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Ausschlusswirkung
Unterrichtung über die Ausschlusswirkung nach 16 Abs. 3 VOB/B
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit weisen wir Sie auf die Ausschlusswirkung nach 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B hin, die Nachforderungen von Zahlungen jeglicher Art bezogen auf die diese Baumanahme einschrnkungslos ausschliet. Insofern werden, bei einer vorbehaltlosen Annahme einer Schlusszahlung, alle Nachforderungen ausgeschlossen. Gleichzeitig werden früher gestellte, aber unerledigte, Forderungen ausgeschlossen, wenn Sie nicht nochmals vorbehalten werden ( 16 Abs. 3 Nr. 4 VOB/B).
Ein Ihrerseits eventuell vorzutragender Vorbehalt muss innerhalb der Frist von 28 Tagen nach Erhalt der Schlusszahlung erklrt werden. Wir weisen darauf hin, dass ein erklrter Vorbehalt vollumfnglich hinfllig wird, wenn nicht innerhalb der gültigen Frist eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht wird ( 16 Abs. 3 Nr. 5 VOB/B).
Geschftsbereich TECHNIK- UND GEBUDEMANAGEMENT
BAUPROJEKTMANAGEMENT