44-26-7082_Angebotsaufforderung.pdf

Auflesen von Abfällen entlang von rund 550 km Straßen im Bereich Rheinbach

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.11.2026, 12:37 (Europe/Berlin)

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11100 - HVA L - Aufforderung zur Angebotsabgabe - Vers. (11/22)

Vergabestelle Ort: Euskirchen Regionalniederlassung Ville-Eifel

Datum: 06.11.2026 Jülicher Ring 101 - 103

53879Euskirchen Tel.: entfällt

Fax: entfällt

E-Mail: Siehe Ziffer 10

Az.-Nr.: 44-26-7082/

Vergabeart  Öffentliche Ausschreibung  Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb  Beschränkte Ausschreibung o. Teilnahmewettbewerb  Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb  Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb

Ablauf der Angebotsfrist: Datum: 01.12.2026, Uhrzeit: 10.30 Uhr Uhr

Bindefrist endet am: 05.01.2027

Aufforderung zur Angebotsabgabe

Bezeichnung der Leistung:

44-26-7082Auflesen von Abfallstoffen auf versch. B-, L- u. K- Str. im Bereich der SM Rheinbach
300Müll entl. Strecke einsammeln u. entsorgen

Anlagen:

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: HVA L-StB Bewerbungsbedingungen

HVA L-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien mit Anlage

LSNRW Information Die Autobahn GmbH

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Leistungsbeschreibung

HVA L-StB Besondere Vertragsbedingungen

HVA L-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen

HVA L-StB Zusätzliche Vertragsbedingungen

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C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: HVA L-StB Angebotsschreiben

Leistungsbeschreibung – Kurzfassung –

HVA L-StB Eigenerklärung zur Eignung

HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen

HVA L-StB Erklärung Bietergemeinschaft

Elektronische Angebotsdatei Format DA 84 GAEB 90 ist mit dem Angebot einzureichen

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: HVA L-StB Verpflichtungserklärung

1 Es ist beabsichtigt, die oben genannte Leistung im Namen und für Rechnung Bundesrepublik Deutschland

zu vergeben.

2 Kommunikation: Die Kommunikation erfolgt:

Elektronisch über die Vergabeplattform

In Textform unter nachstehender Anschrift:

Name

Straße:

PLZ/Ort:

3 Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen: 3.1 Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den

Bewerbungsbedingungen genannten – mit dem Angebot einzureichen:

siehe Bekanntmachung

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3.2 Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den

Bewerbungsbedingungen genannten – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle

vorzulegen:

Siehe Bekanntmachung

Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen und dessen Vertreter für die

Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen

für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen

(MVAS99)“.

3.3 Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in

beigefügtem Vordruck HVA L-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw.

angekreuzten Zuschlagskriterien:

4 Losweise Vergabe: Nein

Ja, Angebote sind möglich

nur für ein Los

für ein oder mehrere Lose

nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los; maximale Anzahl der Lose, die

an einen Bieter vergeben werden können:

Zugehörige Regelung zur Auswahl der Lose:

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11100 - HVA L - Aufforderung zur Angebotsabgabe - Vers. (11/22)

5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht

5.2 Nebenangebote sind zugelassen (s. auch Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen)

für die gesamte Leistung

nur für nachfolgend genannte Leistungsbereiche

mit Ausnahme nachfolgend genannter Leistungsbereiche

unter folgenden weiteren Bedingungen:

Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

Nebenangebote, die Nachlässe mit Bedingungen beinhalten, sind nicht zugelassen.

Zusätzlich zu Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt:

Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Ausführungsbeschreibung Abschnitt 1.3

erfüllen.

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11100 - HVA L - Aufforderung zur Angebotsabgabe - Vers. (11/22)

6 Angebotswertung: Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote gemäß § 43 UVgO

Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.

Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter

Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen

Nachlasses ohne Bedingungen.

Weiterhin werden berücksichtigt:

Preis und weitere Zuschlagskriterien gemäß Anlage Vordruck HVA L-StB Gewichtung

der Zuschlagskriterien

7 Angebote können abgegeben werden: schriftlich, elektronisch in Textform,

elektronisch mit fortgeschrittener Signatur, elektronisch mit qualifizierter

Signatur.

8 Angebotsabgabe Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die

Vergabestelle davon umgehend zu unterrichten (entfällt bei öffentlicher Ausschreibung).

Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterschreiben und

mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum vorgenannten Ablauf der Angebotsfrist an

die folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:

siehe Briefkopf

Stelle: Regionalniederlassung Ville-Eifel Straße: Jülicher Ring 101 - 103

PLZ/Ort: 53879Euskirchen

Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …:“

44-26-7082Auflesen von Abfallstoffen auf versch. B-, L- u. K- Str. im Bereich der SM Rheinbach
300Müll entl. Strecke einsammeln u. entsorgen

zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die natürliche Person,

die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten

Signatur zu versehen.

Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über

die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

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11100 - HVA L - Aufforderung zur Angebotsabgabe - Vers. (11/22)

9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann)

Name: Direktorium des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein- Westfalen

Betriebssitz Gelsenkirchen

Straße: Wildenbruchplatz 1

PLZ/Ort: 45888 Gelsenkirchen

E-Mail: vergabebeschwerde@strassen.nrw.de

Fax-Nr.: 45888 Gelsenkirchen

10 - Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsraum der zugehörigen Ausschreibung

(Unterschrift)

Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig

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10100 - HVA L - Bewerbungsbedingungen - Vers. (07/17)

Bewerbungsbedingungen

für die Vergabe von Leistungen im Straßen- und Brückenbau Ausgabe: April 2017

Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO)“.

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.

3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingung als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen.

5 Nebenangebote

5.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Ergänzenden Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

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10100 - HVA L - Bewerbungsbedingungen - Vers. (07/17)

6 Bietergemeinschaften

6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete in Schrift- oder Textform bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

7 Unterauftragnehmer

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit Unterauftragnehmern zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm im Falle der Eignungsleihe die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist mit der „Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe“ abzugeben.

Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

8 Eignung (Öffentliche Ausschreibung, Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb)

Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

  • entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,
  • oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.

Bei Einsatz von Unterauftragnehmern im Rahmen einer Eignungsleihe sind auf gesondertes Verlangen die Eignungsnachweise auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

9 Bevorzugte Bewerber

Bieter, die als „Bevorzugte Bewerber“ berücksichtigt werden wollen, müssen dies im Angebot erklären und auf Verlangen den Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen rechtzeitig vor Auftragserteilung führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.

Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bewerber als Mitglieder angehören, haben zusätzlich den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.

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Bewerbungsbedingungen für die Abgabe

elektronischer Angebote / Teilnahmeanträge

für die Vergabe von Leistungen im Straßen- und Brückenbau Ausgabe: November 2018

1 Allgemeines Generell gilt: Die Ausschreibungen werden auf dem Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW)

(http://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite) veröffentlicht. Dort sind alle Informationen zu geplanten

bzw. abgeschlossenen Vergabeverfahren (Ausschreibungen) veröffentlicht.

Eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW als Unternehmen ist hierzu nicht erforderlich.

2 Kommunikation im Vergabeverfahren Die Bekanntmachung von Maßnahmen erfolgt auch auf weiteren Veröffentlichungsplattformen (z. B.

www.bund.de und https://simap.ted.europa.eu/de), allerdings wird die Verfahrenskommunikation

ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW geführt. Nur registrierte Unternehmen werden direkt

über Änderungen (z. B. bei Nachsendungen) informiert und können eigene Fragen zur Ausschreibung

stellen. Die Kommunikation zwischen Unternehmen und Vergabestelle ist bis zum Ablauf der

Angebotsfrist bzw. bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ausschließlich über den Vergabemarktplatz

www.evergabe.nrw.de zugelassen.

Die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und Vergabestelle nach Öffnung bis zur

Zuschlagserteilung ist ausschließlich über den Vergabemarktplatz NRW zulässig.

Ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation einzureichen, so ist diese als .zip-

Datei zu übersenden. Es ist zulässig die .zip-Datei mit einem Passwort zu sichern. Das Passwort ist

spätestens nach der Aufforderung durch die Vergabestelle zu benennen.

Die Registrierung sowie die elektronische Teilnahme am Vergabeverfahren auf dem Vergabemarktplatz

NRW sind für Unternehmen kostenfrei und unter www.evergabe.nrw.de möglich.

3 Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen

Der Auftraggeber legt in der Vergabebekanntmachung und der Aufforderung zur Angebotsabgabe /

zum Teilnahmewettbewerb fest, in welcher Form Angebote / Teilnahmeanträge einzureichen sind. Bei

Straßen.NRW werden i. d. R. entweder ausschließlich Angebote / Teilnahmeanträge in Papier verlangt

oder es wird vorgegeben, dass ausschließlich elektronische Angebote / Teilnahmeanträge abgegeben

werden müssen. Mischformen, wo Angebote / Teilnahmeanträge in Papier oder elektronische Angebote

/ Teilnahmeanträge eingereicht werden können, sind nicht vorgesehen.

Elektronische Angebote / Teilnahmeanträge können nur mit dem Bietertool des Vergabemarktplatzes

NRW bei Straßen.NRW eingereicht werden. Elektronische Angebote / Teilnahmeanträge und sämtliche

damit vorzulegenden Unterlagen müssen auf dem Vergabemarktplatz NRW bis zum Ende der in der

Auftragsbekanntmachung bzw. im Anschreiben genannten Angebotsfrist bzw. Teilnahmefrist hinterlegt

sein. Die Vergabestelle hat bis zum Ablauf der Angebotsfrist / Teilnahmefrist keinen Zugriff auf die

eingereichten Angebote / Teilnahmeanträge.

Auf dem Vergabemarktplatz NRW besteht die Möglichkeit für Unternehmen vor Ablauf der Angebotsfrist

ein eingereichtes Angebot wieder zurückzuziehen.

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Wenn Angebote vor Ablauf der Angebotsfrist auf dem Vergabemarktplatz NRW zurückgezogen

werden, achten Sie bitte darauf, wenn Sie ein neues Angebot hochladen, dass alle überholten Dateien

gelöscht werden und die neuen Dateien vollständig hochgeladen werden. Diese Funktionalität fehlt

leider auf dem Vergabemarktplatz NRW.

4 Dateiarten Bei elektronischer Angebotsabgabe müssen die ausgefüllten Formulare sowie ein Kurztext /

Preisverzeichnis als pdf-Datei eingereicht werden.

Sofern von der Vergabestelle eine GAEB 90 DA83-Datei zur Verfügung gestellt wurde hat die Abgabe

von Einheitspreisen als auch als GAEB 90 DA84-Datei zu erfolgen. Die DA84-Datei dient lediglich dem

Datenaustausch und ist eine Ergänzung zur Übergabe eines rechtsverbindlichen Angebotes. Die DA84-

Datei für sich allein betrachtet stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar.

Für die Bearbeitung von GAEB-Dateien stehen Ihnen im Internet Programme zur Bearbeitung der DA

83/ DA 84-Datei zur Verfügung (s. VMP NRW -> Anleitung für Unternehmen -> Nützliche Programme

https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115025). Beispielsweise

auch das Bieterprogramm der Heitker GmbH (https://www.heitker.de/download-bieterprogramm.php).

Dieses Programm ist frei verfügbar. Es handelt sich um eine kleine EXE-Datei, die direkt unter Windows

aufgerufen werden kann. Das Programm verarbeitet GAEB-Dateien. Sie können ein Angebot im GAEB-

Format einlesen (GAEB DA 83), bearbeiten und im Format GAEB DA84 zwecks Angebotsabgabe

schreiben.

Bei zusätzlichen eigenen Dokumenten übersenden Sie diese bitte als pdf.-Dateien.

Die eingereichten Dokumente müssen sich direkt, ohne weitere Konvertierung formatierungsfehlerfrei

darstellen lassen.

5 Geforderte Unterschrift und Stempel Mit der Ausschreibung wird in der Bekanntmachung und der Aufforderung zur Angebotsabgabe /

Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb angegeben, dass die ausschließlich Annahme von

elektronischen Angeboten / Teilnahmeanträgen (Textform nach § 126b BGB) zulässig ist. Die Textform

nach § 126b BGB ist für die elektronische Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen rechtlich

ausreichend und für Straßen.NRW verbindlich. Es besteht nicht die Möglichkeit im

Mantelbogenverfahren, mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur ein Angebot abzugeben. Es

wird keine Signaturinfrastruktur auf Bieterseite benötigt.

Auf der sicheren Seite liegen Sie als Unternehmen, wenn die natürliche Person und die juristische

Person im Abgabe-Assistenten des Bietertools (Vergabemarktplatz NRW) benannt werden, z. B. „Mick Mustermann für die Beispiel GmbH & Co.KG“. Auszug aus § 126b BGB:

„Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden.“

Mit der elektronischen Einreichung auf dem Vergabemarktplatz gelten das Angebot / der

Teilnahmeantrag und alle damit eingereichten Unterlagen, die durch den Bieter abgegeben werden, als

von ihm unterschrieben (Container-Signatur).

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Die Vergabeunterlagen enthalten darüber hinaus Felder, die Unterschrift und/oder Stempel von Dritten

(anderen Unternehmern / Nachunternehmern, Mitgliedern von Bieter- oder Bewerbergemeinschaften)

fordern. Hierzu gehören z. B. die Erklärungen der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft und die

Verpflichtungserklärungen. Es entfällt das Erfordernis in den einzelnen Formularen eine

Unterschrift/Stempel im Original (Schriftform) abzugeben, die Textform ist ausreichend. Eingescannte

Unterschriften genügen auch der Textform.

6 Technische Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW Die Angaben zu den technischen Voraussetzungen sind den Nutzungsbedingungen des

Vergabemarktplatzes NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw)

zu entnehmen.

7 Anleitungen zur Anwendung des Vergabemarktplatzes NRW, Bietertool Das Service & Support Center von cosinex stellt umfangreiche Anleitung zur Nutzung des

Vergabemarktplatzes NRW für Unternehmen im Internet zur Verfügung (Support für Unternehmen,

https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company ).

8 Testumgebung für Unternehmen

Unternehmen haben die Möglichkeit die elektronische Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen auf

dem Schulungsmarktplatz NRW (https://vmpdemo.cosinex.de/VMPCenter) zu testen. Ansonsten wird

Ihnen empfohlen, dass Sie elektronische Angebote / Teilnahmeanträge rechtzeitig absenden (z. B. 1

Tag vor Ende der Angebotsfrist / Teilnahmefrist).

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14100 - HVA L - Leistungsbeschreibung Deckblatt - Vers. (07/17)

Bezeichnung der Leistung:

44-26-7082Auflesen von Abfallstoffen auf versch. B-, L- u. K- Str. im Bereich der SM Rheinbach
300Müll entl. Strecke einsammeln u. entsorgen

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, Europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertiger Art“, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.

Leistungsbeschreibung

(bleibt beim Bieter)

Inhalt Seite/Blatt

Ausführungsbeschreibung 1-7

Leistungsverzeichnis

Langtext-Verzeichnis 8-10

Kurztext-/Preis-Verzeichnis 11-13

Langtext-/Preis-Verzeichnis

Anlagen für Bietereintragungen

Bieterangaben-Verzeichnis

Sonstige Anlagen (nach Verzeichnis) nach Verzeichnis 14

AbrechnungseinheitenBesondere Kennzeichen
Psch Pauschal h Stunde d Tag Wo Woche Mt Monat a Jahr kg Kilogramm t Tonne cm Zentimeter cm2 Quadratzentimeter m Meter m2 Quadratmeter m3 Kubikmeterl Liter St Stück km Kilometer ha Hektar kwh Kilowattstunde mh Meter x Stunde md Meter x Tage mWo Meter x Wochen mMt Meter x Monat ma Meter x Jahr m2d Quadratmeter x Tage m2Wo Quadratmeter x Wochen m2Mt Quadratmeter x MonateM3d Kubikmeter x Tage M3Wo Kubikmeter x Wochen M3Mt Kubikmeter x Monate Sth Stück x Stunden Std Stück x Tage StWo Stück x Wochen StMo Stück x Monate td Tonne x Tag tMt Tonne x MonatG Grundposition W Wahlposition

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14150 - LS NRW - Ausführungsbeschreibung mit Deckblatt - Vers. (11/18)

Regionalniederlassung Ville-

Eifel

Postfach 120161

53874 Euskirchen

Ausführungsbeschreibung

gem. HVA L– StB (04/17)

Bezeichnung der Leistung

44-26-7082Auflesen von Abfallstoffen auf versch. B-, L- u. K- Str. im Bereich der SM Rheinbach
300Müll entl. Strecke einsammeln u. entsorgen

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14150 - LS NRW - Ausführungsbeschreibung mit Deckblatt - Vers. (11/18)

Inhaltsverzeichnis

1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER LEISTUNG .......................................................................... 3 1.1 AUSZUFÜHRENDE LEISTUNGEN ............................................................................................... 3 1.2 AUSGEFÜHRTE LEISTUNGEN UND VORARBEITEN ................................................................ 3 1.3 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR NEBENANGEBOTE. .......................................................... 3 1.4 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR URKALKULATION ............................................................. 3 2 BESCHREIBUNG DES ORTES DER LEISTUNGSERBRINGUNG ................................................. 4 2.1 LAGE (ADRESSE DER AUFBAU-/LIEFER- BZW. LEISTUNGSSTELLE) .................................. 4 2.2 ERREICHBARKEIT: ...................................................................................................................... 4 2.3 VER- UND ENTSORGUNGSMÖGLICHKEITEN: ......................................................................... 4 2.4 LAGER- UND ARBEITSPLÄTZE .................................................................................................. 4 3 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG ...................................................................................................... 5 3.1 VERKEHRSSICHERUNG IM BEREICH DER AUFBAU-/LIEFER- BZW. LEISTUNGSSTELLE: 5 3.2 ABLAUF DER LEISTUNGSERBRINGUNG: ................................................................................. 6 3.3 STOFFE UND TEILE (z. B. Beschaffenheit, Muster, Analysenscheine, Zusatzmittel/-stoffe) ....... 6 3.4 ANGABEN ZUR ABRECHNUNG: ................................................................................................. 6 3.5 PRÜFUNGEN ................................................................................................................................. 6 3.6 ARBEITS- UND UMWELTSCHUTZ .............................................................................................. 6 4 AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN ....................................................................................................... 7 4.1 VOM AUFTRAGGEBER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN ... 7 4.2 VOM AUFTRAGNEHMER ZU ERSTELLENDE ODER ZU BESCHAFFENDE AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN ............................................................................................................... 7 5 ERGÄNZENDE VERTRAGSBEDINGUNGEN .................................................................................. 7

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14150 - LS NRW - Ausführungsbeschreibung mit Deckblatt - Vers. (11/18)

1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER LEISTUNG

1.1 AUSZUFÜHRENDE LEISTUNGEN

Die Arbeiten umfassen das Auflesen von Unrat und sonstigen Abfallstoffen auf den Fahrbahnnebenflächen im Zuge von Bundes- und Landesstraßen im Bezirk der Straßenmeisterei Rheinbach.

Die Nebenflächen setzen sich zusammen aus Trennstreifen, Banketten, Trenninseln / Dreiecksinseln an Kreuzungen und Einmündungen, Kreiselinnenflächen, Gräben, Böschungen, Rad- und Gehwegen sowie Park- und Rastplätzen jeweils bis zum angrenzenden Gehölzbestand mit einer Hohe größer 1,5 m.

An zweibahnigen Straßen zusätzlich aus dem Mittelstreifen.

Einzelne Gehölze, Sträuchergruppen und Buschwerk gehören mit zu den zu säubernden Nebenflächen. Erschwernisse durch das Vorhandensein dieser Gehölze werden nicht gesondert vergütet, sie sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Eine entsprechende Zusammenstellung der Straßen ist als Anlage 2 beigefügt.

Beim Auffinden von gefährlichen Stoffen oder nicht eindeutig identifizierbaren Gebinden ist unverzüglich die Straßenmeisterei zu informieren. Die Entsorgung erfolgt dann durch den AG.

1.2 AUSGEFÜHRTE LEISTUNGEN UND VORARBEITEN

-Entfällt-

1.3 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR NEBENANGEBOTE.

Keine Nebenangebote zugelassen.

1.4 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR URKALKULATION

Sämtliche Leistungen des Angebotes sind in einer zusammenhängenden, einheitlichen Urkalkulation darzustellen. Aus der Urkalkulation müssen für die im Angebot enthaltenen Einheitspreise folgende Preisbestandteile unmittelbar ersichtlich sein: Einzelkosten der Teilleistungen mit Leistungsansätzen (Menge/zeit), aufgegliedert in alle Kostenarten (insbesondere Lohn und Gehalt, Baustoffe und Bauteile, Rüst-, Schal- und Verbaumaterial, Hilfs- und Betriebsstoffe, Baugeräte und Sonderkoste), Gemeinkostenanteil mit den zugehörigen Umlagefaktoren, aufgeschlüsselt nach Baustellengemeinkosten (BGK), Allgemeine Geschäftskosten (AGK), Wagnis und Gewinn (W+G) bezogen auf die einzelnen Kostenarten. Weiterhin sind anzugeben:

  • Ermittlung der Kalkulationsmittelöhne,
  • Ermittlung der Gemeinkosten der Baustelle bei Kalkulation über die Endsumme. Die Kalkulationen der Nachunternehmer / anderen Unternehmer sind der Urkalkulation beizufügen, spätestens jedoch auf Aufforderung vorzulegen. Der Nachunternehmer / anderen Unternehmer hat seine Kalkulation spätestens bei Bedarf / auf Aufforderung detailliert aufzuschlüsseln.

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14150 - LS NRW - Ausführungsbeschreibung mit Deckblatt - Vers. (11/18)

2 BESCHREIBUNG DES ORTES DER LEISTUNGSERBRINGUNG

2.1 LAGE (ADRESSE DER AUFBAU-/LIEFER- BZW. LEISTUNGSSTELLE)

Bundes- und Landesstraßen im Straßenmeistereibezirk Rheinbach (s. Anlage 1).

2.2 ERREICHBARKEIT:

Alle Flächen sind vom öffentlichen Straßennetz aus erreichbar.

2.3 VER- UND ENTSORGUNGSMÖGLICHKEITEN:

Vom Auftraggeber können keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen zur Verfügung gestellt werden. Die Ver- und Entsorgung der Baustelle ist Sache des Auftragnehmers.

2.4 LAGER- UND ARBEITSPLÄTZE

Lager und Arbeitsplätze sowie Plätze für Unterkünfte werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt.

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14150 - LS NRW - Ausführungsbeschreibung mit Deckblatt - Vers. (11/18)

3 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG

Generell sind die Bauarbeiten ausgehend von einer 6 Tage Woche und von einer täglichen Arbeitszeit unter Ausnutzung des Tageslichtes abzuwickeln. Besonders während der Verkehrsbeschränkungsfrist ist der Auftragnehmer angehalten seinen Bauablauf so zu optimieren, dass die zeitliche Beeinträchtigung für die Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich ist.

3.1 VERKEHRSSICHERUNG IM BEREICH DER AUFBAU-/LIEFER- BZW. LEISTUNGSSTELLE:

3.1.1 ALLGEMEINES

Die Baustellenbeschilderung ist auf die vorhandene örtliche Beschilderung abzustimmen.

Die Verkehrsbeschränkungen sind zu den arbeitsfreien Zeiten aufzuheben.

Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer die Einzelheiten der Verkehrsregelung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Auftragnehmer hat spätestens 3 Tage vor Beginn der Arbeiten die Anordnung gemäß § 45 StVO bei der zuständigen Straßenmeisterei schriftlich einzuholen. Hierfür sind die der Ausschreibung beiliegenden Formblätter für die Anordnung der Regelverkehrsführungen zu verwenden. Die beigefügten Regelpläne (Formblätter) sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Tatsächlich vorhandene Fahrspuren, Verkehrszeichen und ggf. zusätzlich notwendige Baustellenabsicherung und Beschilderung ist durch den AN in die Pläne einzutragen.

Die Absperrung und Beschilderung der Arbeitsstelle ist entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung des AG auszuführen. Die Beschilderung hat fortlaufend mit der Baumaßnahme zu erfolgen.

Der Arbeiten sind grundsätzlich unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auszuführen.

Die Verkehrssicherungsmaßnahmen obliegen dem Auftragnehmer und sind gemäß den „Zusätzlichen Tec- hnischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen“, den „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ in der jeweils gültigen Fassung vorzunehmen.

Die im Verkehrsraum eingesetzten Fahrzeuge müssen mit der Warnmarkierung nach DIN 30710 gekennzeichnet sein. Um zusätzlich Sonderrechte entsprechend der StVZO wahrnehmen zu können, müssen LKW über zwei und PKW über eine für die Straße zugelassene gelbe Rundumkennleuchte(n) verfügen.

3.1.2 VERKEHRSFÜHRUNGEN

  1. Arbeiten im Bereich einer einbahnigen Fahrbahn auf Banketten und Böschungen

Die Arbeiten sind ohne Behinderung des Verkehrs auf der Fahrbahn durchzuführen.

Für die Dauer des Verladens des eingesammelten Unrates darf die Fahrbahn kurzfristig in Anspruch genommen werden. Die Verkehrsführung und -sicherung erfolgt in dieser Zeit nach Regelplan C II/3. An unübersichtlichen Stellen sind zusätzlich Warnposten einzusetzen, die rechtzeitig auf das Hindernis auf der Fahrbahn aufmerksam machen.

  1. Arbeiten im Bereich einer zweibahnigen Fahrbahn mit Mittelstreifen - zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung

Die Verkehrsführung und -sicherung erfolgt in Anlehnung an Regelplan C II/3 (für den rechten Fahrstreifen der zweistreifigen Richtung) und Regelplan C II/6 (für den linken Fahrstreifen der zweistreifigen Richtung). Der Verkehr wird über die freie Fahrspur der Richtungsfahrbahn an der Arbeitsstelle vorbei geleitet. Weiterhin gilt Punkt 1) analog.

  1. Arbeiten im Bereich einer 3-streifigen Fahrbahn mit einer 2+1 – Führung

Die Verkehrsführung und -sicherung erfolgt in Anlehnung an Regelplan C II/5 (für die einstreifige Richtung), Regelplan C II/3 (für den rechten Fahrstreifen der zweistreifigen Richtung) und

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14150 - LS NRW - Ausführungsbeschreibung mit Deckblatt - Vers. (11/18)

Regelplan C II/6 (für den linken Fahrstreifen der zweistreifigen Richtung). Die Behinderung des Verkehrs sind auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Weiterhin gilt Punkt 1) analog.

3.1.3 KOSTEN

Alle Kosten im Zusammenhang mit der Verkehrsführung und –sicherung sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.

3.2 ABLAUF DER LEISTUNGSERBRINGUNG:

Reihenfolge der Lieferung bzw. Teilleistungen

Die Durchführung der Reinigungsarbeiten erfolgt in Absprache mit der Straßenmeisterei. Die jeweils eingesammelten Abfälle sind möglichst am gleichen Tag von der Strecke abzufahren und zum Gehöft der

Straßenmeisterei Rheinbach, Aachener Str. 44, 53359 Rheinbach Tel. 02226 / 9064-0, Fax 02226 / 9064-199

zu fördern und in die dort vorhandenen Container des AG zu entsorgen. Die Straßenmeisterei ist täglich der für die Säuberung vorgesehene Straßenbezirk zu benennen. Der AN stellt sicher, dass in den Arbeitsgruppen jeweils ein Mitarbeiter als Ansprechpartner für den AG fungiert und der deutschen Sprache mächtig ist.

Zeitliche Beschränkung

Das Anliefern der Abfallstoffe kann nur zu den normalen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag) der Straßenmeisterei erfolgen.

3.3 STOFFE UND TEILE (z. B. Beschaffenheit, Muster, Analysenscheine, Zusatzmittel/-stoffe)

Es handelt sich hauptsächlich um hausmüllähnliche Reiseabfälle und deren Verpackungsmaterialien wie Glas, Papier, Kunststoffe, Metalldosen und dgl.

Einzelne Steine und Hölzer sind aufzunehmen und zu beseitigen.

Ggf. vorgefundener Sperrmüll, Altreifen oder Elektrogeräte sind aufzunehmen, zum Gehöft der Straßenmeisterei zu fördern und nach Angabe des AG abzuladen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten werden nicht gesondert vergütet, sie sind in die Einheitspreise einzurechnen.

3.4 ANGABEN ZUR ABRECHNUNG:

Vergütet wird der „laufende Meter Fahrbahnrand“, unabhängig davon, aus welchen Teilen sich die Nebenflächen zusammensetzen (siehe hierzu Ziffer 1.1), aufgeteilt nach  Seitenraum  Mittelstreifen (an zweibahnigen Straßen).

3.5 PRÜFUNGEN -Entfällt-

3.6 ARBEITS- UND UMWELTSCHUTZ

Die „Baustellenordnung“ und/oder das „Merkblatt für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten“ gilt für alle Auftragnehmer und Nachunternehmer bei Verträgen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und ist in Absprache mit dem AG / SiGeKo anzupassen. Das nach dem Stand der Technik geforderte Arbeitsschutz- und Umweltschutzniveau ist einzuhalten und in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen.

Die aktuelle Version ist als Anlage Nr. 40 beigefügt.

Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken.

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14150 - LS NRW - Ausführungsbeschreibung mit Deckblatt - Vers. (11/18)

4 AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN

4.1 VOM AUFTRAGGEBER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN

 Zusammenstellung der einzelnen Streckenabschnitte  Straßenkarte der Straßenmeisterei

4.2 VOM AUFTRAGNEHMER ZU ERSTELLENDE ODER ZU BESCHAFFENDE AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN

-Entfällt-

5 ERGÄNZENDE VERTRAGSBEDINGUNGEN

ZTV-SA 97 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 1997 Bezugsquelle: FGSV

mit „Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 18/1999“ (ARS Nr. 18/1999) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen vom 17. August 1999, veröffentlicht im Verkehrsblatt: Abschnitt 6.11.1 der ZTV-SA wird durch die im ARS Nr. 18/1999 angegebene Fassung ersetzt. Bezugsquelle: VkBl-Verlag

Verzeichnis der Bezugsquellen:

Straßen.NRW : Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Fachcenter Telekommunikation Kamen, Zollpost 24, 59174 Kamen

FGSV : FGSV-Verlag GmbH Wesselinger Straße 17 50999 Köln

BASt : Bundesanstalt für Straßenwesen Brüderstraße 53 51427 Bergisch Gladbach

VkBl-Verlag : Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co. KG Schleefstraße 14, 44287 Dortmund

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S traßen.N RW
R egionalniederlassung Ville- Eifel

R egionalniederlassung Ville- Eifel

Inhaltsverzeichnis

P rojekt:4 4-UI-4021Müll entl.Strecke einsammeln u.e ntsorgen
V E:4 4-26-7082Auflesen von Abfallstoffen-S M RHB
L V:4.21S traßenmeisterei Rheinbach
T itelB ezeichnungS eite
L angtext -V erzeichnis..................................................................................................................9
0 0.Straßenmeisterei Rheinbach.....................................................................................................9
0 0.00.A bfallstoffe auflesen...................................................................................................................9
K urztext-/P reis-Verzeichnis......................................................................................................11
0 0.Straßenmeisterei Rheinbach...................................................................................................1 1
0 0.00.A bfallstoffe auflesen.................................................................................................................1 1
Z usammenstellung...................................................................................................................1 2

Z usammenstellung ...................................................................................................................1 2

D ruckdatum: Seite : 8

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S traßen.N RW
R egionalniederlassung Ville-Eifel

R egionalniederlassung Ville- Eifel

Langtext - Verzeichnis

P rojekt:4 4-UI-4021Müll entl.Strecke einsammeln u.
V E:4 4-26-7082Auflesen von Abfallstoffen-S M RHB
L V:4.21S traßenmeisterei Rheinbach
O ZS tL-NrM engeA E

0 0. Straßenmeisterei Rheinbach

0 0.00. A bfallstoffe auflesen

00.00.0001.-- -- -- -- -- -- -- --159,40km
A bfallstoffe auflesen
A bfallstoffe von Straßennebenflächen und Verkehrsinseln auflesen,z um
Gehöft der Straßenmeisterei fördern und in stationären Container des AG
e ntladen
B reite der zu säubernden Fläche=0bis2m.

B reite der zu säubernden Fläche = 0 bis 2 m.

00.00.0002.-- -- -- -- -- -- -- --750,80km
A bfallstoffe auflesen
A bfallstoffe von Straßennebenflächen und Verkehrsinseln auflesen,z um
Gehöft der Straßenmeisterei fördern und in stationären Container des AG
e ntladen
B reite der zu säubernden Fläche=0bis6m.

B reite der zu säubernden Fläche = 0 bis 6 m.

00.00.0003.-- -- -- -- -- -- -- --5,60k m
A bfallstoffe auflesen
A bfallstoffe von Straßennebenflächen und Verkehrsinseln auflesen,z um
Gehöft der Straßenmeisterei fördern und in stationären Container des AG
e ntladen
B reite der zu säubernden Fläche=0bis1 2m

B reite der zu säubernden Fläche = 0 bis 1 2 m .

00.00.0004.-- -- -- -- -- -- -- --183,80km
A bfallstoffe auflesen
A bfallstoffe von Straßennebenflächen und Verkehrsinseln auflesen,z um
Gehöft der Straßenmeisterei fördern und in stationären Container des AG
e ntladen
Fläche =B ankette der Rad-/G ehwege.
B reite der zu säubernden Fläche=0bis2m.

B reite der zu säubernden Fläche = 0 bis 2 m.

00.00.0005.-- -- -- -- -- -- -- --1,40k m
A bfallstoffe auflesen
A bfallstoffe von Straßennebenflächen und Verkehrsinseln auflesen,z um
Gehöft der Straßenmeisterei fördern und in stationären Container des AG
e ntladen
F läche =M ittelstreifen
B reite der zu säubernden Fläche=0bis3m.

B reite der zu säubernden Fläche = 0 bis 3 m.

00.00.0006.-- -- -- -- -- -- -- --143,00km
E rschwernisse(Z ulage)
E rschwernis durch das Vorhandensein von Schutzplanken-
K onstruktionen.V ergütet wird der erhöhte Aufwand beim Auflesen
g egenüber Flächen ohne Schutzplanken

g egenüber Flächen ohne Schutzplanken.

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R egionalniederlassung Ville-Eifel

R egionalniederlassung Ville- Eifel

Langtext - Verzeichnis

P rojekt:4 4-UI-4021Müll entl.Strecke einsammeln u.e ntsorgen
V E:4 4-26-7082Auflesen von Abfallstoffen-S M RHB
L V:4.21S traßenmeisterei Rheinbach
O ZS tL-NrM engeA E
* **Position entfällt
00.00.0007.-- -- -- -- -- -- -- --

00.00.0007. -- -- -- -- -- -- -- --

D ruckdatum: S eite: 1 0

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S traßen. N RW

R egionalniederlassung Ville- Eifel Kurztext -/ Preis - Verzeichnis

P rojekt:4 4-UI- 4021Müll entl.Strecke einsammeln u.e ntsorgen
V E:4 4-26-7082Auflesen von Abfallstoffen-SM RHB
L V:4.21S traßenmeisterei Rheinbach
O ZS tL- NrM engeA EEP in EURGB in EUR

0 0. Straßenmeisterei Rheinbach

0 0.00. A bfallstoffe auflesen

0 0.00.0001.-- -- -- -- -- -- --1 59,40km............,. ............. , ..
A bfallstoffe auflese
F läche0 ,0bis2,0

F läche 0 ,0 bis 2,0 m

0 0.00.0002.-- -- -- -- -- -- --7 50,80km............,. ............. , ..
A bfallstoffe auflese
F läche0 ,0bis6,0

F läche 0 ,0 bis 6,0 m

0 0.00.0003.-- -- -- -- -- -- --5 ,60k m............ ,... ..........., ..
A bfallstoffe auflese
F läche0 ,0bis12,0m

F läche 0 ,0 bis 12,0 m

0 0.00.0004.-- -- -- -- -- -- --1 83,80km............,. ............. , ..
A bfallstoffe auflese
R ad- /Gehweg
F läche0 ,0bis2,0

F läche 0 ,0 bis 2,0 m

0 0.00.0005.-- -- -- -- -- -- --1 ,40k m............ ,... ..........., ..
A bfallstoffe auflese
Mittelstreifen
F läche0 ,0bis3,0

F läche 0 ,0 bis 3,0 m

0 0.00.0006.-- -- -- -- -- -- --1 43,00km............,. ............. , ..
E rschwernisse(Zulage)
Schutzplanken

Schutzplanken

* **Position entfällt
00.00.0007.-- -- -- -- -- -- --

00.00.0007. -- -- -- -- -- -- --

Z wischensumme 00.00. . ..........., ..

Z wischensumme 00. ............, . .

D ruckdatum: S eite: 1 1

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S traßen. N RW

R egionalniederlassung Ville- Eifel Kurztext -/ Preis - Verzeichnis Zusammenstellung

P rojekt:4 4-UI-4021Müll entl.Strecke einsammeln u.e ntsorgen
V E:4 4-26-7082Auflesen von Abfallstoffen-SM RHB
L V:4.21S traßenmeisterei Rheinbach
O ZG B in EUR

LV 4 .21

  1. Straßenmeisterei Rheinbach

0 0.00. A bfallstoffe auflesen . ..........., . .

S umme 00. . ..........., ..

D ruckdatum: S eite: 1 2

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S traßen. N RW

R egionalniederlassung Ville- Eifel Kurztext -/ Preis - Verzeichnis Zusammenstellung

P rojekt:4 4-UI-4021Müll entl.Strecke einsammeln u.e ntsorgen
V E:4 4-26-7082Auflesen von Abfallstoffen-SM RHB
L V:4.21S traßenmeisterei Rheinbach
O ZG B in EUR

LV 4 .21

0 0. Straßenmeisterei Rheinbach . ..........., ..

Zusammenstellung des Angebotes

S umme der Abschnitte ( netto) . ..........., . .

A ngebotssumme ( netto) ............, . .

  • 1 9,00 v. H . U msatzsteuer ( MwSt ) ............, . .

A ngebotssumme ( brutto ) . ........... , ..

D ruckdatum: S eite: 1 3

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Sonstige Anlagen

Projekt: 300 Müll entl. Strecke einsammeln u. entsorgen VE: 44-26-7082 Auflesen von Abfallstoffen auf versch. B-, L- u. K- Str. im Bereich der SM Rheinbach LV: 4.21 Straßenmeisterei Rheinbach

Anlagen-Nr. Bezeichnung

Anlage 1: Übersichtsplan – SM Rheinbach

Anlage 2: Zusammenstellung der Streckenabschnitte

C II/3: Regelplan C II/3

C II/5: Regelplan C II/5

C II/6: Regelplan C II/6

Anlage 40: Merkblatt mit verbindlichen Hinweisen zum Arbeitsschutz für Fremdfirmen

Seite 14

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Sammelmüll auf Bundesstraßen

Anlage 2

Straßenmeisterei Rheinbach

StraßeOrt und/oder StraßeAb-schnittStationLängeMittel- und TrennstreifenBanketteErschw. durch Schutzpl.Reinigung ParkplätzeBemerkungZeitraum der Sammlung
Breite 0 - 2 mBreite 0 - 6 mBreite 0 - 12 mGeh-/Radweg
LängereliLängereliLängereliLängereliLänge01.03.02.08.
vonnachvonbismmmmmmmSt15.04.30.09.
B266B056K061 Oberdrees260,0002,5342.534xx5.0685.068
K061 OberdreesK065270,3200,464144xx288x144
K065L493/Aachener Str. Rheinbach280,0001,1461.146xx2.292x1.146
L493/Aachener Str. RheinbachL493290,0000,846846xx1.692x846
L493L113300,0000,711711xx1.422x711184
L113L158310,0001,0941.094xx2.1881.373
L158Kreisel B26632,10,0000,598598xx1.1961.182
Kreisel B266L47132,20,0000,641641xx1.282x154
Abfahrt zur L15832A0,0000,352352xx704402
Auffahrt von der L15832B0,0000,331331xx662268
L471BAB 6133,10,0000,726726xx1.452
B 56K021L011540,0001,5181.518xx3.0363.036
L011B266550,0000,241241x241x241
B266K067 OD Ludendorf560,0000,712712xx1.424x286
K067 OD LudendorfK061570,0000,400400x400x400
0,0000,360360x360x360
0,4001,7531.353xx2.706xx7361.012
K061OD Miel580,0000,143143x143x143
BAB 61L163600,0001,6911.691xx3.382135
L163L493 Buschhoven610,0002,3022.302xx4.604447
L493 BuschhovenL113 / K012620,0004,4654.465xx8.930x3.284866
L113 / K012L11363.10,0000,780780x780825
0,0000,800800x800x800
0,7801,631851x851xx1.213
0,8001,683883x883
L113L113 / Weckwerke63.20,0000,485485xx485485375
L113OD Bonn640,0000,178178x178x178

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Sammelmüll auf Landesstraßen

Anlage 2

Straßenmeisterei Rheinbach

StraßeOrt und/oder StraßeAb-schnittStationLängeMittel- und TrennstreifenBanketteErschw. durch Schutzpl.Reinigung ParkplätzeBemerkungZeitraum der Sammlung
Breite 0 - 2 mBreite 0 - 6 mBreite 0 - 12 mGeh-/Radweg
LängereliLängereliLängereliLängereliLänge01.03.02.08.
vonnachvonbismmmmmmmSt15.04.30.09.
L11PalmersheimB56371,0481,600552
2,1352,650515475
L 113L 498 / ScheurenL210 / K05670,0002,4442.444xx4.88896
L210 / K056Neukirchen80,0000,970970xx1.940132
NeukirchenMerzbach1,6402,485845xx1.690x845605
MerzbachL1133,1104,1101.000x950x5060
3,4044,110706x706x706
L492Rheinbach90,0001,3101.310x1.310x01.310
RheinbachKreisverkehr12.10,2700,742472xx944xx694900
KreisverkehrB26612.20,0000,175175xx350x175244
B266Ramershoven130,0000,949949xx1.898x9491.124
RamershovenFlerzheim140,3171,5601.243xx2.486
FlerzheimKVP K053160,0001,3521.352xx2.704xx444
KVP K053Vollmershoven17.20,0002,4002.400xx4.800
VollmershovenWitterschlick3,2253,842617x617x617
WitterschlickB0565,1635,690527x527x527x527
B56B5619,10,0000,180180x180
B56L113 / K1219,40,2900,900610x610x6101.000
K012K012200,0000,263263xx526x263
K012Gielsdorf210,0000,388388xx776xx589
GielsdorfAlfter1,0351,863828xx1.656x828
AlfterL183231,1961,436240xx480xx480
L 118RoisdorfL28110,6241,075451xx902
L281BAB 55520,0000,766766xx1.532310
BAB 555L30030,0000,728728xx1.456xx622352
0,7281,097369xx738
L 119FlamersheimL49364,9605,313353xx706
L 123L158KVP10,0000,182182xx364x60322
KVPL1632,10,0000,774774xx1.548
L163Adendorf2,20,0001,9451.945xx3.890x1.129228
AdendorfArzdorf30,4161,8991.483xx2.966x208
ArzdorfK05840,1333,2193.086xx6.172x229628
K058Berkum60,0000,411411xx822xx587295
BerkumK147,10,0000,756756xx1.512x755519
K147,20,0000,621621xx1.242x621206
GimmersdorfOberbachem80,0000,385385xx770xx770173
OberbachemNiederbachem0,6321,7701.138xx2.276xx1.0671.094
NiederbachemBonn-Mehlem2,6114,0301.419xx2.838xx1.9971.376
4,0304,534504xx1.008
L 158KVPB26620,0000,211211x211xx422
0,0000,150150x150
0,1500,21161x61
B266KVP3,10,0000,276276xx552xx1.557
KVPL4713,20,0001,1181.118xx2.236x1.118
L471L16340,0002,3302.330xx4.660x2.330747
L163L26150,0000,270270xx540x270
L261L261 / K05360,0000,411411xx822xx822
L261 / K053L12370,0000,585585xx1.170xx1.17070
L123KVP8,10,0001,5071.507xx3.014x1.507200
KVPA5658,20,0000,649649xx1.298xx1.2982.056
BAB 565L26790,0002,0042.004xx4.008x1.7921.916
L267K058100,0001,1861.186xx2.372x3601.076
K058Bonn-Bad Godesberg110,0005,3985.398x5.398x4.6254.185
0,0004,6164.616x4.616
4,6165,398782x782

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Sammelmüll auf Landesstraßen

Anlage 2

Straßenmeisterei Rheinbach

StraßeOrt und/oder StraßeAb-schnittStationLängeMittel- und TrennstreifenBanketteErschw. durch Schutzpl.Reinigung ParkplätzeBemerkungZeitraum der Sammlung
Breite 0 - 2 mBreite 0 - 6 mBreite 0 - 12 mGeh-/Radweg
LängereliLängereliLängereliLängereliLänge01.03.02.08.
vonnachvonbismmmmmmmSt15.04.30.09.
L 163LandesgrenzeL26110,0002,6482.648xx5.2961.547
KVPL1233.10,3640,938574x574
KVPL1233.10,3640,938574x574
L158L113 Flerzheim80,2002,8902.690xx5.380
L113L11390,0000,295295xx590
FlerzheimMorenhoven100,7301,650920x920
0,7302,7502.020x2.0202.020
2,7503,478728x728
1,6503,4781.828x1.828
L493L493110,0000,08888xx176xx126
MorenhovenB056120,4890,900411x411
0,4892,0081.519x1.519
0,9002,0081.108x1.108
B056Dünstekoven130,0002,2002.200x2.200512
0,0002,1002.100x2.100
DünstekovenHeimerzheim140,0002,1352.135x2.135xx2.342170
0,0001,0001.000x1.000
1,0002,1351.135x1.135
HeimerzheimKVP15.10,3850,492107xx214
KVPL18215.20,0000,09494xx188
L182SM Grenze160,0000,478478xx956
L 182SM GrenzeK00360,0001,1661.166xx2.332320
K003BAB 6170,0001,6131.613xx3.226
BAB 61L16390,0000,946946xx1.892164
L163L183100,0000,570570x5701.003
0,0000,320320x320
0,5707,2546.684x6.684
0,3207,2546.934x6.934
L 183BonnK0121.33,0733,317244xx488x244
K012L1132.20,0000,992992x992xx1.152
0,0000,832832x832x160
KVP K12(SU)KVP Industriegebiet2.30,0001,5081.508x1.508x5971.175
KVP K12(SU)KVP Industriegebiet2.30,0000,100100x100
KVP K12(SU)KVP Industriegebiet2.30,1001,5081.408x1.408889
L113Roisdorf30,0000,595595x595xx751
KVP IndustriegebietL1183.10,0000,670670x670646
KVP IndustriegebietL1183.10,0000,670670x670646
L182 / L192Dersdorf70,0000,785785xx1.570x785
DersdorfWaldorf1,1431,427284xx568x x284
WaldorfKVP8.10,0000,538538xx1.076538
KVPK338.20,0000,913913xx1.826x913
K33K4190,0002,5172.517xx5.034x2517
K41K1100,0000,768768xx1.536x768369
K1KVP110,0000,412412xx824xx49140
0,5001,020520xx1.040x520
1,0201,200180x180x180
L 190L183K4210,2462,0341.788xx3.576
K42K3320,0000,173173xx346
K33K6030,0001,4491.449xx2.898412
K60K03140,0000,240240xx480
0,2401,6301.390xx2.780
L 192L183L28110,0002,2622.262xx4.5242.977
L281SM Grenze20,0001,5971.597xx3.19442
L 210L113L49310,0001,4901.490xx2.9801.000
1,7252,615890x890x890490

Seite 3 von 6

[Seite 31]

Sammelmüll auf Landesstraßen

Anlage 2

Straßenmeisterei Rheinbach

StraßeOrt und/oder StraßeAb-schnittStationLängeMittel- und TrennstreifenBanketteErschw. durch Schutzpl.Reinigung ParkplätzeBemerkungZeitraum der Sammlung
Breite 0 - 2 mBreite 0 - 6 mBreite 0 - 12 mGeh-/Radweg
LängereliLängereliLängereliLängereliLänge01.03.02.08.
vonnachvonbismmmmmmmSt15.04.30.09.
L 261HilberathKVP Altendorf1.10,3204,3304.010x4.0101.116
0,3204,3304.010x1.160x2.850
AltendorfMeckenheim20,1852,8302.645xx5.2901.144
L158 / K053Sängerhof80,0001,2551.255xx2.510x474421
SängerhofBAB 56590,0001,2691.269xx2.538x1.269524
BAB 565Bonn-Röttgen100,0003,4753.475x3.475xx4.0831.162
0,0003,1003.100x3.100
3,1003,475375x375
4,4444,646202xx404
Bonn-RöttgenBonn-Lengsdorf110,0002,4312.431xx4.862x2.4311.202
FrechengasseBAB 565120,3610,663302xx604xx604353
BAB 565B056130,0000,697697x697xx1.394
0,0000,697697x697x697400
L 267LandesgrenzeFritzdorf10,0000,820820x820
LandesgrenzeFritzdorf10,0000,744744x744290
FritzdorfArzdorf20,3551,3801.025x1.025
FritzdorfArzdorf20,3551,3801.025x1.025
ArzdorfL15830,2703,3253.055x3.055620
0,2703,3253.055x460x2.595
L 281L192L11810,0000,600600xx1.2001.676
0,6003,1482.548xx5.096
L 300Bonn-AuerbergL11822,6054,1731.568xx3.136xx2.389
4,1734,532359xx718
L118SM Grenze30,0003,9263.926xx7.852xx1.918603
L 471LandesgrenzeAltendorf10,0000,835835x835655
x475x360
ErsdorfWormersdorf20,9002,0101.110x1.110
0,9002,0601.160x1.160
WormersorfB2664,20,7101,8601.150xx2.300
B266L1586,20,0000,990990xx1.9801.084
L 492LandesgrenzeL26110,0000,975975xx1.950x80405
L261K04820,0001,6751.675xx3.350
K048Todenfeld30,0000,655655xx1.310
TodenfeldL11340,0003,8153.815xx7.6301.080
L 493L210L11910,0002,5142.514xx5.028166
L119KVP Rheinbach20,0000,200200x200
0,0001,2301.230x1.230x372
0,2001,6211.421x1.421
1,2301,621391x391
KVP RheinbachK05130,0000,304304xx608x304
K051B26640,0001,2151.215xx2.430x1.172
B266Peppenhoven60,0001,1721.172xx2.3441.076
PeppenhovenK05270,0001,6341.634xx3.268x1.634258
K052Morenhoven80,0000,265265xx530x26558
0,2650,470205x205x205
L163B056100,0000,750750x750x750853
0,7501,8261.076x1.076x1.076
0,0001,7701.770x1.770
1,7701,82656x56
2,2502,387137xx274

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[Seite 32]

Sammelmüll auf Kreisstraßen

Anlage 2

Straßenmeisterei Rheinbach

StraßeOrt und/oder StraßeAb-schnittStationLängeMittel- und TrennstreifenBanketteErschw. durch Schutzpl.Reinigung ParkplätzeBemerkungZeitraum der Sammlung
Breite 0 - 2 mBreite 0 - 6 mBreite 0 - 12 mGeh-/Radweg
LängereliLängereliLängereliLängereliLänge01.03.02.08.
vonnachvonbismmmmmmmSt15.04.30.09.
K 3K061L18250,0000,873873xx1.746
KreisgrenzeStraßfeld40,0001,1361.136xx360725
1,7812,135354360xx725
L182Müggenhausen60,0000,180180360xx725
K 5K012L11320,0001,0851.085x1.085x725
0,0001,0851.085x1.085
AlfterRoisdorf40,7001,100400xx800x400
K9KreisgrenzeOllheim20,0001,4201.420x719
0,0000,670670x670720
0,6701,310640x721
OllheimDünstekoven30,1200,590470xx722
0,5901,100510xx1.020723
1,1002,7131.613xx724620
K 12L113K00530,0000,648648xx1.296
K005L18350,0000,994994x994x994x994174
K14L123KVP1,10,0000,662662xx1.324400
KVPBezirksgrenze1,20,0001,0631.063xx2.126
1,0631,958895xx1.790
2,0982,824726xx1.452839
K 33SM GrenzeRösberg20,0001,9931.993xx3.986
RösbergL1832,7903,8491.059xx2.118x1.059
L183L19030,0000,702702xx1.404x166712
K 42BornheimL19010,5891,6171.028xx2.056x1.952170
1,6172,9581.341x1.341x1.341x
K 48LandesgrenzeL49210,0000,985985xx1.970
K 51SM GrenzeL49340,0001,0501.050xx2.100x1.050
K 52MielL49310,1402,5652.425x1.155x1.270
0,1402,5652.425x1.155x1.270
K 53L113KVP1.20,0001,6471.647xx3.294xx1.630185
KVPL261 / L1581.30,0001,5971.597xx3.194x1.597886
K 56L113L49210,0002,2802.280x220x2.060284
0,0002,2802.280x2.280

Seite 5 von 6

[Seite 33]

Sammelmüll auf Kreisstraßen

Anlage 2

Straßenmeisterei Rheinbach

StraßeOrt und/oder StraßeAb-schnittStationLängeMittel- und TrennstreifenBanketteErschw. durch Schutzpl.Reinigung ParkplätzeBemerkungZeitraum der Sammlung
Breite 0 - 2 mBreite 0 - 6 mBreite 0 - 12 mGeh-/Radweg
LängereliLängereliLängereliLängereliLänge01.03.02.08.
vonnachvonbismmmmmmmSt15.04.30.09.
K57K58Gimmerdorf30,0001,7201.720x1.720200
1,7202,308588x588
0,0000,520520x520
0,5200,780260x26050
0,7801,400620x620150
1,4002,308908x908
GimmersdorfL12350,3000,521221x221
K 58LandesgrenzeK05910,0000,636636xx1.272
K059L12320,0002,1712.171xx4.342xx1.129464
L123KVP3.10,0000,241241xx482x241
KVPK0573.20,0001,8111.811xx3.622106
K057L15840,0001,3061.306xx2.612x33754
K59K58Landesgrenze10,0000,326326x326x326863
K 60L190SM Grenze10,0001,4061.406xx2.812x1.406
K 61OberdreesK05210,2792,1701.891x1.891x864
0,2790,800521x521
0,8001,000200x200
1,0002,0001.000x1.000
2,0003,0651.065x1.065
2,1703,065895x895
B056K06740,0001,9841.984xx3.968
OllheimK00360,1821,8521.670xx3.340
K003Heimerzheim70,0001,4501.450xx2.900794
1,4502,5291.079xx2.158
K 62WormersdorfMeckenheim10,0002,3602.360xx4.720
K 63LandesgrenzeFritzdorf10,0000,965965xx1.930
K 64LandesgrenzeAdendorf10,0001,3651.365xx2.730248
K 65B266Peppenhoven10,0001,8901.890xx1.736xx2.044736
PeppenhovenRamershoven20,0001,1351.135xx2.270x150
K67LudendorfOllheim10,7002,6771.977x1.977151
0,7002,7322.032x2.032152

Seite 6 von 6

[Seite 34]

–100 m –400 mRegelplan C II/3 Bewegliche Arbeitsstelle (nur bei Tageslicht und guten Sichtverhältnissen)
Querabsperrung durch fahrbare Absperrtafel 1) Zusätzlich angeordnet: [ ] Leitkegel (Höhe min. 0,75 m) mit gelber Warnleuchte in blitzender Ausführung als Vorwarneinrichtung oder [ ] Warnposten Anordnung nur in Ausnahme- fällen 2) [ ] angeordnet Anordnung zu prüfen bei schnell befahrenen oder unübersichtlichen Strecken (siehe Teil C, Abschnitt 3 Absatz 7 bis 9)

108

[Seite 35]

Regelplan C II/5 Arbeitsstelle von kürzerer Dauer dreistreifige Fahrbahn Sperrung der einstreifigen Richtung (nur bei Tageslicht)
Querabsperrung durch fahrbare Absperrtafel (Z 616) Querabsperrung durch Leitkegel (Höhe min. 0,5 m) