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Anl5_AdV_Qualitaetsstandard_3D_V1-3_2025-03-27.pdf

Bathymetrische Laserscanvermessung und Klassifizierung am Niederrhein

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 13:27 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV)

Produkt- und Qualitätsstandard

für 3D-Messdaten

Version 1.3

Status: 41. Tagung AdV-Arbeitskreis Geotopographie, Beschluss GT 2025/04 35. Tagung AdV-Arbeitskreis Geotopographie, Beschluss GT 2022/08 34. Tagung AdV-Arbeitskreis Geotopographie, Beschluss GT 2021/02 33. Tagung AdV-Arbeitskreis Geotopographie, Beschluss GT 2020/05

Bearbeitet von der Projektgruppe 3D-Geobasisdaten im AdV-Arbeitskreis Geotopographie

Bearbeitungsstand: 27.03.2025

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Inhalt

1 Vorbemerkung ......................................................................................................... 3 2 Definition ................................................................................................................. 3 3 Spezifikation ............................................................................................................ 3 3.1 Produkte ........................................................................................................... 3 3.2 Verwendete Normen ........................................................................................ 3 3.3 Datenqualität, Anforderungen an das Produkt ................................................. 4 3.4 Georeferenzierung ........................................................................................... 4 3.5 Dateimerkmale ................................................................................................. 5 4 Kachelinformationen ............................................................................................... 7 4.1 Inhalt der Kachelinformationen ......................................................................... 7 4.2 Kachelinformationsdatei ................................................................................... 8 5 Datenqualität, Sicherungsmaßnahmen durch die Bundesländer ............................ 8 6 Angaben zur Datenlieferung an Zentrale Stellen der AdV ....................................... 9 6.1 Gültigkeit .......................................................................................................... 9 6.2 Lieferumfang .................................................................................................... 9 6.3 Lieferzeitpunkt .................................................................................................. 9 6.4 Datenstruktur Datenabgabe ............................................................................. 9 7 Änderungen............................................................................................................. 9

Anlage 1: Kachelinformationsdatei Anlage 2: Beispiel Dateistruktur Anlage 3: Qualitätssicherung ALS Anlage 4: Codeliste für 3D-Messdaten Anlage 5: Codeliste der Erfassungs- und Fortführungsmethoden

Herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Län- der der Bundesrepublik Deutschland (AdV) Das vorliegende Dokument ist unter der Federführung des AdV-Arbeitskreises Geotopogra- phie von der Projektgruppe ATKIS-DGM/DOM erarbeitet worden. Es wurde vom Arbeitskreis Geotopographie mit Beschluss 25/13 eingeführt und zuletzt mit Beschluss GT 2025/04 fortge- führt. Seit der Version 2.0 ist das dadurch aufgehobene Dokument „Leitfaden Qualitätsstan- dard Airborne Laserscanning“ integriert. Das Dokument wurde unter der Dokumentennummer [1052R4] geführt. Da das vorliegende Dokument nur noch die Daten aus Airborne Laserscan- ning (ALS) und 3D-Strukturinformationen enthält und die Daten aus der Bildkorrelation bzw. Dense Image Matching (DIM) im Dokument „Produktstandard bDOM“ beschrieben werden, wurde das Dokument [1052] nicht fortgeführt, sondern unter der neuen Dokumentennummer [1593] eingeführt. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung au- ßerhalb der Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Herausgebers unzulässig. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Ein- speicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

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1 Vorbemerkung 3

Stand: 27.03.2025 Version 1.3

1 Vorbemerkung Der vorliegende Standard beschreibt die Produkt- und Qualitätsmerkmale 3D-Messdaten des amtli- chen deutschen Vermessungswesens. Die 3D-Messdaten sind nicht verbindlich von den Ländern bereitzustellen.

2 Definition 3D-Messdaten sind originäre unregelmäßig verteilte Messpunkte und/oder linien- oder flächenhafte Strukturen der topographischen Situation. Die topographische Situation umfasst die Erdoberfläche und/oder sowohl dauerhaft mit dieser verbundene als auch temporär zum Erfassungszeitpunkt auf dieser befindliche Objekte. Dauerhaft mit der Erdoberfläche verbundene Objekte sind Gebäude, Bauwerke und Vegetation. Un- ter Bauwerken sind auch Masten und Hochspannungsleitungen zu verstehen. Temporär auf der Erdoberfläche befindliche Objekte können beispielsweise Autos oder Holzstapel sein. Bedingt durch unterschiedliche Erfassungszeitpunkte können z. B. bei Vegetations- und Wasserflächen Höhen- sprünge auftreten. 3D-Messdaten können spezifische, von der Messmethode abhängige und allgemeine Attribute ent- halten. Wenn 3D-Messdaten durch (Airborne) Laserscanning gewonnen wurden, kann der Intensi- tätswert (Amplitude bzw. Reflexion) ein spezifisches Attribut sein. 3D-Messdaten können in Boden- oder Nicht-Bodenpunkte klassifiziert werden. Abhängig vom ver- wendeten Klassifizierungsverfahren können Nicht-Bodenpunkte detaillierter nach der Zugehörigkeit zu Gebäuden, Bauwerken oder in verschiedene Vegetationsstufen unterschieden werden. Bäume, Masten, Hochspannungsleitungen sowie Kraftfahrzeuge sind ggf. Bestandteil der Nicht-Boden- punkte. Die Klasseneinteilung ist der Codeliste für 3D-Messdaten (Anlage 4) zu entnehmen. Beispiele für linienhafte und flächenhafte Strukturen sind u.a. Kantenlinien und Böschungsflächen.

3 Spezifikation

3.1 Produkte ALS-Daten – Punktwolke aus Airborne Laserscanning 3D-Strukturinformationen – Bruchkanten und markante Geländepunkte (optional)

3.2 Verwendete Normen Bei der Erarbeitung des Dokuments wurden folgende Normen des Deutschen Instituts für Normung e. V. (DIN) zum Teil berücksichtigt. DIN 18740-61: Photogrammetrische Produkte – Teil 6: Anforderungen an digitale Höhenmodelle DIN ISO 2859-12: Annahmestichprobenprüfung – Teil 1: Nach der annehmbaren Qualitätsgrenzlage geordnete Stichprobenpläne

1 DIN 18740-3:2014-12 2 DIN ISO 2859-1:2004-01

Produkt- und Qualitätsstandard Version 1.3 für 3D-Messdaten Stand 27.03.2025

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3 Spezifikation 4

3.3 Datenqualität, Anforderungen an das Produkt 3.3.1 Genauigkeit Punktdichte für Punktwolken: Die Punktdichte gibt die durchschnittliche Anzahl von Messpunkten bezogen auf einen Quadratmeter an. Genauigkeit der Messpunkte: Die Genauigkeit3 hängt von den Eigenschaften der Erfassungsme- thode, dem Verfahren zur Bestimmung der Position, dem Erfassungszeitpunkt (im Hinblick auf den Zustand der Vegetation) und der Gelände- bzw. Objektneigung ab. Beim Bewuchs können abhängig vom Erfassungszeitpunkt und der Art des Bewuchses auch größere Abweichungen auftreten.

Genauigkeiten ALS-Daten:

Lagegenauigkeit der 3D-Messdaten (Sicherheitswahrscheinlichkeit von 95% (2)): +/- 30 cm

Höhengenauigkeit der 3D-Messdaten (Sicherheitswahrscheinlichkeit von 95% (2)): +/- 15 cm

Für das aus den 3D-Messdaten abgeleitete DGM1 wird eine Mindestpunktdichte von 4 Gelände- punkten/m² vorausgesetzt. Allgemeine Anforderungen zur Qualitätssicherung sind der Anlage 3 Ziffer 2.2 zu entnehmen.

3.3.2 Aktualität, Erfassungszyklus Für die 3D-Messdaten sind keine Aktualitätszyklen definiert.

3.4 Georeferenzierung 3.4.1 Koordinatenreferenzsystem Lage

Standardsystem
AbbildungUTM32 UTM33
EllipsoidGRS80
DatumETRS89
Kurzbezeichnung EPSG-Code (Integer)25832 25833
Kurzbezeichnung nach GeoInfoDok (alpha-ETRS89_UTM32 ETRS89_UTM33
numerisch)

3.4.2 Koordinatenreferenzsystem Höhe

Standardsystem
DHHN2016
Kurzbezeichnung EPSG-Code (Integer)7837
Kurzbezeichnung nach GeoInfoDok (alpha-DE_DHHN2016_NH
numerisch)

3 Die Angaben zur geometrischen Genauigkeit beziehen sich auf eine Sicherheitswahrscheinlichkeit von 95% (2σ), d.h. mindestens 95 % der Punkte liegen innerhalb der angegebenen Genauigkeit.

Produkt- und Qualitätsstandard Version 1.3 für 3D-Messdaten Stand 27.03.2025

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3 Spezifikation 5

3.4.3 Höhenanomalie (Quasigeoidhöhe)4

Standardgeoid
GCG2016
Kurzbezeichnung nach GeoInfoDok (al-DE_AdV_GCG2016_QGH
phanumerisch)

3.5 Dateimerkmale 3.5.1 Datenformat Die Daten können in folgenden Formaten vorliegen:

Unregelmäßig verteilte Messpunkte (ohne weitere Attribute):

• LAS/LAZ

• XYZ-Textdatei (ASCII-Zeichensatz)

• NAS

Unregelmäßig verteilte Messpunkte (mit weiteren Attributen):

• LAS/LAZ [Standard]

• Shape

• DXF

• NAS

Linien- oder flächenhafte Strukturelemente:

• Shape

• DXF

• NAS

Die ALS-Daten sind im Format LAS 1.2ff zu speichern. Das Point Data Record Format 1 ist zu verwenden und komplett anzugeben. Bei Speicherung von zusätzlichen radiometrischen Informationen ist in LAS 1.2 das PDRF3 und in LAS 1.4 das PDRF6 bis 8 zu nutzen.

Beispiel für LAS 1.2 und 1.4 mit PDRF 3:

ItemFormatSize
Xlong4 bytes
Ylong4 bytes
Zlong4 bytes
Intensity (Amplitude)5unsigned short2 bytes
Return Number3 bits (bits 0 – 2)3 bits
Number of Returns (given Return)3 bits (bits 3 – 5)3 bits

4 Dieser Absatz ist nur auszufüllen, wenn eine Höhenanomalie vorliegt. 5 Bei gleichzeitiger Speicherung von Amplitude und Reflexion sind ab LAS 1.2 die Extrabytes zu nutzen. Al- ternativ zur Pulse width (Echoweite) kann die Pulse shape deviation als Extrabytes gespeichert werden.

Produkt- und Qualitätsstandard Version 1.3 für 3D-Messdaten Stand 27.03.2025

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3 Spezifikation 6

Scan Direction Flag [optional]1 bit (bit 6)1 bit
Edge of Flight Line [optional]1 bit (bit 7)1 bit
Classificationunsigned char1 byte
Scan Angle Rank (-90 to +90) – Left sideunsigned char1 byte
User Dataunsigned char1 byte
Point Source IDunsigned short2 bytes
GPS Timedouble8 bytes
Red [optional]unsigned short2 bytes
Green [optional]unsigned short2 bytes
Blue [optional]unsigned short2 bytes
extrabytes (Reflectance) [optional]short, signed (bits 1-3)2 bytes
extrabytes (Pulse shape deviation) [optional]unsigned short (bits 0-2)2 bytes
extrabytes (Pulse width) [optional]unsigned short (bits 1-3)2 bytes

Bei Verwendung der Extrabytes sollte ein Variable Length Record (VLRs) Eintrag zur Beschrei- bung nach der LAS 1.4 Spezifikation erfolgen.

3.5.2 Kachelgröße Die 3D-Messdaten werden in Kacheln bereitgestellt. Den Ursprung der Kachel stellt die linke untere Ecke dar. Die Kachelbegrenzungen sind stets auf ganzzahlige Kilometerwerte im jeweiligen Bezugs- system auszurichten. Punkte an Kachelgrenzen dürfen nicht in der benachbarten Kachel nochmals gespeichert werden. Zu einer Kachel gehören der West- und der Südrand. Der Nord- und der Ostrand gehören nicht zur Kachel. Linien- und flächenhafte Strukturen werden der Kachel zugeordnet, wo der Linienmittelpunkt oder der Flächenschwerpunkt liegt. Die Strukturen sind an den Kachelrändern nicht zu teilen. Die 3D-Messdaten werden i.d.R. in Kacheln von 1 km x 1 km bereitgestellt.

3.5.3 Kachelname Die Kacheln erhalten Namen, die jeweils von dem Kachelgebiet (Koordinaten der linken, unteren Ecke (LU)), der UTM-Zone, der Kachelgröße (Kantenlänge) und dem Bundeslandkürzel und dem Fortführungsjahr abgeleitet werden (Koordinatenwerte in km). Es werden ausschließlich Kleinbuch- staben verwendet: 3dm__ UTM-Zone: 32 oder 33 East: 3-stelliger Rechtswert der linken unteren Ecke in Kilometer North: 4-stelliger Hochwert der linken unteren Ecke in Kilometer Kantenlänge: Kantenlänge in km, 1 Land: Länderkürzel Jahr: Fortführungsjahr Beispiele für Kachelnamen: 3dm_32_500_5700_1_he_2020.laz 3D-Messdaten, UTM-Zone 32, 1 km x 1 km, Rechts- und Hochwert, Hessen, Fortführungsjahr 2020, LAZ Format

Produkt- und Qualitätsstandard Version 1.3 für 3D-Messdaten Stand 27.03.2025

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4 Kachelinformationen 7

4 Kachelinformationen Die beschreibenden Metadaten für den gesamten Datensatz (oder eine Serie) werden allgemein im Metainformationssystem der AdV durch die Landesvermessungseinrichtungen gepflegt. Darüber hinaus werden mit jeder Datenlieferung begleitende Kachelinformationen gesendet, die wesentliche Angaben zur Aktualität und zum Inhalt der gelieferten Daten beinhalten. Inhalt und Struktur der nachfolgend beschriebenen Kachelinformationen stimmen weitgehend mit denen der ATKIS-Komponenten überein.

4.1 Inhalt der Kachelinformationen 4.1.1 Angaben für den gesamten Datensatz

Landvollständiger Name des Bundeslandes
EigentuemerVollständiger Name des Eigentümers (freie Textzeile), Bsp.: Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Aktualitaet_KachelinformationenDatum der Generierung der Kachelinformationen (JJJJ- MM-TT)
Version_StandardVersionsnummer des zugrunde liegenden Standards

4.1.2 Angaben je Kachel

KachelnameName der Kachel (vgl. Punkt 3.5.3)
AktualitaetZeitpunkt der Datenerhebung im Format JJJJ-MM-TT
ErfassungsmethodeMessverfahren, mit dem die 3D-Messdaten erfasst wurden. Das Messverfahren ist über eine Codeliste in Anlage 5 de- finiert.
Fortfuehrungletzter Fortführungszeitpunkt der Erhebung im Format JJJJ- MM-TT (wenn keine Fortführung → = Aktualitaet)
FortfuehrungsmethodeMessverfahren, mit dem die 3D-Messdaten fortgeführt wur- den. Das Messverfahren ist über eine Codeliste in Anlage 5 definiert. (wenn keine Fortführung → = Erfassungsmethode)
LagegenauigkeitLagegenauigkeit der Messwerte in Meter (Sicherheitswahr- scheinlichkeit von 95% (2𝜎)
HoehengenauigkeitHöhengenauigkeit der Messwerte in Meter (Sicherheits- wahrscheinlichkeit von 95% (2𝜎)
Aufloesungnumerischer Wert der Auflösung in der Einheit Punkte pro Quadratmeter (Punktdichte)
Koordinatenreferenzsystem_LageKurzbezeichnung nach GeoInfoDok
Koordinatenreferenzsystem_HoeheKurzbezeichnung nach GeoInfoDok
HoehenanomalieKurzbezeichnung nach GeoInfoDok

Die Angabe der Aktualitaet bezieht sich auf die letzte, flächendeckende Erhebung einer Kachel. Setzt sich eine Kachel aus mehreren Erhebungen (Flugstreifen) innerhalb eines Erfassungszeit- raums zusammen, so wird entweder der älteste Erhebungszeitpunkt oder der Erhebungszeitpunkt mit dem größten Flächenanteil in den Metadaten ausgewiesen (= eine gemeinsame Datumsangabe unter Aktualitaet und Fortfuehrung).

Produkt- und Qualitätsstandard Version 1.3 für 3D-Messdaten Stand 27.03.2025

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5 Datenqualität, Sicherungsmaßnahmen durch die Bundesländer 8

Setzt sich eine Kachel aus mehreren Erhebungen (Flugstreifen) zusammen, die unterschiedlichen Erfassungszeiträumen zugeordnet werden, so gilt die Kachel als fortgeführt (= Angabe des älteren Erhebungszeitpunktes unter Aktualitaet und Angabe des jüngeren Erhebungszeitpunktes unter Fort- fuehrung).

4.2 Kachelinformationsdatei 4.2.1 Dateiformat Die Informationen aller Kacheln werden in einer CSV-Datei zusammengeführt, die aus jeweils einer Zeile pro Kachel besteht, in der das Semikolon als Trennzeichen dient.

