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Verpflegungsamt der Bundeswehr ÖFFENTLICH Allgemeine Regelungen VPB/2BB/DN02 A1-840/12-4001 Automatenversorgung ( ) 1 Bonn
Hinweis: • Die Vorschrift gilt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung und ist aufgrund der Einstufung nicht veröffentlicht. • Zweck der Regelung: Umsetzung der Hygienevorgaben, die im Umgang mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen in allen Einrichtungen der Bundeswehr im In- und Ausland, in denen Lebensmittel und Bedarfsgegenstände bestimmungsgemäß beschafft, hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, zu beachten sind. • Die A1-840/12-4001 wird auf Anforderung in elektronischer Form von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt