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Technische Ausführungsanweisung
TA3010
Erdung von Masten
1 Ziel und Zweck Diese Ausführungsanweisung enthält Festlegungen über die Erdung von Beleuchtungs- und Lichtsignalanlagenmasten sowie Kombinationen von beiden.
2 Anwendung Masten, die für Beleuchtungsaufgaben oder Lichtsignalanlagen gestellt werden.
3 Beleuchtungsmaste Beleuchtungsmaste werden nicht geerdet. Da die Beleuchtung in Schutzklasse II ausgeführt wird, ist hier keine Erdung erforderlich und auch nicht gewünscht.
4 LSA-Maste LSA-Maste werden immer geerdet. Der 10mm²-Erdleiter wird sternförmig aus dem LSA- Schaltschrank in einige Masten gezogen und dort angeschlossen. Die Masterden werden dabei in Strängen (Teilringen) über mehrere Maste weitergeführt. Meist gibt es an den Knoten zwei oder mehr Stränge.
5 Beleuchtungsmaste an denen LSA-Komponenten verbaut werden. Da an Beleuchtungsmasten die Montage von Geräten in SK I grundsätzlich nicht zugelassen ist, kann lediglich die Montage von Anlagenteilen mit 40V Peripheriespannung erfolgen. Sollen Komponenten der LSA an den Mast verbaut werden, die mit 230V betrieben werden, d.h. es würde 230V über die offene Klemmleiste im Mast geführt, ist für den LSA-Teil ein eigener Mast zu stellen.
6 Besondere Hinweise Ausnahmen bestehen für Maste, die mit Bauwerkserden verbunden werden müssen, wie Rampen von Tunneln oder Brücken. Hier hat der Bauwerkserder immer Priorität. Der Anschluss an mehrere Erden ist auf jeden Fall zu vermeiden.
7 Dokumentation Anlagenbestandsdokumentation.
8 Anlagen
Keine
erstellt/geändert: 29.05.2020 freigegeben: 12.06.2020 Dateiname: Seite: Brauner, B3 Jungk, B TA3010 Erdung von Masten.doc 1 von 1