4.2.2 Dateiname Die Datei erhält die Bezeichnung: 3dm__<Datum_Kachelinformationen>.csv Land: Länderkürzel Datum_Kachelinformationen: Datum der Erzeugung der Informationsdatei JJJJ-MM-TT Beispiel für Dateiname: 3dm_he_2021-02-25.csv

4.2.3 Dateiinhalt Die Grundstruktur der CSV-Datei lautet: Satz 1: Kachelinformationen des 3dm für die Datenabgabe Satz 2: Land;Name_des_Landes_in_Langform Satz 3: Eigentuemer;Vollständiger Name des Eigentümers Satz 4: Aktualitaet_Kachelinformationen;JJJJ-MM-TT (Datum der Generierung der Kachelinfor- mationen) Satz 5: Version_Standard;N.M Satz 6: Punktklassenbelegung;Verwendete Punktklassen Satz 7: Kachelname;Aktualitaet;Erfassungsmethode;Fortfuehrung;Fortfuehrungsmethode; Lagegenauigkeit;Hoehengenauigkeit;Aufloesung;Koordinatenreferenzsys- tem_Lage;Koordinatenreferenzsystem_Hoehe;Hoehenanomalie Satz 8: Angaben je Kachel aus 4.1.2 getrennt mit Semikolon Alle fettgedruckten Angaben sind vorgegebene Belegungen. Alle anderen Angaben sind Platzhalter für die eigentlichen Dateninhalte, die innerhalb der Zeilen durch Semikola voneinander getrennt sind. Ein Kachelinformationsbeispiel kann der Anlage 1 entnommen werden.

5 Datenqualität, Sicherungsmaßnahmen durch die Bundesländer Im Sinne des allgemeinen Qualitätsanspruchs der AdV ist zur Sicherung der Qualität Vorsorge zu treffen. Um unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten entsprechende anforderungsge- rechte Ergebnisse zu gewährleisten, bedarf es reproduzierbarer, angepasster und einzuhaltender Qualitätsstandards. Details zu Anforderungen an die Qualitätssicherung von 3D-Messdaten sind Anlage 3 (Qualitätssi- cherung ALS) zu entnehmen.

Produkt- und Qualitätsstandard Version 1.3 für 3D-Messdaten Stand 27.03.2025

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6 Angaben zur Datenlieferung an Zentrale Stellen der AdV 9

6 Angaben zur Datenlieferung an Zentrale Stellen der AdV Aktuell erfolgt keine Datenabgabe an Zentrale Stellen.

6.1 Gültigkeit Der Produkt- und Qualitätsstandard ist für die Datenabgaben beginnend mit Ablauf des jeweiligen Beschlussjahres anzuwenden.

6.2 Lieferumfang Die 3D-Messdaten werden i.d.R. in Kacheln der Größe 1 km x 1 km bereitgestellt. Weiteres ist mit dem Datenempfänger abzustimmen.

6.3 Lieferzeitpunkt Stichtag zur Abgabe des Differenzupdates, also der Kacheln, die im Laufe eines Jahres aktualisiert wurden, ist der 31.12. eines Jahres. Ausnahmen von der Lieferung der Differenzupdates sind grö- ßere Umstellungen (z.B. bei Umstellung eines Bezugssystems oder des Datenformats).

6.4 Datenstruktur Datenabgabe Alle Daten einer Datenabgabe befinden sich in dem Produkt-Verzeichnis 3dm_< Datum_Kachelinformationen > Die einzusetzenden Platzhalter entsprechen den Definitionen von Abschnitt 4.2.2 Für alle Verzeichnisnamen werden ausschließlich Kleinbuchstaben verwendet. Um eine zu große Anzahl von Dateien innerhalb eines einzelnen Verzeichnisses zu vermeiden, wer- den alle Kacheln mit gleichem Rechtswert spaltenweise in Verzeichnissen zusammengefasst. Das „s“ wird verwendet, um die spaltenweise Speicherung zu demonstrieren und den Verzeichnisnamen mit einem Buchstaben zu beginnen. s<UTM_Zone> Rechtswert: in km ohne Zonenkennung wie east in Kapitel 3.5.3 Eine Beispielstruktur kann der Anlage 2 entnommen werden.

7 Änderungen

Version (gültig ab)Änderungen
1.3 (2025-05- 01)• Ergänzte und verbesserte Spezifikationen von PDRF und Global Encoding in Kapitel 3.5.1 • Hinzunahme der Tagesangabe bei den Platzhaltern Aktualitaet und Fortfueh- rung in der Kachelinformationsdatei in Kapitel 4.1.2 und entsprechende Er- gänzungen bei den Beispielen in Anlage 1, neues Format JJJJ-MM-TT • Definition von Aktualität und Fortführungsdatum als Metainformationen ver- ändert, sodass diese nun die Erhebungszeitpunkte der zugrundeliegenden 3D-Messdaten widerspiegelt • Hinzunahme der Platzhalter Lagegenauigkeit und Hoehengenauigkeit in der Kachelinformationsdatei in Kapitel 4.1.2 • Wegfall des Kapitels 5.1ff. zugunsten eines Hinweises auf Anlage 3 • Hinzunahme bzw. Ergänzung von Kapitel 6 und 0 zur Vereinheitlichung mit anderen PQS

Produkt- und Qualitätsstandard Version 1.3 für 3D-Messdaten Stand 27.03.2025

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7 Änderungen 10

• Änderung der Definition vom Nachweis der erreichten Messpunktdichte in Anlage 3 im Abschnitt 3.5.2

• Redaktionelle Änderungen an diversen Stellen im Produkt- und Qualitäts- standard sowie in den Anlagen 1, 2, 3 (in den Kapiteln 1, 2.2.1, 2.2.4, 3.1, 3.4.3 und 3.5) und 5

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Anlage 1

Produkt- und Qualitätsstandard für 3D-Messdaten

Kachelinformationsdatei dgm1_he_2021-12-16.csv

Kachelinformationen der 3dm für die Datenabgabe

Land;Hessen

Eigentuemer;Land HE, Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Wiesbaden, Fernerkundung 3D-Geo

Aktualitaet_Kachelinformationen;2021-12-16

Version_Standard;1.3

Punktklassenbelegung;1,2,20

Kachelname;Aktualitaet;Erfassungsmethode;Fortfuehrung;Fortfuehrungsmethode;Lagegenauigkeit;Hoehengenauigkeit;Aufloesung;Koordinatenreferenzsytem_Lage;Koordinatenreferenzsys- tem_Hoehe;Hoehenanomalie

3dm_32_500_5700_1_he_2020;2020-11-17;5020;2020-11-17;5020;0.3;0.15;4;ETRS89_UTM32;DE_DHHN2016_NH;DE_AdV_GCG2016_QGH

3dm_32_500_5701_1_he_2020;2020-11-17;5020;2020-11-17;5020;0.3;0.15;4;ETRS89_UTM32;DE_DHHN2016_NH;DE_AdV_GCG2016_QGH

3dm_32_500_5702_1_he_2021;2014-03-08;5020;2021-03-02;5020;0.3;0.15;4;ETRS89_UTM32;DE_DHHN2016_NH;DE_AdV_GCG2016_QGH

3dm_32_500_5703_1_he_2021;2014-03-08;5020;2021-03-02;5020;0.3;0.15;4,ETRS89_UTM32;DE_DHHN2016_NH;DE_AdV_GCG2016_QGH

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Produkt- und Qualitätsstandard Version 1.3 für 3D-Messdaten Stand 27.03.2025

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Anlage 2

Produkt- und Qualitätsstandard für 3D-Messdaten

Dateistruktur 3dm

Beispiel: 3dm_he_2021-12-16 3dm_he_2021-12-16.csv s32_500 3dm_32_500_5700_1_he_2020.las 3dm_32_500_5701_1_he_2020.las 3dm_32_500_5702_1_he_2021.las 3dm_32_500_5703_1_he_2021.las ... ... s32_501 3dm_32_501_5700_1_he_2020.las 3dm_32_501_5701_1_he_2020.las 3dm_32_501_5702_1_he_2021.las 3dm_32_501_5703_1_he_2021.las ...

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Anlage 3

Produkt- und Qualitätsstandard für 3D-Messdaten

Qualitätssicherung ALS

1 Veranlassung Bei den amtlichen Vermessungsverwaltungen wird zur großräumigen Geländedatenerfassung über- wiegend das Airborne Laserscanning (ALS) eingesetzt. Hierdurch wird der primäre Höhendatenbe- stand kontinuierlich erneuert und verbessert. Die Daten sollen für die Ableitung von Produkten nach AdV-Produkt- und Qualitätsstandards DGM und DOM beziehungsweise nach dem Standard der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zur Bereitstellung hochauflösender digitaler Gelän- demodelle von Wasserläufen (DGM-W) dienen. Die dazu aufgezeichneten und gespeicherten Messpunkte als Punktwolke sind dann in nachfolgen- den Arbeitsprozessen zu „veredeln“. Zu diesen Veredelungsprozessen gehören u. a. die eindeutige Georeferenzierung, die Filterungen und Klassifizierungen zur Zuordnung der ALS-Messpunkte zu Punktgruppen wie z. B. Boden-, Bauwerksoberflächen-, Wasseroberflächen sowie Vegetations- punkte. Um unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten entsprechende anforderungsgerechte Er- gebnisse zu bekommen, bedarf es angepasster und einzuhaltender Qualitätsstandards. Diese Qua- litätsstandards werden im Folgenden beschrieben und sind grundsätzlich von der/den mit der Aus- führung beauftragten Firma/en einzuhalten beziehungsweise zu realisieren. Der Ausgangspunkt ist da-bei immer das jeweilige nutzerorientierte Endprodukt, hier i. d. R. die klassifizierte Punktwolke. Alle Maßnahmen müssen umfassend, eindeutig, lückenlos und durchgängig dokumentiert werden. Die Einhaltung und die vorzulegenden Nachweise der im Folgenden aufgeführten Qualitätsstan- dards werden von dem Auftraggeber (AG) im Kontext der Leistungsabnahme überprüft. Sofern be- gründete Beanstandungen auftreten, hat durch den Auftragnehmer (AN) nach Aufforderung durch den AG eine kostenfreie Korrektur zu erfolgen. Ein Ziel der Einhaltung dieser Qualitätsstandards ist auch die Vermeidung von Mehraufwand bei AG und AN, insbesondere durch zu wiederholende AN- Ausführungsarbeiten und AG-Abnahmearbeiten. Mit der abschließenden Lieferung hat der AN eine zusammenfassende Übersicht der durchgeführten QS-Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die weiterverarbeitende Nutzung der Daten, zu lie- fern.

2 Übergeordnete Leistungsmerkmale Im Zusammenhang mit ALS-Befliegungen sind die im Folgenden beschriebenen standardisierten Leistungen zu erbringen. Weitere Präzisierungen der zu erbringenden Leistungen sind der jeweili- gen auftragsbezogenen Leistungsbeschreibung zu entnehmen und vorrangig zu erbringen.

2.1 Rahmenanforderungen 2.1.1 Bearbeitungsablaufplanung Frühzeitig vor dem Ausführungszeitraum ist dem AG vom AN ein erster Vorschlag für die Bearbei- tungsablaufplanung vorzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen:

  • der Bearbeitungsablaufplan muss mindestens enthalten:

• Zeitplan mit Angabe von Beginn und Ende der Befliegung (Pseudo-Termine) unter Berücksichtigung des Aufwandes für die Datenprüfung während beziehungsweise nach der Befliegung und eventuell notwendiger Nachbefliegungen (gem. Abschn. 3),

• Zeitplan für die ALS-Datenprozessierung nach der Befliegung (gem. Abschn. 4),

Produkt- und Qualitätsstandard Version 1.3 für 3D-Messdaten Stand 27.03.2025

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  • alle zur Befliegungsdurchführung notwendigen Genehmigungen und Freigaben sind vom AN frühzeitig so zu beschaffen, dass der abgestimmte Bearbeitungsablaufplan eingehalten wer- den kann. Der Bearbeitungsablaufplan ist seitens des AN in Abstimmung mit dem AG grundsätzlich entspre- chend dem Bearbeitungsfortschritt, mindestens monatlich fortzuführen. Alle weiteren notwendiger- weise abzustimmenden Details sind frühzeitig festzulegen.

2.1.2 AN-Qualitätssicherung Frühzeitig vor dem Ausführungszeitraum ist dem AG vom AN ein durchgängiges AN-QS-Konzept zu unterbreiten und abzustimmen. Die dort dargelegten QS-Maßnahmen sind vom AN einzuhalten. Das QS-Konzept des AN muss mindestens beinhalten:

  • technische Umsetzung der ALS-Datenerfassung und -Datenprozessierung
  • Sicherstellung von Konstanz und Einheitlichkeit im Arbeitsprozess
  • durchgängige Kontrollen unter Berücksichtigung des Vier-Augen-Prinzips
  • Erbringung aller geforderten Nachweise

2.1.3 Datensicherung Frühzeitig vor dem Ausführungszeitraum ist dem AG vom AN ein Datensicherungsplan vorzulegen und abzustimmen. Der Datensicherungsplan muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Inhalte und Umfänge der Datensicherungen
  • jeweilige Sicherungsdatenformate
  • jeweiliges Sicherungsmedium
  • Häufigkeit der Datensicherungen Die Datensicherungen sind in geeigneter Form nachzuweisen. Nach Abnahme aller zu liefernden Ergebnissen sind alle beim AN gesicherten Daten für einen Zeitraum von drei Jahren gesichert vor- zuhalten. Alle weiteren notwendigerweise abzustimmenden Details sind frühzeitig festzulegen.

2.2 Fachanforderungen 2.2.1 ALS-Messpunktspezifikationen

Punktdichte [Punkte/m²]Maximaler Punktabstand6 [cm, längs und quer zur Flugstreifenanordnung]Maximaler Spotdurchmes- ser des Laserstrahls [cm]
120050
29040
37535
46030
85025
124020

Für das DGM1 bzw. DOM1 wird eine Mindestpunktdichte von 4 Gelände- bzw. Oberflächenpunk- ten/m² vorausgesetzt. Alle nachfolgenden Qualitätsprüfungen beziehen sich auf diese Punktdichte.

6 Die Angabe des maximalen Punktabstandes bezieht sich auf eine Sicherheitswahrscheinlichkeit von 95%.

Produkt- und Qualitätsstandard Version 1.3 für 3D-Messdaten Stand 27.03.2025

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2.2.2 Genauigkeit der Flugstreifenanpassung Maximale mittlere Abweichung als Relativwerte zwischen den Flugstreifen nach der Anpassung:

  • Lage: Δy = Δx ≤ ± 10 cm
  • Höhe: ΔH ≤ ± 5 cm

Maximale mittlere Restklaffungen als Absolutwerte zu den Referenz- und Passinformationen gemäß Abschnitten 3.2 und 4.1.4:

  • Lage: Uy = Ux ≤ ± 30 cm
  • Höhe: UH ≤ ± 15 cm

2.2.3 ALS-Punktgenauigkeiten Anzustrebende absolute erweiterte Objektpunktunsicherheit U95 (p= 95%) für alle Punkte im Block:

  • Lage: Uy = Ux ≤ 30 cm
  • Höhe: UH ≤ 15 cm

2.2.4 ALS-Punktklassifizierung Die ALS-Daten sind georeferenziert und plausibilisiert zu prozessieren. Die Daten sind abschließend entsprechend den Vorgaben der Codeliste für 3D-Messdaten (Anlage 4) zu klassifizieren.

2.2.5 Einzuhaltende Randbedingungen Folgende Randbedingungen sind bei der ALS-Befliegung einzuhalten:

  • Witterungsverhältnisse: trocken, Eis- und Schneefreiheit, nach erstem Boden- frost
  • Ausführungszeitraum: November – März
  • Vegetation: soweit möglich unbelaubt und keine Bodenbedeckung
  • maximale Wasserstände: gebietsabhängig
  • maximale Windgeschwindigkeit: 5 Bft

3 Planung und Durchführung der ALS-Befliegung

3.1 Flugplanung Frühzeitig vor dem Ausführungszeitraum sind folgende Unterlagen vom AN vorzulegen und durch den AG zu bestätigen:

  • georeferenzierte Gesamtgebietsgrenzen (Polygone) der geplanten Befliegung
  • wenn angefordert, Einteilung der Befliegungsteilgebiete (ortsbezogen und namentlich be- nannt) mit Abschätzung der benötigten Flugtage
  • Festlegung des Scanneröffnungswinkels
  • Festlegung der Flugstreifen einschließlich optionaler Querstreifen
  • geplante Streifenüberdeckung (unter Berücksichtigung der zu liefernden Punktdichte) und sonstige Angaben und Parameter

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  • geplante GNSS- / SAPOS-Referenzstationen
  • rechnerischer Nachweis der Footprintgröße

3.2 AN-Referenzflächen und Passinformationen Die notwendige Quantität und Qualität der Referenzflächen und Passinformationen sind zwischen AN und AG abzustimmen. Alle benutzten Referenzflächen und Passinformationen sind quantitativ und qualitativ nachzuweisen; des Weiteren siehe Abschnitt 4.1.4.

3.3 Kalibrierung Eine Kalibrierung des eingesetzten ALS-Systems ist erforderlich und in geeigneter Form nachzuwei- sen. 3.3.1 Kalibrierung des Scanners Mögliche Nachweise und Unterlagen zur Kalibrierung des eingesetzten Scanners sind z. B.:

  • bauartbedingte Angaben zur Genauigkeit des verwendeten Systems
  • aktuelle Kalibrierungszertifikate z. B. eine Wellenlängenkalibrierung,
  • Kalibrierung bzw. Überprüfung und Nachweis der Kalibrierung mittels Referenzflächen (Soll- Ist-Datenvergleich)
  • Kalibrierflüge zum Nachweis der Systemstabilität,
  • sonstige Genauigkeitsanalysen zur relativen Genauigkeit,
  • sonstige Genauigkeitsanalysen zur absoluten Genauigkeit.

3.3.2 Kalibrierung des GNSS/INS-Systems Mögliche Nachweise sind:

  • Kalibrierungszertifikate der eingesetzten GNSS/INS-Einheiten (ggf. Herstellerangaben).

3.4 Flugdurchführung 3.4.1 AG-Freigabe Die Befliegungsausführung bedarf aufgrund der einzuhaltenden Randbedingungen grundsätzlich der Freigabe durch den AG.

3.4.2 Information über den Flug Nach Durchführung eines Fluges ist der AG umgehend noch am gleichen Tag per E-Mail über die planmäßige Ausführung zu informieren. Hier sind der Flugtag, die realisierten Flugstreifen gemäß der Planung und die Größe des erfassten Gebiets zu nennen.

3.4.3 Flugprotokoll Es ist vom AN ein Flugprotokoll als Nachweis mit mindestens folgenden Befliegungsdaten zu führen und dem AG spätestens mit dem Technischen Teilbericht gem. Abschnitt 3.7 zu liefern:

  • Datum, Uhrzeit (Mitteleuropäische Zeit)
  • Flugzeugart / -typ, Scanner
  • Gebietsangaben, bei Befliegungsabschnitten die Ortsangabe mit Datum und Uhrzeit, Flug- streifen-Nummer und -kurs, Streifenüberdeckung,
  • Wetterverhältnisse (Bewölkung, Sicht, Wind…)

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  • Angaben zu GNSS-Referenzstationen
  • Sonstige Bemerkungen (z. B. Unterbrechung wegen Tanken, Nachflug, Kontrollflug, Quer- streifen, aktuelle Wasserstände, o. ä.)

3.5 Vor-Georeferenzierung der Lasermesspunkte Alle erfassten ALS-Messpunkte sind umgehend während oder kurz nach dem Flug zu georeferenzieren. In diesem Zusammenhang sind

  • die erfassten Flächen nachzuweisen
  • die lückenlose Gebietsabdeckung gem. Abschnitt 3.5.1 nachzuweisen
  • die Messpunktdichte und der maximale Punktabstand zu kontrollieren und gem. Abschnitt 3.5.2 bzw. 3.5.3 nachzuweisen
  • das Vorgehen im Technischen Teilbericht gem. Abschnitt 3.7 zu beschreiben Die vorgenannten Nachweise sind dem AG spätestens 1 Woche nach dem jeweiligen Flug zu liefern.

3.5.1 Nachweise der lückenlosen Gebietsabdeckung Die lückenlose Gebietsabdeckung ist anhand von Schummerungsdarstellungen der ALS-Punkte (Last Return) (Schräglichtschummerung der georeferenzierten Rohdaten, Format: Geo-TIFF oder TIFF mit tfw-Datei, Farbtiefe = 8 bit, GSD = 1 m, projektoptimiert gekachelt, weißer Hintergrund, s. Abb. 3.5.1-1), nachzuweisen. Für die Ableitung der Schummerungsdarstellung ist ein Auffüllen von Datenlücken durch Interpolationsverfahren grundsätzlich auszuschließen.

Abb. 3.5.1-1: Beispiel einer Schummerungsdarstellung zur Gebietsabdeckung

Anmerkung: Bei Zustimmung des AG kann dieser Nachweis auch auf der Basis der georeferenzier- ten und plausibilisierten Lasermesspunkte gem. Abschnitt 4.1 erfolgen. In diesem Fall sind aber auf jeden Fall vom AN entsprechende Prüfungen auszuführen, kleinmaßstäbige Punkteplots zu liefern und die lückenlose Gebietsabdeckung schriftlich zu bestätigen, so dass eindeutig über eventuell erforderliche Nachbefliegungen entschieden werden kann.

3.5.2 Nachweis der erreichten Messpunktdichte Die Berechnung der Messpunktdichte ist auf alle originären ALS-Punkte (last return) und auf 5 m x 5 m = 25 m²-Flächen (statistisches Maß) zu beziehen, d.h.

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  • jede 25 m²-Fläche erhält einen Wert für die berechnete Geländepunktdichte pro m², wobei die berechnete Punktdichte mindestens der geforderten Geländepunktdichte in trocken ge- fallenen Gebieten entsprechen muss und
  • 80% der 1 m x 1 m-Pixel jeder 25 m²-Fläche müssen der geforderten Punktdichte genügen.

Ergänzend ist für jede 1 km x 1 km Ka- chel ein Punktdichtebild als vollständig georeferenziertes GeoTIFF bezogen auf die Punktdichte in 1 m² mit einer Pixel- größe von 1 m zu erstellen. Es muss sich um ein Graustufenbild mit 8Bit Inte- ger Farbtiefe handeln. Die Anzahl an Punkten (Last-/Only Reflektionen) ist als Farbwert zu verwenden. Bei mehr als 255 Punkten ist 255 zu wählen.

Abb. 3.5.2-1: Beispiel zur Visualisierung einer Punktdichtekarte

Weiterhin sind

  • die Anzahl der tatsächlich erreichten Punkte pro m² in Form einer Tabelle darzustellen (His- togramm, Anzahl von 1 m²-Flächen mit 0 Punkten, 1 Punkt, 2 Punkten, usw.)
  • die tatsächlich erreichte mittlere Punktanzahl pro m² anzugeben
  • die (einzelnen) Flächen ohne Messpunkte zu begründen
  • Abweichungen der Ergebnisse von den Vorgaben aufzuführen und zu erklären. Anmerkung: Bei Zustimmung des AG kann dieser Nachweis auch auf der Basis der georeferenzier- ten und plausibilisierten Lasermesspunkte gem. Abschnitt 4.1 erfolgen.

3.5.3 Nachweis der erreichten Messpunktabstände Die geforderten Messpunktabstände sind einzuhalten. Die erreichten mittleren und extremen Mess- punktabstände sind auf der Basis einer Dreiecksvermaschung der ALS-Messpunkte längs und quer zur Flugstreifenanordnung nachzuweisen. Der Nachweis ist weiterhin in tabellarischer Form in 10 cm-Klassen oder als entsprechendes Histogramm aufzubereiten. Die Ergebnisse sind im Techni- schen Teilbericht gem. Abschnitt 3.7 aufzuführen und zu erläutern.

Anmerkung: Bei Zustimmung des AG kann dieser Nachweis auch auf der Basis der georeferenzier- ten und plausibilisierten Lasermesspunkte gem. Abschnitt 4.1 erfolgen.

3.5.4 Behandlung von Datenlücken Datenlücken durch Nichterfassung von ALS-Punkten dürfen innerhalb der vom AG vorgegebenen gesamten Bearbeitungsgebietsabgrenzung nicht auftreten. Sofern Datenlücken auftreten, sind diese

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vom AN zu dokumentieren, dem AG vorzulegen und es hat unmittelbar anschließend eine entspre- chende Nachbefliegung zu erfolgen. Sofern der AN eine Nachbefliegung nicht für erforderlich hält, ist dies zu begründen und die Zustimmung des AG einzuholen.

3.6 Sonstige Nachweise Die Erfüllung der im Folgenden aufgeführten weiteren Realisierungen ist nachzuweisen. 3.6.1 Verwendung der GNSS-Referenzstationen

  • eigene Referenzstationen (Einmessung, etc.),
  • externe Referenzstationen (Mindestanzahl, Nachweise, Protokolle, …),
  • Angaben zur aufgezeichneten Datenrate (z. B. 1 Hz).

3.6.2 Einhaltung der Randbedingungen Gem. Abschnitt 2.2.5.

3.7 Technischer Teilbericht „ALS-Befliegung“ Die Beschreibung der Bearbeitung und der Ergebnisse gem. Abschnitt 3, einschließlich der Nach- weise aller vorgenannten QS-Maßnahmen, sind in einem technischen Teilbericht „ALS-Befliegung“ zu dokumentieren. Der Teilbericht ist auf der Basis eines vom AN erstellten Entwurfes vor der end- gültigen Erstellung mit dem AG abzustimmen. Der dem AG vorgelegte und nicht beanstandete Technische Teilbericht „ALS-Befliegung“ ist Vo- raus-setzung für die Freigabe der weiteren Datenprozessierung.

4 ALS-Datenprozessierung

4.1 Georeferenzierung und Plausibilisierung der Lasermesspunkte 4.1.1 Ausgangsdaten Die komplette ALS-Punktwolke aller Flugstreifen ist zu verwenden. Die Berücksichtigung der ALS- Punkte in den Überlappungsbereichen ist zwischen AG und AN abzustimmen.

4.1.2 AG-Kontrollmessungen Vom AG werden stichprobenhafte Kontrollmessungen im Gelände durchgeführt. 5% der Abweichun- gen (SOLL – IST - Höhen) in den kontrollierten Punkten dürfen den vorgegebenen Grenzwert dHmax überschreiten:

  • dHmax = ±15 cm in flachem bis wenig geneigtem Gelände
  • dHmax = ±30 cm in stark geneigtem Gelände

4.1.3 Flugstreifenanpassung Die Flugstreifenanpassung unterschiedlicher Streifen ist relativ und absolut durchzuführen. Die Ver- fahren sind im Technischen Teilbericht gem. Abschn. 4.1.12 zu beschreiben. Des Weiteren sind dort die Ergebnisse der durchgeführten Streifenanpassung beizufügen, numerisch und grafisch aufbe- reitet darzustellen und zu begründen. Dazu gehören:

  • die Standardabweichung der Gewichtseinheit, die erreichte mittlere Genauigkeit der nahezu identischen ALS-Punkte mit deren Anzahl, die tatsächlichen Differenzen (s. Abb. 4.1.3-1 und 4.1.3-2), Minimal- und Maximalwerte in Lage und Höhe

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  • die in die Streifenanpassung einbezogenen Referenzflächen und Passinformationen mit den noch verbliebenen Differenzen in Lage und Höhe (Restklaffungen),
  • die Restklaffungen in Lage und Höhe, sofern das Bearbeitungsgebiet in Teilbearbeitungsge- biete unterteilt wurde oder im Rahmen der Bearbeitung unterteilt wird und somit die Daten an den Grenzen homogen angepasst werden mussten.

Abb. 4.1.3-1: Beispiel einer Darstellung relativer Abweichungen in einer Profilansicht

Abb. 4.1.3-2: Beispiel einer Darstellung aufbereiteter Streifenanpassungsergebnisse in der Höhe

4.1.4 AN-Referenzflächen und Passinformationen Alle benutzten Referenzflächen und Passinformationen sind quantitativ und qualitativ in digitaler Form bildhaft und numerisch nachzuweisen. Als Referenzflächen sind Gruppen unterschiedlicher benachbarter Passflächen (horizontal und geneigt) auszuwählen. Die Eignung der Referenzflächen und Passinformationen ist wie folgt darzustellen:

  • Lageverteilung im Befliegungsgebiet
  • Beschreibung (z. B. geneigte Dachfläche, Sportplatz, Vegetationsausprägung)
  • Art und Genauigkeit der Einmessung
  • Flächengröße (z.B. alle 250 bis 350 km², mit Kontrollflächen Verdopplung der Anzahl),
  • Anzahl gemessener Punkte (z.B. 80 bis 100 Punkte je Fläche)
  • eingesetztes Messverfahren mit Instrumentarium

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  • Zeitpunkt der Messung
  • Bearbeiter

4.1.5 Intensitätsbilder Georeferenzierte Intensitätsbilder dienen u. a. zur optischen Beurteilung der Lagegenauigkeit. Fol- gende Spezifikationen sind einzuhalten:

  • GSD = 50 cm
  • anzustrebende absolute erweiterte Objektpunktunsicherheit U95 (p= 95%):
  • Lage: Uy= Ux ≤ 30 cm
  • Farbtiefe = 8 Bit

4.1.6 Datentransformation in die Zielsysteme Alle Transformationen zwischen den Lagesystemen haben, soweit nicht gesondert festgelegt, ent- sprechend der Bundeseinheitlichen Transformation für ATKIS (BeTA2007) zu erfolgen. Dies ist durch mindestens sechs identische Punkte, die über das jeweilige Bearbeitungsgebiet ver- teilt sind, nachzuweisen (Angabe der Punktkoordinaten mit Lage und Höhe in allen Systemen). Sollten Bearbeitungsgebiete über Deutschland hinausreichen, sind die zu verwendenden Lagerefe- renzsysteme gesondert zu vereinbaren.

4.1.7 Übergang in das amtliche Gebrauchshöhensystem Der Übergang von den ellipsoidischen Höhen im ETRS89 in das amtliche Gebrauchshöhensystem DHHN2016 ist auf der Basis des aktuellen AdV-Quasigeoids zu realisieren. Sollten Bearbeitungsgebiete über Deutschland hinausreichen, sind die zu verwendenden Höhenre- ferenzsysteme gesondert zu vereinbaren.

4.1.8 Plausibilisierung der ALS-Daten Die final georeferenzierten ALS-Daten (Punktwolke) sind vor der Klassifizierung derart zu plausibili- sieren, dass offensichtliche Fehlmessungen, Punkte die im Bezug zum Bearbeitungsgebiet deutlich zu hoch oder zu tief liegen, aus den Daten eliminiert werden. Die Höhenwerte dieser Filterung sind zwischen AG und AN abzustimmen.

4.1.9 ALS-Daten außerhalb der Bearbeitungsgebietsabgrenzung Bei der ALS-Befliegung werden im Normalfall auch Punkte außerhalb des vom AG vorgegebenen Bearbeitungsgebietes erfasst. Es ist zwischen AG und AN abzustimmen, ob eine Aufspaltung der georeferenzierten Rohdaten in Punkte innerhalb und außerhalb der tatsächlichen Bearbeitungsgebietsabgrenzung notwendig ist.

4.1.10 Lasermesspunkte an Teilprojektgebietsgrenzen Sofern das Gesamtbearbeitungsgebiet in Teilbearbeitungsgebiete unterteilt wurde oder im Rahmen der Bearbeitung unterteilt wird, sind die Daten an den Grenzen zu homogenisieren, die Anpassung entsprechend den Genauigkeitsanforderungen auszuführen, quantitativ und qualitativ nachzuwei- sen sowie flugstreifenweise zu liefern.

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4.1.11 Nachweis der erreichten Lage- und Höhengenauigkeit Die absolut erreichten Genauigkeiten sind anhand von Soll-Ist-Vergleichen auf der Basis von eige- nen AN-Kontrollflächen, -linien und -punkten, d. h. Informationen, die nicht mit in die Streifenanpas- sung einbezogen wurden, oder Straßenmarkierungen in Intensitätsbildern darzustellen,

  • in Form von Bildern und Grafiken im Kontext
  • mit konkreten Werten in tabellarischer Form für die Lage und Höhe

4.1.12 Technischer Teilbericht „Georeferenzierung und Plausibilisierung der ALS-Daten“ Alle Ergebnisse gem. Abschnitt 4.1, einschließlich dem Nachweis aller vorgenannten QS-Maßnah- men, sind in einem Technischen Teilbericht „Georeferenzierung und Plausibilisierung der ALS-Da- ten“ zu dokumentieren. Der Teilbericht ist auf der Basis eines vom AN erstellten Entwurfes vor der endgültigen Erstellung mit dem AG abzustimmen. Der dem AG vorgelegte und nicht beanstandete Technische Teilbericht „Georeferenzierung und Plausibilisierung der ALS-Daten“ ist eine Voraussetzung für die Freigabe der weiteren Datenprozes- sierung.

4.2 Klassifizierung der ALS-Daten Bei der Klassifizierung sind die Punkte der Punktwolke nach unterschiedlichen oberflächenbezoge- nen Punktarten gem. Abschn. 2.2.4 in Datenklassen zu trennen. 4.2.1 Abnahmekriterien des AG Die Vorgehensweise und der Umfang der manuellen Bearbeitung sind zwischen AG und AN abzu- stimmen. Die ALS-Daten müssen gemäß der Leistungsbeschreibung klassifiziert sein. Als Abnahmekriterien für die Klassifizierung gilt die Häufigkeit des Auftretens fehlerhaft klassifizierter ALS-Punkte. Ab einer Fehlerquote von mehr als 5 % klassifizierter ALS-Daten pro Punktklasse und Stichprobe, der Durch- sicht einer 1x1 km²-Datenkachel oder sonstigen vereinbarten Abgabeeinheiten ist die Abnahme aus- geschlossen. Die erfolgte Klassifizierung ist erfahrungsgemäß nicht fehlerfrei. Es existieren noch Restfehler, die nicht auszuschließen sind. Der AN soll anhand von Beispielen textlich und bildhaft darstellen, wie exakt seine automatisierte und seine manuelle Klassifizierung sind. Dabei sind zufällige und syste- matische Abweichungen auszuschließen.

4.2.2 Eingesetzte Verfahren bzw. Methoden Der AN hat das/die eingesetzte/n Verfahren zur Prozessierung im Kontext mit den Projektanforde- rungen zu beschreiben. Dabei sind grundsätzlich Aussagen zu nachfolgenden Punkten abzugeben:

  • automatische Filterung der 3D-Daten durch Standardroutinen zur Entfernung von Fehlmes- sungen,
  • automatische Filterung der 3D-Daten zur Extraktion von Wasseroberflächenpunkten (z.B. über Wasser-Land-Grenzen-Bestimmung)
  • automatische Filterung der 3D-Daten zur Extraktion von Vegetationspunkten
  • automatische Filterung der 3D-Daten zur Extraktion von sonstigen Oberflächenobjekten
  • Verwendung existierender Bruchkanten (sofern vorhanden)
  • Berücksichtigung vorhandener Orthophotos

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  • Umfang manueller Operationen, insbesondere die manuelle Beseitigung von verbliebenen Störstellen bzw. Fehlklassifizierungen durch visuellen Abgleich
  • Verwendung der Reflexionsintensitäten der Lasermessungen zur Oberflächenklassifizierung (die Entfernungsabhängigkeit und das Reflexionsvermögen des vom Laserimpuls getroffe- nen Geländebereiches sind bei der Verarbeitung der Intensitäten zu berücksichtigen)

4.2.3 Technischer Teilbericht „Klassifizierung der ALS-Daten“ Alle Ergebnisse gem. Abschnitt 4.2, einschließlich des Nachweises aller vorgenannten QS-Maßnah- men, sind in einem Technischen Teilbericht „Klassifizierung der ALS-Daten“ zu dokumentieren. Der Teilbericht ist auf der Basis eines vom AN erstellten Entwurfes vor der endgültigen Erstellung mit dem AG abzustimmen. Der dem AG vorgelegte und nicht beanstandete Technische Teilbericht „Klassifizierung der ALS- Daten“ ist eine Voraussetzung für die Freigabe zur Datenlieferung.

4.3 Datenlieferung Der AN hat durch Vorlage von entsprechenden Prüfungsprotokollen nachzuweisen, dass

  • alle Daten vollständig sind
  • alle Dateinamen den vorgegebenen Nomenklaturen entsprechen
  • alle Dateien inhaltlich korrekt sind und dem geforderten Datenformat entsprechen
  • keine Dateien mehrfach, z. B. bedingt durch unterschiedliche Dateibezeichnungen, auftreten
  • keine Datei auf dem Datenträger beschädigt oder nicht verwendbar ist
  • eine vollständige Kontrolle auf Richtigkeit durchgeführt wurde
  • die Zuverlässigkeit der vorgenannten Prüfungen gewährleistet war (schriftliche Bestätigung) Bezüglich der Datenlieferung in Kacheln ist die lückenlose und redundanzfreie Übergabe zu gewähr- leisten. Punkte exakt auf dem Kachelrand gehören nur zur Kachel, wenn sie auf dem linken oder dem unteren Kachelrand liegen. Der AN hat eine explizite Erklärung abzugeben, dass alle QS-Maßnahmen durchgeführt wurden und die gelieferten Daten dem aktuellen Datenbestand zu dem bestimmten aufgeführten Datum entspre- chen.

5 Abschlussbericht Der Abschlussbericht soll

  • den finalen Bearbeitungsablaufplan
  • das abgestimmte QS-Konzept des AN
  • den abgestimmten Datensicherungsplan des AN
  • die Aussagen der Technischen Teilberichte:

• ALS-Befliegung

• Georeferenzierung und Plausibilisierung der ALS-Daten

• Klassifizierung der ALS-Daten insbesondere mit den eingesetzten Techniken und Methodiken, den fachlichen Bearbeitungsergeb- nissen mit Genauigkeitsanalyse sowie den ausgeführten QS-Maßnahmen des AN

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entsprechend den Anforderungen in der Leistungsbeschreibung im Kontext mit der QS-ALS zusam- menfassend bewerten. Der Abschlussbericht ist auf der Basis eines vom AN erstellten Entwurfes vor der endgültigen Erstellung mit dem AG abzustimmen. Der dem AG vorgelegte und nicht beanstandete Abschlussbericht ist eine Voraussetzung für die Gesamtabnahme.

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Anlage 4

Produkt- und Qualitätsstandard für 3D-Messdaten

Codeliste für 3D-Messdaten Stand 04.03.2021, Version 1.5

Die Codeliste wurde basierend auf den Festlegungen der ASPRS (LAS1.4_R11) erstellt und lässt sich für Daten im Format LAS1.2ff umsetzen. Die Wertear- ten tragen grundsätzlich die Modellartenkennung DHM.

Erläuterungen zum Gebrauch der externen Codeliste: Die Klassifizierung der 3D-Punkte ist so aufgebaut, dass von einer groben Klassifizierung in immer feinere Klassifizierungen kaskadiert werden kann. Die Kaskadierung ist nicht zwingend anzuwenden. Die Klassifizierung kann für Punktwolken aus ALS oder DIM bzw. bDOM genutzt werden. Der Grundda- tenbestand (G) unterscheidet sich anhand der Datengrundlage.

Bezeichnung OK-DHM-Code (G)7 LAS Klasse (G ALS DIM/bDOM) Modellartenkennung

AX_Punktwolke3D 62010, Werteart:

Nicht klassifizierte Punkte 0 G ‚Nicht klassifizierte Punkte‘ sind erzeugte Punkte, die niemals klassifiziert wurden.

Unklassifizierte Punkte 62010_1000 1 G 'Unklassifizierte Punkte' sind nicht spezifizierte Höhenpunkte.

Tiefpunkte, Rauschen 62010_1210 7 'Tiefpunkte' sind nicht näher spezifizierte Höhenpunkte, die unterhalb des Geländes liegen und durch Fehlmessungen (Multipath-Effekt) entstanden sind. Hochpunkte, Rauschen 62010_1220 18 'Hochpunkte' sind nicht näher spezifizierte Höhenpunkte, die kein Oberflächenobjekt beschreiben und durch Fehlmessungen (z.B.: Vögel, Nebel, Wolken etc.) entstanden sind.

Geländepunkte, allgemein 62010_1100 2 G 'Geländepunkte' sind nicht näher spezifizierte Höhenpunkte sowohl auf dem Gelände als auch in trockengefallenen Gewässer-/Wattflächen. Feinklassifizierte Geländepunkte 62010_1110 22

7 GID 7.1

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'Feinklassifizierte Geländepunkte' sind verifizierte Höhenpunkte sowohl auf dem Gelände als auch in trockengefallenen Gewässer-/Wattflächen. Geländepunkte ohne Keller 62010_1120 21 'Geländepunkte ohne Keller' sind Höhenpunkte sowohl auf dem Gelände als auch in trockengefallenen Gewässer-/Wattflächen, die nicht in einem (Keller-)Abgang oder Lichtschacht liegen. Kellerpunkte 62010_1318 24 'Kellerpunkte' sind Höhenpunkte, die in einem Keller-/Abgang oder Lichtschacht liegen. Straßenpunkte 62010_1340 11 'Straßenpunkte' sind nicht näher spezifizierte Höhenpunkte auf einer Straße. Bahnkörperpunkte 62010_1350 10 'Bahnkörperpunkte' sind nicht näher spezifizierte Höhenpunkte auf einem Bahnkörper (Schotterung). Gewässerpunkte 62010_1130 9 'Gewässerpunkte' sind nicht näher spezifizierte Höhenpunkte auf einem Gewässer.

Nicht-Geländepunkte, allgemein 62010_1200 20 G 'Nicht-Geländepunkte' sind nicht näher spezifizierte Höhenpunkte, die nicht auf dem Gelände liegen. Gebäudepunkte 62010_1310 6 'Gebäudepunkte' sind nicht näher spezifizierte Höhenpunkte auf einem Gebäude. Gebäudeinstallationspunkte 62010_1315 28 'Gebäudeinstallationspunkte' sind Höhenpunkte auf einer Gebäudeinstallation (z.B.: Antenne, Schornstein etc.). Bauwerkspunkte, allgemein 62010_1300 27 'Bauwerkspunkte' sind nicht näher spezifizierte Höhenpunkte auf einem Bauwerk. Brückenpunkte 62010_1320 17 'Brückenpunkte' sind nicht näher spezifizierte Höhenpunkte auf einem Brückenbauwerk, die die eigentliche Brückenüberführung beschreiben. Brückenfundamentpunkte 62010_1325 26 'Brückenfundamentpunkte' sind Höhenpunkte, die das Brückenfundament sowie Pfeiler und Widerlager beschreiben. Wasserbauwerkspunkte 62010_1330 25 'Wasserbauwerkspunkte' sind Höhenpunkte, die ein Wasserbauwerk wie z.B. Buhnen, Parallelwerke, Leitdämme, nicht bewegliche Bauteile von Anlegebrücken, Sperrwerken und Schleusen, Wehre, Leuchtfeuer etc. beschreiben.

Vegetationspunkte, allgemein 62010_1400 19 'Vegetationspunkte' sind nicht näher spezifizierte Höhenpunkte auf der Vegetation. Vegetationspunkte, niedrige Vegetation 62010_1401 3 'Vegetationspunkte, niedrige Vegetation' sind nicht näher spezifizierte Höhenpunkte auf der Vegetation mit einer Höhe bis 1,5 m über dem Gelände. Vegetationspunkte, mittelhohe Vegetation 62010_1402 4 'Vegetationspunkte, mittelhohe Vegetation' sind nicht näher spezifizierte Höhenpunkte auf der Vegetation mit einer Höhe ab 1,5 m bis 8 m über dem Gelände. Vegetationspunkte, hohe Vegetation 62010_1403 5 'Vegetationspunkte, hohe Vegetation ' sind nicht näher spezifizierte Höhenpunkte auf der Vegetation mit einer Höhe ab 8 m über dem Gelände.

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Energieversorgungspunkte, allgemein 62010_1500 23 'Energieversorgungspunkte, allgemein' sind nicht näher spezifizierte Höhenpunkte auf einem Energieversorgungsobjekt. Leitungsschutzpunkte 62010_1501 13 'Leitungsschutzpunkte' sind Höhenpunkte auf einem Leitungsschutz. Leitungsdrahtpunkte 62010_1502 14 'Leitungsdrahtpunkte' sind Höhenpunkte auf einem Leitungsdraht. Fernleitungsmastpunkte 62010_1503 15 'Fernleitungsmastpunkte' sind Höhenpunkte auf einem Fernleitungsmast. Fernleitungsinfrastrukturpunkte 62010_1504 16 'Fernleitungsinfrastrukturpunkte' sind nicht näher spezifizierte Höhenpunkte auf einem Fernleitungsinfrastrukturobjekt wie z.B. einem Isolator etc.

Synthetische Punkte, allgemein 29 'Synthetische Punkte' sind nicht näher spezifizierte künstlich erzeugte Höhenpunkte. Synthetische Punkte, Gewässer 8 'Synthetische Punkte, Gewässer' sind künstlich erzeugte Höhenpunkte auf einem Gewässer. Synthetische Punkte, Oberfläche 30 'Synthetische Punkte, Oberfläche' sind künstlich erzeugte Höhenpunkte der Oberfläche. Dies können sowohl Geländepunkte als auch Nicht-Geländepunkte sein.

Aufgefüllte Punkte aus ALS-Daten 31 'Aufgefüllte Punkte aus ALS-Daten' sind aus den ALS-Daten ins bDOM überführte Punkte.

Überlappungspunkte 12 'Überlappungspunkte' sind Punkte aus den Streifenüberlappungsbereichen, die nicht für den optimierten Datenbestand mit möglichst homogener Punktdichte genutzt werden.

AX_Punkt3D 62020, Werteart:

Markanter Geländepunkt 62020_1010 Basis-DLM, DLM50 'Markanter Geländepunkt' ist ein charakteristischer Höhenpunkt an markanten Geländestellen. Kuppenpunkt 62020_1020 Basis-DLM, DLM50 'Kuppenpunkt' ist ein charakteristischer Höhenpunkt an der höchsten Stelle einer rundlichen Einzelerhebung. Kesselpunkt 62020_1030 Basis-DLM, DLM50 'Kesselpunkt' ist ein charakteristischer Höhenpunkt an der tiefsten Stelle einer rundlichen Vertiefung. Sattelpunkt 62020_1040 Basis-DLM, DLM50 'Sattelpunkt' ist ein charakteristischer Höhenpunkt im Schnittpunkt einer Rücken- und Muldenlinie.

Besonderer Höhenpunkt 62020_1100 Basis-DLM, DLM50 'Besonderer Höhenpunkt' ist ein charakteristischer Höhenpunkt.. Höhenpunkt auf Wasserfläche 62020_1110

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'Höhenpunkt auf Wasserfläche' ist ein charakteristischer Höhenpunkt auf einer Wasserfläche. Wegepunkt 62020_1120 Basis-DLM, DLM50 'Wegepunkt' ist ein charakteristischer Höhenpunkt auf einem Weg oder einer Straße.

Strukturiert erfasster Geländepunkt 62020_1210 'Strukturiert erfasster Geländepunkt' ist ein Geländepunkt, der nach einem bestimmten Kriterium erfasst wurde. Gemessener Höhenlinienpunkt 62020_1220 Basis-DLM, DLM50 'Gemessener Höhenlinienpunkt' ist ein gemessener Höhenpunkt innerhalb einer Höhenlinie. Dynamisch gemessener Höhenprofilpunkt 62020_1230 Basis-DLM, DLM50 'Dynamisch gemessener Höhenlinienprofilpunkt' ist ein gemessener Höhenpunkt innerhalb eines Höhenprofils.

AX_Strukturlinie3D 62030, Werteart:

Gewässerbegrenzungslinie 62030_1100 Basis-DLM, DLM50 'Gewässerbegrenzungslinie' ist die Linie, welche ein Gewässer zum Ufer hin abgrenzt.

Geländekante, allgemein 62030_1200 Basis-DLM, DLM50 'Allgemeine Geländekante' ist die einzelne Kante unterschiedlich geneigter Geländeflächen und keine Obergruppe anderer Geländekanten. Steilrand, Kliffkante 62030_1210 Basis-DLM, DLM50 'Steilrand, Kliffkante‘ begrenzt den von der Brandung beständig abgetragenen Steilhang einer Küste. Oberkante (Böschung, Kliff, Kai, Stützmauer) 62030_1220 G Basis-DLM, DLM50 'Oberkante' ist die obere Kante eines ZUSO Böschung, Kliff bzw. eines Kais oder einer Stützmauer. Unterkante (Böschung, Kliff, Kai, Stützmauer) 62030_1230 G Basis-DLM, DLM50 'Unterkante' ist die untere Kante eines ZUSO Böschung, Kliff bzw. eines Kais oder einer Stützmauer. Sonstige Begrenzungskante 62030_1240 Basis-DLM, DLM50 'Sonstige Begrenzungskante' sind alle Kanten, die nicht anderen Kanten zugeordnet werden können (z.B. Trennschraffe). Oberkante zugleich Unterkante 62030_1250 G Basis-DLM, DLM50 ''Oberkante zugleich Unterkante' ist die untere Kante eines und zugleich obere Kante eines weiteren ZUSO Böschung, Kliff bzw. eines Kais oder einer Stützmauer.

Geripplinie 62030_1300 Basis-DLM, DLM50 'Geripplinie' ist eine Falllinie, welche zur Erfassung von Rücken und Mulden erforderlich ist.

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Muldenlinie 62030_1310 Basis-DLM, DLM50 'Muldenlinie' ist die tiefste Linie einer Mulde. Wasserführende Muldenlinie 62030_1311 Basis-DLM, DLM50 'Wasserführende Muldenlinie ' ist die tiefste Linie einer Mulde, die Wasser führt. Rückenlinie 62030_1320 Basis-DLM, DLM50 'Rückenlinie' ist die höchste Linie bei lang gestreckten Bergrücken, welche die Wasserscheide bildet.

Bauwerksbegrenzungslinie 62030_1400 Basis-DLM, DLM50 'Bauwerksbegrenzungslinie' ist die Linie, welche ein Bauwerk zur umliegenden Umgebung hin abgrenzt. Brückenbegrenzungslinie 62030_1410 Basis-DLM, DLM50 'Brückenbegrenzungslinie' ist die Linie, welche eine Brücke zur umliegenden Umgebung hin abgrenzt. Tunnelbegrenzungslinie 62030_1420 Basis-DLM, DLM50 'Tunnelbegrenzungslinie' ist die Linie, welche ein Tunnelportal zur umliegenden Umgebung hin abgrenzt.

AX_Flaechen3D 62040, Werteart:

Aussparungsfläche 62040_1000 'Aussparungsfläche' ist eine Fläche, die bei der DHM-Bearbeitung nicht berücksichtigt wird. DGM-Aussparungsfläche 62040_1010 'DGM-Aussparungsfläche' ist eine Fläche, die bei der DGM-Bearbeitung nicht berücksichtigt wird. DOM-Aussparungsfläche 62040_1020 'DOM-Aussparungsfläche' ist eine Fläche, die bei der DOM-Bearbeitung nicht berücksichtigt wird. Kartographische Aussparungsfläche 62040_1030 Basis-DLM, DLM50 'Kartographische Aussparungsfläche' ist eine Fläche, die bei der kartographischen Bearbeitung nicht berücksichtigt wird. Brückenbegrenzungsfläche 62040_1040 Basis-DLM, DLM50 'Brückenbegrenzungsfläche' ist eine Fläche, die bei der Bearbeitung von Brücken-DGM berücksichtigt wird.

Produkt- und Qualitätsstandard Version 1.3 für 3D-Messdaten Stand 27.03.2025

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Anlage 5

Produkt- und Qualitätsstandard für 3D-Messdaten

Codeliste der Erfassungs- und Fortführungsmethoden

Messverfahren, mit dem die 3D-Messdaten erfasst wurden. Mögliche Angaben sind:

BedeutungWert
TERRESTRISCHE AUFNAHME5000
TERRESTRISCHES LASERSCANNING5001
INTERAKTIVE PHOTOGRAMM. DATENERFASSUNG5010
AIRBORNE LASERSCANNING5020
AIRBORNE LASERSCANNING, FIRST+ONLY RETURN5021
AIRBORNE LASERSCANNING, LAST+ONLY RETURN5022
DIGITALISIERUNG ANALOGER VORLAGEN5030
BILDKORRELATION5040
IFSAR5050
AMTLICHE FESTLEGUNG5060

Produkt- und Qualitätsstandard Version 1.3 für 3D-Messdaten Stand 23.01.2025

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