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Außenanlagen und Eingangszone mit Sicherheitsschleuse am Amtsgericht Stendal

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.10.2026, 13:00 (Europe/Berlin)

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10.2 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

10.2.1 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils entsprechend der Vereinbarung statt.

10.2.2 Versorgungsanschlüsse Es ist untersagt eigenmächtig an vorh. Versorgungs- oder Abwasseranlagen anzuschließen bzw. deren Schieber zu betätigen. In jedem einzelnen Fall ist die Genehmigung des Auftragsgebers oder Nutzers vorher einzuholen.

10.2.3 Rechnungen Der Rechnungskopf soll folgende Angaben enthalten: Firmenkopf, Datum, Rechnungsnummer, Geldinstitut, Auftragsnummer Angebot vom……………………. Auftragswert: EUR……………… Ausführungszeit: von…………bis……………… Es ist ein Aufmass, welches zu unterschreiben ist, abzugeben. Rechnungen die diese Angaben nicht enthalten, werden als unvollständig zurückgewiesen.

10.2.4 Kosten für Bauwasser und Baustrom werden mit je 0,7 % v.H. der Abrechnungssumme (einschließlich Mehrwertsteuer) pauschal in Ansatz gebracht und abgezogen

10.2.5 Übergabe von Dokumentationsunterlagen haben in 4facher Ausfertigung zu Erfolgen

10.2.6 Für die Zeit der Bauausführung ist ein Bautagebuch zu führen und der zuständigen Bauleitung wöchentlich zur Unterschrift vorzulegen.

Ende der weiteren besonderen Vertragsbedingungen

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