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Datenschutz-Erklrung
Bei Einstzen in den Standorten und Gesellschaften der Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bre- men lsst sich nicht ausschlieen, dass die Beschftigten des Auftragnehmers/Dienstleisters, die in den Standorten und Gesellschaften der GeNo zum Einsatz kommen, Kenntnis von personenbezoge- nen Daten bekommen. Deshalb ist diese Datenschutz-Erklrung zum Vertrag/Auftrag zu nehmen.
Der Auftragnehmer ist neben den grundstzlichen Verpflichtungen aus 202 a-c, 203 StGB und 17 UWG insbesondere den Bestimmungen folgender Gesetze verpflichtet:
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EU Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) (gilt unmittelbar ab dem 25. Mai 2018),
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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (ab dem 25.5.2018 BDSG n.F.),
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Bremisches Krankenhausdatenschutzgesetz (BremKHDSG).
Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die schriftliche Verpflichtung auf die Vertraulichkeit der Daten gem. Artikel 5 DS-GVO in Verbindung mit Erwgungsgrund 39 sowie ggf. Artikel 24, 29, 32 und die datenschutzrechtliche Schulung derjenigen seiner Mitarbeiter, die mit vertraulichen personenbe- zogenen Daten oder Betriebs- und Geschftsgeheimnissen des Auftraggebers im Rahmen des Dienst- leistungsvertrages arbeiten werden. Eine entsprechende Namensliste ist stets aktuell zu halten. Der Auftraggeber behlt sich vor, die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Manahmen beim Auftrag- nehmer zu überprüfen.
Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften wird besttigt.
Ort, Datum
Name, Vorname Funktion Unternehmen
Unterschrift