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Austausch von 145 Auslegermasten für Beleuchtungsanlagen samt Fundamenten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.11.2026, 19:01 (Europe/Berlin)

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Technische Ausführungsanweisung

TA3004

Einbauhöhe von Masten

1 Ziel und Zweck Diese Ausführungsanweisung enthält Festlegungen über die Einbauhöhe von Masten.

2 Bedeutung der Einbauhöhe

2.1 Korrosionsschutz Masten sind regelmäßig mit einer 400 mm langen Korrosionsschutzmanschette versehen. Korrosion entsteht am ehesten im Erdübergangsbereich in einer Tiefe bis 10 cm unter der Oberfläche. Daher ist es notwendig, dass die Unterkante der Korrosionsschutzmanschette allseitig mindestens 10 cm unter der Oberfläche liegt. Außerdem muss die Manschette mindestens 5 cm aus dem Boden herausragen, damit die Oberkante dauerhaft frei von Erde und Bewuchs gehalten wird.

2.2 Standsicherheit Die Standsicherheit der Masten ist gewährleistet, wenn die Gründung und der Einbau nach den statischen Erfordernissen ausgeführt sind. Dazu müssen Masten so eingebaut werden, dass die Oberkante der endgültigen Oberfläche auf halber Höhe der Korrosionsschutzmanschette liegt. Es ist davon auszugehen, dass die Standsicherheit bei Masten, die mehr als 5 cm höher als vorgesehen eingebaut sind, beeinträchtigt ist.

2.3 Montagehöhe von Signalgebern, Verkehrszeichen und Leuchten Die in den Masten zur Aufnahme von Signalgebern und Verkehrszeichen vorgesehenen Bohrungen erfüllen bei richtigem Einbau und normalen Einbaubedingungen die Anforderungen für die Einhaltung der Lichtraumprofile der Verkehrsräume.

3 Stellen der Masten Masten werden so eingebaut, dass die Oberkante der endgültigen Oberfläche auf halber Höhe der Korrosionsschutzmanschette liegt. Damit ist die richtige Einbindetiefe gewährleistet. Die Toleranz der Einbaulage beträgt bei Neubauten +/- 2,5 cm.

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Technische Ausführungsanweisung

TA3004

Einbauhöhe von Masten

Bei der Aufstellung von Masten in Böschungen schneidet die Geländeebene die Mitte der Korrosionsschutzmanschette in der Mittelachse des Mastes.

4 Nachträgliche Anpassung der Einbauhöhe Die Höhenlage der Masten zur Oberfläche kann sich ändern, z.B. durch Versackung von Masten, durch Wachsen der Bodenschicht durch Vegetation, oder bei Lichtsignalanlagen im Bestand, bei denen eine Änderung der Oberfläche mit Auswirkung auf die Höhe ausgeführt wurde, z.B. im Zuge der Herstellung barrierefreier Fußgängerüberwege. Eine Anpassung der Einbaulage durch Höher- oder Tiefersetzen des Mastes ist in folgenden Fällen erforderlich:

 Bei LSA-Masten, wenn die Einbindetiefe um mehr als 5 cm unterschritten oder überschritten wird,

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Technische Ausführungsanweisung

TA3004

Einbauhöhe von Masten

 Bei Beleuchtungsmasten, wenn die Einbindetiefe um 5 cm oder mehr unterschritten oder um mehr als 15 cm überschritten wird.

Darüber hinaus ist die Einhaltung des Lichtraumprofiles zu beachten, z.B. die Höhe von Verkehrszeichen über dem Gehweg.

4.1 Lösungsvarianten Wenn das Tiefersetzten des Mastes nicht möglich erscheint, z.B. wegen unmittelbar darunterliegenden Trassen, muss der Mast durch einen Mast mit Flanschplatte ersetzt werden und eine entsprechende Gründung hergestellt werden. Da die Straßenausstattung der FHH Vorrang vor den Trassen der Konzessionsträger hat, kann auch die Räumung der Trasse gefordert werden. Die Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme wird in der Regel jedoch dazu führen, dass die Änderung von Mast und Gründung als kostengünstigere Variante zu Tragen kommt. An Stelle des Höhersetzens eines Mastes kann es z.B. in unbefestigten Flächen sinnvoll sein, den bewachsenen Boden um den Mast herum zu entfernen und einen Pflasterring zu setzen. Dabei muss der Oberboden bis zur Kiesschicht abgetragen werden und die Pflastersteine müssen in Sand gesetzt werden, damit Oberflächenwasser versickern kann. Die Art der Lösung ist im Einzelfall mit dem LSBG abzustimmen.

5 Ausnahmen

Siehe TA 3005 für LSA-GM 3,3m.

6 Dokumentation Entfällt.

7 Anlagen keine

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