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BA 0200 Betriebsanweisung --n_ Harnburg
Verkehrsanlagen
Elektrische Gefährdungen Gefährliche Körperströme Elektrische Lichtbögen Physikalische Belastungen (außer mechanischen, elektrischen, thermischen) Elektromagnetische Felder
Hinweis zur Kennzeichnung der Anlagen: Die betroffenen Anlagen sind gemäß Richtlinie 0200 mit einem Warnzeichen "gefährliche elektrische Spannung" und gegebenenfalls mit einem Zusatzschild "Nicht Arbeiten ohne Sonderanweisung" gekennzeichnet:
Nicht Arbeiten ohne Sonderanweisung
Grundsätzliche Schutzmaßnahme: Einhaltung der Sicherheitsabstände nach VDE 0105-100, Tabelle 103:
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| Nennspannung | Schutzabstand |
|---|---|
| bis 1 kV | 1,0 m |
| über 1 kV bis 110 kV (einschl. Speise-/Oberleitungen) | 3,0m |
| über 11 0 kV bis 220 kV | 4,0m |
| über 220 kV bis 380 kV | 5,0m |
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Verhaltensregeln bei der Vorbereitung: 0
- Im Bereich von Frei-und Oberleitungen ist vor Beginn der Arbeiten die plausible Kennzeichnung des betroffenen Mastes (z.B. anhand benachbarter Maste und einer Sichtprüfung der Umgebung) zu überprüfen. Bei Unklarheiten und Bedenken ist der Vorgesetzte vor Durchführung der Maßnahme zu informieren und seine Entscheidung abzuwarten.
- Darf nur mit Sonderanweisung gearbeitet werden (Zusatzschild), ist diese mitzuführen.
Verhaltensregeln bei der Durchführung: Liegt den Arbeitsunterlagen keine Anweisung für die Durchführung der Arbeiten bei. sind die folgenden Vorgaben einzuhalten:
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Arbeiten an Anlagen mit Zusatzschild: Für Anlagen, die mit einem Zusatzschild "Nicht Arbeiten ohne Sonderanweisung" gekennzeichnet sind, sind spezielle Betriebs-oder Einzelanweisungen (Sonderanweisung) einzuhalten.
Arbeiten an Anlagen ohne Zusatzschild:
- Alle Arbeiten sind nur innerhalb des Standard-Arbeitsraums (siehe unten) zulässig. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass weder der/die Arbeitendein noch irgendein Werkzeug, Gerät oder Hilfsmittel den Standard-Arbeitsraum in Richtung der Gefahr verlassen.
- Wird während der Arbeiten festgestellt, dass der Arbeitsraum nicht ausreicht (z.B. bei einer Ortsveränderung des Mastes) sind die Arbeiten zu unterbrechen und der Vorgesetzte entscheidet über das weitere Vorgehen.
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Standard-Arbeitsräume (grau) und Schutzabstand (rot)
Standard-Arbeitsraum: Radius: 2,50 m (um den Mast inkl. Ausleger herum -oval -) Höhe: 2,50 m (über den Mast hinaus)
Bei Regen/Gewitter und dessen Annäherung sowie bei Dunkelheit, Nebel und Sichtbedingung bei denen die Freileitung nicht eindeutig erkennbar ist, sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen. Bei Ersteinsätzen im Rahmen der Schadens-und Störungsbehebung ist gegebenenfalls der Anlagenverantwortliche über die Einsatzleitstelle von Verkehrsanlagen hinzuzuziehen.
Bei jeder Arbeit im Bereich von Frei-und Oberleitungen> 1kV im Hamburger Stadtgebiet sind die Warnzeichen und Zusatzschilder auf einwandfreie Erkennbarkeil zu prüfen und gegebenenfalls zu erneuern. Sollten Maste nicht gekennzeichnet sein, ist eine sofortige Mitteilung an den Vorgesetzten zu machen.
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Version: v4.0 Inkraftsetzung für: Verkehrsanlagen & Fremdfirmen Stand: 28.11.2014 Datum: Unterschrift: