Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

016ÖA2026 Entwurf Dienstleistungsvertrag.pdf

Aufsichts- und Kassenpersonal für die Städtischen Museen Jena

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 11:29 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

JENAKULTUR. Eigenbetrieb der Stadt Jena

Dienstleistungsvertrag

Entwurf Dienstleistungsvertrag

zwischen

der Stadt Jena, Eigenbetrieb JenaKultur, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch der Werkleiterin Frau Friedrun Vollmer, und der Direktorin der Städtischen Museen Jena, Frau Dr. Kristin Knebel

 nachstehend "Auftraggeber" genannt -

und

vertreten durch die Geschäftsführerin / den Geschäftsführer,

 nachstehend "Auftragnehmer" genannt -

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1 Leistungsbeschreibung

  1. Die Leistungsbeschreibung "Kassen- und Aufsichtsdienst" gemäß Ausschreibung 016/ÖA/2026/JenaKultur wird ausdrücklich Vertragsbestandteil.
  2. Alle darin enthaltenen Regelungen, Rechte und Pflichten gelten als vertraglich vereinbart, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsumfang

  1. Der Auftragnehmer übernimmt den Kassen- und Aufsichtsdienst in den Städtischen Museen Jena gemäß der Leistungsbeschreibung.
  2. Die konkreten Aufgaben sind in der Anlage "Aufgabenbeschreibung Kassen- und Aufsichtsdienst" detailliert geregelt und Bestandteil dieses Vertrages.

§ 3 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Vertrag tritt am 01.02.2027 in Kraft und endet am 31.01.2028. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einseitig um ein Jahr zu verlängern.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 4 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers und Auftraggebers

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausschließlich zuverlässiges und geeignetes Personal einzusetzen. Der Auftragnehmer benennt bis Vertragsbeginn alle zum Einsatz kommenden Mitarbeiter namentlich.
  2. Vor erstmaligem Dienstantritt sind für alle Mitarbeiter folgende Nachweise vorzulegen:

JENAKULTUR. Eigenbetrieb der Stadt Jena Tel. 03641 49-8000 | jenakultur@jena.de | www.jenakultur.de Knebelstr. 10, 07743 Jena | Werkleitung: Friedrun Vollmer, Carsten Müller, Jana Gründig Sparkasse Jena-Saale-Holzland | IBAN DE32830530300000035050 | BIC HELADEF1JEN

[Seite 2]

o Polizeiliches Führungszeugnis o Nachweis einer Erste-Hilfe-Schulung (nicht älter als zwei Jahre) o Teilnahmebestätigung an einer Brandschutzunterweisung 3. Es ist nur zuverlässiges und geeignetes Personal zu beschäftigen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind Arbeitskräfte abzulösen, die den genannten Anforderungen nicht gerecht werden. Bei Personalwechsel ist der Auftraggeber vor Arbeitsaufnahme schriftlich in Kenntnis zu setzen. 4. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das Personal regelmäßig an Einweisungen und Schulungen zu Erster Hilfe, Brandschutz, Evakuierung und Arbeitsschutz teilnimmt. Diese Schulungen erfolgen während der Dienstzeit. 5. Das Personal ist verpflichtet: o Eine vom Auftragnehmer gestellte einheitliche Dienstkleidung zu tragen. o Auffälligen Körperschmuck (Piercings, Tattoos) während des Dienstes abzudecken. o Die Hausordnung und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. 6. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Personalausfälle unverzüglich an den Auftraggeber zu melden und für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Erfolgt dies nicht, kann eine Vertragsstrafe gemäß § 7 verhängt werden. 7. Das Kassen- und Aufsichtspersonal nimmt das Hausrecht des Auftraggebers wahr und ist berechtigt, Besucher bei Verstößen gegen die Hausordnung zum Verlassen der Räumlichkeiten aufzufordern. 8. Das Personal ist verpflichtet, vor und nach der Öffnungszeit die Gebäudesicherung vorzunehmen: o Kontrolle der Fluchtwege o Sicherstellung, dass alle Fenster geschlossen sind o Schließsicherheit vor Hausschließung

§ 5 Vergütung

  1. Die Vergütung erfolgt gemäß dem Angebot zur Ausschreibung 016/ÖA/2026/JenaKultur.
  2. Der Auftragnehmer stellt monatlich eine nach Leistungen gegliederte Rechnung mit detailliertem Leistungsnachweis.
  3. Änderungen der tariflichen Entgelte der eingesetzten Arbeitnehmer können eine Verhandlungsbasis für Preisanpassungen darstellen, eine automatische Anpassung erfolgt jedoch nicht.
  4. Preisanpassungen dürfen höchstens in Höhe der anteiligen Steigerung der tariflichen Lohnkostenanteile erfolgen und sind durch den Auftragnehmer nachzuweisen.

§ 6 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn oder sein Personal verursacht werden.
  2. Der Auftragnehmer haftet ebenfalls für Schlüsselverluste, inklusive der Kosten für notwendige Schließanlagenwechsel. Der Nachweis eines fehlenden Verschuldens obliegt dem Auftragnehmer.
  3. Der Auftragnehmer sichert sich durch eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen ab: o 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden o 3 Mio. EUR für Vermögensschäden o 60.000 EUR für Schlüsselschäden (inkl. Erneuerung von Schließanlagen)

Seite 2 von 3

[Seite 3]

  1. Die Versicherung ist dem Auftraggeber zu Vertragsbeginn sowie auf Verlangen jederzeit nachzuweisen.

§ 7 Vertragsstrafe

  1. Erbringt der Auftragnehmer seine Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß, kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des monatlichen Auftragswertes pro Verstoß, maximal 20 % des jährlichen Auftragswertes geltend machen.
  2. Eine Vertragsstrafe wird insbesondere fällig, wenn: o Der Dienst nicht ordnungsgemäß besetzt wird (Nichterscheinen, Unterbesetzung) o Ungeeignetes oder unqualifiziertes Personal eingesetzt wird o Die Dienstanweisungen des Auftraggebers nicht eingehalten werden
  3. Die Vertragsstrafe wird mit der nächsten fälligen Zahlung verrechnet. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

§ 8 Schlussbemerkungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtskonforme Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommt.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
  3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Jena.
  4. Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Exemplaren unterzeichnet, von denen jede Partei ein Exemplar erhält.

Ort, Datum:

Für den Auftraggeber: Vertretungsberechtigter der Stadt Jena

Für den Auftragnehmer: Vertretungsberechtigter der

Seite 3 von 3

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung