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B':-;6.5'»A(l;if;i'-!ife«i« Merkblatt „Deutsche Grundkarte"
Für eine korrekte Bearbeitung ist es unerlässlich, dass ich einen Auszug aus der Deutschen Grundkarte oder vergleichbarer Karte in ausreichender Ausdehnung mit min. 2 leserlichen Straßennamen und mit eindeutiger Abgrenzung des zu untersuchenden Gebietes erhalte. Folgende Unterlagen sind u.a. für die Bearbeitung nicht geeignet : • Lage-, Bau-, Stadtpläne, ... lediglich Angabe der postalischen Anschrift ausschließliche Angabe von Flur und Flurstücksnummer
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Abbildung 1 Abbildung 2 Abbildung 3 Abbildung 4 Richtic Richtig Falsch Falsch
Fügen Sie daher zwingend einen solchen Ausschnitt der Deutschen Grundkarte oder vergleichbarer Karte ihrem Antrag bei. Darin kennzeichnen Sie das zu untersuchende s Gebiet eindeutig mit einer Umrandung (s. Abbildung 1) oder als Flächenfüllung (s. Abbildung 2). Sofern möglich und sinnvoll sollte diese Umrandung entlang von Grundstücks- oder Straßengrenzen bzw. topographischen Kartenelementen verlaufen. Verwenden Sie keine unklaren Gebietsangaben wie in Abbildung 3 oder 4 dargestellt. Sofern die Flächenabgrenzung nicht eindeutig identifiziert werden kann, müssen Unterlagen nachgefordert werden und die Luftbildauswertung verzögert sich.
Auszüge aus der Deutschen Grundkarte erhalten Sie beim Vermessungsamt.
Im Internet finden Sie unter http://www.geoserver.nrw.de einen alternativen Zugriff auf die Deutsche Grundkarte 1:5000, die ihrem Antrag als Bildschirmausdruck in Ergänzung mit der manuell eingetragenen Flächenabgrenzung beigefügt werden kann.
•-m.
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Heizöllager
Heizöllager +HL01 Schacht 1
Aschedeponie Drainageschacht
Aschesilo Waage
Zulaufbauwerk MID Containerhalle SVA +ZL01 +CH01
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ammannahmestation +BB61 +BB51 Messschacht
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1 + V V ert S eile 0 rs 6 chacht 6 Notumlaufkanal 2.00m/2.20m Zulauf Rec + h R en E ge 0 b 1 äude + + + S S S F F F 0 0 0 2 3 1
und Schlammtrocknung +ST01 +SU01 +VS05 S OK c h ca a .1 c 2 h 8 t . 4 1 0 ( ( ü A be b r s sc t h u ü r t z te s t) c L h a a ge c h ge t s ) chätzt +RG02 Denitrifikationsbecken 4-6 Verteilerschacht 5
+RG01 Werkstattgebäude E+M Rauchgasreinigung +WS01 +BB62 +BB52 +BB42 +ZW01 Schacht 2 Zentrale OK139.41 Warte
+VL01
+VS03 Klärschlammzwischenlager +KL01 Verteilerschacht 3 Vorklärbecken 2
Schützenlöcher
+BB63 +BB53 +VK02
NW2000
Mönch 3 +VS07 OK 137.83 +BB64 +BB54 Verteilerschacht 7 Verteilerschacht 2 NW2200 +VS02
+GH02 +PW70RS-PW 7 Gebläse- haus 2 +BB43
+BB65 +BB55 Belebungsbecken 6 Belebungsbecken 5 Belebungsbecken 4 +BB44
Schlammlagerfläche II Zwischen- (Wasserfläche) pumpwerk +PW60 +PW50 Gaskraftanlage (alt) (Ü + S P S-P W W) 90 +BG03 Nachklärbecken 7 RS-PW 6 RS-PW 5 +NK70
+BB45
Gasspeicher +GP01 Nachklärbecken 6 Nachklärbecken 5 +NK60 +NK50 Mönch 4 Gasfackel OK 137.00 +PW32 +PW40 +SS01 Schwimm- RS-PW 3.2 RS-PW 4 schlamm- schacht 1
Faulbehälter 1 Gasverdichterstation +FB01 Schuppen +KS01
Faulbehälter Ausgleichsbehälter
+ZG01 S s s c c c h h h +
l a w a c m i h S m m t m
2 S
- - 02 Quelltopf +QT10
WN lanakfual mutoN Na + ch N kl K ärb 3 e 2 cken 3.2
