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Vordruck 214 Ergänzung.DOCX

Außenanlagen und Kanalisation für eine neue Feuerwehr- und Rettungswache

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 06:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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214 (Weitere Besondere Vertragsbedingungen – Ergänzung)

10.1 Die Besonderen Vertragsbedingungen Tariftreue- und Vergabegesetz NRW zur

Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (BVB TVgG) sind Bestandteil

des Vertrages.

10.2 Baustrom und Bauwasser

Baustrom und Bauwasser sind bauseits vorhanden. Die laufenden Kosten des Ver­brauchs werden als feste Umlage von 0,5 v.H. der Netto-Schlussrechnungssumme bei allen Unternehmern in Abzug gebracht.

10.3 Bauleistungsversicherung

Der Auftraggeber schließt für das gesamte Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung ab. Die Versicherungsprämie wird auf die am Bau beteiligten Unternehmen umgelegt. Der Auftragnehmer beteiligt sich an der vom Auftraggeber zu zahlenden Versicherungsprämie mit einem Anteil von 0,2 v.H. der Bruttoabrechnungssumme. Der Prämienanteil wird von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Pro Versicherungsfall ist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro vom Auftragnehmer zu zahlen.

10.4 abweichende Verjährungsfrist

Abweichend zu § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre nach Ab­nahme.

-Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen-

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