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Aufstellung und Versorgung von Warenautomaten im Raum Bonn

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 19:24 (Europe/Berlin)

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Verpflegungsamt der Bundeswehr ÖFFENTLICH Zuschlagskriterien VPB/2BB/DN021 und Wertungsmethodik Automatenversorgung (Bonn)

1. Grundsätze

Bewertet werden ausschließlich verbindliche, über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Angebote. Preis und Basiswarenkorb sind nicht Gegenstand der Zuschlagswertung. Alle fünf Automaten sind bei der Sortimentszählung gemeinsam zu betrachten; identische Produkte zählen nur einmal. Verbindliche Produktlisten und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Die Höchstpunktzahl beträgt 100 Punkte.

Mindestanforderungen bleiben unverändert, insbesondere Fullservice, Zahlungsarten, durchgängige Verfügbarkeit und die Störungsbeseitigung binnen 48 Stunden unter Ausschluss von Wochenenden/Feiertagen. Unterschreitung einer Mindestanforderung führt nicht zu bloßem Punkteabzug, sondern ist gesondert vergaberechtlich zu prüfen.

2. Übersicht

Qualitätsbereich Maximalpunkte Störungsbeseitigung 20 Nachbefüllung / Zusatzleistungen 20 Sortiment und Nutzerbeteiligung 60 Gesamt 100

3. 1 Störungsbeseitigung – 20 Punkte

Mindestanforderung: Behebung von Funktionsstörungen binnen 48 Stunden nach Bekanntwerden; Wochenenden und Feiertage sind ausgenommen. Erreichbarkeit des Service: Montag–Donnerstag 09:00–16:00 Uhr, Freitag 09:00–13:00 Uhr.

Unterkriterium Stufe / verbindliche Zusage Punkte

Beseitigungsfrist (max. 12)bis 8 h / >8–12 h / >12–24 h / >24–12 / 9 / 6 / 3 / 0
36 h / >36–48 h

Qualifizierte Rückmeldung (max. 4) bis 30 min / bis 1 h / bis 2 h / bis 3 h 4 / 3 / 2 / 1 / 0 / später

Zusätzliche Störungsdokumentation (max. 4)Keine / Art und Zeitpunkt /0 / 1 / 2 / 3 / 4
zusätzlich Maßnahmen / zusätzlich
Wiederherstellungszeit / zusätzlich
Bericht binnen 1 Arbeitstag

Eine qualifizierte Rückmeldung benennt die Störung und das weitere Vorgehen; eine automatische Empfangsbestätigung genügt nicht. Dokumentationsstufen sind kumulativ.

3. 2 Nachbefüllung / Zusatzleistungen – 20 Punkte

Mindestanforderung: Bestückung so häufig, dass alle angebotenen Waren durchgängig erhältlich sind. Bewertet werden ausschließlich darüberhinausgehende, klar überprüfbare Zusagen für den Ausnahmefall eines dennoch eintretenden Leerstands. Eine Nachfüllfrist ersetzt oder relativiert die Mindestanforderung nicht.

Unterkriterium Max. Punktestaffel / Bewertungsregel

Nachfüllfrist bei ungeplantem12≤4:12; ≤8:9; ≤12:6; ≤24:3; sonst:0
Leerstand (Stunden)

Zusätzliche Leerstandsvermeidung 4 0–4: 2 Punkte je Zusatzleistung: automatische Prognose mit proaktiver Disposition; zusätzliche verbindliche außerplanmäßige Kontrollfahrt Seite 1 von 3

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Leerstandsinformation40–4: 2 Punkte je Zusatzleistung:
aktive Benachrichtigung der
Behörde; monatliche
Leerstandsstatistik

4. Sortiment und Nutzerbeteiligung – 60 Punkte

Unterkriterium Max. Punktestaffel / Bewertungsregel

Anzahl unterschiedlicher Artikel10<20:0; 20–29:2; 30–39:4; 40–49:6;
50–59:8; ≥60:10

Produktgruppenvielfalt 10 0–10: je 2 Punkte für belegte Snacks, Süßwaren, salzige Snacks, Kaltgetränke, Frischwaren

Sortimentsbreite je Gruppe50–5: je 1 Punkt für mindestens 3
unterschiedliche Artikel in jeder der
fünf Produktgruppen

Kalorienreduzierte Produkte 3 0/1/2/3 Punkte für 0/1/2/≥3 Artikel Salzreduzierte Produkte 3 0/1/2/3 Punkte für 0/1/2/≥3 Artikel Fettreduzierte Produkte 3 0/1/2/3 Punkte für 0/1/2/≥3 Artikel

Vegetarische und vegane Produkte40–4: je 1 Punkt für ≥3 vegetarische,
≥3 vegane, ≥5 vegetarische und ≥5
vegane Artikel (kumulativ)

Proteinreiche Produkte 3 0/1/2/3 Punkte für 0/1/2/≥3 Artikel Bio-Produkte 3 0/1/2/3 Punkte für 0/1/2/≥3 Artikel Fairtrade oder gleichwertig 2 0/1/2 Punkte für 0/1/≥2 Artikel

Frischwaren40/2/4 Punkte für 0/1/≥2
unterschiedliche frische Artikel

Nutzerbeteiligung 10 0/2/4/6/8/10 Punkte: Wunschkanal;

  • halbjährliche Auswertung; + Rückmeldung; + halbjährliche Sortimentsprüfung; + Produkttest

6. Angebotswertung, Auslegung und Nachweise

• Mindestanforderungen: Befüllungskontrolle, Fullservice; Reparatur und Störungsbeseitigung jeweils binnen 48 Stunden; Zahlungsmöglichkeiten; keine Zahlungsaufschläge; Hygiene, Sicherheit und Zutritt nach Leistungsbeschreibung.

• Bewertung nur nach gesonderter Prüfung von Eignung, Ausschlussgründen und Mindestanforderungen. 0 Punkte bedeuten erfülltes Minimum ohne bewerteten Mehrwert. Fehlende Mindestanforderungen werden nicht durch Punkte kompensiert.

• Fristen: Kalendertage/-stunden ab dokumentiertem Meldungseingang. Dokumentierte Zutrittssperren des Konzessionsgebers hemmen den Fristlauf. Monatsbericht umfasst Befüllung, Ausfälle und Beschwerden ohne personenbezogene Nutzerdaten.

• Ein Artikel ist eine unterscheidbare Verkaufseinheit (Sorte/Marke/Packungsgröße); lediglich andere Stellplätze gelten nicht als weitere Artikel. Die Sortimentsliste nennt Produkt, Kategorie, Hersteller, Größe und verbindliche Verfügbarkeit. • Für nährwertbezogene Aussagen gelten die einschlägigen Anforderungen der EU-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. Angaben wie „reduziert“ sind nur mit entsprechendem Nachweis wertbar. Bio und Fairtrade sind durch geeignete Kennzeichnungen bzw. gleichwertige Belege nachzuweisen.

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• Nachweise: Verbindliche Servicezusagen, Artikelliste, Gerätedatenblätter und Beschreibung der zugesagten Zusatzleistungen. Bewertete Zusagen werden Vertragsbestandteil. • Die Bewertung erfolgt anhand einer Punkteskala mit insgesamt maximal 100 Punkten. • Den Zuschlag erhält das geeignete Unternehmen, dessen wertbares Angebot nach Anwendung der veröffentlichten Bewertungsmatrix die höchste Gesamtpunktzahl erreicht. • Gleichstand: Störungsbeseitigung, danach Nachbefüllung, danach Zusatzsortiment; verbleibender Gleichstand durch dokumentiertes Los. • Die vollständigen Zuschlagskriterien einschließlich sämtlicher Unterkriterien, ihrer Gewichtung, der konkreten Punktestufen und der Preisbewertungsformel sind oben dargestellt.

Alle Servicefristen werden nur während der in der Leistungsbeschreibung genannten Servicezeiten (Mo–Do 09:00–16:00 Uhr, Fr 09:00–13:00 Uhr) gerechnet; Feiertage am Leistungsort zählen nicht. Die Frist beginnt mit Eingang der Meldung bzw. nachweisbarer Kenntnis.

Für die Leerstands-Nachfüllfrist zählt der unerwartete Ausfall eines konkret angebotenen Artikels trotz grundsätzlich geschuldeter durchgängiger Warenverfügbarkeit. Eine bessere Frist entbindet nicht von der Pflicht zur durchgängigen Verfügbarkeit. Die drei Präventions-/Informationsleistungen sind nur zu bewerten, soweit sie nicht bereits als Fullservice-Mindestanforderung geschuldet sind.

Die Frischwarenwertung setzt ein plausibles Konzept für Hygiene, Haltbarkeit und Kühlkette voraus. Ein angebotener Artikel muss in den fünf Automaten technisch und räumlich realisierbar sein. Bewertet werden ausschließlich nachgewiesene und verbindlich zugesagte Leistungen.

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