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Auftraggeber / Vergabestelle: Hamburg im November 2026
Hamburg Verkehrsanlagen GmbH Einkauf Am Neumarkt 44 22041 Hamburg
Ansprechpartner: Melanie Markmann E-Mail: ausschreibungen@hhva.de
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VOB)
| Vergabe-Nr.: | OV261019RX01 |
|---|---|
| Vergabebezeichnung: | Offenes Verfahren nach VOB/EU |
| Ende der Angebotsfrist: | 10.12.2026; 10:00 Uhr |
Ausschreibungsgegenstand: Mastentausch 2027: Auswechseln von 145 Stück AM 6,0m/ 1,8m Teillos 1/2
Unterlagen, die der Heftung „Angebotsaufforderung“ beiliegen:
- HHVA-Verhaltenskodex
- Bewerbungsbedingungen
- Allgemeine Einkaufsbedingungen HHVA 2015
- Zusätzliche Vertragsbedingungen VOB 02.2026
- Besondere Vertragsbedingungen -Mastentausch Stand 10.2026-
- Merkblatt Gefährdungsbeurteilung
- Eignungskriterien_Mindestkriterien
- Leistungsbeschreibung
- Leistungsverzeichnis (gaeb / pdf) 9a Fachliche Unterlagen bestehend aus:
- Leitfaden zur Anfertigung von Montageskizzen (MSK)
- Leitfaden zur Anfertigung von Legeskizzen (LSK)
- Technische Ausführungsanweisung zur Einbauhöhe von Masten TA3004
- Arbeitsmeldung Vorlage FO2967
- Basis- Materialliste der Hamburger Energienetze GmbH
- EVA-Meldung FO1815
- Klebezahlenliste der Fa. ABC-Schilder Borck
- Techn. Ausführungsanweisungen
- SAP-Rahmenvertrag -zur Information-
- Angebotsschreiben
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Eigenerklärung zur Tariftreue & Mindestlohn
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- Erklärung zu Versicherung
- Verpflichtungserklärung zum Eigentumsvorbehalt
- Erklärung zu EU-Sanktionen
- Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung
- Nachweis zur fachlichen Qualifikation
- Verpflichtungserklärung Sicherheitseinweisung 19a Anlagen: Betriebsanweisungen BA 200, BA 201 und BA 202
- Übersicht zu weiteren Mastentausch-Vergabeverfahren -zur Information-
Soweit erforderlich: 21. Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft 22. Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmen 23. Benennung Nachunternehmen 24. Verpflichtungserklärung Dritter/Eignungsleihe
Gegenstand der Ausschreibung ist das Auswechseln von Stahlmasten für Beleuchtungsanlagen der öffentlichen Beleuchtung im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Die nachstehend aufgeführten Leistungen beziehen sich auf das Auswechseln und Verdichten von 145 Stück Auslegerstahlmasten Lichtpunkthöhen (nachfolgend abgekürzt mit LPH) vom Typ AM 6,0m/1,8m. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der im Leistungsverzeichnis genannten Mengen besteht nicht. Der Bieter erklärt sich mit der Angebotsabgabe bereit einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren.
Hamburg Verkehrsanlagen GmbH beabsichtigt im Jahr 2027 insgesamt bis zu 1.077 Stück BEL-Maste auszuwechseln. Die Leistung wird auf 6 Vergabeverfahren je nach Masthöhen zwischen 145 und 237 Stück Stahlmasten aufgeteilt und zwischen November 2026 bis Januar 2027 veröffentlicht und vergeben. Eine Übersicht über alle Vergabeverfahren liegt den Vergabeunterlagen bei.
In diesem Vergabeverfahren wird ein Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer für die Zeit vom 01.02.2027 bis 31.12.2027 vereinbart. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional einmalig um 6 Monate verlängert werden.
Vor Leistungsaufnahme wird im Zuge eines Vorgesprächs zwischen AN und AG, dem AN eine Übersicht mit überzähligen Maststandorten von möglichen auszuwechselnden Masten übergeben. Dies stellt noch keinen Leistungsabruf dar, sondern dient dem Auftragnehmer lediglich dazu geeignete Maststandorte nach Vorortprüfung auszuwählen.
Die Beauftragung und Abwicklung der Rahmenvertragsleistung erfolgt gemäß den rahmenvertraglichen Regelungen, durch gesonderten Einzelabruf über das Dienstleisterportal (DLP) des Auftraggebers. Weitere Details zum DLP sind dem Dokument 04_Zusätzliche Vertragsbedingungen VOB 02.2026 Nr. 19 zu entnehmen.
Die beauftragten Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis sind in der Regelvertragslaufzeit vom Auftragnehmer zu erbringen. Die Leistung ist vom AN in dem Vertragszeitraum selbstständig zu planen und auszuführen. Bei der Preisgestaltung sind die wesentlichen
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Leistungen der einzelnen Positionen sowie sämtliche Vergabeunterlagen zu beachten. Eine Rüstzeit ist in den Leistungspreisen entsprechend einzurechnen.
Der Vertragspartner wird anhand der Wertungskriterien ausgewählt. Die spätere Beauftragung der Leistungen erfolgt gemäß den rahmenvertraglichen Regelungen, durch gesonderten Einzelabruf über das Dienstleisterportal des Auftraggebers, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers besteht.
Mengenangabe Bei den im Leistungsverzeichnis angeführten Mengenangaben handelt es sich um die Leistungen, die im Rahmen des Gesamtauftrages erbracht werden müssen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, den Gesamtbedarf zu den gleichen Bedingungen, um bis zu 30 % zu erhöhen.
Bei den im Leistungsverzeichnis angeführten Mengenangaben handelt es sich um Planmengen des Auftraggebers, welche zum Tausch vorgesehen sind. Die Mengenangaben dienen als Anhaltspunkt für ein zu erwartendes Auftragsvolumen und zur Angebotskalkulation. Es handelt sich nicht um verbindliche Abnahmemengen und die Entscheidung über Leistungsabrufe steht unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen. Leistungsabrufe können insbesondere aufgrund geänderter Budgetvorgaben, Mittelbindungen, haushaltswirtschaftlicher Sperren oder der Pflicht zur haushaltskonformen Mittelbewirtschaftung eingeschränkt, verschoben oder vollständig unterlassen werden. Die endgültigen Abrufmengen werden ausschließlich durch spätere Einzelabrufe bestimmt, verpflichten jedoch nicht zum Abruf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer somit im Rahmen dieses zu schließenden Rahmenvertrags keine kontinuierliche Auslastung der Kapazitäten zu. Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Mengenverschiebungen oder Abweichungen von Planwerten sind daher ausgeschlossen.
Es gelten die nachfolgenden und beigefügten Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen. Die Bieter dürfen ihrem Angebot keine eigenen Vertragsbedingungen zugrunde legen. Etwaige Bieterbedingungen haben keine Wirksamkeit. Die Angebote werden nicht öffentlich verlesen.
Sofern die Vergabestelle die Ausschreibungsdaten im digitalen GAEB-Format (D83 oder X83) bereitstellt, ist der Bieter verpflichtet, das Leistungsverzeichnis ebenfalls in diesem digitalen GAEB-Format (D84 oder X84) einzureichen. Der Auftraggeber kann dabei ausschließlich Dateien im Format GAEB XML 3.1 über die Schnittstelle weiterverarbeiten.
Die Formulare, soweit erforderlich, müssen ausgefüllt sowie die Eintragung des Bieters in Textform (§126b BGB: Name der erklärenden Person) mit dem Angebot eingereicht werden.
Ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot der Name des Bieters (Name der erklärenden Person) in Textform nicht erkennbar, wird das Angebot ausgeschlossen!
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Das Angebot muss unter Beachtung der nachfolgenden Gliederung zusammenfassend mindestens folgende Unterlagen enthalten:
| Lfd. Nr. | Unterlage | Vordruck | Vom Bieter zu erstellen | ||
|---|---|---|---|---|---|
| des AG | |||||
| verwenden | |||||
| 1 | 11_ Angebotsschreiben | x | |||
| 2 | 09_Leistungsverzeichnis in gaeb-Format | x | |||
| 3 | 09_Leistungsverzeichnis in pdf-Format | x | |||
| 4 | Gefährdungsbeurteilung | x | |||
| 5 | 12_Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen | x | |||
| 6 | 13_Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn | x | |||
| 7 | 14_Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung | x | |||
| 8 | 15_Eigenerklärung zum Eigentumsvorbehalt | x | |||
| 9 | 16_Eigenerklärung zu EU-Sanktionen gegen Russland | x | |||
| 10 | 17_Erklärung Angaben zur Eignungsprüfung | x | |||
| 11 | 18_Erklärung zum Nachweis von fachlichen Qualifikationen | x | |||
| 12 | 19_Verpflichtungserklärung Sicherheitseinweisung mit Anlagen | x | |||
| Sofern erforderlich | |||||
| 13 | 21_Erklärung Bietergemeinschaft | x | |||
| 14 | 23_Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern | x | |||
| 15 | 24_Benennung von Unterauftragnehmern | x | |||
| 16 | 25_Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer Eignungsleihe | x | |||
| 17 | Freistellungsbescheinigung gemäß §48b EStG | x |
Für die Angebotsphase gelten die nachstehenden Verfahrensbedingungen:
- Vorbemerkungen 1.1 Das Vergabeverfahren wird gemäß den Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VOB/A-EU) in der zum Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbekanntmachung gültigen Fassung durchgeführt.
1.2 Die nachfolgenden Angebotsbedingungen gelten, soweit durch den Auftraggeber nicht ausdrücklich etwas Abweichendes bestimmt ist.
1.3 Bei den in diesen Angebotsbedingungen sowie den übrigen Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen, handelt es sich um (normativ verankerte) rechtliche Begriffe, die für alle Geschlechter gelten.
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- Form und Übermittlung des Angebots 2.1. Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bieterportal DTVP Deutsches Vergabeportal GmbH (http://www.dtvp.de) in Textform nach § 126b BGB zu übermitteln. Die Angebote müssen daher nicht mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Die Verschlüsselung der Dateien erfolgt über die Vergabeplattform automatisch. Eine weitere Verschlüsselung durch die Bieter ist unzulässig und kann zum Angebotsausschluss führen. Zur Wahrung der Textform nach § 126b BGB muss das Angebot den Namen der erklärenden Person ausweisen.
2.2. Andere als auf dem unter Ziffer 2.1 beschriebenen Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
2.3. Das Angebot muss bis zu der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist über die Vergabeplattform bei dem Auftraggeber eingegangen sein. Später eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. 2.4. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform zurückgezogen werden.
2.5. Etwaige Änderungen und Berichtigungen des eingereichten Angebots müssen als solche gekennzeichnet und innerhalb der Angebotsfrist, in der für die Abgabe des Angebots vorgeschriebenen Form eingereicht werden.
2.6. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formulare ist zwingend. Die bereitgestellten Formulare sind auszufüllen. Hierfür stehen größtenteils freigegebene Textfelder bzw. Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesen Formularen und den weiteren Vergabeunterlagen sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots führen. Sofern weitergehende Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise mit dem Angebot übermittelt werden sollen, sind die Dateiformate WORD, EXCEL, JPG oder PDF zu verwenden.
2.7. Sämtliche in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen, wie Erklärungen, Angaben oder sonstige Nachweise, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist übermittelt worden sein, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
2.8. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachreichen, vervollständigen oder korrigieren zu lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nachreichen oder vervollständigen zu lassen. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
2.9. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüberhinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind.
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2.10. Das Angebot, die beizubringenden Erklärungen sowie die Korrespondenz mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Andernfalls können diese nicht berücksichtigt werden.
2.11. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen, soweit in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
-
Nebenangebote und mehrere Hauptangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist ebenfalls nicht zugelassen
-
Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung wesentlich ist, oder sind die Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über die e- Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
-
Erkundigungspflicht des Bieters Der Bieter hat sich vor der Abgabe seines Angebots über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, die Vergabeunterlagen vollständig geprüft zu haben und die dort enthaltenen Anforderungen an die Leistungserbringung zu akzeptieren sowie – im Falle einer Beauftragung – ordnungsgemäß zu erfüllen.
-
Bieterfragen und Kommunikation 6.1 Fragen oder Hinweise sollten bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform eingereicht werden. Eine anderweitige Übermittlung, zum Beispiel fernmündlich, per E-Mail oder Telefax, ist nicht zulässig und wird nicht berücksichtigt. Fragen und Hinweise, die nach Ablauf der vorgenannten Frist eingegangen sind, werden gegebenenfalls nicht oder nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Eine Verlängerung der Angebotsfrist erfolgt in diesen Fällen nicht.
6.2 Der Auftraggeber wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden allen Bietern gleichzeitig und in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch Veröffentlichung von Bieterinformationen über die Vergabeplattform.
6.3 Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
6.4 Der Auftraggeber nutzt die Vergabeplattform für die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens. Ungeachtet der Registrierung und Teilnahme am hiesigen
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Vergabeverfahren müssen sich die Bieter regelmäßig und unaufgefordert über die Veröffentlichung neuer Bieterinformationen und/oder Unterlagen informieren.
- Unterauftragnehmer 7.1 Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in der Anlage. „Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern“ angeben und mit dem Angebot einreichen. Als Unterauftragnehmer gelten auch verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte.
7.2 Die Namen der Unterauftragnehmer sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers anzugeben (siehe Anlage „Benennung von Unterauftragnehmern“). Ferner hat der Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels einer entsprechenden, siehe Anlage: „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer Eignungsleihe“ nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, von den Unterauftragnehmern Eignungsnachweise zu verlangen.
7.3 Der Auftraggeber wird die Angabe der Namen und die Vorlage der Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unterauftragnehmers nur verlangen, wenn das Angebot des Bieters in die engere Wahl für die Zuschlagserteilung kommt. In diesem Fall sind die verlangten Erklärungen innerhalb einer von dem Auftraggeber zu bestimmende Frist, die nur wenige Tage betragen kann, einzureichen.
7.4 Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber überprüfen, ob bei den benannten Unterauftragnehmern des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass der Bieter den Unterauftragnehmer ersetzt. Der Auftraggeber behält sich des Weiteren vor, die Eignung der Unterauftragnehmer zu prüfen.
7.5 Es wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligung am Vergabeverfahren als Einzelbieter und zugleich als Unterauftragnehmer bei dem Angebot eines anderen Bieters den fakultativen Ausschlussgrund in § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB erfüllen kann.
-
Kosten-/Aufwandserstattung Für die Erstellung des Angebots und die Verfahrensteilnahme erfolgt keine Kosten- oder Aufwandserstattung.
-
Wertung 9.1 Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt eine formale Prüfung aller fristgerecht eingegangenen Angebote. Dabei prüft der Auftraggeber, ob die eingegangenen Angebote, die in diesen Angebotsbedingungen und den weiteren Vergabeunterlagen festgelegten formalen Anforderungen einhalten.
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- Inhaltliche Anforderungen an die Angebote Das Angebot ist auf der Grundlage der Vergabeunterlagen und der beigefügten Leistungsbeschreibung/-verzeichnis zu erstellen. Ein Angebot, das die Preise und/oder Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) nicht enthält, kann vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Bei der Angebotsbearbeitung sind neben den Hinweisen in den jeweiligen Unterlagen auch die nachfolgenden Hinweise zu beachten:
10.1 Lose In diesem Verfahren ist keine Losvergabe vorgesehen.
10.2 Leistungsverzeichnis Mit dem Angebot sind die Angaben in der Anlage “Leistungsverzeichnis“ vollständig auszufüllen und einzureichen. Ein fehlendes Leistungsverzeichnis oder fehlende Preisangaben führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Eine Änderung (Ergänzung, Kürzung, Modifikation etc.) des Leistungsverzeichnis durch den Bieter ist unzulässig und führt ebenfalls zum Ausschluss vom Verfahren.
Die technischen Anforderungen sind dem Leistungsverzeichnis sowie weiteren Unterlagen zu entnehmen.
10.3 Ausführungsbedingungen Die nachfolgend genannten Anlagen beinhalten Ausführungsbedingungen als Mindestanforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Bei Nichterfüllung führt dies zum Ausschluss der Angebotswertung. Folgende Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- HHVA-Verhaltenskodex für Geschäftspartner
- Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn (vgl. Anlage)
- Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (vgl. Anlage)
10.4 Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind (vgl. Anlage).
10.5 Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung Bei der Auswahl der Angebote werden nur Bieter berücksichtigt, die die Eignungskriterien erfüllen. (vgl. Anlage).
Der Bieter muss zum Nachweis seiner Eignung, die in der Anlage "Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung" genannten Nachweise, Erklärungen und sonstige Unterlagen mit dem Angebot einreichen. Der Auftraggeber stellt hierzu zum Teil Formulare zur Verfügung (siehe oben).
Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber festgelegten Kriterien (Eignungs- / Mindestkriterien) erfüllt (§ 122 Abs. 2 GWB). Die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung muss sich aus den benannten Unterlagen ergeben. Anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
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Weist ein Bieter eine auftragsunabhängige Eignung über ein Präqualifikationsverzeichnis zur ausgeschriebenen Leistung nach, so ist im Formular „Erklärung und Angaben zur Eignungsprüfung“ das Verzeichnis sowie die Registriernummer anzugeben und ein gesonderter Auszug dem Angebot beizulegen.
- Zuschlagserteilung Der Zuschlag wird gemäß § 18 VOB/A-EU nach § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot des jeweiligen Loses erteilt, wenn keine Ausschlussgründe vorliegen, der Bieter geeignet ist und die im Angebot genannten Preise nicht in einem unangemessenen Verhältnis zur Leistung stehen. Der Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die Zuschlagserteilung kann in Textform erfolgen.
Zuschlagskriterium ist 100% Preis. Der Zuschlag erfolgt an das wirtschaftlichste Angebot.
- Registerabfragen 12.1 Abfrage Wettbewerbsregister Der Auftraggeber ist gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz zu einer Abfrage auf eventuelle Eintragungen des Bieters im Wettbewerbsregister bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro verpflichtet. Die Abfrage erfolgt für den Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, der bzw. die den Zuschlag erhalten soll.
12.2 Abfrage Gewerbezentralregister Der Auftraggeber kann zusätzlich für den Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, der bzw. die den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) anfordern.
- Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen 13.1 Bieter, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Wird diese erst nach Auftragserteilung dem Auftraggeber bekannt, ist dieser zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behält sich der Auftraggeber in diesem Fall vor.
13.2 Die Verfahrensbeteiligung als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter führt zum Ausschluss beider Angebote, soweit nicht mit den jeweiligen Angeboten der Nachweis erbracht wird, dass die betroffenen Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und eine Gefahr einer Beeinflussung des Wettbewerbs nicht besteht. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Unternehmen an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.
- Geheimschutz Die Bestandteile der Angebotsunterlagen, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind von den Bietern entsprechend zu kennzeichnen. Ohne eine derartige Kennzeichnung kann die
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Vergabekammer im Rahmen eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens von der Zustimmung der Beteiligten zur Akteneinsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 S. 2 GWB).
-
Gewerbliche Schutzrechte Der Bieter hat anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen, beantragt sind oder erwogen werden.
-
Vertraulichkeit 16.1 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Beteiligung an diesem Vergabeverfahren verwendet werden. Jede Weitergabe oder Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht gestattet. Die Vergabeunterlagen dürfen insbesondere nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
16.2 Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erhaltenen Unterlagen und Informationen sind sowohl während des Verfahrens als auch nach dessen Abschluss vertraulich zu behandeln.
16.3 Über sämtliche zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen ist – auch nach Beendigung dieses Vergabeverfahrens – Verschwiegenheit zu wahren. Die mit der Unterlagenerstellung befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter sind hierauf schriftlich zu verpflichten.
16.4 Der Auftraggeber behält sich vor, diejenigen Bieter, welche die Vertraulichkeitspflichten verletzen, vom Vergabeverfahren auszuschließen.
- Datenschutz Im Rahmen des Vergabeverfahrens erlangte personenbezogene Daten werden vom Auftraggeber zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens unter Beachtung der DSGVO verarbeitet und gespeichert.
Soweit im Angebot personenbezogene Daten angegeben werden, ist der Bieter gemäß Art. 14 DSGVO verpflichtet, die betroffenen Personen hierauf hinzuweisen und diesen die erforderlichen Informationen nach Art. 14 DSGVO zu erteilen.
- Rechtsschutz 18.1 Rechtsbehelfsbelehrung Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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18.2 Vergabekammer Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen ist folgende Vergabekammer:
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Vergaberecht, Zivilrecht und Forderungsmanagement Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg
Mit freundlichen Grüßen Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (Dies ist ein elektronisch erstelltes Schreiben und ist ohne Unterschrift gültig)
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