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Technische Ausführungsanweisung
TA3017
Korrosionsschutz-Zinkausbesserung
1 Ziel und Zweck
Diese Ausführungsanweisung enthält Festlegungen für einen nachträglich aktiven Korrosionsschutz bei nachträglich hergestellten Bohrungen und kleinen Schäden an feuerverzinkten Stahl-Oberflächen bzw. Untergründen, um die Anforderungen der DIN EN ISO 1461 zu erfüllen.
2 Anwendungsfälle
nachträglich ausgeführte Bohrungen an feuerverzinkten Stahlbauteilen Zinkabplatzungen infolge Beseitigung von überstehenden Zinkresten herstellungsbedingte Fehlstellen an frisch verzinkten Teilen kleine Transport- und Montageschäden
3 Zinkausbesserung – Materialnummer 10461106
Zur Ausbesserung kleiner Schäden wird eine Zinkausbesserungsfarbe LZ-02 (Fa. ReiColor) in Pastenform verwendet, die einfach aus der Tube anzuwenden ist.
.
4 Ausführung
Die Werkstoffoberfläche ist zu reinigen, gegebenenfalls mit IPA-Sprühreiniger (Fa. WÜRTH) zu entfetten. Lose Bestandteile wie Bohrspäne, Rost und sonstige Verunreinigungen sind zu entfernen. Der Inhalt ist aus der Tube zu drücken und auf die auszubessernde Stelle dickschichtig und gleichmäßig mit einem Pinsel zu verteilen. Die Farbe ist schnell lufttrocknend und daher für den Einsatz auf Baustellen bzw. vor Ort geeignet. Die Temperatur des Untergrundes sollte zwischen 5° bis 40°C betragen.
Bei nachträglich geschnittenen Gewinden kann nach dem Auftragen der Zinkpaste anschließend das Befestigungsmittel eingeschraubt werden. Ein weiterer Farbanstrich ist dann erst nach einer Trock- nungszeit von mindestens 30 min möglich.
5 Einschränkungen
Keine
6 Anlagen
Datenblatt und Sicherheitsdatenblatt - Zinkpaste LZ-02 (Fa. ReiColor Chemie-GmBH) Datenblatt und Sicherheitsdatenblatt – IPA-Reiniger (Fa. Würth)
erstellt/geändert: 14.10.2022 freigegeben: 14.10.2022 Dateiname: Seite:
Timm, B3 Jungk, B TA3017 Zinkausbess erung 1 von 1 20221014.docx
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ZINC COMPOUND
LZ-02
Allgemeine Produktbeschreibung: Datenbasis: Zinkausbesserungsfarbe LZ-02 in Pastenform zur Sämtliche technischen Angaben in diesem Merkblatt beruhen Ausbesserung von Zinkschichten auf feuerverzinkten auf Laborprüfungen und können von tatsächlich sich aus der Stahlteilen aller Art. Insbesondere für glänzende helle Praxis ergebenden Werten abweichen. Feuerverzinkungen sehr gut geeignet. Einfache Rechtshinweise: Anwendung aus der Tube! Keine offenstehenden Die obigen Angaben basieren auf unseren derzeitigen Kennt- Farbdosen, keine verkrusteten Deckel, keine nissen und Erfahrungen unter der Voraussetzung ordnungs- eingetrockneten Farbreste. gemäßer Lagerung und fachgerechter Verarbeitung. Diese Angaben stellen technische Qualitätsbeschreibungen und Eigenschaften und Anwendungsgebiete: keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne dar. Auf Zinkflake-Basis, mit nahezu 80% Festkörperanteil in der Änderungen der Produktspezifikationen bleiben vorbehalten. Paste. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort, Schrift und Besonders geeignet für Ausbesserungen an kleinen durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur Flächenabschnitten, Einzel- und Anbauteilen und zum als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige schnellen „reparieren“ von Fehlstellen an frisch verzinkten Schutzrechte Dritter. Die Beratung befreit Sie nicht von einer Teilen vor Ort oder auf der Baustelle. eigenen Prüfung unserer aktuellen Sicherheitsdatenblätter Nur für den gewerblichen Gebrauch bestimmt! und technischen Informationen und unserer Produkte im Hinblick auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Das Produkt und seine Inhaltsstoffe erfüllen alle Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung unserer, Anforderungen der einschlägigen Normen DIN EN ISO und der aufgrund unserer anwendungstechnischen Beratung 1461 / DIN EN ISO 3549. von Ihnen hergestellten Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich in Produktdaten: Ihrem Verantwortungsbereich. Der Verkauf unserer Produkte Liefergebinde: Tuben mit 60 g Inhalt erfolgt nach Maßgabe unserer jeweils gültigen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Bestell-Nr.: LZ-02.00.0000.0
Trocknungsart: lufttrocknend, 1-komponentig
Trockenzeit: je nach Umgebungstemperatur mehrere Stunden oder über Nacht
Verarbeitung: Verschlussmembran an der Tube mit Verschraubungsrückseite durchstoßen! Inhalt aus der Tube drücken und auf den auszubessernden Stellen dickschichtig und gleichmäßig verteilen. Tube nach Gebrauch wieder gut verschließen! Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen! Hohe Ergiebigkeit, da verlustfreie Benutzung der Tube möglich! Damit bei mehrmaligem Gebrauch die Tubenverschraubung gängig bleibt, sollte nach dem Gebrauch das Tubengewinde mit etwas Verdünnung gereinigt werden!
Untergrund: Gründlich reinigen, lose Bestandteile wie z.B. Rost, Weißrost, Schlacke, Ruß, Fett und sonstige Verun- reinigungen entfernen.
Lösemittel: sämtliche Verdünnungen, z. B. VE-50, VK-30 oder VK-80 geeignet
Lagerfähigkeit: mind. 3 Jahre unangebrochen
Glanzgrad: glänzend
Farbton: zinkhell
Wichtige Informationen: EU-Verordnung: Kat. A/i, 500 g/l (2010). Dieses Produkt enthält max. Mit dem Erscheinen einer Neuauflage dieses Techn. Merkblattes mit 500 g/l VOC. neuem Druckdatum verlieren die Angaben auf den alten Datenblättern ihre Gültigkeit. Gefahrenhinweise: Die aktuelle Version ist abrufbar im Internet, bzw. tel. unter Gefahrenhinweise sind dem Sicherheitsdatenblatt zu 0049 (0) 9187 97 03 13. entnehmen. Weitere Vorschriften, wie z.B. die Gefahr- stoffverordnung, sind zu beachten. TM/LZ-02 überarbeitet am: 20.07.18 rei/in / Druckdatum: 20.07.18/01-03/D
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 12.01.2021 V- 2 überarbeitet am: 12.01.2021
- ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
· 1.1 Produktidentifikator · Handelsname:Zinc-Compound LZ-02 · Artikelnummer:LZ-02.01.xxxx.x · UFI:TM91-K07U-600G-QAWV · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verwendung des Stoffes / des GemischesAusbesserungsfarbe · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller/Lieferant: ReiColor Chemie - GmbH Chemische- und Lackfabrik Werkstr. 21 D-90518 Altdorf b. N. Tel.: +49 9187 97030 Fax: +49 9187 970315 www.reicolor.de · Auskunftgebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit: sicherheitsdatenblatt@web.de · 1.4 Notrufnummer: Medizinische Notfallauskunft bei Vergiftungen: Giftinformationszentrum Mainz – 24 h – Tel.: +49 (0) 6131 19240 (Beratung in deutscher Sprache)
- ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Flam. Liq. 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. · 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. · Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS09
· SignalwortAchtung · Gefahrenhinweise H226Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (Fortsetzung auf Seite 2) DE
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gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 12.01.2021 V- 2 überarbeitet am: 12.01.2021
Handelsname:Zinc-Compound LZ-02
(Fortsetzung von Seite 1) H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. · Sicherheitshinweise P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden. P241 Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-] Geräte verwenden. P242 Funkenarmes Werkzeug verwenden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen. P303+P361+P353BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml · Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS09
· SignalwortAchtung · Gefahrenhinweiseentfällt · 2.3 Sonstige Gefahren · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT:Nicht anwendbar. · vPvB:Nicht anwendbar.
- ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische · Beschreibung:Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
| · Gefährliche Inhaltsstoffe: | ||
|---|---|---|
| CAS: 7440-66-6 EINECS: 231-175-3 Reg.nr.: 01-2119467174-37 | Zinkstaub (stabilisiert) | 25-50% |
| Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 1, H410 | ||
| CAS: 64742-95-6 EG-Nummer: 918-668-5 Reg.nr.: 01-2119455851-35- XXXX | Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten | 10-<25% |
| Flam. Liq. 3, H226; Asp. Tox. 1, H304; Aquatic Chronic 2, H411; STOT SE 3, H335- H336 | ||
| CAS: 7429-90-5 Reg.nr.: 01-2119529243-45 | Aluminium stabilisiert | 10-25% |
| Flam. Sol. 1, H228 | ||
| CAS: 4394-85-8 EINECS: 224-518-3 | N-Formylmorpholin | 2,5% |
| Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H335 |
(Fortsetzung auf Seite 3) DE
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gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 12.01.2021 V- 2 überarbeitet am: 12.01.2021
Handelsname:Zinc-Compound LZ-02
(Fortsetzung von Seite 2) · Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise:Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. · Nach Einatmen: Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. · Nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. · Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. · Nach Verschlucken: KEIN Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen. Eine erbrechende, auf dem Rücken liegende Person auf die Seite wenden. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel:CO2, Sand, Löschpulver. Kein Wasser verwenden. · Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:Wasser im Vollstrahl · 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung:Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. · Weitere AngabenGefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Zündquellen fernhalten. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. (Fortsetzung auf Seite 4) DE
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gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 12.01.2021 V- 2 überarbeitet am: 12.01.2021
Handelsname:Zinc-Compound LZ-02
(Fortsetzung von Seite 3) · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Nicht mit Wasser oder wäßrigen Reinigungsmitteln wegspülen. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Aerosolbildung vermeiden. · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Zündquellen fernhalten - nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: An einem kühlen Ort lagern. Nur im Originalgebinde aufbewahren. · Zusammenlagerungshinweise:Getrennt von Lebensmitteln lagern. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern. · Lagerklasse:3 · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):Entzündbare Flüssigkeiten · 7.3 Spezifische EndanwendungenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
· 8.1 Zu überwachende Parameter · Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
| · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: | |
|---|---|
| 64742-95-6Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten | |
| TRGS 900 | Langzeitwert: 200 mg/m³, 50 ml/m³ |
(Fortsetzung auf Seite 5) DE
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gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 12.01.2021 V- 2 überarbeitet am: 12.01.2021
Handelsname:Zinc-Compound LZ-02
(Fortsetzung von Seite 4)
| · DNEL-Werte | ||
|---|---|---|
| 64742-95-6Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten | ||
| Dermal Inhalativ | DNEL long-term exposure - systemic effects DNEL long-term exposure - systemic effects | 25 mg/kg bw/d (worker (Arbeiter/ Arbeitnehmer)) 150 mg/m³ (worker (Arbeiter/Arbeitnehmer)) |
| 64742-48-9Naphtha (Erdoel), mit Wasserstoff behandelte schwere | ||
| Dermal | DNEL long-term exposure - systemic effects | 300 mg/kg bw/d (worker (Arbeiter/ Arbeitnehmer)) |
· Zusätzliche Hinweise:Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. · 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Persönliche Schutzausrüstung: · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. · Atemschutz: An nicht ausreichend entlüfteten Arbeitsplätzen und bei Spritzverarbeitung Atemschutz erforderlich. Empfohlen werden Frischluftmaske oder für kurzzeitige Arbeiten Filter bzw. Kombinationsfilter: Filter A2-P2 (EN 14387) · Handschutz:
Schutzhandschuhe
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. · Handschuhmaterial Fluorkautschuk (Viton) Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,7 mm Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. · Augenschutz:
Dichtschließende Schutzbrille
(Fortsetzung auf Seite 6) DE
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gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 12.01.2021 V- 2 überarbeitet am: 12.01.2021
Handelsname:Zinc-Compound LZ-02
(Fortsetzung von Seite 5) · Körperschutz:Arbeitsschutzkleidung
- ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aussehen: Form: Pastös Farbe: Zinkfarben · Geruch: Charakteristisch · Geruchsschwelle: Nicht bestimmt. · pH-Wert: Nicht bestimmt. · Zustandsänderung Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt. Siedebeginn und Siedebereich: 135 °C · Flammpunkt: >35 °C · Entzündbarkeit (fest, gasförmig): Nicht anwendbar. · Zündtemperatur: 210 °C · Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt. · Selbstentzündungstemperatur: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. · Explosive Eigenschaften: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher Dampf-/ Luftgemische möglich. · Explosionsgrenzen: Untere: 0,6 Vol % Obere: 7,0 Vol % · Dampfdruck bei 20 °C: 210 hPa · Dichte bei 20 °C: ~ 1,4 g/cm³ · Relative Dichte Nicht bestimmt. · Dampfdichte Nicht bestimmt. · Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht bestimmt. · Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: Nicht bzw. wenig mischbar. · Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser:Nicht bestimmt. · Viskosität: Dynamisch: Nicht bestimmt. Kinematisch bei 20 °C: > 60 s (ISO 6 mm)
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 12.01.2021 V- 2 überarbeitet am: 12.01.2021
Handelsname:Zinc-Compound LZ-02
(Fortsetzung von Seite 6) · Lösemittelgehalt: Organische Lösemittel: 20 - 25 % Festkörpergehalt: 75 - 80 % · 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
· 10.1 ReaktivitätKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.2 Chemische Stabilität · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher ReaktionenKeine gefährlichen Reaktionen bekannt. · 10.4 Zu vermeidende BedingungenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.5 Unverträgliche Materialien:Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
- ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
· 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen · Akute ToxizitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
| · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: | ||
|---|---|---|
| 64742-95-6Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten | ||
| Oral Dermal Inhalativ | LD50 LD50 LC50/4 h | >3.492 mg/kg (rat) >3.160 mg/kg (rabbit) >6.193 mg/l (rat) |
| 64742-48-9Naphtha (Erdoel), mit Wasserstoff behandelte schwere | ||
| Oral Dermal | LD50 LD50 | >5.000 mg/kg (rat) >5.000 mg/kg (rabbit) |
· Primäre Reizwirkung: · Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Schwere Augenschädigung/-reizung Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Zusätzliche toxikologische Hinweise: · CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) · Keimzell-MutagenitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · KarzinogenitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · ReproduktionstoxizitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. (Fortsetzung auf Seite 8) DE
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gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 12.01.2021 V- 2 überarbeitet am: 12.01.2021
Handelsname:Zinc-Compound LZ-02
(Fortsetzung von Seite 7) · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · AspirationsgefahrAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
· 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität:Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.2 Persistenz und AbbaubarkeitKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.3 BioakkumulationspotenzialKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.4 Mobilität im BodenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Ökotoxische Wirkungen: · Bemerkung:Sehr giftig für Fische. · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): deutlich wassergefährdend Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund. In Gewässern auch giftig für Fische und Plankton. Sehr giftig für Wasserorganismen · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT:Nicht anwendbar. · vPvB:Nicht anwendbar. · 12.6 Andere schädliche WirkungenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
| · Europäisches Abfallverzeichnis | |
|---|---|
| 08 01 11* | Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten |
· Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung:Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. DE (Fortsetzung auf Seite 9)
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 12.01.2021 V- 2 überarbeitet am: 12.01.2021
Handelsname:Zinc-Compound LZ-02
(Fortsetzung von Seite 8)
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
· 14.1 UN-Nummer · ADR, IMDG, IATA UN1263 · 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR 1263 FARBE, UMWELTGEFÄHRDEND · IMDG PAINT (zinc powder -zinc dust (stabilized), Solvent naphtha (petroleum), light arom.), MARINE POLLUTANT · IATA PAINT · 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR, IMDG
· Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe · Gefahrzettel 3 · IATA
· Class 3 Entzündbare flüssige Stoffe · Label 3 · 14.4 Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA III · 14.5 Umweltgefahren: · Marine pollutant: Symbol (Fisch und Baum) · Besondere Kennzeichnung (ADR): Symbol (Fisch und Baum) · 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: Entzündbare flüssige Stoffe · Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl): 30 · EMS-Nummer: F-E,S-E · Stowage Category A · 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar.
(Fortsetzung auf Seite 10) DE
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gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 12.01.2021 V- 2 überarbeitet am: 12.01.2021
Handelsname:Zinc-Compound LZ-02
(Fortsetzung von Seite 9) · Transport/weitere Angaben: · ADR · Begrenzte Menge (LQ) 5L · Freigestellte Mengen (EQ) Code: E1 Höchste Nettomenge je Innenverpackung: 30 ml Höchste Nettomenge je Außenverpackung: 1000 ml · Beförderungskategorie 3 · Tunnelbeschränkungscode D/E · IMDG · Limited quantities (LQ) 5L · Excepted quantities (EQ) Code: E1 Maximum net quantity per inner packaging: 30 ml Maximum net quantity per outer packaging: 1000 ml · UN "Model Regulation": UN 1263 FARBE, 3, III, UMWELTGEFÄHRDEND
- ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
· 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · Richtlinie 2012/18/EU · Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG IKeiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Seveso-Kategorie E1 Gewässergefährdend P5c ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN · Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der unteren Klasse100 t · Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der oberen Klasse200 t · VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVIIBeschränkungsbedingungen: 3 · Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten – Anhang II Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
· Nationale Vorschriften: · Technische Anleitung Luft:
| Klasse | Anteil in % |
|---|---|
| NK | 10-25 |
· Wassergefährdungsklasse:WGK 2 (Selbsteinstufung): deutlich wassergefährdend. (Fortsetzung auf Seite 11) DE
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 12.01.2021 V- 2 überarbeitet am: 12.01.2021
Handelsname:Zinc-Compound LZ-02
(Fortsetzung von Seite 10) · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
- ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. · Gründe für Änderungen Update Ersetzt Version vom: 17.09.2015 · Relevante Sätze H226Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H228Entzündbarer Feststoff. H304Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315Verursacht Hautreizungen. H319Verursacht schwere Augenreizung. H335Kann die Atemwege reizen. H336Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H400Sehr giftig für Wasserorganismen. H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H411Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Produktsicherheit: sicherheitsdatenblatt@web.de · Abkürzungen und Akronyme: ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) DNEL: Derived No-Effect Level (REACH) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative Flam. Liq. 3: Entzündbare Flüssigkeiten – Kategorie 3 Flam. Sol. 1: Entzündbare Feststoffe – Kategorie 1 Skin Irrit. 2: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 2 Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2 STOT SE 3: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) – Kategorie 3 Asp. Tox. 1: Aspirationsgefahr – Kategorie 1 Aquatic Acute 1: Gewässergefährdend - akut gewässergefährdend – Kategorie 1 Aquatic Chronic 1: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 1 Aquatic Chronic 2: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 2 · * Daten gegenüber der Vorversion geändert DE
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ISOPROPANOLREINIGER IPA-
REINIGER
Universell einsetzbar
Schonende und wirksame Reinigung Für empfindliche Oberflächen geeignet
Entfernt sowohl fettigen als auch wasserlösli- chen Schmutz
Hinterlässt keine Flecken oder Schlieren auf blanken Metall- oder Glasoberflächen Da das Produkt nach kurzer Zeit vollkommen rückstandsfrei verdunstet.
• Farbe: Transparent
| Inhalt | Gebinde | Art.-Nr. | VE |
|---|---|---|---|
| 5 l | Kanister | 0893 223 505 | 1 |
| 500 ml | Aerosoldose | 0893 223 500 | 1 / 12 |
500 ml Aerosoldose 0893 223 500 1 / 12
Ergänzende Produkte
| Ergänzende Produkte | Art.-Nr. |
|---|---|
| Pumpsprühflasche Lösemittelbeständig | 0891 503 001 |
Pumpsprühflasche Lösemittelbeständig 0891 503 001
Hinweis Empfindliche Kunststoffe oder Oberflächen vor dem Behandeln an einer nicht sichtbaren Stelle auf Verträglichkeit prüfen.
Anwendungsgebiet Ideal zur Reinigung von Kunststoffoberflächen vor der Lackierung/Grundierung oder Verklebung. Einsetzbar als Vorreiniger bei der Folierung von Fahrzeugen und als Kontrollspray bei der Fahrzeugaufbereitung (Polieren). Entfernt Klebebandreste, Etiketten, Bitumen, Fette, Harze, Tinte, Löt- und Flussmittelreste, schmierfrische PU- Schaumreste sowie hartnäckigste Verschmutzungen und Verunreinigungen. Vielseitig einsetzbar in der Elektronik, Feinmechanik und Optik. Beispielsweise zur Reinigung von linsenoptischen Geräten, Schreib- und Leseköpfen, Präzisionsinstrumenten, Platinen, Spiegeln und hochglänzenden Metalloberflä- chen.
Anleitung Bei unempfindlichen Oberflächen direkt auf die zu reinigende Stelle sprühen und mit einem weichen, sauberen und fusselfreien Tuch zügig nachwischen. Bei empfindlichen Oberflächen auf ein Tuch aufsprühen und die Fläche abwischen.
Die Verarbeitungsangaben sind Empfehlungen, die auf unseren Versuchen und Erfahrungen beruhen; vor jedem Anwendungsfall sind Eigenversuche durchzuführen. Aufgrund der Vielzahl der Anwendungen sowie der Lagerungs- und Verarbeitungsbedingungen übernehmen wir keine Gewährleistung für ein bestimmtes Verarbeitungsergebnis. Soweit unser kos- tenloser Kundendienst technische Auskünfte gibt bzw. beratend tätig wird, erfolgt dies unter Ausschluss jeglicher Haftung, es sei denn, die Beratung bzw. Auskunft gehört zu unserem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang oder der Berater handelte vorsätzlich. Wir gewährleisten gleich bleibende Qualität unserer Produkte, technische Änderungen und Weiterentwicklungen behalten wir uns vor.
https://eshop.wuerth-ag.ch PRODUKT DATENBLATT /-/31263007140109.cyid/3126.cgid/de/DE/CHF/
19.09.2019
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SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
IPA REINIGER 5L
Version Überarbeitet am: SDB-Nummer: Datum der letzten Ausgabe: 19.11.2020 2.0 10.09.2021 3178828-00008 Datum der ersten Ausgabe: 18.09.2018
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Un- ternehmens
1.1 Produktidentifikator Handelsname : IPA REINIGER 5L
Produktnummer : 0893 223 505
REACH Registrierungsnum- : 01-2119457558-25 mer
Produktregistrierungsnum- : 631173-19 mer
Stoffname : Propan-2-ol
INDEX-Nr. : 603-117-00-0
EG-Nr. : 200-661-7
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des : Detergens, Vorbereitungs- und Reinigungsprodukte Gemisches Produkt zur professionellen Verwendung
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firma : Würth AG Dornwydenweg 11 4144 Arlesheim
Telefon : +41 (0)61 705 91 11
Telefax : +41 (0)61 705 97 97
E-Mailadresse der für SDB : prodsafe@wuerth.com verantwortlichen Person
1.4 Notrufnummer Tox Info Suisse: 145. (+41 44 251 51 51)
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2 H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmali- H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit ver- ge Exposition, Kategorie 3 ursachen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenpiktogramme :
Signalwort : Gefahr
Gefahrenhinweise : H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise : Prävention: P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Reaktion: P304 + P340 + P312 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Entsorgung: P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs- anlage zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe Stoffname : Propan-2-ol
INDEX-Nr. : 603-117-00-0
EG-Nr. : 200-661-7
Inhaltsstoffe
| Chemische Bezeichnung | CAS-Nr. | Konzentration (% | M-Faktor, SCL, ATE | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| EG-Nr. | w/w) | |||||
| Propan-2-ol | 67-63-0 200-661-7 | >= 90 - <= 100 |
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. Wenn die Symptome anhalten oder falls irgendein Zweifel besteht, ärztlichen Rat einholen.
Schutz der Ersthelfer : Erstversorger sollten auf Selbstschutz achten und die empfoh- lene persönliche Schutzkleidung verwenden, wenn ein Expo- sitionsrisiko besteht (siehe Abschnitt 8).
Nach Einatmen : Bei Inhalation, an die frische Luft bringen. Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Hautkontakt : Bei Kontakt, Haut sofort mit viel Wasser abspülen. Verunreinigte Kleidung und Schuhe ausziehen. Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Augenkontakt : Bei Kontakt, Augen sofort mit viel Wasser während mindes- tens 15 Minuten ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen, wenn möglich, entfernen. Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken : Bei Verschlucken, KEIN Erbrechen hervorrufen. Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen. Mund gründlich mit Wasser ausspülen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Risiken : Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung : Symptomatisch und unterstützend behandeln.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel : Wassernebel Alkoholbeständiger Schaum Kohlendioxid (CO2) Trockenlöschmittel
Ungeeignete Löschmittel : Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefahren bei der : Keinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und Brandbekämpfung Ausbreitung des Feuers zu unterdrücken. Rückzündung auf große Entfernung möglich. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Kontakt mit Verbrennungsprodukten kann gesundheitsgefähr- dend sein.
Gefährliche Verbrennungs- : Kohlenstoffoxide produkte
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüs- : Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tung für die Brandbekämp- tragen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. fung
Spezifische Löschmethoden : Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Zur Kühlung geschlossener Behälter Wassersprühstrahl ein- setzen. Entfernen Sie unbeschädigte Behälter aus dem Brandbereich, wenn dies sicher ist. Umgebung räumen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwen- dende Verfahren Personenbezogene Vor- : Alle Zündquellen entfernen. sichtsmaßnahmen Den Bereich belüften. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Empfehlungen zur sicheren Handhabung (siehe Abschnitt 7) und zur persönlichen Schutzausrüstung befolgen (siehe Ab- schnitt 8).
6.2 Umweltschutzmaßnahmen Umweltschutzmaßnahmen : Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Ausbreitung über große Flächen verhindern (z.B. durch Ein-
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dämmen oder Ölsperren). Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsorgen. Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht einge- dämmt werden können, sollen die lokalen Behörden benach- richtigt werden.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Reinigungsverfahren : Funkensichere Werkzeuge verwenden. Mit inertem Aufsaugmittel aufnehmen. Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Bei großflächiger Verschmutzung, mit Gräben oder anderen Eindämmungsmaßnahmen weitere Verbreitung des Stoffes verhindern. Wenn Material aus den Gräben abgepumpt wer- den kann, dieses Material in geeigneten Behältern lagern. Restliches Material aus der verschmutzten Zone mit geeigne- tem Bindemittel beseitigen. Lokale oder nationale Richtlinien können für Freisetzung und Entsorgung des Stoffes gelten, ebenso für die bei der Beseiti- gung von freigesetztem Material verwendeten Stoffe und Ge- genstände. Man muss ermitteln, welche dieser Richtlinien anzuwenden sind. Abschnitt 13 und 15 dieses SDBs liefern Informationen bezüg- lich bestimmter lokaler oder nationaler Vorschriften.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe Abschnitte: 7, 8, 11, 12 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Technische Maßnahmen : Siehe technische Maßnahmen im Abschnitt "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstun- gen".
Lokale Belüftung / Volllüftung : Bei Nichtverfügbarkeit einer ausreichenden Entlüftung ist eine lokale Entlüftung zu verwenden. Explosionsgeschützte elektrische, Lüftungs- und Beleuch- tungsgeräte verwenden.
Hinweise zum sicheren Um- : Einatmen von Nebel oder Dampf vermeiden. gang Nicht verschlucken. Berührung mit den Augen vermeiden. Langandauernden oder wiederholten Hautkontakt vermeiden. Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. Basierend auf den Ergebnissen der Bewertung der Exposition am Arbeitsplatz gemäß den üblichen industriellen Hygiene- und Sicherheitspraktiken handhaben Funkensichere Werkzeuge verwenden. Behälter dicht verschlossen halten. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
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Massnahmen zu Vermeidung von Abfällen/unkontrolliertem Eintrag in die Umwelt sollten getroffen werden.
Hygienemaßnahmen : Wenn eine Exposition gegenüber Chemikalien während des normalen Gebrauchs wahrscheinlich ist, sind Augen- und Notduschen nahe dem Arbeitsplatz vorzusehen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Beschmutzte Kleidung vor Wie- dergebrauch waschen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräu- : In korrekt beschrifteten Behältern aufbewahren. Unter Ver- me und Behälter schluss aufbewahren. Dicht verschlossen halten. Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. In Übereinstimmung mit den besonderen nationalen gesetzlichen Vorschriften la- gern. Von Hitze- und Zündquellen fernhalten.
Zusammenlagerungshinweise : Nicht mit den folgenden Produktarten lagern: Starke Oxidationsmittel Organische Peroxide Entzündbare Feststoffe Pyrophore Flüssigkeiten Pyrophore Feststoffe Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzünd- bare Gase entwickeln Sprengstoffe Gase
7.3 Spezifische Endanwendungen Bestimmte Verwendung(en) : Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzaus- rüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
| Inhaltsstoffe | CAS-Nr. | Werttyp (Art der | Zu überwachende Para- | Grundlage | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Exposition) | meter | |||||||
| Propan-2-ol | 67-63-0 | MAK-Wert | 200 ppm 500 mg/m³ | CH SUVA | ||||
| Weitere Information: National Institute for Occupational Safety and Health, Institut National de Recherche et de Sécurité pour la prévention des accidents du travail et des maladies professionnelles, Eine Schädigung der Leibesfrucht braucht bei Einhaltung des MAK-Wertes nicht befürchtet zu werden. | ||||||||
| KZGW | 400 ppm 1.000 mg/m³ | CH SUVA | ||||||
| Weitere Information: National Institute for Occupational Safety and Health, Institut National de Recherche et de Sécurité pour la prévention des accidents du travail et des maladies professionnelles, Eine Schädigung der Leibesfrucht braucht bei Einhaltung des MAK-Wertes nicht befürchtet zu werden. |
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Biologischer Arbeitsplatzgrenzwert
| Stoffname | CAS-Nr. | Zu überwachende | Probennahmezeit- | Grundlage | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Parameter | punkt | |||||||
| Propan-2-ol | 67-63-0 | Aceton: 25 mg/l (Urin) | Expositionsende, bzw. Schichtende | CH BAT | ||||
| Aceton: 0.4 mmol/l (Urin) | Expositionsende, bzw. Schichtende | CH BAT | ||||||
| Aceton: 25 mg/l (Blut) | Expositionsende, bzw. Schichtende | CH BAT | ||||||
| Aceton: 0.4 mmol/l (Blut) | Expositionsende, bzw. Schichtende | CH BAT |
Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (DNEL) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:
| Stoffname | Anwendungs- | Expositionswe- | Mögliche Gesund- | Wert | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bereich | ge | heitsschäden | ||||||||
| Propan-2-ol | Arbeitnehmer | Einatmung | Langzeit - systemi- sche Effekte | 500 mg/m³ | ||||||
| Arbeitnehmer | Hautkontakt | Langzeit - systemi- sche Effekte | 888 mg/kg Körperge- wicht/Tag | |||||||
| Verbraucher | Einatmung | Langzeit - systemi- sche Effekte | 89 mg/m³ | |||||||
| Verbraucher | Hautkontakt | Langzeit - systemi- sche Effekte | 319 mg/kg Körperge- wicht/Tag | |||||||
| Verbraucher | Verschlucken | Langzeit - systemi- sche Effekte | 26 mg/kg Körperge- wicht/Tag |
Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:
| Stoffname | Umweltkompartiment | Wert | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Propan-2-ol | Süßwasser | 140,9 mg/l | ||||||
| Meerwasser | 140,9 mg/l | |||||||
| Zeitweise Verwendung/Freisetzung | 140,9 mg/l | |||||||
| Abwasserkläranlage | 2251 mg/l | |||||||
| Süßwassersediment | 552 mg/kg Tro- ckengewicht (TW) | |||||||
| Meeressediment | 552 mg/kg Tro- ckengewicht (TW) | |||||||
| Boden | 28 mg/kg Tro- ckengewicht (TW) | |||||||
| Oral (Sekundärvergiftung) | 160 mg/kg Nah- rung |
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische Schutzmaßnahmen Expositionskonzentrationen am Arbeitsplatz minimieren.
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Bei Nichtverfügbarkeit einer ausreichenden Entlüftung ist eine lokale Entlüftung zu verwenden. Explosionsgeschützte elektrische, Lüftungs- und Beleuchtungsgeräte verwenden.
Persönliche Schutzausrüstung Augenschutz : Folgende persönliche Schutzausrüstung tragen: Schutzbrillen Die Ausrüstung sollte SN EN 166 entsprechen
Handschutz Material : Butylkautschuk Durchbruchzeit : 480 min Handschuhdicke : 0,4 mm
Anmerkungen : Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge ar- beitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhand- schuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhher- steller abzuklären. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Haut- und Körperschutz : Angemessene Schutzkleidung basierend auf den Angaben zur chemischen Beständigkeit und einer Bewertung der po- tenziellen Exposition vor Ort wählen. Folgende persönliche Schutzausrüstung tragen: Wenn die Prüfung ergibt, dass ein Risiko explosiver Atmo- sphären oder Verpuffungen besteht, ist flammfeste antistati- sche Schutzkleidung zu tragen. Hautkontakt mittels undurchdringlicher Schutzkleidung ver- meiden (Handschuhe, Schürzen, Stiefel etc.).
Atemschutz : Bei Nichtverfügbarkeit einer lokalen Entlüftung oder wenn die Expositionsbewertung Expositionen außerhalb der empfohle- nen Richtlinien ergibt, ist ein Atemschutz zu verwenden. Die Ausrüstung sollte SN EN 14387 entsprechen
Filtertyp : Typ organische Dämpfe (A)
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Physikalischer Zustand : flüssig
Farbe : farblos
Geruch : nach Alkohol
Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt : -89 °C
Siedebeginn und Siedebe- : 82 °C (1.013 hPa)
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reich Methode: DIN 51751
Entzündbarkeit (fest, gasför- : Nicht anwendbar mig)
Entzündbarkeit (Flüssigkeiten) : Entzündbar (siehe Flammpunkt)
Obere Explosionsgrenze / : 13,4 %(V) Obere Entzündbarkeitsgrenze
Untere Explosionsgrenze / : 2 %(V) Untere Entzündbarkeitsgren- ze
Flammpunkt : 12 °C Methode: geschlossener Tiegel
Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar
pH-Wert : Lösungsmittelmischung; pH-Wert-Bestimmung nicht möglich, keine wässrige Lösung
Viskosität Viskosität, dynamisch : 2,2 mPa.s (20 °C)
Viskosität, kinematisch : Keine Daten verfügbar
Löslichkeit(en) Wasserlöslichkeit : vollkommen mischbar
Verteilungskoeffizient: n- : log Pow: 0,05 Octanol/Wasser
Dampfdruck : 43 hPa (20 °C)
Relative Dichte : Keine Daten verfügbar
Dichte : 0,78 g/cm³ (20 °C)
Relative Dampfdichte : Keine Daten verfügbar
Partikeleigenschaften Partikelgröße : Nicht anwendbar
9.2 Sonstige Angaben Explosive Stoffe/Gemische : Nicht explosiv
Oxidierende Eigenschaften : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht eingestuft als oxidierend.
Verdampfungsgeschwindig- : Keine Daten verfügbar
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keit
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität Nicht als reaktionsgefährlich eingestuft.
10.2 Chemische Stabilität Stabil unter normalen Bedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Gefährliche Reaktionen : Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bil- den. Reaktionsfähig mit starken Oxidationsmitteln.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen Zu vermeidende Bedingungen : Hitze, Flammen und Funken.
10.5 Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe : Oxidationsmittel
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Angaben zu wahrscheinli- : Einatmung chen Expositionswegen Hautkontakt Verschlucken Augenkontakt
Akute Toxizität Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
Propan-2-ol: Akute orale Toxizität : LD50 (Ratte): > 5.000 mg/kg
Akute inhalative Toxizität : LC50 (Ratte): > 25 mg/l Expositionszeit: 6 h Testatmosphäre: Dampf
Akute dermale Toxizität : LD50 (Kaninchen): > 5.000 mg/kg
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
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Inhaltsstoffe:
Propan-2-ol: Spezies : Kaninchen Ergebnis : Keine Hautreizung
Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenreizung.
Inhaltsstoffe:
Propan-2-ol: Spezies : Kaninchen Ergebnis : Augenreizend, reversibel innerhalb 21 Tagen
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Sensibilisierung durch Hautkontakt Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Sensibilisierung durch Einatmen Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
Propan-2-ol: Art des Testes : Buehler Test Expositionswege : Hautkontakt Spezies : Meerschweinchen Methode : OECD Prüfrichtlinie 406 Ergebnis : negativ
Keimzell-Mutagenität Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
Propan-2-ol: Gentoxizität in vitro : Art des Testes: Bakterieller Rückmutationstest (AMES) Ergebnis: negativ
Art des Testes: In-Vitro-Genmutationstest an Säugetierzellen Ergebnis: negativ
Gentoxizität in vivo : Art des Testes: Erythrozyten-Mikrokerntest bei Säugern (In- vitro-Zytogenetiktest) Spezies: Maus Applikationsweg: Intraperitoneale Injektion Ergebnis: negativ
Karzinogenität Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
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Inhaltsstoffe:
Propan-2-ol: Spezies : Ratte Applikationsweg : Inhalation (Dampf) Expositionszeit : 104 Wochen Methode : OECD Prüfrichtlinie 451 Ergebnis : negativ
Reproduktionstoxizität Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
Propan-2-ol: Wirkung auf die Fruchtbarkeit : Art des Testes: Studie zur Zwei-Generationen- Reproduktionstoxizität Spezies: Ratte Applikationsweg: Verschlucken Ergebnis: negativ
Effekte auf die Fötusentwick- : Art des Testes: Embryo-fötale Entwicklung lung Spezies: Ratte Applikationsweg: Verschlucken Ergebnis: negativ
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Inhaltsstoffe:
Propan-2-ol: Bewertung : Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Toxizität bei wiederholter Verabreichung
Inhaltsstoffe:
Propan-2-ol: Spezies : Ratte NOAEL : 12,5 mg/l Applikationsweg : Inhalation (Dampf) Expositionszeit : 104 Wochen
Aspirationstoxizität Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
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11.2 Angaben über sonstige Gefahren
Endokrinschädliche Eigenschaften
Produkt: Bewertung : Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die ge- mäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verord- nung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Inhaltsstoffe:
Propan-2-ol: Toxizität gegenüber Fischen : LC50 (Pimephales promelas (fettköpfige Elritze)): 9.640 mg/l Expositionszeit: 96 h
Toxizität gegenüber : EC50 (Daphnia magna (Großer Wasserfloh)): > 10.000 mg/l Daphnien und anderen wir- Expositionszeit: 24 h bellosen Wassertieren
Toxizität bei Mikroorganis- : EC50 (Pseudomonas putida): > 1.050 mg/l men Expositionszeit: 16 h
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Inhaltsstoffe:
Propan-2-ol: Biologische Abbaubarkeit : Ergebnis: schnell abbaubar
BOD/COD : BOD: 1.19 (BSB5) COD: 2.23 BOD/COD: 53 %
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Inhaltsstoffe:
Propan-2-ol: Verteilungskoeffizient: n- : log Pow: 0,05 Octanol/Wasser
12.4 Mobilität im Boden Keine Daten verfügbar
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Produkt: Bewertung : Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als per- sistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persis- tent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften
Produkt: Bewertung : Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die ge- mäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verord- nung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
12.7 Andere schädliche Wirkungen Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Produkt : Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen. Gemäß europäischem Abfallkatalog (EAK) sind Abfallschlüs- selnummern nicht produkt- sondern anwendungsbezogen. Abfallschlüsselnummern sollen vom Verbraucher, möglichst in Absprache mit den Abfallentsorgungsbehörden, ausgestellt werden.
Verunreinigte Verpackungen : Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks Wiedergewinnung oder Entsorgung. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können ge- fährlich sein. Diese Behälter nicht unter Druck setzen, schneiden, schwei- ßen, hartlöten, weichlöten, bohren, schweißen oder Hitze, Flammen, Funken oder anderen Entzündungsquellen ausset- zen. Sie können explodieren und zu Verletzungen und/oder Tod führen. Falls nicht anders angegeben: Entsorgung als unbenutztes Produkt.
Abfallschlüssel-Nr. : Die folgenden Abfallschlüsselnummern sind nur als Empfeh- lung gedacht:
gebrauchtes Produkt 20 01 29, Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
nicht gebrauchtes Produkt 20 01 29, Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
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ungereinigte Verpackung 15 01 10, Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer
ADN : UN 1219
ADR : UN 1219
RID : UN 1219
IMDG : UN 1219
IATA : UN 1219
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADN : ISOPROPANOL
ADR : ISOPROPANOL
RID : ISOPROPANOL
IMDG : ISOPROPANOL
IATA : Isopropanol
14.3 Transportgefahrenklassen
ADN : 3
ADR : 3
RID : 3
IMDG : 3
IATA : 3
14.4 Verpackungsgruppe
ADN Verpackungsgruppe : II Klassifizierungscode : F1 Nummer zur Kennzeichnung : 33 der Gefahr Gefahrzettel : 3
ADR Verpackungsgruppe : II Klassifizierungscode : F1 Nummer zur Kennzeichnung : 33 der Gefahr Gefahrzettel : 3 Tunnelbeschränkungscode : (D/E)
RID Verpackungsgruppe : II
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Klassifizierungscode : F1 Nummer zur Kennzeichnung : 33 der Gefahr Gefahrzettel : 3
IMDG Verpackungsgruppe : II Gefahrzettel : 3 EmS Kode : F-E, S-D
IATA (Fracht) Verpackungsanweisung : 364 (Frachtflugzeug) Verpackungsanweisung (LQ) : Y341 Verpackungsgruppe : II Gefahrzettel : Flammable Liquids
IATA (Passagier) Verpackungsanweisung : 353 (Passagierflugzeug) Verpackungsanweisung (LQ) : Y341 Verpackungsgruppe : II Gefahrzettel : Flammable Liquids
14.5 Umweltgefahren
ADN Umweltgefährdend : nein
ADR Umweltgefährdend : nein
RID Umweltgefährdend : nein
IMDG Meeresschadstoff : nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Die hierin bereitgestellte(n) Transporteinstufung(en) ist/sind nur zu informativen Zwecken gedacht und basieren lediglich auf den Eigenschaften des unverpackten Materials gemäß Beschreibung in diesem Sicherheitsdatenblatt. Transporteinstufungen können mit dem Transportmittel, der Ver- packungsgröße und Abweichungen in regionalen oder Länderbestimmungen variieren.
14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten Anmerkungen : Auf Produkt im Lieferzustand nicht zutreffend.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif- ten für den Stoff oder das Gemisch Chemikalien-Risikoreduktions- : Die Beschränkungsbedingungen für folgende Anhänge Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) sollten berücksichtigt werden: Anhang 1.11 Gefährliche flüssige Stoffe REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom- : Nicht anwendbar menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
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Verordnung, ChemPICV (814.82) : Nicht anwendbar
Verordnung über den Schutz vor Störfällen Mengenschwelle gemäß Störfallverordnung (StfV : 20.000 kg 814.012)
Gewässerschutzverordnung (GSchV 814.201) Wassergefährdungsklasse : Klasse B Anmerkungen: Eingetragen
Flüchtige organische Verbin- : Richtlinie 2004/42/EG dungen VOC-Gehalt in g/l: 786 g/l Produktunterkategorie: Vorbereitungs- und Reinigungsproduk- te Beschichtungsstoffe: Vorbereitungsprodukte VOC-Grenzwert Stufe 1 (2007): 850 g/l
Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtige organi- sche Verbindungen (VOCV) Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC): 100 %
Sonstige Vorschriften: Artikel 4 Absatz 4 der Jugendarbeitsschutzverordnung (SR 822.115) und Artikel 1 lit. f der Ver- ordnung des WBF über gefährliche Arbeiten für Jugendliche (SR 822.115.2): Jugendliche in der beruflichen Grundbildung dürfen nur mit diesem Produkt (diesem Stoff / dieser Zuberei- tung) arbeiten, wenn dies in der jeweiligen Bildungsverordnung zur Erreichung ihres Ausbil- dungszieles vorgesehen ist, die Voraussetzungen des Bildungsplans erfüllt sind und die gel- tenden Altersbeschränkungen eingehalten werden. Jugendliche, die keine berufliche Grundbil- dung absolvieren, dürfen nicht mit diesem Produkt (diesem Stoff / dieser Zubereitung) arbeiten. Als Jugendliche gelten Arbeitnehmer beider Geschlechter bis zum vollendeten 18. Altersjahr.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbewertung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Sonstige Angaben : Positionen, bei denen Veränderungen gegenüber der vorheri- gen Fassung vorgenommen wurden, sind im Textkörper durch zwei vertikale Linien hervorgehoben.
Volltext anderer Abkürzungen CH BAT : Schweiz. SUVA Liste der Biologischen Arbeitsstofftoleranz- werte (BAT-Werte). CH SUVA : Schweiz. Grenzwerte am Arbeitsplatz CH SUVA / MAK-Wert : Maximale Arbeitsplatzkonzentrationswert CH SUVA / KZGW : Kurzzeitgrenzwerte
ADN - Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförde- rung gefährlicher Güter auf der Straße; AIIC - Australisches Verzeichnis von Industriechemika- lien; ASTM - Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Ver-
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ordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN - Norm des Deut- schen Instituts für Normung; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); ECHA - Europäische Chemikalienbehörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentra- tion verbunden mit x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Not- fallplan; ENCS - Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ErCx - Konzentration verbunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; GLP - Gu- te Laborpraxis; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftver- kehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzent- ration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IECSC - Verzeichnis der in China vorhan- denen chemischen Substanzen; IMDG - Code – Internationaler Code für die Beförderung gefähr- licher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale Seeschifffahrtsorganisation; ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); ISO - Internationale Organisati- on für Normung; KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chemikalien; LC50 - Lethale Kon- zentration für 50 % einer Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspo- pulation (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genannt; NO(A)EC - Konzentrati- on, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; NZIoC - Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung; OPPTS - Büro für chemische Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; PICCS - Verzeichnis der auf den Phi- lippinen vorhandenen Chemikalien und chemischen Substanzen; (Q)SAR - (Quantitative) Struk- tur-Wirkungsbeziehung; REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlia- ments und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion von Chemikalien; RID - Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenver- kehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur; SDS - Sicherheitsdatenblatt; SVHC
- besonders besorgniserregender Stoff; TCSI - Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chemi- schen Substanzen; TECI - Thailand Lagerbestand Vorhandener Chemikalien; TSCA - Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staaten); UN - Vereinte Nationen; UNRTDG - Empfehlungen der Vereinten Nationen über den Transport gefährlicher Güter; vPvB - Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Weitere Information Quellen der wichtigsten Da- : Interne technische Daten, Rohstoffdaten von den SDB, Su- ten, die zur Erstellung des chergebnisse des OECD eChem Portals und der Europäi- Datenblatts verwendet wur- schen Chemikalienagentur, http://echa.europa.eu/ den
Positionen, bei denen Veränderungen gegenüber der vorherigen Fassung vorgenommen wurden, sind im Textkörper durch zwei vertikale Linien hervorgehoben. Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltenenen Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden und basieren auf dem Wissensstand zum Zeitpunkt der Veröffentli- chung. Die Informationen dienen lediglich als Richtlinie für eine sichere Handhabung, Verwen- dung, Verarbeitung, Lagerung, Transport, Entsorgung und Freisetzung und stellen keine Gewähr- leistung oder Qualitätsspezifikation dar. Die vorliegenden Informationen beziehen sich nur auf den oben in diesem SDB bezeichneten Stoff und gelten nicht bei Verwendung des im SDB ange- gebenen Stoffes in Kombination mit anderen Stoffen oder in anderen Verfahren, sofern nicht an- ders im Text angegeben ist. Anwender des Stoffes sollten die Informationen und Empfehlungen im konkreten Einzelfall der vorgesehenen Handhabung, Verwendung, Verarbeitung und Lage-
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rung, einschließlich gegebenenfalls einer Beurteilung der Angemessenheit des im SDB bezeich- neten Stoffes im Endprodukt des Anwenders, überprüfen.
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