Bau des zweiten Abschnitts eines neuen Gebäudeteils für die Berģu Musik- und Kunstgrundschule

Status
Offen
Angebotsfrist
16.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
LV00A, LVA
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
29.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bauarbeiten (45000000)
  • Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten (45200000)
  • Bauleistungen im Hochbau (45210000)
Bekanntmachung
eis.gov.lv
Bekanntmachungsnummer
749145-2026
Verfahrensnummer
5768a91f-06e2-4457-8204-f11baae40714

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Ropažu novads in Lettland schreibt den Bau des zweiten Abschnitts eines neuen Gebäudeteils für die Berģu Musik- und Kunstgrundschule in Upesciems aus. Die vorgesehene Ausführungsdauer beträgt 600 Tage; Angebote können bis zum 16. November 2026 eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Berģu Mūzikas un mākslas pamatskolas ēkas Skolas ielā 8 Upesciemā jaunā korpusa 2.kārta

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Berģu Mūzikas un mākslas pamatskolas ēkas Skolas ielā 8 Upesciemā jaunā korpusa 2.kārta

    Berģu Mūzikas un mākslas pamatskolas ēkas Skolas ielā 8 Upesciemā jaunā korpusa 2.kārta

    Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Berģu Mūzikas un mākslas pamatskolas ēkas Skolas ielā 8 Upesciemā jaunā korpusa 2.kārta

Zemākā līgumcena
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.