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JENAKULTUR. Eigenbetrieb der Stadt Jena
STÄDTISCHE MUSEEN JENA
Regeln für das Kassen- und Aufsichtspersonal in den Städtischen Museen Jena
- Grundsätzliches
Auf Basis monatlicher Dienstpläne und im Zusammenwirken mit den Mitarbeitern Kasse der Städtischen Museen sichert die eingesetzten Mitarbeiter des Dienstleisters – im Folgenden Kassen- und Aufsichtspersonal genannt - die Öffnungszeiten in den Museumsgebäuden „Göhre“ (Stadtmuseum und Kunstsammlung) Pausen sind nicht Bestandteil der Dienstzeit. Es muss eine eingewiesene Vertretung für diese Zeit organisiert werden.
Das Kassen- und Aufsichtspersonal vertritt während der Dienstzeit die Städtischen Museen Jena vor den Besuchern und verhält sich gegenüber den Gästen zuvorkommend und höflich.
Das Kassen- und Aufsichtspersonal trägt Dienstkleidung und Namensschild (wird vom Auftragnehmer gestellt). Auffälliger Körperschmuck (Piercings, Tattoos) ist abzudecken.
Vor erstmaligem Dienstantritt macht sich das Kassen- und Aufsichtspersonal mit der Hausordnung, den Eintrittspreisen, der Hausschließung, Haustechnik und den Fluchtwegen – ggf. unter Anleitung - vertraut. Regelmäßige Informationen durch die Mitarbeiter Kasse zu dienstrelevanten Themen wie dem aktuellen Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramm, Preisen, technischen Erfordernisse u. ä. werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
In regelmäßigen Abständen und nach Terminvorgabe der Städtischen Museen nimmt das Kassen- und Aufsichtspersonal an Einweisungen und Schulungen u.a. zum Brandschutz teil. Dies erfolgt innerhalb der Dienstzeit.
- Aufgabenumfang
2.1. Kassendienst
Der Kassendienst beginnt 30 Minuten vor Öffnung und endet 30 Minuten nach Schließung der Häuser. Hauptaufgabe des Kassendienstes ist die Führung der Museumskasse und des Museumsshops. Konkret gehören dazu folgende Aufgaben:
Aufgaben während der Öffnungszeit Verkauf Eintrittskarten und Ware des Museumsshops Kassenführung- und Tagesabrechnung Erteilung von Besucherauskünften inklusive Telefondienst Ticketkontrolle Überwachung von Eingangsbereich und Museumsshop Überwachung der Ausstellungsetagen mittels Videoüberwachungsanlage Betreuung Garderobe und Gepäckaufbewahrung im Foyer Warenpflege- und Warenpräsentation Nachfüllen bzw. Entsorgen von Infomaterial im Eingangsbereich
JENAKULTUR. Eigenbetrieb der Stadt Jena Tel. 03641 49-8000 | jenakultur@jena.de | www.jenakultur.de Knebelstr. 10, 07743 Jena | Werkleitung: Friedrun Vollmer, Carsten Müller, Jana Gründig Sparkasse Jena-Saale-Holzland | IBAN DE32830530300000035050 | BIC HELADEF1JEN
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Durchsetzung des Hausrechts
Aufgaben vor und nach Öffnungszeit der Häuser Gewährleistung der Sauberkeit im Eingangsbereich inklusive Winterdienst am Besuchereingang Schließdienst inklusive der Herstellung der "Haussicherheit" Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht
2.2. Aufsichtsdienst
Der Aufsichtsdienst beginnt 15 Minuten vor Öffnung und endet 15 Minuten nach Schließung der Häuser. Hauptaufgabe des Aufsichtsdienstes ist es innerhalb der Ausstellungsbereiche die Exponate optimal zu schützen. Konkret gehören dazu folgende Aufgaben:
Aufgaben während der Öffnungszeit Ticketkontrolle auf den Ausstellungsetagen Überwachung der Ausstellungsetagen und Schutz der Ausstellungsobjekte vor Beschädigung und einfacher Wegnahme Schutz und nötigenfalls Evakuierung von Besuchern bei Gefährdungslagen Pausenvertretung des Kassendienstes Erteilung von Besucherauskünften Durchsetzung Hausrechts
Aufgaben vor bzw. nach Öffnung der Häuser Kontrolle Ordnung und Sauberkeit in den öffentlichen Sanitärräumen und ggf. einfach Sichtreinigung und Auffüllung von Verbrauchsmittel Kontrolle der Klimageräte, nach Bedarf Befüllen Luftbefeuchte / Leeren Entfeuchter Kontrolle Ordnung und Sauberkeit auf den Ausstellungsetagen / im Treppenhaus Einfache Sichtreinigung (z.B. Entfernung von Fingerabdrücken auf den Vitrinen) Kontrolle der Ausstellungsetagen und Entriegelung/Öffnung der Fluchtwege vor Hausöffnung Kontrolle der Ausstellungsetagen und Verwaltungsbereiche (keine Personen im Haus, Fenster geschlossen) und Herstellung Schließsicherheit vor Hausschließung Kontrolle der Vollständigkeit und Unversehrtheit der präsentierten Ausstellungen
- Verhalten
Für die Städtischen Museen ist es entscheidend, dass die Besucher in den Häusern einen angenehmen Aufenthalt haben und gern wieder kommen. Dazu ist es unerlässlich, dass sie freundlich empfangen und während Ihres Besuchs kompetent betreut werden. Dies wird zum großen Teil durch den Kassen- und Aufsichtsdienst geleistet. Daher wird von den Mitarbeitern
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ein freundliches Auftreten, wertschätzende Kommunikation und Höflichkeit gegenüber den Besuchern erwartet. Für fachliche Auskünfte sind sie nicht zuständig. Die Anliegen interessierter Besucher sollten aber aufgenommen und an die zuständigen Mitarbeiter der Städtischen Museen weitergeleitet werden. Darüber hinaus sind Besucher auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass Fragen und Hinweise auch schriftlich (per Post oder per E-Mail) an die Museen gerichtet werden können. Gleiches gilt für Beschwerden. Die Kontaktdaten der Museen sind in geeigneter Form herauszugeben.
Zu Beginn jedes Öffnungstages erfolgt eine kurze Einweisung und Festlegung der Zuständigkeiten der Aufsichten für den jeweiligen Tag durch den Mitarbeiter Kasse. Sollte der Kassendienst durch Mitarbeiter des Dienstleisters besetzt sein, stimmt sich dieser dazu, bei Wochenenden im Voraus, mit dem Teamleiter Verwaltung ab. Nichterscheinen von im Dienstplan vorgesehen Mitarbeiter ist umgehend zu melden.
Grundsätzlich hat sich jede Aufsichtskraft an dem für den jeweiligen Tag zugewiesenen Bereich aufzuhalten. Sind keine Besucher im Haus, halten sich die Aufsichten in ihrem Bereich bzw. in der Nähe so auf, dass sie jederzeit die Türen zu den Ausstellungsräumen im Blick haben und sich bei Eintreffen von Besuchern im zugewiesenen Bereich befinden. Während des Aufsichtsdienstes ist im jeweiligen Bereich umherzugehen. Die Präsenz der Aufsicht soll für den Besucher wahrnehmbar sein, ohne dass der Museumsbesuch beeinträchtigt wird.
Die Aufsichten versuchen, Gefahren von Objekten abzuwehren, ohne sich dabei selbst in Gefahr zu begeben. Geht die Gefahr vom Verhalten von Besuchern aus, so sind diese durch freundliche, aber bestimmte Ansprache zum Einhalt zu bewegen. Bei Nichtbefolgung wird unter Verweis auf das Hausrecht der Verweis der betreffenden Personen aus dem Museum angedroht. Im Zweifelsfalle ist Hilfe zu holen und gegebenenfalls die Polizei zu verständigen.
Bei Feststellung von Kassendifferenzen, fehlender oder beschädigter Ware ist der Teamleiter Verwaltung oder sein Vertreter umgehend zu informieren. Ist ein entsprechender Mitarbeiter nicht zu erreichen (z.B. am Wochenende) so ist die Feststellung schriftlich (ggf. mit Foto) zu dokumentieren und umgehend per E-Mail zu informieren.
Bei Feststellung von Technischen Mängeln ist die Museumsverwaltung umgehend zu informieren. Ist ein entsprechender Mitarbeiter nicht zu erreichen (z.B. am Wochenende), so ist die Feststellung schriftlich (ggf. mit Foto) zu dokumentieren und umgehend per E-Mail zu informieren. Die Fenster in den Ausstellungsräumen sind nur nach Rücksprache mit dem Museumspersonal zu öffnen.
Bei Feststellung von Veränderungen an den Ausstellungsobjekten oder Vitrinen sind die zuständigen Mitarbeiter, die Museumsdirektion oder ein Vertreter umgehend zu informieren. Ist ein entsprechender Mitarbeiter nicht zu erreichen (z.B. am Wochenende) so ist die Feststellung schriftlich (ggf. mit Foto) zu dokumentieren und umgehend per E-Mail zu informieren.
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Tritt ein Schaden ein, ist die Behebung und Regulierung prinzipiell Angelegenheit der Städtischen Museen nach Aufnahme der Schäden für die Versicherung. Der Zustand darf vor der Dokumentation (Foto) nicht verändert werden, es sei denn, Menschen sind in Gefahr oder es droht eine weitere Verschlechterung des Zustandes für die Objekte. Sind der Schadensverursacher und Zeugen bekannt so sind deren Personalien nach Möglichkeit festzuhalten und umgehend die Museumsverwaltung zu informieren. Bei Notwendigkeit ist die Polizei zu rufen. Ist die Gesundheit von Besuchern gefährdet, hat die Hilfeleistung Vorrang vor dem Sichern des dadurch möglicherweise gefährdeten Objektes.
Die Aufsichtsdienste sind verantwortlich für die Erste Hilfe inklusive Umgang mit Verbandskästen und eine eventuell notwendige Rettungsdienstalarmierung und Evakuierung. In den Städtischen Museen Jena herrscht Rauchverbot. Rauchen vor dem Museumseingang ist nicht erwünscht. Das Rauchen hat in den Pausen zu erfolgen.
Die Regelungen zu Brandschutz, Fluchtwegen, Arbeitsschutz bleiben hiervon unberührt.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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