214 (Weitere Besondere Vertragsbedingungen – Ergänzung)
10.1 Die Besonderen Vertragsbedingungen Tariftreue- und Vergabegesetz NRW zur
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (BVB TVgG) sind Bestandteil
des Vertrages.
10.2 Baustrom und Bauwasser
Baustrom und Bauwasser sind bauseits vorhanden. Die laufenden Kosten des Verbrauchs werden als feste Umlage von 0,5 v.H. der Netto-Schlussrechnungssumme bei allen Unternehmern in Abzug gebracht.
10.3 Bauleistungsversicherung
Der Auftraggeber schließt für das gesamte Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung ab. Die Versicherungsprämie wird auf die am Bau beteiligten Unternehmen umgelegt. Der Auftragnehmer beteiligt sich an der vom Auftraggeber zu zahlenden Versicherungsprämie mit einem Anteil von 0,2 v.H. der Bruttoabrechnungssumme. Der Prämienanteil wird von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Pro Versicherungsfall ist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro vom Auftragnehmer zu zahlen.
10.4 abweichende Verjährungsfrist
Abweichend zu § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre nach Abnahme.
-Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen-