen und den

gültigen, anerkannten Regeln der Technik nach jeweils dem neusten Stand auszuführen.

Die zu erbringenden Leistungen sind im vollen Umfang mit allem systemgebundenen Zubehör, auch wenn im

Leistungsverzeichnis nicht in jeder Einzelheit beschrieben, zu erbringen, in Betrieb zu nehmen und betriebsfertig

dem Auftraggeber bzw. seinem Bevollmächtigen zu übergeben.

4.2 Schaltschränke allgemein

4.2.1 Bestimmungen zur mechanischen Konstruktion und EMV

1 Alle Schaltschränke in Standausführung sind als Stahlblechschränke aus geschraubten oder

geschweißten Profilrahmen, Stahlblech und mit Transportösen hergestellt (Ausnahme: kleine

Unterverteilungen) auszuführen. Sie müssen stabil, verwindungssteif und selbsttragend sein. Die

Schrankfarbe ist RAL 7035, Lichtgrau.

2 Türen sind als verwindungssteife Türen mit einem Öffnungswinkel von 120°, mit

Sicherheitsschwenkhebelverschluss und umlaufender Profilgummidichtung auszuführen.

Geräteeinbauten in den Türen erfordern eine entsprechende Versteifung. Schaltschranktüren dürfen

nicht als Montageplatte verwendet werden. Die Türen sind mit einer dauerhaften Tasche für Pläne in

DIN A4 - Format auszurüsten. In der Tür eingebaute Geräte müssen rückseitig zwecks

Berührungsschutzes mit einer abnehmbaren Klarsichtsplatte oder eigener Berührungsschutzabdeckung

bestückt bzw. abgedeckt sein. Die in der Tür eingebauten Geräte müssen - bei geschlossener Tür - einen

Abstand von min. 2 cm von den fest eingebauten Geräten bewahren.

3 Für den Geräteeinbau sind lösbare Montageplatten aus min. 3 mm Stahlblech, verzinkt, oder

Hutschienen zu verwenden.

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 10]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 10 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

4 Bei Aufstellung auf Doppelboden ist kein oder ein 100 mm Sockel, bei Aufstellung auf Beton ein

Sockel von mind. 200 mm vorzusehen, der auch als Kabelkanal verwendet werden kann.

5 Der Kabelanschlussraum des Schaltschrankes muss für die verwendeten Kabel und der verwendeten

Aufstellungsform ausreichend sein, eine Mindesthöhe von 150 mm ist einzuhalten. Es müssen

Abfangschienen für die Kabelbefestigung montiert werden.

6 Die Schutzart zum Raum ist IP 41, zum Doppelboden - falls vorhanden - IP 20. Bei Anwendungen

außerhalb ausgewiesener Schalträume ist die Schutzart der entsprechenden Umgebung anzupassen.

7 Die Sammelschienen für L1, L2, L3 sind im oberen Teil abgeschottet zu montieren und entsprechend zu

kennzeichnen, die Sammelschienen für N und PE im unteren Teil des Schaltschrankes. Die

Sammelschienen sind gem. den Last- und Kurzschlussströmen auszulegen. Es wird davon ausgegangen,

dass die Kurzschlussleistung während der Lebensdauer der Schaltschränke mittelspannungsseitig 350

MVA betragen wird. Die Auslegung für die Sammelschienen erfolgt in Abhängigkeit der Anzahl und

Leistung der Transformatoren.

8 Wenn eine PEN-Schiene im Schrank vorhanden ist, muß diese isoliert vom Schaltschrankgehäuse

aufgebaut sein.

9 Es muss ein Reserveraum von mindestens 25 % in jedem Schaltschrank vorhanden sein. Für

Abweichungen muss das Einverständnis des Auftraggebers eingeholt werden.

10 Eine ausreichende Abführung der Verlustwärme muss garantiert sein. Falls notwendig, muss der

Schaltschrank mit Lüfter, zugehöriger Thermostatsteuerung und entsprechend den Raumbedingungen

mit Filter ausgerüstet werden.

11 Berücksichtigung der Anforderungen zur EMV entsprechend der folgenden Normen und Richtlinien:

• Schutz gegen elektromagnetischer Einflüsse VDE 0100-444 • Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Allgemeine Anforderung“ DIN VDE 0100- 510 • Auswahl und Errichtung von Betriebsmitteln, Überspannungs-Schutzeinrichtungen“ DIN VDE V 0100-534 • Richtlinie „Störungsarme Elektroinstallation“ VdS 2349

12 Bei der Auswahl der Schutzklasse 1 des Schaltschrankgehäuses, ist unter Berücksichtigung möglicher

Störquellen aus EMV-Sicht auf eine niederinduktive Verbindung (z.B. Flachband mind. 16mm²) aller

Betriebsmittel mit dem leitfähigen Gehäuse zu achten.

13 Kabeltrassen, welche Kabel und Leitungen direkt zum Schaltschrank führen, müssen ebenfalls

möglichst großflächig niederinduktiv mit dem Gehäuse des Schranks verbunden werden.

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 11]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 11 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

14 Bei möglichen Störquellen (Frequenzumrichter, Netzteile, induktive Lasten, etc.) innerhalb der

Schaltschrankbauten sind möglichst kurze Leitungswege zu wählen. Vorzugsweise ist die

entsprechende Schaltanlage in Beeinflussungszonen (z.B. Netz, leistungsstärkere Komponenten,

Meßtechnik, Sensorik) zu unterteilen.

15 Zur EMV - gerechten Leitungsverlegung innerhalb der Schaltschränke ist darauf zu achten, daß diese

nur an einer Stelle des Schrankes einzuführen sind, sowie vor allem geschirmte Leitungen so dicht wie

möglich am Potentialausgleich geführt werden.

4.2.2 Kennzeichnung

1 Die Kennzeichnung der Felder ist mit oberhalb der Tür angebrachten Resopalschildern gem. Pkt. 3.5 zu

realisieren. Es ist die Anlagen- oder/und Ortskennzeichnung gem. EMSR-Kennzeichnungssystem zu

verwenden.

2 Die Türen der Felder werden mit der Kennzeichnung und Bezeichnung der Funktionseinheiten, deren

Geräte sich im Schrank befinden beschriftet. Betätigungs- Anzeige- und Meldegeräte werden sowohl

mit der Kennzeichnung Rückseitig) als auch mit der Bezeichnung (vorderseitig) beschriftet und nach

der Zugehörigkeit zur Funktionsgruppe gruppiert. Diese Geräte gehören zur Schnittstelle Mensch -

Anlage und deren Bedeutung muss auch für Nichtelektriker klar aus der Beschriftung hervorgehen.

Weiter ist die Schaltanlagenfront mit einer dauerhaften und vereinfachten Darstellung (Blindschaltbild)

der elektrischen Anlage samt Schaltsymbolen etc. zu versehen.

3 Die Kennzeichnung der eingebauten Geräte ist auf der Montageplatte anzubringen. Gemäß der

Hierarchie der Kennzeichnung können gemeinsame Kenzeichenfelder für die Funktionseinheit nur

einmal angebracht werden, wenn die Zuordnung der Geräte klar ist (z.B. auf derselben Montageplatte

oder bei gemeinsamer Montageplatte optisch die Zugehörigkeit zur Funktionsgruppe klar

wahrgenommen werden kann).

4 Die N- und PE-Leiter müssen mit der Zugehörigkeit zur Funktionseinheit oder zum Kabel

gekennzeichnet sein.

4.2.2.1 Hilfsstromkreise

1 Ungeerdete Hilfsstromkreise sind auf Isolationsfehler zu überwachen. Das Meldesignal muss auf

potentialfreien Kontakt für die Leittechnik zur Verfügung gestellt werden.

2 Hilfsstromkreise sind mit Schutzschalterklemmen auszurüsten. Die Schutzschalterklemmen müssen den

"Bestimmungen für Niederspannungs-Schaltgeräte, Leistungsschalter" DIN VDE 0660 Teil 100 und Teil

101, der IEC- Publikation 947-2 und den "Bestimmungen für Reihenklemmen zum Anschließen oder

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 12]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 12 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

Verbinden von Kupferleitern" DIN VDE 0611 Teil 1 entsprechen. Die Schutzauslösung muss als

potentialfreier Kontakt auf Klemmen zu Verfügung gestellt werden.

3 Unter Berücksichtigung der Anforderungen zur EMV sind „Hilfsstromkreise“ gemäß DIN VDE 0100-

557 auszuführen.

4.2.3 Klemmleisten

  1. Tragschienen für Reihenklemmen und Klemmleisten sind in der Regel unten und waagerecht über die gesamte Schrankbreite einzubauen. Abweichungen von dieser Montagevorschrift sind immer vom Auftraggeber zu genehmigen.

  2. Eine Platzreserve je Schaltschrank von mindestens 25 % muss freigehalten werden.

  3. Reihenklemmen werden für einen Querschnitt von mindestens 2,5 mm2 ausgeführt.

  4. Klemmleisten für Leistungskreise werden getrennt von denen für andere Funktionen (EMS-, Leittechnik, Telekommunikations- und Datenübertragungsfunktionen) montiert. Je Klemme wird nur eine Ader eingeführt.

  5. Alle Adern einschließlich Reserveadern werden auf Klemmen aufgelegt. Sämtliche Reserveadern sind mit Überspannungsableitern zu beschalten oder aber zu erden.

  6. Klemmleisten werden mit Hilfe von Gruppenschildträgern gemäß Kennzeichnungssystem gekennzeichnet. Die Klemmleisten für einzelne Funktionseinheiten werden gruppiert und als zur Funktionseinheit gehörend gekennzeichnet.

  7. Klemmen, an denen von anderen Spannungsquellen eine Rückspannung anliegen kann, sind mit einem Warnschild zu versehen.

  8. Für Kontrollmessungen an Messkreisen sind Messtrennerklemmen vorzusehen.

  9. Klemmen, die zu eigensicheren Stromkreisen gehören werden als solche (blau) gekennzeichnet.

  10. N-Reihenklemmen für Licht- und Kraftstromkreise sind als Neutralleiter-Trennklemmen auszuführen.

  11. Das Verwenden von so genannten Cage Clamp (Käfigzugfederklemmen) ist lediglich im Bereich der Automatisierungstechnik (I/O´s) / Signalverarbeitung zulässig und bis zu einem Nennstrom von 5A zu begrenzen sowie im Einzelfall mit dem AG abzustimmen. Hierbei ist grundsätzlich der Einsatz von Aderendhülsen vorzusehen.

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 13]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 13 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

4.2.3.1 Klemmleistenbezeichnungen

BezeichnungVerdrahtungsfarbeQuerschnittSpg./StromBezeichnungVerdrahtungsfarbeQuerschnittSpg./Strom
Klemmleiste -X03 Schrankverbindungen 230Vrot1,5mm²230V ACKlemmleiste –X12 Meldespannung 230Vrot1,5mm²230V AC
Klemmleiste –X03 Schrankverbindung 24Vdunkelblau1,0mm²24V DCKlemmleiste –X13 Not-Ausrot1,5mm²230V AC
Klemmleiste –X03 Anzeige Schranktür Strom/Spannungschwarz1,5mm² 2,5mm²Klemmleiste –X20 Themistor- /Trockenlaufschutz Temp. Messungweiß pink (EEx i)1 mm²
Klemmleiste –X_T StromtrennklemmenschwarzMind. 2,5mm²0-1A 0-5AKlemmleiste –X21 Analoge Eingänge/ Messwerteweiß pink (EEx i)1 mm²4-20mA
Klemmleiste –X04 Steuerspannung 24Vdunkelblau1,0mm²24V DCKlemmleiste –X22 Analoge Ausgänge Sollwerte/Stellsignalweiß pink (EEx i)1 mm²4-20mA
Klemmleiste –X05 Steuerungrot1,5mm²230V ACKlemmleiste –X29 Meldungen Potentialfreiorange pink (EEx i)1,5mm²
Klemmleiste –X06 Steuerspannung 230Vrot1,5mm²230V ACKlemmleiste –X31 Digitale Eingängedunkelblau1mm²24V DC
Klemmleiste –X07 Steckd.-und BeleuchtungL= schwarz N= hellblau1,5mm²230V ACKlemmleiste –X40 Profibus
Klemmleiste –X08 Abgang/LeistungschwarzIndiv.Klemmleiste -X41 Digitale Ausgängedunkelblau1mm²24V DC
Klemmleiste -X09 EinspeisungschwarzIndiv.230V AC 400V ACKlemmleiste –X50 Ethernet
Klemmleiste –X10 Arbeitsstromauslöserdunkelblau2,5mm²24V DCKlemmleiste –X51 weitere Busverbindungen
Klemmleiste –X11 USV Spannungrot2,5mm2230V AC

4.2.4 Verdrahtung

1 Verdrahtungen werden mit flexiblen Leitern (H07V-K) mit einem minimalen Querschnitt von 1,5 mm² ausgeführt und an den Enden mit Aderendhülsen oder Quetschkabelschuhen versehen, ausgenommen Schwachstromkreise (Datenleitungen, Anschlüsse an SPS oder PNK, etc.), die einen minimalen Querschnitt von 0,75 mm² aufweisen müssen und an den Enden entsprechen den anzuschließenden Geräten bearbeitet werden können.

2 Alle internen Einzeladern und Leitungen werden in Verdrahtungskanälen geführt. Leistungsleitungen müssen getrennt von, Steuer-, Mess- und Datenleitungen verlegt werden. Induktionen in den sensiblen Leitern müssen vermieden werden. In den Kanälen muss eine Reserve von 40 % verbleiben. Der Abstand zwischen Verdrahtungskanälen und Geräten muss mindestens 2 cm betragen.

3 Leitungen zwischen dem fixen Teil des Schrankes und den in der Tür montierten Geräten sind flexibel und in einem Schutzschlauch mit 20 % Reserve auszuführen und stützen sich schrankseitig auf Klemmen.

4 Ankommende und abgehende Kabel bis zu einem Querschnitt von 10 mm² werden auf Reihenklemmen aufgelegt, Kabel mit größeren Querschnitten direkt auf die Klemmen der jeweiligen Geräte.

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 14]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 14 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

5 Ausführung der Kabelanschlussräume in Schaltschränken:

Die Rangierung der an- und abgehenden Kabel und Leitungen hat auf der gesamten Schaltschrankbreite unterhalb der Reihenklemmen zu erfolgen.

Kabelhäufungen und Kabelbündelungen sind nicht zulässig.

Sämtliche Kabel müssen einzeln über Bügelschellen abgefangen werden. Dabei sind die Kabel und Leitungen durch Schellenzubehör wie Kunststoffgegenwannen vor Beschädigungen oder Verformungen zu schützen.

Kabel bzw. Leitungsschirme sind großflächig über geeignete EMV-Bügelschellen oder mittels sog. Schirmanschlussklemmen -klemmbügel kurz unterhalb der Reihenklemme abzufangen.

Unterhalb von Reihenklemmen-Tragschienen dürfen keine Verdrahtungskanäle verlegt werden. An- und abgehende Kabel und Leitungen sind handwerklich sauber und auf ganzer Länge sichtbar zu den Reihenklemmen zu führen. Dabei ist eine waagerechte Verlegung der Adern zu vermeiden.

Bei der Anordnung von Reihenklemmen-Tragschienen in zwei Ebenen, ist die Hutschiene der unteren Ebene auf Abstand zu montieren, so dass ein Aufrangieren der Anschlüsse der oberen Schiene auf geradem Weg unter der unteren Hutschiene hindurch von unten nach oben erfolgen kann. Dieser Schaltschrankaufbau kann nach Rücksprache und Freigabe auch für mehr als zwei Klemm-Ebenen erfolgen.

Kabel und Leitungen dürfen nicht gezerrt, gequetscht oder geknickt werden.

6 Leiter in den Schaltschränken einschließlich Adern der Zu-/-abgehenden Kabel werden mit der Anschlusskennzeichnung wie folgt gekennzeichnet: • an den Klemmen der Klemmleisten mit der Klemmenkennzeichnung • an den Geräten mit der Kennzeichnung der Geräteklemmenkennzeichnung • an den Sammel-, N-, PEN- und PE-Schienen mit dem Kennzeichen der Gegenklemme (Geräteklemme oder Klemmleiste). • an Steckern mit der Pin-Nummer

Ausnahmen von dieser Regelung bilden Lötverbindungen und solche in "Waben"

7 Es werden folgende Verdrahtungsfarben für Adern verwendet

Hauptstromkreisschwarz
Steuerspannung 230 V ACrot
Steuerspannung 24... 220 V DCdunkelblau
Neutral-(N-)leiterHellblau
Schutz-(PE-)leitergrün/gelb
Leiter, die von extern versorgt werden, einschl. Leiter, die vor dem Hauptstromkreis abgenommen werden (Fremdspannungen).Orange
Eigensichere StromkreisePink
Messkreiseweiß

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 15]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 15 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

8 Bei Hilfsstromkreisen ohne direkte Verbindung mit dem Hauptstromkreis müssen die elektrischen Wirkglieder der Geräte (z.B. Spulen, Melder, etc.) unmittelbar (ungeschaltet) verbunden sein mit: • in geerdeten Hilfsstromkreisen mit dem geerdeten Leiter • in ungeerdeten einpolig geschalteten Hilfsstromkreisen mit dem ungeschalteten Leiter

9 Die Verdrahtung der eigensicheren Stromkreise muss separat von den anderen Stromkreisen verlegt werden. Das Fadenmaß von 50 mm zwischen Klemmen muss sicher eingehalten werden. Die Verdrahtungskanäle sind in blau auszuführen.

4.2.5 Geräte

1 Es dürfen nur standardisierte, bauartgeprüfte Schaltgeräte(-kombinationen) gemäß DIN VDE 0660-600 verwendet werden.

3 Bei neuen Anlagen müssen die verwendeten Geräte jeweils nur einem Typ entsprechen, bei Erweiterungen sollen - wenn nicht technisch überholt - die vorhandenen Typen verwendet werden.

4 Die Anordnung der Betätigungselemente im Schaltschrank muss so gestaltet sein, dass sie Schutz gegen Berührung an berührungsgefährliche Teile gemäß VDE 0660-514, DIN VDE 0113-1 gewährleistet. Als Betätigungselemente gelten hier alle Elemente an die Eingriffe (Schalten, Rückstellen, Entsperren, Wechseln von Sicherungen, Lampen etc., Justieren, Lösen und Stecken von Steckverbindungen oder Karten, etc.) währen des laufenden Betriebs vorgenommen werden müssen/sollen. Sollte der notwendige Abstand nicht eingehalten werden können, müssen die berührungsgefährlichen Teile abgedeckt werden.

5 Einspeiseschalter sind als Leistungsschalter oder als Lasttrennschalter auszuführen. Zustandsmeldungen der Schalter werden für die Weiterbearbeitung im Leitsystem entsprechend den jeweiligen Objektattributen auf Klemmen gelegt.

6 Luft- bzw. offene Leistungsschalter sollen zwecks Trennungsmöglichkeiten Grundsätzlich in Einschubtechnik ausgeführt werden:

Die Geräte mit Trennschutzfunktion müssen die Möglichkeit bieten, in der Position "Aus" (Geöffnet) mechanisch verriegelt zu werden, um ein unbeabsichtigtes Einschalten zu verhindern.

7 Werden für den Anschluss der Einspeiseschaltgeräte Klemmen oder Sammelschienensystem benutzt, sind diese berührungssicher abzudecken und mit Warnzeichen zu versehen.

8 An den Haupteinspeisungen sind Spannungs- und Strommesser bzw. Multifunktionsmessgeräte zur zentralen Anbindung an ein vorhandenes Energiemanagementsystem vorzusehen. Die Messgeräte müssen mindestens der Klasse 1,5 entsprechen.

9 Die Stromwandler haben einen Sekundärstrom von 1 A.

10 Grundsätzlich müssen alle Überstromschutzorgane die zu erwartenden Kurzschlussströme sicher beherrschen. Eine selektive Staffelung wird vorausgesetzt.

11 Für Schmelzsicherungen mit In <= 16 A sind Sicherungseinsätze Neozed D01 zu verwenden, bis In=35 A Sicherungseinsätze Neozed D02, in 3-poliger Ausführung immer als Sicherungslasttrennschalter. bei In >= 63 A NH-Sicherungseinsätze als Sicherungslasttrenner mit Sicherungsfallüberwachungs- einrichtung zur entsprechenden Signalisierung an die Leittechnik.

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 16]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 16 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

12 Eingesetzte Leitungsschutzschalter nach DIN VDE 0641-11 müssen ein Nennschaltvermögen von 10.000 A besitzen und der Strombegrenzungsklasse 3 entsprechen. Das VDE-Prüfzeichen wird zwingend gefordert.

13 NH-Sicherungsunterteile müssen der VDE 0636-2 entsprechen.

14 In jedem Schaltschrank ist ein dreipoliger Sicherungsabgang vor dem Einspeiseschalter für Beleuchtung und Steckdosen vorzusehen. Jedes Feld wird beleuchtet und enthält mindestens eine Steckdose mit integriertem Überspannungsschutz und RCD für Anschluss von mobilen Mess- und Programmiergeräten. Klemmen und Geräte dieser Einrichtung sind abzugrenzen, fingersicher auszuführen sowie mit Warnzeichen zu versehen.

15 Sind im Feld des Schaltschranks Geräte mit Schnittstellen zu Programmiergeräten vorhanden und gibt es im Gebäude eine USV, werden sowohl Steckdosen als auch Beleuchtung durch einen separaten Stromkreis von der USV gespeist.

16 In der Regel werden in den Feldern der Schaltschränke zusammen mit den Geräten für den elektrischen Antrieb, Energieverteilung, MSR-Technik auch die dezentralen Ein-/Ausgabe-Baugruppen für die prozessnahen Komponenten, weiter PNK genannt eingebaut und zu den Antriebsgeräten hin verdrahtet. Auf die elektromagnetische Verträglichkeit, weiter EMV genannt, ist zu achten. Das Einhalten der EMV obliegt dem Auftragnehmer. Siehe auch Kap. 4.2.1.

  1. Das Verwenden von elektrischen Betriebsmitteln mit/oder schraubenlosen Klemmen, - so genannten Cage Clamp (Käfigzugfederklemmen) ist Grundsätzlich nicht zulässig. Die Verwendung sollte sich auf den Bereich Automatisierungstechnik (I/O´s) und der Signalverarbeitung bis zu einem Nennstrom 5A beschränken und ist im Einzelfall mit dem AG abzustimmen. Hierbei ist grundsätzlich der Einsatz von Aderendhülsen vorzusehen.

Ausnahmen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.

4.3 Mittelspannungsverteilungen

1 Die Auslegungsdaten der Mittelspannungsanlage werden in der Leistungsbeschreibung angegeben. Es kommen nur typgeprüfte und störlichtbogengeprüfte Funktionseinheiten zum Einsatz. Die Anlagen sind nach DIN VDE 0101 auszuführen.

