Datenschutzpassus _DSGVO_2018_2 für Fremdfirmen.PDF

Austausch der Brandmelder im Klinikum Bremen-Mitte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.09.2026, 23:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.bremen.de

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Datenschutz-Erklrung

Bei Einstzen in den Standorten und Gesellschaften der Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bre- men lsst sich nicht ausschlieen, dass die Beschftigten des Auftragnehmers/Dienstleisters, die in den Standorten und Gesellschaften der GeNo zum Einsatz kommen, Kenntnis von personenbezoge- nen Daten bekommen. Deshalb ist diese Datenschutz-Erklrung zum Vertrag/Auftrag zu nehmen.

Der Auftragnehmer ist neben den grundstzlichen Verpflichtungen aus 202 a-c, 203 StGB und 17 UWG insbesondere den Bestimmungen folgender Gesetze verpflichtet:

  • EU Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) (gilt unmittelbar ab dem 25. Mai 2018),

  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (ab dem 25.5.2018 BDSG n.F.),

  • Bremisches Krankenhausdatenschutzgesetz (BremKHDSG).

Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die schriftliche Verpflichtung auf die Vertraulichkeit der Daten gem. Artikel 5 DS-GVO in Verbindung mit Erwgungsgrund 39 sowie ggf. Artikel 24, 29, 32 und die datenschutzrechtliche Schulung derjenigen seiner Mitarbeiter, die mit vertraulichen personenbe- zogenen Daten oder Betriebs- und Geschftsgeheimnissen des Auftraggebers im Rahmen des Dienst- leistungsvertrages arbeiten werden. Eine entsprechende Namensliste ist stets aktuell zu halten. Der Auftraggeber behlt sich vor, die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Manahmen beim Auftrag- nehmer zu überprüfen.

Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften wird besttigt.

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