Ma + s F ch B in 0 en 0 haus g Z e e b n ä tr u if d u e gen- Kü + hl K wa W sser 0 au 1 fbereitung 0022 B 2000 Maschinen- NW1500 halle +SP02 Fa + ul F be B hä 0 lt 2 er 2 MÜSE Gasreinigungs- Baubüro +ZG02 anlage
- B B ru R nn 0 en 1 1 B + r B un R ne 0 n 2 2 AWG (histor. SchneckenPW) +BW01B w e a t s ri s e e b r s
Siebbandanlage SILO pumpwerk Endkontrolle (alt) Mönch 5 Schacht VII +BG04 OK 137.03 Annahmestation Nachklärbecken 4 Energiestation (BHKW) +NK40 Statische Eindicker +VS08 +ES01 Faulbe- hälter 3 Kscohnadcehntsat- Verteilerschacht 8 +SD01 +FB03
Statische Eindicker Zulaufkanal Notablauf DN 220
Filterblock IV Fließrichtung
Mönch 6 Wupper OK 137.83
Filterblock III
Spundwand Flockun
gs
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F tra
0 ti
1 on
Schlammlagerfläche III
Filterblock II
L
a Filterblock I
u
f Schlammteich
g
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Mönch 7 b OK 137.90 e
n
Fließrichtung
er p p u W
kr W aft a a s n s la e g r- e Wehr +WK01
Mönch 8 OK 137.90 Datum Änderung Name Index
Gabionen
Bruchstein
Bruchstein
Projektbezeichnung:
Bruchstein Projektnr. WV: Bruchstein
Zeichnungsersteller(Firmenname,Adresse):
Mönch 9 Datum Name Zeichnungsgegenstand/-objekt/-sicht/-schnitt: OK 137.90
Gez. Bearb. Gepr. CAD-Datei:
Plankennzeichen Zeichnungsnummer Maßstab:
Wuppertal, den Der Vorstand Der Planverfasser gwd.thcadrevnebmoB_nalpegalsthcisrebÜ_uB
4202 beF 92
HINWEISE:
· Grundlage der Darstellung ist der Bestandsplan des Wupperverbandes. Die Fortschreibung der Auswertung der Überfliegung von 1993 wurde anhand verschiedenster Quellen durchgeführt und jeweils bestmöglichst angepasst. Der Bestand wird fortlaufend neu vermessen und kann anhand der Layerbezeichnung einer Lagegenauigkeit zugeordnet werden. · Alle Höhenangaben beziehen sich auf m. ü. NN. Die Höhenbolzen HB1-HB25 wurden bis zum Februar 2015 durch das Ingenieurbüro Janßen geprüft. Die Höhen können im Bereich des Klärwerkes transformiert werden über folgende Formel: NN + 0,024 m = NHN (DHHN92) NHN (DHHN92) + 0,020 m = NHN (DHHN2016) · Das Leitungsnetz des Klärwerkes ist von der Aktualität, der Lage- und Höhengenauigkeit, sowie der Vollständigkeit her nicht homogen. Über die Layerstruktur, Auskunft durch den Fachbereich CAD und nach Angaben der jeweiligen Meister/ Projektleiter ist eine Einschätzung dieser Daten für jede Leitung individuell möglich. · Baulast 15149: Vereinigungsbaulast zu Lasten der Flurstücke 14 und 94
Quellenangaben: Die gelb dargestellte Umringsgrenze des Eigentums des Wupperverbandes wurde nur zur Orientierung eingetragen (Stand Januar 2005).
Zu jeder Baumaßnahme existieren weitere Pläne im Planmanagementsystem des Wupperverbandes. Aufgrund der Vielzahl von Plänen für das Klärwerk Buchenhofen werden hier nur die aktuellsten Quellen angegeben.
Die Asphaltierung/ Darstellung der Straße von der alten Gaskraft zum neuen BHKW wurde von Fa. Feldhaus durchgeführt und eingemessen. Die Anpassung der Daten wies Abweichungen im dm- Bereich auf.
Heizungsvor- und rücklauf wurden während der Optimierung des Wärmeverbundes durch die Firma CenterGraph GmbH Ende 2013 eingemessen. Die Lage der Leerrohre wurde den Angaben der Firma Büchel GmbH entnommen. Die dargestellten Leitungshöhen beziehen sich auf die Oberkante der Isolierung.
