2_TA3003 Masten mit Flanschplatten_b.pdf

Austausch von 145 Auslegermasten für Beleuchtungsanlagen samt Fundamenten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.11.2026, 19:01 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Technische Ausführungsanweisung

TA 3003

Maste mit Flanschplatten

1 Ziel und Zweck Diese Ausführungsanweisung enthält Festlegungen über die Verwendung von Masten, die mit Flanschplatten an Fundamenten bzw. Bauwerken verbunden werden.

2 Anwendung Masten, die lösbar mit Fundamenten, Brückenbauwerken etc. verbunden werden.

3 Maste Masten mit Flanschplatten werden vom Masthersteller geliefert. Hierzu liegen Regelzeichnungen im Bereich Konstruktion vor. Dabei werden die Masten vor dem Verzinken mit den Flanschplatten verschweißt, wobei die Korrosionsschutzmanschette mit der Oberseite der Flanschplatte und das durchgehende Mastrohr an der Unterseite der Flanschplatte zu verschweißen ist. Das nachträgliche Kürzen und Verschweißen von verzinkten Masten ist nicht zulässig.

4 Fundamentplatten Fundamentplatten werden in verzinkter Ausführung nach Vorgabe der Konstruktion auf Grund statischer Vorgaben und Zeichnungen gefertigt und der Baustelle übergeben. Der statische Nachweis ist für den Einbau zu berücksichtigen. Die entsprechenden Montagevorschriften werden vom Bereich Konstruktion zur Verfügung gestellt. Fundamentplatten, die in Brückenbauwerke eingebaut werden, sind danach Bestandteil des Bauwerkes und gehen in die Verantwortung des Eigentümers der Brücke über. Entsprechend werden Änderungen, Erneuerungen nur durch bzw. in Abstimmung mit dem Eigentümer des Bauwerkes durchgeführt.

5 Besondere Hinweise Bei Verwendung von Fundamentböcken sind Flanschverbindungen vorzusehen. Fundamentböcke werden im Regelfall in verzinkter Ausführung eingesetzt. Bei Änderungen bzw. Maßanfertigungen ist die Konstruktion 2-fach mit Inertol zu beschichten. Im Falle von Schäden sind vorhandene Fundamentplatten mit Stehbolzen zu ersetzen. Standsicherheitsprüfungen sind erstmals nach 10 Jahren und danach im Abstand von 5 Jahren durchzuführen. Dabei ist die Flanschverbindung per Sichtkontrolle zu prüfen, wenn diese bodenbündig oder mit Standardoberflächen überdeckt ist.

6 Dokumentation Statische Berechnungen, Zeichnungen, Anlagenbestandsdokumentation.

7 Anlagen keine

erstellt: 18.05.2009 geändert: 02.02.2015 Dateiname: Version: Seite: Jungk, L-XOX 3 Jungk, P TA3003 Masten mit Flanschplatten_b.doc b 1 von 1

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung