Eigenerklärung zu EU-Sanktionen gegen Russland
geltenden EU-Verordnung 2022/576 vom 8.4.2022
Hinweis: Diese Erklärung ist von Einzelbewerbern, ALLEN Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft
und von ALLEN Nachunternehmern zu unterschreiben. Wird das Formular nicht ausgefüllt und beigelegt, kann dies zum Ausschluss Ihres Teilnahmeantrags / Angebot führen.
In Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erklärt der Bieter / Auftragnehmer, dass er
- kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisation oder Einrichtung ist,
- keine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile
zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden,
- keine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b
genannten Organisationen handeln,
- sich zur Erfüllung des Auftrags oder zwecks Eignungsleihe keines Nachunternehmers oder Lieferanten bedient, soweit auf diesen mehr
als 10% des Auftragswertes entfällt.
Bitte bestätigen Sie diese Angaben, sofern zutreffend, mit Ihrer Unterschrift in Textform
oder Signaturstempel.
Ihre Eigenerklärung
Name eingeben.
Ort, Datum, Unterschrift(en) in Textform
Ort, Datum, Unterschrift(en) und Firmenstempel