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VERGABEUNTERLAGEN
2026000230
Beschaffung und Austausch von vier Dampfsterilisatoren
einschließlich Reindampferzeugung, Shuttle-System,
IT-Anbindung und Vollservice – AEMP Klinikum Fulda
Offenes Verfahren (EU) (VgV)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER Klinikum Fulda gAG Pacelliallee 4, 36043 Fulda, Deutschland
25.09.2026
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Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1
Projektinformation.................................................................................................................................................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 7
Bewerbungs- und Vertragsbedingungen Stand 07-26..................................................................................... 7
Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 26
Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 32
Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 36
Anlagen.................................................................................................................................................................... 39
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Allgemeine Informationen zum Verfahren
Beschaffung und Austausch von vier Dampfsterilisatoren einschließlich
Reindampferzeugung, Shuttle-System, IT-Anbindung und Vollservice – AEMP
Klinikum Fulda
Verfahrensnummer: 2026000230
I. Allgemeines
Es ist beabsichtigt, die oben bezeichneten Leistungen zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen die sich insbesondere aus der auf der elektronischen Vergabeplattform hinterlegten Leistungsbeschreibung ergeben.
Allgemeines
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von Beschaffung und Austausch von vier Dampfsterilisatoren einschließlich Reindampferzeugung, Shuttle-System, IT-Anbindung und Vollservice – AEMP Klinikum Fulda.
Administrativ wird die Ausschreibung über die eVergabe Lösung der EKK plus GmbH (100%ige Tochter der GDEKK GmbH) abgewickelt.
Auftraggeber (AG) werden die teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen (vorliegend Klinikum Fulda gAG ) unmittelbar und nicht die GDEKK GmbH oder die EKK plus GmbH. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Soweit die Plattform einen Ausdruck der Unterlagen als pdf zulässt, weisen wir darauf hin, dass diese Unterlagen als pdf nur eine Unterstützung darstellen, diese aber nicht verbindlich sind. Maßgeblich ist die Ansicht der Plattform und die dort hinterlegten Unterlagen. Es handelt sich um eine ganzheitliche eVergabelösung.
Es werden ausschließlich elektronische Angebote über die Plattform zugelassen.
Auskünfte erteilt ausschließlich die EKK plus GmbH.
Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.
Weiterhin ist zu beachten, dass die elektronische Angebotsabgabe Teil des umfassenden und ganzheitlichen Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe) ist. Die Angebote sind wie auf der Ausschreibungsplattform beschrieben abzugeben. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote aufrechterhalten. Die elektronischen Angebote werden verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangsstempel versehen und können weder durch Vergabebeteiligte noch durch den Dienstleister technisch eingesehen werden.
Bieterfragen können im Angebotsassistenten über das Nachrichtenmodul an die
Vergabestelle gerichtet werden.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
| Auftragsnummer | 2026000230 |
|---|---|
| Maßnahme | |
| Auftragsbezeichnung | Beschaffung und Austausch von vier Dampfsterilisatoren einschließlich Reindampferzeugung, Shuttle-System, IT-Anbindung und Vollservice – AEMP Klinikum Fulda |
| Auftragsbeschreibung | Austausch von vier vorhandenen Dampfsterilisatoren der AEMP durch vier Dampfsterilisatoren als Durchlader mit jeweils 9 StE. Zum Projekt gehören elektrische Reindampferzeuger, Kühlkreislaufanbindung, automatische Entladung, Aufarbeitung oder Ersatz des vorhandenen Hammerlit-Shuttle-Systems , Edelstahlverkleidung, Instacount-Anbindung, Demontage/Entsorgung der Altanlagen, Montage, Inbetriebnahme, Validierung, Schulung und ein Vollservicekonzept bis |
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zum Ende des 10. Betriebsjahres.
VERFAHREN
| Auftraggeber | Klinikum Fulda gAG |
|---|---|
| Weitere Auftraggeber | |
| Auftraggebertyp | Öffentlicher Auftraggeber |
| Liefer-/Ausführungsort | 36043Fulda |
| Leistungsart | Lieferleistung |
| Vergabeart | Offenes Verfahren (EU)(VgV) |
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
| Losweise Vergabe | Nein | |
|---|---|---|
| Art der losweisen Vergabe | ||
| Höchstzahl der Lose pro Angebot | ||
| Zuschlagskriterium | Wirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung Gewichtung: 50%: 50% | |
| Klassifizierungen | Code Bezeichnung Medizinische 33100000-1 Geräte | Bezeichnung |
ANGEBOTE
| Mehrere Hauptangebote zugelassen | Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig |
|---|---|
| Nebenangebote | Nebenangebote sind nicht zugelassen |
| Nachlass | Ja |
| Skonto zugelassen | Ja |
| Skonto Zahlungsziel | 21Tag(e) |
| Verwendung elektronischer Mittel | Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen |
| URL für elektronische Angebote | https://bieter.ehealth-ev ergabe.de/portal |
| Zulässige Signaturen | Textform nach §126b BGB |
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Sonstige
TERMINE
ALLGEMEIN
| Vorausgegangene Vorinformation | Nein |
|---|---|
| Besondere Dringlichkeit | Nein |
BEKANNTMACHUNG
| Vorinformation | |
|---|---|
| Bekanntmachung | 25.09.2026 |
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
| Angebotsfrist | 26.10.2026 12:00:00 |
|---|---|
| Frist Bieterfragen | 16.10.2026 12:00 |
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| Eröffnungstermin | |
|---|---|
| Bindefrist | 25.11.2026 |
| Versand Vorabinformation |
AUFTRAGSDAUER
| Beginn | |
|---|---|
| Ende | |
| Anmerkungen |
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://bieter.ehealth-ev ergabe.de/portal mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen. Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 16.10.2026 12:00 Uhr eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://bieter.ehealth-ev ergabe.de/portal Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis:Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
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INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
| Auftragsnummer | 2026000230 |
|---|---|
| Maßnahme | |
| Auftragsbezeichnung | Beschaffung und Austausch von vier Dampfsterilisatoren einschließlich Reindampferzeugung, Shuttle-System, IT-Anbindung und Vollservice – AEMP Klinikum Fulda |
| Auftragsbeschreibung | Austausch von vier vorhandenen Dampfsterilisatoren der AEMP durch vier Dampfsterilisatoren als Durchlader mit jeweils 9 StE. Zum Projekt gehören elektrische Reindampferzeuger, Kühlkreislaufanbindung, automatische Entladung, Aufarbeitung oder Ersatz des vorhandenen Hammerlit-Shuttle-Systems , Edelstahlverkleidung, Instacount-Anbindung, Demontage/Entsorgung der Altanlagen, Montage, Inbetriebnahme, Validierung, Schulung und ein Vollservicekonzept bis zum Ende des 10. Betriebsjahres. |
VERFAHREN
| Auftraggeber | Klinikum Fulda gAG |
|---|---|
| Weitere Auftraggeber | |
| Auftraggebertyp | Öffentlicher Auftraggeber |
| Liefer-/Ausführungsort | 36043Fulda |
| Leistungsart | Lieferleistung |
| Vergabeart | Offenes Verfahren (EU)(VgV) |
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
| Losweise Vergabe | Nein | |
|---|---|---|
| Art der losweisen Vergabe | ||
| Höchstzahl der Lose pro Angebot | ||
| Zuschlagskriterium | Wirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung Gewichtung: 50%: 50% | |
| Klassifizierungen | Code | Bezeichnung |
| Medizinische 33100000-1 Geräte |
ANGEBOTE
| Mehrere Hauptangebote zugelassen | Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig |
|---|---|
| Nebenangebote | Nebenangebote sind nicht zugelassen |
| Nachlass | Ja |
| Skonto zugelassen | Ja |
| Skonto Zahlungsziel | 21Tag(e) |
| Verwendung elektronischer Mittel | Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen |
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| URL für elektronische Angebote | https://bieter.ehealth-ev ergabe.de/portal |
|---|---|
| Zulässige Signaturen | Textform nach §126b BGB |
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Sonstige
TERMINE
ALLGEMEIN
| Vorausgegangene Vorinformation | Nein |
|---|---|
| Besondere Dringlichkeit | Nein |
BEKANNTMACHUNG
| Vorinformation | |
|---|---|
| Bekanntmachung | 25.09.2026 |
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
| Angebotsfrist | 26.10.2026 12:00:00 |
|---|---|
| Frist Bieterfragen | 16.10.2026 12:00 |
| Eröffnungstermin | |
| Bindefrist | 25.11.2026 |
| Versand Vorabinformation |
AUFTRAGSDAUER
| Beginn | |
|---|---|
| Ende | |
| Anmerkungen |
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://bieter.ehealth-ev ergabe.de/portal mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen. Die Registrierung ist
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kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 16.10.2026 12:00 Uhr eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://bieter.ehealth-ev ergabe.de/portal Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis:Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
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Allgemeine Bewerbungs- und Vertragsbedingungen der EKK plus GmbH
A. Vorbemerkung und Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Bewerbungs- und Vertragsbedingungen gelten für Vergabeverfahren,
welche durch die Einkaufsgemeinschaft als ausschreibende Stelle durchgeführt werden,
soweit in den jeweiligen Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt
ist.
2. Die Einkaufsgemeinschaft handelt grundsätzlich im Namen der jeweiligen Auftraggeber.
Auftraggeber werden die am Verfahren teilnehmenden Einrichtungen, Verbrauchsstellen
oder sonstigen bezugsberechtigten Stellen, soweit sie in den Vergabeunterlagen, in der
Leistungsbeschreibung, in der Zuschlagsmitteilung, im Vertrag oder in späteren Abrufen
bezeichnet sind. Die Einkaufsgemeinschaft wird nur dann selbst Auftraggeber, wenn dies
ausdrücklich bestimmt ist.
3. Die Einkaufsgemeinschaft koordiniert das Vergabeverfahren, die Kommunikation, die
Angebotswertung und die Zuschlagsentscheidung, soweit sie hierzu von den Auftraggebern
beauftragt oder bevollmächtigt ist. Die spätere Leistungserbringung, Bestellung, Abnahme,
Rechnungsprüfung und Zahlung erfolgen grundsätzlich unmittelbar zwischen dem jeweiligen
Auftraggeber und dem Auftragnehmer, sofern die Vergabeunterlagen keine andere
Abwicklung vorsehen.
4. Diese Bedingungen bestehen aus Bewerbungsbedingungen und Vertragsbedingungen. Die
Bewerbungsbedingungen gelten für die Teilnahme am Vergabeverfahren. Die
Vertragsbedingungen gelten ab Zuschlagserteilung beziehungsweise ab Vertragsschluss für
die Durchführung des Vertrages.
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B. Bewerbungsbedingungen
I. Kommunikation, Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe
1. Die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes erfolgt ausschließlich über die von der
ausschreibenden Stelle vorgegebene elektronische Vergabeplattform. Angebote,
Teilnahmeanträge, Erklärungen, Nachweise, Bieterfragen und sonstige verfahrensbezogene
Mitteilungen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen, soweit nicht in
den Vergabeunterlagen ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist.
2. Angebote sind in Textform elektronisch einzureichen. Angebote in Papierform, per E-Mail,
per Telefax oder in sonstiger Form werden nicht berücksichtigt.
3. Der Bewerber oder Bieter hat sich vor Abgabe seines Teilnahmeantrages oder Angebotes zu
vergewissern, dass ihm die Vergabeunterlagen vollständig vorliegen und dass er die über
die Vergabeplattform bereitgestellten Mitteilungen, Änderungen und Antworten auf
Bieterfragen berücksichtigt hat.
4. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers oder Bieters Unklarheiten,
Widersprüche, Lücken oder sonstige Fehler, hat er die ausschreibende Stelle unverzüglich,
spätestens jedoch vor Ablauf der Angebotsfrist, über die Vergabeplattform hierauf
hinzuweisen. Dies gilt auch dann, wenn der Hinweis zuvor auf anderem Wege erteilt wurde.
5. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Sämtliche Kommunikation im
Vergabeverfahren erfolgt in deutscher Sprache. Fremdsprachige Unterlagen müssen
ausdrücklich zugelassen werden.
6. Für das Angebot sind die Eintragungen auf der Plattform vorzunehmen. Der Bieter hat die
ansonsten auf der Plattform hinterlegten Tabellen, Formblätter oder sonstigen
Eingabemasken zu verwenden. Eintragungen sind vollständig, eindeutig und
widerspruchsfrei vorzunehmen. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig,
soweit sie nicht ausdrücklich vorgesehen oder von der ausschreibenden Stelle zugelassen
sind.
7. Der Bewerber oder Bieter kann sein Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist berichtigen,
ändern oder zurückziehen. Berichtigungen, Änderungen oder Rücknahmen sind in
derselben Weise vorzunehmen wie die Angebotsabgabe.
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II. Inhalt des Angebotes
1. Das Angebot darf nur die geforderten Preise, Erklärungen, Nachweise, Produktangaben,
Konzepte, Unterlagen und sonstigen Angaben enthalten. Ergänzende Unterlagen sind nur
beizufügen, soweit sie gefordert oder für die eindeutige Beschreibung der angebotenen
Leistung erforderlich sind.
2. Preise müssen sämtliche für die angebotene Leistung erforderlichen Kosten enthalten,
insbesondere Kosten der Leistungserbringung, Nebenleistungen, Verpackung, Transport,
Versicherung, Dokumentation, Lizenzen, Nutzungsrechte, Entsorgung, Implementierung,
Reisekosten und sonstige Aufwendungen, soweit diese nach der Leistungsbeschreibung
geschuldet sind.
3. Der Bieter hat die von ihm tatsächlich geforderten Preise an den hierfür vorgesehenen
Stellen anzugeben. Eine Verlagerung von Preisbestandteilen auf andere Positionen, die zu
einer nicht mehr nachvollziehbaren oder nicht vergleichbaren Preisbildung führt, ist
unzulässig. Angebote mit unzulässigen Mischkalkulationen können ausgeschlossen werden.
4. Sofern Muster, Proben, Teststellungen, Präsentationen oder vergleichbare Nachweise
gefordert werden, hat der Bieter diese nach Maßgabe der Vergabeunterlagen
bereitzuhalten oder vorzulegen. Auf Anforderung der ausschreibenden Stelle sind sie
innerhalb der in den Vergabeunterlagen bestimmten Frist, mangels besonderer Frist
innerhalb von sieben Kalendertagen, zum probeweisen Gebrauch zur Verfügung zu stellen.
Die ausschreibende Stelle teilt mit, an wen die Muster, Proben oder Teststellungen zu
übermitteln sind.
Hierbei sind ausschließlich Muster aus der laufenden Produktion einzureichen. Alle
eingereichten Muster sind mit der im Leistungsverzeichnis genannten „Position“ zu
versehen. Muster, welche nicht entsprechend gekennzeichnet sind, werden vom
Wettbewerb ausgeschlossen.
Die Vergabeunterlagen bestimmen, ob und in welchem Umfang eine Vergütung oder
Rückgabe erfolgt. Soweit nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Gestellung unentgeltlich.
III. Keine Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
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IV. Bedingungen des Bieters und Abwehrklausel
1. Dem Vergabeverfahren und einem späteren Vertrag liegen ausschließlich die
Vergabeunterlagen, diese Allgemeinen Bewerbungs- und Vertragsbedingungen, die
Leistungsbeschreibung, die Zuschlagsentscheidung und die nach den Vergabeunterlagen
wirksam einbezogenen Vertragsbestandteile zugrunde.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen, Zahlungsbedingungen,
Lizenzbedingungen, Servicebedingungen, Wartungsbedingungen, Nutzungsbedingungen
oder sonstige vorformulierte Bedingungen des Bewerbers, Bieters, Auftragnehmers,
Herstellers, Lieferanten oder eines Dritten werden nicht Vertragsbestandteil, soweit sie nicht
in den Vergabeunterlagen ausdrücklich als Vertragsbestandteil vorgesehen sind oder die
ausschreibende Stelle ihrer Einbeziehung ausdrücklich zustimmt.
3. Etwaigen Bedingungen des Bewerbers oder Bieters wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn solche Bedingungen dem Angebot beigefügt
sind, in Angebotsunterlagen erwähnt werden, auf Internetseiten abrufbar sind, auf
Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen, Rechnungen, Portalen oder sonstigen Dokumenten
erscheinen oder der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung auf sie Bezug
nimmt.
4. Die bloße Beifügung oder Erwähnung bieterseitiger Bedingungen führt nicht schematisch
zum Ausschluss des Angebotes, sofern diese Bedingungen aufgrund der vorstehenden
Abwehrklausel keine rechtliche Wirkung entfalten und nach Nichtberücksichtigung dieser
Bedingungen ein Angebot verbleibt, das den Vergabeunterlagen vollständig und eindeutig
entspricht.
5. Die ausschreibende Stelle kann den Inhalt des Angebotes aufklären, wenn Zweifel bestehen,
ob der Bieter sein Angebot nur auf der Grundlage eigener oder abweichender Bedingungen
abgeben will. Stellt der Bieter klar, dass ausschließlich die Vergabeunterlagen und die darin
einbezogenen Vertragsbedingungen gelten, kann das Angebot in der Wertung verbleiben,
soweit keine sonstigen Ausschlussgründe vorliegen.
6. Ein Angebot ist auszuschließen, wenn der Bieter an eigenen oder abweichenden
Bedingungen festhält, sein Angebot unter einen Vorbehalt stellt, die Vergabeunterlagen
inhaltlich ändert, wesentliche Vertragsbedingungen nicht akzeptiert oder nach
Nichtberücksichtigung der bieterseitigen Bedingungen kein vollständiges, eindeutiges und
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den Vergabeunterlagen entsprechendes Angebot verbleibt. Individuelle Abweichungen von
den Vergabeunterlagen werden durch diese Abwehrklausel nicht geheilt.
V. Bietergemeinschaften
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung im Einzelfall vergabe- und
kartellrechtlich zulässig ist. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit dem Angebot
eine Erklärung einzureichen, aus der die Zusammensetzung der Bietergemeinschaft und der
bevollmächtigte Vertreter hervorgehen.
2. Die Erklärung muss enthalten, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder der
Bietergemeinschaft gegenüber der ausschreibenden Stelle und den Auftraggebern
rechtsverbindlich vertritt und dass sämtliche Mitglieder für die Verpflichtungen aus
Angebot und Vertrag gesamtschuldnerisch haften.
3. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein gesondertes Unternehmensblatt oder ein
gleichwertiges Dokument einzureichen. Dieses muss mindestens die Firma einschließlich
Rechtsform, den Gegenstand des Unternehmens, die Geschäftsleitung, eine kurze
Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und Leistungsspektrums sowie einen Ansprechpartner
für das Angebot enthalten.
4. Die ausschreibende Stelle kann von der Bietergemeinschaft ergänzende Angaben
verlangen, wenn dies zur Prüfung der Eignung, der Vertretungsverhältnisse oder der
vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit erforderlich ist. Die Mitglieder haben
insbesondere darzulegen, welche Leistungen sie jeweils erbringen und aus welchen
sachlichen Gründen die gemeinsame Angebotsabgabe erfolgt, soweit dies für die Prüfung
erforderlich ist.
5. Änderungen in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahme-
oder Angebotsfrist sind nur zulässig, soweit sie vergaberechtlich zulässig sind und die
ausschreibende Stelle ihnen ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmung kann insbesondere
versagt werden, wenn die Änderung die Eignungsprüfung, den Wettbewerb oder die
Vergleichbarkeit der Angebote berührt.
VI. Nachunternehmer, sonstige Unternehmen und Eignungsleihe
1. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung durch Nachunternehmer oder sonstige
Unternehmen erbringen zu lassen, hat er mit dem Angebot ein Dokument einzureichen, aus
dem detailliert erkennbar ist, welche Teile des Auftrages durch welches Unternehmen erfüllt
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werden sollen, soweit die Vergabeunterlagen nichts Abweichendes vorsehen.
2. Für jeden vorgesehenen Nachunternehmer oder jedes sonstige Unternehmen sind
mindestens die Firma einschließlich Rechtsform, der Gegenstand des Unternehmens, die
Geschäftsleitung, eine kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und Leistungsspektrums
sowie ein Ansprechpartner für das Angebot anzugeben.
3. Diese Angaben sind auch für alle Unternehmen vorzulegen, auf deren Eignung sich der
Bieter stützt. Stützt sich ein Bieter auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens, hat er
auf Verlangen der ausschreibenden Stelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel,
Kapazitäten und Fähigkeiten dieses Unternehmens für die Auftragsausführung tatsächlich
zur Verfügung stehen.
4. Referenzen oder sonstige Eignungsnachweise eines anderen Unternehmens können nur
berücksichtigt werden, soweit dieses Unternehmen die Leistungen erbringt, für welche die
Referenz oder der Eignungsnachweis benötigt wird, oder soweit die rechtlichen
Voraussetzungen einer Eignungsleihe auf andere Weise erfüllt sind.
5. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann die ausschreibende
Stelle verlangen, dass der Bieter und dieses Unternehmen entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
6. Der Austausch eines im Angebot benannten Nachunternehmers, eines eignungsleihenden
Unternehmens oder einer wesentlichen Bezugsquelle bedarf nach Zuschlagserteilung der
vorherigen Zustimmung des jeweiligen Auftraggebers, soweit der Austausch die
Leistungserbringung, die Eignung, die Qualität, die Lieferfähigkeit oder sonstige vertragliche
Pflichten berührt. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
VII. Einheitliche Europäische Eigenerklärung, Erklärungen und Nachweise
1. Soweit durch den Bewerber oder den Bieter die Einheitliche Europäische Eigenerklärung
eingereicht wird, kann die ausschreibende Stelle den Bewerber oder Bieter, dessen Angebot
oder Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, auffordern, die geforderten
Eignungsnachweise und sonstigen Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen.
2. Die ausschreibende Stelle kann jederzeit verlangen, dass Eigenerklärungen durch geeignete
Nachweise bestätigt werden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des
Verfahrens erforderlich ist. Ausländische Bewerber oder Bieter haben gleichwertige
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Nachweise ihres Herkunftslandes vorzulegen; die ausschreibende Stelle kann eine deutsche
Übersetzung verlangen.
VIII. Nachforderung, Ergänzung, Erläuterung, Vervollständigung und Korrektur von Unterlagen
1. Die ausschreibende Stelle kann Bewerber oder Bieter unter Wahrung der Grundsätze der
Transparenz und Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder
unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen
oder zu korrigieren, soweit dies nach dem jeweils anwendbaren Vergaberecht zulässig ist.
2. Unterlagen im Sinne dieser Regelung sind insbesondere Erklärungen, Nachweise,
Bescheinigungen, Eigenerklärungen, Verpflichtungserklärungen, Unternehmensangaben,
Produktangaben, technische Beschreibungen, Konzepte, Formblätter und sonstige
Angaben, die zur Prüfung des Teilnahmeantrages oder Angebotes erforderlich sind.
3. Eine Nachforderung, Ergänzung, Erläuterung, Vervollständigung oder Korrektur darf nicht
dazu führen, dass ein Bewerber oder Bieter sein Angebot in unzulässiger Weise nachträglich
ändert, wirtschaftlich verbessert oder erstmals eine andere Leistung anbietet. Insbesondere
dürfen Preisangaben, die für die Wertung maßgeblich sind, wertungsrelevante Konzepte,
wertungsrelevante Leistungszusagen sowie Angaben, welche die Einhaltung zwingender
Mindestanforderungen betreffen, nur in den Grenzen des anwendbaren Vergaberechts
aufgeklärt oder ergänzt werden.
4. Die ausschreibende Stelle ist nicht verpflichtet, Unterlagen nachzufordern oder eine
Ergänzung, Erläuterung, Vervollständigung oder Korrektur zuzulassen, soweit das
anwendbare Vergaberecht ihr ein Ermessen einräumt oder soweit in der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen festgelegt ist, dass eine Nachforderung ganz oder teilweise
ausgeschlossen ist.
5. Die ausschreibende Stelle kann Nachweise oder Erklärungen insbesondere von solchen
Bewerbern oder Bietern anfordern, deren Teilnahmeanträge oder Angebote nach dem
Stand der Prüfung für eine weitere Berücksichtigung in Betracht kommen. Eine
Nachforderung gegenüber nicht aussichtsreichen Bewerbern oder Bietern ist nicht
erforderlich, soweit deren Teilnahmeanträge oder Angebote aus anderen Gründen nicht
berücksichtigt werden können.
6. Werden angeforderte Unterlagen, Erläuterungen, Ergänzungen, Vervollständigungen oder
Korrekturen nicht vollständig und fristgerecht eingereicht, kann der Teilnahmeantrag oder
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das Angebot ausgeschlossen werden. Zwingende gesetzliche Ausschlussgründe bleiben
unberührt.
IX. Wettbewerbsbeschränkungen und Integrität im Verfahren
1. Wettbewerbsbeschränkende Abreden, abgestimmte Verhaltensweisen und sonstige
unzulässige Beeinflussungen des Wettbewerbs sind unzulässig. Dies gilt insbesondere für
Abreden über Preise, Preisbestandteile, Rabatte, Marktanteile, Gebiete, Kunden,
Angebotsabgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, Ausgleichszahlungen, Unteraufträge
oder sonstige Maßnahmen, die den Wettbewerb beschränken können.
2. Der Bewerber oder Bieter hat auf Verlangen der ausschreibenden Stelle Auskunft darüber
zu erteilen, ob und auf welche Weise er wirtschaftlich, rechtlich, personell oder
organisatorisch mit anderen Unternehmen verbunden ist, die an demselben
Vergabeverfahren beteiligt sind oder beteiligt sein könnten.
3. Angebote von Bewerbern oder Bietern, die sich im Zusammenhang mit dem
Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, können
nach Maßgabe des anwendbaren Vergaberechts ausgeschlossen werden. Weitergehende
gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
X. Zuschlag und Vertragsschluss
1. Der Zuschlag wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch die ausschreibende Stelle im
Namen der jeweiligen Auftraggeber erteilt. Der Vertrag kommt mit denjenigen
Auftraggebern zustande, für die der Zuschlag erteilt wird oder die in den
Vergabeunterlagen als teilnehmende oder bezugsberechtigte Einrichtungen vorgesehen
sind.
2. Soweit die Vergabeunterlagen Rahmenvereinbarungen, Einzelabrufe, hausbezogene
Teilmengen, Verbrauchsstellen oder optionale Beteiligungen vorsehen, richtet sich der
Umfang der späteren Leistungspflichten nach den Vergabeunterlagen, dem Zuschlag und
den jeweiligen Abrufen der Auftraggeber.
3. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter zugleich, dass sein Angebot nach Maßgabe der
Regelung zur Ersatzbeauftragung bei schwerwiegenden Leistungsstörungen für den dort
genannten Zeitraum als Grundlage einer möglichen Ersatzbeauftragung herangezogen
werden kann, sofern der zunächst bezuschlagte Auftragnehmer ausfällt und der Bieter nach
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der ursprünglichen Wertungsreihenfolge für eine Ersatzbeauftragung in Betracht kommt.
C. Vertragsbedingungen
I. Vertragsbestandteile und Rangfolge
1. Mit Zuschlagserteilung werden die nachfolgenden Vertragsbedingungen Bestandteil des
Vertrages, soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas Abweichendes regeln.
2. Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge: der Zuschlag beziehungsweise die
Zuschlagsmitteilung, etwaige ausdrücklich einbezogene Individualvereinbarungen, die
Leistungsbeschreibung einschließlich Leistungsverzeichnis, Preisblatt und Anlagen, die
Antworten der ausschreibenden Stelle auf Bieterfragen und sonstige verfahrensbezogene
Klarstellungen, diese Allgemeinen Bewerbungs- und Vertragsbedingungen, das
bezuschlagte Angebot des Auftragnehmers, soweit es den Vergabeunterlagen entspricht
und angenommen wurde, sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B
(VOL/B).
3. Bei Widersprüchen gilt die vorstehende Rangfolge. Individuelle Regelungen im Vertrag oder
in den besonderen Vergabeunterlagen gehen diesen Bedingungen vor.
4. Für die Auslegung und Durchführung des Vertrages gilt deutsches Recht.
II. Auftraggeber, Verbrauchsstellen und Abwicklung
1. Auftraggeber ist jeweils die teilnehmende Einrichtung oder Verbrauchsstelle, für die der
Zuschlag erteilt wird, die einen Abruf tätigt oder für die eine Leistung nach den
Vergabeunterlagen bestimmt ist. Die Einkaufsgemeinschaft bleibt koordinierende und
ausschreibende Stelle, soweit sie nicht ausdrücklich selbst Auftraggeber wird.
2. Bestellungen, Abrufe, Leistungsanforderungen, Lieferungen, Abnahmen,
Leistungsbestätigungen, Rechnungen, Mängelanzeigen und Zahlungen erfolgen
grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen
Auftraggeber oder der jeweiligen Verbrauchsstelle.
3. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle am Verfahren teilnehmenden und
bezugsberechtigten Auftraggeber zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen
beliefert beziehungsweise bedient werden. Ein Ausschluss einzelner Auftraggeber oder
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Verbrauchsstellen ist unzulässig.
III. Art und Umfang der Leistung
1. Der Auftragnehmer schuldet die vertragsgemäße, vollständige, fachgerechte und
termingerechte Leistung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, der
Leistungsbeschreibung, des Zuschlags und der allgemein anerkannten Regeln der
Technik beziehungsweise der einschlägigen fachlichen Standards.
2. Bei Lieferleistungen umfasst die Leistung, soweit nichts anderes vereinbart ist, die
Lieferung an die benannte Anlieferungsstelle, die erforderliche Verpackung, den
Transport, die Entladung, die Lieferdokumentation, etwaige produktbezogene
Nachweise sowie die Rücknahme oder Entsorgung von Transport- und
Verpackungsmaterial nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben und der
Vergabeunterlagen.
3. Bei Dienstleistungen umfasst die Leistung, soweit nichts anderes vereinbart ist, die
Bereitstellung geeigneter personeller, organisatorischer und sachlicher Ressourcen, die
ordnungsgemäße Leistungserbringung, die erforderliche Abstimmung mit dem
jeweiligen Auftraggeber, die Dokumentation der Leistung sowie die Vorlage prüffähiger
Leistungsnachweise, soweit diese vereinbart oder für die Rechnungsprüfung erforderlich
sind.
4. Bei IT-, Software-, Lizenz-, Implementierungs-, Wartungs-, Support-, Cloud- oder
Projektleistungen umfasst die Leistung, soweit einschlägig und vereinbart, die
Bereitstellung der vereinbarten Rechte, Zugänge, Lizenzen, Systeme, Schnittstellen,
Dokumentationen, Schulungen, Wartungs- und Supportleistungen, Projektleistungen,
Sicherheits- und Datenschutzanforderungen sowie die Mitwirkung an Abnahme,
Inbetriebnahme und geordnetem Betrieb.
5. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen,
wenn Vorgaben, Mitwirkungshandlungen, technische Voraussetzungen, Schnittstellen,
Mengenangaben, Termine oder sonstige Umstände erkennbar unvollständig,
widersprüchlich oder für eine vertragsgemäße Leistungserbringung ungeeignet sind.
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IV. Preise, Vergütung und Nebenleistungen
1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise für den vereinbarten Leistungszeitraum, soweit
keine ausdrückliche Preisänderungsregelung vereinbart ist.
2. Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung
der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des
Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
3. Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag, außerhalb des vereinbarten
Leistungsumfangs oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag erbringt,
werden nicht vergütet, soweit der jeweilige Auftraggeber sie nicht nachträglich annimmt
oder genehmigt.
V. Verpackung, Transport und Nachhaltigkeit bei Lieferleistungen
1. Verpackungen sind auf das unbedingt Nötige zu beschränken. Sie müssen den
jeweiligen rechtlichen Vorschriften entsprechen. Sie sollen wiederverwertbar oder
stofflich verwertbar sein.
2. Bei Lieferleistungen hat der Auftragnehmer Transport- und Verpackungsmaterial nach
Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben, der Vergabeunterlagen und der vertraglichen
Vereinbarungen zurückzunehmen, einer ordnungsgemäßen Wiederverwendung,
Verwertung oder Entsorgung zuzuführen und die hierfür anfallenden Kosten zu tragen,
soweit nichts anderes vereinbart ist. Erfolgt keine Rücknahme und ist nichts anderes
vereinbart, darf der jeweilige Auftraggeber nicht mehr benötigtes Transport- und
Verpackungsmaterial entsorgen oder verwerten lassen
3. Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat der Auftragnehmer, sofern nichts anderes
vereinbart ist, keinen Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühr.
VI. Rechnungsstellung und Zahlung
1. Rechnungen sind unmittelbar an den jeweiligen Auftraggeber zu richten, soweit in den
Vergabeunterlagen oder im Abruf keine abweichende Rechnungsadresse bestimmt ist.
Elektronische Rechnungen sind zu verwenden, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben, in
den Vergabeunterlagen vorgesehen oder mit dem jeweiligen Auftraggeber vereinbart
ist.
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[Seite 20]
2. Rechnungen müssen prüffähig sein. Sie haben, soweit einschlägig, insbesondere die
Bestell- oder Abrufnummer, die Vertrags- oder Losbezeichnung, den
Leistungsempfänger oder die Verbrauchsstelle, den Leistungszeitraum, die genaue
Bezeichnung der erbrachten Leistung, Mengen, Einzelpreise, Gesamtpreise,
Umsatzsteuer, bereits geleistete Abschläge sowie erforderliche Leistungsnachweise oder
Anlagen zu enthalten.
3. Bei Lieferleistungen sind die gelieferten Produkte oder Leistungen so zu bezeichnen,
dass eine Zuordnung zu Bestellung, Abruf, Liefervorgang, Verbrauchsstelle und
Preisblatt möglich ist. Bei Dienstleistungen, IT-, Software-, Wartungs-, Support- oder
Projektleistungen sind die abgerechneten Leistungen nach Leistungszeitraum,
Leistungsinhalt, Meilenstein, Aufwand, Service-Level oder sonstiger vereinbarter
Abrechnungseinheit nachvollziehbar darzustellen.
4. Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos in Euro. Zahlungsfristen beginnen erst mit
Zugang einer prüffähigen Rechnung und, soweit eine Lieferung, Leistung,
Leistungsbestätigung oder Abnahme erforderlich ist, nicht vor vertragsgemäßer
Erbringung der Leistung beziehungsweise nicht vor Abnahme.
5. Geben Lieferungen, Leistungen oder Rechnungen Anlass zu Beanstandungen, beginnt
die Zahlungsfrist für den beanstandeten Teil erst mit Beseitigung der Beanstandung und
Zugang einer prüffähigen berichtigten Rechnung. Unbeanstandete Teile können
gesondert abgerechnet und bezahlt werden, soweit sie selbständig prüffähig sind.
6. Bei Bietergemeinschaften oder Arbeitsgemeinschaften kann mit befreiender Wirkung an
den bevollmächtigten Vertreter geleistet werden, soweit die Mitglieder keine
abweichende gemeinsame Weisung erteilen und der jeweilige Auftraggeber dieser
zustimmt.
VII. Umsatzmeldung, Controlling und Berichtspflichten
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Einkaufsgemeinschaft die für das
Vertragscontrolling erforderlichen Umsatz-, Mengen-, Leistungs- und
Abrechnungsdaten in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
2. Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, erfolgt die Umsatzmeldung vierteljährlich und
enthält mindestens Angaben zum jeweiligen Auftraggeber oder zur Verbrauchsstelle,
zur Leistung, zum Produkt oder Leistungsbereich, zu Mengen, Preisen,
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[Seite 21]
Rechnungswerten und Leistungszeiträumen.
3. Für Liefer- und produktbezogene Verfahren ist die Meldung, im jeweils aktuellen HCSR-
Format (Informationen: HCSR.de) zu übermitteln. Die Umsatzmeldung zu
Ausschreibungen muss getrennt von anderen Meldungen erfolgen.
Bei Dienstleistungen, IT-, Software-, Wartungs-, Support- oder Projektleistungen kann
die Einkaufsgemeinschaft ein sachgerechtes abweichendes Berichtsformat vorgeben.
4. Die gemeldeten Daten dienen der Vertragssteuerung, Konditionskontrolle, Mengen-
und Umsatzprüfung, Berichtspflicht gegenüber den Auftraggebern und Überprüfung
der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung. Datenschutz- und
Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.
5. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen der Einkaufsgemeinschaft oder des jeweiligen
Auftraggebers unklare, unvollständige oder widersprüchliche Meldungen zu erläutern
und zu korrigieren. Wiederholte oder erhebliche Verstöße gegen Berichtspflichten
können eine Vertragsverletzung darstellen.
VIII. Verzug, Leistungsstörungen und Deckungsbeschaffung
1. Der Auftragnehmer hat vereinbarte Termine, Fristen, Lieferzeiten, Leistungszeiträume,
Service-Level und sonstige zeitliche Vorgaben einzuhalten. Erkennt der Auftragnehmer, dass
eine Leistung nicht, nicht vollständig, nicht vertragsgerecht oder nicht fristgerecht erbracht
werden kann, hat er den jeweiligen Auftraggeber unverzüglich in Textform zu informieren
und die Gründe, die voraussichtliche Dauer sowie die vorgesehenen Abhilfemaßnahmen
mitzuteilen. Die Einkaufsgemeinschaft ist nachrichtlich zu informieren, soweit die
Leistungsstörung für mehrere Auftraggeber, das Vertragscontrolling oder die
Gesamtkoordination erheblich sein kann.
2. Erbringt der Auftragnehmer die Leistung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht, nicht
rechtzeitig oder nicht vertragsgerecht, kann der jeweilige Auftraggeber nach Maßgabe der
gesetzlichen Vorschriften und der VOL/B Ersatzvornahme, Deckungsbeschaffung,
Schadensersatz, Rücktritt, Kündigung oder sonstige Rechte geltend machen.
3. Überschreitet der Auftragnehmer aus von ihm zu vertretenden Gründen verbindlich
vereinbarte Liefer-, Leistungs-, Reaktions- oder Ausführungsfristen, kann der jeweils
betroffene Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25 % des Nettoauftragswertes
des betroffenen Abrufs oder, sofern ein Einzelabruf nicht vorliegt, des auf den betroffenen
Auftraggeber entfallenden Nettoauftragswertes für jede angefangene Kalenderwoche der
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[Seite 22]
Fristüberschreitung verlangen. Die Vertragsstrafe ist auf insgesamt 5 % dieses
Nettoauftragswertes begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt;
eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen wegen derselben Pflichtverletzung geltend
gemachten Schadensersatz angerechnet.
4. Soweit marktanteils-, umsatz-, mengen- oder erfolgsabhängige Konditionen vereinbart
sind, dürfen vom Auftragnehmer zu vertretende Nicht-, Minder- oder Schlechterfüllungen
nicht zu Lasten der Auftraggeber oder der Einkaufsgemeinschaft berücksichtigt werden. Der
jeweilige Auftraggeber ist insoweit so zu stellen, als wäre die vertragsgemäße Leistung
erbracht worden, soweit dies rechtlich und rechnerisch möglich ist.
IX. Ersatzbeauftragung bei schwerwiegenden Leistungsstörungen
1. Kommt es nach Zuschlagserteilung während der Vertragslaufzeit zu schwerwiegenden
Leistungsstörungen oder Schlechtleistungen des zunächst bezuschlagten Auftragnehmers,
ist der jeweilige Auftraggeber berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe der vertraglichen und
gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen, von diesem zurückzutreten oder einzelne
Leistungsbestandteile anderweitig zu beschaffen.
2. Eine schwerwiegende Leistungsstörung liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer
trotz angemessener Fristsetzung und Androhung weiterer Maßnahmen wiederholt oder
fortdauernd wesentliche Vertragspflichten verletzt, vereinbarte Leistungs-, Liefer-,
Reaktions- oder Ausführungsfristen erheblich überschreitet, geschuldete Leistungen nicht,
nicht vollständig oder nicht vertragsgerecht erbringt, vereinbarte Mindestanforderungen
oder Qualitätsanforderungen nicht einhält oder die ordnungsgemäße Versorgung der
Auftraggeber bzw. der teilnehmenden Einrichtungen gefährdet ist. Einer Fristsetzung bedarf
es nicht, soweit diese gesetzlich entbehrlich ist, insbesondere bei endgültiger
Leistungsverweigerung, besonderer Dringlichkeit, Unzumutbarkeit des Festhaltens am
Vertrag oder wenn die Leistungsstörung nach Art oder Umfang eine sofortige
Ersatzbeschaffung erfordert.
3. Für diesen Fall behalten sich die Auftraggeber vor, den Auftrag ganz oder teilweise
demjenigen Bieter anzutragen, dessen Angebot im ursprünglichen Vergabeverfahren nach
dem Angebot des zunächst bezuschlagten Auftragnehmers das wirtschaftlichste
wertungsfähige Angebot war. Ist dieser Bieter nicht bereit oder nicht in der Lage, die
Leistung zu den Bedingungen seines ursprünglichen Angebotes und den
Vergabeunterlagen zu übernehmen, kann der Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter
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[Seite 23]
in der ursprünglichen Wertungsreihenfolge angetragen werden.
4. Diese Regelung stellt eine in den Vergabeunterlagen vorgesehene Option beziehungsweise
Überprüfungsklausel für den Fall schwerwiegender Leistungsstörungen dar. Der Eintritt
eines nachrangig platzierten Bieters erfolgt ausschließlich auf Grundlage der ursprünglichen
Vergabeunterlagen, seines ursprünglichen Angebotes und der im ursprünglichen
Vergabeverfahren festgestellten Rangfolge..
5. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er für den Fall einer Ersatzbeauftragung nach
dieser Regelung bereit ist, den Auftrag ganz oder teilweise zu den Bedingungen seines
ursprünglichen Angebotes zu übernehmen. Diese Bereitschaft gilt für einen Zeitraum von 3
Monaten ab Zuschlagserteilung an den zunächst erfolgreichen Bieter. Nach Ablauf dieses
Zeitraums steht die Ersatzbeauftragung unter dem Vorbehalt, dass der nachrangig
platzierte Bieter die Übernahme des Auftrags zu den ursprünglichen Bedingungen erneut
bestätigt. Die Auftraggeber sind nicht verpflichtet, eine Ersatzbeauftragung vorzunehmen.
Sie können stattdessen ein neues Vergabeverfahren durchführen oder, soweit die
vergaberechtlichen Voraussetzungen vorliegen, eine Interims- oder Ersatzbeschaffung
vornehmen. Schadensersatzansprüche, Vertragsstrafen, Rechte aus Mängeln, Rücktritts- und
Kündigungsrechte sowie sonstige gesetzliche oder vertragliche Rechte gegen den zunächst
bezuschlagten Auftragnehmer bleiben unberührt.
X. Mängel, Gewährleistung und Rechte bei Pflichtverletzungen
1. Mängelrechte richten sich nach dem Vertrag, der VOL/B und den gesetzlichen Vorschriften.
Der Auftragnehmer hat Mängel unverzüglich, fachgerecht und nachhaltig zu beseitigen,
soweit der jeweilige Auftraggeber dies verlangt und keine abweichende gesetzliche oder
vertragliche Regelung gilt.
2. Bei Lieferleistungen hat der Auftragnehmer mangelhafte Produkte nach Wahl des jeweiligen
Auftraggebers nachzubessern, auszutauschen oder neu zu liefern, soweit die gesetzlichen
Voraussetzungen vorliegen. Bei Dienstleistungen und projektbezogenen Leistungen hat der
Auftragnehmer die mangelhafte Leistung nachzubessern oder erneut zu erbringen, soweit
dies möglich und zumutbar ist.
3. Bei IT-, Software-, Wartungs-, Support- oder Cloudleistungen hat der Auftragnehmer
Störungen, Fehler, Sicherheitsmängel, Verfügbarkeitsmängel oder sonstige Abweichungen
nach Maßgabe der vereinbarten Service-Level, Prioritäten und Reaktionszeiten zu beheben.
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[Seite 24]
Gesetzliche und vertragliche Rechte des jeweiligen Auftraggebers bleiben unberührt.
4. Sonstige Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, insbesondere auf Schadensersatz, Rücktritt,
Minderung, Kündigung, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder Herausgabe von
Unterlagen, bleiben unberührt.
XI. Wettbewerbsbeschränkungen, Antikorruption und Compliance
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Zusammenhang mit dem Vertrag, dem
Vergabeverfahren, der Leistungserbringung und der Abrechnung keine
wettbewerbsbeschränkenden Abreden, abgestimmten Verhaltensweisen, Bestechungs-,
Vorteilsgewährungs-, Untreue-, Betrugs- oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen
vorzunehmen, zu veranlassen oder zu fördern.
2. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass seine Organe, Mitarbeiter, Nachunternehmer,
verbundenen Unternehmen und sonstigen von ihm eingeschalteten Dritten die
vorstehenden Pflichten beachten, soweit sie in die Vertragsanbahnung oder
Vertragsdurchführung eingebunden sind.
3. Beteiligt sich der Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder dem
Vertrag nachweislich an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung oder einer
Korruptionshandlung, können der jeweilige Auftraggeber und, soweit eigene Rechte
betroffen sind, die Einkaufsgemeinschaft den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen oder
vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende gesetzliche und vertragliche Rechte bleiben
unberührt.
4. Hat der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe oder der Vertragsdurchführung
nachweislich eine Abrede getroffen, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt und die geeignet war, den Auftrag oder die Vertragskonditionen zu beeinflussen,
schuldet er dem jeweils betroffenen Auftraggeber einen pauschalierten Schadensersatz in
Höhe von 10 Prozent des auf den betroffenen Auftraggeber entfallenden
Nettoauftragswertes, es sei denn, der Auftragnehmer weist nach, dass kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt
dem Auftraggeber vorbehalten.
5. Bei fortlaufenden Verträgen, Rahmenvereinbarungen oder wiederkehrenden Abrufen ist für
die Berechnung des pauschalierten Schadensersatzes der Nettoauftragswert maßgeblich,
der von der Wettbewerbsbeschränkung betroffen ist. Ist dieser Wert nicht zuverlässig
bestimmbar, kann auf den voraussichtlichen oder bisherigen Nettojahresumsatz des
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betroffenen Auftraggebers aus dem Vertrag abgestellt werden, soweit dies angemessen ist.
6. Der Auftragnehmer hat bei der Vergabe von Unteraufträgen sicherzustellen, dass
wesentliche Integritäts-, Wettbewerbs-, Antikorruptions- und Compliancepflichten in
angemessener Weise an Nachunternehmer weitergegeben werden. Die Verantwortlichkeit
des Auftragnehmers gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber bleibt unberührt.
XII. Datenschutz, Vertraulichkeit und Informationssicherheit
1. Der Auftragnehmer hat alle ihm im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder der
Vertragsdurchführung bekannt werdenden nicht offenkundigen Informationen vertraulich
zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Preise, Konditionen, Verbrauchsdaten, Patienten-,
Kunden-, Beschäftigten-, IT-, Sicherheits-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
2. Personenbezogene Daten dürfen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, der
Vergabeunterlagen, des Vertrages und etwaiger gesonderter Datenschutzvereinbarungen
verarbeitet werden. Soweit eine Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit
vorliegt, sind die hierfür erforderlichen Vereinbarungen vor Beginn der Verarbeitung
abzuschließen.
3. Bei IT-, Software-, Cloud-, Wartungs-, Support- oder sonstigen sicherheitsrelevanten
Leistungen hat der Auftragnehmer die vereinbarten Anforderungen an
Informationssicherheit, Zugriffsschutz, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit,
Protokollierung, Löschung, Datenportabilität und Notfallmanagement einzuhalten.
4. Die Vertraulichkeitspflichten gelten nicht, soweit Informationen allgemein bekannt sind,
ohne Pflichtverletzung bekannt werden, aufgrund gesetzlicher, behördlicher, gerichtlicher,
vergabe-, steuer-, handelsrechtlicher oder compliancebezogener Pflichten offenzulegen
oder aufzubewahren sind oder der jeweilige Auftraggeber einer Offenlegung zugestimmt
hat.
XIII. Insolvenz, Leistungsfähigkeit und wesentliche Veränderungen
1. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn
über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt
oder eröffnet wird, ein Antrag mangels Masse abgelehnt wird, eine nicht nur
vorübergehende Zahlungseinstellung eintritt oder sonstige Umstände entstehen, welche die
ordnungsgemäße Vertragserfüllung wesentlich gefährden können.
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[Seite 26]
2. Gleiches gilt bei wesentlichen Änderungen in der Unternehmensstruktur, bei Verlust
erforderlicher Erlaubnisse, Zertifizierungen, Zulassungen, Bezugsrechte,
Herstellerautorisierungen, Lizenzen oder sonstiger Grundlagen der Leistungserbringung,
soweit diese für den Vertrag erheblich sind.
3. Die gesetzlichen und vertraglichen Rechte der Auftraggeber, insbesondere Kündigung,
Rücktritt, Sicherungsmaßnahmen, Schadensersatz und Zurückbehaltungsrechte, bleiben
unberührt.
XIV. Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
1. Die Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers gegen einen Auftraggeber bedarf der
vorherigen Zustimmung des betroffenen Auftraggebers, soweit nicht gesetzlich etwas
anderes gilt.
2. Der Auftragnehmer kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder
entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Rechte des Auftragnehmers
bleiben unberührt, soweit ein Ausschluss unzulässig wäre.
3. Zurückbehaltungsrechte kann der Auftragnehmer nur geltend machen, soweit sie auf
demselben Vertragsverhältnis mit dem jeweils betroffenen Auftraggeber beruhen und ihre
Ausübung nicht gegen Treu und Glauben verstößt.
XV. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern
1. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der deutsche Vertragswortlaut verbindlich,
soweit nicht ausdrücklich eine andere Sprachfassung als verbindlich vereinbart ist.
2. Erklärungen, Verhandlungen, Vertragsdurchführung und Abrechnung erfolgen in deutscher
Sprache, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Ausländische Auftragnehmer haben sicherzustellen, dass sie die für die Leistungserbringung
in Deutschland einschlägigen rechtlichen, steuerlichen, arbeits-, sozialversicherungs-,
datenschutz-, zoll-, außenwirtschafts-, produkt- und sicherheitsrechtlichen Anforderungen
erfüllen.
XVI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen der auf Basis der Ausschreibung geschlossener Verträge
bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich oder vertraglich eine strengere Form
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[Seite 27]
vorgeschrieben ist.
2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, soweit keine wirksame
ergänzende Vereinbarung getroffen wird.
3. Rechte und Pflichten, die ihrer Natur nach über die Vertragslaufzeit hinaus fortbestehen,
insbesondere Vertraulichkeit, Datenschutz, Dokumentations-, Herausgabe-, Mängel-,
Schadensersatz-, Compliance- und Berichtspflichten, bleiben nach Vertragsende bestehen,
soweit dies nach Inhalt und Zweck der jeweiligen Regelung erforderlich ist.
Stand 27.07.2026
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 25.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: 2026000230 - Beschaffung und Austausch von vier Dampfsterilisatoren einschließlich Reindampferzeugung,
Shuttle-System, IT-Anbindung und Vollservice – AEMP Klinikum Fulda
SKONTO
| Skonto zugelassen | Ja |
|---|---|
| Zahlungsziel (falls zugelassen) | 21 Tag(e) |
| Skonto | __________ % |
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Allgemeine Hinweise zum Verfahren
Die EKK plus GmbH führt für die am Verfahren teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen eine Ausschreibung zur Beschaffung von vier fabrikneuen Dampfsterilisatoren für die AEMP des Klinikums Fulda, jeweils als Durchlader mit 9 Sterilguteinheiten. Auftraggeber werden die teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen unmittelbar und nicht die EKK plus GmbH.
Kalkulatorische Hinweise
Auf den gesamten fakturierten Netto Jahresumsatz der Ausschreibung, zahlt der Vertragspartner (der Bieter, der den Zuschlag erhält) an die Auftraggeber (die Teilnehmer der Ausschreibung!) einen Bonus in Höhe von 2 % zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer auf alle getätigten Netto Umsätze (Umsätze ohne Umsatzsteuer) innerhalb der Laufzeit des bezuschlagten Vertrages bei dem Vertragspartner. Zu bonifizieren sind die Umsätze bezogen auf alle Produkte, welche auf Grundlage der Ausschreibung beschafft werden. Die Abrechnung des Bonus erfolgt durch den Vertragspartner jährlich spätestens bis zum 30. Januar und ist am 10. Kalendertag des jeweils übernächsten Monats zur Zahlung auf das Konto der EKK plus fällig. Die EKK plus wird im Rahmen des treuhänderischen Inkasso die Rückvergütungen und Bonuszahlungen, vom Vertragspartner einfordern, um diese entsprechend den gesellschaftsrechtlichen Regelungen an die Gesellschafter weiterzuleiten. Die Weiterleitung der Rückvergütung und der Bonusabrechnung an die einzelnen Gesellschafter obliegt ausschließlich der EKK plus. Nur an diese kann schuldbefreiend geleistet werden. Soweit zwischen dem Gewinner der Ausschreibung und der EKK plus oder der GDEKK ein Vertrag über die Vereinbarung von Rückvergütungen bestehen, findet eine doppelte Bonifizierung NICHT statt, es kommt bei Bestehen einer Vereinbarung immer der höhere Bonussatz zum tragen.
Bewertung 50/50
Das Verhältnis Preis Leistung ist systemisch hinterlegt. Die Bewertungspunkte sind ebenfalls hinterlegt und für die Bieter sichtbar.
Leistungsverzeichnis - 1/6
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Die Berechnung von Preis und Leistung erfolgt nach dem nachfolgendem Beispiel, welches nur exemplarischen Charakter hat! Die tatsächlich erreichbaren Leistungspunkte entnehmen Sie bitte der Plattform.
Beispiel für maximal 360 Bewertungspunkte bei einer Bewertung 50 Preis und 50 Qualität:
Für jedes Los kann eine Maximalpunktzahl von 360 Punkten (skaliert auf 100 %) in der Leistung erzielt werden. Beispiel: Bieter A erreicht 300 Punkte (von 360=100) 300/360100=83,33 Bieter B erreicht 320 Punkte (von 360=100) 320/360100=88,88 Punkte Unter Berücksichtigung von 50% Leistung ergibt sich dann eine erreichte Punktzahl Leistung für Bieter A von 44,16 und für Bieter B eine solche von 44,44
Die Umrechnung der Angebotspreise in Punkte erfolgt mit folgender Berechnung: Preis günstigster Bieter geteilt durch Preis zu bewertender Bieter mal 100 mal Gewichtung in %
Beispiel:
Verhältnis Preis/Leistung 50%/50% Bieter A als günstigster Bieter Preis: 100.000,- Euro Bieter B als teurerer Bieter Preis: 120.000,- Euro
Ergebnis: Bieter A Preispunkte: 50 Bieter B Preispunkte: 41,66
Gesamtergebnis: Bieter A: 94,16 Bieter B: 86,10
Bieter A hat dann das wirtschaftlichste Angebot abgegeben! Achtung: Die Qualitative Bewertung ergibt sich aus den hinterlegten Bewertungskriterien auf der Plattform.
Nachunternehmer
Für den Fall, dass beabsichtigt sein sollte, die Leistung mit dem Einsatz von Nachunternehmern zu erbringen, ist zu dem Angebot ein Dokument zu den Unternehmen beizufügen, aus welchem detailliert erkennbar ist, welche Teile des Auftrages durch welche Nachunternehmer erfüllt werden sollen. Zu jedem Nachunternehmer ist anzugeben:
- Angabe der Firma inkl. Rechtsform:
- Gegenstand der Firma:
- Geschäftsleitung des Unternehmens
- Kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum)
- Benennung des Ansprechpartners für das Angebot
Leistungsverzeichnis - 2/6
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Bietergemeinschaft
Sofern beabsichtigt sein sollte, die Leistung als Bietergemeinschaft zu erbringen, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ein Dokument zu den Unternehmen beizufügen, welches die nachstehenden Informationen erhält.
- Angabe der Firma inkl. Rechtsform:
- Gegenstand der Firma:
- Geschäftsleitung des Unternehmens
- Kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum)
- Benennung des Ansprechpartners für das Angebot
Diese Angaben sind für alle Unternehmen anzugeben, auf deren Eignung sich der Bieter stützt.
Bei einer Abgabe des Angebotes als Bietergemeinschaft ist weiterhin eine Erklärung zu dem Angebot beizufügen, aus der erkennbar ist, aus welchen Unternehmen die Bieter-/Bewerbergemeinsch aft besteht und wer der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft ist, der diese rechtsverbindlich gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die Erklärung muss auch beinhalten, dass ALLE Mitglieder gesamtschuldnerisch haften.
Textform Angebote
Die Abgabe der Angebote erfolgt in der Textform nach 126b BGB ! Als erstes ist das Angebot über den Schritt Angebot einreichen abzugeben. Dies erfolgt im Arbeitsschritt "Angebot einreichen"
Sie haben dann nur die Möglichkeit Ihr Angebot nach § 126b BGB in Textform abzugeben. Sie müssen nur den Namen des Angebotserstellers eintragen und die Schaltfläche "Angebot einreichen" klicken.
Es öffnet sich dann in der Kopfzeile ein neues Fenster mit der Überschrift "Hiermit reichen Sie Ihr Angebot ein:" mit zwei Schaltflächen, wobei eine davon mit "Ja, Angebot einrichten" beschriftet ist. Wenn Sie diese Schaltfläche verwenden ist Ihr Angebot abgegeben.
Die Abgabe muss natürlich vor dem Submissionstermin erfolgen!
Umsetzungs- und Terminierungskonzept mit dem Angebot
Zuschlag und endgültiger Realisierungszeitraum sind noch festzulegen. Nach derzeitiger Planung ist die Umsetzung ab Februar vorgesehen. Der Auftragnehmer hat mit dem Angebot ein geeignetes Umsetzungs- und Terminierungskonzept vorzulegen, das die Beeinträchtigung des laufenden AEMP-Betriebs auf ein Mindestmaß begrenzt. Sowohl eine abschnittsweise Umsetzung als auch eine gebündelte Umsetzung innerhalb geeigneter Stillstandsfenster sind grundsätzlich zulässig. Die konkrete Montagefolge und Terminierung werden nach Zuschlag unter Berücksichtigung von Bestandsaufnahme, Bauvorbereitung, Demontage, Medien- und IT-Arbeiten, Inbetriebnahme, Validierung und erforderlichem Übergangsbetrieb mit dem Klinikum abgestimmt.
Bedingte Vorlagepflicht für AVV einschließlich TOM
Sofern im Rahmen der Leistung eine Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, hat der Bieter mit dem Angebot einen Vertragsentwurf zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO einschließlich der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich eine Anpassung bzw. Abstimmung des Vertragsentwurfs vor.
Leistungsverzeichnis - 3/6
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[Seite 31]
1 Austausch Dampfsterilisatoren EUR .........................
1.1 Investition ohne Shuttle-System Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Hier trägt der Bieter den Preis aus der Preisblatt, Zelle H50 ein.
Textergänzungen/Eigenscha ften Hersteller und Herstellungsort des angebotenen Dampfsterilisators: ________ Fabrikat / Typ des Dampfsterilisators: ________ Fabrikat / Typ des zugeordneten Reindampferzeugers: ________
1.2 Shuttle-System Variante Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Hier trägt der Bieter den Preis aus der Preisblatt, Zelle H51 ein.
1.3 Vollservice Betriebsjahre 1-10 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Hier trägt der Bieter den Preis aus dem Preisblatt, Zelle H52 ein.
1.4 Verbrauchskosten gesamt über Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 10 Jahre (siehe Reiter Verbrauchskosten) USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Gesamtpreis ................ 19% 1,00 Gesamtpreis
Leistungsverzeichnis - 4/6
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Hier trägt der Bieter den Preis aus der Preisblatt, Zelle H53 ein.
ANGEBOTSSUMME(N)
| Summe exkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
|---|---|
| Nachlass (netto) | ____________________ |
| Summe inkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
| Summe (brutto) | ____________________ |
Leistungsverzeichnis - 5/6
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 25.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: 2026000230 - Beschaffung und Austausch von vier Dampfsterilisatoren
einschließlich Reindampferzeugung, Shuttle-System, IT-Anbindung und Vollservice
– AEMP Klinikum Fulda
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 6/6
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KRITERIENKATALOG 25.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: 2026000230 - Beschaffung und Austausch von vier Dampfsterilisatoren
einschließlich Reindampferzeugung, Shuttle-System, IT-Anbindung und Vollservice
– AEMP Klinikum Fulda
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein als KO Kriterium bezeichnetes Kriterium mit Nein beantworten oder keine Angabe dazu tätigen, führt dies zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren!
2 § 123 Abs. 1 GWB [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich/wir versichere(n), dass KEINE Person ( für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich erkläre, dass ich meine/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Bestätigung [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich bestätige / Wir bestätigen, dass meinem / unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden.
[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein
Kriterienkatalog - 1/4
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Nur eine Antwort wählbar
5 Erklärung des Bieters [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der hier geleisteten Erklärungen meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
6 Referenzen [Mussangabe]
Ausschlusskriterium "Mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren über Lieferung und Inbetriebnahme von Dampf-Sterilisatoren in einer Krankenhaus-AEMP oder vergleichbaren Einrichtung.
Für die Anwenderbewertung ist mindestens eine Referenzen im Bereich von 200 km Fahrstreke rund um die Klinik zu nennen
Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot einzureichen und eindeutig wie folgt zu benennen: Anlage_3_[Bietername]"
[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
7 QM des Bieters [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot einzureichen und eindeutig wie folgt zu benennen: Anlage_1_[Bietername]"
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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8 QM des Herstellers [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Der Hersteller der angebotenen Dampfsterilisatoren verfügt über ein gültig zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 13485 oder über ein gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem . Ein gültiges Zertifikat bzw. ein geeigneter gleichwertiger Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot einzureichen und eindeutig wie folgt zu benennen: Anlage_2_[Bietername]
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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9 Ortsbesichtigung [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Vor Angebotsabgabe ist eine dokumentierte Ortsbesichtigung einschließlich Prüfung der Aufstellflächen, Eintransportwege, Medienanschlüsse und Montagebedingungen durchzuführen.
Die Terminvereinbarung zur Ortsbesichtigung erfolgt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Die Kontaktdaten der für die organisatorische Durchführung zuständigen Person werden nach Terminanfrage über die Vergabeplattform mitgeteilt.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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10 Russland-Sanktionen [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich/ wir versichere(n), dass wir nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
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b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Haltenvon Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder bzutrifft.
Weiterhin bestätige(n) ich/ wir, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruchgenommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
Ich / wir bestätige(n) und stelle(n) sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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11 LkSG [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich/wir versichere(n), dass KEINE Person (für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 LkSG:
- rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigt ausend Euro
oder
- in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens eine Million fünfhunderttausend Euro,
oder
in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens zwei Millionen Euro und
oder
in den Fällen des § 24 Absatz 3 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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12 NUR ZU INFORMATION KMU [Mussangabe]
Ich/wir sind ein KMU und beschäftigen weniger als 250 Personen und erzielen entweder einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro oder haben eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
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13 Zusätzliche Anforderungen personell/fachlich [Mussangabe]
Ausschlusskriterium "Der Bieter verfügt über eine für das Projekt geeignete Organisation und ausreichend qualifiziertes Personal. Nachzuweisen sind insbesondere Erfahrung der vorgesehenen Projektleitung, qualifiziertes Montage- und Inbetriebnahmepersonal, Kompetenz im Bereich Validierung, Erfahrung mit der vorgesehenen IT-/Instacount-Anbindung sowie eine leistungsfähige Serviceorganisation. Bei Angeboten durch Nicht-Hersteller ist eine Herstellerautorisierung oder ein geeigneter gleichwertiger Nachweis vorzulegen.
Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot einzureichen und eindeutig wie folgt zu benennen: Anlage_4_[Bietername]"
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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14 Zusätzliche Anforderungen Umweltmanagement [Mussangabe]
Ausschlusskriterium
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"Der Bieter verfügt über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 oder über ein gleichwertiges Umweltmanagementsystem. Ein gültiges Zertifikat bzw. ein geeigneter gleichwertiger Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot einzureichen und eindeutig wie folgt zu benennen: Anlage_5_[Bietername]"
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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15 Anforderungen - spätere Leistungsausführung [Mussangabe]
Ausschlusskriterium "Für die Auftragsausführung sind eine Ersatzteilversorgung für mindestens 15 Jahre sowie eine Software-, Firmware- und Sicherheitsupdateversorgu ng für mindestens 10 Jahre sicherzustellen. Projektabwicklung, Inbetriebnahme und Service müssen in deutscher Sprache möglich sein.
K.O.-Kriterium ja/nein Bestätigung"
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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KRITERIENKATALOG 25.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: 2026000230 - Beschaffung und Austausch von vier Dampfsterilisatoren
einschließlich Reindampferzeugung, Shuttle-System, IT-Anbindung und Vollservice
– AEMP Klinikum Fulda
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Soziale Kriterien
1.1 Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein als KO Kriterium bezeichnetes Kriterium mit Nein beantworten oder keine Angabe dazu tätigen, führt dies zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren!
1.2 ILO Kernarbeitsnormen [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Die zu liefernden Produkte wurden unter Einhaltung der Mindestarbeitsstandards, die sich aus den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ergeben, hergestellt:
Keine Zwangsarbeit einschließlich Sklaven- und Gefängnisarbeit (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930, BGBl. 1956 II S. 641, und dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957, BGBl. 1959 II S. 442).
Allen Arbeitnehmern/-innen steht das Recht zu, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie das Recht auf Tarifverhandlungen (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948, BGBl. 1956 II S. 2073, und dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949, BGBl. 1955 II S. 1123). Es hat keine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft gegeben, die dazu führt, dass die Gleichheit der Gelegenheiten oder der Behandlung in Beschäftigung oder Beruf aufgehoben oder beeinträchtigt wird (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958, BGBl. 1961 II S. 98). Männlichen und weiblichen Arbeitskräften wurde das gleiche Entgelt gezahlt (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951, BGBl. 1956 II S. 24). Kinderarbeit in ihren schlimmsten Formen wurde nicht geleistet(entsprechend dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999, BGBl. 2001 II S. 1291, und dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 19. Juni 1976, BGBl. 1976 II S. 202).
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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1.3 Lieferkettensorgfaltspfli chtengesetz [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Die teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen unterliegen aufgrund ihrer Mitarbeiterzahl dem Anwendungsbereich des LkSG. In diesem Rahmen müssen die Gesundheitseinrichtungen eine umfassende Risikoanalyse zu Lieferanten bezogen auf mögliche Menschenrechtsverletzunge n und umweltbezogene Risiken in der Lieferkette erstellen. Mit Abgabe des Angebotes sind wir daher bereit, der EKK plus und den teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen auf Anforderung alle Auskünfte und Informationen zu erteilen, die für diese Risikoanalyse benötigt werden, ggf. auch für Vorlieferanten.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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1.4 CSRD [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Die teilnehmende/n Gesundheitseinrichtung/en unterliegt/unterliegen aufgrund ihrer Größe dem Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). In diesem Rahmen müssen die Gesundheitseinrichtungen eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen um sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten. Zudem sind jährliche Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Mit Abgabe des Angebotes sind wir daher bereit, der EKK plus und der/den teilnehmenden Gesundheitseinrichtung/en auf Anforderung alle Auskünfte und Informationen zu erteilen, die für diese Berichtspflicht aus der Zusammenarbeit mit uns benötigt werden.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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2 Tariftreue Hessen
2.1 Tarifvertragliche Leistung [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich/wir nehme/n zur Kenntnis, dass ich/wir gemäß § 4 Abs. 1 HVTG die für mich/uns geltenden gesetzlichen, aufgrund eines Gesetzes festgesetzten und unmittelbar geltenden tarifvertraglichen Leistungen zu gewähren habe/n. Ich/wir nehme/n weiterhin zur Kenntnis, dass bei Vorliegen von Anhaltspunkten dafür, dass gegen diese Regelung verstoßen wird, auf Anforderung dem öffentlichen Auftraggeber oder dem Besteller die Einhaltung dieser Verpflichtung nachzuweisen ist.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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2.2 Entgelt [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich/wir verpflichte/n mich/uns, gemäß § 4 Abs. 2 HVTG meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des AEntG gebunden ist.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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2.3 MiLoG [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich/wir verpflichte/n mich/uns, gemäß § 4 Abs. 3 und § 6 HVTG meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das den Vorgaben des MiLoG entspricht. Im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder Verleihunternehmen sind im Angebot, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, spätestens jedoch vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen oder Verleihunternehmen die entsprechenden Erklärungen in Textform abzugeben und vorzulegen.
- Die Erklärung kann entfallen, soweit sie bereits in einem Präqualifizierungsregiste r hinterlegt ist.
- Die Einhaltung der nach Bundesrecht oder aufgrund von Bundesrecht für mich/uns geltenden Regelungen von besonders festgesetzten Mindestentgelten (Mindestlohn) als Mindeststandard im Angebot entfällt, soweit nach § 4 HVTG Tariftreue gefordert werden kann und die danach maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten günstiger ist als die für sie nach Bundesrecht geltenden Bestimmungen.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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2.4 Bußgeldvorschriften [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG (Bußgeldvorschriften) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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2.5 Nachunternehmerpflichten [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich/wir verpflichte/n mich/uns für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 4 und 6 HVTG durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Aufraggeber Tariftreue- und sonstige Verpflichtungs- sowie Mindestlohnerklärungen der Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen. Gleiches gilt, wenn ich/wir oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetze(n)/ einsetzt. Diese Verpflichtung gilt entsprechend auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Kriterienkatalog - 2/3
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3 Qualitätskriterien
Gewichtung: 100,00% 3.1 Technische Kriterien
Gewichtung: 20,00% Maximalpunktzahl: 115 An dieser Stelle überträgt die Vergabestelle die erreichte Punktzahl der technischen Kriterien gemäß der auf der Plattform hinterlegten Excel-Tabelle
3.2 Anwenderbewertung
Gewichtung: 80,00% Maximalpunktzahl: 100 An dieser Stelle überträgt die Vergabestelle die erreichte Punktzahl aus der auf der Plattform hinterlegten Anwenderbewertung.
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Typ Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage 1_LB_Steri_Fulda_20260924 .pdf 520,73 KB pdf
Dateianlage Anlage_2_P3172_20170907_N otfallzentrum_Fulda_2.UG_ Logistik.pdf 298,94 KB pdf
Dateianlage 3_Preisblatt_inkl_Verbrau chskosten_Steri_Fulda_202 60924.xlsx 23,21 KB xlsx
Dateianlage 4_Bewertung_Steri_Fulda_2 0260916.pdf 199,06 KB pdf
Dateianlage Anlage_1_Shuttle_System_2 60818-082119-fef.pdf 221,58 KB pdf
Dateianlage Anlage_3_180504_FUL-NFZ_A AP_PRÄSENTATIONSPLAN GRUNDRISS E-2.pdf 3,00 MB pdf
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