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09.4_2. Stellungnahme.pdf

Bau einer Medien- und Energieübergabestation mit Tiefbau- und Elektrotechnik

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 07:43 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.brw-haan.de

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Kran 2:

Der Kran 2 soll in der Örtlichkeit des ehemaligen Heizöllagers errichtet werden. In den bereit gestellten Unterlagen ist sein Aufstellort in etwa oberhalb einer ursprünglichen Außenwand des Heizöllagers eingetragen.

Aufgrund der Anordnung der Krane in Bereichen gering tragfähiger Auffüllungen, bitten wir Sie, uns zur Beantwortung der Frage die genauen Kranspezifikationen der zum Einsatz kommenden Kräne zukommen zu lassen.

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  1. Ansatz der Expositionsklasse für im Boden einbindende Bauteile

Planungsseits ist es vorgesehen, den zwischen den Bohrpfählen des Baugrubenverbaus und dem Bauwerk befindlichen Arbeitsraum nachträglich mit chemisch unbedenklichen Materialien qualifiziert zu verfüllen. Das Bauwerk steht somit in diesen Bereichen nicht direkt mit im Rahmen der Baugrunduntersuchung erkundeten Auffüllungen, wie z.B. Klärschlämmen in Kontakt. Dies gilt auch für die Bodenplatte, die auf einem Polster gegründet wird. Ein Kontakt zum Grundwasser liegt vor.

Zur Beurteilung des betonangreifenden Charakters wurden im Rahmen der Gutachtenerstellung des GBD gemäß DIN 4030 und DIN EN 206 Grundwasser- und Bodenproben untersucht. Für das Grundwasser ergab sich eine Einstufung in die Expositionsklasse XA1. Bei den gewachsenen Bodenschichten lagen keine Grenzwertüberschreitungen vor, sodass keine Einstufung in eine Expositionsklasse zu erfolgen hatte. Anders sieht es bei den Klärschlämmen und Aschen aus, wo mit max. 29.300 mg/kg hohe Sulfatbelastungen festgestellt wurden, die eine Einstufung in XA3 erforderten.

Für im Grundwasserschwankungsbereich befindliche, aber nicht in Kontakt mit Auffüllungen (Klärschlamm / Klärschlammverbrennungsaschen) stehende Bauteile wird somit die Expositionsklasse XA1 (Untersuchung des Grundwassers, vgl. Gutachten) als maßgebend angesehen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

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