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Technische Ausführungsanweisung
TA3011
Festlegung Mastgründung
1 Ziel und Zweck Diese Ausführungsanweisung enthält Festlegungen zu Gründungen für standardisierte Bauteilkombinationen von Masten für Leuchten, Lichtsignalanlagen oder Beschilderungen in Abhängigkeit vom Aufstellort.
2 Anwendungsbereich Die Ausführungsanweisung dient
-
der Auswahl der geeigneten Gründung in der technischen Ausführungsplanung (Fachbereiche B1, B4, L3, S1) und
-
der Prüfung der örtlichen Gegebenheiten mit der Ausführungsplanung (Fachbereiche B2, L2).
3 Auswahl der Gründung
3.1 Ermittlung der Windzone und Geländekategorie Die Ermittlung der Windzone und der Geländekategorie ist der Tabelle 1 zu entnehmen, für Beleuchtungsmaste ist die Einstufung vom Aufstellort abhängig, Aus der Karte (Abbildung 1) ist zu entnehmen, für welche Stadtteile höhere Anforderungen gelten.
| Stadtgebiet | | |
|---|---|---|
| Beleuchtungsmaste | Windzone II, Geländekategorie IV | Windzone II, Geländekategorie II |
| Signalmaste, WVZ-Maste | ||
| Windzone II, Geländekategorie II | ||
| Verkehrszeichenmaste | ||
| Winddruckklasse II |
Tabelle 1: Einteilung der Windlastzuordnung
Rot hinterlegt ist die geringere Belastung und nur in festgelegten Stadtteilen anzuwenden. Gelb hinterlegt ist die generelle Beanspruchungskategorie für die Stadt Hamburg.
3.2 Angaben zur Gründungsübersicht Im Handbuch „Roter Ordner“ ist für jeden Standardmast eine Gründungsübersicht hinterlegt (s. Abschnitt 6). Entsprechend der Mastbauart, der Anbauteile und der örtlichen Gegebenheiten ist die jeweils standsichere Gründung zu entnehmen.
In der Gründungsübersicht ist die Fundamentierung sowohl für normale Baugrundverhältnisse mit Böden der Bodenklasse 3 und 4 ohne Grundwasser und auch für Überflutungsgebiete ausgewiesen.
Die Stahl-Fundamentplatten mit Betonauflast, die als Sonderlösung für örtlich eingeschränkte Bauverhält- nisse zum Einsatz kommen, sind mit Mindestmaßen nachgewiesen worden. Zur Orientierung an die Bauform ist die nächst größere standardisierte Stahl-Fundamentplatte mit der Zeichnungsnummer in der Einzelüber- sicht zum Mast aufgeführt. Diese kann bei ausreichenden Platzverhältnissen alternativ im Erdreich eingesetzt werden.
Bei abweichenden Anforderungen oder Gegebenheiten von den im „Roten Ordner“ hinterlegten Kriterien für die Mastgründung ist der Fachbereich B3, Technologieentwicklung, einzubinden. Gegebenenfalls wird durch den Bereich B3 eine statische Überprüfung der Standsicherheit des Mastes veranlasst. Die aus den Abweichungen resultierenden Folgen sind zu dokumentieren.
erstellt/geändert: 13.08.2021 freigegeben : 23.09.2021 Dateiname: Version Seite: TA 3011 Technische Timm, B3 Jungk, B Ausführungsanweisung-Festlegung 1 von 8 Mastgründung 2021-09.docx
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Festlegung Mastgründung
Freie und Hansestadt Hamburg – Stadtkarte Einstufung Beleuchtungsmaste in Windzone und Geländekategorie
Bezirke und Stadteile
Abbildung 1
erstellt/geändert: 13.08.2021 freigegeben : 23.09.2021 Dateiname: Version Seite: TA 3011 Technische Timm, B3 Jungk, B Ausführungsanweisung-Festlegung 2 von 8 Mastgründung 2021-09.docx
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Festlegung Mastgründung
Freie und Hansestadt Hamburg – Stadtkarte Einstufung Signalmaste, Maste mit Beschilderung in Windzone und Geländekategorie
Bezirke und Stadteile
Abbildung 2
erstellt/geändert: 13.08.2021 freigegeben : 23.09.2021 Dateiname: Version Seite: TA 3011 Technische Timm, B3 Jungk, B Ausführungsanweisung-Festlegung 3 von 8 Mastgründung 2021-09.docx
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Festlegung Mastgründung
4 Baugrund Die für die Fundamentierung angenommenen Bodenverhältnisse entsprechen den in der Stadtkarte festgelegten Bereichen 1 und 4 nach Abbildung 3. In der Nähe von Gewässern wird eine Probeaufgrabung empfohlen, wenn keine Ortskenntnis über die Bodenbeschaffenheit vorliegt und bei Maststandorten, die nicht innerhalb des Straßenunterbaus geplant sind. Für Baumaßnahmen in den Zonen 2 und 3 nach Abbildung 3 sind Probeaufgrabungen bzw. Baugrund- untersuchungen vor Ausführung zu berücksichtigen und auszuführen, es sei denn, dass Ortskenntnis über die geeignete Bodenbeschaffenheit vorliegt, beispielsweise bei Maststandorten, die innerhalb des Straßenunterbaus geplant sind.
Freie und Hansestadt Hamburg – Stadtkarte Einstufung Baugrundbeschaffenheit Bezirke und Stadteile
Abbildung 3
erstellt/geändert: 13.08.2021 freigegeben : 23.09.2021 Dateiname: Version Seite: TA 3011 Technische Timm, B3 Jungk, B Ausführungsanweisung-Festlegung 4 von 8 Mastgründung 2021-09.docx
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Festlegung Mastgründung
Sollten keine tragfähigen Gründungskonzepte bei Böden der Zone 2 und 3 vorliegen, ist Bodenersatz mit nichtbindigen Boden an allen Seiten der Gründungsfläche mit einem Überstand zum Mast bzw. Fundament vorzusehen. Der Überstand und die Aushubtiefe muss der Einbindetiefe entsprechen. Bei flach zu gründen- den Masten ist zusätzlich unter dem Fundament Bodenersatz anzuordnen, dessen Schichtdicke mindestens der Fundamenthöhe betragen muss.
5 Gründungsarten Für die Maste sind folgende Gründungen möglich:
I. Erdeinspannung
für Maste, die in das Erdreich 80 – 200 cm Erdreich einbinden
II. Betonauffüllung; C 16/20 unbewehrt
für Maste, die in das Erdreich 80 – 200 cm einbinden
Betonauffüllung mit Kantenlänge von a/b ≥ 60/60 cm
Anwendung bei zusätzlicher Gefahr von Vandalismus im Bereich von Parkanlagen, Schulen, Stadien, ...
III. Betonmanschette; C 20/25 unbewehrt
für Maste, die in das Erdreich 80 – 200 cm einbinden
Manschetten mit Kantenlängen von von a/b ≤ 80/80 cm vorwiegend in Über- flutungsgebieten, bei Wassergräben und hoch beanspruchten Masten
erstellt/geändert: 13.08.2021 freigegeben : 23.09.2021 Dateiname: Version Seite: TA 3011 Technische Timm, B3 Jungk, B Ausführungsanweisung-Festlegung 5 von 8 Mastgründung 2021-09.docx
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IV. Betonmanschette; C 20/25 bewehrt Bügelmatte
bei Masten, die in das Erdreich 80 – 200 cm einbinden
Manschette mit Kantenlänge von a/b > 80/80 cm vorwiegend in Überflutungs- gebieten, bei Wassergräben und hoch beanspruchten Masten
V. Köcherfundament; C 25/30, bewehrt VI. Köcherfundament; C 30/37, bewehrt - Überwachungsklasse 2
für Maste, die in das Erdreich 90 – 200 cm einbinden
Köcherfundamente mit Kantenlängen von a/b ≥ 60/60 cm in Deichanlagen Deichstraße – Fundament C25/30 Köcher mit Quarzsand
Deichverteidigungsstraße – Fundament C30/37 Köcher mit Quarzsand
VII. Fertigteilfundament; C25/30, bewehrt
für Maste mit Flanschplatte, die in das Erdreich 20 cm einbinden
Abmessung standardisierter Flachfundamente: a/ b/ t = 110/110/35cm a/ b/ t = 130/130/35cm a/ b/ t = 140/140/50cm a/ b/ t = 170/140/35cm a/ b/ t = 180/180/35cm a/ b/ t = 200/200/30cm a/ b/ t = 200/200/35cm
erstellt/geändert: 13.08.2021 freigegeben : 23.09.2021 Dateiname: Version Seite: TA 3011 Technische Timm, B3 Jungk, B Ausführungsanweisung-Festlegung 6 von 8 Mastgründung 2021-09.docx
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VIII. Stahl-Fundamentplatte mit Erdauflast
für Maste mit Flanschplatte, die in das Erdreich 20 cm einbinden und bei Baugrundverhältnissen ohne Grundwasser
Anwendung bei geringer Einbautiefe
Abmessung standardisierter Stahl-Fundamentplatte: a/ b/ t = 100/100/3.5cm a/ b/ t = 130/130/3.5cm
IX. Stahl-Fundamentplatte mit Betonauflast C16/20
für Maste mit Flanschplatten, die in das Erdreich 20 cm einbinden
Anwendung bei geringer Einbautiefe
Abmessung standardisierter Stahl-Fundamentplatte: a/ b/ t = 200/200/2.5cm a/ b/ t = 240/240/2.5cm
a/ b/ t = 180/160/2.5cm a/ b/ t = 220/160/2.5cm a/ b/ t = 230/170/2.5cm
X. Mastbock gerade /Erdeinspannung
für Maste, die in das Erdreich 20 cm einbinden
Anwendung bei hoch beanspruchten Masten, deren Aufstellung im Erdreich, durch vorhandene Trassen wie Wasserleitungen, Kabel, etc. einge- schränkt ist
erstellt/geändert: 13.08.2021 freigegeben : 23.09.2021 Dateiname: Version Seite: TA 3011 Technische Timm, B3 Jungk, B Ausführungsanweisung-Festlegung 7 von 8 Mastgründung 2021-09.docx
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Festlegung Mastgründung
XI. Mastbock versetzt /Erdeinspannung
für Maste, die ins Erdreich 20 cm einbinden
Anwendung bei hoch beanspruchten Masten, deren Aufstellung im Erdreich, durch vorhandene Trassen wie Wasserleitungen, Kabel, etc. einge- schränkt ist
XII. Mastbock schräg /Erdeinspannung
bei Masten, die ins Erdreich 20 cm einbinden
Anwendung bei hoch beanspruchten Masten, deren Aufstellung im Erdreich, durch vorhandene Trassen wie Wasserleitungen, Kabel, etc. einge- schränkt ist
6 Anlagen Gründungsangaben
- BEL Auslegermaste für WZII, GKII BEL Auslegermaste für WZII, GKIV S:_Daten\Bibliothek\Handbuecher\Roter_Ordner\1._Gründungsangaben_BEL-AM
- BEL Gerade Maste für WZII, GKII BEL Gerade Maste für WZII, GKIV S:_Daten\Bibliothek\Handbuecher\Roter_Ordner\2._Gründungsangaben_BEL-GM
- LSA Auslegermaste für WZII; GKII S:_Daten\Bibliothek\Handbuecher\Roter_Ordner\3._Gründungsangaben_LSA-AM
- LSA Gerade Maste für WZII, GKII S:_Daten\Bibliothek\Handbuecher\Roter_Ordner\4._Gründungsangaben_LSA-GM
- RVZ Gerade Maste für WZII, GKII S:_Daten\Bibliothek\Handbuecher\Roter_Ordner\5._Gründungsangaben_GM-RVZ
- WVZ Gerade Maste für WZII, GKII S:_Daten\Bibliothek\Handbuecher\Roter_Ordner\6._Gründungsangaben_GM-WVZ
Änderungen vorbehalten. Wolfhard Timm, Hamburg Verkehrsanlagen GmbH, Bramfelder Chaussee 130, 22177 Hamburg, wolfhard.timm@hhva.de
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