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B01.1_Baubeschreibung Rückbau SHB+EHB.pdf

Aushub der Überbauten einer Eisenbahn- und Straßenhubbrücke an der Kanaltrave

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 08:54 (Europe/Berlin)

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Baubeschreibung Aushub der Überbauten Straßen- u. Eisenbahnhubbrücke

Baubeschreibung

Grundinstandsetzung der Hubbrücken und Gehwegbrücke – Kanaltrave km 5,551 Aushub der Überbauten der Straßenhubbrücke und Eisenbahnhubbrücke

Inhaltsverzeichnis a) Allgemeine Beschreibung der Bauleistung

  1. Auszuführende Leistungen
  2. Ausgeführte Vorarbeiten
  3. Gleichzeitig laufende Bauarbeiten

b) Beschreibung der örtlichen Verhältnisse

  1. Lage der Baustelle
  2. Vorhandene öffentliche Verkehrswege
  3. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
  4. Lager- und Arbeitsplätze
  5. Zu schützende Bereiche und Objekte
  6. Öffentlicher Verkehr auf der Baustelle

c) Ausführung der Bauleistung

  1. Verkehrsführung, Verkehrssicherung
  2. Bauablauf
  3. Baubehelfe
  4. Stoffe, Bauteile
  5. Winterbau
  6. Beweissicherung, Zustandsfeststellung
  7. Sicherungsmaßnahmen
  8. Belastungsannahmen (Brückenbau)
  9. Besondere Vorgaben für statische Berechnung und Konstruktion
  10. Aufmaßverfahren
  11. Prüfungen
  12. Vermessung und sonstige Messungen
  13. Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen

d) Ausführungsunterlagen

  1. Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
  2. Vom AN zu beschaffende Ausführungsunterlagen

Baubeschreibung Demontage der Straßen- und Eisenbahnhubbrücken 1

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Baubeschreibung Aushub der Überbauten Straßen- u. Eisenbahnhubbrücke

Die nachstehenden Angaben befreien den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung zur genauen Prüfung der für das Angebot und die Ausführung der Bauleistungen maßgebenden Verhältnisse. Alle Erfordernisse und Angaben in den Vertragsbedingungen und Vorbemerkungen sind bei den Einheitspreisen zu berücksichtigen.

Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe hinreichend mit der Örtlichkeit, dem vorhandenen Bauwerk, der Bodenbeschaffenheit und den Baustellenverhältnissen vertraut zu machen, so dass die Angebotsabgabe den vorhandenen Verhältnissen Rechnung trägt.

a) Allgemeine Beschreibung der Bauleistung

a)1. Auszuführende Leistungen

a)1.1 Allgemeines

Das zusammen mit dem Bau des Elbe-Lübeck-Kanals im Jahr 1900 errichtete Hubbrückenensemble verbindet den Norden der Lübecker Altstadtinsel mit dem Burgtorhafen im Stadtteil St. Gertrud. Es bildet dabei eine Querungsmöglichkeit an der Stelle des Zusammenflusses der Stadt-Trave mit der Kanal-Trave.

Seit 1934 wird das Hubbrückenensemble von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung betrieben und unterhalten. Die letzte planmäßige Teilinstandsetzung der baulichen, maschinellen und elektrischen Anlagen einschließlich der Gründungskörper wurde 1984 durchgeführt um die Lebensdauer der Brücke um 25 Jahre zu verlängern. Das Hubbrückenensemble besteht aus der stationären Gehwegbrücke (GB) und zwei beweglichen Brücken für den Straßen- und den Eisenbahnverkehr. Beide beweglichen Brücken befinden sich derzeit in dauerhafter Hochstellung (Havariestellung/Endlage).

Die Gehwegbrücke wurde bereits im Jahre 2024 aufgrund ihrer stark verringerten Tragfähigkeit ausgehoben.

Auch die Brückenprüfungen der Straßen- sowie der Eisenbahnhubbrücke aus dem Jahre 2020 hat ergeben, dass die Standsicherheit der Überbauten der SHB und EHB eingeschränkt ist. Die anschließenden statischen Berechnungen haben ergeben, dass einzelne Querschnitte aufgrund von fortgeschrittenen Korrosionsschäden nicht mehr voll tragfähig sind und somit die Standsicherheit der Bauwerke eingeschränkt ist.

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Baubeschreibung Aushub der Überbauten Straßen- u. Eisenbahnhubbrücke

Für die Instandsetzungsarbeiten an den Überbauten sowie den Widerlagern sind die Überbauten zu demontieren und zu einem Ablageplatz zu transportieren.

a)1.2 Art und Umfang der Leistungen

Die auszuführenden Leistungen umfassen die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Ordnungsziffern zur Durchführung der in den beigefügten Unterlagen dargestellten Maßnahme.

Die Ausführungshinweise und Anforderungen der Baubeschreibung und der sonstigen Anlagen (u.a. Zeichnungen, Berechnungen) sind Bestandteil der LV-Positionen, ohne dass dies bei den einzelnen Leistungspositionen ausdrücklich Erwähnung findet. Die Preisermittlung erstreckt sich daher nicht nur auf den jeweiligen LV-Text.

Der AN hat alle technischen Regelungen, Anforderungen und Vorgaben der ZTV-ING bei seiner Leistungserbringung zu berücksichtigen und alle Leistungspflichten der ZTV-ING zu erfüllen. Die Kosten sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren.

a)1.3 Ausgangssituation

Seit der Entwidmung der Gleise der Hafenbahn im Jahre 2009 befindet sich der westlich gelegene Überbau der Eisenbahnhubbrücke (EHB) im angehobenen Zustand. Der Überbau wurde auf einer unbeweglichen Ständerkonstruktion fest in Hochlage fixiert. Die maroden Holzbohlen auf dem Überbau wurden entfernt und der Überbau wurde mit Auffangnetzen versehen um Rostreste, Schmutz etc. aufzufangen. Die Vorstadtseitigen Drehspindeln wurden bereits demontiert. Auch die Hubzylinder für das Anheben des Überbaus wurden für den Einbau der Stützenkonstruktion von den Endquerträgern demontiert und in die Widerlager eingefahren.

Auch der Überbau der Straßenhubbrücke (SHB) ist seit einer technischen Störung der Antriebstechnik im Jahre 2023 in Hochlage verriegelt und mit einer gesonderten Stützkonstruktion in Hochlage fixiert. Die Hubzylinder für das Anheben der SHB wurden bereits vom Überbau demontiert und eingefahren.

Auf der Ostseite des Hubbrückenensembles befindet sich die Gehwegbrücke. Der Überbau der Gehwegbrücke wurde bereits im Jahre 2024 ausgehoben.

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Baubeschreibung Aushub der Überbauten Straßen- u. Eisenbahnhubbrücke

Ziel ist es, die Überbauten der SHB sowie der EHB ohne Beschädigungen auszuheben, zum Abstellort zu transportieren und dort auf einer Lagerkonstruktion für die spätere Instandsetzung zu lagern.

Abbildung 1: Hubbrückenensemble Lübeck

a)1.4 Konstruktionsart und Abmessungen der Überbauten

Eisenbahnhubbrücke (EHB): Stahlfachwerkkonstruktion nicht schweißbar Spannweite: 45,00 m Breite zw. Hauptträgerachsen: 5,85 m Geschätztes Aushubgewicht: 269 t Fachwerkhöhe: 3,20 m – 6,20 m Querträgerachsen: 13 Stk Überbau aufgeständert UK ca. NHN + 6,0 m

Straßenhubbrücke (SHB): Stahlfachwerkkonstruktion nicht schweißbar Spannweite: 42,24 m Breite zw. Hauptträgerachsen: 7,95 m Geschätztes Aushubgewicht: 308 t Fachwerkhöhe: 3,20 m – 6,20 m Querträgerachsen: 12 Stk Überbau aufgeständert UK ca. NHN + 6,0 m

a)1.5 Geplanter Ablauf

Der Aushub der EHB und SHB hat mittels Schwimmkran zu erfolgen. Der Kran ist dabei westlich des Ensembles (direkt neben der

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Baubeschreibung Aushub der Überbauten Straßen- u. Eisenbahnhubbrücke

Eisenbahnhubbrücke) aufzustellen. Die Anfahrt des Krans erfolgt dabei über die Trave (aus Richtung Travemünde). Der Überbau der EHB ist als erstes auszuheben und am Schwimmkran hängend zur Lagerfläche zu transportieren (Wasserweg ca. 450 m). Auf der Lagerfläche ist der Überbau auf entsprechenden Pallungen zur Lastverteilung zu lagern. Anschließend hat der Aushub und Transport der SHB zu erfolgen. Der Überbau der SHB ist zunächst anzuheben und in Richtung Osten, weg von den Hochbauten und über die Widerlager der Gehwegbrücke zu bewegen. Anschließend ist der Überbau zu drehen, um zwischen den beiden Türmen vorbei, in Richtung Westen zur Lagerfläche transportiert werden zu können. Dort ist der Überbau auf entsprechenden Pallungen für die später folgende Instandsetzung zu lagern.

a)1.6 Wasserbauliche Daten

Der Mittelwasserstand der Kanal-Trave liegt bei NHN + 0,09 m wobei es zu einer zusätzlichen Ostseeschwankung von ± 0,6 m kommen kann. Das Hochwasser wird mit NHN + 1,79 m angesetzt.

Im Bereich der Bauwerksachse der EHB beträgt die Gewässerbreite ca. 39,70 m und verschmälert sich im Bereich der SHB auf ca. 36,00 m. Die Gewässersohle befindet sich im Bauwerksbereich ca. mind. bei NHN – 3,70 m (siehe Peilplan).

a)1.7 Arbeitsebenen, Baustraßen, Montageplätze

Alle erforderlichen bauzeitlichen Einrichtungen wie Arbeitsebenen, Baustraßen, Rampen, Montage- und Lagerplätze, BE-Flächen, etc. liegen in der Verantwortung des AN. Sie sind für die standsichere Nutzung und Aufstellung der Arbeitsgeräte vom AN nach seinen Erfordernissen unter Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen zu besorgen, einzurichten, zu unterhalten und wieder zu beseitigen.

Beispielsweise für die Lagerflächen der Überbauten erforderliche Maßnahmen, wie z.B. Lastverteilungsmatten o.ä. sind zu berücksichtigen.

a)2. Ausgeführte Vorarbeiten

Folgende Arbeiten wurden bereits durch den AG ausgeführt:

• Demontage der Druckstempel für das Anheben der Überbauten

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• Demontage der restlichen Drehspindeln an den Überbauten • Aushub der Kontergewichte auf der SHB

• Demontage der Ketten und Zahnräder der Gleichlaufmechanik

• Herstellung von Arbeitsgerüsten für die Demontage der Laufräder in den Führungsschienen

• Beseitigung der Stahlbauteile im Bereich der Lagerfläche

a)3. Gleichzeitig laufende Bauarbeiten

Gleichzeitig laufende Arbeiten anderer AG´s sind nicht vorgesehen. Ggf. laufen in Kap. a)2. Aufgeführte Arbeiten des AG´s parallel.

b) Beschreibung der örtlichen Verhältnisse

b)1. Lage der Baustelle

Brückenbauwerk:

Das Brückenensemble liegt nördlich der Innenstadt von Lübeck und überquert den Elbe–Lübeck–Kanal im Zuge der Straße „An der Untertrave“ in der Nähe des Europäischen Hansemuseums. Das Hubbrückenensemble, welches die Innenstadt mit der Vorstadt im Norden von Lübeck verbindet, besteht aus drei Fachwerkbrücken. Im Westen befindet sich die Eisenbahnhubbrücke (EHB), im Osten die bereits ausgehobene Gehwegbrücke (GB) und dazwischen die Straßenhubbrücke (SHB). Auf dem Südufer befindet sich das große Maschinenhaus, ausgeführt als Backsteinbau, in welchem sich der Steuerstand und die Maschinentechnik für das Heben und Senken der Eisenbahn- und Straßenhubbrücke befinden. Auf dem Nordufer befindet sich, ebenfalls ausgeführt als Backsteinbau, das Abstiegsbauwerk zu den nördlichen Widerlagern. Die Brückenüberbauten sind jeweils als genietete Bogenfachwerk-Stahlkonstruktionen ausgeführt.

Lagerfläche:

Als Lagerfläche für die Instandsetzung der Überbauten soll durch den AG eine Freifläche auf einem ehemaligen LMG-Gelände angemietet werden. Die Freifläche befindet sich in Luftlinie ca. 450 m nord-westlich vom Brückenbauwerk und verfügt über eine befestigte Kaikante. Die Lagerfläche ist über den Wasserweg erreichbar. Die Lagerfläche auf

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dem ehemaligen LMG-Gelände ist von Land aus, von Westen kommend über die Einsiedelstraße zu erreichen.

Die Überbauten sind hintereinander entlang der Kaikante auf der Lagerfläche in einem Abstand von Brückenaussenkante zur Kaikante von mindestens 11 m zu platzieren (siehe Abbildungen 2+3).

Abbildung 2+3: Draufsicht Freifläche auf ehemaligem LMG-Gelände

b)2. Vorhandene öffentliche Verkehrswege

Öffentliche Verkehrswege im Bereich der Baustelle sind auf der Nordseite die Hafenstraße und der Brückenweg und auf der Südseite die Kanalstraße und die Straße „An der Untertrave“ einschließlich der beidseitig verlaufenden Geh- und Radwege.

Im Bereich der Lagerfläche befinden sich keine öffentlichen Verkehrswege, da es sich bei der Fläche um ein privates Firmengelände handelt.

b)3. Zugänge, Zufahrten, Fluchtwege

Die Zufahrt zur Lagerfläche von Süden über die Autobahn A1 kommend, erfolgt über die Ausfahrt 22 - Lübeck Zentrum und anschließend rechts über die „Stockelsdorfer Straße“ Stadteinwärts. Diese führt zu einem Kreisverkehr, in dem man die letzte Ausfahrt in die Straße „Bei der Lohmühle“ nimmt. Der Straße folgt man bis zur Kreuzung mit der „Schwartauer Alle“, dort fährt man gerade aus in die Einsiedelstraße. Die zweite Abzweigung auf der rechten Seite führt dann zum Ehemaligen LMG-Gelände welches als Lagerfläche für die Überbauten genutzt wird.

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Baubeschreibung Aushub der Überbauten Straßen- u. Eisenbahnhubbrücke

Das Hubbrücken Ensemble befindet sich in Luftlinie ca. 450 m süd- östlich der Lagerfläche. Erreicht wird diese ebenso wie die Lagerfläche über die Einsiedelstraße, der man weiter folgt, um dann rechts über die Eric-Warburg-Brücke auf das andere Trave Ufer zu gelangen. Dort biegt man rechts in die Hafenstraße ein, der man weiter bis zum Erreichen der Hubbrücken geradeaus folgt.

b)4. Lager- und Arbeitsplätze

Für die Vorarbeiten zum Aushub der EHB und SHB sind in den Anschlussbereichen der Hubbrücken Baustelleneinrichtungsflächen einzurichten.

Zusätzlich erforderliche Befestigungen oder Gründungsmaßnahmen z.B. bei Kranaufstellflächen, Arbeitsebenen usw. erfolgen nach Wahl und Erfordernissen des AN und werden einschl. der Kosten für deren Beseitigung und Wiederherstellung des Ursprungszustandes nicht gesondert vergütet.

Alle genutzten Flächen, Wege und Einrichtungen etc. sind regelmäßig zu reinigen und nach Abschluss der Baumaßnahme in den Ursprungszustand vor Beginn der Baumaßnahme zurückzuversetzen.

b)5. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Der AG stellt keine Anschlussmöglichkeiten zur Verfügung. Sie sind vom AN zu beschaffen, zu unterhalten und wieder zu beseitigen. Es ist Sache des AN, die Leitungen bis an die Baustelle zu verlegen und nach Beendigung der Arbeiten wieder zu beseitigen.

Die sich daraus ergebenden Kosten einschl. Kosten der Ver- und Entsorgung (u.a. Energie, Wasser, Abwasser) sind in den jeweiligen Leistungspositionen „Baustelleneinrichtung“ zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.

b)6. Zu schützende Bereiche und Objekte

Alle Flächen außerhalb der erforderlichen BE- und Baustraßenflächen sind vor Verunreinigungen und Bodenverdichtungen zu schützen. Die angrenzenden Gewässer, Bauwerke, Straßen und Wege dürfen keine Schäden durch die Maßnahme nehmen.

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b)6.1 Gewässerschutz

Es sind jegliche Verunreinigungen von Gewässern zu vermeiden. Es sind entsprechende Schutzmaßnahmen durchzuführen. Ggf. erforderliche Räum-/Reinigungs- oder Gegenmaßnahmen sind umgehend durchzuführen.

Beim Umgang und der Lagerung mit und von wassergefährdenden Stoffen sind die einschlägigen Bestimmungen zu beachten.

b)6.2 Öffentliche Straßen und Wege

Alle Verkehrsanlagen und –einrichtungen sind nach Erfordernis mit geeigneten Maßnahmen vor Beschädigung durch Bauarbeiten zu schützen. Verunreinigungen sind so gering wie möglich zu halten. Für den Schutz und die Reinhaltung ist der Auftragnehmer verantwortlich.

Erforderliche Anpassungen oder Ergänzungen an den vorhandenen Einrichtungen sowie Rückversetzen in den Ursprungszustand erfolgen nur nach Zustimmung des AG.

Für den Transport benutzte öffentliche Verkehrsflächen werden vom AN bei Verunreinigungen durch eigene oder angemietete Baufahrzeuge ohne besondere Vergütung umgehend gereinigt.

b)7. Öffentlicher Verkehr auf der Baustelle

b)7.1 Straßen Das Baufeld ist während der Bauzeit grundsätzlich für den öffentlichen Straßenverkehr zu sperren. Auch die angrenzenden Geh- und Radwege sind für die Aushubarbeiten in einem entsprechendem Sicherheitsbereich vollständig zu sperren.

b)7.2 Wasserstraßen Während des Aushubs der Überbauten sowie für den Zeitraum der vorarbeiten ist die Wasserstraße der Elbe-Lübeck-Kanal in Abstimmung mit dem AG und den zuständigen Behörden bereichsweise zu sperren.

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c) Ausführung der Bauleistung

Notwendige Abstimmungen mit Dritten und sämtliche Koordinierungs- leistungen, die für die Verkehrsphasen notwendig sind, werden nicht gesondert vergütet.

c)1. Verkehrsführung, Verkehrssicherung

Erforderliche Einschränkungen und Sperrungen sind mit entsprechendem Vorlauf mit dem AG sowie den zuständigen Stellen abzustimmen (z.B. Wasserstraßensperrungen). Der Arbeitsablauf ist so zu planen und zu koordinieren, dass die Verkehrseinschränkungen bzw. erforderlichen Sperrungen so kurz wie möglich gehalten werden. Die Absperrung und Verkehrssicherung im Bereich des Hubbrücken Ensembles hat durch den AN zu erfolgen (siehe auch Kap. c) 2.2.4). Die Stellung der entsprechenden Anträge hat in Abstimmung mit dem AG zu erfolgen.

c)2. Möglicher Bauablauf

c)2.1 Allgemeines

Die örtliche Bauleitung der gesamten Bauausführung liegt beim AN. Der AN hat während der gesamten Vertragslaufzeit einen örtlichen, für die Gesamtbaumaßnahme ständig verantwortlichen Bauleiter mit Entscheidungsbefugnis dem AG zu benennen und für die Baustelle zu stellen. Der Bauleiter des AN ist für eine ordnungsgemäße, den Vorschriften und Vertragsbestimmungen entsprechende Ausführung verantwortlich.

Verzögerungen bei der Anlieferung des Materials und Mangel an geeigneten Arbeitskräften werden als Grund für Terminverschiebungen nicht anerkannt.

Der Bauablauf obliegt dem AN. Die Koordination des Bauablaufes ist mit dem AG abzustimmen. Die Bauabläufe sind so zu organisieren, dass möglichst geringe Beeinträchtigungen der Verkehrswege, der Umwelt, der Anlieger sowie sonstige an der Baustelle/Gesamtmaßnahme Beteiligte entstehen. Aus einer Überschreitung der Bauzeit herzuleitende Mehrkosten werden nicht erstattet. Erschwernisse und technologisch bedingte Pausen, z.B. aufgrund enger Platzverhältnisse, schwieriger Zugänglichkeiten, Zufahrten, Aufstell-

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möglichkeiten für Baugerät, etc. werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Die Bauarbeiten sind grundsätzlich werktags (montags bis sonnabends) auszuführen. Auf die gesetzlichen Bestimmungen betreffend Arbeitszeit und Ruhepausen, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit usw. wird hingewiesen. Evtl. erforderlich werdende Maßnahmen sind mit dem zuständigen Amt abzustimmen.

Die nachfolgenden Beschreibungen eines möglichen Bauablaufes basieren auf den der Ausschreibung zugrunde liegenden Planungen der Grundinstandsetzung.

c)2.2 Vorbereitende Maßnahmen

Vor dem Aushub der Überbauten, sind zunächst folgende vorbereitende Maßnahmen im Bereich der Hubbrücken sowie der Lagerflächen durchzuführen:

c)2.2.1 Rückbau Geländer der Widerlager Gehwegbrücke

Beim Aushub der SHB ist der Überbau über die östlich gelegenen Widerlager der Gehwegbrücke zu heben. Um die erforderliche Hubhöhe zu reduzieren, sind die Geländer sowie die Bauzaunelemente auf den Widerlagern Nord und Süd zurückzubauen (siehe Abbildungen 4+5).

Abbildung 4+5: Widerlager Gehwegbrücke mit Geländern

Die Geländer sind im Pfostenbereich kurz über den Treppenstufen zu trennen. Der Rückbau der Geländer hat unter erhalt der Geländer Elemente (Füllstäbe und Handläufe) zu erfolgen. Die ausgebauten Geländer Elemente sind entsprechend zu säubern und für den Wiedereinbau an den AG zu übergeben und auf Flächen des AG zu lagern.

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c)2.2.2 Demontage der Führungskonstruktionen an den Überbauten

Im normalen Brückenbetrieb wurden die Hubbrücken beim Hubvorgang mit Hilfe von Führungsschienen in Quer- und Längsrichtung des Bauwerks in Position gehalten. Die SHB und EHB verfügen jeweils über insgesamt 5 solcher Führungsschienen.

Führungskonstruktionen stadtseitig:

Stadtseitig (Süden) befinden sich für EHB und SHB im Bereich des Turms Führungsschienen in Quer- und Längsrichtung des Bauwerks (siehe Abbildung 6).

Abbildung 6: Draufsicht Führungsschienen Widerlager Stadtseite (Süden)

In diese Führungsschienen greifen am Überbau befestigte „Laufräder“, welche sich an den Endquerträgern der Überbauten befinden (siehe Abbildungen 7+8).

Abbildung 7: Führungsschienen EHB am Turm Stadtseite Ansicht von unten

Auf der Südseite sind die an den Überbauten (SHB + EHB) befestigten Laufräder in Brückenquer- und Längsrichtung zu demontieren (Abbildung 8 gelb + blau markiert).

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Abbildung 8+9: Laufräder und Gleichlaufmechanik am Endquerträger + Gleichlaufwelle

Im Bereich der turmseitigen Führungsschienen befinden sich auch die bereits durch den AG demontierten Zahnräder und Ketten der Gleichlaufmechanik (siehe Abbildung 8 rosa markiert). Teile der Gleichlaufwelle (Abbildung 9) wurden bereits durch den AG zurückgebaut.

Des Weiteren sind die an den Endquerträgern der SHB befestigten Führungsstangen (siehe Abbildung 10) für den Aushub der Überbauten ebenfalls zu demontieren.

Abbildung 10: Führungsschienen + Stangen SHB Stadtseite

Führungskonstruktionen vorstadtseitig:

Auf der Vorstadtseite (Norden) befinden sich am Turm analog zur Stadtseite zwei Führungsschienen je Überbau. Des Weiteren verfügen die Überbauten der EHB und SHB auf der Vorstadtseite über eine jeweils dritte Führungsschiene. Für die SHB befindet sich diese am Widerlager der Gehwegbrücke (Osten). Für die EHB befindet sich auf der Westseite eine Stahlkonstruktion zur Aufnahme der Führungsschiene (siehe Abbildung 11+12).

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Abbildung 11: Draufsicht Widerlager Vorstadtseite (Norden) Abbildung 12: Führungsschiene EHB Nordwest

Des Weiteren sind die Überbauten vorstadtseitig unterhalb der Endquerträger mit Traversen versehen (siehe Abbildung 13+14). Im Gegensatz zur Stadtseite sind die Endquerträger auf der Vorstadtseite, turmseitig lediglich mit Laufrädern in Brückenlängsrichtung ausgestattet (siehe Abbildung 15). In Brückenquerrichtung erfolgt die Verbindung zwischen Überbau und Führungsschienen über Laufräder an den Enden der Traversen.

Abbildung 13: Endquerträger/Traverse EHB Vorstadtseite

Abbildung 14: Endquerträger/Traverse SHB Vorstadtseite

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Abbildung 15: Verbindung Überbau Führungsschiene in Brückenlängsrichtung am Endquerträger EHB

Für den Aushub der Überbauten sind zunächst die an den Traversen befestigten Laufräder zu demontieren. Anschließend sind die turmseitig an den Endquerträgern befestigten „Laufräder“ in Brückenlängsrichtung zu demontieren. Die Traversen verbleiben für den Aushub an den Endquerträgern und werden gemeinsam mit dem Überbauten ausgehoben. HINWEIS: Es ist darauf zu achten, dass bei Demontagearbeiten an den Überbauten stets zerstörungsfreie Methoden zu bevorzugen sind. Rückbaumethoden die zu einer Zerstörung von Bauteilen führen, sind vor Ausführung mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen.

c)2.2.3 Temporäre Lagesicherung der Überbauten

Vor der Demontage der Führungskonstruktionen sind die Überbauten bis zum Aushub in Längsrichtung temporär in ihrer Lage zu sichern. Hierzu sind Betonblöcke jeweils landseitig vor den Brücken zu positionieren. Die Betonblöcke erfordern ein Gesamtvolumen von mindestens 2,1 m³ je Seite je Brücke. Die Überbauten sind im Bereich der Endquerträger mittels Spanngurten an den Betongewichten zu sichern. Die Windlasten in Querrichtung werden durch die ausgekreuzten Ständerkonstruktion unterhalb der Überbauten aufgenommen. Für den Aushub der Überbauten sind die ausgekreuzten Ständerkonstruktionen beidseitig in Längsrichtung in der Lage zu sichern. Die Kosten hierfür sind in der OZ für die temp. Lagesicherung der Überbauten mit einzukalkulieren.

c)2.2.4 Anprallschutz an Hochbauten/Türmen

Für den Aushub der Überbauten sind die Türme oberhalb der Führungsschienen mittels Anprallschutz vor Beschädigungen durch Anprall der Überbauten zu schützen. Der Anprallschutz ist aus OSB- Platten o.ä. nach Wahl des AN herzustellen und nach erfolgtem Aushub der Überbauten wieder zurückzubauen. Die Platten sind bis in eine Höhe von ca. 2,50 m oberhalb der Führungsschienen der EHB und SHB an

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den Türmen mittels Mauerwerksschrauben o.ä. nach Wahl des AN zu befestigen (siehe Abbildungen 16).

Abbildung 16: Draufsicht Anprallschutz Stadt- u. Vorstadtseitige Türme

c)2.2.5 Sicherheits- und Absperrbereiche

Im Bereich um das Hubbrückenensemble sind Sicherheits- und Absperrbereiche zu errichten. In Abbildung 17 sind diese dargestellt. Die Unterteilung hat in Brückenschwenk- und Trümmerschatten- Sicherheitsbereich zu erfolgen. Ebenfalls sind Sperrbereiche, welche mit Bauzaun rot/ weiß unter Auflagen der Verkehrsbehörde eingerichtet werden. Über dies sind Flächen für die Presse und die Bauüberwachung anzugeben.

Abbildung 17: Sicherheits- und Absperrbereiche um das Hubbrückenensemble

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c)2.2.6 Vorarbeiten im Bereich der Lagerfläche

Nach erfolgter Demontage sind die Überbauten mittels Schwimmkran zu der Lagerfläche in der Nähe des Brückenensembles zu transportieren. Die Ablage der Überbauten erfolgt auf einer Fläche im Bereich einer ehemaligen Hafenfläche. Die vorhandenen Wassertiefen wurden anhand von Peildaten kontrolliert.

Im nördlichen Bereich der Lagerfläche werden derzeit noch Stahlbauteile gelagert (siehe Abbildung 18+19). Für die Lagerung der Überbauten ist die Lagerfläche von den Stahlbauteilen zu befreien.

Abbildung 18+19: Stahlbauteile im Bereich der Lagerfläche

Auf der Lagerfläche befindet sich in einem Abstand von ca. 7,30 m zur Kaikante ein Stahlgitterzaun (siehe Abbildung 20). Der Bereich zwischen Kaikante und Zaun verfügt über eine geringe Tragfähigkeit und darf nicht weiter belastet werden. Dieser Bereich wird somit nicht für die Instandsetzungsarbeiten der Überbauten genutzt und der Stahlgitterzaun wird als Abgrenzung zu diesem Bereich stehen gelassen.

Abbildung 20: Stahlgitterzaum im Bereich der Lagerfläche

c)2.2.7 Lagerung der Überbauten Aus statischen Gründen und um Schäden an der Lagerfläche zu vermeiden, hat die Lagerung der Überbauten in einem Mindestabstand von 11 m von der Kaikante bis zur Außenkante des Überbaus zu erfolgen.

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Abbildung 21: Darstellung des Abstands der Brücken zur Kaikante, oben SHB, unten EHB

Die Lagerfläche darf im Bereich der Lagerung mit einer maximalen Flächenlast von 50 kN/m² belastet werden. Die Lagerung hat auf geeigneten Lastverteilungskonstruktionen nach statisch, konstruktiven Erfordernissen nach Wahl des AN zu erfolgen. Diese verbleiben für die Instandsetzungsarbeiten (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung) unter den Überbauten und gehen in das Eigentum des AGs über. Die SHB ist entlang der Längsträger unter allen Querträgern in 24 Auflagerpunkten auf einer Grundfläche von mindestens 2,6 m² je Auflager für eine ausreichende Lastverteilung zu lagern. Die Auflagerhöhe beträgt mindestens 55 cm. Die EHB ist nach gleichem Prinzip in allen 26 Auflagerpunkten auf einer Grundfläche von mindestens 2,1 m² je Auflager zu lagern. Die Auflagerhöhe beträgt mindestens 35 cm. In Abhängigkeit von der Wahl der Lastverteilungsmaterialien und deren Gewicht ist die Lastverteilungsfläche ggf. zu erhöhen.

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Baubeschreibung Aushub der Überbauten Straßen- u. Eisenbahnhubbrücke

Abbildung 22: schematische Darstellung der Abmessungen der Lastverteilungskonstruktion SHB

Abbildung 23: schematische Darstellung der Abmessungen der Lastverteilungskonstruktion EHB

Die oberen Lagerteile sowie die weiteren Einbauteile und die Traversen verbleiben an den Endquerträgern und müssen bei der Lagerung der Brücken berücksichtigt werden. Unter die Lagerteile ist eine Stahlplatte anzubringen, sodass eine ebene Fläche entsteht, auf der die Brücke auf die Lastverteilungskonstruktion abgesetzt werden kann.

Abbildung 24: schematische Darstellung der Stahlplatte unter den Lagerteilen mit und ohne Traverse, oben SHB, unten EHB

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Des Weiteren verbleiben die Rahmen des Aushubs unter den Brücken. In diesen Achsen werden die Lastverteilungskonstruktionen unter den Rahmen angeordnet.

Abbildung 25: schematische Darstellung der Lastverteilungsflächen mit Anordnung unter der Rahmenkonstruktion

Höhenunterschiede durch eine unebene Lagerfläche sind mit auszugleichen. Die Brücke ist in Waage aufzulagern.

c)2.3 Anschlagen der Überbauten

Das Anschlagen der Überbauten hat mittels zwei Rahmenkonstruktionen je Überbau (EHB + SHB) zu erfolgen, die unterhalb der Längsträger in den Querträgerachsen der Überbauten anzuordnen sind (siehe Isometr Abbildung 26).

X Y

Z

Abbildung 26: Aushubkonstruktionen unter der Brücke (schematische Darstellung)

Die unteren Rahmen sind nach Unterlagen des AG zu fertigen und an die Abmessungen der Überbauten SHB und EHB anzupassen. Die Abmessungen der Rahmen sind den Plänen zu entnehmen. Die Rahmen sind mit Kopfplatten und Schraubstößen zu versehen, um die Längs- und Querträger miteinander zu verbinden.

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Um Höhenunterschiede an den Längsträgerunterseiten auszugleichen und um Kollisionen mit Nietköpfen im Bereich der Auflagerung zu vermeiden, sind zwischen die unteren Rahmenkonstruktionen und den Überbaulängsträgern Holzunterfütterungen vorzusehen. Die Holzunterfütterung ist aus Laubholz D30 mit einer mind. Höhe von 3 cm und einer Lasteinleitungsfläche von mindestens 41 cm x 30 cm für die SHB und 51 cm x 30 cm für die EHB einzubauen. Die Lasteinleitung hat im 90°-Winkel zur Holzfaserrichtung zu erfolgen. Für die Lagesicherung in Längs- und Querrichtung sind die unteren Rahmenkonstruktionen mit entsprechenden Knaggen nach Unterlagen des AG zu versehen, die ein Verrutschen der Rahmen unterhalb der Längsträger verhindern.

Die unteren Rahmenkonstruktionen sind jeweils mit einer Quertraverse oberhalb der Obergurte der Überbauten zu verbinden. Die Quertraversen sind an einer Längstraverse zu befestigen, die wiederrum am Schwimmkran anzuschlagen ist. Die Längs- und Quertraversen sind aus einzelnen Teilelementen mittels Schraubstößen zusammenzusetzten, sodass die Traversen in der Länge angepasst und für beide Überbauten verwendet werden können. Die Traversen müssen den Anforderungen nach Unterlagen des AG entsprechen.

Abbildung 27: Aushubkonstruktion mit Längs- und Quertraversen

Für die SHB ist die Längstraverse mit einer Länge von 31 m und einem Anschlagwinkel von 30 Grad zu verwenden. Die Traglast liegt bei 405 t. Die Quertraversen sind mit einer Länge von jeweils 10 m und einem Anschlagwinkel von 45 Grad für eine Traglast von 200 t zu verwenden.

Für die EHB ist die Längstraverse mit einer Länge von 27 m und einem Anschlagwinkel von 45 Grad zu verwenden. Die Traglast liegt bei 345 t. Die Quertraversen sind mit einer Länge von jeweils 8 m und einem Anschlagwinkel von 45 Grad für eine Traglast von 250 t zu verwenden.

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Baubeschreibung Aushub der Überbauten Straßen- u. Eisenbahnhubbrücke

Die Montage der unteren Rahmenkonstruktionen an den Überbau- unterseiten ist ausschreibungsseitig mittels Schwimmponton und landseitigem Kran geplant (siehe Abbildung 28). Für den Einhub wird eine Quertraverse nach statischen und konstruktiven Erfordernissen nach Wahl des AN erforderlich. Der Einhub der unteren Rahmenkonstruktionen kann ebenso mit Hilfe anderer Hubmittel wie Kettenzügen o.ä. erfolgen. Für den Montagezeitraum der unteren Rahmenkonstruktionen sowie für den Aushub der Überbauten ist die Wasserstraße temporär zu sperren.

Abbildung 28: Montage der unteren Rahmenkonstruktion EHB

Die Montage der unteren Rahmenkonstruktionen an den Längsträgern der Überbauten erfolgt vor dem Aushub der Überbauten, um so die Standzeit des Schwimmkrans möglichst gering zu halten. Die unteren Rahmenkonstruktionen sind bei der EHB in den Querträgerachsen 2 + 3 sowie 9 + 10 zu montieren (siehe Abbildung 28). Bei der SHB sind die unteren Rahmenkonstruktionen im Bereich der Querträgerachsen 1+2 sowie 9+10 anzuordnen (siehe Abbildung 29).

Für die Arbeiten unterhalb der Überbauten ist auf dem Ponton ein Arbeitsgerüst herzustellen. Der entsprechende Krängungsnachweis für den Ponton ist vom AN zu erstellen. Die temporäre Befestigung der unteren Rahmenkonstruktionen an den Längsträgern hat, ohne Schweiß- oder Schraubverbindungen am Bestandsbauwerk, nach Wahl des AN zu erfolgen (z.B. Spanngurte o.ä.).

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Abbildung 29: Längs- /Querschnitt SHB Aushubkonstruktion

Nach erfolgter Montage der unteren Rahmenkonstruktionen an den Überbauten, sind die oberen Traversen an den Schwimmkran anzuschlagen, in Position oberhalb des auszuhebenden Überbaus zu bringen und mit der unteren Rahmenkonstruktion zu verbinden. Beim Hubvorgang ist darauf zu achten, dass der Überbau sich gleichmäßig anhebt und sich stets in waagerechter Position hält.

Die unteren Rahmenkonstruktionen verbleiben für die Lagerung der Überbauten unterhalb der Längsträger (siehe Abbildung 25) und werden für die Instandsetzung sowie den späteren Einhub der Überbauten weiterverwendet. Daher gehen die unteren Rahmenkonstruktionen in das Eigentum des AGs über. Der Aushub der Brücken kann bis maximal zu einer Windstärke 6 mit einer maximalen Windgeschwindigkeit von 49 km/h (einschließlich Böen) erfolgen.

c)2.4 Möglicher Demontage-Ablauf

Im Folgenden wird ein möglicher Ablauf für den Aushub der Überbauten beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Maßnahme ggf. noch weitere Teilschritte durchgeführt werden müssen, welche sich im Laufe der Maßnahme ergeben. Manche Vorgänge können auch zeitgleich erfolgen:

Vorarbeiten durch den AN:

  • Verkehrsrechtliche Anordnungen für Straßen und Wasserweg einholen

  • Einrichten der Verkehrssicherung / Absperrungen

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  • Temporäre Lagersicherung der Überbauten/ Ständerkonstruktion

  • Demontieren der Geländer auf den Widerlagern GB

  • Herstellen Anprallschutz oberhalb der Führungsschienen an den Türmen im Bereich der EHB und SHB

  • Demontieren der Laufräder in Führungsschienen

  • Demontieren der Führungsstange am Endquerträger stadtseitig SHB

  • Herstellen der unteren Rahmenkonstruktionen aus HEA500 Profilen

  • Herstellen der oberen modularen Traversen / Transport zur Hubbrücke in Einzelteilen.

  • Herstellen von Lagersockeln (Stahlbau Gegenstücke für die Lager im Bereich der Endquerträger) für die Lagerung der Überbauten auf LMG-Gelände.

  • Herstellen der Lastverteilungskonstruktionen auf der Lagerfläche

  • Verladen der unteren Rahmenkonstruktionen auf einen Schwimmponton / Transport zur Einbaustelle mittels Schlepper.

  • Herstellen eines Arbeitsgerüstes auf dem Ponton inkl. Erstellung eines Krängungsnachweises für den Ponton

  • Herstellen von Arbeitsebenen auf der EHB (fehlender Bohlenbelag)

  • Kran landseitig aufstellen / Hubmittel für die untere Rahmenkonstruktion vorbereiten

  • Untere Rahmen mittels Krans von Ponton in Endlage an Überbauunterseite heben / temporäre Befestigung der Rahmen in vertikaler Richtung an Längsträger nach Wahl des AN z.B. Spanngurte

  • Einbau der Knaggenkonstruktionen zur horizontalen Lagesicherung der Überbauten in Längs- und Querrichtung auf den unteren Rahmen

  • Montage der modularen oberen Traverse

Aushubvorgang:

  • Wasserseitige Verkehrsregelung durch WSA Ostsee

  • Anfahrt und Ausrichten des Schwimmkran

  • Anschlagen der oberen Traverse an Schwimmkran

  • In Position bringen des Auslegers

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  • Verbindung Traverse mit unteren Rahmenkonstruktionen

  • Demontage der letzten Laufräder/ Lagesicherung Überbauten

  • Anbringen von Seilen im Bereich der Endquerträger der Brücke

  • Aushub Überbau

  • Transport zur Lagerfläche

  • Ablegen der Überbauten auf Lagerkonstruktionen

Folgende Arbeitsschritte sind für den Aushub der SHB relevant:

  • Anheben des Überbaus über die Widerlager der Gehwegbrücke

  • Bewegung des Überbaus in Richtung Osten

  • Drehen des Überbaus und Ausrichtung/ Sicherung in Richtung Trave mit Seilwinden

  • Bewegen der Brücke hin zur Trave vorbei an den Brückentürmen am Süd- und Nordufer bis hinter die Hochbauten

  • Transport der Überbauten zur Lagerfläche am Kran hängend

Nach Ankunft an der Lagerfläche:

  • Drehen der Brücke in Querrichtung zum Schwimmkran

  • Absenken der Brücke auf die bereitgestellten Stapel

  • Prüfen der Lage der Brücke auf bereitgestellten Holzstapeln, Losmachen der Brücke vom Kranhaken

c)3. Baubehelfe

Die nach Wahl des AN einzusetzenden Baubehelfe müssen den einschlägigen Vorschriften, insbesondere den Unfallverhütungs- vorschriften entsprechen. Das Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen von Einhausungen, Arbeitsbühnen, Aussteifungen oder dergleichen, die für die Ausführung der Arbeiten erforderlich sind und soweit dafür im LV keine besonderen Ansätze vorgesehen sind, ist durch die vereinbarten Preise mit den Baubehelfen abgegolten.

Die Ausführungsunterlagen für die Baubehelfe einschließlich der Nachweise zur Weiterleitung der Lasten im Baugrund sind vom AN zu liefern und rechtzeitig zur Prüfung einzureichen.

Die Kosten für das Erstellen der Ausführungsunterlagen sowie alle weiteren sich aus Ziffer c)3ff. ergebenden Kosten mit Ausnahme der

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statisch-konstruktiven Prüfung und Überwachung sind in die jeweiligen Leistungspositionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

c)3.1 Gerüste und Einhausungen

Die Ausbildung sämtlicher Gerüste, Rüstungen, temporärer Abstützungs- und Stabilisierungsmaßnahmen sowie Einhausungen ist unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften einschl. der ZTV-ING, der Richtlinien des Herstellers und der Vorschriften der Berufsgenossenschaft vom AN festzulegen.

Erforderliche Arbeitsgerüste sind vom AN frei wählbar, der AN hat aber sicherzustellen, dass sämtlicher Eintrag von Stoffen, Bauteilen, Stäuben, etc. in Gewässer und Flächen verhindert wird.

Alle Gerüste sind -sofern erforderlich- gegen Anprall (Baustellenverkehr) zu schützen, die Kosten werden nicht gesondert vergütet.

Die eingerüsteten Bauteile werden vom AN nicht abgerüstet, bevor die entsprechende Leistung mangelfrei fertiggestellt und vom AG abgenommen worden ist.

c)3.2 Montageeinrichtungen

Je nach Wahl des Demontageverfahrens können zur Demontage der Überbauten u.a. Hilfsunterstützungen, Gerüste, Einhausungen, Demontagejoche, bauzeitliche Aussteifungen und Stabilisierungsmaßnahmen, Kraneinsätze einschließlich erforderlicher Gründungen, Transportmittel, Pressen, Kettenzüge, etc. erforderlich werden. Die Kosten für alle erforderlichen Maßnahmen zur Demontage des Stahlüberbaus sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Die Nachweise zur Ableitung der Pratzendrücke in den Untergrund (z. B. Mobilkran) liefert der Auftragnehmer.

Montage- und Transporthilfen, die nach Verwendung abgetrennt werden müssen, sind nicht zulässig.

c)4. Stoffe, Bauteile

Lieferung der Stoffe und Bauteile laut Angaben der VOB Teil C, DIN 18 299.

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Schwierigkeiten in der Beschaffung von Stoffen und Bauteilen aller Art werden nicht als Behinderung nach VOB/B §6, Ziffer 2c, anerkannt.

Dem AG sind sämtliche Lieferscheine und Gütenachweise vorzulegen.

Materialien und Verfahren, die zur Erstellung der Bauwerke eingesetzt werden, müssen umweltfreundlich bzw. umweltschonend sein. Dazu gehören z.B. biologisch abbaubare Schalöle oder wasserverdünnbare, lösungsmittelfreie Anstriche. Der Einbau asbesthaltiger Baustoffe und Bauteile ist unzulässig.

Gewässerbereich: Stoffe oder Materialien, die geeignet sein können, Gewässer- eigenschaften schädlich zu verändern (z.B. imprägnierte Hölzer), dürfen nicht verbaut werden. Nicht natürliche oder landschaftsgerechte Stoffe oder Materialien (z.B. gebrochene Mineralstoffe, Vlies aus Kunststoffen) dürfen nicht verbaut werden. Alle sich aus Ziffer c)4. ergebenden Kosten sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.

c)4.1 Stahlbau

Es gelten die ZTV-ING Teil 4 sowie DIN EN 1090. Ausführungsklasse: gem. DIN EN 1090 - EXC3

Untere Rahmenkonstruktion: Stahl - S 355 J2+N Schrauben: M24 – 10.9 Stahlprofile: siehe Plan

Werden aufgrund der Werkplanung des AN Materialien mit Z-Güte erforderlich, trägt der AN die Mehrkosten. Der Nachweis der Brucheinschnürung ist gemäß EN 10164 zu führen.

Stahlwerkstoffe müssen frei von Radioaktivität sein.

Wird im Interesse der Abkürzung der Lieferfristen bereits vorhandenes Material angeboten, so ist dessen Güte durch Prüfungen nachzuweisen, die vom Auftraggeber festgelegt werden.

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Der Beginn der Schweißarbeiten in der Werkstatt ist dem Auftraggeber rechtzeitig, mindestens aber 4 Wochen vor Beginn der Ausführung, mitzuteilen.

Die Schweißnahtprüfungen sind durch eine anerkannte Prüfstelle sowie zertifiziertes Prüfpersonal (mind. Level 2) durchzuführen.

Abrechnung der Stahlmengen erfolgt nach Nettoflächenmethode.

Stahlbaudokumentation nach ZTV-ING, Teil 4-1.

c)4.2 Korrosionsschutz

Die Stahlbauteile für den Aushub der Überbauten (Traverse u. untere Rahmenkonstruktion) sind mit einem Korrosionsschutz zu versehen. Korrosionsschutz gem. ZTV-ING - Teil 4 - Abschnitt 3 - Tabelle A 4.3.2 - Bauteil Nr. 4.2 – Korrosionskategorie C4. Im Bereich von Schraubstößen ist die Beschichtung nur einschichtig aufzutragen.

Stoffe für Beschichtungen (Anstrich) von Stahlbauteilen aller Art müssen den aktuellen technischen Forderungen der ZTV-ING bzw. den TL-KOR- Stahlbauten entsprechen und in der von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) geführten „Zusammenstellung der zertifizierten Beschichtungsstoffe nach den TL-KOR-Stahlbauten für die Anwendung an Bauwerken und Bauteilen der Bundesverkehrswege“ aufgeführt sein.

c)5. Beweissicherung, Zustandsfeststellung

Vor Beginn der Arbeiten führt der Auftraggeber gemeinsam mit dem Auftragnehmer und den Eigentümern für die in Anspruch zu nehmenden Straßen, Wege und Flächen sowie über die baulichen Anlagen im Baubereich eine Zustandsfeststellung durch. Hierüber wird eine Niederschrift mit Bilddokumentation gefertigt, die von den Beteiligten unterzeichnet wird.

Nach Abschluss der Arbeiten wird eine Schlussbegehung mit erneuter Zustandsfeststellung durchgeführt und ein Gutachten über die etwaigen Schäden und deren Beseitigung erstellt.

Die Kosten für Teilnahme am Verfahren (u.a. Begehungen) sowie ggf. erf. Schadensbeseitigung trägt der Auftragnehmer.

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c)6. Sicherungsmaßnahmen

Es ist neben der StVO die „Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA) zu beachten.

Die durch den AG angeordneten Sicherungsmaßnahmen entbinden den verantwortlichen Bauleiter des AN nicht, den Baubetrieb im Hinblick auf Sicherheit so risikolos zu führen, dass niemals eine Gefährdung der Teilnehmer am öffentlichen Straßen-, Schienen- und Baustellenverkehr sowie des Baustellenpersonals erfolgt.

Die Baustelle ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (UVV etc.) zu sichern. Sämtliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. die Herstellung von Schutzzäunen und -geländern, Bauzäunen, Absperrungen, Beleuchtungen, Beschilderungen, Sicherung der Baustelle, Schutz- und Fanggerüste, usw. gehen, sofern sie nicht als Leistungen im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, zu Lasten des AN. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Notwendige Abstimmungen mit Dritten gehen zu Lasten des AN. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet.

Sollte der AN von den in der Baubeschreibung gemachten Angaben z.B. bzgl. der Herstellverfahren abweichen und dadurch Mehraufwendungen erzeugt haben, so hat er die zusätzlichen Kosten zu tragen.

c)7. Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Für die gesamte Bauzeit sind Schutzmaßnahmen vorzusehen, um Schädigungen von Personen, der Umwelt, Verkehrsanlagen, Anlagen Dritter usw. abzuwenden. Bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens sind insbesondere die Arbeitsraumbreiten sowie die erforderlichen Verkehrsbreiten zu berücksichtigen.

Es gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV). Der AN verpflichtet sich, in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz alle gesetzlichen Regelungen und Vorschriften, insbesondere die Baustellenverordnung, das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Arbeitsschutzrichtlinien und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

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Vom AG wird gemäß Baustellenverordnung ein Koordinator für die Gesamtmaßnahme bestellt. Der AN verpflichtet sich, den Koordinator in seiner Tätigkeit zu unterstützen. Betriebliche Dokumente wie z.B. Gefährdungsbeurteilung, Festlegung der Schutzmaßnahmen oder Prüfprotokolle, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle von Bedeutung sind, müssen dem Koordinator auf Verlangen vorgelegt werden.

Hinweise des durch den Auftraggeber eingesetzten Koordinators und der örtlichen Bauüberwachung in Bezug auf die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften oder sonstigen Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen ist Folge zu leisten. Der Auftragnehmer ist diesbezüglich gegenüber dem Auftraggeber auch für die von ihm eingesetzten Nachunternehmer verantwortlich. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass eine den auf der Baustelle beschäftigten Person entsprechend weisungsberechtigte Person (z.B. Schachtmeister, Vorarbeiter) ständig auf der Baustelle anwesend und dem AG entsprechend bekannt ist.

d) Ausführungsunterlagen

Die Beschreibung "nach Unterlagen des AG" in den einzelnen OZ bedeutet, die Ausführung erfolgt nach den baufreigegebenen Ausführungsunterlagen des AG bzw. nach den vom AN zu erstellenden Ausführungsunterlagen auf der Grundlage der vom AG gestellten Ausschreibungsunterlagen.

Die Weitergabe von Unterlagen (Zeichnungen, Ablichtungen, Rechnungen usw.) des Auftraggebers an Dritte sowie Veröffentlichungen über die Bauarbeiten in Wort, Schrift oder Bild sind auch nach Beendigung der vertraglich vereinbarten Arbeiten dem Auftragnehmer ohne besondere schriftliche Genehmigung des Auftraggebers nicht gestattet.

d)1. Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen

Die für die Ausführung bzw. Erstellung seiner Ausführungsunterlagen nach Abschnitt d)2 notwendigen Unterlagen hat der Auftragnehmer zeitgerecht vom Auftraggeber abzufordern. Etwaige Unklarheiten oder Widersprüche sind dem AG unverzüglich anzuzeigen.

