[Seite 1]
Technische Bedingungen für den Anschluss und den
Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz
(TAB Mittelspannung)
Diese TAB Mittelspannung konkretisieren die Ausführungen der VDE-Anwendungsregel VDE- AR-N 4110. Wobei sich die Gliederung an die Struktur der VDE-AR-N 4110 anlehnt und Spe- zifikationen der WSW Netz GmbH zu den einzelnen Kapiteln dieser Anwendungsregel ausfor- muliert werden. Erfolgen zu einzelne Kapiteln der Anwendungsregel keine näheren Spezifika- tionen, wird darauf mit dem Text – keine Ergänzung – hingewiesen.
WSW-Netz-S-179-20221128
[Seite 2]
Inhalt
Zu 1 Anwendungsbereich ............................................................................................... 4
Zu 2 Normative Verweisung ........................................................................................... 4
Zu 3 Begriffe und Abkürzungen ...................................................................................... 4
Zu 4 Allgemeine Grundsätze .......................................................................................... 4
Zu 5 Netzanschluss ........................................................................................................ 4 Zu 5.1 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes .................................................. 4
Zu 5.2 Bemessung der Netzbetriebsmittel ..................................................................................... 4
Zu 5.3 Betriebsspannung und minimale Kurzschlussleistung am Netzanschlusspunkt ................. 4
Zu 5.4 Netzrückwirkungen ............................................................................................................. 4
Zu 5.4.7 Tonfrequenz-Rundsteuerung ...................................................................................... 4
Zu 6 Übergabestation ..................................................................................................... 5 Zu 6.1 Baulicher Teil ....................................................................................................................... 5
Zu 6.1.1 Allgemeines ................................................................................................................. 5
Zu 6.1.2 Einzelheiten zur baulichen Ausführung ....................................................................... 5
Zu 6.1.3 Hinweisschilder und Zubehör ...................................................................................... 8
Zu 6.1.3.2 Hinweisschilder ........................................................................................................ 8
Zu 6.1.3.2 Zubehör ................................................................................................................... 8
Zu 6.2 Elektrischer Teil ................................................................................................................... 9
Zu 6.2.1 Allgemeines ................................................................................................................. 9
Zu 6.2.2 Schaltanlagen .............................................................................................................. 9
Zu 6.2.3 Sternpunktbehandlung .............................................................................................. 11
Zu 6.3 Sekundärtechnik ................................................................................................................ 11
Zu 6.3.1 Allgemeines ............................................................................................................... 11
Zu 6.3.2 Fernwirk- und Prozessdatenübertragung an die netzführende Stelle ...................... 11
Zu 6.3.3 Eigenbedarfs- und Hilfsenergieversorgung ............................................................... 12
Zu 6.3.4 Schutzeinrichtungen .................................................................................................. 13
Zu 6.4 Störschreiber ..................................................................................................................... 14
Zu 7 Abrechnungsmessung ...........................................................................................14 Zu 7.1 Allgemeines ....................................................................................................................... 14
Zu 7.2 Zählerplatz ......................................................................................................................... 14
Zu 7.3 Netz-Steuerplatz ................................................................................................................ 14
Zu 7.4 Messeinrichtung ................................................................................................................ 14
Seite 2 von 22 Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz
[Seite 3]
Zu 7.5 Messwandler ..................................................................................................................... 15
Zu 7.6 Datenfernübertragung ...................................................................................................... 15
Zu 7.7 Spannungsebene der Abrechnungsmessung .................................................................... 15
Zu 8 Betrieb der Kundenanlage .....................................................................................16 Zu 8.1 Allgemeines ....................................................................................................................... 16
Zu 8.2 Netzführung ....................................................................................................................... 16
Zu 8.3 Arbeiten in der Übergabestation ....................................................................................... 16
Zu 8.4 Zugang ............................................................................................................................... 16
Zu 8.5 Bedienung vor Ort ............................................................................................................. 17
Zu 8.6 Instandhaltung ................................................................................................................... 17
Zu 8.7 Kupplung von Stromkreisen .............................................................................................. 17
Zu 8.8 Betrieb bei Störungen ....................................................................................................... 17
Zu 8.9 Notstromaggregate ........................................................................................................... 18
Zu 8.10 Besondere Anforderungen an den Betrieb von Speichern. .............................................. 18
Zu 8.11 Besondere Anforderungen an den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge 18
Zu 9 Änderungen, Außerbetriebnahme und Demontage ...............................................18
Zu 10 Erzeugungsanlagen ...............................................................................................18 Zu 10.1 Allgemeines ....................................................................................................................... 18
Zu 10.2 Verhalten der Erzeugungsanlage am Netz ........................................................................ 18
Zu 10.2.1 – 10.2.3 .......................................................................................................................... 18
Zu 10.2.4 Wirkleistungsabgabe ................................................................................................. 18
Zu 10.3 Schutzeinrichtungen und Schutzeinstellungen ................................................................ 22
Zu 10.4 Zuschaltbedingungen und Synchronisierung .................................................................... 22
Zu 10.5 Weitere Anforderungen an Erzeugungsanlagen ............................................................... 22
Zu 10.6 Modelle .............................................................................................................................. 22
Zu 11 Nachweis der elektrischen Eigenschaften für Erzeugungsanlagen .........................22
Zu 12 Prototypenregelung ................................................................................................22
Seite 3 von 22 Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz
[Seite 4]
Zu 1 Anwendungsbereich
– keine Ergänzung –
Zu 2 Normative Verweisung
– keine Ergänzung –
Zu 3 Begriffe und Abkürzungen
– keine Ergänzung –
Zu 4 Allgemeine Grundsätze
– keine Ergänzung –
Zu 5 Netzanschluss
Zu 5.1 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes
– keine Ergänzung –
Zu 5.2 Bemessung der Netzbetriebsmittel
– keine Ergänzung –
Zu 5.3 Betriebsspannung und minimale Kurzschlussleistung am
Netzanschlusspunkt
– keine Ergänzung –
Zu 5.4 Netzrückwirkungen
Zu 5.4.7 Tonfrequenz-Rundsteuerung
Die WSW Netz betreibt in ihrem Versorgungsgebiet eine Tonfrequenz-Rundsteueranlage mit einer Rundsteuerfrequenz f = 287,5 Hz. s
Seite 4 von 22 Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz
[Seite 5]
Damit die Funktionsfähigkeit dieser Rundsteueranlage und der im Netz angeschlossenen Rundsteuerempfänger nicht beeinträchtigt wird, dürfen Kundenanlagen weder die Steuerspan- nung der Tonfrequenzimpulse unzulässig absenken noch die Sendeanlagen übermäßig be- lasten.
Für Kompensationsanlagen im Netz der WSW Netz mit einer Kompensationsleistung ≥ 10 kvar gilt grundsätzlich die Vollverdrosselung der einzelnen Kondensatorstufen.
Für die Reihenresonanz der Verdrosselung gilt:
f = 177 Hz OR
Daraus ergibt sich nach f = 50 Hz / √ p ein Verdrosselungsgrad von ≈ 7,98 %. OR
Für Kompensationsanlagen im Netz der WSW Netz mit einer Kompensationsleistung ≥ 10 kvar gilt als Vorgabe für die Vollverdrosselung: p ≥ 8 %.
Zu 6 Übergabestation
Zu 6.1 Baulicher Teil
Zu 6.1.1 Allgemeines
In hochwasser- oder starkregengefährdeten Gebieten hat der Anschlussnehmer bauseits Vor- kehrungen zum Schutz der Transformatorstationen zu treffen, z. B. Verwendung einer druck- wasserdichten Mauerdurchführung. Wir weisen auf die Starkregenkarte der Stadt Wuppertal und Hochwasserkarte HQ500 vom Land NRW hin. In diesen Gebieten ist u. A. hinsichtlich der allgemeinen Versorgungsqualität eine Abstimmung mit der WSW Netz insbesondere zu den baulichen Ausführungen erforderlich.
Übergabestationen sind grundsätzlich nah an die bestehende 10-kV-Trasse der WSW Netz zu errichten. Werden Übergabestationen in ein vorhandenes Gebäude integriert, sind diese eben- erdig an den Außenwänden zu errichten, durch die auch die Netzanschlusskabel in die Station geführt werden.
Zum Zweck von Kabelprüfungen und Fehlerortungen ist für den Kabelmesswagen eine Stell- fläche von mindestens 3x6 m, im Abstand von max. 30 m zur Mittelspannungsanlage, vorzu- sehen.
Zu 6.1.2 Einzelheiten zur baulichen Ausführung
Zu 6.1.2.1 Allgemeines
Vor Baubeginn sind alle notwendigen Ausführungsunterlagen einzureichen und ein Ausfüh- rungsvermerk der WSW Netz ist einzuholen.
Der Anschluss von neuen Übergabestationen erfolgt mittels Einleiterkabel vom Typ NAKY 3x1x240 mm².
Die Schaltfelder müssen für den Anschluss des o. a. Kabeltyps ausgelegt sein. Da bei diesem Kabeltyp derzeit keine berührungssichere Steckerausführung möglich ist, ist bei der Schaltan- lage auf ausreichende Isolationsabstände zu achten. Seite 5 von 22 Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz
[Seite 6]
Bei der Auslegung von Schaltanlagen, Kabelgräben, Zwischenböden und Kabelkellern muss der erforderliche Biegeradius von r = 800 mm beachtet und eingehalten werden.
Fertigteilstationen
Bei Errichtungen von fabrikfertigen Stationen, ist ein befestigter und sicherer Zugang und Transportweg vom öffentlichen Grund zur Station jederzeit zu gewährleisten. Fertigteilstationen müssen gemäß der DIN EN 62271-202 (VDE 0671-202) ausgeführt sein. Dabei müssen diese die Störlichtbogenqualifikation IAC AB mit folgenden Kurzschlussstromei- genschaften aufweisen:
- 10-kV-Netz: IAC AB 20 kA 1s
Zu 6.1.2.2 Zugang und Türen
Zugang
Der Zugang und Transportweg zur Übergabestation ist unmittelbar von einer öffentlichen Straße vorzusehen und dauerhaft zu sichern. Der Stationszugang muss jederzeit (365 Tage/24 Stunden) – auch bei einem Stromausfall – ungehindert möglich sein.
Dazu sind ggf. alle Türen, die einen Zugang auf das Grundstück und den Zugang durch ein Gebäude bis zu den Räumen der Übergabestationen ermöglichen, mit Doppelschließsystem vorzusehen. Die hierfür benötigten Schließzylinder, werden von der WSW Netz zur Verfügung gestellt. Es sind Schließzylinder mit einer Schließseite (Halbzylinder) nach DIN 18252 mit einer Baulänge von 31,5 mm zu verwenden. Sofern notwendig, ist vom Grundstückseigentümer ein geeigneter Schlüsselsafe anzubringen.
Türen
Türen von Schaltanlagenräumen sind so auszuführen, dass Sie den zu erwartenden Über- druck infolge eines Störlichtbogens standhalten. Alle Türen müssen hinsichtlich ihrer lichten Durchgangshöhen und Breiten den Mindestangaben der DIN VDE 0101-1 entsprechen. Reine Zugangstüren müssen grundsätzlich eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,0 m auf- weisen, die lichte Durchgangsbreite mindestens 1,0 m betragen.
Alle Türen müssen generell in Fluchtrichtung öffnen. Türen mit stromleitenden Eigenschaften sind grundsätzlich in den Potentialausgleich einzubeziehen, wobei das Türblatt mit dem Tür- rahmen mittels einer Potentialausgleichsbrücke zu verbinden ist.
Zu 6.1.2.3 Fenster
Räume für Übergabestationen sind fensterlos auszuführen.
Seite 6 von 22 Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz
[Seite 7]
Zu 6.1.2.4 Klimabeanspruchung, Belüftung und Druckentlastung
Die Belüftung der Übergabestation ist über eine natürliche Belüftung zu realisieren. Der Stati- onsraum ist dabei mittels geeigneter, nicht von Hand verformbarer Lüftungsgitter aus Stahl oder Aluminium abzuschließen. Diese müssen durchstochersicher sein und einen Schutzgrad von IP 23-DH nach VDE 0470 Teil 1 bzw. DIN EN 60529 erfüllen.
Das Druckentlastungskonzept der Schaltanlage und der zugehörigen Räumlichkeiten ist ent- sprechend der Druckberechnungen mit der WSW Netz abzustimmen.
Für Stationen gemäß DIN EN 61936-1 (VDE 0101-1) ist der Nachweis, dass das Gebäude der Übergabestation den zu erwartenden Überdruck infolge eines Lichtbogenfehlers standhalten kann, mittels Druckberechnung und statischer Beurteilung des Baukörpers bezüglich des er- mittelten Maximaldruckes zu erbringen und der WSW Netz vorzulegen. Für die Druckberech- nung sind die Bemessungs-Kurzzeitströme (1 s) entsprechend Kapitel 6.2.1.2 zu berücksich- tigen.
Zu 6.1.2.5 Fußböden
Fußböden der Übergabestationen sind gemäß DIN 18195 Teil 4 (Bauwerksabdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit) und falls erforderlich gemäß DIN 18195 Teil 6 (Abdichtung gegen von au- ßen drückendes Wasser) auszuführen. Bei auftretender Feuchtigkeit hat der Eigentümer den Mangel sofort zu beseitigen. Montage und Transportschächte sind zu entwässern.
Fußböden und statisch erforderliche Tragkonstruktionen sind feuerbeständig auszuführen. Sämtliche Bauteile sind für den Störlichtbogenfall zu bemessen. Die dafür erforderlichen Er- mittlungen der Druckbelastung erfolgen durch den Anlagenerrichter. Ein statischer Nachweis über die ausreichende Druckfestigkeit ist zu erbringen.
Wird im Mittelspannungsraum ein Doppelboden eingebaut, so sind die Platten mit der Unter- konstruktion mittels metrischer Schrauben fest zu verbinden oder zu verriegeln. Die Ver- schraubung sowie die Verriegelung der Platten haben von oben zu erfolgen. Die Stützfüße der Unterkonstruktion sind mit dem Bauwerk kraftschlüssig zu verbinden.
Zu 6.1.2.6 Schallschutzmaßnahmen und Auffangwannen
– keine Ergänzung –
Zu 6.1.2.7 Trassenführung der Netzanschlusskabel
Zur Kabeleinführung der 10-kV-Netzkabel, vom Typ NAKY 3x1x240 mm², sind druckdichte Kabeleinführungssysteme zu verwenden. Zu verwenden sind Systeme für Kabeldurchmesser von mindestens 32 mm. Die Durchführung muss für Warmschrumpf-Montage geeignet sein. Entsprechende Durchführungen und Systemdeckel sind bauseits zu verbauen/beizustellen.
Abweichungen sind mit der WSW Netz abzustimmen. Seite 7 von 22 Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz
[Seite 8]
Zu 6.1.2.8 Beleuchtung, Steckdosen
Für den Anschluss von Kabelprüfeinrichtungen ist eine 32 A CEE-Steckdose zu installieren.
Zu 6.1.2.9 Fundamenterder
– keine Ergänzung –
Zu 6.1.3 Hinweisschilder und Zubehör
Zu 6.1.3.2 Hinweisschilder
Übergabestationen sind mit den in der DIN VDE-AR-N 4110 aufgeführten Sicherheits- und Verbotsschildern, sowie mit einem Übersichtsschaltplan der Mittelspannungsanlage mit Be- triebsmittelkennzeichnung sowie der Eigentums- / Verfügungsbereichsgrenzen, auszustatten.
Desweitern ist in der Station ein deutlicher Hinweis zu einem Ansprechpartner des Anlagen- betreibers für die Organisation und Durchführung von Schalthandlungen anzubringen.
Merkblätter der Berufsgenossenschaft müssen für Mitarbeitende der WSW Netz nicht ange- bracht werden.
Zu 6.1.3.2 Zubehör
Übergabestationen sind mit den in der VDE-AR-N 4110 aufgeführte Zubehöre auszustatten. Insbesondere:
Antriebshebel für die Schaltgeräte Schaltstange nach DIN VDE V 0681-2, sofern erforderlich Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen mit Erdungsstange, sind in für die Station not- wendiger Anzahl und dem erforderlichen Querschnitt (Ik bis 13,8 kA 1s 70/35 mm²; Cu oder Ik bis 18,7 kA 1s 95/50 mm² Cu) vorzuhalten Schaltfeldtür-Schlüssel Leistungsschalterwagen beim Einsatz ausfahrbarer Leistungsschalter Wandhalter für die vorgenannten Zubehörteile Technische Dokumentation der eingebauten Betriebsmittel 1 x isolierende Einschubplatte(n) (bei luftisolierten Schaltanlagen) 2 x (Magnet)Schilder „Nicht schalten“ 2 x (Magnet)Schilder „Vorsicht Rückspannung“ 2 x (Magnet)Schilder „Geerdet und kurzgeschlossen“
Je nach Größe und Umfang der Übergabestation kann dieses Zubehör mehrfach bzw. weite- res Zubehör erforderlich sein bzw. entfallen.
Seite 8 von 22 Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz
[Seite 9]
Zu 6.2 Elektrischer Teil
Zu 6.2.1 Allgemeines
Zu 6.2.1.1 Allgemeine technische Daten
– keine Ergänzung –
Zu 6.2.1.2 Kurzschlussfestigkeit
Der Stationsraum ist bezüglich thermischer und dynamischer Beanspruchungen für einen Kurzschlussstrom von mindestens 20 kA (350 MVA) auszulegen. Die Störlichtbogenfestigkeit der gesamten Anlage ist vom Errichter nach VDE 0101 nachzuweisen und der Nachweis ist mit den Planungsunterlagen einzureichen.
Zu 6.2.1.3 Schutz gegen Störlichtbögen
Die einzusetzenden Schaltanlagen müssen eine Störlichtbogenqualifikation gemäß
IAC A FL 20 kA 1s (allg. bei Wandaufstellung) und IAC A FLR 20 kA 1s (bei freier Aufstellung im Raum)
aufweisen. Ein Nachweis der Einhaltung ist der WSW Netz in deutscher Sprache vorzulegen.
Zu 6.2.1.4 Isolation
– keine Ergänzung –
Zu 6.2.2 Schaltanlagen
Zu 6.2.2.1 Schaltung und Aufbau
Auf den Einbau eines Übergabe-Leistungs- / Leistungstrennschalters sollte verzichtet werden, wenn alle nachgeschalteten Transformatoren- und Kabelabgänge des 10-kV-Kundennetzes mittels einer Lasttrennschalter- / Sicherungskombination nach VDE 0671-105 abgesichert sind.
Befinden sich in der Kundenanlage Transformatoren, die mit Leistungsschaltern geschützt sind (weil aufgrund ihrer Größe keine Sicherungslasttrennschalterkombinationen verfügbar sind) übernehmen diese Leistungsschalter zusätzlich zum Transformatorschutz auch die Übergabeschutzfunktionalität.
Ein Übergabeleistungsschalter kann gefordert werden, wenn nach der Übergabe ein kunden- eigenes Netz aufgebaut wird, insbesondere beim Vorliegen eines kundeneigenem Zeitstaffel- konzepts.
Seite 9 von 22 Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz
[Seite 10]
Zu 6.2.2.2 Ausführung
Spannungsanzeige-Systeme In der Schaltanlage ist in allen Schaltfeldern der Einsatz von integrierten Spannungsprüfsys- temen nach IEC 61243-5 (VDE 0682 Teil 415) vorzusehen.
Kurzschlussanzeiger In der Schaltanlage ist in mindestens einem netzseitigen Eingangsschaltfeld ein phasenselek- tiver elektronischer Erd-/Kurzschlussanzeiger mit Anzeige im Norm-Einbaugehäuse (48x96 mm), automatischer Rückstellung (von Hand zwischen 2 – 4 h einstellbar) und mit ent- sprechenden Messwertgebern zu installieren. Einstellwerte:
Phasenstrom (L1, L2, L3): 400 A Ansprechzeit: 80 ms Erdschlussstrom: 160 A Ansprechzeit: 80 ms Automatische Rückstellung nach: 4 h Einschaltstromunterdrückung (Inrush): EIN Bei SF6-isolierten Schaltanlagen müssen die Geber für den o. a. Kurzschlussanzeiger in den Durchführungen der Schaltanlage integriert sein. Bei luftisolierten Schaltanlagen können die Geber auf den Einleiterkabeln, unterhalb der Endverschlüsse, montiert werden. Bei der Verle- gung der Geberleitungen sind die Spannungsabstände zu beachten und einzuhalten.
Kabelprüfung / Kabelfehlerortung (KFO) Für Messgeräte/Messwagen muss eine entsprechende Anschlussmöglichkeit, ohne das Lö- sen von Endverschlüssen bzw. Steckendverschlüssen, gegeben sein. Alle Betriebsmittel der Übergabestation, die während einer Kabelprüfung/KFO mit dem Kabel galvanisch verbunden sind, müssen für die verwendeten Prüfspannungen von VLF 0,1 Hz - 3 x Uo (Prüfdauer 60 min) ausgelegt sein.
Zu 6.2.2.3 Kennzeichnung und Beschriftung
– keine Ergänzung –
Zu 6.2.2.4 Schaltgeräte
– keine Ergänzung –
Zu 6.2.2.5 Verriegelung
Der Erdungsschalter ist gegen den Lasttrennschalter mechanisch zu verriegeln.
Seite 10 von 22 Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz
[Seite 11]
Zu 6.2.2.7 Wandler
Falls für die Abrechnungszählung und für den Schutz separate Wandler eingesetzt werden, gilt:
Für die Abrechnungszählung sind vom Netz der WSW Netz aus gesehen die Spannungswand- ler vor den Stromwandlern zu montieren. Die Verlustleistung der Spannungswandler geht, wie in der VDE-AR-N 4400 Messwesen Strom (Metering Code) dargestellt, zu Lasten des Netzbe- treibers.
Die Strom- und Spannungswandler für den Schutz, sind vom Netz der WSW Netz aus gesehen hinter dem Übergabeschalter auf der Anlagenseite des Anschlussnehmers einzubauen. Bei den Schutzwandlern sind die Spannungswandler in der Hauptschutzzone der Stromwandler zu montieren. Der Einbau eines Spannungswandlers auf der Seite des Netzes der WSW Netz ist unzulässig.
Bei Wandlern mit mehreren Wicklungen bzw. Kernen ist der Schutz vorrangig zu handhaben und die Spannungswandler sind nach den Stromwandlern zu montieren.
Zu 6.2.3 Sternpunktbehandlung
Das 10-kV-Netz der WSW Netz wird mit einer niederohmigen Sternpunkterdung (NOSPE) be- trieben, wobei der maximale Erdkurzschlussstrom auf 1.500 A begrenzt ist.
Zu 6.3 Sekundärtechnik
Die Sekundärtechnik in der Kundenanlage besteht aus folgenden Einrichtungen:
- Schutztechnik
- Fernwirktechnik (wenn erforderlich)
- Kommunikationstechnik (wenn erforderlich)
Der Platz für diese Einrichtungen wird vom Anschlussnehmer zur Verfügung gestellt und ist im Aufbauplan der Gesamtdokumentation der Kundenanlage eingezeichnet, die vor Baubeginn zur Genehmigung eingereicht wird.
Zu 6.3.1 Allgemeines
– keine Ergänzung –
Zu 6.3.2 Fernwirk- und Prozessdatenübertragung an die netzfüh-
rende Stelle
Ob eine Fernwirk- und Prozessdatenübertragung an die netzführende Stelle vom Anschluss- nehmer vorzusehen ist, hängt von der Art der Anlage des Anschlussnehmers ab.
Seite 11 von 22 Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz
[Seite 12]
Kundenanlagen mit Fernwirktechnik oder automatischer Wiederzuschaltung in der Übergabe- station müssen über einen Fern-/Ort-Umschalter verfügen, der bei einer Ortssteuerung die Fernsteuer- oder automatischen Befehle oder Befehlsvorgaben unterbindet.
Art der Anlagen:
Anlagen mit erzeugungstechnischen Komponenten:
- Anhand der Tabelle in Kapitel 10.2.4.2 ist zu prüfen, ob und ggf. welche Art der Fern- wirk- und Prozessdatenübertragung für die Anlage gefordert wird. Die jeweiligen Vor- gaben sind umzusetzen.
- Wird aufgrund der Anlagenart und der Leistungsklasse eine informationstechnische Anbindung durch die Anlage „Anforderungen an die fernwirktechnische Anbin- dung von Kundenanlagen“ der WSW Netz gefordert, sind die dort genannten tech- nischen Voraussetzungen einzuhalten.
- Der informationstechnische Austausch mit der netzführenden Stelle ist an der informa- tionstechnischen Schnittstelle beim Anschlussnehmer standardisiert. Die genaue tech- nische Spezifikation ist der Anlage „Anforderungen fernwirktechnische Anbindung von Kundenanlagen“ zu entnehmen.
- Die anlagenspezifischen Datenpunkte sind in der Anlage „Anforderungen an die fernwirktechnische Anbindung von Kundenanlagen“ definiert.
Speicher
- Speicher werden bezüglich ihrer Fernsteuerbarkeit wie Erzeugungsanlagen behandelt.
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
- Eine grundsätzliche netzdienliche Steuerung bzw. Fernsteuerbarkeit von Ladeeinrich- tungen für Elektrofahrzeuge ist vorzusehen.
Kundenanlagen mit besonderen Anforderungen an individuelle Betriebsführungs- vereinbarungen
- individuelle Absprache erforderlich.
Zu 6.3.3 Eigenbedarfs- und Hilfsenergieversorgung
– keine Ergänzung –
Seite 12 von 22 Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz
[Seite 13]
Zu 6.3.4 Schutzeinrichtungen
Zu 6.3.4.1 Allgemeines
Übergabefeld mit Leistungsschalter
Wird aufgrund von technischen Anforderungen (siehe Kapitel 6.2.2.1) ein Übergabeleistungs- schalter eingesetzt, gelten für den Übergabeschutz die nachfolgend genannten Kriterien. Diese Werte gelten auch für den Fall, dass die Leistungsschalter der Transformatoren in der Kundenanlage zusätzlich zum Transformatorschutz auch die Übergabeschutzfunktionalität übernehmen.
-
Der Anschluss der Übergabeschutzeinrichtung an die Stromwandler erfolgt mindes- tens dreiphasig.
-
Die Schnittstelle für Schutzprüfungen ist als Prüfklemmleiste gemäß Kapitel 6.3.4.5 auszuführen. Klemmentyp: URTK/SP oder vergleichbare Spezifikation.
-
Folgende Einstellwerte für die Schutzeinrichtungen sind einzuhalten:
| „I >“ PH | ≤ 600 A |
|---|---|
| „I >“ E | ≤ 200 A |
| „I >>“ PH | ≤ 2 kA |
| „t I > “ PH | = 0,4 s (inkl. Schaltereigenzeit) |
| „t I >” E | = 0,4 s (inkl. Schaltereigenzeit) |
| „t I >>“ PH | = 0,1 s (inkl. Schaltereigenzeit) |
-
Diese Werte gelten auch, wenn Leistungsschalter von Transformatoren zusätzlich Übergabeschutzfunktionalität übernehmen.
-
Die Werte „I >“ und „I >“ müssen unabhängig voneinander einstellbar sein. PH E
-
Die Vorgaben in Kapitel 6.3.4.3.1 der VDE-AR-N 4110 (im Besondern die Vorgaben wenn keine Lastschalter-Sicherungs-Kombination zum Einsatz kommt) sind zu be- achten.
Im Falle eines kundeneigenen Netzes hinter dem Übergabeschalter sind abweichende Ein- stellwerte möglich. Diese Einstellwerte sind individuell, bereits in der Planungsphase, mit der WSW Netz abzustimmen.
Seite 13 von 22 Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz
[Seite 14]
Zu 6.3.4.5 Schnittstellen für Schutzfunktions-Prüfungen
Die Schnittstelle für Schutzprüfungen (Netzschutzeinrichtungen bei Erzeugungseinheiten) ist als Prüfklemmleiste gemäß Kapitel 6.3.4.5 Bild 3 der VDE-AR-N 4110 auszuführen. Klemmen- typ: URTK/SP oder vergleichbare Spezifikation.
Zu 6.4 Störschreiber
– keine Ergänzung –
Zu 7 Abrechnungsmessung
Zu 7.1 Allgemeines
Der Messstellenbetrieb erfolgt durch die WSW Netz als grundzuständiger Messstellenbetrei- ber, solange keine abweichende Vereinbarung nach §§ 5, 6 MsbG getroffen worden ist. Ab- weichende gesetzliche Vorgaben, insbesondere § 10a EEG, bleiben unberührt.
Zu 7.2 Zählerplatz
Zum Einbau der Mess- und Steuer- sowie der Kommunikationseinrichtungen ist in der Über- gabestation ein Zählerwechselschrank mindestens der Größe 1 vorzusehen. Die (Prüf-) Klem- menleiste im Zählerwechselschrank ist nach Ausführung für die WSW Netz zu errichten.
Detaillierte Spezifikationen zur Ausführung des Zählerplatzes sind in dem technischen Leitfa- den (Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen) auf der Internetseite der WSW Netz beschrieben.
Zu 7.3 Netz-Steuerplatz
– keine Ergänzung –
Zu 7.4 Messeinrichtung
Lastgangzähler sind als indirekt-messende Lastgangzähler für Wirk- und Blindenergie mit der Genauigkeitsklasse entsprechend der VDE-AR-N 4400, zur fortlaufenden Registrierung der Zählwerte für alle Energieflussrichtungen im Zeitintervall von ¼-Stunden vorzusehen. Die Blin- denergie ist in 4 Quadranten zu messen.
Bei Erzeugungsanlagen, bei denen eine einheitenbezogene Abrechnung erforderlich ist, hat der Erzeugungsanlagenbetreiber dafür Sorge zu tragen, dass eine geeichte Messeinrichtung für jede Erzeugungseinheit durch einen Messstellenbetreiber gemäß Messstellenbetriebsge- setz installiert wird. Hierbei ist bei neuem Zähler eine Konformitätserklärung des Herstellers vorzulegen.
Seite 14 von 22 Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz
[Seite 15]
Der Messstellenbetreiber stellt grundsätzlich den Zähler und die abrechnungsrelevanten Zu- satzeinrichtungen zur Verfügung und verantwortet deren Montage, Betrieb und Wartung.
Detaillierte Spezifikationen zur Ausführung der Messeinrichtung sind in dem technischen Leit- faden (Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen) auf der Internetseite der WSW Netz beschrieben.
Zu 7.5 Messwandler
Die Zahl der einzubauenden Strom- und Spannungswandler sowie deren technische Daten und Einbauweise legt die WSW Netz fest. Bei Wandlern für die Abrechnungsmessung sind – vom Netz der WSW Netz aus gesehen – die Spannungswandler vor den Stromwandlern an- zuschließen. Dabei sind die unter Kapitel 6.2.2.7 genannten Prämissen einzuhalten.
Detaillierte Spezifikationen zu Messwandlern sind im technischen Leitfaden (Technische Min- destanforderungen an Messeinrichtungen) auf der Internetseite der WSW Netz beschrieben.
Zu 7.6 Datenfernübertragung
Für die Datenfernübertragung wird vom Messstellenbetreiber ein Kommunikationstechnik ein- gesetzt. Sofern notwendig, ist im Bereich des Zählerschrankes eine Durchführung von min- desten 20 mm für ein Antennenkabel vorzusehen und die Montage einer externen Antenne zu dulden
Sofern eine Funkanbindung technisch nicht umsetzbar ist und keine zwingenden gesetzlichen Vorgaben eine anderweitige kommunikative Einbindung vorschreiben, stellt der Anschluss- nehmer kostenfrei einen durchwahlfähigen Telekommunikationsanschluss zur Verfügung.
Soweit technisch möglich, ist bevorzugt die Bereitstellung einer Telekommunikations-/Daten- leitung/Leerrohr zum Anschlusspunkt-Linientechnik (APL) vorzusehen.
Detaillierte Spezifikationen zu Datenübertragungseinrichtungen sind in dem technischen Leit- faden (Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen) auf der Internetseite der WSW Netz beschrieben.
Zu 7.7 Spannungsebene der Abrechnungsmessung
Die Messung der von der an das Mittelspannungsnetz angeschlossenen Kundenanlage bezo- genen bzw. eingespeisten elektrischen Energie erfolgt grundsätzlich auf der Mittelspannungs- seite. Weitere Untermessungen innerhalb einer Kundenanlage können niederspannungsseitig als Lastgang- oder Zählerstandsgangmessungen installiert werden.
In begründeten Ausnahmefällen ist in Abstimmung mit der WSW Netz der Aufbau paralleler Messeinrichtungen niederspannungsseitig zulässig. Das Messverfahren ist hierbei einheitlich als Lastgang- / Zählerstandsgangmessung oder SLP auszuführen. Solche Ausnahmefälle lie- gen insbesondere bei multifunktionalen Gebäuden wie Einkaufszentren oder Gewerbeflächen
Seite 15 von 22 Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz
[Seite 16]
(Aufteilung des Geländes in mehrere Anschlussnutzer) mit einem kundeneigenen Mittelspan- nungsanschluss vor. In diesen Ausnahmefällen, bei denen mehrere Anschlussnutzer über ei- nen Mittelspannungs-Kundentransformator versorgt werden, kann die mittelspannungsseitige Abrechnungsmessung entfallen. Die Anschlussnutzer haben die durch die Umspannung ent- stehenden Verluste zu tragen.
Bei niederspannungsseitiger Messung sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen:
Das Wandlergehäuse muss mindestens die Maße von 300x600 mm aufweisen. Trenner- und Wandlergehäuse müssen plombierbar sein. In das Wandlerfeld ist eine Montage-Grundplatte zur Aufnahme des Wandlerblocks und ein 3x6 A Neozed-Block zur Absicherung der Mess- spannung einzusetzen, sowie eine Neutralleiterklemme in 6 mm² zum Abgreifen des Neutral- leiters.
Der Spannungspfad (L1-L2-L3-N) zum Neozed-Element ist mit kurzschlussfester Leitung in 4 mm² vorzubereiten. Der Abgriff der Messspannung muss vor den Stromwandlern erfolgen.
Erfolgt der Messstellenbetrieb durch die WSW Netz in der Rolle als grundzuständiger Mess- stellenbetreiber, so wird der restliche Strom- und Spannungspfad von der WSW Netz gestellt und verdrahtet.
Als Vorsicherung ist ein NH2-Trenner oder Sicherungselement vorzusehen.
Im Abgang ist ein laienbedienbarer Hauptschalter zu montieren.
Zu 8 Betrieb der Kundenanlage
Zu 8.1 Allgemeines
– keine Ergänzung –
Zu 8.2 Netzführung
– keine Ergänzung –
Zu 8.3 Arbeiten in der Übergabestation
– keine Ergänzung –
Zu 8.4 Zugang
– keine Ergänzung –
Seite 16 von 22 Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz
[Seite 17]
Zu 8.5 Bedienung vor Ort
Abbildung 1: Verfügungsbereiche
Zu 8.6 Instandhaltung
– keine Ergänzung –
Zu 8.7 Kupplung von Stromkreisen
– keine Ergänzung –
Zu 8.8 Betrieb bei Störungen
– keine Ergänzung –
Seite 17 von 22 Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz
[Seite 18]
Zu 8.9 Notstromaggregate
– keine Ergänzung –
Zu 8.10 Besondere Anforderungen an den Betrieb von Speichern.
– keine Ergänzung –
Zu 8.11 Besondere Anforderungen an den Betrieb von Ladeein-
richtungen für Elektrofahrzeuge
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Summenleistung ≤12 kVA je Netzan- schluss benötigen grundsätzlich derzeit keine technische Einrichtung zur Wirkleistungsbe- grenzung durch die WSW Netz.
Im Falle von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Summenleistung >12 kVA am Netzanschluss kann zunächst auf den Einbau der technischen Einrichtung verzichtet wer- den. Diese kann jederzeit durch WSW Netz nachgefordert werden und ist innerhalb einer an- gemessenen Umsetzungsfrist einzubauen und kommunikativ mit der WSW Netz zu verbin- den. Zu diesem Zweck wird daher empfohlen eine Datenverbindung zwischen der techni- schen Einrichtung am zentralen Zählerplatz in der Übergabestation und der Ladeeinrichtung vorzubereiten (z. B. mittels Leerrohr).
Zu 9 Änderungen, Außerbetriebnahme und Demontage
– keine Ergänzung –
Zu 10 Erzeugungsanlagen
Zu 10.1 Allgemeines
– keine Ergänzung –
Zu 10.2 Verhalten der Erzeugungsanlage am Netz
Zu 10.2.1 – 10.2.3
– keine Ergänzung –
Zu 10.2.4 Wirkleistungsabgabe
Zu 10.2.4.1 Allgemeines
– keine Ergänzung –
Seite 18 von 22 Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz
[Seite 19]
Zu 10.2.4.2 Netzsicherheitsmanagement
Unter dem Netzsicherheitsmanagement (NSM) wird ein System verstanden, das unter ande- rem die Anforderungen des Redispatch 2.0 nach § 13a EnWG umsetzt. Das NSM berücksich- tigt hierbei unter anderem nachfolgende Punkte:
Übergreifende Systemverantwortung
Verantwortung für Sicherheit und Zuverlässigkeit im Verteilnetz der WSW Netz gemäß EnWG.
Definition und Betrieb eines standardisierten Datenaustausches mit Erzeugungsanlagen (Übertragung von Echtzeitdaten, Steuerbefehlen und Steuerbefehlsvorgaben).
Ein Beispiel für die Übertragung einer Steuerbefehlsvorgabe ist die Übertragung einer Wirkleistungsvorgabe für eine Erzeugungsanlage. Hierbei übermittelt die WSW Netz über eine informationstechnische Infrastruktur eine Wirkleistungsvorgabe an eine informationstechni- sche Schnittstelle der Erzeugungsanlage. Die WSW Netz greift in diesem Beispiel jedoch nicht direkt in die Steuerung einer Erzeugungsanlage ein. Der Vorgabewert für die Wirkleistung muss von der Steuerung der Erzeugungsanlage entgegengenommen und umgesetzt werden.
Die detaillierte Spezifikation der fernwirktechnischen Anbindung ist in der Anlage „Anforde- rungen an die fernwirktechnische Anbindung von Kundenanlagen“ auf der Internetseite der WSW Netz beschrieben.
Seite 19 von 22 Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz
[Seite 20]
Informationstechnischen Schnittstelle: Verantwortungsbereiche bei EEG Anlagen
| WSW Netz | Kundenanlage |
|---|---|
| - überträgt Signale bis zur informati- onstechnischen Schnittstelle - trägt die Hardware- und Betriebskos- ten für die informationstechnische Bereitstellung bis zur Schnittstelle (Montage- und Inbetriebnahme-Kos- ten sind vom Kunden zu tragen) - ist berechtigt, unangekündigt die Gesamtwirkungskette auf Funktion zu prüfen (wird seitens des WSW Netz ein Fehler erkannt, informiert die WSW Netz den Anlagenbetrei- ber) - kann über die Priorisierung der Anla- gensteuerung verfügen: Netz- und systemrelevante Vorgaben zum Ver- halten der Erzeugungsanlage haben immer Vorrang vor marktrelevanten Vorgaben | - Umsetzung der Anforderungen der Dokumentation „Anforderungen an die fernwirktechnische Anbindung von Kundenanlagen“ - stellt ausreichenden und geeigneten Platz für die gesamte informations- technische Hardware der WSW Netz in der Kundenanlage zur Verfügung - - gewährleistet die sichere Datenverbin- dung zur WSW Netz - setzt die fachgerechte Montage der zur Verfügung gestellten informations- technischen Hardware um - sorgt dafür dass die von der WSW Netz bereitgestellten Signale in den Steuerungsbaugruppen seiner Kun- denanlage umgesetzt werden und Echtzeitdaten seiner Kundenanlage den Anforderungen entsprechend zur WSW Netz übertragen werden kön- nen. - stimmt den Inbetriebnahme-Termin mit der WSW Netz ab - teilt einen Ansprechpartner für die Wartungen der informationstechni- schen Schnittstelle mit - bei Wartungsarbeiten der Kundenan- lage ist vorher die WSW Netz zu infor- mieren |
Seite 20 von 22 Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz
[Seite 21]
In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen an erzeugungstechnische Komponenten von Kundenanlagen erläutert. Sie sind abhängig von der Energieart und der Leistungsgröße.
Für die nachfolgenden Tabelle gilt, sofern verfügbar, kann die WSW Netz statt eines Rundsteu- erempfängers oder einer fernwirktechnischen Anbindung auch den Einsatz eines intelligenten Messsystems (iMSys) mit Steuerbox und stufenloser Steuerung sowie eine Bereitstellung der Ist-Leistungserfassung über das iMSys fordern.
| Mittelspannungsnetz Anlagen ohne iMSys | Anlagenart | |||
|---|---|---|---|---|
| Photovoltaik (PV) | Alle EEG / KWKG (ohne PV) | Sonstige (konventionell) | ||
| a) e s s a kl s g n u t s ei L | >7 kW(p) und ≤ 25 kW(p)1 | Rundsteuerempfänger mit 4 Befehlsausgaben: 100 %, 67 %, 33 % und 0 % oder Begrenzung der Wirkleis- tungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt auf 70 % der installierten Wirkleistung in kW(p) keine Ist-Leistungserfas- sung | Keine Anfor- derung | Rundsteuerempfänger mit 4 Befehlsausgaben: 100 %, 67 %, 33 % und 0 % Ist-Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers (WSW Netz entscheidet über den Abruf nach Not- wendigkeit) |
| > 25 kW(p) und ≤ 100 kW(p) | Rundsteuerempfänger mit 4 Befehlsausgaben: 100 %, 67 %, 33 % und 0 % keine Ist-Leistungserfassung | |||
| > 100 kW(p) | Fernwirktechnische Anbindung gemäß der „Anforderungen an die fernwirktechnische Anbindung von Kundenanlagen“ |
a) jeweils für die Summe von Anlagen, die gleichartige Energien einsetzen und über denselben Netzanschlusspunkt mit dem Netz verbunden sind (analog EEG-Definition).
Zu 10.2.4.3 Wirkleistungsanpassung bei Über- und Unterfre-
quenz
Der Anschlussnehmer teilt der WSW Netz den Wert der anfänglichen Zeitverzögerung TV mit, wenn diese mehr als 2 s beträgt. In diesem Fall klärt die WSW Netz die Zulässigkeit mit dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber AMPRION GmbH.
1 Entfällt für Neuanlagen mit Inbetriebnahme nach dem 14.09.2022 (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 EEG). Seite 21 von 22 Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz
[Seite 22]
Zu 10.3 Schutzeinrichtungen und Schutzeinstellungen
– keine Ergänzung –
Zu 10.4 Zuschaltbedingungen und Synchronisierung
– keine Ergänzung –
Zu 10.5 Weitere Anforderungen an Erzeugungsanlagen
– keine Ergänzung –
Zu 10.6 Modelle
– keine Ergänzung –
Zu 11 Nachweis der elektrischen Eigenschaften für Erzeu-
gungsanlagen
– keine Ergänzung –
Zu 12 Prototypenregelung
– keine Ergänzung –
Seite 22 von 22 Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz