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Sicherheitseinweisung
Fremdfirmen
Hamburg, 17. August 2018 Referent für Qualitätsmanagement und Arbeitsschutz Oliver Kolmorgen
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| 1 | Allgemeine Hinweise |
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| 2 | Besondere Gefahrensituationen |
| 3 | Freigabe- / Arbeitserlaubnis- / Erlaubnisscheinverfahren |
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Allgemeine Hinweise, Gesundheits- und Arbeitssicherheitspolitik
Es soll niemand bei seiner Arbeit verletzt werden oder erkranken.
Risiken sind so weit wie möglich zu reduzieren.
Keine Arbeit ist so wichtig, als dass wir diese unter unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen zulassen können.
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Allgemeine Hinweise, Rechtliche Grundlagen
Unterweisung (ArbSchG, §12)
(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.
Vergabe von Aufträgen (BGV A1, §5)
(3) Bei der Erteilung von Aufträgen an ein Fremdunternehmen hat der den Auftrag erteilende Unternehmer den Fremdunternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich der betriebsspezifischen Gefahren zu unterstützen.
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Besondere Gefahrensituationen
(cid:1) Die 5-Sicherheitsregeln
(cid:1) öffentlicher Straßenverkehr
(cid:1) Arbeiten in der Nähe von Freileitungen > 1kV
(cid:1) Arbeiten an Holzmasten
(cid:1) Arbeiten im gleisnahen Bereich
(cid:1) Zinkrückstände in Stahlmasten
(cid:1) Taubenkot
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Besondere Gefahrensituationen, Die 5-Sicherheitsregeln (1/2)
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Freischalten
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Gegen Wiedereinschalten sichern
-
Spannungsfreiheit allpolig feststellen
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Erden und kurzschließen
-
Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
A C H T U N G Beim Freischalten den richtigen Stromkreis sicherstellen!
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Besondere Gefahrensituationen, Die 5-Sicherheitsregeln (2/2)
A C H T U N G „Anlage aus“ ist ein Betriebszustand
„Anlage aus“ stellt nur sicher, dass aktuell keine Signalisierung für den Straßenverkehr erfolgt Ausnahme: „Anlage aus, Gelb blinken“
Keine Signalisierung ≠ Spannungsfreiheit
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Besondere Gefahrensituationen, öffentlicher Straßenverkehr
Grundlage: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
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§45 (6) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer …von der zuständigen Behörde Anordnungen … einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben. …
-
§49 (4) (Ordnungswidrigkeiten) Ordnungswidrig handelt … wer …
- entgegen § 45 Abs. 6 mit Arbeiten beginnt, ohne zuvor Anordnungen eingeholt zu haben, diese Anordnungen nicht befolgt …
RSA „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“
- verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an und auf Straßen
● Allgemeines (Teil A) ● innerörtliche Straßen (Teil B) ● Landstraßen (Teil C) ● Autobahnen (Teil D)
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2 Besondere Gefahrensituationen, Arbeiten in der Nähe von Freileitungen > 1kV (2/5)
BBAA 00220000 (v3.0) „Arbeiten im Bereich von Frei- und Oberleitungen > 1kV“
• Schutzabstand (VDE 0105-100) • Standard-Arbeitsraum (grau) • Schutzabstand (rot) • Arbeiten an Anlagen mit Zusatzschild • Arbeiten an Anlagen ohne Zusatzschild
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2 Besondere Gefahrensituationen, Arbeiten in der Nähe von Freileitungen > 1kV (3/5)
BA 0201 „Arbeiten an Anlagen unterhalb von Freileitungen“
• Schutzabstand (VDE 0105-100) • Standard-Arbeitsraum (grau) • Schutzabstand (rot) • Arbeiten an Anlagen mit Zusatzschild • Arbeiten an Anlagen ohne Zusatzschild
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2 Besondere Gefahrensituationen, Arbeiten in der Nähe von Freileitungen > 1kV (4/5)
BA 0202 „Arbeiten an Anlagen unterhalb von Freileitungen“
• Schutzabstand (VDE 0105-100) • Standard-Arbeitsraum (grau) • Schutzabstand (rot) • eingeschränkter Arbeitsraum (grün) • Vorgabe im Arbeitsauftrag (anlagenbezogen)
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2 Besondere Gefahrensituationen, Arbeiten in der Nähe von Freileitungen > 1kV (5/5)
• Keine Kennzeichnung bedeutet nicht: keine Gefährdungen!
A C H T U N G • Neben elektrischer Gefährdung sind auch weitere Gefährdungen möglich!
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2 Besondere Gefahrensituationen, Arbeiten an Holzmasten
(cid:1) Kennzeichnung Schlechtmaste: Gelbes Band mit rotem „T“ (cid:1) BGV D32 „Arbeiten an Masten, Freileitungen und Oberleitungsanlagen“ (cid:1) „Gefahren bei Arbeiten an Holzmasten“ Informationen für SiFa2/2009 (BG ETEM) (www.bgetem.de -> Aktuelles -> Informationen für …) (cid:1) Arbeiten an oder in der Nähe von spannungsführenden Teilen (Stichworte: TRBS 2131, BGV A3, VDE 0105)
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2 Besondere Gefahrensituationen, Arbeiten im gleisnahen Bereich
(cid:1) „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten an und in der Nähe von Gleisen “ Warnkreuz SPEZIAL 1/2006 (VBG) (www.vbg.de/oepnv_bahnen/informationen/inh_schriften.htm -> warnkreuz-SPEZIAL (cid:1) BGV D33 „Arbeiten im Bereich von Gleisen“
(cid:1) Arbeiten an oder in der Nähe von spannungsführenden Teilen (Stichworte: BGV A3, VDE 0105)
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2 Besondere Gefahrensituationen, Zinkrückstände im Mast
(cid:1) fertigungsbedingte Ansammlungen von Zink im Mast
(cid:1) Ablösungen durch Erschütterungen
(cid:1) Sicherungskreuze oberhalb Mastöffnung
(cid:1) Empfehlungen: (cid:2) beim Bewegen des Maste nicht hineingreifen (cid:2) nicht durch das Sicherungskreuz „greifen“ (cid:2) aufmerksames Arbeit (Teilablösungen, Geräusche u. ä.)
Länge: 1,20 m, Gewicht: 2,6 kg !!!
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2 Besondere Gefahrensituationen, Taubenkot (Biostoff gemäß BioStoffV) (1/2)
Risiko * (cid:1) Risikogruppe 2 (Bakterien, Hefen und Pilze) (cid:1) Risikogruppe 3 (oft das Bakterium Chlamydophila psittaci -Erreger der Papageienkrankheit-)
Gefährdungen * (cid:1) toxischen Wirkung (cid:1) sensibilisierende Reaktionen (cid:1) ätzende Wirkung
Übertragung * Aufnahme über
- die Haut
- den Mund
- Den Nase-Mund-Rachenraum
*Ergebnisse der Gefährdungsanalyse der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH nur zur Orientierung, ersetzt nichteine unternehmensspezifische Betrachtung !!!
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2 Besondere Gefahrensituationen, Taubenkot (Biostoff gemäß BioStoffV) (1/2)
Exposition * Geringe Exposition im Bereich der Alltagsgefährdung
- in der Regel nur geringfügig mit Taubenkot verunreinigte Anlagen
- bei Tätigkeiten kommt es nur für kurze Zeit zu einem Kontakt
- Exposition nicht in geschlossenen Räumen (hoher Luftwechsel im Freien)
Aufnahme * (cid:1) Einatmen von Bioaerosol (Tröpfchen oder Stäube) (cid:1) Berührung des Mundes (verschutzte Hände, Handschuhe, Gegenstände) (cid:1) Verletzungen der Haut
Arbeitsmedizin * Erkrankungen von Mitarbeitern, die ursächlich auf Biostoffe aus Taubenkot zu beziehen wären, sind weder durch Vorsorgeuntersuchungen bekannt geworden, noch sind sie nach dem Stand der arbeitsmedizinischen Wissenschaft zu erwarten.
*Ergebnisse der Gefährdungsanalyse der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH nur zur Orientierung, ersetzt nichteine unternehmensspezifische Betrachtung !!!
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Freigabe- / Arbeitserlaubnis- / Erlaubnisscheinverfahren
(cid:1) Allgemeine Arbeitserlaubnis für Kabelstrecken hinter einer AMSi bzw. Erteilung einer Verfügungserlaubnis im 1kV-Netz
(cid:1) Aufgrabeschein (AGS)
(cid:1) Fertigstellungsmeldung u. Übernahmeprotokoll (Oberflächenwiederherstellung)
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Freigabe- / Arbeitserlaubnis- / Erlaubnisscheinverfahren
Allgemeine Arbeitserlaubnis für Kabelstrecken hinter einer AMSi bzw. Erteilung einer Verfügungserlaubnis im 1kV-Netz (cid:1) Bestandteil der Ausbildung zum Erlangen der Schaltberechtigung (cid:1) Freigabe- und Erlaubnisverfahren durch Netzservice (cid:1) Aktivierung/Rückgabe durch ausführende Firma und Einsatzsteuerung (Netzservice) (cid:1) Kopie des Vorgangs an Verkehrsanlagen
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Freigabe- / Arbeitserlaubnis- / Erlaubnisscheinverfahren
Aufgrabeschein (AGS) (cid:1) Hamburgisches Wegegesetz (HWG) §22 (Veränderungsverbot) (1) Öffentliche Wege dürfen nur mit Erlaubnis der Wegeaufsichtsbehörde verändert, insbesondere aufgegraben werden. (cid:1) Antrag durch Verkehrsanlagen (Veranlasser) (cid:1) Erfüllung der Auflagen (z.B. Verkehrssicherung) durch bauausführende Firma
Fertigstellungsmeldung u. Übernahmeprotokoll (Oberflächenwiederherstellung) (cid:1) Übergabe an bauausführende Firma zusammen mit Aufgrabeschein (AGS) (cid:1) Rückgabe (Fertigstellungsmeldung) über Verkehrsanlagen an Straßenbaurevier (cid:1) ggf. geforderte Beseitigung von Beanstandungen / Mängel
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