2 Mittelspannungsverteiler werden in der Regel auf einem Doppelboden aufgestellt.

4 Für die Planung und Ausführung sind mitgeltende Vorgaben zur technischen Ausführungen von Mittelspannungs- Schaltanlagen / Transformatoren als zusätzliche präzisierende Ergänzung zu beachten.

5 Bei Trafoabgängen ist eine Mitnahmeschaltung für den Niederspannungs-Trafo-Schalter vorzusehen. Der Leistungsschalter oder Lasttrenner stellt dafür einen potentialfreien Kontakt an der Klemmleiste zur Verfügung.

6 Die Zähler für die Mittelspannungsabgänge werden in separaten, außerhalb der Mittelspannungsanlage aufzustellenden Zählerschränken eingebaut und zu den 10 kV – Zellen verkabelt. Hier gilt der VNB- Ausführungsstandard. 7 Die Auswahl geeigneten Stromwandler erfolgt auch unter dem Gesichtspunkt der sekundären Belastung und Einhaltung des Klassenfehlers. Das Übertragungsverhalten bei Überstrom ist zur Sicherstellung der Schutzfunktionen zu überprüfen. Die Einhaltung ist mittels Berechnung nachvollziehbar nachzuweisen. Spannungswandler sind hinsichtlich möglich auftretender Kippschwingungen (Ferroresonanz) in geeigneter Form zu schützen. Die Auslegung und Schutzfunktion ist nachzuweisen.

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 17]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 17 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

8 Zur Erfüllung der Anforderung hinsichtlich präziser Messgenauigkeit im Nennstrombereich sowie auch die Sicherstellung einwandfreier Schutzfunktion im Überstrombereich ist der tatsächliche Leistungsbedarf der Messanordnung entsprechend anzupassen. Die Auslegung der Wandlerleitung ist nachvollziehbar nachzuweisen.

9 Leitungsführung zwischen Schutzkernwandler und Schutzsystem erfolgt über Wandlertrennklemmen mit Prüfbuchsen. Die Wandlerleitungen für Spannungs- und Strompfade sind getrennt voneinander nach EMV-Kriterien geschützt zu Verlegen.

  1. Bei einem zusätzlichen Einbau bzw. Verwendung von Kabelumbau-Stromwandler im Abgang des Kabelanschlussraums, ist der Einsatz in Zwischenböden ohne weitere Schutzmaßnahmen vor mechanische Einwirkung nicht zulässig und ist gesondert zu betrachten. Der Einsatz von Kabelumbau- Stromwandler im Vollverguss ist nur im isolierten Bereich der MS-Schaltanlage zulässig.

11 Sämtlich Ein und Ausgänge der eingesetzten Schutzgerätetechnik sind für die notwendigen Prüfungen über Prüfbuchsenklemmen zu führen.

4.4 Niederspannungsverteilungen

1 Die Schutzmaßnahme bzw. Netzform gemäß DIN VDE 0100-410 ist als TN-S System auszuführen.

2 Niederspannungshauptverteilungen sind nach DIN EN 61439-Teil -1/ -2 (VDE 0660-600 -1/-2) auszuführen Es dürfen nur bauart- und störlichtbogengeprüfte mit Bauartnachweis und Stücknachweis gemäß IEC 61439-1 versehene Funktionseinheiten zum Einsatz kommen. Es gilt die Vorgabe Form 4 für die innere Unterteilung der funktionalen NS-Schaltgrätekombinationen. 3 Insofern PEN-Leiter geführt werden, müssen diese in ihrem gesamten Verlauf (also auch innerhalb von Schaltanlagen und Verteilungen) isoliert werden. Als PEN-Leiter gilt die Leiterverbindung ab dem Transformatorsternpunkt (Generatorsternpunkt) bis zur zentralen Verbindung (ZEP) mit dem Anlagenschutzleiter. Diese zentrale Verbindung zwischen PEN-Leiter und Anlagenschutzleiter ist thermisch kurzschlußfest auszuführen.

4 Ausgleichströme sind u.a. am zentralen Erdungspunkt dauerhaft mittels geeigneter RCM(S) Systeme messtechnisch zu ermitteln und an der Schaltanlage z. b. mittels Amperemeter oder geeignete proprietäre Visualisierungssysteme des RCM(S) System darzustellen.

5 Diese zentrale Erdungsverbindung (ZEP) ist besonders zu kennzeichnen.

6 Falls die NS-HV zugleich als Schaltschrank (mit Abgängen zu Betriebsmitteln) dient, ist hier schon die Trennung zwischen PE- und N-Leiter vorzunehmen.

7 Trafoschalter werden mit einer Mitnahmeschaltung ausgerüstet. Bei der MS-seitigen Abschaltung des Trafos muss auch NS-seitig mit abgeschaltet werden.

8 Niederspannungs-Hauptverteilungen mit Kuppelschalter, die von einer mit Längskupplung ausgerüsteten Mittelspannungsverteilung oder einer anderen Niederspannungsverteilung gespeist werden, sind grundsätzlich mit einer in Relais-/Schütz-Technik realisierten Verriegelungslogik auszurüsten.

9 Für Schutz und Verriegelungslogik gilt der Grundsatz:

Eine Unterverteilung schützt sich selbst vor den einspeisenden Hauptverteilungen. Eine Verlagerung von Schutz- und Verriegelungsfunktionen auf übergeordnete (einspeisende) Verteilungen ist nicht zulässig.

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 18]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 18 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

4.5 Kabel und Leitungen

4.5.1 Auslegung (Dimensionierung)

1 Die im LV vom Planer vorgesehenen Kabellängen und -querschnitte basieren aus Planungsdaten. In Abhängigkeit der Ausführungsplanung des AN können sich die Daten ändern. Die endgültige Auslegung der Kabel obliegt dem AN und kann von den Planungsdaten abweichen.

2 Die Auslegung der Kabel erfolgt nach DIN VDE 0298-4 unter Berücksichtigung DIN VDE 0100-520.

3 Für Leistungskabel die der Verbindung zwischen (Unter)Verteilern dienen darf die berechnete tatsächliche Last nicht über 60 % der Verlegung entsprechend berechneten Belastbarkeit liegen, der Spannungsabfall muss bei einer Last gleich der berechneten Belastbarkeit innerhalb der festgelegten Grenzen bleiben. (Mit anderen Worten: bei der IBS muss die Belastung des Kabels bei 60 % der Belastbarkeit liegen). Der AN muss Berechnung und Verlegung der Kabel abstimmen, das Beheben von Fehlern bei der Verlegung, die die o.a. Belastbarkeit mindern, geht zu Lasten des AN. Bei dieser Art von Kabeln gilt EVU-Betrieb. Es gelten folgende Spannungstoleranzen für Verbraucher < 45 kW:

Zuleitungen 1 %

Leuchten und Steckdosen 1,5 % ab Sammelschiene

Kraftverbraucher 3 % ab Sammelschiene

  1. Kabel, die an begrenzt bewegliche oder vibrierende Betriebsmittel angeschlossen werden, müssen flexibel sein, und mit den fixen Kabeln durch Klemmen oder Steckvorrichtungen verbunden werden. Die mechanische Belastung ist vor den Klemmen aufzufangen.

  2. Die Leistungskabel für einzelne Verbraucher werden nach Belastbarkeit und Spannungsabfall dimensioniert, wobei bei Verbraucher <= 45 kW der Einfluss der Trafos beim Spannungsabfall nicht berücksichtigt werden muss (NS-HV-Spannung wird als konstant angenommen). Bei größeren Verbrauchern wird der Spannungsfall am Trafo mitberücksichtigt (die Spannung MS-seitig wird als konstant angenommen).

  3. Bei der Dimensionierung der Leistungskabel wird angenommen, dass zu deren Lebenszeit die Kurzschlussleistung auf der Mittelspannungsseite auf 350 MVA steigen kann. Die MS-Kabel müssen dem Rechnung tragen, bei den NS-Kabeln wird die Anzahl und Leistung der Transformatoren berücksichtigt.

  4. Bei FU-Motoren müssen immer abgeschirmte Kabel und Leitungen (EMV Vorzugsvariante) zwischen FU und Antrieb verwendet werden. Der Schirm ist beidseitig großflächig aufzulegen.

  5. Für Datenleitungen, Busverbindungen, Messkabel usw. sind immer abgeschirmte und an einem Ende geerdete Kabel zu verwenden.

4.5.2 Kabeltrassen innen

  1. In Gebäuden werden die Kabel auf Kabelbühnen, - pritschen, - kanälen, -wannen in Kabelrohren, mit Schellen direkt an den Wänden oder freiliegend am Boden (unter Doppelboden) verlegt. Das Einbetonieren der Kabel ist nicht gestattet. Die Metallteile der Kabeltrassen werden miteinander verbunden und an die Potentialausgleichsschiene angeschlossen (zusätzlicher Potentialausgleich). Es wird empfohlen, ein entsprechend dimensioniertes (mind. 70mm²), verzinntes Kupferseil als zusätzlicher Potentialausgleichsleiter auf den Trassen mitzuführen und die Elemente der Kabeltrassen und metallische Konstruktionen mittels geeigneter Klemmen anzuschließen. An dieses Seil können dann auch später hinzukommende Elemente angeschlossen werden.

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 19]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 19 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

  1. Kabelverlege- und Kabelbefestigungsmaterial muss aus nicht korrodierendem Werkstoff sein. Elektrolytische Elementbildung ist zu sicher verhindern.

  2. In technologisch genutzten Räumen können die Kabel auch in im Boden einbetonierten verzinkten Stahlpanzerrohren verlegt werden (z.B. zu den Motoren, Steuer- und Messstellen). Die Rohre müssen an beiden Enden 50 cm über den Beton herausragen. Bei Verwendung von Metallpanzerrohren sind Endtüllen zum Schutz des Kabels zu verwenden und die Rohre zu erden.

  3. In Kabelleerrohre sind verzinkte Zugdrähte o.ä. einzuführen und an den Enden mindestens 50 cm aufzuspleißen und zu sichern.

  4. Bei Dehnungsfugen sind entsprechende Maßnahmen für Trassen und Kabel zu treffen.

  5. Für Leistungskabel sind generell separate Kabelwannen oder ähnliches vorzusehen, ist das aber nicht möglich muss ein Abstand von mindestens 10 cm zu anderen Kabeln eingehalten werden. Bei Kabelbühnen sind Trennstege zu verwenden. Unerwünschte Induktionen in Steuer-, Mess- und Datenkabel oder Leitungen müssen vermieden werden.

  6. Öffnungen für Kabeldurchführungen in Geschossdecken und in raumabschließenden Wänden sind widerstandsfähig gegen Brandeinwirkung entsprechend Feuerwiderstandsklasse S90 zu verschließen. Für nachträgliche Kabelverlegungen müssen diese Schottungen jedoch leicht durchbrechbar oder zu öffnen sein.

  7. Die Ausführung der Kabelabschottungen sind in geeigneter Form vor Ort zu Kennzeichen und auch Protokollarisch auch mittels Lichtbildaufnahmen geeignet zu dokumentieren.

4.5.3 Kabeltrassen außen

  1. Niederspannungs-, Steuer-, Mess- und Datenkabel sind mindestens 60 cm, Mittelspannungskabel mindestens 70 cm unter OK-Gelände zu verlegen. Sie sind in Sand einzubetten und mit Abdeckhauben und darüber liegenden Kabelmerkband zu schützen.

  2. Kabel, die vom Erdreich ins Freie führen, sind mit korrosionsbeständigen Metallschutzrohren, stabile Ausführung, jeweils ca. 50 cm unter und über OK-Gelände gegen mechanische Schäden zu schützen.

  3. Bei Strassen- Kanalkreuzungen etc. sind die Kabel stets in druckfeste Schutzrohre aus Panzerrohr o.ä. zu verlegen.

  4. Grundsätzlich sollen Ausschachtungen für andere Trassen (Rohrleitungen) für Kabelverlegung mitbenutzt werden, auch wenn das zu längeren Trassen führen sollte.

  5. Vor dem Abdecken der Kabel müssen Skizzen (Querschnitte) der Anordnung der Kabel für jede Trasse angefertigt werden, diese werden Bestandteil der Dokumentation.

  6. Es wird empfohlen, ein entsprechend dimensioniertes (mind. 70mm²), verzinntes Kupferseil als zusätzlicher Potentialausgleichsleiter zur Sicherung der Schutzmaßnahmen auf den Trassen mitzuführen und die Elemente der Kabeltrassen und metallische Konstruktionen mittels geeigneter Klemmen anzuschließen. An dieses Seil können dann auch später hinzukommende Elemente angeschlossen werden.

4.5.4 Kennzeichnung

  1. Alle Kabel müssen gemäß Kabelliste eindeutig (also auch mit Anlagenkennzeichen) und dauerhaft mit Kennzeichnungsschildern aus Kunststoff gekennzeichnet werden. Sie müssen an beiden Enden, bei Abzweigung von einer Trasse, bei Raumübergängen und in Kabelschächten oder Revisionsöffnungen gekennzeichnet werden.

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 20]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 20 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

  1. Bei Erdverlegung wird die Trasse durch Markierungen (Steine, Nägel, etc.) an Abzweigungen, Richtungsänderungen, Kreuzungen, Muffen auf der Erdoberfläche in geeigneter Form dauerhaft gekennzeichnet. Die Markierungen werden in den Trassenplan eingetragen.

  2. Bei der Kennzeichnung sind die Bestimmungen des EMSR-Standards des Wupperverbandes strikt einzuhalten.

4.5.5 Verlegung

  1. Das Verlegen von Kabeln soll grundsätzlich in dafür vorgesehene Trassen erfolgen. Die Verlegung in Trassen hat Vorrang vor dem "kürzesten Weg".

  2. Bei Erdverlegung sind Muffen generell zu vermeiden, die Kabel sollen "aus einem Stück" verlegt werden. Kein Einsatz von T-Muffen.

  3. Zeitweilig freibleibende Kabelenden im Freien oder im Erdreich sind gegen das Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen (Scotchband, Schrumpfhülle o.ä.).

  4. Bei allen Verlegungsarten muss die Temperaturausdehnung der Kabel beachtet werden.

  5. An Einführungen in Gebäuden und an Dehnfugen sind Kabel und Leitungen so zu verlegen, dass sie Setzungen und Verschiebungen schadlos folgen können. Bauseitig vorhandene Einführungen sind nach Kabelverlegung fachgerecht zu verschließen.

  6. Einadrige Kabeln müssen kurzschlussfest gebündelt werden. Separates Verlegen von Einzeladern ist strikt zu vermeiden. Bei der Bündelung mittels Kabelbinder oder selbstklebende Wickelbänder, ist die „kurzschlussfeste“ Bündelung in geeigneter Form nachzuweisen und zu dokumentieren.

  7. Bei Kabeleinführungen in Schränken sind die Kabel mechanisch sicher mit Schienen und Schellen oder Verschraubungen aufzufangen. Das "Binden" von Kabel in diesen Fällen ist nicht zugelassen.

  8. Die Befestigung von Kabel und Leitungen mittels Kabelbinder an Kabeltragsystemen ist nicht zulässig und ausschließlich mit geeigneten Schellen durchzuführen.

4.6 Elektrische Antriebstechnik

  1. Die Stromlaufpläne der elektrischen Antriebe sollten grundsätzlich mit den beim Wupperverband verwendeten und abgestimmten Grundschaltungen entsprechen. Kann das nicht realisiert werden, wird eine neue Grundschaltung erstellt. Die Anzahl der Grundschaltungen muss überschaubar bleiben, komplexere Grundschaltungen bauen auf einfache Grundschaltungen auf. (Objektorientierter Aufbau, Grundschaltungen sind Klassen, es besteht eine Klassenhierarchie mit Vererbung).

  2. Bei Antrieben und Antriebsgruppen, durch deren Betriebsweise eine Gefährdung von Menschen oder des Betriebes hervorgerufen werden kann, muss ein unbeabsichtigter Anlauf bei Spannungswiederkehr sowie nach Endriegeln der Not-Aus/Halt-Einrichtung oder nach Rückstellen einer Sicherheitseinrichtung verhindert sein. Dies gilt sowohl für die Kontaktlogik als auch für die Logik in der Leittechnik.

  3. Not-Aus/Halt-Einrichtungen müssen VDE 0660-210, DIN VDE 0113-, DIN VDE 0100-460 und DIN VDE 0100-537 entsprechen. Ob diese individuell zum Antrieb oder zu Antriebsgruppen errichtet werden, ist von der konkreten Lage abhängig und wird vom AN anhand der o.a. Bestimmungen geplant und ausgeführt. Sie sind im Ruhestromprinzip auszuführen. Das Signal für die Stellung jedes Not-Aus/Halt- Schalters wird zusätzlich potentialfrei auf Klemmen für die Weiterbearbeitung im Leitsystem aufgelegt.

  4. Grundsätzlich darf das Rücksetzen der Not-Aus/Halt Schalter nicht zum automatischen Wiederanlauf des Antriebs führen. Dies gilt sowohl für die Kontaktlogik als auch für die Logik in der Leittechnik.

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 21]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 21 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

  1. Hauptschalter im Hauptstromkreis werden dort vorgesehen, wo eine sichere Trennung zwecks Wartungs-, Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten des Antriebes von nicht elektrotechnischen Personal vorgenommen werden muss. Grundsätzlich müssen Hauptschalter zwischen 0,6 und 1,9 m über der Zugangsebene liegen und frei (ohne Hilfsmittel) zugänglich sein. Dies muss in der Leistungsbeschreibung für jeden Fall einzeln geklärt werden. Falls Hauptschalter zum Einsatz kommen, müssen sie in der Stellung "Aus" mechanisch durch Anbringen eines Schlosses verriegelt werden können. Die Stellung "Aus" wird durch Hilfskontakte potentialfrei auf Klemme im Schaltschrank verdrahtet und bedeutet die Betriebsart "Service" für den Antrieb. Im eingeschalteten Zustand ist die Schaltanlage gegen unbefugtes öffnen zu sichern, bzw. durch den entsprechenden Hauptschalter zu verriegeln.

  2. Falls zusätzlich zum Reparaturschalter auch eine Vor-Ort-Steuerstelle vorhanden ist, werden die Positionen "Service" bzw. "0" der beiden Geräte zu einem gemeinsamen Signal "Service" zusammengefasst.

4.7 Installationstechnik

  1. Steckdosenstromkreise bis 20 A sind entsprechend DIN VDE 0100-410 immer mit einem zusätzlichen Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit 30 mA-Differenzstrom auszurüsten.
  2. Sämtliche Installationsverteiler in der Gebäudetechnik sind mit Neutralleitertrennklemmen auszustatten. Der Einsatz dieser Neutralleitertrennklemmen ist zwingend vorgeschrieben.
  3. Der Einsatz von „fliegenden“ Klemmverbindungen ist ebenso wie der Einsatz von Steckreihenklemmen in Installationsverteilern nicht zulässig.

4.8 Messtechnik

  1. Jede Messstelle wird anhand einer Standard-Messstellenaufbauzeichnung (Loop) erstellt. Kann keine Messstellenaufbauzeichnung verwendet werden, muss zuerst eine neue erstellt werden.

  2. Als physikalische Analogwert-Signale werden in der Regel potentialgetrennte Signale von 4...20 mA verwendet, Ausnahmen sind in der Leistungsbeschreibung zu begründen.

  3. Jede Messstelle muss neben dem Analogsignal auch die entsprechenden Statussignale der Messstelle an die Leittechnik als potentialfreie Binärsignale bringen. Als Minimalanforderung gilt ein Sammelsignal für die Gültigkeit des übertragenen Messwertes.

  4. Für Wartungen im laufenden Betrieb der Messstelle muss ein Hard- oder Software-Wartungsschalter vorgesehen werden, der dem Leitsystem meldet, dass der Messwert ungültig ist und damit auch falsche Abschaltungen vermeidet.

  5. Die Hilfsenergie wird aus einer USV oder GSV eingespeist. Auch bei totalem Ausfall der Energieversorgung muss die Messwerterfassung sichergestellt sein.

  6. Die Hilfsspannung für die einzelnen Messkreise wird über einen Automaten aus einer Schleife vorgesehen, so dass jede einzelne Messstelle abgeschaltet werden kann.

  7. Der Messkreis muss gegenüber dem Leitsystem potentialgetrennt sein, gegebenenfalls müssen Trennverstärker eingebaut werden. Wird der Messkreis über verschiedene Geräte eingeschliffen, muss auch ein Messverstärker benutzt werden.

  8. Für Kontrollmessungen an Messkreisen sind Messertrennklemmen mit Prüfbuchsen vorzusehen

  9. Erfordern die eingesetzten Geräte eine spezielle Messerde, muss das im Angebot vermerkt werden, allgemein wird diese nicht vorgesehen.

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 22]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 22 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

4.9 Regeltechnik

  1. Zum Regeln der Anlage werden die in der Bibliothek des Leitsystems vorhandenen Funktionsbausteine eingesetzt, spezielle Regelungen müssen separat begründet werden.

  2. Die Verfahrens-(Technologie-) Schemata, deren Parameter, auch wenn nur während der IBS ermittelt und die dazu gehörenden Funktionspläne, die der Projektierung der Regelkreise zugrunde gelegen haben, sind als Teil der Dokumentation der Regelungstechnik zu betrachten.

  3. Ab dem Pflichtenheft sind die Regelkreise als Wirkungs- (Signalfluss-) Pläne darzustellen, die Parameter auch außerhalb der Automatisierungskomponenten bekannt gegeben werden.

4.10 Automatisierungs- und Leittechnik Die Programmierung von Automatisierungsgeräten, SPS, Controllern usw. hat in einer Funktionsbausteinsprache (FBS) nach IEC 61131-3 zu erfolgen. Die Programmierung hat unter Berücksichtigung der bereits beim Auftraggeber im Einsatz befindlichen freigegeben Typicals zu erfolgen.

Die Bestimmungen der Automatisierungs- und Leittechnik sind in der entsprechenden Dokumentation beschrieben, die – falls notwendig - beigelegt wird und dann als zu der ZTV gehörig gilt. An dieser Stelle werden nur die Bedingungen für die Schnittstellen zusammengefasst.

  1. Jede Funktionseinheit kann zu einer bestimmten Zeit nur einen Kommandogeber haben, d.h. sie kann nur von einer Befehlsebene und nur in einer Befehlsart bedient werden. Das gilt- obwohl nicht in der Leittechnik umgesetzt- auch für die Hardware realisierten Bedienungen.

  2. In der Regel bilden die Klemmen der EMSR-Schränke die Schnittstelle zum Leitsystem, alternativ werden noch folgende Schnittstellen zugelassen:

  • Profibus DP/PA , Profinet, Advant Field Bus 100, bei Einsatz von SPS-Automatisierungsgeräten zusätzlich Modbus TCP. -Schnittstellen sind auf Grundlage Ihrer Physikalischen und/oder Technologischen Eigenschaften auf Funktion, Qualität und Normgerechten Einsatz zu Prüfen und zu Dokumentieren.
  • I/O-Baugruppen der Leittechnik werden vom Ersteller des Schaltschrankes mit eingebaut, wobei die Schnittstelle der Busseitige Anschluss der Baugruppen ist.
  • Schnittstelle sind die Klemmen in einem Schrank der Leittechnik
  1. Bei Binär-Ausgabekanälen für Befehle, und/oder Verriegelungen kann bis zu 2 A, 24 V DC das Relais der Ausgabekarte verwendet werden, bei größeren Leistungen werden vorzugsweise Koppelrelais eingesetzt.

  2. Für die binären Eingabekanäle kann für eine Funktionseinheit eine gemeinsame Wurzelung verwendet werden, aber dann auf beiden Seiten und nur wenn dieselbe Meldespannungsquelle verwendet wird.

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 23]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 23 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

.lB

1

.lB

g n u le g e irre V -s tie h re h S U A -T O N z tu h c S -s b e irtn A re tla h c S -ru ta ra p e R b e irtn A 00Z 3-00R G .1E R = 1 0 0 - E c iS - S G

0

B

1 E R

U B

-slhefeB lhaW enebE F - .O .v .O .v 0 nreF

ru tk u rts n e fo h sn neneideB .O .v elhefeB niE suA ecivreS .O .v elhefeB piT piT lartneZ lakoL nelletsniE -slhefeB enebE rtneZ-koL lh e fe B e h c u B

lartneZ nenebeslhefeB otuA dnaH ierF ecivreS dnaH otuA lakoL netraslhefeB .d .srE

e g a ln a .f .srE

lartneZ nesiew rhaF ehcilztäsuz hcon nennök sE nies lakoL rebünegeg suA 1W F 2W F 3W F suA 1W F 2W F 3W F nesiew rhaF nelletsniE lacoL n e fo h n e h c u B n e h c e R u a b m U .rpsrU

2 0 b e i r t e b r e u a D

1 e s i e w r h a F

e n i e k - : r e t e m a r a P b e i r t e b t i e Z

2 e s i e w r

h a F t i e Z v i t k A - : r e t e m a r a P t i e Z e s u a P - t r e u e t s e g

f f i D u a e v i N - n i E - L -

: r e t e m a r a P s u A - L - 0 2 .1 0 .2 m utaD lttiT

.braeB .rpeG m

e r

m o

m N a u N taD

1 2 3

W W W H PR :
O D F

J A E T K E F

T N E

7 S 0 V 0 F

A \ SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07. gnurednÄdo c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 24]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 24 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

4.11 Schutztechnik

4.11.1 Erdung

  1. Es gelten die DIN VDE - Bestimmungen: DIN VDE 0101, DIN VDE 0151, DIN VDE 0100-540, und DIN VDE 0800-2, DIN 18014

  2. Es wird grundsätzlich beim Bau ein Fundamenterder vorgesehen. Reicht dieser nicht aus um den notwendigen Erdungswiderstand sicherzustellen, wird die Erdungsanlage zusätzlich durch Tiefenerder ergänzt. Als Material kommt aus Korrosionsschutzgründen nur V4A-Edelstahl zum Einsatz.

  3. Es wird eine gemeinsame Erdungsanlage für Betrieb, Blitzschutz, Potentialausgleich und Messerde erstellt. Diese muss den Anforderungen entsprechen,

  4. Unmittelbar an die Erdungsanlage sind durch Trennstrecken für Überprüfungen der äußere Blitzschutz und die Schutzpotentialausgleichsschiene angeschlossen. Alle anderen Schutz- und Betriebseinrichtungen werden an die Schutzpotentialausgleichsschiene ihren Bestimmungen entsprechend angeschlossen. Die Blitzschutzanlage kann auch an die Schutzpotentialausgleichsschiene angeschlossen werden.

  5. Zusätzlich gilt für die Erdung von Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV die DIN EN 50522 / VDE 0101-2

Erdungsanlagen für elektrische Anlagen über 1kV müssen

  1. Sicherheit von Personen gewährleisten

  2. Höchste Fehlerströme thermisch beherrschen

  3. Beschädigungen von Sachen und Betriebsmitteln vermeiden

  4. Mechanische Festigkeit und Korrosionsbeständigkeit sicherstellen

  5. Es sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Potentialverschleppung vorzusehen. Wenn kein Globales Erdungssystem vorliegt, müssen die Mindestanforderungen aus gem DIN VDE 0101-2 angewendet werden, um denjenigen Sachverhalt festzustellen, bei dem ein Zusammenschluss von Erdungsanlagen mit Niederspannungsversorgungen außerhalb der Hochspannungsanlage möglich ist.

4.11.2 Potentialausgleich

  1. Jeder Bau am Klärwerksgelände ist gem. DIN VDE 0100 Teil 410 mit einem Schutzpotentialausgleich auszustatten, dessen Schutzpotentialausgleichsschiene an die Erdungsanlage anzuschließen ist.

  2. Jeder Bau am Klärwerk ist in das äußere Potentialausgleichsnetz eingebunden. Dieses Netzt verbindet die Schutzpotentialausgleichsschienen der einzelnen Bauten durch separate einadrige Kabel untereinander.

  3. Im Inneren eines Baus müssen in jedem Schaltraum, können aber auch in jedem anderem Raum, zusätzliche Potentialausgleichsschienen montiert werden. Alle Potentialausgleichsverbindungen gehen von diesen Schienen aus. Die zusätzlichen Potentialausgleichsschienen werden sternförmig mit der Schutzpotentialausgleichsschiene verbunden.

  4. In besonderen Räumen (beispielsweise Laborräume, Bäder und Duschräume) wird ein zusätzlicher Potentialausgleich geschaffen.

  5. Das Potentialausgleichsystem wird vor der Inbetriebnahme überprüft, die Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll festgehalten.

  6. Das gesamte Potentialausgleichsnetz wird dokumentiert, die Dokumentation ist Teil der Ausführungs- und Bestandsdokumentation, und ist eine Voraussetzung für den Probebetrieb und die vorläufige Abnahme.

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 25]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 25 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

4.11.3 Blitzschutz

  1. Es gelten die Bestimmungen der VDE 0185-305-1 bis -4 und VDS 2010.

  2. Für den äußeren Blitzschutz sind vorrangig vermaschte Leiter unter Einbeziehung der "natürlichen" Bestandteile als Fangeinrichtung zu verwenden.

  3. Es sind Ableitungen im maximalen Abstand von 15 m vorzusehen, aber auch so, dass sie eine Verlängerung der Fangeinrichtung darstellen. Es müssen mindestens 2 Ableitungen für eine Fangeinrichtung installiert werden. Natürliche Bestandteile sind in den Ableitungen einzubeziehen.

  4. Die äußere Blitzschutzeinrichtung wird an den untersten Ebenen der Erdungs-Potentialausgleichs- Einrichtung d.h. an den Erdern mit Trennstrecken zwecks Messung, oder an die Potentialausgleichsschiene oder Potentialausgleichsring angeschlossen. Eine Verbindung der Blitzschutzeinrichtung mit dem Potentialausgleich "oberhalb" (nach) der Schutzpotentialausgleichsschiene ist nicht erlaubt.

  5. Für den inneren Blitzschutz gilt: Trennung hat Vorrang vor Potentialausgleichsverbindungen (sieh auch 5.).

  6. Besonders sensible Räume (z.B. Räume mit sensiblen Messeinrichtungen, Rechnern, wichtigen Automatisierungsgeräten) werden auch gegen induktive Einwirkungen des Blitzes geschützt. Wenn der Bau an und für sich mit seinen metallenen Bestandteilen (Bewehrung) keinen Faraday'schen Käfig bildet, müssen spezielle Abschirmungen angebracht werden die zugleich auch elektrostatischen Aufladungen verhindern (metallbeschichtete Bodenbelege, Tapeten, etc.). Diese Maßnahmen müssen explizit in der Leistungsbeschreibung bzw. im LV vorgesehen werden.

  7. Alle Blitzschutzeinrichtungen werden vor der Inbetriebnahme überprüft und die Ergebnisse in Prüfprotokollen (Blitzschutzbuch) festgehalten werden (siehe auch Dokumentation).

4.11.4 Überspannungsschutz gemäß VDE 0185-305-4, VDS 2031

  1. Grundsätzlich ist bei von außen kommenden / nach außen gehenden Leitungen mindestens ein Grob- Überspannungsschutz vorzusehen.

  2. Empfindliche Geräte sind grundsätzlich mit gestaffelten (Grob- Mittel- und Feinschutz) Überspannungsschutzmassnahmen auszustatten. Die Schutzeinrichtungen müssen aufeinander abgestimmt sein, daher sollen nur Geräte eines Herstellers eingesetzt werden.

  3. Datenbusverbindungen in Kupfertechnik sind bei dem Eintreten in Gebäude grundsätzlich über geeignete Überspannungsableiter zu führen, eine schädliche Wirkung für Koppelkarten, SPS usw. durch eingeschleppte Überspannungen muss vermieden werden.

4.11.5 Schutz für Personen und Anlagen

4.11.6 Explosionsschutz

  1. Grundlage zur Errichtung und Betrieb der Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ist das gültige Explosionsschutzdokument der Betriebsstätte.

  2. Es gelten die Bestimmungen: • Gerätesicherheitsgesetz in Verbindung mit der Explosionsschutzverordnung (ATEX-RL 94/9 EG) Betriebssicherheitsverordnung • BGR 132 Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 26]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 26 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

• TRBS 2152 Teil 1 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der Explosionsgefährdung • TRBS 2152 Teil 2 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre

Die DIN VDE Bestimmungen, insbesondere:

• DIN VDE 0100, • DIN VDE 0165 Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen (EN 60079-10) • DIN VDE 0170, DIN VDE 0171, Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche (EN 50014,)

  1. Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen ist nur mit Arbeitsfreigabe durch den Betreiber zulässig.

  2. Die Eignung der installierten oder verwendeten Betriebsmittel muss mindestens der notwendigen Kategorie (ATEX) der vorliegenden Ex-Zone nach Ex-Zonenplan entsprechen. Gleiches gilt für die Temperatur- und Zündschutzklasse. Höherwertige Betriebsmittel sind zulässig. Die Mindestanforderung ist Temperaturklasse T3 und Zündschutzklasse B, sofern keine weiteren Angaben erfolgen (ATEX II B T4). Für die Ex-Zonen gilt mindestens: Zone 0: Gerätekategorie I Zone 1: Gerätekategorie II Zone 2: Gerätekategorie III

  3. Für die elektrische Energieversorgung ist die Netzform TN-S einzusetzen.

  4. Bei Steuerstromkreisen ist der Einbau von Isolationsüberwachungseinrichtungen zwingend vorgeschrieben. Der Einsatz von geerdeten Steuerstromkreisen ist nicht zulässig.

  5. Für die MSR-Technik kommt vorrangig die Zündschutzart "i" (eigensichere Stromkreise) zum Einsatz.

  6. Bei Geräten in Außenbereichen und den mit ihnen galvanisch verbundenen Geräten im Innenbereich sind baumustergeprüfte Überspannungsschutzgeräte vorzusehen. Es wird empfohlen vorrangig Geräte mit integriertem Überspannungsschutz einzusetzen, nur wenn keine entsprechenden Geräte zur Verfügung stehen, ist separater Überspannungsschutz einzusetzen. Überspannungsschutzgeräte mit integrierten Induktivitäten sind womöglich zu vermeiden.

  7. Für die eigensicheren Stromkreise außerhalb der Schaltschränke werden generell abgeschirmte Kabel und Leitungen verwendet, der Schirm ist an einem Ende an den Potentialausgleich anzuschließen. Der Potentialausgleichsleiter muss im gesamten Bereich der Errichtung des eigensicheren Stromkreises vorhanden sein.

  8. Für die verwendeten Kabel und Leitungen, die weder im Erdreich oder in sandgefüllten Kanälen verlegt oder anderweitig gegen Brandverschleppung gesichert sind, ist das Brandverhalten nach DIN VDE 0472 nachzuweisen. Gefährdete Bereiche (thermisch, mechanisch und chemisch) sind zu vermeiden, Muffen dürfen innerhalb explosionsgefährdeter Bereiche nicht verwendet werden. Verteiler oder Klemmkästen müssen hier vermieden werden.

  9. Durchführungen von Kabel und Leitungen zwischen explosionsgefährdeten Räumen oder zwischen explosionsgefährdeten und nichtexplosionsgefährdeten Räumen sind gasdicht in S90 abzuschotten.

  10. Alle leitfähigen Teile der Anlage, die in einem Fehlerfall ein Potential gegen den Schutzpotentialausgleich annehmen können - einschließlich durch elektrostatische Aufladung -, werden durch einen zusätzlichen Potentialausgleich miteinander und der Potentialausgleichsschiene verbunden. Dies gilt nicht, wenn nur eigensichere Stromkreise (Zündschutzart i) zum Einsatz kommen.

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 27]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 27 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

4.12 Überprüfung der Anlagen

  1. Die DIN VDE 0100-600 verpflichtet den Errichter elektrischer Anlagen vor der Erstinbetriebnahme mittels einer Erstprüfung den Nachweis über die einwandfreie Funktion und richtige Auswahl der Schutzmassnahmen und Betriebsmittel zu erbringen.

Diese Prüfung gliedert sich in drei Teile, bestehend aus Besichtigen, Messen und Erproben. Über die Prüfungen ist ein Nachweis (Übergabebericht) nach Vorgabe des Wupperverbands zu führen. Sämtliche Betriebsmittel und Stromkreise müssen überprüft werden. Die Prüfungsergebnisse sind in den Übergabeberichten, Prüfungsnachweisen und Messprotokollvordrucken des Wupperverbandes zu dokumentieren. Sämtliche dokumentierten Unterlagen sind dem Wupperverband vollständig zu übergeben.

  1. Zu den Prüfungen für elektrische Anlagen in Ex-Bereichen haben vollständig vorzuliegen: • Dokumentationen • Nachweise der Eigensicherheit, Betriebmittellisten „EEx i“ • Stücklisten mit entsprechender Ex-Kennzeichnung • Baumusterprüfbescheinigungen • Auslösekennlinien der Schutzeinrichtungen von elektrischen Maschinen der Zündschutzart Ex e • Konformitätserklärungen

  2. Eine Bescheinigung nach § 5 Absatz 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel„ DGUV Vorschrift 3/4 “ ist zu erbringen.

  3. Bei der Ausführung der Messungen gilt: • Es dürfen nur Messgeräte gemäß VDE 0413 verwandt werden. • Es wird immer der schlechteste ermittelte Messwert festgehalten und aufgezeichnet. • Bei der Beurteilung von Messergebnissen ist der zu erwartende Messfehler (Gebrauchsfehler) zu berücksichtigen.

  4. Messgerätetyp und Bezeichnung sind im Messprotokoll festzuhalten

  5. Messegeräte sind entsprechend der Messaufgabestellung und des zu erwartenden Messergebnisses einzusetzen. Bei der Messung von Netz-/ bzw. Schleifenimpedanzen ist z.B. im Hinblick einer Trafonahen Messung und den damit verbundenen niedrigen Impedanzen entsprechend geeignete Messtechnik einzusetzen.

  6. Um eine Teilnahme an den Messungen zu ermöglichen, ist die Fachbauleitung bzw. der Wupperverband über den Zeitpunkt der Messungen rechtzeitig (mindestens drei Werktage Vorlauf) in Kenntnis zu setzen.

  7. Sollte ein messtechnischer Nachweis über die Funktion einer Schutzmassnahme nicht möglich sein, so ist ein rechnerischer Nachweis zu führen.

  8. Räume mit Notduschen werden grundsätzlich wie Räume mit Badewanne oder Dusche betrachtet. Ein zusätzlicher Potentialausgleich ist zu errichten.

  9. Zusätzlich gelten für Starkstromanlagen über 1kV die Inspektions- und Prüfvorgaben gemäß DIN EN 61936- 1 (VDE 0101-1)

4.13 Inbetriebsetzung (IBS)

  1. Zur Inbetriebnahme müssen sämtliche erforderlichen Prüfungen nach VDE 0100-600 abgeschlossen sein, die Errichterbescheinigungen entsprechend „DGUV Vorschrift 3“ müssen vorliegen.

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 28]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 28 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

  1. Für die Inbetriebsetzung von Anlagen oder Anlagenteilen, die entsprechend BetriebssicherheitsVO überwachungspflichtig sind gilt:

Jede überwachungsbedürftige Anlage muss vor der Inbetriebnahme durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden (§14(1)(2) Betriebssicherheitsverordnung), (Gesamtprüfung).

Anlagenteile mit Geräten, Schutzsysteme sowie Sicherheits-, Kontroll und Regeleinrichtungen im Sinne der Richtlinie 94/9/EG müssen vor Inbetriebnahme durch eine befähigte Person geprüft werden (§14(3)Nr.1 Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit (1), (2)) (Einzelprüfung).

  1. Wenn mehrere Unternehmen an einer Inbetriebnahme beteiligt sind, wird ein Koordinator ernannt, der die Verantwortung für die Inbetriebnahme hat und dem alle anderen, nominell aufgelisteten Inbetriebnehmer operativ unterstellt werden.

  2. Für die Erstinbetriebnahme wird ein Ablaufplan der IBS erstellt. Dieser Plan muss u. a. enthalten:

• Anlagen(teile), die nicht zum Lieferumfang des Inbetriebnehmers gehören, aber von der Inbetriebnahme beeinflusst werden oder diese beeinflussen können • Maßnahmen, die in den unter Punkt 3. aufgelisteten Anlagen vom Betriebspersonal vorgenommen werden müssen.

Der Ablaufplan muss vom Betrieb genehmigt werden.

  1. Der Betrieb behält sich vor, eigenes Personal für die Teilnahme an der Inbetriebsetzung zu benennen, Entscheidungsbefugnisse und Verantwortung bleiben dem ungeachtet beim Koordinator.

  2. Bei der Kalt-Inbetriebnahme (ohne technologischer Anlage) müssen unbedingt überprüft und dokumentiert werden: • Schutzeinrichtungen • Schutzverriegelungen • Freigabebedingungen von und zu anderen Anlagen (Teilen)

Dieses wird anhand einer Checkliste, die vom Inbetriebnehmer erstellt wird, vorgenommen, wobei die Ergebnisse schriftlich vermerkt werden.

4.14 Probebetrieb

  1. Der Probebetrieb muss - um erfolgreich zu sein - den Beweis erbringen das die Anlage ohne Fehler in den geplanten Fahrweisen dauerhaft und sicher gefahren werden kann.

  2. Der Probebetrieb dient normalerweise dem Feststellen der qualitativen Eigenschaften, wie: • gefahrenloses und fehlerfreies Fahren der Anlage(n), • entsprechendes reagieren auf Bediener- oder Automatikbefehlen von allen Befehlsebenen und in allen Fahrweisen, • einwandfreies Funktionieren der Melde-, Schutz-, Mess- und Protokolliereinrichtungen sowie der Schnittstellen von/zu anderen Anlagen • Konformität zur Planung

  3. Wenn außer dem Probebetrieb auch eine Garantieabnahme vorgesehen ist, bezweckt der Probebetrieb nicht das Überprüfen der quantitativen Eigenschaften wie: • Einhalten der geplanten Verfahrens-Parameter, • Einhalten der spezifischen Verbrauchswerte für Energie und Betriebsstoffe, • Einhalten der Wirkungsgrade.

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 29]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 29 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

  1. Ist keine separate Garantieabnahme mit separaten Garantieversuchen vorgesehen, beinhaltet der Probebetrieb auch die quantitativen Aspekte der Anlage. Es gelten dann auch die Bestimmungen von 4.13 Garantieversuche.

  2. Vor Beginn des Probebetriebes muss die entsprechende Abnahmedokumentation gemäß. 5.5 vorliegen.

  3. Die Punkte 4.11.1 bis 4.11.4 gelten sinngemäß auch für den Probetrieb.

  4. Der Probebetrieb läuft normalerweise ohne Unterbrechung, das Gegenteil muss vorher vereinbart werden.

  5. Beim Auftreten von Ereignissen, die ein Scheitern des Probebetriebes verursachen wird dieser technisch und formell beendet, die Anlage wird in einen sicheren Zustand versetzt.

4.15 Garantieversuche

  1. Die Garantieversuche finden nach oder während des Probebetriebs statt. Sie müssen den Nachweis über das Einhalten der vertraglich vereinbarten oder von Normen und Regeln vorgesehenen quantitativen Parameter erbringen.

  2. Garantieversuche haben nur dann einen Sinn, wenn quantitative Parameter vorgegeben sind und diese überprüft werden können.

  3. Die Garantieversuche können auch mit Unterbrechungen stattfinden, weshalb diese auch separat vom Probebetrieb gefahren werden können. Der Abschluss der Garantieversuche ist nicht zeitlich begrenzt, diese werden als beendet erklärt sobald die vorgesehenen quantifizierten Ergebnisse vorliegen.

  4. Die Ergebnisse der Garantieversuche werden mit den vertraglich vereinbarten verglichen und dann die vertraglich vereinbarten Konsequenzen gezogen.

  5. Die Garantieversuche müssen die für das Fahren, Optimieren und Analysieren des Betriebes notwendigen Daten wie: • Kennlinien für wichtige Anlagenteile • spezifische Energie- und Betriebsstoff-Verbräuche, • gegebenenfalls dynamisches Verhalten der Anlage, • Konformität zu den geplanten Daten, • quantifizierte Einflüsse auf die Umwelt

  6. Die Garantieversuche finden gemäß einer vorher erstellten Dokumentation der Garantieversuche gemäß 5.6 statt.

  7. Die Punkte 4.11.2 bis 4.11.4 gelten sinngemäß auch für die Garantieversuche.

  8. Da die Garantieversuche von den jeweiligen Anlagen abhängen, muss für jede Anlage verfahrensspezifisch ein Plan für die Garantieversuche aufgestellt werden.

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 30]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 30 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

5 Dokumentation

Die Projektdokumentation muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Systemdokumentation, die nicht zum normalen Betrieb der Anlage sondern nur für Projektierung, Systemeinstellung und andere im Entwurfsmodus vorzunehmende Vorgänge verwendet wird, kann auch in englischer Sprache verfasst sein.

5.1 Dokumentation, interne Standards, allgemein Die folgende Gliederung einer kompletten Dokumentation ist für komplexe Anlagen ausgelegt. Für einfachere Anlagen oder Anlagenteile können die nicht benötigten Teile entfallen. Das soll aber nach einer Analyse, ob dieser Teil der Dokumentation erforderlich ist oder nicht, geschehen. Also bewusst feststellen, dass etwas sein kann, aber nicht benötigt wird. Der Zweck dieser Zusammenstellung ist vor allem, keine benötigte Dokumentation zu „vergessen„.

5.2 Systemdokumentation Unter Systemdokumentation im erweiterten Sinn ist die Dokumentation zu verstehen die nicht projektbezogen ist, nicht vom Auftragnehmer für dieses Projekt erstellt wird und im allgemeinen als Handbuch, Broschüre, Produktbeschreibung, etc., zum Zeitpunkt der Auftragserteilung beim Auftragnehmer oder seinen Unterlieferanten schon vorliegt. Da diese Dokumentation sehr verschieden von Anlage zu Anlage ist, wird auf eine Auflistung verzichtet.

Diese Dokumentation liefert Informationen über die Funktionsweise, die Eignung der eingesetzten Geräte, Aggregate oder Software anhand der Prüfbescheinigungen und dient dem Auftraggeber zur Beurteilung des Projektes noch vor Beginn der detaillierten Ausführungsplanung.

Diese Dokumentation muss vor der ersten Abschlagszahlung dem Auftraggeber in mindestens einem Satz übergeben werden.

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 31]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 31 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

5.3 Ausführungsdokumentation Diese Dokumentation muss vor dem Beginn der Ausführung (vor der ersten Lieferung) dem Auftraggeber in 2 Ausfertigungen übergeben werden. Hierbei kommen Grundsätzlich die Forderung gemäß DIN VDE 0100, Teil 510, insbesondere die Abschnitte 514.1 und 514.5 zur Anwendung. Sie muss vom Auftraggeber genehmigt werden, der Auftragnehmer erhält einen Satz mit dem Vermerk des Auftraggebers zurück, dann kann erst die Ausführung des Projektes einschließlich der Fertigung im Werk begonnen werden. Diese Dokumentation enthält für Elektro-, MSR- und Leittechnik:

  1. Verfahrensschemata
  2. R & I – Schemata gemäß EN 62424
  3. Ex-Zonenplan*
  4. Systemkonfigurator*
  5. Anlagen- und Ortsstruktur gem. Kennzeichnungssystem*
  6. Verbraucher- und Geberlisten*
  7. Typicals für Messstellen*
  8. Messstellenlisten *
  9. Signallisten *
  10. Funktions(ablauf)pläne gemäß DIN 40719-6
  11. Aufstellungspläne, Kabeltrassenpläne*
  12. Erdungs- und Potentialausgleichsplan (einsch. Risikobeurteilung)*
  13. Blitzschutzplan*
  14. Einpolige Darstellung der gesamten Schaltanlage, Schrankaufbauzeichnungen / Stromlaufpläne / Klemmenplan, Kurzschlussstromberechnungen *
  15. Kabellisten * und Kabelbelegungslisten
  16. Schnittstellenpläne* Diese Pläne werden für jede Schnittstelle eines Objektes erstellt und bestehen aus dem logischen, (Bedeutung) und physikalischen Kennzeichen oder Bezeichnung sowie den Klemmen an denen die Signale empfangen bzw. gesendet werden.
  17. SPS – Programme in Funktionsbausteinsprache (FBS)*
  18. Anwendungsprogramme (Applikationen) *

Diese Dokumentation muss vom Auftraggeber genehmigt werden

  1. Hierarchische Gerätestücklisten *

  2. Gerätespezifikationen, Handbücher, Betriebs- und Instandhaltungsanweisungen*

Lieferung auf Datenträger ist erwünscht, um unnötige Handeingaben sowohl beim Auftraggeber als auch beim Auftragnehmer zu vermeiden.

Für die mit "*" gekennzeichnete Dokumentation muss das vom Wupperverband vorgegebene Datei- bzw. Tabellenformat verwendet werden.

Die o. a. Dokumentation muss selbstverständlich nur für die in der Leistung des Auftragnehmers enthaltenen Teile vorgelegt werden, ist ein Leistungsteil im Auftrag nicht enthalten, muss dafür keine Dokumentation erstellt werden.

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 32]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 32 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

5.4 Betriebshandbuch

Alle für den sicheren und technologisch optimalen Betrieb, der Wartung und der Instandhaltung notwendigen Daten, Anleitungen, und spezifischen Vorschriften werden in diesem Betriebshandbuch zusammengefasst. Auf die Ausführungs-, später die Bestandsdokumentation wird Bezug genommen. Ohne diese Dokumentation hat das Betriebshandbuch keinen Sinn.

Da das Betriebshandbuch anlagenspezifisch ist, kann der Inhalt nicht komplett angeführt werden. Für jedes Projekt werden die Anforderungen an das Betriebshandbuch separat erstellt, es folgen nur einige für die EMSR-Technik allgemeine Teile, die aber ähnlich auch für andere Gewerke übernommen werden können.. Die Beschreibungen sollen für das Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungspersonal ohne Spezialwissen verständlich sein. Für Details wird auf die System- und Ausführungs- bzw. auf die Bestandsdokumentation verwiesen.

Diese Dokumentation enthält:

  1. Kurze Beschreibung der Anlage mit Bezug auf das Anlagen- (R&I) Schema.

  2. Beschreibung der Fahrweisen

  3. Beschreibung der Schnittstelle Anlage - Mensch (Bedienerschnittstelle) also der Art und Weise wie der Anlagenfahrer von den Vorgängen in der Anlage Kenntnis nimmt und wie er auf die Anlage einwirken kann.

  4. Beschreibung der Hardwarekomponenten und deren Funktionsweise.

  5. Beschreibung der Software und deren Funktionen. Auch die Beschreibung der Einzel- und Gruppenfunktionen und deren Bedienung sollen hier geschehen.

  6. Beschreibung der „Gefahrenzonen„ der Anlage, also Betriebsbereiche, die angefahren werden können (das System erlaubt das), aber nicht oder nur zeitlich begrenzt angefahren werden sollen

  7. Anleitungen zum Auswerten der Betriebsdaten

  8. Anleitungen zum optimierten Fahren der Anlage

  9. Diagnoseanleitungen für den Fall einer Störung, womöglich mit logischem Ablauf(-Diagrammen).

  10. Wartungsvorschriften, einschließlich einer Tabelle mit Wartungsintervallen geordnet nach Wartungsgründen für alle Anlagen(teile). Die Werte aus dieser Tabelle sind dieselben, die den Wartungsanforderungen (Meldungen) des Leitsystems zugrunde liegen und können daher auch ein Ausdruck aus dem Leitsystem sein.

  11. Spezielle, anlagenbedingte Sicherheitsvorschriften für Betrieb, Wartung und Instandhaltung.

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 33]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 33 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

5.5 Lastenheft / Pflichtenheft

5.5.1 Lastenheft Gemäß VDE 3694, VDI 2519

5.5.2 Pflichtenheft Das Pflichtenheft wird gemäß VDE 3694, VDI 2519 vom Ersteller der Anlage erstellt und beschreibt, wie die Vorgaben des Lastenheftes (oder der Leistungsbeschreibung) im Projekt umgesetzt werden, einschließlich der Leistungen, die von Dritten erbracht werden müssen, unabhängig davon ob es Subunternehmer oder separat vom Wupperverband beauftragte Unternehmen sind.

5.5.2.1 Pflichtenheft für die eigene Leistung Es wird beschrieben, wie der Ersteller der Anlagen(Teile) die funktionalen Anforderungen in seinem Projekt umsetzt

5.5.2.2 Pflichtenheft für die EMSR- und leittechnischen Leistungen Das Pflichtenheft wird vom Projekteur des Verfahrens oder dem Ersteller der technologischen Anlage erstellt, um eine eindeutige Beschreibung der vom Ersteller der EMSR- oder/und Leittechnik zu erbringenden Funktionalitäten zu liefern, so dass, wenn diese Funktionalitäten erbracht sind, die Anlage(n) die projektierten Parameter und das projektierte Verhalten aufweist. Es gilt die Gleichung: Ausgeschriebene Anlage = selbsterstellte Anlage + gemäß Pflichtenheft von anderen ausgeführte EMSR- und Leittechnik.

Das Pflichtenheft enthält: • die Anlagenstruktur • das R & I - Schema (EN 62424) mit Angabe der: Stoffe (Medien) und deren Parameter, Betriebsbereiche, wichtigen konstruktiven Daten der Bauelemente, schematisch dargestellten Wirkungslinien • die Messstellenliste • die Verbraucherliste (Antriebsliste, Motor-Komponenten-Liste) • die Liste mit den Umgebungsbedingungen für die Einbauorte von EMSR- und Leittechnik-Einrichtungen • die Liste mit den projektierten Einstellwerten für Grenzwerte (müssen auch im Funktionsablaufplan enthalten sein) • die Schnittstellenbeschreibung zu und von der Fremdleistung • die von der Fremdleistung zu erbringende Funktionalität beschrieben durch einen Funktionsplan nach DIN 40719-6 und eventuell durch zusätzlichen Text. Der Funktionsplan enthält auch die anzuwendenden Regelalgorithmen bzw. Reglerstrukturen. • die Wirkungspläne (action diagram) für komplexere Regelungen • die Skizze der Anlagenbilder zur Darstellung am Bildschirm für die Bedienung • die notwendigen Anforderungen an die Bedienung, um den projektierten Ablauf sicherzustellen. • die notwendigen Betriebs- und Wartungsdaten, um eine automatische Wartungsanforderung, -planung und Verfolgung sicherzustellen.

5.6 Dokumentation für die IBS Die Inbetriebsetzung erfolgt nach einer vom Inbetriebnehmer vorbereiteten Dokumentation, die Folgendes beinhalten muss, wobei die Aufzählung nicht vollständig ist und für jede Anlage mit den spezifischen Daten ergänzt werden muss:

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 34]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 34 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

5.6.1 Ablaufplan der Inbetriebsetzung Der Ablaufplan wird vom Koordinator der Inbetriebsetzung erstellt und dient der technischen und terminlichen Kontrolle und Koordinierung der Inbetriebsetzung

5.6.2 Checkliste für jede Einzel- und Gruppenfunktionseinheit Für Einzelfunktionseinheiten können typisierte Checklisten verwendet werden. Für Gruppenfunktionseinheiten werden die typisierten Listen durch funktionsspezifische Checklisten ergänzt.

5.6.3 Verantwortlichkeiten während der IBS Die Verantwortung der Teilnehmer wird auf Ebene der Gruppen- oder Einzelfunktionseinheiten festgesetzt, eine klare Aufgabenstellung: wer macht wo, was, wann mit wessen Genehmigung muss aus der Dokumentation ersichtlich sein, wobei auch der zeitliche Ablauf dokumentiert werden muss.

5.7 Abnahmedokumentation

Diese Dokumentation dient der Ausführung und Beurteilung des Probebetriebs, wobei der Probebetrieb als im Allgemeinen zur vorläufigen Abnahme gehörend zu betrachten ist. Ein erfolgreicher Probebetrieb führt zwangsläufig zur vorläufigen Abnahme der entsprechenden Anlagen(teile)

Der Lieferant der maschinentechnischen Ausrüstung hat die Dokumentation der elektrischen Betriebsmittel in einem gesonderten Ordner zu übergeben.

Vor dem Probebetrieb muss dem Auftraggeber vorgelegt werden:

  1. Die zum Zeitpunkt des Probebetriebs gültige Ausführungsdokumentation der für den Probebetrieb vorbereiteten Anlagen(teile)

  2. Die bis zur voraussichtlichen Zeitpunkt der endgültigen Abnahme gültigen Prüfprotokolle und Checklisten der Anlagen(teile) und Funktionseinheiten

  3. Die z. Z. gültige Mängelliste mit der Erklärung des Auftragnehmers, dass die noch bestehenden Mängel den Betrieb der Anlage nicht beeinträchtigen und dass dieser Betrieb für Mensch und Anlage keine Gefahr darstellt.

  4. Die z. Z. gültige Fassung des Betriebshandbuches.

  5. Die zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer festgesetzten Kriterien zur Beurteilung des Probebetriebs.

  6. Die zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Kompetenzen und Verantwortungen während des Probebetriebs.

  7. Der Ablaufplan des Probebetriebs

  8. Das Betriebstagebuch (Formulare), gültig auch oder nur für den Probebetrieb.

  9. Nach dem Durchführen des Probebetriebs wird erstellt:

  10. Das Abnahmeprotokoll des Probebetriebs (ob erfolgreich oder nicht)

  11. Die Form des Abnahmeprotokolls ist anlagenspezifisch muss aber als Anlage enthalten:

    • das ausgefüllte Betriebstagebuch
    • das Stör- und Meldeprotokoll für die Dauer des Probebetriebs

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 35]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 35 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

Die Erkenntnisse aus dem Probebetrieb fließen ein in die Vorab- Dokumentation der Garantieversuche.

5.8 Dokumentation der Garantieversuche

Diese Dokumentation wird teilweise vor den Garantieversuchen erstellt.

Anhand der in der Leistungsbeschreibung (im Pflichtenheft) beschriebenen und durch den Vertrag garantierten Anlagenparameter wird folgender Teil der Dokumentation vor der Ausführung dem Auftraggeber zur Genehmigung vorgelegt:

  1. Modell der Anlage mit den benötigten Messstellen (kann auch ein ergänztes R & I - Schema sein). Es können auch Messstellen nur für die Garantieversuche eingerichtet werden, oder Messungen an bestimmten Stellen mit Handgeräten vorgenommen werden, die aber in der Dokumentation vorgesehen werden müssen (virtuelle Messstellen).

  2. Liste der Messstellen (einschl. der provisorischen Messstellen und der Messstellen, wo mit Handgeräten gemessen wird) mit den garantierten Messbereichen und den garantierten Werten.

  3. Liste der berechneten Werte und der benutzten Formeln oder Verfahren anhand des Models der Anlage

  4. Methoden für die Auswertung der Messergebnisse.

  5. Kriterien für die Beurteilung der Ergebnisse der Auswertung

  6. Kriterien für die Beurteilung der während der Garantieversuche aufgetretenen Anlagenstörungen und Gefahrenmeldungen. (Beurteilung des Stör- und Meldeprotokolls)

  7. Vor dem Durchführen der Garantieversuche wird die o. a. Dokumentation aktualisiert und noch folgende Dokumente erstellt:

  • detaillierter Ablauf der Versuche
  • Messblätter (Formulare für die Aufnahme der Ergebnisse)
  1. Nach den Garantieversuchen erfolgt die Auswertung und es wird das Abnahmeprotokoll erstellt

  2. Das Abnahmeprotokoll enthält alle Ergebnisse der Garantieversuche einschl. statistische und graphische Auswertung. Die Details des Abnahmeprotokolls sind anlagenabhängig und können daher nicht allgemein beschrieben werden.

  3. Das (Nicht)Erfüllen der garantierten Betriebsparameter muss analysiert, protokolliert und technisch begründet werden. Die notwendigen Maßnahmen für das Einhalten der Werte müssen zusammen mit den dafür benötigten Mittel im Protokoll festgehalten werden.

5.9 Softwaredokumentation

Neben der Systemdokumentation und dem Betriebshandbuch muss diese enthalten:

  1. Die allgemeine Struktur der Programme

  2. Funktionspläne gemäß DIN 40719 zur Beschreibung von Regelkreisen und Verriegelungen

  3. Die Liste der benutzten Klassen (Objekttypen), Datenbankelemente, Funktionsbausteine

  4. Liste der Objekte (Symbolliste), wobei diese Objekte durch den Namen oder zumindest im Kommentarteil mit den realen Objekten durch das Kennzeichnungssystem verbunden sind.

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 36]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 36 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

  1. Liste der vom Programmierer erstellten Funktionen, Objekte, Funktionsbausteine, Programmmodule, etc. und deren kommentierten Quellcode

  2. Den vollständigen kommentierten Quellcode der Programme, bei Steuerungen in Funktionsbaustein-Sprache (FBS) nach IEC 61131-3

  3. Querverweislisten Die Softwaredokumentation muss dem Funktionsablaufplan entsprechen.

5.10 Bestandsdokumentation

Diese umfasst alle vorher aufgelisteten Dokumentationen, wird aber in 2-facher Ausführung, nicht größer als DIN A3 Format und einmal auf Datenträger geliefert. Die Planung muss mit E-Plan erstellt werden Die komplette E-Plan-Dokumentation muss auf Datenträger übergeben werden.

Die Dokumentation wird vor der endgültigen Abnahme vollständig übergeben und muss genau dem Zustand der Anlage bei der endgültigen Abnahme widerspiegeln.

Für das Format der Dokumentation auf Datenträger gilt :

Texte MS-Word Tabellen, Listen MS-Excel

Pläne, Zeichnungen Eplan P8 Dokumentation und als AutoCad Dateien Programme als Source-Code in der Originalfassung und als Diagramme des verwendeten CASE-Tools Datenbanken als ausführbare SQL-Script(s) Die entsprechenden Versionen kann innerhalb des Projekts abzustimmen. Es ist davon auszugehen, das zum jeweiligen Zeitpunkt geltende Versionsstand zum Einsatz kommt.

Um den Aufbau der Bestandsdokumentation zu vereinheitlichen, wird folgende Struktur vorgegeben:

Ordner 0 bedeutet, dass dies alle Ordner betrifft Ordner 0 komplettes Inhaltsverzeichnis der gesamten Dokumentation. in jedem Ordner ein separates Inh. Ordner 0 Nummerierung der Ordner und Beschriftung mit Inhalt Ordner 0 Nummerierung von Blättern Ordner 0 Trennblätter nummerieren und mit Inhaltsverzeichnis abstimmen

Ordner 1 Original Errichterbescheinigung, Konformitätserklärung Ordner 1 Abnahmeprotokoll Ordner 1 Zeichnung und Beschreibung der Not-Aus Kreise Ordner 1 Erdung /Blitzschutzbuch / Risikobeurteilung Ordner 1 Potentialausgleichspläne*

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 37]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 37 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

Ordner 1 Erdungsplan* Ordner 1 Blitzschutzplan* Ordner 1 Exzonenplan*, Ordner 1 Baumusterprüfbescheinigungen, Nachweise der Eigensicherheit, Betriebsmittellisten „EEx i“ Ordner 1 Auslösekennlinien der Überstromauslöser für die Ex-e-Motoren

Ordner 2 Übergabebericht + Prüfprotokoll gemäß DIN VDE 0100-600 mit Kennzeichnung (WV-Vorlage) Ordner 2 Meßprotokolle gemäß DIN VDE 0100-600 mit Kennzeichnung (WV-Vorlage) Ordner 2 Netzberechnung (Kurzschlussstrom, Lastfluss, Staffelplan), Druckberechnungen Ordner 2 Einstellungswerte von Relais und Timern mit Kennzeichnung Ordner 2 Prüfprotokolle der Schaltanlage mit z.B. Anzugsmoment der Sammelschienen… Ordner 2 Prüfprotokolle allgemein mit Kennzeichnung (Antriebe, Umrichter...) Ordner 2 Prüf- und Inbetriebnahmeprotokoll für Antriebe (WV-Vorlage)

Ordner 3 R&I Schema EN 62424* Ordner 3 Pflichtenheft mit Funktionsbeschreibung Ordner 3 Not-Aus/Halt Matrix Ordner 3 Verriegelungsmatrix Ordner 3 Betriebsanleitung mit Funktionspläne nach DIN 40719

Ordner 4 Aufstellungspläne* Schaltschränke Ordner 4 Aufstellungspläne* Anlage (Lageplan) Ordner 4 Videotechnik / Konfigurator* Ordner 4 Konfigurator Leittechnik* Ordner 4 Konfigurator Feldbus* Ordner 4 Kabeltrassenplan* Ordner 4 Trassenbelegungsplan Ordner 4 Anlagen und Ortsstruktur, Beispiele sind erhältlich Ordner 4 Kabellisten ( Auch Bestandteil der Stromlaufpläne ) Ordner 4 Gerätestücklisten mit Kennzeichen

Ordner 5 Verbraucher- und Messstellenlisten gemäß Vorgaben* Ordner 5 Typicals mit Kennzeichnung* Ordner 5 Kalibrierprotokolle mit Kennzeichnung Ordner 5 Inbetriebnahmeprotokolle mit Kennzeichnung Ordner 5 Einstellparameter von Messungen Ordner 5 Bedienungsanleitungen*

Ordner 6 Stromlaufpläne mit einpoliger Darstellung der gelieferten Gesamtanlage * Ordner 6 Stromlaufpläne Schaltschrankaufbauplan* Ordner 6 Stromlaufpläne * Ordner 6 Stromlaufpläne mit Klemmenplänen * Ordner 6 Stromlaufpläne mit Kabellisten *

Ordner 7 SPS- Programme gemäß Kapitel 5.9 *

Ordner 8 Gerätedokumentationen mit Gerätebeschreibung und Bedienungsanleitung

CD1 als mit Stern (*) gekennzeichneten Dokumentationsteile CD1 Einstellparameter der FU CD1 Stromlaufpläne ( Einpolige Darstellung, Inhaltsverz., Aufbauzeichnung, Stromlaufpläne, Klemmlisten,..)

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 38]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 38 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

CD1 SPS- Programme CD1 Einstellparameter von Messstellen (ausgelesene Daten) CD1 Software zu Geräten (Mess-Stellen, Umrichter,..) CD1 GSD-Datei aller Profibusteilnehmer

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

[Seite 39]

Wupperverband ZTV-EMSRL-R2.07 Seite: 39 / 39 Untere Lichtenplatzer Straße 100 42289 Wuppertal Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand: 01.08.2025 Tel.: (0202) 583-0 für Elektro-, MSR- und Leittechnik

DIN VDE 0298 Teil 4 .......................................... 15 B DIN VDE 0472 .................................................... 23 BGR 132 .............................................................. 24 DIN VDE 0611 Teil 1 .......................................... 11 DIN VDE 0641 Teil 11 ........................................ 14 DIN VDE 0660 T 600 .......................................... 13 D DIN VDE 0660 Teil 100 und Teil101 .................. 11 DGUV Vorschrift 3 ........................................... 4,26 DIN VDE 0800 Teil 2 .......................................... 21 DIN V VDE V 0185, Teil 4 ................................. 22 DIN VDE 19227 .................................................. 28 DIN VDE 0100 .................................................... 22 DIN VDE 2519 .................................................... 30 DIN VDE 0100 Teil 410 ...................................... 21 DIN VDE 3694 .................................................... 30 DIN VDE 0100 Teil 460 ...................................... 18 E DIN VDE 0100 Teil 537 ...................................... 18 DIN VDE 0100 Teil 540 ...................................... 21 EN 50014 ............................................................. 22 DIN VDE 0100, Teil 510, Abschnitte 514.1 und EN 60079-10 ........................................................ 22 514.5 ................................................................ 30 EN 60204 Teil 1 ................................................... 14 DIN VDE 0100/Teil 610 ...................................... 23 EN 61024-1 .......................................................... 21 DIN VDE 0101 ............................................... 16,22 EN 62424 ................................................... 30,32,36 DIN VDE 0106 Teil 100 ...................................... 14 DIN VDE 0113 Teil 1 .................................... 14, 18 DIN VDE 0141 .................................................... 21 V DIN VDE 0151 .................................................... 21 DIN VDE 0165 .................................................... 22 VDE 0100/Teil 610 .............................................. 24 DIN VDE 0170 .................................................... 22 VDE 0413 ............................................................ 24 DIN VDE 0171 .................................................... 22 VDE 0636 Teil 201 .............................................. 14 DIN VDE 0185 Teile 1 bis 4................................ 21 VDS 2010 ............................................................ 21

H:\DATEN\700 PROJEKTE\SVA\SVA_2029\Medienübergabe\ZTV_Etc_Vorgaben\ZTV_EMSRL_R2.07.do c Ti/Zw/Ham/Arr

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung