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Technische Ausführungsanweisung
TA3001
Gründungen für Maste
1 Ziel und Zweck Diese Ausführungsanweisung enthält Festlegungen über die Ausführung von Gründungen für Masten, bei denen Beton eingesetzt wird. Die Art der Gründung ergibt sich aus den statischen Nachweisen.
2 Betongüte für Gründungen
2.1 Betonmanschetten Anwendungsbereich
Betonmanschetten werden an Masten mit Erdstück verwendet, um die notwendigen Bodenpressungen zu erreichen. Betonmanschetten sind kein Betonbauteile im Sinne der DIN EN 1992-1-1. Deshalb kann für solche Fundamente weiterhin plastischer Beton eingebaut werden, der der bisherigen Qualität B25 entspricht. Auf eine Bewehrung kann verzichtet werden. Diese Festlegung gilt für runde Betonmanschetten und kubische, das Erdstück umschließende Fundamente mit Kantenlängen (Länge, Breite, Durchmesser) bis 80 cm und bis 170 cm Tiefe, die vollständig unter der Oberfläche sind. Für diesen Einsatzfall wird Beton der Güte C20/25 XC2, XF1 nach DIN EN 1992-1-1eingesetzt. Ausnahme sind Überflutungsgebiete, in denen Beton nach Abschnitt 2.2 eingesetzt werden muss. Belastung
Auslegermasten dürfen im Winterhalbjahr ( Oktober bis März) erst nach 7 Tagen voll belastet werden, im Sommerhalbjahr nach 3 Tagen.
2.2 Fundamente mit konstruktiver Bewehrung Anwendungsbereich
Fundamente mit konstruktiver Bewehrung sind z.B. Flachfundamente und andere Fundamente, in die Fundamentplatten eingebunden werden. Für diesen Einsatzfall wird Beton der Güte C25/30 XC4, XF2 nach DIN EN 1992-1-1eingesetzt. Belastung Fundamente mit konstruktiver Bewehrung dürfen erst nach 7 Tagen voll belastet werden.
3 Nicht frostfreie Gründungen Es ist teilweise unumgänglich, dass Fundamente nicht frostfrei gegründet werden können. Nach der Hamburger Bauordnung ist eine Gründung nicht frostfrei, wenn sie weniger als 80 cm tief ist. Insbesondere trifft dies auf Fundamente über U-Bahnbauwerken zu. In solchen Fällen ist eine kapillarbrechende Schicht, die unterhalb des Fundamentes bis zum darunter liegenden Bauwerk bzw. bis zur notwendigen Tiefe (mindestens 80 cm nach der Hamburger Bauordnung) einzubauen.
erstellt/geändert: 8.12.2006/18.03.2015 freigegeben: 18.03.2015 Dateiname: Seite: Jungk, L-XOX 3 Jungk, L-XOX 3 TA3001 Gründungen für Maste_c.docx 1 von 2
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Technische Ausführungsanweisung
TA3001
Gründungen für Maste
4 Einschränkungen, Prüfungen Die Herstellung von Betonmanschetten ist bei Starkwindwarnung oder Sturmwarnung nicht zulässig. Nach einem Sturmereignis innerhalb von drei Tagen nach der Herstellung einer Betonmanschette ist die Lagesicherheit durch Sichtkontrolle zu prüfen, im Zweifel ist eine Standsicherheitsprüfung durchzuführen.
5 Dokumentation Betonlieferschein als Anlage zur Rechnung bzw. Aufmaß, Dokumentation der Gründung in der Anlagenbestandsdatenbank.
6 Anlagen
keine
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