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Wichtige zusätzliche Hinweise zum Vergabeverfahren
Der EVB-IT-Dienstvertrag, AV-Vertrag und die Teleservicevereinbarung sind nicht mit dem Angebot vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt gesondert anzufordern.
Ungeachtet dessen bestätigt der Bieter mit Abgabe seines Angebotes, die in den vorgenannten Vertragsunterlagen festgelegten Bedingungen anzuerkennen und diese im Falle einer entsprechenden Aufforderung durch die Vergabestelle zu den vorgegebenen Bedingungen abzuschließen.
Die Vertragsunterlagen werden im Nachgang noch um rein informatorische bzw. vertragsspezifische Angaben ergänzt, ohne dass hierdurch eine Änderung der bereits mit Angebotsabgabe anerkannten Vertragsbedingungen erfolgt.