LEGENDE:
Allgemein:
3.00 Höhen in m. ü. NN Anlage oben Zaun Böschung Sträucher Laubbaum Hydrant Schieber Gully Schachtdeckel Laterne Flutlichtmast Mast Höhenfestpunkt Lagefestpunkt Umring Eigentum WV
WUPPERVERBAND
für Wasser, Mensch und Umwelt
KA Buchenhofen
Bestand
Aufmaß Übersichtslageplan
18.10.23 FROE
Überprüfung Bombenverdacht
Bu_Übersichtslageplan_Bombenverdacht
Höhenbezug: NN Lagebezug: örtlich
1:1000
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- Überprüfung von Verdachtsmomenten aus der Sicherheitsdetektion:
Bohrlochnummer(n)
Tiefe der Verdachtsmomente:
Datum der Datenauswertung
Ansprechpartner vor Ort
Tel. Nr. des Ansprechpartners
Erklärung zur Geländesituation:
Der Bauherr erklärt, dass im Bereich des Bohrlochs keine Leitungen, Kanäle,
Fundamente oder sonstige Bauwerke liegen. Das Bohrloch befindet sich in einem Bereich,
der nach Kriegsende noch nicht geöffnet worden ist (z.B. durch Baumaßnahmen).
Zwingend beizufügende Unterlagen
a. Sofern die Fläche eine aktuelle oder ehemalige Bundesliegenschaft ist, ist zwingend eine gültige
Verwaltungsvereinbarung zur Kostenübernahme beizufügen.
b. Falls die Überprüfung einer Fläche auf Kampfmittel (siehe 1.) beantragt wird, muss zwingend eine Karte
mit Kennzeichnung der zu überprüfenden Fläche beigefügt werden.
c. Wenn die Überprüfung einer Fläche auf Kampfmittel (siehe 1.) oder die Überprüfung eines konkreten
Verdachts (siehe 2.) beantragt wird, ist die Erklärung zur Leitungsfreiheit zwingend erforderlich.
Ebenfalls müssen zwingend nachfolgende Angaben gemacht werden:
ja nein
Die vorbereitenden Maßnahmen sind bereits abgeschlossen
/ abgeschlossen zum:
Aufschüttungen seit Kriegsende wurden ermittelt und/oder entfernt
Höhe der Nachkriegsauffüllung:
Bemerkungen
Datum/ (gez.) Unterschrift
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Hinweise zum Antrag auf Kampfmitteluntersuchung
Örtliche Ordnungsbehörde/Absender: Tragen Sie hier bitte die Anschrift und den Ansprechpartner/Bearbeiter der Kommune für Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen ein.
Angaben zur zu untersuchenden Fläche: Hier ist zwingend das Aktenzeichen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes, welches im Rahmen der Luftbildauswertung vergeben wird, anzugeben. Der geplante Baubeginn ist mit anzugeben. Dies dient einer ersten Planungsabschätzung für den KBD.
Kontaminierter Bereich Evtl. vorhandene Altlasten sind zu ermitteln und ggfs. ist ein Sicherheits- und Gesundheitsplan zu erstellen. In diesem Fall verlängert sich die Bearbeitungsdauer.
(ehemalige) Bundesliegenschaften / Verwaltungsvereinbarung Gemäß Kostenerlass des Innenministeriums NRW http://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/service/Kostenerlass.pdf trägt das Land Nordrhein-Westfalen nicht die Kosten für die Beseitigung von Kampfmitteln auf
- bundeseigenen Liegenschaften,
- ehemaligen bundeseigenen Liegenschaften,
- Liegenschaften der Rechtsnachfolger des Bundes, die durch Verkauf, Ausgliederung aus dem Bundesvermögen oder Privatisierung entstanden sind (z.B. Deutsche Telekom AG, etc.) und
- Ausgleichsflächen die durch Maßnahmen auf Flächen der Fälle 1.- 3. notwendig sind In diesen Fällen trifft die Kostenlast den Bund oder seine Rechtsnachfolger und dem Antrag auf Kampfmitteluntersuchung muss zwingend eine gültige Verwaltungsvereinbarung beigefügt werden. Sofern unter dem Aktenzeichen der Luftbildauswertung bereits eine gültige Verwaltungsvereinbarung mit dem KBD existiert, ist diese beizufügen. Andernfalls ist vorab eine neue Verwaltungsvereinbarung mit dem KBD abzuschließen und dem Antrag auf Kampfmitteluntersuchung in Kopie mitzuschicken.
Verwaltungsvereinbarung zur Kostenübernahme Zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zur Kostenübernahme ist eine Mail an kbd@brd.nrw.de mit folgenden Angaben zu senden:
- Aktenzeichen der Luftbildauswertung
- Projektbezeichnung
- Name und Anschrift des Kostenträgers
- Rechnungsadresse des Kostenträgers sofern diese von 3. abweicht Anhand dieser Angaben erstellt der KBD eine Verwaltungsvereinbarung, unterzeichnet diese und sendet Vertragspartner ein Exemplar zu. Die vom Vertragspartner gegengezeichnete Ausführung ist dann dem Antrag auf Kampfmitteluntersuchung beizufügen.
Betretungserlaubnis Die Betretungserlaubnis umfasst die Erlaubnis zum Betreten des o.g. Grundstücks, ggf. auch weiterer, von der beantragten Maßnahme betroffener Grundstücke durch Mitarbeiter der Bezirksregierung Düsseldorf oder von dort beauftragte Firmen zur Durchführung von Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen. Sie umfasst auch das Befahren und Bearbeiten mit schwerem Gerät (Bagger, Bohrgerät, etc.).
Durchzuführende Maßnahmen Hier ist die konkret durchzuführende Maßnahme anzugeben. Bei der Überprüfung von Flächen kann es hilfreich sein, eine Karte als Anlage zu übersenden, in der die zu untersuchende Fläche dargestellt ist. Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen sind auf der folgenden Internetseite dargestellt: http://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/index.jsp
Zu den vorbereitenden Maßnahmen gehören bspw.: • Begehbarkeit der Detektionsfläche herstellen (Freischneiden von Bewuchs, ausräumen, ggf. ebnen), • ferromagnetische Störfelder im Bereich der Detektionsfläche einschließlich eines Überlappungsbereiches von mind. 5 m entfernen (Zäune. Fahrzeuge, Baustelleneinrichtungen), • Oberflächenversiegelungen im Bedarfsfall aufnehmen.
Erklärung zur Leitungsfreiheit: Vor jeder Kampfmitteluntersuchung mit Erdeingriffen sind vorhandene Leitungen im Gelände zu kennzeichnen und ggf. freizulegen (bspw. Querschächte, Suchschlitze, Vorschachtungen).
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Bezirksregierung Düsseldorf - Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland -– Merkblatt für Baugrundeingriffe
Merkblatt für Baugrundeingriffe
Bei bestimmten Baumaßnahmen empfiehlt der Kampfmittelbeseitigungsdienst KBD die be- schriebene Vorgehensweise.
Zwingend zu beachten ist dabei:
Der Baugrundeingriff ist sofort einzustellen, wenn sich ein Verdacht auf ein Kampfmit- tel ergeben hat. In diesem Fall ist umgehend die örtliche Ordnungsbehörde oder Poli- zei zu informieren.
Der Abstand der durchzuführenden Baumaßnahme zu einem konkreten Verdacht aus der Luftbildauswertung muss mindestens 10 m beträgt.
- Spezialtiefbaumaßnahmen - Sicherheitsdetektion:
Vor der Ausführung von Spezialtiefbaumaßnahmen empfiehlt der KBD eine Sicherheitsde- tektion. Zu diesen Arbeiten gehören insbesondere:
Rammarbeiten
Verbauarbeiten
Pfahlgründungen
Rüttel- und hydraulische Einpressarbeiten
sowie vergleichbare Arbeiten, bei denen erhebliche mechanische Kräfte auf den Bo- den ausgeübt werden.
Durchführung der Sicherheitsdetektion:
Das Abteufen der Sondierbohrungen erfolgt durch den Bauherrn/Eigentümer.
Die Sondierbohrungen dürfen nur drehend mit Schnecke und nicht schlagend aus- geführt werden. Bohrkronen als Schneidwerkzeug sowie Rüttel- und Schlagvorrich- tungen dürfen nicht verwendet werden. Beim Auftreten von plötzlichen ungewöhnli- chen Widerständen ist die Bohrung sofort aufzugeben und um mindestens 2 m zu versetzen. Als Bohrlochtiefe ist im Regelfall (abhängig von den örtlichen Bodenver- hältnissen) 7 m unter Geländeoberkante (GOK) als ausreichend anzusehen. Die GOK bezieht sich immer auf den Kriegszeitpunkt.
Die Bohrlöcher sind mit Kunststoff-Rohr (frei von Ferrometallen) zu verrohren (Innen- Durchmesser mindestens 60mm; Rohrunterseite mit Stopfen gegen Aufspülen von Erdreich verschlossen, Wasser im Rohr ist belanglos; Rohr 0,3m über GOK abge- schnitten).
Die Fertigstellung der Bohrungen ist dem KBD mindestens 3 Werktage vorher per Fax oder Email mit dem Formular „Antrag auf Kampfmitteluntersuchung“ anzumel- den. Es sind alle Bohrungen, die detektiert werden sollen, gleichzeitig anzumel- den.
Stand: 30.03.2016 1
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Bezirksregierung Düsseldorf - Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland -– Merkblatt für Baugrundeingriffe
Die Detektion der Sondierbohrungen wird durch den KBD oder durch ein von ihm be- auftragtes Vertragsunternehmen durchgeführt.
Für die Dokumentation der überprüften Bohrungen ist dem KBD bzw. dem beauftrag- ten Vertragsunternehmen ein Bohrplan, auf dem die Lage und die Bezeichnung aller Bohrungen zu entnehmen ist, zur Verfügung zu stellen. Dieser Bohrplan ist zwin- gend vor der Detektion dem KBD bzw. dem beauftragten Vertragsunternehmen zu übergeben.
Zwischen Detektion und Vorliegen der Ergebnisse können bis zu vier Wochen lie- gen. Dies sollte bei der Planung der weiteren Baumaßnahmen berücksichtigt werden.
Beispiele für Bohrraster bei der Sicherheitsdetektion
Bei Spundwänden, Bohrpfahlwänden, Schlitzwänden, Verankerungen und ähnlichen, linienförmigen Eingriffsarten sind die Sondierbohrungen senkrecht entlang der Mittel- achse im Abstand von 1 ‚5m einzubringen. Kann im Bereich von Ankern nicht senk- recht in der Ebene der Ankerachse gebohrt werden, so ist eine Schrägbohrung ab der Ankerstelle in Achsenrichtung des Ankers durchzuführen.
1,50m 1,50m 1,50m 1,50m 1,50m 1,50m
Bei Einzelpunkten (Bohrpfählen, Rüttelstopfverfahren usw.) mit einem Durchmesser vom bis zu 1 m ist je Ansatzpunkt mittig eine senkrechte Sondierbohrung einzubrin- gen. Bei Stützpfählen mit einem Durchmesser von größer 1 m sind drei senkrechte Bohrungen einzubringen. Die Bohrungen sind die Eckpunkte eines gleichseitigen Dreiecks mit 2m Seitenlänge; der Ansatzpunkt des Stützpfahls liegt im Mittelpunkt dieses Dreiecks.
2m 2m
1m 2m
Beim „Berliner Verbau“ sind die Sondierbohrungen an den Stellen der Träger einzu- bringen.
Bei der Überprüfung einer gesamten Fläche sind die Sondierbohrungen auf einem Raster mit einem Abstand von jeweils 2 m auf einem Profil einem Abstand von ca. 1,7m Abstand zwischen zwei Profilen versetzt einzubringen. Drei Bohrungen erge- ben jeweils die Eckpunkte eines gleichseitigen Dreiecks mit 2m Seitenlänge.
Stand: 30.03.2016 2
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Bezirksregierung Düsseldorf - Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland -– Merkblatt für Baugrundeingriffe
m m 2 2
- Bodengutachten / Untergrunderkundungen:
Folgende Untergrunderkundungen können ohne vorherige Kampfmitteluntersuchung durch- geführt werden:
Es können Schlitz- und Rammkernsondierungen bis zum Durchmesser von 80mm sowie Rammsondierungen nach DIN 4094 durchgeführt werden. Beim Auftreten von plötzlichen, ungewöhnlichen Widerständen im Gefährdungsband, bei denen erkenn- bar ist, dass ein weiteres Vortreiben der Sonde nicht mehr möglich ist (z.B. bei einem Springen des Fallgewichts der Rammsonde), ist die Sondierung sofort aufzugeben. Der neue Ansatzpunkt muss einen Abstand von mindestens 2m haben.
Es können Bohrungen bis zu einem Durchmesser von 120mm durchgeführt werden. Die Bohrungen dürfen nur drehend mit Schnecke und nicht schlagend ausgeführt werden. Bohrkronen als Schneidwerkzeug sowie Rüttel- und Schlagvorrichtungen dürfen nicht verwendet werden. Beim Auftreten von plötzlichen, ungewöhnlichen Wi- derständen im Gefährdungsband (bis 8m), ist die Bohrung sofort aufzugeben. Der neue Ansatzpunkt muss einen Abstand von mindestens 2m haben.
Spülverfahren mit Spüllanze können sinngemäß verwendet werden.
Schürfungen können mit der gebotenen Vorsicht (z.B. schichtweiser Abtrag) durchge- führt werden, wobei der Boden ständig zu beobachten ist (Metallteile, Verfärbungen, Geruch, Hindernisse, Widerstände, usw.).
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