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Mindestanforderungen an Nebenangebote
1.) Bei der Erstellung von Nebenangeboten sind die Konstruktions- und Qualitätsmerkmale sowie die Gestaltungsgrundsätze der Vertragsunterlage zu beachten. Es wird auf folgende Randbedingungen hingewiesen: a) sämtliche Lastfälle sind für alle Bauzustände zu berücksichtigen b) Gewichte und Windlasten gelten für alle Aushubvarianten c) Verwendung unterer Rahmen ist grundsätzlich einzuplanen
Die Punkte a bis c gelten nicht für temporäre Verbaumaßnahmen. 2.) Für Nebenangebote, die über den Umfang der Vertragsunterlagen hinausgehen, sind zusätzlich folgende Regelwerke zu beachten: a) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) b) Merkblätter der Bundesanstalt für Wasserbau c) Technische Lieferbedingungen für Wasserbausteine (TLW), Ausgabe 2003 d) Technische Lieferbedingungen für Geotextilien und geotextilverwandte Produkte an Wasserstraßen (TLG), Ausgabe 2003
Die den Vertragsunterlagen nicht beigefügten Regelwerke stehen als PDF-Datei im Internet unter folgender Adresse zur Verfügung: http://www.baw.de/de/die_baw/publikationen/merkblaetter/index.php.html Alle Regelwerke können auch bei der Vergabestelle angefordert werden. 3.) Für folgende Teilleistungen sind Nebenangebote ausgeschlossen: a) Lagerung der Überbauten
4.) Bei der Pauschalierung von Leistungen sind der Zeitpunkt und die Höhe von Abschlagszahlungen im Nebenangebot eindeutig zu bestimmen.
Anhang 481 (Stand: 06/2018)