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Baubeschreibung Aushub der Überbauten Straßen- u. Eisenbahnhubbrücke

d)1.1 Ausschreibungszeichnungen

Originale bzw. Mutterpausen sowie als Datei im DXF-Format, soweit sie den reinen Brückenaushub betreffen, können dem AN zur Verfügung gestellt werden. Die Unterlagen werden dem AN auf Anforderung bei der Grundsatzbesprechung übergeben.

Eine Weiterverarbeitung der Ausschreibungszeichnungen erfolgt in eigener Verantwortung des AN.

d)1.2 Ausführungsunterlagen

Die folgenden Ausführungszeichnungen und Ausführungsberechnungen des Brückenbauwerkes liegen dem AG in geprüfter Form vor und werden dem AN zur Verfügung gestellt.

• Übersichtszeichnungen Aushub • Aushubstatik

Dem AN wird freigestellt, diese als eigene Ausführungsunterlage zu benutzen. In diesem Fall sind die dort enthaltenen Angaben vom AN und vom Aufsteller der Ausführungsunterlagen gem. VOB/B § 3 Nr. 3 und § 4 Nr. 3 zu überprüfen und mit nachfolgender rechtsverbindlicher Unterschrift anzuerkennen.

"Auftragnehmer:

Die Bauausführungsunterlagen wurden gem. VOB/B § 3 Nr. 3 und § 4 Nr. 3 überprüft und anerkannt.

(Datum, Unterschrift)."

Anderenfalls sind vom AN auf seine Kosten eigene Ausführungsunterlagen aufzustellen und zur Prüfung einzureichen.

d)2. Vom AN zu beschaffende Ausführungsunterlagen

Der Umfang der Ausführungsunterlagen ergibt sich aus den entsprechenden Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses, der ZTV-ING sowie der Aufzählung der vom AG zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen gemäß Abschnitt d)1.1.

Daraus ergeben sich mindestens die folgenden Unterlagen:

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• Nachweis Schwimmstabilität • Bauzeitenplan • Bauablaufplanung • Werkplanung Stahlbau einschl. Traversen, Rahmenkonstruktionen, Lagersockel und Einbauteilen • Detailliertes Demontagekonzept • Schweißplan einschl. Schweißfolge- und Schweißnahtprüfplan

Aufzustellen sind vom Auftragnehmer auch die Ausführungsunterlagen für alle genehmigungspflichtigen Bauzustände und Baubehelfe.

Auf die Forderungen der ZTV-ING, Teil 1-2 bezüglich Umfang, Form und Inhalt wird hier ausdrücklich hingewiesen. Weiterhin ist die „Richtlinie für das Aufstellen und Prüfen EDV-unterstützter Standsicherheits- nachweise“ (Ri-EDV-AP 2001) zu beachten.

Die Unterlagen sind vom Aufsteller, vom AN, sofern zutreffend von der verantwortlichen Schweißaufsichtsperson sowie vom ZTV-ING- Koordinator rechtsverbindlich zu unterzeichnen und zur Prüfung dem zuständigen Prüfingenieur einzureichen. Die Prüfzeiträume sind mit dem AG besonders abzustimmen.

Der Auftragnehmer hat spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagerteilung einen detaillierten Ablaufplan für das Einreichen der Ausführungsunterlagen vorzulegen. Der Ablaufplan muss auch die geschätzte Anzahl der Werkstattpläne enthalten.

Verzögerungen durch Nichteinhaltung der Aufstellungsfristen sowie durch nochmalige Bearbeitung aufgrund von Beanstandungen des Prüfingenieurs oder des Auftraggebers gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer hat ergänzende Planunterlagen, Detailzeichnungen, Konzepte und Beschreibungen, soweit diese zur Bauausführung erforderlich sind, selbst und ohne besondere Vergütung aufzustellen. Unterlagen, die dem Vertrag und seinen Bestandteilen nicht entsprechen, gibt der AG ungenehmigt zurück. Der AN hat diese Unterlagen umgehend zu berichtigen oder zu ergänzen und neu einzureichen. Die auf Grund der Prüfung sowie infolge der Anpassung an Leistungen erforderlichen Korrekturen sind vom AN unentgeltlich vorzunehmen und bei der Ausführung zu beachten.

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Baubeschreibung Aushub der Überbauten Straßen- u. Eisenbahnhubbrücke

Sämtliche, erforderliche Ausführungsunterlagen bei Lasten, Lastaufnahme oder Lasteinleitung abweichend von der Ausschreibung sind vom AN zu liefern, die Prüfung der Unterlagen ist vom AG oder von einem vom AG bestellten Prüfingenieur durchzuführen.

Arbeiten, die ohne Vorliegen geprüfter und baufreigegebener Ausführungsunterlagen, erfolgen, werden vom AG bzw. der ÖBÜ nicht anerkannt.

d)2.1 Baustelleneinrichtungsplan

Vor Beginn der Bauarbeiten hat der AN einen mit dem AG abgestimmten Baustelleneinrichtungsplan einzureichen. In dem Plan sind u.a. die in Anspruch genommenen Flächen, Zuwegungen einschl. Rampen und Baustraßen, Bau- und Schutzzäune, Lagerflächen, Containerstellplätze und Baubüro des AG sowie ggf. vorhandene Leitungen dazustellen. Sofern Baukräne eingesetzt werden, sind deren Standort und Schwenkbereich anzugeben.

d)2.2 Bauzeitenplan

Der AN hat eine detaillierte Bauablaufplanung unter Zugrundelegung der vertraglich vereinbarten Termine spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung dem Auftraggeber vorzulegen. Dabei sind die Abhängigkeiten der einzelnen Vorgänge voneinander und der kritische Weg darzustellen. Einschränkungen und Sperrungen von Verkehrswegen sowie geplanter Mehrschichtbetrieb sind im Bauzeitenplan zu kennzeichnen.

d)2.3 Demontageablauf

Für die Demontage der Überbauten sind rechtzeitig vor Baubeginn vom Auftragnehmer detaillierte Demontage-Ablaufpläne und eine zugehörige Demontagebeschreibung vorzulegen.

Insbesondere sind in einem zugehörigen Plan die nachgewiesenen Kranstandorte, Angaben zu Gewichten, Auslenkungen und Schwenkbereichen bzgl. Aushub der einzelnen Stahlbauteile sowie geplante Einsatzzeiten einzutragen bzw. anzugeben.

d)2.4 Ausführungsunterlagen für Baubehelfe

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Baubeschreibung Aushub der Überbauten Straßen- u. Eisenbahnhubbrücke

Vom Auftragnehmer sind für alle genehmigungspflichtigen Bauzustände und Baubehelfe Ausführungsunterlagen aufzustellen und dem AG zur Prüfung einzureichen. Die Kosten für das Aufstellen und Liefern dieser Ausführungsunterlagen sind in die jeweiligen Einheitspreise der Positionen, in denen Leistungen für Baubehelfe erforderlich sind, eingerechnet und werden nicht gesondert vergütet. Die Ausführungsunterlagen für die Baubehelfe sind vom AN in der gleichen Anzahl wie die Ausführungsunterlagen für das Bauwerk zu liefern und rechtzeitig gemäß Festlegung der Prüffristen zur Prüfung einzureichen.

Die Ausführungsunterlagen für die Baubehelfe sind von einem anerkannten Prüfingenieur, der vom AG beauftragt wird, prüfen und abnehmen zu lassen. Entstehen bei der Abnahme der Baubehelfe durch Umstände, die der AN zu vertreten hat, Mehraufwendungen, Zeitverzögerungen, mehrmalige Anfahrten o.ä., so hat der AN die entstandenen Mehrkosten zu tragen.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung