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Beschreibung der Leistung DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung Az: 3813E-214.02/2026-023
DGM-W Niederrhein
Erstellung eines Digitalen Geländemodells des
Wasserlaufs – Niederrhein
Beschreibung der Leistung
DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung
mit Klassifizierung
Im Rahmen DGM-W Rhein
Bearbeitungsbereich Niederrhein
Version 1.02
22.09.2026
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Beschreibung der Leistung DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung Az: 3813E-214.02/2026-023
0 Allgemeines
0.1 Aufgabenumfang
1 ☒ Laser-Befliegung
1.1 ☐ Roter Laserscanner (ALS) 1.2 ☒ Grüner (bathymetrischer) Laserscanner (bALS)
2 ☒ Bildflug
2.1 ☒ Luftbilder (mit grober Georeferenzierung) 2.2 ☐ Aerotriangulation (für Stereo-Auswertung) 2.3 ☐ Orthophotos
3 ☐ AN QS (Prüfung der bereitgestellten Daten des AG)
4 ☒ Klassifizierung der bALS-Daten
5 ☒ Ableitung 3D-Strukturlinien / Wasser-Land-Grenze
5.1 ☒ Ableitung der Wasser-Land-Grenze (WLG) 5.2 ☐ Ableitung von 3D-Strukturlinien
6 ☐ DGM-W Erstellung
6.1 ☐ Modell A (Quadratgitter) 6.2 ☐ Modell B (Irreguläres Dreiecksnetz, TIN)
7 ☐ Digitale Höhenmodelle
7.1 ☐ Digitales Geländemodell, ohne Unterwasserflächen (DGM) 7.2 ☐ Digitales Oberflächenmodell (DOM)
8 ☐ Abgeleitete Daten aus DGM-W Modell
8.1 ☐ (Quer-) Profile 8.2 ☐ Differenz-Modelle 8.3 ☐ Farbkodierte Höhenkarten 8.4 ☐ Ableitung von Höhen-/Tiefenlinien
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Beschreibung der Leistung DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung Az: 3813E-214.02/2026-023 0.2 Inhaltsverzeichnis
0 Allgemeines .................................................................................................................... 2
0.1 Aufgabenumfang ......................................................................................................2
0.2 Inhaltsverzeichnis .....................................................................................................3
0.3 Abbildungsverzeichnis ..............................................................................................5
0.4 Tabellenverzeichnis..................................................................................................5
0.5 Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................6
0.6 Anlagen ....................................................................................................................8
0.7 Grundlagen ..............................................................................................................9
1 Veranlassung ................................................................................................................10
2 Bearbeitungsumfang .....................................................................................................11
2.1 Allgemeines ........................................................................................................... 11
2.2 Bearbeitungsgebiete .............................................................................................. 11
2.3 Teilbearbeitungsgebiete (TBG) .............................................................................. 13
2.4 Ausführungsfristen ................................................................................................. 13
2.5 Definition der Gebiete für die Leistungsphase 1 (LP1) ............................................ 13
2.6 Datenaufbereitung und Erstellung von Nutzerprodukten ........................................ 13
3 Nutzeranforderungen ....................................................................................................16
3.1 Rahmenbedingungen für die bALS-Datenerfassung............................................... 16
3.2 Luftbilderfassung .................................................................................................... 17
3.3 Einzuhaltende Wasserstände ................................................................................. 17
3.4 Daten vom AG ........................................................................................................ 18
3.5 Rohdaten der bALS-Befliegung .............................................................................. 18
3.6 Georeferenzierte und plausibilisierte bALS-Daten .................................................. 19
3.7 Georeferenzierte und klassifizierte bALS-Daten ..................................................... 20
3.8 RGB Luftbilder ........................................................................................................ 20
4 bALS - Geländedatenerfassung – BAS 1 .......................................................................21
4.1 Grundsätzliches ..................................................................................................... 21
4.2 Flugplanung ........................................................................................................... 22
4.3 Freigabeszenario zur Befliegungsdurchführung ..................................................... 23
4.4 Befliegung .............................................................................................................. 23
4.5 Datenlieferung Flug-Dokumentation ....................................................................... 24
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Beschreibung der Leistung DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung Az: 3813E-214.02/2026-023 4.6 Passpunkte / Passflächen ...................................................................................... 24
4.7 bALS-Datenprozessierung ..................................................................................... 24
4.8 Datenlieferung bALS-Ergebnisse ........................................................................... 25
4.9 Technischer Teilbericht .......................................................................................... 25
5 Klassifizierung der bALS-Daten – BAS 2 .......................................................................26
5.1 Ausführung ............................................................................................................. 26
5.2 LAS-Klassifizierungsschlüssel ................................................................................ 27
5.3 Wasser-Land-Grenze (WLG) .................................................................................. 28
5.4 AN-Qualitätssicherung ........................................................................................... 28
5.5 Datenlieferung ........................................................................................................ 28
5.6 Technischer Teilbericht .......................................................................................... 28
6 Abschlussbericht – BAS 3 .............................................................................................29
7 Bearbeitungsablauf-, QS- und Datensicherungsplan .....................................................30
8 Ausführungsfristen und Abstimmungsgespräche ...........................................................31
8.1 Ausführungsfristen und Datenlieferungen ............................................................... 31
8.2 AG/AN Besprechungen .......................................................................................... 32
9 Allgemeine Regelungen ................................................................................................33
9.1 Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen AG und AN ......................................... 33
9.2 Nutzungsrechte ...................................................................................................... 33
9.3 Verweis auf Besondere Vertragsbedingungen........................................................ 33
9.4 Sonstiges ............................................................................................................... 33
10 Zusammenstellung der vom AG bereitgestellten Daten .................................................35
11 Zusammenstellung der zu liefernden AN-Ergebnisse ....................................................36
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Beschreibung der Leistung DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung Az: 3813E-214.02/2026-023 0.3 Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Nomenklatur der Kachelbezeichnung ............................................................... 9
Abbildung 2: Gesamtbearbeitungsgebiet bALS Niederrhein 2026 (rote Fläche) ...................12
Abbildung 3: Teilbearbeitungsgebiete sowie die Kacheln für die Leistungsphase 1 (schwarze Kacheln) ...............................................................................................................................15
0.4 Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Abkürzungen ......................................................................................................... 6
Tabelle 2: Anlagen ................................................................................................................ 8
Tabelle 3: Dokumentation der Wetter- und Wasserstandbedingungen: ................................18
Tabelle 4: Flugprotokoll bei Durchführung eines Fluges: ......................................................24
Tabelle 5: Relevanter LAS-Klassifizierungsschlüssel und Produktrelevanz ..........................27
Tabelle 6: Lieferzeitpunkte ...................................................................................................31
Tabelle 7: AG/AN Besprechungen ........................................................................................32
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Beschreibung der Leistung DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung Az: 3813E-214.02/2026-023 0.5 Abkürzungsverzeichnis
Tabelle 1: Abkürzungen
| Abkürzung | Inhalt | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| AG | Auftraggeber | ||||
| ALS | Airborne Laserscanning (LIDAR, Light Detection and Ranging) | ||||
| AN | Auftragnehmer | ||||
| ArGr | Arbeitsgruppe | ||||
| bALS | bathymetric Airborne Laserscanning (LIDAR, Light Detection and Ranging) | ||||
| BAS | Bearbeitungsschritt | ||||
| BAW | Bundesanstalt für Wasserbau | ||||
| BfG | Bundesanstalt für Gewässerkunde | ||||
| BKG | Bundesamt für Kartographie und Geodäsie | ||||
| BMDV | Bundesministerium für Digitales und Verkehr | ||||
| BWaStr | Bundeswasserstraßen | ||||
| DAP | Datenaustauschplattform | ||||
| DBWK2 | Digitale Bundeswasserstraßenkarte 1:2.000 | ||||
| DGM | Digitales Geländemodell | ||||
| DGM-W | Digitales Geländemodell des Wasserlaufes | ||||
| DHHN2016 | Deutsches Haupthöhennetz 2016 (Höhe über Normalhöhen-Null [NHN]) | ||||
| DGPS | Differential GNSS | ||||
| DOM | Digitales Oberflächenmodell | ||||
| DOP | Digitales Orthophoto | ||||
| FGeoWSV | Fachstelle für Geodäsie und Geoinformatik der WSV | ||||
| GBG | Gesamtbearbeitungsgebiet | ||||
| GCG | German Combined QuasiGeoid | ||||
| GDWS | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt |
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| GEW | Gewässerbettdaten | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| GNSS | Global Navigation Satellite System (Globales Navigationssatelliten-System) | ||||
| GPPS | Geodätischer Postprocessing Positionierungs-Service | ||||
| GSD | Ground Sampling Distance (Bodenauflösung) | ||||
| H | Höhe | ||||
| HEPS | Hochpräziser Echtzeit Positionierungs-Service | ||||
| I | Reflexionsintensität | ||||
| INS | Inertiales Navigations-System | ||||
| LAS | LIDAR LAS, Binärdatenformat für ALS/bALS-Daten | ||||
| LAZ | komprimierte LIDAR LAS, Binärdaten für ALS/bALS-Daten | ||||
| LB | Leistungsbeschreibung | ||||
| LP | Leistungsphase | ||||
| MThw | Mittleres Tidehochwasser | ||||
| MTnw | Mittleres Tideniedrigwasser | ||||
| NIR | Nahes Infrarot | ||||
| NTv2 | National Transformation Version 2 (Grid-Shift Gittertransformation) | ||||
| PDGNSS | Precise Differential GNSS | ||||
| PNP | Pegelnullpunkt | ||||
| PSID | Point-Sourc-ID (Punkt-Quellen-ID) | ||||
| RGB | Farbwerte rot-grün-blau (jeweils 8-Bit) | ||||
| TBG | Teilbearbeitungsgebiet | ||||
| VgV | Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) | ||||
| VV-WSV | Verwaltungsvorschrift der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes | ||||
| WLG | Wasser-Land-Grenze, auch Uferlinie genannt | ||||
| WMS | Web Mapping Service | ||||
| WSA | Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt | ||||
| WSV | Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes |
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| X | Ostwert bzw. Rechtswert | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Y | Nordwert bzw. Hochwert |
0.6 Anlagen
Tabelle 2: Anlagen
| Nr. | Name | Inhalt | |
|---|---|---|---|
| 1 | GBG_bALS_NRh | Umring für die Erfassung und Auswertung der Daten im Gesamtbearbeitungsgebiet Anl01_GBG_NRh.zip | |
| 2 | TBG_bALS_NRh | Umringe für die Erfassung und Auswertung der Daten in den Teilbearbeitungsgebieten Anl02_TBG_NRh.zip | |
| 3 | Kacheln_NRh | Kachelung für das Gesamtbearbeitungsgebiet Anl03_Kacheln_bALS_NRh.zip | |
| 4 | Kacheln_NRh_LP1 | Kacheln der Leistungsphase LP 1 Anl04_Kacheln_bALS_NRh_LP1.zip | |
| 5 | QS-3D | Produktstandard für 3D-Messdaten der AdV, Version: 1.3 vom 27.03.2025 Anl05_AdV_Qualitaetsstandard_3D-Messdaten_V1-3_2025-03- 27.pdf | |
| 6 | QS-Luftbilder | Produktstandard für Digitale Luftbilder der AdV, Version 4.1 vom 25.01.2023 Anl6_AdV-Qualitaetsstandard_Digitale-Luftbilder_V4-1_2023-01- 25.pdf | |
| 7 | LAS/LAZ | LAS SPECIFICATION, Version 1.4 – R14, 26.03.2019 Anl7_LAS-Spezifikation_V1-4_2019-03-26.pdf | |
| 8 | Passpunktmessung | Bestimmung von Pass- und Kontrollpunkten für das Airborne Laserscanning (ALS) und das bathymetrische Airborne- Laserscanning (bALS), Version 1.0 vom 03.07.2026 Anl8_Passpunktmessung_V1-0_2026-07-03.pdf |
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Beschreibung der Leistung DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung Az: 3813E-214.02/2026-023 0.7 Grundlagen
Sofern nicht gesondert aufgeführt, sind alle Daten im folgenden Koordinatenreferenzsystem zu liefern:
• Koordinatenreferenzsystem:
- Lage: ETRS 89.DREF91/R16, realisiert über SAPOS®
- Höhe: DHHN2016 (GCG16) EPSG: 7837
- Koordinatenart: UTM-Abbildung, Zone 32 (8-stellig), EPSG: 10289
- Ausgabe der Daten mit 3 Nachkommastellen in Lage und Höhe
Für die Berechnung aller GNSS-basierten Koordinaten im deutschen Gebiet ist das System SAPOS® der Landesvermessungsdienststellen (HEPS oder GPPS) zu nutzen.
Alle Transformationen zwischen Lagereferenzsystemen haben auf der Basis des gitternetzbasierten NTv2-Ansatzes zu erfolgen. Die zu nutzende Gitterdatei GNTRANS.WSV wird vom AG zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird das German Combined QuasiGeoid 2016 (GCG16) für die Überführung ellipsoidischer Höhen in physikalische Höhen des DHHN2016-Höhensystems vom AG zur Verfügung gestellt.
Sofern nicht gesondert aufgeführt, sind alle Daten als 1 x 1 km²-Kacheln zu liefern (siehe Kachelübersicht in Anlage 3).
Den Datenlieferungen ist folgende Kachelbezeichnung zugrunde zu legen:
Die Nomenklatur der Kacheln ergibt sich exemplarisch für die Kachel „bALSKlas_32518_5962.laz“ im oben genannten Referenzsystem (siehe Abbildung 1):
• bALSKlas = Produktbezeichnung, klassifizierte 3D-Messpunkte
• 32518 = Ostwert der linken unteren Kachelecke in [km]
• 5964 = Nordwert der linken unteren Kachelecke in [km]
• laz = Dateisuffix
Abbildung 1: Nomenklatur der Kachelbezeichnung
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Beschreibung der Leistung DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung Az: 3813E-214.02/2026-023 Die im Dokument aufgeführten Genauigkeitsangaben sind immer als absolute erweiterte Objektpunktunsicherheit U95 (p= 95%)1 zu verstehen. Als Objektpunkt wird der Messwert verstanden.
1 Veranlassung
Auf der Grundlage des § 8 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) hat die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) die Aufgabe, die Bundeswasserstraße Rhein zu unterhalten. Diese Pflicht umfasst neben der Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustands für die Schiffbarkeit auch die Betrachtung des Wasserabflusses. Bei der Beurteilung, ob ein Zustand in Hinblick auf Abfluss und Schiffbarkeit ordnungsgemäß ist, können nicht nur einzelne Teilabschnitte des Stroms betrachtet werden. Vielmehr sind die Verhältnisse des Flusses in seiner gesamten Ausdehnung zu berücksichtigen.
Auswirkungen von flussbaulichen Maßnahmen sowie von Maßnahmen im Rahmen der Geschiebebewirtschaftung sind oft erst Jahre nach Ausführung erkennbar. Die qualifizierte Erfolgskontrolle dieser Maßnahmen ist ein langwieriger Prozess, für den ein umfangreicher Datenbestand notwendig ist. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Erhebung von Naturdaten, die einheitlich und gründlich analysiert und archiviert werden müssen, da sich die morphodynamischen lokalen und globalen Sohlveränderungen nur so identifizieren und bewerten lassen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für eine zukünftige Optimierung des Geschiebemanagements und die Unterhaltung der Wasserstraße. Für diese Betrachtungen ist der Strom aber in seiner Gesamtheit abzubilden, da sich die morphodynamischen Prozesse nicht auf Fahrrinne und Talweg beschränken, sondern auch in Buhnenfeldern, Flussrandbereichen, Böschungen, Uferbereichen und Vorländern wirksam sind. In die Betrachtung ist daher die volle Breite des Stroms bis zu den Hochwassergrenzen einzubeziehen.
Mit Erlass WS 11/5221.23/0 des BMVI vom 16.12.2014 wurde die AG Erfolgskontrolle Rhein (AG EKR) eingerichtet. Die AG EKR hat in ihrer zweiten Sitzung am 16. April 2015 einen grundsätzlichen Bedarf für ein aktuelles, ämterübergreifendes digitales Geländemodell (DGM- W) des gesamten freifließenden Rheinwasserlaufs von Iffezheim bis Pannerden festgestellt (vgl. Anl. 2 – EKR-Bericht). Das DGM-W dient der wirtschaftlicheren Erreichung des Ziels der WSV, die Leichtigkeit und Sicherheit des Schiffsverkehrs zu gewährleisten, zu erhalten und zu fördern.
Die Erfassung der Erdoberfläche (Gelände- und Gewässerbettdaten) des gesamten freifließenden Rheinwasserlaufs, inklusive seiner Vorländer, in einem möglichst engen Zeitfenster, schafft eine zeitlich, räumlich und qualitativ homogene Datenbasis. Das DGM-W Rhein bildet damit die Grundlage für ein zukunftsorientiertes und qualitätsgesichertes Wasserstraßen- und Flussgebietsmanagement in der WSV.
1 gem.: Leitfaden zur Angabe der Unsicherheit beim Messen; deutsche Übersetzung des „Guide to the Expression of Uncertainty in Measurement“, Herausgeber: DIN Deutsches Institut für Normung e.V.,
- Auflage 1995, Beuth Verlag GmbH, Berlin, Wien, Zürich
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Beschreibung der Leistung DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung Az: 3813E-214.02/2026-023
2 Bearbeitungsumfang
2.1 Allgemeines
Ausgeschrieben werden Leistungen zur Erhebung von luftgestützten Laserscan- Fernerkundungsdaten mit einem bathymetrischen (grünen) Laserscanner (für Details siehe Kapitel 4 bALS - Geländedatenerfassung – BAS 1), als Grundlage für morphologische Untersuchungen und Grundsatzplanungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, vertreten durch die Fachstelle für Geodäsie und Geoinformatik der WSV (FGeoWSV).
Alle beauftragten Leistungen sind von, für die entsprechende Aufgabe, qualifiziertem Personal auszuführen bzw. verantwortlich zu leiten. Die Projektleitung und die Stellvertretung sind dem Auftraggeber zu benennen.
Für das zu erzielende Ergebnis dieser Leistungsbeschreibung ist ein umfangreicher Projektbericht vorzulegen, in dem detaillierte Angaben über die Ausführung der geforderten Vermessungsleistungen, den Einsatz der technischen Geräte und die Auswertemethoden enthalten sind (siehe Kapitel 6).
2.2 Bearbeitungsgebiete
Es sind für das Gesamtbearbeitungsgebiet (GBG) von ca. 113,2 km² bALS-Daten bei entsprechenden Bedingungen (Zeitraum, Wasserstände, Wetterbedingungen) zu erfassen. Bei allen Befliegungen sind vorgegebene maximale Wasserstände einzuhalten (siehe Abschnitt 3.3.).
Das Gesamtbearbeitungsgebiet (GBG) umfasst den Abschnitt des Rheins von Streckenkilometer 556,9 bis zu einem 6km über die niederländische Grenze hinaugehenden Abschnitt, sowie den Mündungsbereich der Mosel (siehe Abbildung 2).
Der Umring für die Erfassung und Auswertung der bALS-Daten im GBG ist in Anlage 1 definiert.
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Abbildung 2: Gesamtbearbeitungsgebiet bALS Niederrhein (rote Fläche)
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Das Gesamtbearbeitungsgebiet ist in sechs Teilgebiete unterteilt:
• TBG 1 Lahnstein: Sankt Goar bis Koblenz; 7,74 km² • TBG 2 Neuwied: Koblenz bis Bad Honnef; 14,99 km² • TBG 3 Köln: Bad Honnef bis Leverkusen; 18,78 km² • TBG 4 Düsseldorf: Leverkusen bis Duisburg; 16,46 km² • TBG 5 Duisburg: Duisburg bis Wesel; 16,54 km² • TBG 6 Emmerich: Wesel bis niederländisches Endgebiet 38,67 km²
Die Lage der zu erfassenden Teilbearbeitungsgebiete ist in dem Übersichtsplan (Abbildung 3) ersichtlich. Die Teilbearbeitungsgebiete werden dem Bieter digital im ESRI-Shape-Format mit den Teilnahmeunterlagen übergeben (siehe Anlage 2).
2.4 Ausführungsfristen
Die äußeren Voraussetzungen (einzuhaltende Wasserstände, Vegetation, Flugwetter, etc.) sind entscheidend für die Durchführung der Datenerfassung.
Die beauftragten Leistungen der bALS-Befliegung sollen nach Auftragserteilung innerhalb des folgenden Zeitraums erbracht werden:
- Zeitraum: 01.12.2026 – 31.12.2027
Falls die Witterungsbedingungen in dem genannten Zeitraum eine Befliegung im erforderlichen Umfang nicht zulassen, kann nur in Absprache mit dem AG von diesen Vorgaben abgewichen werden. Werden die Witterungsbedingungen bereits vor dem genannten Zeitraum erreicht, sind in Absprache mit dem AG bereits diese Zeiträume zu nutzen.
2.5 Definition der Gebiete für die Leistungsphase 1 (LP1)
Für die Bearbeitungsschritte (BAS) der Klassifizierung (siehe Kapitel 5) erfolgt die Bearbeitung in zwei Leistungsphasen (LP). Zunächst werden in LP1 die nachfolgend aufgeführten Gebiete bearbeitet. Erst nach Fertigstellung und Ergebnisprüfung, sowie Abnahme der LP1 durch den AG wird die Bearbeitung der Leistungsphase 2 (LP2) durch den AG freigegeben.
Insgesamt sind 27 Kacheln à 1000m x 1000m für die Leistungsphase 1 zu bearbeiten. Die LP1-Bearbeitungsgebiete werden dem AN im ESRI-Shape-Format übergeben (siehe Anlage 4).
2.6 Datenaufbereitung und Erstellung von Nutzerprodukten
Auf der Basis der erfassten Daten sind folgende Produkte für das Gesamtbearbeitungsgebiet zu liefern (siehe auch Kapitel 11):
• Grobgeoreferenzierte, plausibilisierte, refraktionskorrigierte bALS-Daten mit Full- Waveform Prozessierung • Georeferenzierte, plausibilisierte, refraktionskorrigierte bALS-Daten mit Full- Waveform Prozessierung
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• Luftbilder mit Orientierungen • Klassifizierte bALS-Daten • Abschlussbericht
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Abbildung 3: Die Teilbearbeitungsgebiete sowie die Kacheln für die Leistungsphase 1 (schwarze Kacheln)
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3 Nutzeranforderungen
3.1 Rahmenbedingungen für die bALS-Datenerfassung
Alle Teilbearbeitungsgebiete (TBG) sind mittels bathymetrischen Airborne-Laserscanning (bALS) Befliegung zu erfassen. Das GBG muss nicht durchgehend beflogen werden.
Der Scanner muss folgende Spezifikationen aufweisen:
- Eindringtiefe: ≥1,5-fache Sichttiefe (gem. Herstellerangaben)
- Full-Waveform und Online-Waveform Aufzeichnung jedes Pulses
Für die bALS-Befliegung sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:
• Einzuhaltende Wasserstände gemäß Abschnitt 3.3 • Eis- und Schneefreiheit • Pulsdichte: mindestens 20 Pulse / m² im kompletten GBG • Die Pulsdichte muss mit maximal zwei überlappenden Flugstreifen erreicht werden. Dies ist durch die technische Spezifikation des Lasers (Messrate, Öffnungswinkel, Scanpattern usw.) sowie der Flugplanung nachzuweisen. • Pulsabstand am Boden: ≤ 0,3 m • Eine Punkthomogenität über das gesamte Aufnahmegebiet muss gewährleistet sein. • bALS-Befliegung im Zeitraum gemäß 2.4 (Ausführungsfristen) • Die Vorgaben zur Augensicherheit des Lasers (ENOHD) sind einzuhalten. Die Verantwortung hierfür obliegt dem AN. • Erfassung der Situation am Boden durch zeitgleich aufgenommene Luftbilder (siehe Abschnitt 3.2)
Die Vorgaben zur Pulsdichte und Pulsabstand sind in der Flugplanung nachzuweisen. Die Flugplanung muss vor Befliegung durch den AG abgenommen werden.
Sofern luftfahrtrechtliche Regelungen den Anforderungen entgegenstehen, sind entsprechend notwendige Änderungen mit dem AG abzustimmen.
Alle bALS-Daten sind im unter Abschnitt 0 genannten Koordinatenreferenzsystem zu prozessieren und zu liefern.
Die bALS-Daten sind mit folgenden absoluten Genauigkeiten (95%-Wahrscheinlichkeit) zu erfassen und zu prozessieren:
• Lagegenauigkeit von U = U ≤ ± 30cm x y
• Höhengenauigkeit von U ≤ ± 15 cm h
Zur Erfassung, Klassifizierung und Lieferung der bALS-Daten sind grundsätzlich die Vorgaben gem. QS-3D (siehe Anlage 5) einzuhalten. Dabei sind die Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung vorrangig.
Der exakte Lieferumfang ist in Kapitel 11 aufgelistet.
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Beschreibung der Leistung DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung Az: 3813E-214.02/2026-023 3.2 Luftbilderfassung
Zeitgleich mit der Erfassung der bathymetrischen Laserdaten sind Luftbilder mit einem Mittelformatsensor oder größer zu erfassen. Die so erfassten Luftbilder müssen orientiert und georeferenziert werden.
Für die Aufnahme gelten folgende Rahmenbedingungen:
• digitale hochaufgelöste Echtfarb-Luftbilder • RGB-Kanäle mit 8 Bit Farbtiefe • GSD ≤ 20 cm • Lagegenauigkeit von 30 cm oder besser • Es ist auf ausreichendes Tageslicht zu achten • Mindest-Überlappung: Längs (Flugrichtung): 60 %, Quer: 30 %
Zur Luftbilderfassung sind grundsätzlich die Vorgaben gem. QS-Luftbilder (siehe Anlage 6) einzuhalten. Dabei sind die Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung vorrangig.
3.3 Einzuhaltende Wasserstände
Um alle benötigten Flächen vollständig zu erfassen sind die Befliegungen bei möglichst niedrigen Wasserständen auszuführen. Zur Befliegung der einzelnen TBG sind folgende Wasserstände (maximale Werte für die Datenfassung) einzuhalten:
• TBG 1 Lahnstein – Sankt Goar bis Koblenz o Pegel Boppard W ≤ 135 cm (PNP) o Pegel Koblenz W ≤ 105 cm (PNP) • TBG 2 Neuwied – Koblenz bis Bad Honnef o Pegel Andernach W ≤ 120 cm (PNP) • TBG 3 Köln – Bad Honnef bis Leverkusen o Pegel Köln W ≤ 165 cm (PNP) • TBG 4 Düsseldorf – Leverkusen bis Duisburg o Pegel Düsseldorf W ≤ 120 cm (PNP) • TBG 5 Duisburg – Duisburg bis Wesel o Pegel Duisburg-Ruhrort W ≤ 255 cm (PNP) o Pegel Wesel W ≤ 200 cm (PNP) • TBG 6 Emmerich – Wesel bis niederländische Grenze o Pegel Wesel W ≤ 200 cm (PNP) o Pegel Rees W ≤ 145 cm (PNP)
Zur besseren Anpassung an die Witterungsbedingungen im vorgesehenen Durchführungs- zeitraum kann in Absprache mit dem AG - und nur durch eine Freigabe des AG - von den geforderten Wasserständen abgewichen werden.
Die Einhaltung des vorgegebenen Wasserstandes liegt in der Verantwortung des AN. Der AN ist verpflichtet, die Wasserstände selbständig zu beobachten und hat sicherzustellen, dass er alle möglichen Niedrigwasser-Ereignisse für die Befliegungen auch wirklich ausnutzt. Sofern
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Beschreibung der Leistung DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung Az: 3813E-214.02/2026-023 eine Befliegungsmöglichkeit nicht wahrgenommen wurde, ist sie unmittelbar bei der nächsten sich bietenden Möglichkeit nachzuholen.
Die aktuellen Wasserstandhöhen am maßgeblichen Pegel können über die Internetseite „Pegelonline“ (https://pegelonline.wsv.de) abgefragt werden.
Unabhängig davon hat der AN mit dem AG im ständigen Kontakt zu stehen. Um zu gewährleisten, dass alle wetter- und insbesondere wasserstandabhängigen Befliegungen zeit- und sachgerecht durchgeführt werden, sind unabhängig von den vorab genannten Bedingungen alle Befliegungen rechtzeitig mit dem AG abzustimmen (siehe Abschnitt 4.3).
Zur Nachvollziehbarkeit der tatsächlichen Verhältnisse während des Befliegungszeitraums ist seitens des AN eine Tabelle mit folgenden Angaben täglich zu füllen und als Excel-Datei zu liefern. Eine Vorlage für die Tabelle stellt der AN ggf. beim Start-Gespräch zur Verfügung:
Tabelle 3: Dokumentation der Wetter- und Wasserstandbedingungen:
• Datum (für Gewässergebiet: Uhrzeiten von Beginn / Ende der geplanten Messung) • Wetterbedingungen: Sonne, Regen, Nebel, Bedeckung/Bewölkung, Wolkenuntergrenze • Windbedingungen: Richtung, Stärke • Vorhergesagte und tatsächliche Wasser- bzw. Pegelstände aller Pegel im Befliegungsbereich • Hinweis zur Flugdurchführung oder Begründung, warum nicht geflogen werden konnte.
3.4 Daten vom AG
Nach der Auftragserteilung stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die unter Kapitel 10 genannten Unterlagen zur Verfügung.
Die vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen dürfen nur zur Leistungserbringung verwendet werden. Jede Veröffentlichung und/oder anderweitige Nutzung, auch auszugsweise, oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
3.5 Rohdaten der bALS-Befliegung
Die FWF-prozessierten und plausibilisierten Roh-Daten der bALS-Befliegung mit grober Georeferenzierung unter Verwendung der GNSS/INS-Daten sind zu generieren und zu liefern:
Rohscandaten:
• flugstreifenweise • plausibilisiert, grob georeferenziert (GNSS/INS-Daten), refraktionskorrigiert, FWF- prozessiert, unklassifiziert • Dateiformat: LAZ, Version 1.4 (siehe Anlage 7) • Inhalt: East, North, Height, I, GPS-Zeit, Returnnumber, Number of Return, PSID • Produktbezeichnung: bALSroh_sss (Mit sss = Streifennummer)
Weiterhin sind Pulsdichtekarten (nur aus Last-/Only-Pulse-Daten) zu generieren und zu liefern:
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Beschreibung der Leistung DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung Az: 3813E-214.02/2026-023 Pulsdichtekarten:
• Bilder der mittleren Pulsdichte pro 500cm x 500cm-Zelle • Farbtiefe: 32 Bit, single-band, float, Pulsdichtewerte (Pulse/m²) • Bodenauflösung GSD= 5,0 m • Format: Geo-TIFF (unkomprimiert, untiled) mit *.TFW-Datei zur Georeferenzierung • Produktbezeichnung: bALS500di
3.6 Georeferenzierte und plausibilisierte bALS-Daten
Die georeferenzierten Daten der bALS-Datenerfassung (inkl. Streifenabgleich und ausgeglichen mittels Passflächen) sind mit folgenden Spezifikationen zu liefern:
Georeferenzierte Scandaten:
• flugstreifenweise • Fehlerbereinigt, plausibilisiert, Streifenabgleich durchgeführt, georeferenziert, bathymetrisch korrigiert, FWF-prozessiert • Dateiformat: LAZ, Version 1.4 (siehe Anlage 7) • Inhalt: East, North, Height, I, Class, GPS-Zeit, Returnnumber, Number of Return, PSID • Produktbezeichnung: bALSgeo_sss (All Pulses)
(Mit sss = Streifennummer)
Die Datengrenzlinie zwischen trockenem und nicht trockengefallenem Gelände (Wasser- Land-Grenze [WLG]) ist zu generieren und zu liefern:
Wasser-Land-Grenze:
• Für jeden Flugstreifen sind (aufgrund ggf. wechselnder Wasserstände) eigene geschlossene Polygonshapes der WLG zu erzeugen, welche die Wasserflächen umschließen • Format: ESRI Polygon Shapefile (eine Gesamtdatei für alle Streifen-Polygone) • Produktbezeichnung: bALSwlg
Als Datengrundlage sind ausschließlich die vorgenannten bALS-Daten zu verwenden. Zur Ausführung dieser Arbeiten ist hydraulischer Sachverstand hinzuzuziehen.
Die entsprechenden Anforderungen gem. QS-3D (Anlage 5) und Abschnitt 5.3 sind zu erfüllen.
Weiterhin sind Intensitätsbilder zu generieren und zu liefern:
Intensitätsbilder:
• Bilder der Rückstreuintensitäten des Lasersignals • 8 Bit, Bodenauflösung GSD= 50 cm • Kachelweise 1000m x 1000m • Format: Geo-TIFF (unkomprimiert, untiled) mit *.TFW-Datei zur Georeferenzierung • Produktbezeichnung: bALS50int
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Beschreibung der Leistung DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung Az: 3813E-214.02/2026-023 Zur groben Übersicht ist aus den Last- und Only-Pulse-Daten eine Schummerungskarte (mit GSD = 2,5m) als georeferenzierte TIF-Datei zu erstellen (siehe Kapitel 11).
Schummerungskarte:
• Schummerungsdarstellung aus Last- und Only-Pulse-Daten • Farbtiefe: 8 Bit (unsigned Integer, unkomprimiert) • Bodenauflösung GSD= 2,50 m • Keine Interpolation von Datenlücken • Format: Geo-TIFF mit *.TFW-Datei zur Georeferenzierung • Produktbezeichnung: bALS250sch
Des Weiteren sind die entsprechenden Anforderungen gem. QS-3D (Anlage 5) und Kapitel 4.8 zu erfüllen.
3.7 Georeferenzierte und klassifizierte bALS-Daten
Alle in Abschnitt 3.6 erfassten, georeferenzierten und plausibilisierten Daten sind gem. Klassifizierungsschlüssel (Abschnitt 5.2) zu klassifizieren und gekachelt zu liefern. Es gelten folgende Spezifikationen:
Klassifizierte bALS-Daten:
• Klassifizierte Laserscandaten gemäß Klassifizierungsschlüssel (siehe Abschnitt 5.2) • Kachelweise 1000m x 1000m • Dateiformat: LAZ, Version 1.4 (siehe Anlage 7) • Inhalt: East, North, Height, I, Class, Returnnumber, Number of Return, PSID • Gesamt All Pulses (All) • Produktbezeichnung: bALSKlas 3.8 RGB Luftbilder
• Original RGB Luftbilder im TIFF-Format (unkomprimiert, untiled) • RGB-Kanäle mit 8 Bit Farbtiefe • Mit zusätzlicher *.TFW-Datei zur groben Georeferenzierung • Produkt-Bezeichnung: LB20__
• Orientierungen der Luftbilder in der Dreh-Reihenfolge Omega-Phi-Kappa (um mitgedrehte Achsen) im Grad-System [°] • Inhalt: Streifennummer, Bildnr., GPS-Time, East, North, Height, Omega, Phi, Kappa • Produktbezeichnung: LBOrie
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Beschreibung der Leistung DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung Az: 3813E-214.02/2026-023
4 bALS - Geländedatenerfassung – BAS 1
4.1 Grundsätzliches
Die Erfassung der Geländedaten für alle in Abschnitt 2.3 aufgeführten Teilbearbeitungsgebiete (TBG) hat mit dem Verfahren des bathymetrischen Airborne Laserscannings (bALS) zu erfolgen, unter Verwendung eines Luftfahrzeugs (Flugzeug, Helikopter oder Drohne). Der Flug muss so gestaltet werden, dass es in städtischen Bereichen durch die dichte Bebauung nicht zu Abschattungen kommt und dass ausreichend Signale empfangen werden können. Falls regennasse Flächen die Qualität der empfangenen Signale negativ beeinflussen, ist die Befliegung nur an den Tagen mit trockenen Flächen durchzuführen.
Im Sonderfall der gleichzeitigen Verwendung eines grünen und roten Laserscanners kann der rote Laser (ALS) für die trockenen Bereiche verwendet werden. Die Erfassung der Wassertiefen in den nassen Bereichen ist in jedem Fall mit einem bathymetrischen (grünen) Laserscanner durchzuführen. Hinsichtlich der Georeferenzierung muss der AN sicherstellen und nachweisen, dass in den Überlappungsbereichen keine systematischen Fehler zwischen den Scanpunkten des roten und grünen Lasers auftreten und insbesondere die WLG korrekt abgeleitet wird. Bei der Verwendung von zwei Laserscanner-Systemen muss der AN für die Prüfung der Georeferenzierung der Messdaten folgendes gewährleisten und liefern:
- Die Passflächen werden mit beiden Laserscanner-Systemen vollständig erfasst.
- Lieferung der vollständigen Datensätze beider Laserscanner (grün und rot).
Für die Klassifizierung sind die Datensätze entlang der WLG aufzuteilen und mit einer Überlappung von 2,5m beidseitig der WLG (also 5m insgesamt) getrennt auszuwerten:
- Grüner Laser => Lieferung der klassifizierten Daten der nassen Bereiche
- Roter Laser => Lieferung der klassifizierten Daten der trockenen Bereiche
Während der Befliegung ist neben dem Laserscanner-System (und einem Digitalkamera- System) für die Orientierung ein Empfänger für das Globale Satellitennavigationssystem (GNSS) inkl. Korrekturdatenempfang, ein inertiales Navigationssystem (INS), sowie ein Flug- Management-System zur Einhaltung der geplanten Flugstreifen zu verwenden.
Die Kalibrierungen des Laserscanners, der Luftbildkamera und des INS dürfen nicht älter als 2 Jahre sein. Der Nachweis ist durch Vorlage des entsprechenden Kalibrierungszertifikats zu erbringen.
Die Durchführung der Befliegungen einschließlich Vorplanung und Bestimmung von geeigneten Passpunkten bzw. Passinformationen und des Einholens aller erforderlichen Genehmigungen obliegt dem AN. Die Kosten für die die Benutzung von SAPOS®- Permanentstationen sind durch den AN mit in das Angebot einzurechnen. Alle Maßnahmen zum Erreichen der vorgegebenen Koordinaten-Genauigkeiten sind im erforderlichen Umfang eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer vorzunehmen.
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Beschreibung der Leistung DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung Az: 3813E-214.02/2026-023 Sollte die bALS-Befliegung durch einen Nachunternehmer durchgeführt werden, ist dieser vom Auftragnehmer (AN) mit dem Angebot zu benennen und das Einhalten aller Vorgaben dieser LB durch den Nachunternehmer vom AN sicherzustellen.
Die Vorgaben des Kapitels 3 sind entsprechend einzuhalten. Die Festlegungen gemäß QS-3D (Anlage 5) sind nachrangig zu denen dieser Leistungsbeschreibung einzuhalten.
Mit Abgabe des Angebotes ist eine erste vorläufige Flugplanung vorzulegen (siehe Abschnitt 4.2).
4.2 Flugplanung
Die Flugstreifen sind geradlinig, parallel und gegeneinander zu befliegen, mit mindestens einem Querstreifen je Flugblock größer 5 km Länge, um den Block zu stabilisieren. Die Befliegung ist ohne Mehrfachabdeckungen, mit Ausnahme der Überlappungsbereiche und Querstreifen durchzuführen. Das Befliegungsgebiet ist lückenlos bzw. flächenhaft vollständig aufzunehmen. Dabei sind die Vorgaben zur Pulsdichte und zum Pulsabstand in der Flugplanung zu berücksichtigen und das Einhalten dieser Parameter ist in geeigneter Weise nachzuweisen.
Die Flugplanung muss so gestaltet werden, dass es nicht zu Abschattungen in Gebieten mit dichter Bebauung und in Gebieten mit großen Hangneigungen kommt, und dass ausreichend Signale auf dunklen Oberflächen empfangen werden können. Die Auswirkungen der 3D- Gelände-Topographie des Erfassungsgebietes sind in der Flugplanung zu berücksichtigen.
Sofern luftfahrtrechtliche Regelungen den Anforderungen entgegenstehen, sind entsprechend notwendige Änderungen mit dem AG abzustimmen.
Mit Abgabe des Angebots ist eine vorläufige Flugplanung abzugeben. Diese muss mindestens die folgenden Informationen enthalten:
• Flugparameter (Flughöhe, Fluggeschwindigkeit, Streifen-Überlappung, Querstreifen) • Laserparameter (Messsystem, Konfiguration, Abdeckungsbreite je Streifen) • Bildparameter (Kamerasystem, Brennweite, Abdeckungsbreite je Streifen) • Minimale Punktdichte des Laserscanners in Streifenmitte und am Streifenrand • Flugstreifen (als ESRI 3D-Shapes inkl. Attributen zur Streifennummer und -länge) • ggf. geplante Aufteilung in Blöcke • Nachweise zum Erreichen der geforderten Pulsdichte und Pulsabstand
Nach Auftragserteilung hat der AN dem AG spätestens eine Woche vor der 1. AG/AN- Besprechung eine ggf. verfeinerte und detaillierte Flugplanung, sowie folgende Nachweise in Ergänzung der obigen Punkte zu liefern:
• Finale Flugplanung (Flugstreifen, Querstreifen, Blöcke, Flugkilometer etc. wie oben) • Detaillierter Zeitplan für die Befliegung (Flugtransferzeiten, ggf. wasserstandabhängige Flugzeiten in den Messgebieten und Flugzeit je TBG) • Bearbeitungsablaufplan für die zeitliche Umsetzung des Gesamtprojekts
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Beschreibung der Leistung DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung Az: 3813E-214.02/2026-023 Der AG weißt darauf hin, dass bei Rheinkilometer 750 eine erhebliche Nähe zum Flughafen Düsseldorf (DUS) besteht. Der AN muss mit der Vorlage des Angebots erläutern, wie die bALS-Datenerfassung in diesem Abschnitt durchzuführen ist.
Im Rahmen der 1. AG/AN Besprechung wird die Flugplanung sowie das Vorgehen für BAS 1 festgelegt und mit dem AG abgestimmt.
Die allgemeine Freigabe zur Befliegung gemäß der abgenommenen Flugplanung erfolgt durch den Auftraggeber (siehe Abschnitt 4.3).
4.3 Freigabeszenario zur Befliegungsdurchführung
Um alle wetter- und insbesondere wasserstandabhängigen Befliegungen zeit- und sachgerecht beginnen und durchführen zu können, ist von AG und AN folgendes Szenario verbindlich einzuhalten:
• Stufe 1: Information des AN durch den AG, dass in 14 Tagen davon ausgegangen werden kann, dass die Befliegung wegen des Wasserstandes beginnen könnte, d. h., der AN hat die Befliegung einzuplanen. Die Flugplanung wird (falls noch nicht erfolgt) final abgestimmt und vom AG zur Befliegung freigegeben.
• Stufe 2: Der AN informiert den AG spätestens 2-3 Tage vor einer geplanten Befliegung über die vorhergesagten Pegel- bzw. Wasserstände, sowie die Wetterprognose für den geplanten Befliegungszeitraum und ggf. geplante Blockbildungen für die Befliegung. Dafür ist eine Tabelle gemäß Abschnitt 3.3 Tabelle 3 zu erstellen.
Falls notwendig, kann auch eine tägliche Rücksprache im Befliegungszeitraum zwischen AG und AN vereinbart werden. Die für die Freigabe und Abstimmung verantwortlichen Personen auf AG-Seite werden bei der 1. AG/AN-Besprechung bekanntgegeben.
4.4 Befliegung
Die Befliegung und damit verbunden auch die technischen Parameter der eingesetzten Erfassungssysteme sind so zu konfigurieren, dass alle in Abschnitt 3.1 gestellten Forderungen unter Berücksichtigung der örtlichen Topografie erfüllt werden.
Datenlücken sind nur zulässig in Bereichen total reflektierender Oberflächen (z.B. auf Wasserflächen, Solarpaneelen etc.).
Der AN hat mit einem Flight-Management-System oder einem ähnlichen Verfahren sicher zu stellen, dass die mit dem AG abgestimmte Flugplanung bestmöglich eingehalten wird. Abweichungen von der Flugplanung hat der AN unverzüglich anzuzeigen.
Der AN hat dem AG die Kennung des Messflugzeugs mitzuteilen. Während der Befliegung ist der ADS-B Transponder einzuschalten. Über den Transponder sind mindestens Kennung, barometrische Höhe und die Fluggeschwindigkeit zu übermitteln.
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Beschreibung der Leistung DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung Az: 3813E-214.02/2026-023
Zur Dokumentation der Befliegung ist eine Excel-Tabelle mit folgendem Inhalt zu erstellen (je Flugstreifen in einer Zeile):
Tabelle 4: Flugprotokoll bei Durchführung eines Fluges:
• Nummer des Flugstreifens • Anfangs- und Endkoordinaten des Flugstreifens (UTM-Ostwert_Anfang, UTM- Nordwert_Anfang, UTM-Ostwert_Ende, UTM-Nordwert_Ende) • Datum, Anfangs- und Endzeit (MEZ) • die laut PegelOnline aufgetretenen Wasserstände am Anfang und Ende des Flugtages
4.5 Datenlieferung Flug-Dokumentation
Spätestens am 2. Tag nach Ausführung eines Fluges ist dem AG ein Flugprotokoll gemäß Abschnitt 4.4 Tabelle 4 und eine Dokumentation des Befliegungsfortschritts zu übergeben. Zeitnah (innerhalb von max. 10 Arbeitstagen nach Befliegung) sind auch die folgenden Befliegungsdaten an den AG zu liefern:
• Flugachsen (Trajektorien) der einzelnen Flugstreifen (Format: ESRI Linien-Shape)
• Begrenzungspolygone der der einzelnen Flugstreifen (Format: ESRI Polygon-Shape)
(Siehe auch Kapitel 11).
4.6 Passpunkte / Passflächen
Die Beschaffung evtl. noch notwendiger Grundlageninformationen für die Vorplanung und die Bestimmung von geeigneten Passpunkten bzw. Passflächen und das Einholen aller hierfür erforderlichen Genehmigungen obliegt dem AN.
Für die Messung der Passflächen sind die Vorgaben aus der Anlage 8 einzuhalten.
Die Kosten für die Benutzung von SAPOS®-Referenzstationen sind durch den AN mit in das Angebot einzurechnen.
Alle Passflächen und –punkte sind an den AG zu liefern (siehe Kapitel 11).
4.7 bALS-Datenprozessierung
Alle bALS-Daten sind im unter Abschnitt 0 genannten Koordinatenreferenzsystem zu prozessieren und zu liefern.
Die im Folgenden aufgeführten Genauigkeitsangaben sind immer als absolute erweiterte Objektpunktunsicherheit U95 (p= 95%) zu verstehen. Als Objektpunkt wird der Messwert verstanden.
Die Flugstreifenanpassung unterschiedlicher Flugstreifen ist relativ und absolut auszuführen.
Für die maximale mittlere Abweichung als relative Genauigkeit zwischen den Flugstreifen nach der Anpassung sind folgende Werte vorgegeben:
• Lagegenauigkeit von Δ = Δ ≤ ± 10cm x y • Höhengenauigkeit von Δh ≤ ± 5 cm
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Beschreibung der Leistung DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung Az: 3813E-214.02/2026-023 Die bALS-Daten sind mit folgenden absoluten Genauigkeiten (95%-Wahrscheinlichkeit) zu erfassen und zu prozessieren:
• Lagegenauigkeit von Ux = Uy ≤ ± 30cm • Höhengenauigkeit von Uh ≤ ± 15 cm
Die Laserdaten sind immer zu plausibilisieren und grobe Fehlmessungen (wie z.B. Luftpunkte, oder „Untergrund“-Punkte weit oberhalb/unterhalb des eigentlichen Erfassungsbereichs) zu eliminieren. Sonstige Fehlmessungen, die z.B. durch Vögel, Hochspannungsleitungen etc. verursacht werden, sind in Klasse 1 zu verschieben (siehe auch LAS-Klassifizierungsschlüssel in Abschnitt 5.2).
Die Verfahren sind im Projektbericht zu erläutern. Die Ergebnisse der ausgeführten Blockausgleichung sind beizufügen, grafisch aufbereitet darzustellen und zu begründen. Die erreichte mittlere Genauigkeit ist anzugeben und zu dokumentieren.
Zur Erfassung, Klassifizierung und Lieferung der bALS-Daten sind grundsätzlich die Vorgaben gemäß QS-3D (siehe Anlage 5) einzuhalten. Dabei sind die Festlegungen dieser Leistungs- beschreibung vorrangig.
4.8 Datenlieferung bALS-Ergebnisse
Die Lieferung der Ergebnisse des Bearbeitungsabschnitts BAS 1 „bALS – Geländedaten- erfassung“ umfasst die in den Abschnitten 3.5 und 3.6 aufgeführten Produkte (siehe auch Kapitel 11):
-
Begrenzungspolygone der einzelnen Flugstreifen
-
Pulsdichtekarten
-
Intensitätsbilder
-
Schummerungskarte
-
Grobgeoreferenzierte, plausibilisierte und Full-Waveform-prozessierte Daten der Laserbefliegung
-
Georeferenzierte bALS-Daten
-
Klassifizierte bALS-Daten
-
Wasser-Land-Grenze
-
Technischer Teilbericht zum BAS 1 (siehe Abschnitt 4.9)
Alle aufgeführten Ergebnisdatensätze des BAS 1 sind dem AG gemäß Zeitplan per Datenaustauschplattform zur Verfügung zu stellen (siehe Anmerkungen in Abschnitt 8.1).
4.9 Technischer Teilbericht
Die Beschreibung der Bearbeitung und der Ergebnisse sind dem AG, detailliert und gegliedert ausgearbeitet, in einem Technischen Teilbericht zum BAS 1 vorzulegen und seitens des AN mit ihm zu besprechen. Darauf aufbauend ist der Technische Teilbericht BAS 1 bei Bedarf auf Anforderung des AG zu überarbeiten und dann endgültig im docx- und pdf-Format zu liefern.
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Beschreibung der Leistung DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung Az: 3813E-214.02/2026-023
5 Klassifizierung der bALS-Daten – BAS 2
5.1 Ausführung
Die Bearbeitung zur Erstellung der klassifizierten bALS-Daten gemäß Abschnitt 3.7 und QS- 3D (Anlage 5) ist jeweils getrennt für jedes TBG in folgenden zwei Leistungsphasen (LP) auszuführen:
• BAS 2 – LP 1: In der LP 1 sind mehrere charakteristische Bereiche mit insgesamt 27 von 671 Kacheln à 1 x 1 km² (siehe Anlage 4) nach Vorgaben des AG zu bearbeiten.
Das fachliche Vorgehen entsprechend QS-3D ist einzuhalten. Weitere fachliche Vorgaben wie z. B. die Konstruktion und Einbindung der Datengrenzlinien zwischen trockengefallenem und nicht trockengefallenen Geländeflächen (WLG) sowie der Softwareeinsatz sowie die Modellierungsansätze sind in einer AG/AN-Besprechung abzustimmen. In diesem Zusammenhang hat der AN bereits einen 1. Lösungsvorschlag zu präsentieren. Die Bearbeitung und die Ergebnisse sind seitens des AN in einem Technischen Zwischenbericht im docx- und PDF-Format, abgestimmt mit dem AG, zu dokumentieren.
• BAS 2 – LP 2: Diese LP wird gesondert nach erfolgreicher Bearbeitung der LP 1 freigegeben und umfasst jeweils die Bearbeitung der gesamten TBG. Die Bearbeitung hat entsprechend dem abgestimmten Technischen Zwischenbericht zu erfolgen.
Die Termine der Detaillieferungen sind in AG/AN-Besprechungen abzustimmen und in den Bearbeitungsablaufplan zu übernehmen.
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Beschreibung der Leistung DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung Az: 3813E-214.02/2026-023 5.2 LAS-Klassifizierungsschlüssel
Alle gemessenen Laserpunkte sind (innerhalb des GBG, siehe Anlage 1) bestmöglich gemäß den angegebenen Objektklassen des nachfolgenden Klassifizierungsschlüssels zu klassifizieren. Dabei hat die Trennung zwischen Land- und Wasserflächen Flugstreifenweise zu erfolgen, um die ggf. veränderten Wasserstände zwischen verschiedenen Flugstreifen berücksichtigen zu können. Zur Klassifizierung und Datenlieferung im LAZ-Format sind die Vorgaben in der folgenden Tabelle einzuhalten:
Tabelle 5: Relevanter LAS-Klassifizierungsschlüssel und Produktrelevanz
| Klasse | Objekt | DGMW | DOM | Erford. | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Sonstige Punkte, weder DGM- noch DOM relevant | Nein | Nein | Ja | ||||||||||
| ([Strom-] Leitungsdrähte, bewegliche Objekte wie z.B. Lebewesen, | ||||||||||||||
| Verkehrsmittel, Kräne, Container, temporäre Objekte wie Halden, | ||||||||||||||
| Dungstellen, Baugruben etc., Klärbecken, Schwimmbecken, | ||||||||||||||
| Solaranlagen, Lichtschächte, Kellereingänge, senkrechte Oberflächen | ||||||||||||||
| bei Kaimauern und Spundwänden, Zufahrten zu den Tiefgaragen, | ||||||||||||||
| Verkehrsinfrastruktur, Spielgeräte, etc.) | ||||||||||||||
| 2 | Geländepunkte, allgemein (Boden und trocken gefallene Gewässerflächen) | Ja | Ja | Ja | ||||||||||
| 3 | niedrige Vegetation (< 0,5m) | Nein | Ja | Ja | ||||||||||
| 4 | mittlere Vegetation (0,5 bis 5,0m) | Nein | Ja | Ja | ||||||||||
| 5 | hohe Vegetation (> 5,0m) | Nein | Ja | Ja | ||||||||||
| 6 | Gebäudepunkte | Nein | Ja | Ja | ||||||||||
| 7 | Ausreißer (offensichtliche Fehlmessungen von Hoch- und Tiefpunkten, | Nein | Nein | nach | ||||||||||
| Rauschen) | Bedarf | |||||||||||||
| 9 | Gewässerpunkte, gemessen (Wasseroberfläche auf Basis von bALS) | Nein | Ja | Ja | ||||||||||
| 20 | Nicht-Geländepunkte, allgemein (Brückenfahrbahnen, Abdeckung der | Nein | Ja | Ja | ||||||||||
| Unterführungen, Leuchttürme ohne Hausumringe, Fabrikanlagen, | ||||||||||||||
| Schornsteine, Terrassen, Mauern breiter als 25 cm, Stege und Anleger, | ||||||||||||||
| sonstige DOM-relevante Punkte, die nicht in anderen Klassen sind) | ||||||||||||||
| 25 | Wasserbauwerkspunkte (z.B. Buhnen, Lahnungen, Parallelwerke, Leitdämme, nicht bewegliche Bauteile von Anlegebrücken, Sperrwerken, Schleusen (außer den beweglichen Teilen), Wehren etc.) | Ja | Ja | Ja | ||||||||||
| 26 | Brückenfundamentpunkte (Widerlager, Pfeiler, Dalben breiter als | Ja | Nein | Ja | ||||||||||
| 1x1 m) | ||||||||||||||
| 40 | Gewässerboden, gemessen (auf Basis von bALS) | Ja | Nein | Ja |
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Beschreibung der Leistung DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung Az: 3813E-214.02/2026-023 5.3 Wasser-Land-Grenze (WLG)
Die Wasser-Land-Grenze (WLG) ist die Datengrenzlinie zwischen trocken- und nicht trockengefallenen Gelände- und Uferflächen und ist für jeden Flugstreifen separat aus den bALS-Daten abzuleiten, um die ggf. zwischen den Flugstreifen veränderten Wasserstände zu berücksichtigen.
5.4 AN-Qualitätssicherung
Es ist sicherzustellen, dass durch die Klassifizierung keine Geländeformen wie Rücken, Dämme oder Dünenkronen, sowie Gewässerbauwerke wie Buhnen, Stein- und Buschlahnungen, Deckwerke, Schutzmauern oder Deiche etc. ausgefiltert werden.
Für die Klassifizierung wird eine Korrektheit von mindestens 95 % der Punkte je Klasse und Kachel vorgegeben.
Es wird davon ausgegangen, dass zum Erreichen dieser Forderungen interaktive, manuelle Bearbeitungen notwendig sind, doch liegen diese im eigenen Ermessen des AN und werden nicht gesondert abgegolten.
Der AN hat mindestens die QS-Maßnahmen entsprechend QS-3D (Anlage 5) auszuführen.
Aus den zu liefernden Prüfprotokollen sollen des Weiteren kachelweise Bearbeiter, Prüfer sowie Art und Weise der durchgeführten Qualitätskontrolle hervorgehen. Das geplante bzw. verwendete Auswerteverfahren ist bei der Angebotsabgabe bzw. im Projektbericht prinzipiell zu erläutern.
5.5 Datenlieferung
Die Lieferung der Ergebnisse des Bearbeitungsabschnitts BAS 2 „Klassifizierung der bALS- Daten“ umfasst die in Abschnitt 3.7 aufgeführten Produkte (siehe auch Kapitel 11):
- Georeferenzierte, plausibilisierte und klassifizierte bALS-Daten
- Wasser-Land-Grenze
- des technischen Teilberichts zum BAS 2 (siehe Abschnitt 5.6)
Alle aufgeführten Ergebnisdatensätze des BAS 2 sind dem AG per Datenaustauschplattform zur Verfügung zu stellen (siehe auch Anmerkungen im Abschnitt 8.1).
5.6 Technischer Teilbericht
Die Vorgehensweise der Bearbeitung für die Klassifizierung und die Beschreibung der Ergebnisse sind dem AG detailliert und gegliedert ausgearbeitet in einem technischen Teilbericht BAS 2 vorzulegen und bei Bedarf auf Anforderung des AG zu überarbeiten und dann endgültig im docx- und PDF-Format zu liefern.
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6 Abschlussbericht – BAS 3
Auf der Basis der jeweiligen zu liefernden Teilberichte, mit chronologischer Abfolge der Teil- berichte, sowie ggf. ergänzender Kommentare über das Gesamtprojekt ist dem AG ein detaillierter und gegliederter Abschlussbericht vorzulegen und seitens des AN mit ihm zu besprechen.
Dabei werden an den Abschlussbericht folgende Anforderungen gestellt:
- Alle Informationen und Abbildungen aus den Teilberichten sollen in den Gesamtbericht inhaltsgleich übernommen werden (abgesehen von rein orthografischen Korrekturen)
- Die Gliederung des Abschlussberichtes enthält die einzelnen Bearbeitungsschritte (entsprechend der Teilberichte) als Hauptkapitel, ggf. noch ergänzt um ein Einleitungs- und ein Schlusskapitel
- Anlagen zu den Teilberichten werden nur im Ausnahmefall nach Absprache mit dem AG als Gesamtanlagen ganz am Ende des Dokuments angehängt
- Es ist ein Gesamt-Inhaltsverzeichnis zu erstellen, in welchem mindestens die Unterkapitel der 2. Ebene (= Unterkapitel innerhalb der Teilberichte), auf Anforderung auch der 3. Ebene, mit aufgeführt sind
- Aus dem Gesamt-Inhaltsverzeichnis müssen die entsprechenden Haupt- und Unterkapitel (mindestens der 2. Ebene, auf Anforderung auch der 3. Ebene) als Link direkt verknüpft sein, so dass in diesem sehr umfangreichen Dokument schnell auf diejenigen Abschnitte zugegriffen werden kann, die für eine bestimmte Fragestellung interessant sind
- Verweise auf Grafiken und Tabellen im Text sollten ebenfalls verlinkt sein
Der Abschlussbericht ist bei Bedarf auf Anforderung des AG zu überarbeiten und dann endgültig im docx- und pdf-Format zu liefern.
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7 Bearbeitungsablauf-, QS- und Datensicherungsplan
Alle im Folgenden genannten Unterlagen sind spätestens eine Woche vor der 1. AG/AN- Besprechung zu liefern.
• Bearbeitungsablaufplan: Vor Beginn der fachlichen Bearbeitung ist seitens des AN ein detaillierter Entwurf eines Bearbeitungsablaufplans vorzulegen, mit dem AG auf der 1. AG/AN-Besprechung abzustimmen und anschließend als quasi endgültige Version in digitaler Form im xlsx, und PDF-Format zu liefern. Entsprechend dem Projektfortschritt ist der Bearbeitungsablaufplan bei wesentlichen Änderungen, mindestens monatlich jeweils in der ersten Arbeitswoche des Monats, seitens des AN in Zusammenarbeit mit dem AG zu aktualisieren und erneut zu liefern. Eine Muster-Exceldatei wird vom AG zur Verfügung gestellt.
• AN-Qualitätssicherungsplan: Analog dem vorgenannten Vorgehen im Kontext mit dem Bearbeitungsablaufplan ist auf der 1. AG/AN-Besprechung ein detaillierter Entwurf eines AN-QS-Plans vorzulegen und abzustimmen. Der QS-Plan muss die vollständige AN-Prozesskette abbilden. Mit allen Lieferungen und Teillieferungen sind produktbezogene unterzeichnete Prüfprotokolle vorzulegen. Erst wenn die jeweiligen vollständigen Lieferungen beziehungsweise Teillieferungen mit den Prüfprotokollen vorliegen, beginnt die vertragsgemäße Abnahme.
• Datensicherungsplan: Im Rahmen der 1. AG/AN-Besprechung ist weiterhin ein vom AN einzuhaltender Datensicherungsplan vorzulegen und abzustimmen, der einen Zeitraum von drei Jahren nach erfolgter Schlussabnahme berücksichtigt.
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8 Ausführungsfristen und Abstimmungsgespräche
8.1 Ausführungsfristen und Datenlieferungen
Alle Datenlieferungen erfolgen über die Datenaustauschplattform (DAP) zur Prüfung und Qualitätssicherung an den AG, sofern der AG nichts Anderes vorgibt. Bei interaktiven Bearbeitungen während der BAS bzw. bei Nichtabnahme durch den AG, erfolgt ein schriftlicher Hinweis an den AN mit der Aufforderung zur Überarbeitung und anschließender Neulieferung der betreffenden Daten über die Datenaustauschplattform.
Jede Bereitstellung von Daten des AN ist zusätzlich mit einer Mail an das Funktionspostfach des AG anzukündigen: DGM-W_Rh.FGeo@wsv.bund.de
Jegliche Kommunikation zwischen AG/AN hat über das Funktionspostfach stattzufinden.
Nach Abschluss aller BAS sendet der AN eine finale Datenlieferung mit allen AN-Daten jeweils in 3-facher Ausfertigung an den AG mittels USB3-HDDs. Diese HDDs verbleiben anschließend dauerhaft beim AG und gehen in dessen Eigentum über.
Folgende Lieferzeitpunkte sind einzuhalten:
Tabelle 6: Lieferzeitpunkte
| Leistung | Zeitpunkt | Lieferung via. | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bearbeitungsablauf-, Qualitätssicherungs- und | 1 Woche vor 1. AG/AN-Besprechung | 1 Woche vor 1. AG/AN-Besprechung | ||||||
| Datensicherungsplan, detaillierte Flugplanung | ||||||||
| BAS 1 (Flugprotokolle) | 2 Arbeitstage nach Flug | DAP | ||||||
| BAS 1 (Trajektorien, Begrenzungspolygone | 10 Arbeitstage nach Flug | DAP | ||||||
| der Flugstreifen) | ||||||||
| BAS 1 (bALS-Datenerfassung, Rohdaten, Pulsdichtekarten) | 6 Wochen nach Befliegung | DAP | ||||||
| BAS 1 (Full-Waveform Prozessierung der | 4 Monate nach Befliegung | DAP | ||||||
| bALS-Daten für die Gewässerbereiche; | ||||||||
| plausibilisiert und georeferenziert) | ||||||||
| BAS 2 LP1 (Klassifizierung der bALS-Daten) | 2 Monate nach Abnahme BAS 1 | DAP | ||||||
| BAS 2 LP2 (Klassifizierung der bALS-Daten) | Nach Absprache in 1. AG/AN- | DAP | ||||||
| Besprechung | ||||||||
| BAS 3 (Abschlussbericht) | 2 Wochen nach Abnahme aller Lieferungen der LP2-Auswertungen | DAP | ||||||
| Finale Lieferung aller Produkte und AN-Daten | 2 Wochen nach Abnahme BAS 3 | 3 HDDs |
Der genaue Befliegungszeitpunkt kann aufgrund der Abhängigkeit von Pegelständen und Wetterverhältnissen nicht im Vorhinein festgelegt werden.
Für die Planung wird ein genauer Zeitplan (inkl. Datum) für die Lieferung der einzelnen Leistungen nach Beauftragung zwischen AG und AN abgestimmt. Dabei ist eine nach Teilbearbeitungsgebieten (TBG) aufgeteilte und verzahnte Bearbeitung vorgesehen.
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Beschreibung der Leistung DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung Az: 3813E-214.02/2026-023 Nach Durchführung der Befliegung in einem geeigneten Wetterfenster und bei den spezifizierten Pegelständen wird der Termin für die Fertigstellung ggf. aktualisiert und verbindlich neu festgelegt.
Eine Verzeichnisstruktur wird vom AG vorgegeben und muss bei Lieferungen eingehalten werden. Die Übergabe der Verzeichnisstruktur und des Zugangs zur Datenaustauschplattform erfolgt im Rahmen der 1. AG/AN Besprechung.
8.2 AG/AN Besprechungen
Im Rahmen des Projektes sind mindestens folgende AG/AN Besprechungen durchzuführen.
Tabelle 7: AG/AN Besprechungen
| AG/AN Besprechung | Wann (Inhalt) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 1 | Startgespräch nach Auftragsbestätigung durch den AG | |||
| (Flugplanung und Bearbeitung der BAS 1 und BAS 2) | |||||
| 2 | Wöchentliche Besprechung (unter 20min Dauer) ab KW49 2026 zu Wasserständen/Flugbedingungen – bis zum Abschluss bALS-Datenerfassung | ||||
| 3 | Nach 1. Lieferung BAS2 LP1 (klass. bALS-Daten) | ||||
| 4 | Nach 1. Lieferung BAS2 LP2 (klass. bALS-Daten) |
Sofern sich der Bedarf für weiterführende AG/AN Besprechungen ergibt, sind diese mit dem AG zu vereinbaren und durchzuführen.
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9 Allgemeine Regelungen
9.1 Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen AG und AN
Die Auftragsbearbeitung soll in enger Zusammenarbeit zwischen AG und AN erfolgen. Es finden am Bedarf orientierte AG-/AN-Besprechungen statt. Die Anberaumung dieser Besprechungen kann durch den AG oder den AN nach gemeinsamer Absprache erfolgen.
Von diesen Besprechungen erstellt der AN eine Ergebnisniederschrift in Abstimmung mit dem AG per E-Mail. Abschließend wird diese Ergebnisniederschrift von beiden Seiten schriftlich verbindlich anerkannt.
9.2 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ab der Auftragserteilung an allen digitalen Daten, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags aufgezeichnet und erstellt werden, das ausschließliche, örtlich unbeschränkte, dauerhafte, übertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche Nutzungsrecht ein, über das der Auftraggeber uneingeschränkt weiter verfügen kann. (2) Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die gelieferten Daten: • digital oder analog dauerhaft oder temporär zu speichern, zu laden, anzuzeigen und ablaufen zu lassen, • abzuändern, zu bearbeiten oder auf anderem Weg umzugestalten, • auf einem beliebigen bekannten Medium oder in einer anderen Weise zu speichern, zu vervielfältigen, auszustellen, zu veröffentlichen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben, • in Datenbanken, Datennetzen und Online-Diensten einzusetzen, einschließlich des Rechts, die Daten den Nutzern der vorgenannten Datenbanken, Netze und Online- Dienste zur Recherche und zum Abruf mittels vom Auftraggeber gewählter Werkzeuge bzw. zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen, • durch Dritte zu nutzen oder für den Auftraggeber betreiben zu lassen. 9.3 Verweis auf Besondere Vertragsbedingungen
Des Weiteren gelten die besonderen Vertragsbedingungen (siehe „Besondere-Vertragsbedingungen (BVB) für DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung“). 9.4 Sonstiges
Der Auftragnehmer hat von sich aus die Wettermeldungen und Wasserstands-Vorhersagen zu verfolgen und bei Gefahr entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Für Schäden und Verluste an Maschinen, Geräten, sonstigen Einrichtungen und Material übernimmt der Auftraggeber keine Haftung.
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Beschreibung der Leistung DGM-W Niederrhein – bALS-Befliegung mit Klassifizierung Az: 3813E-214.02/2026-023 Alle entstehenden Mehrkosten (z.B. infolge von Behinderung durch irgendwelche Umstände, wie Hochwasser, Seegang, Witterungseinflüsse, Überfliegungseinschränkungen, Flugplatz- öffnungszeiten usw.) sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Ebenso sind eventuell erforderlich werdende Überstunden, Schichtarbeit, Sonntagsarbeit usw. mit den Angebotspreisen abgegolten.
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsaufnahme alle erforderlichen Genehmigungen zu verschaffen.
Die allgemein geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten, und der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, die notwendig sind, um Personen- und Sachschäden zu verhindern. Für die Sicherheit auf den eingesetzten Geräten und für etwaige durch ungenügende Sicherheitsmaßnahmen hervorgerufene Unfälle ist der Auftragnehmer allein verantwortlich.
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10 Zusammenstellung der vom AG bereitgestellten Daten
Seitens des AG werden dem AN folgende Daten zur Auftragserledigung bereitgestellt:
| Lfd. Nr. | Datensatz | Datenbereitstellung | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung | Spezifikation | gem. | Termin | ||||||||
| Abschn. | |||||||||||
| 1 | Kachel- und Gebietsübersichten | ||||||||||
| 1.1 | Gesamtbearbeitungsgebiet: Anl01_GBG_NRh.zip | ESRI-Shapefile | 2.2 | Teil der LB | |||||||
| 1.2 | Teilbearbeitungsgebiete: TBG_bALS_NRh.zip | ESRI-Shapefile | 2.3 | Teil der LB | |||||||
| 1.3 | Kachelung Gesamtbearbeitungsgebiet: (1 x 1 km²-Übersicht): Anl03_Kacheln_NRh.zip | ESRI-Shapefile | 0 | Teil der LB | |||||||
| 1.4 | Kachelung LP1-Gebiete: Anl04_Kacheln_NRh_LP1.zip | ESRI-Shapefile | 2.5 | Teil der LB | |||||||
| 2 | Grundlagendaten | ||||||||||
| 2.1 | Gitterdatei GNTRANS.WSV | 0 | mit Auftragserteilung | ||||||||
| 2.2 | Geoidmodell GCG 2016 | 0 | mit Auftragserteilung | ||||||||
| 2.3 | Kartenwerk (DBWK 1:2000) | DGN | 0 | Bei Bedarf AN | |||||||
| 3 | Sonstige Daten | ||||||||||
| 3.1 | Polygone Brückenfundamente | ESRI-Shapefile | Bei Bedarf AN | ||||||||
| 3.2 | Hausumringe für das GBG | ESRI-Shapefile | Bei Bedarf AN |
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11 Zusammenstellung der zu liefernden AN-Ergebnisse
Seitens des AN sind dem AG folgende Ergebnisse inklusive einer jeweiligen Inhaltsübersicht zu liefern:
| Lfd. | Produkte | Produkt- | Datenformat | Einheit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | bezeichnung | |||||||||
| Projektsteuerung | ||||||||||
| 0 | Bearbeitungsablauf-, QS- und Datensicherungsplan (gemäß Kapitel 7) | |||||||||
| 0.1 | Bearbeitungsablaufplan | BAP | xlsx, PDF | 1. Woche jedes Monats | ||||||
| 0.2 | QS-Plan | QSP | xlsx, PDF | |||||||
| 0.3 | Datensicherungsplan | DSP | xlsx, PDF | |||||||
| Geländedatenerfassung – BAS 1 | ||||||||||
| 1.1 | bALS-Flug Allgemein | |||||||||
| 1.11 | Flugplanung (u. a. gem. QS-3D) | ESRI-Shapefile | GBG | |||||||
| 1.12 | QS-3D-Nachweise, Kalibrierungen: Laserscanner, INS und Luftbildkamera | diverse | GBG | |||||||
| 1.13 | Wetter- und Wasserstands- bedingungen, gem. Abschnitt 3.3, Tabelle 3 | bALSWet | xlsx | GBG bzw. je Flugtag | ||||||
| 1.14 | Flugprotokolle gem. Abschnitt 4.4,Tabelle 4 | bALSProt | xlsx | GBG bzw. je Flugtag | ||||||
| 1.2 | bALS-Flug, Basiskoordinatenreferenzsystem | |||||||||
| 1.21 | Trajektorien | bALStratg | ASCII | GBG, tageweise | ||||||
| 1.22 | Trajektorien, alle zusammen | bALStrazu | ESRI-Shapefile | GBG | ||||||
| 1.23 | Berechnungsprotokoll der Trajektorien (insbesondere die Koordinaten der Referenzstationen müssen darin enthalten sein) | bALSrech | diverse | GBG | ||||||
| 1.24 | Begrenzungspolygone der tatsächlichen Flugstreifen | bALSflugstr | ESRI-Shapefile | GBG | ||||||
| 1.3 | bALS-Passflächen und Passpunkte | |||||||||
| 1.31 | bALS-Passflächen, Beschreibungen | bALSpassdoc | docx, PDF | GBG | ||||||
| 1.32 | bALS-Passflächen, Koordinaten | bALSpassf | ASCII + ESRI- Shapefile | GBG | ||||||
| 1.4 | Luftbilder | |||||||||
| 1.41 | Luftbilder | LB20 | GeoTIFF, tfw | GBG | ||||||
| 1.42 | Orientierungen der Luftbilder | LBOrie | ASCII | GBG |
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| Lfd. | Produkte | Produkt- | Datenformat | Einheit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | bezeichnung | |||||||||
| 1.5 | bALS-Prozessierung und Georeferenzierung | |||||||||
| 1.51 | bALS-Daten: FWF-prozessiert, refraktionskorrigiert, plausibilisiert, grob georeferenziert, flugstreifenweise | bALSroh_sss (sss = Flugstreifen Nr.) | LAZ | je Flugstreifen, GBG | ||||||
| 1.52 | bALS-Daten: streifenabgeglichen, georeferenziert, flugstreifenweise | bALSgeo_sss (sss = Flugstreifen Nr.) | LAZ | je Flugstreifen, GBG | ||||||
| 1.53 | QS-3D-Nachweise, Pulsdichtekarten (GSD = 5,0m) | bALS500di | GeoTIFF, tfw | GBG | ||||||
| 1.54 | bALS-WLGen, Datengrenzlinien zwischen trockengefallenen und nicht trockengefallenen Geländeflächen | bALSwlg | ESRI-Polygon- Shapefile, | LP1/LP2 TBG | ||||||
| 1.55 | bALS-Intensitätsbilder (Farbtiefe= 8 Bit, GSD= 50 cm) | bALS50int | GeoTIFF, tfw | 1 x 1 km² | ||||||
| 1.56 | QS-3D-Nachweise, Schummerungen (GSD = 2,5m) | bALS250sch | GeoTIFF, tfw | GBG | ||||||
| 1.57 | QS-3D-Nachweise Genauigkeiten Streifenabgleich und Georeferenzierung | bALSQSgeo | Diverse, PDF | GBG | ||||||
| 1.58 | Technischer Teilbericht BAS 1: bALS- Flug (inkl. Daten-Prozessierung, Full- Waveform Auswertung und Georeferenzierung) | TBbALS | docx, PDF | GBG | ||||||
| 1.59 | Produkt- und lieferungsbezogene Prüfprotokolle | Diverse, PDF | GBG | |||||||
| Georeferenzierte, plausibilisierte und klassifizierte bALS-Daten – BAS 2 | ||||||||||
| 2 | bALS-Klassifizierung | |||||||||
| 2.1 | Georeferenzierte und klassifizierte 3D- Messpunkte nach Klassifizierungsschlüssel gem. Abschnitt 5.2, Gesamt | bALSKlas | LAZ, | 1 x 1 km² | ||||||
| 2.2 | Technischer Teilbericht BAS 2: bALS- Datenklassifizierung | TBKlas | docx, PDF | LP1/LP2 GBG | ||||||
| 2.3 | QS-Nachweise, Produkt- und lieferungsbezogene Prüfprotokolle | diverse | LP1/LP2 TBG | |||||||
| Abschlussbericht – BAS 3 | ||||||||||
| 3.1 | Technischer Gesamtprojektbericht | Abschlussbericht_bA LS_NRh_2026 | docx, PDF | Gesamtprojekt |
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