Aufwandsbezogene Graffitientfernung an Liegenschaften in Köln

Status
Vergeben
Angebotsfrist
31.05.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
02.05.2024
CPV-Codes
Graffiti-Entfernung (90690000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
262092-2024
Verfahrensnummer
8b151c42-a450-4210-9419-34b8718e4bd8

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, eine Anstalt öffentlichen Rechts, vergeben einen dreijährigen Rahmenvertrag für die aufwandsbezogene Entfernung von Graffiti an ihren Liegenschaften. Die Leistungen werden in Köln erbracht; ein Auftragsvolumen ist nicht angegeben. Angebote müssen bis zum 31. Mai 2024 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Ein Rahmenvertrag über drei Jahre für die aufwandsbezogene Graffitientfernung an den Liegenschaften der StEB Köln

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · RV Graffitientfernung

    Ein Rahmenvertrag über drei Jahre für die aufwandsbezogene Graffitientfernung an den Liegenschaften der StEB Köln

    Frist: 31.05.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

1. Erklärung des Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB/ § 6e EU VOB/A und § 19 MiLoG begründet sind. 2. Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. 3. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. 4. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen VO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. 5. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen. 6. Ist der Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet, hat er mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung vorzulegen. 7. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag/Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 5 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · RV Graffitientfernung

Der Bieter mit dem niedrigsten Preis gemäß LV wird bezuschlagt
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Anforderungen

1. Erklärung des Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB/ § 6e EU VOB/A und § 19 MiLoG begründet sind. 2. Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. 3. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. 4. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen VO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. 5. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen. 6. Ist der Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet, hat er mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung vorzulegen. 7. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag/Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 5 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 01.08.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 464343-2024

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