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Bericht
Bericht zur Standsicherheit der Kaimauern und Lagerung der Straßenhubbrücke
(SHB) und Eisenbahnhubbrücke (EHB) Revision a
aufgestellt am: 09.07.2026 aufgestellt von: Fr. Neerhut (Böger + Jäckle)
| Revision | neue Seiten | geänderte Seiten | gelöschte Seiten | Bemerkungen | Datum/ Name |
|---|---|---|---|---|---|
| 01 | Seite 1-6 | Erstellung des Berichts | 06.05.2026/ Neerhut | ||
| 02 | Seite 5.1- 5.2 | Seite 4a | Ergänzung zwei Auflagerpunkte je Brücke | 29.05.2026/ Neerhut | |
| a | Alle Seiten | gesamte Überarbeitung Lagerungskonzept | 09.07.2026/ Neerhut |
Nach dem Aushub der Straßenhubbrücke (SHB) und der Eisenbahnhubbrücke (EHB) ist vorgesehen, die beiden Brücken entsprechend der nachfolgenden Zeichnung auf einem naheliegenden Gelände zu lagern.
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Die Brücken werden mittels Schwimmkran nahe der Kaimauern abgestellt. Zur Beurteilung der Standsicherheit der Lagerflächen wurde dem Verfasser vom Auftraggeber der „Erläuterungsbericht zur Untersuchung der Standsicherheit der Kaianlagen der Lübecker Maschinen- und Analgenbau GmbH“ [1] der KMT Planungsgesellschaft mbH zur Verfügung gestellt. Der Bericht enthält eine Bewertung der Standsicherheit sowie zulässige Lasten für die Kaimauern.
Dabei wurde zwischen den Kaiabschnitten 2 (Nord) und 3 (Süd) unterschieden.
Kaiabschnitt 2 Kaiabschnitt 3 Bildausschnitte aus [1]
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Bestandsbelastung
Für den Kaiabschnitt 2 werden nachfolgende Bestandsbelastungen in [1] angegeben:
256 kN/m 79 kN/m 79 kN/m 98 kN/m
20 kN/m² 20 kN/m² 20 kN/m²
Für den Kaiabschnitt 3 wird eine maximale Flächenlast von 10 kN/m² als zulässige Belastung ausgewiesen [1].
Nutzungsergänzung [1]
Zusätzlich wurden Nachweise für einen Self Modul Mobile Transporter SPMT und einen Mobilkran geführt. Für den SPMT-Einsatz wurde dabei eine Belastung von 50 kN/m² angesetzt.
Für den Kaiabschnitt 2 ist ein SPMT-Einsatz auf der Kaianlage ohne Einschränkung möglich. Die entsprechenden Randbedingungen (Abmessungen, Achsanordnung etc.) des Lastansatzes sind dabei zu berücksichtigen.
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Im Kaiabschnitt 3 im Bereich des Bodenprofils II ist ein uneingeschränkter SPMT- Einsatz landseitig der Gleisbahn möglich. Ein Sicherheitsabstand von 0,90 m zur Gleisbahn ist einzuhalten. Der Bereich zwischen Kaikante und Gleisbahn muss lastfrei bleiben.
Der Bereich des Bodenprofils III im Kaiabschnitt 3 ist nicht tragfähig für eine weitere Belastung.
Für nachfolgende Ansätze zur Lagerung der Brücken wird davon ausgegangen, dass der Kaiabschnitt 2 hinter der Kaimauer ebenfalls uneingeschränkt für die Belastung von 50 kN/m² tragfähig ist.
Belastung Kaiabschnitt 2 Belastung Kaiabschnitt 3
Lagerung der Brücken
Für die Lagerung der Brücken wird ein Mindestabstand von ca. 15 m von der Kaikante bis zur Brückenachse ermittelt. Dieser ergibt sich aus:
- 8,15 m angegebene Breite des vorhandenen Zauns
- 1,0 m Abstand zum Zaun
- 1,5 m Einhausung der Brücken
- 1,0 m Arbeitsraum innerhalb der Einhausung
- halbe Breite der Brücke (EHB 5,8 m/2 = 2,9 m, SHB 7,9 m/2 = 3,95 m)
Die Brücken werden somit nicht auf dem Querschnitt der Kaimauer direkt gelagert, sondern auf dem dahinter liegenden Gelände.
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Lagerung unter allen Querträgern (24 bzw. 26 Lagerpunkte)
Für die Lagerung der Brücken werden die Auflagerpunkte so klein wie möglich gehalten. Zum einen kann so die Auflagerhöhe bei einer Lastausbreitung von 45 Grad geringer gehalten werden, zum anderen soll die Zugänglichkeit der Brückenbauteile während der Instandsetzung so gut wie möglich gegeben sein.
Des Weiteren muss das Bauwerk während der Instandsetzung in einem nahezu spannungsfreien Zustand gehalten werden, sodass alle einzelnen Knotenpunkte instandgesetzt werden können. Eine Instandsetzung, wenn die Bauteile unter Spannung stehen, ist nicht möglich.
Für die SHB wird ein Eigengewicht von 308 t entsprechend der Ermittlung der Eigengewichte aufgrund gemessener Betriebsdrücke von Juli 1983 aus der Bestandsstatik verwendet.
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Bei Auflagerung der beiden Längsträger in jeder Querträgerachse ergeben sich insgesamt 24 Lagerpunkte. Für eine Gesamtbelastung von 3080 kN ergeben sich je Auflagerpunkt 129 kN. Um die zulässige Belastung von 50 kN/m² einzuhalten wird eine Lastverteilungsfläche von 1,6 m x 1,6 m erforderlich. Bei weniger Auflagerpunkten erhöht sich die Fläche entsprechend.
Auflagerpunkte rot eingekreist
3080 kN / 24 Auflager = 129 kN je Auflager 129 kN / 50 kN/m² = 2,6 m² 2,6 m² entspricht z.B. einer Fläche von 1,6 m x 1,6 m
Skizzenhafte Darstellung der Lastverteilung
Für die EHB wird ein Eigengewicht von 269 t entsprechend der Ermittlung der Eigengewichte aufgrund gemessener Betriebsdrücke von Juli 1983 aus der Bestandsstatik verwendet.
Bei Auflagerung der beiden Längsträger in jeder Querträgerachse ergeben sich insgesamt 26 Lagerpunkte. Für eine Gesamtbelastung von 2690 kN ergeben sich je Auflagerpunkt 104 kN. Um die zulässige Belastung von 50 kN/m² einzuhalten wird eine Lastverteilungsfläche von 1,45 m x 1,45 m erforderlich. Bei weniger Auflagerpunkten erhöht sich die Fläche entsprechend.
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Auflagerpunkte rot eingekreist
2690 kN / 26 Auflager = 104 kN je Auflager 104 kN / 50 kN/m² = 2,1 m² 2,1 m² entspricht z.B. einer Fläche von 1,45 m x 1,45 m
Skizzenhafte Darstellung der Lastverteilung
Lagerung unter den Endquerträgern
Ebenfalls wird für beide Brücken die Variante der Auflagerung nur unter den Endquerträgern untersucht. Da die vorhandenen Einbauteile an den Endquerträgern erhalten bleiben, ist eine aufwändigere Konstruktion als ein bloßes Ablegen mittels flächiger Auflagerung erforderlich, die die Lasten aus den Einbauteilen in die Lastverteilungsfläche ableitet. Bei einer in allen Auflagerpunkten wird nur ein Gegenstück für die Lagerteile erforderlich.
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Einbauteile unter dem Endquerträger (Lagerteile, Traverse)
Außerdem kann mit dieser Auflagerung keine Instandsetzung des Bauwerks erfolgen, da das Bauwerk unter Spannung steht. Zur Instandsetzung wird somit eine Auflagerung unter allen Punkten zwingend erforderlich.
SHB 3080 kN / 2 Auflager = 1540 kN je Auflager 1540 kN / 50 kN/m² = 31 m² Annahme einer Fläche von 4 m x 10 m
EHB 2690 kN / 2 Auflager = 1345 kN je Auflager 1345 kN / 50 kN/m² = 27 m² Annahme einer Fläche von 4 m x 10 m
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Die Flächen wurden entsprechend vergrößert, um das Eigengewicht der erforderlichen Lastverteilungskonstruktion zu berücksichtigen (Annahme von ca. 10 kN/m³).
Skizzenhafte Darstellung der Abmessung der Lastverteilung unter den Endquerträgern:
Möglichkeiten zur Lastverteilung bieten z.B. Baggermatten, Holzpallungen oder Stapelträger.
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Schwimmkran Enak (beispielhaft)
Die Gesamtbelastung der Brücke zzgl. Traversen und Seilen wird mit 330 t ermittelt (siehe Ausführungsunterlage „Statik Aushub Straßenhubbrücke“ vom 07.05.2026). Die maximale Last des Schwimmkrans wird mit 340 t am oberen Ausleger angegeben bei einer maximalen Auslegerlänge von 30 m. Die Brücken werden in einem Abstand von mindestens 15 m von der Kaikante gelagert. Bei einem Mindestabstand des Schwimmkrans von der Kaikante von 7 m ergibt sich damit eine erforderliche Auslegerlänge von 22 m (< 30 m).
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