Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmen[1]
Hinweis:
Diese Erklärung ist nur im Falle eines geplanten Einsatzes von Nachunternehmen
auszufüllen und zu unterschreiben. Die Erklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Die Benennung der Nachunternehmen und Verpflichtungserklärung muss, soweit dies nicht bereits mit Angebotsabgabe erfolgt ist, hingegen erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorgelegt werde, wenn das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt. Erklärungen, die nicht unterschrieben sind, gelten als nicht abgegeben!
Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir im Falle einer Zuschlagserteilung beabsichtigen,
folgende (Teil-)Leistungen an Nachunternehmen zu vergeben:
Beschreibung der (Teil-)Leistung Nachunternehmen (soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt)
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Ort, Datum Name der Unterzeichner in Textform
- (Für ggf. weitere Nachunternehmen kann eine Kopie dieses Vordrucks verwendet werden) ↑