V00_01 Leistungsbeschreibung Bonn.pdf

Aufstellung und Versorgung von Warenautomaten im Raum Bonn

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 19:24 (Europe/Berlin)

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Verpflegungsamt der Bundeswehr

Leistungsbeschreibung zur

Vergabe der Automaten-

versorgung in Bonn

BF 1 RK Düsseldorf 11.9.2026

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Inhaltsverzeichnis

  1. Leistungsgegenstand ............................................................................................................... 2

  2. Mindestleistung ......................................................................................................................... 3

2.1 Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung ...................................... 3

2.2 Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung ...................................... 3

2.3 Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung ...................................... 3

2.4 Kommando Cyber- und Informationsraum (CIR) ............................................................. 3

2.5 Kommando Cyber- und Informationsraum (CIR) ............................................................. 3

2.6 Sanitätsversorgungs- und Facharztzentrum (SanVersZ) ............................................... 4

2.7 Musterungszentrum Bonn .................................................................................................... 4

  1. Automatenversorgungsvertrag ............................................................................................... 4

  2. Qualitätsstandards ................................................................................................................... 4

4.1 Lebensmittehygiene .............................................................................................................. 4

4.2 Nachhaltigkeit ......................................................................................................................... 5

  1. Kostenstruktur und Warenpreise ........................................................................................... 5

  2. Technische Anforderungen ..................................................................................................... 6

6.1 Allgemeine Forderungen ...................................................................................................... 6

6.2 Stellplätze ............................................................................................................................... 6

6.3 Anforderungen an die Automaten ....................................................................................... 6

6.4 Normative Verweisungen ..................................................................................................... 7

6.5 Reinigung ................................................................................................................................ 7

6.6 Lieferumfang .......................................................................................................................... 7

6.7 Inbetrieb- und Abnahme ....................................................................................................... 7

6.8 Warensortiment ..................................................................................................................... 8

6.9 Sonstige Betreuung, Wartung und Ersatzteilversorgung ................................................ 8

  1. Qualitätssicherung.................................................................................................................... 8

  2. Militärische Sicherheit .............................................................................................................. 9

  3. Anhang ....................................................................................................................................... 9

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  1. Leistungsgegenstand Vergeben wird eine Dienstleistungskonzession für die Automatenversorgung in den Bundeswehrliegenschaften

des BAAINBw Abteilung G

  • Platanenweg 35/39, 53225 Bonn
  • Peter-Hensen-Str. 5-7, 53175 Bonn
  • Am Propsthof 49, 53121 Bonn

dem Kommando Cyber- und Informationsraum (CIR)

  • Johanna-Kinkel-Str. 2 – 4, 53175 Bonn
  • Godesberger Allee 119 – 121, 53175 Bonn

Hardthöhe (mit Ausnahme der Gebäude des Bundesministeriums der Verteidi- gung (BMVg), des Kantinengebäudes sowie des Offizierheims)

  • Fontainengraben 150, 53123 Bonn

sowie dem Musterungszentrum Bonn

  • Heinrich-von-Stephan-Str. 7-9, 53175 Bonn

durch das Verpflegungsamt der Bundeswehr (VpflABw – im Folgenden auch Kon- zessionsgeber genannt). Es handelt sich überwiegend um Bürogebäude, die in der Regel zwischen 06.00 Uhr und 21.00 Uhr durch die Beschäftigten der Bundes- wehr genutzt werden.

Im Rahmen der Konzession ist die Versorgung der Bundeswehrbeschäftigten durch Bereitstellung von Lebensmitteln und Getränken aus Automaten sicherzu- stellen. Ausschreibungsinhalt ist die Lieferung, Übergabe und Aufstellung der Au- tomaten; deren Bestückung bzw. Belieferung sowie die Wartung, Ersatzteilversor- gung und Reparatur.

Die Automaten werden auf eigene Verantwortung und Rechnung der konzessions- nehmenden natürlichen oder juristischen Person (KnP - auch Konzessionsneh- mer) betrieben.

Es sind zumindest die unter Nr. 2 genannten Automaten zu betreiben. Die KnP ist berechtigt, daneben in Absprache mit den zuständigen Stellen der Bundeswehr weitere Automaten in der o. g. Liegenschaft aufzustellen und zu betreiben. Eine Entlohnung durch den Bund erfolgt nicht.

Eine Zusammenarbeit mit den vorhandenen Kantinenbetreibern (Bestückung der Automaten gegen Provision) ist gewünscht, aber keine Bedingung.

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  1. Mindestleistung Die in der nachfolgenden Übersicht (2.1 bis 2.7) aufgeführte Mindestleistung ist verpflichtend zu erbringen. Eine Erweiterung um weitere Automaten ist möglich und ausdrücklich gewünscht.

2.1 Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung

  1. Adresse: Platanenweg 35/39, 53225 Bonn
  2. Stärke Stammpersonal: 190
  3. Mindestleistung: 1 Kombi-Automat (Snacks + Kaltgetränke).
  4. Automatenstandort: Bürogebäude, Erdgeschoß
  5. Anmerkungen: Transport möglich über Treppe oder Fahrstuhl (nicht eben- erdig erreichbar)

2.2 Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung

  1. Adresse: Peter-Hensen-Str. 5-7, 53175 Bonn
  2. Stärke Stammpersonal: 450
  3. Mindestleistung: 1 Kombi-Automat (Snacks + Kaltgetränke).
  4. Automatenstandort: Büroraum / Flurbereich im Erdgeschoß oder im
  5. OG (Teeküche 208)
  6. Anmerkungen: ebenerdig bzw. über Fahrstuhl erreichbar (2. OG)

2.3 Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung

  1. Adresse: Am Propsthof 49, 53121 Bonn
  2. Stärke Stammpersonal: 80
  3. Mindestleistung: 1 Kombi-Automat (Snacks + Kaltgetränke).
  4. Automatenstandort: Büroraum / Flurbereich Erdgeschoß
  5. Anmerkungen: ebenerdig erreichbar

2.4 Kommando Cyber- und Informationsraum (CIR)

  1. Adresse: Johanna-Kinkel-Straße 4, 53175 Bonn
  2. Stärke Stammpersonal: 250
  3. Mindestleistung: 1 Kombi-Automat (Snacks + Kaltgetränke).
  4. Automatenstandort: Meeting-Point 2
  5. Anmerkungen: ebenerdig über Rampe erreichbar

2.5 Kommando Cyber- und Informationsraum (CIR)

  1. Adresse: Godesberger Allee 119 - 121, 53175 Bonn
  2. Stärke Stammpersonal: 250
  3. Mindestleistung: 1 Kombi-Automat (Snacks + Kaltgetränke)
  4. Automatenstandort: Eingangsbereich EG 119
  5. Anmerkungen: ebenerdig über Rampe erreichbar

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2.6 Sanitätsversorgungs- und Facharztzentrum (SanVersZ)

  1. Adresse: Hardthöhe, Fontainengraben 150, 53123 Bonn
  2. Stärke Stammpersonal: 80
  3. Stärke Sonstige (Patienten): 250 – 350 pro Woche
  4. Mindestleistung: 2 Kombi-Automaten (Snacks + Kaltgetränke)
  5. Automatenstandort 1: Empfangsbereich EG, Geb. 730
  6. Automatenstandort 2: Eingangsbereich Seitenflügel EG, Geb. 730
  7. Anmerkungen: ebenerdig über Rampe erreichbar

2.7 Musterungszentrum Bonn

  1. Adresse: Heinrich-von-Stephan-Str. 7-9, 53175 Bonn

  2. Stärke Stammpersonal: 50 bis 70

  3. Stärke Sonstige (zu musternde Personen): ca. 60 pro Tag

  4. Mindestleistung: 1 Kombi-Automat (Snacks + Kaltgetränke)

  5. Automatenstandort: Empfangs- und Wartebereich

  6. Anmerkungen: -

  7. Automatenversorgungsvertrag Zwischen der KnP und dem VpflABw wird ein Automatenversorgungsvertrag ab- geschlossen. Aus diesem ergeben sich die konkreten Vertragspflichten der KnP. Das Vertragsmuster ist der Leistungsbeschreibung beigefügt.

Der Auftrag wird für eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren zum nächstmöglichen Zeit- punkt vergeben. Die Leistungspflicht beginnt für den einzelnen Standort spätes- tens einen Monat nach Schaffung der technischen Voraussetzungen durch den Bund.

Der Vertrag ist kündbar mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalender- vierteljahres.

Die Auslastung der einzelnen Automaten ist durch Übersendung geeigneter Un- terlagen (z. B. Jahres-/Monatsabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen) nachzuweisen.

  1. Qualitätsstandards

4.1 Lebensmittehygiene Die KnP hat die Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände- rechts sowie die Hygienebestimmungen der Bundeswehr (Zentralvorschrift A1- 840/12-4001 in der jeweils gültigen Fassung (wird im Rahmen des Vergabever-

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fahrens zur Verfügung gestellt) zu beachten. Die zur Überwachung des Ver- kehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Be- darfsgegenständen zuständigen Stellen der Bundeswehr sind berechtigt die Au- tomaten zu prüfen (§ 38 Abs. 2, 39 LFGB), im Rahmen ihrer fachlichen Aufga- ben Weisungen zu erteilen und Proben zum Zwecke der Laboruntersuchung zu entnehmen.

Die Prüfung durch die amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundeswehr ist seitens der KnP zu ermöglichen. Dies beinhaltet ggf. auch die Öffnung der Au- tomaten zur Prüfung der internen Produktionsprozesse im Rahmen von Orts- terminen, zu denen rechtzeitig geladen wird. Eine solche Prüfung kann auch bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens, also vor Vertragsschluss, erforder- lich werden und auch die externen Betriebs- bzw. Lagerstätten der KnP sowie eventueller Nachunternehmer betreffen. Die KnP verpflichtet sich, je nach Art der festgestellten Mängel diese selbst zu beheben oder diese durch die zustän- dige Stelle auf Antrag beheben zu lassen und das VpflABw darüber zu informie- ren. Ein Vertragsschluss kommt nur zustande, wenn die Voraussetzungen des Lebensmittelrechtes gegeben sind.

Die KnP hat Automaten mit kühlpflichtigen Lebensmitteln vor der Inbetrieb- nahme dem VpflABw im Einzelfall anzuzeigen. Diese zieht die amtliche Lebens- mittelüberwachung der Bundeswehr hinzu.

4.2 Nachhaltigkeit Produkte aus ökologischem Landbau und fairem Handel, sowie umweltscho- nend transportierte Lebensmittel sollen bevorzugt verwendet werden. Wo im- mer möglich, soll die KnP Nachhaltigkeitskriterien (Produktion und Transport der Automaten, Reduzierung von Abfall, effizienter Energie- und Wasserver- brauch und sozial verantwortliches Handeln) beachten.

  1. Kostenstruktur und Warenpreise Es wird eine Stellfläche mit Strom- und sofern erforderlich - auch Wasseranschluss zur Verfügung gestellt. Infrastruktur- und Medienkosten trägt der Konzessionsge- ber.

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  1. Technische Anforderungen

6.1 Allgemeine Forderungen Diese Leistungsbeschreibung legt die wesentlichen Eigenschaften von an- schlussfertigen, handelsüblichen Warenautomaten, die Bestückung bzw. Belie- ferung mit Lebensmitteln (Snacks und Getränke) sowie die Fernbetreuung, Wartung und Ersatzteilversorgung fest.

Sämtliche Leistungen sind in der beschriebenen Ausführung und in einem den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden funktions-/gebrauchsfähigen Zustand zu liefern. Die in der Leistungsbeschreibung dargestellten technischen Forderungen sind verbindlich.

Die KnP verpflichtet sich die Leistungen fachlich und handwerklich entspre- chend den anzuwendenden fachtechnischen Vorschriften unter Verwendung von einwandfreien, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Materi- alien und dem Einsatz der Aufgabe entsprechend qualifiziertem Personal zu erbringen. Insbesondere sind die Unfallverhütungsvorschriften strikt einzuhal- ten.

6.2 Stellplätze Die Stellplätze befinden sich in Gebäuden. Die Automaten sind keiner Witterung ausgesetzt, ein handelsübliches Gehäuse für die Innenaufstellung ist ausrei- chend. Grundsätzlich sind alle Stellplätze mit Stromanschlüssen ausgestattet. Sofern technische Anpassungen bzw. Erweiterungen notwendig sind, können diese nach Zuschlagserteilung erfolgen. Auch ist es in der Regel möglich, wei- tere Anschlüsse zu legen, um einen Betrieb zu erproben.

6.3 Anforderungen an die Automaten • Die Automaten sind intuitiv zu bedienen. • Die Sprachführung ist auf Deutsch, weitere Sprachen sind möglich. • Die Automaten verfügen über ein bargeldloses Zahlungssystem (Giro/ Kre- ditkarte) mit „PIN“ und „kontaktlos“ und/oder ein Zahlungssystem mit Bar- geld. Die KnP hat für die regelmäßige Bargeldentnahme zu sorgen und trägt hierfür die Verantwortung. • Bei konkretem Bedarf sind auch Automaten spätestens sechs Monate nach entsprechender Anmeldung bereitzustellen, die barrierefrei bedienbar sind. • Die Automaten entsprechen dem Recht der EU und der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den technischen und lebensmittelhygienischen Vorgaben sowie den in dieser Leistungsbeschreibung genannten Normen.

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• Für das SanVersZ Hardthöhe muss es möglich sein, die Bedienfelder der Automaten zwei bis viermal am Tag aus Infektionsschutzgründen zu desin- fizieren. Die Bedienfelder der Automaten müssen für diese Reinigung aus- gelegt sein. Diese Oberflächenreinigung wird durch Personal des SanVersZ übernommen, sie ist somit nicht durch die KnP zu leisten.

6.4 Normative Verweisungen Für die angebotenen Positionen sind insbesondere nachfolgend genannte Ge- setze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie technischen Re- geln und Normen einzuhalten. Sollte eine Norm nicht eingehalten werden (kön- nen), ist dies im Angebot explizit anzugeben und zu begründen.

  1. DIN 10527 Lebensmittelhygiene - Abgabe von leicht verderblichen Lebensmit- teln aus Verkaufsautomaten
  2. Delegierte VO (EU) 2019/2018 Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlge- räten mit Direktverkaufsfunktion
  3. LFGB Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
  4. LMIV Lebensmittel-Informationsverordnung
  5. Zentralvorschrift A1-840/12-4001 „Lebensmittelhygiene“

6.5 Reinigung Die Reinigung und Desinfektion des Automaten ist Bestandteil des Full-Service- Vertrages. Im SanVersZ Hardthöhe erfolgt zusätzlich eine Oberflächenreini- gung durch Personal der KgP.

6.6 Lieferumfang Vor Auftragsdurchführung hat die KnP mit den zuständigen Stellen der Bundes- wehr die baulichen Besonderheiten am Aufstellungsort der Geräte zu klären.

Dem Automaten sind die nachfolgenden handelsüblichen Firmenunterlagen in deutscher Sprache beizulegen: • Betriebsanleitung bzw. Bedienungsanleitung • ggfs. Sicherheitsdatenblätter • Anwendungshinweise • Servicedienstkontakte

6.7 Inbetrieb- und Abnahme Nach der Aufstellung/Montage ist die Erstinstallation und die Inbetriebnahme der Automaten einschl. Zubehör, Bezahlvorgang und Erstausgabe der Waren zum Zwecke der Herstellung der Betriebsbereitschaft durch die KnP verpflich- tend. Die im Zuge der Aufstellungs- und Montagearbeiten anfallenden Abfall-

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und Reststoffe sowie Verpackungen sind von der KnP einzusammeln und ggf. nach den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Für eine möglicherweise notwendige Entsorgung aller während der Aufstellungs- und Montagearbeiten eingesetzten oder nach ihrer Verarbeitung zurückbleibenden Gefahr- und/oder Arbeitsstoffe ist die KnP verantwortlich.

6.8 Warensortiment Die Automaten haben handelsübliche Snacks (z. B. Süßwaren, Salzgebäck, Frucht- und Kaugummi), Kaltgetränke (z. B. Mineralwasser, Apfelschorle, Erfri- schungsgetränke, alkoholfreie Bier und Biermischgetränke), vorzuhalten.

Die konkrete Bestückung richtet sich nach dem Bedarf am Standort. Sie kann der Nachfrage entsprechend laufend angepasst werden. Die Bestückung ist so häufig durchzuführen, dass alle angebotenen Waren durchgängig erhältlich sind. Eine möglichst hohe Auswahl soll vorhanden sein. Hochprozentige alko- holische Getränke dürfen nicht angeboten werden.

Ein regelmäßiger Austausch der KnP mit den örtlichen Ansprechpartnern wird angestrebt. Auf die Kundenwünsche hinsichtlich des Warensortimentes sollte, z. B. im Rahmen von Erprobungsphasen, eingegangen werden.

6.9 Sonstige Betreuung, Wartung und Ersatzteilversorgung Rechtzeitig vor Vertragsschluss hat die KnP die Telefonnummern seines Kun- dendienstes anzugeben. Der Service der KnP muss von Mo-Do in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Fr in der Zeit von 09:00 Uhr – 13:00 Uhr telefonisch/persönlich erreichbar sowie der deutschen Sprache mächtig sein. Bei Funktionsstörungen sind Re- paraturen innerhalb einer Frist von 48 Stunden nach Bekanntwerden der Stö- rung bei der KnP mit Ausnahme von Wochenenden und Feiertagen nach Ab- sprache durchzuführen.

Im Rahmen des Full-Service-Vertrages sind sämtliche Vor-Ort-Termine im Rah- men der Wartung, sonstigen Betreuung und Ersatzteilversorgung (Fahrten von Technikern, Arbeitszeiten sowie ggf. Ersatzteile) sowie die Bestückung mit Ge- tränken abgegolten. Die Qualifikation der Servicetechniker garantiert die Be- triebs- und Funktionssicherheit und eine konstant gute Produktqualität. Die Ser- viceleistungen werden nicht in Rechnung gestellt.

  1. Qualitätssicherung Die KnP stellt die Einhaltung der technischen Forderungen durch produktspezifi- sche Prüfungen sicher. Sie verpflichtet sich, auf der Grundlage der in dieser Leis- tungsbeschreibung festgelegten Qualitätssicherungsforderungen, Maßnahmen

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zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung durchzufüh- ren.

Die KnP stellt die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Konformität der sich im Automaten befindlichen Waren mit den aktuell geltenden Lebensmittelgesetzen sicher und sorgt dafür, dass diese jederzeit gegeben ist.

  1. Militärische Sicherheit Bieter aus Ländern der beigefügten Staatenliste (Anlage 13.4) sowie Staatenlose dürfen Liegenschaften der Bundeswehr aus Sicherheitsgründen nur nach Einzel- fallprüfung betreten. Somit ist es möglich, dass die Bewerbung eines solchen Be- werbers bei dem Ausschreibungsverfahren nicht berücksichtigt werden darf. Aus Gründen der militärischen Sicherheit kann der Bund verlangen, dass die KnP ein- zelne Personen entweder nicht mit für den Bund durchzuführenden Arbeiten be- traut oder sie unverzüglich davon entbindet.

  2. Anhang • A1-840/12-4001 Lebensmittelhygiene* (wird elektronisch zur Verfügung gestellt) • Staatenliste

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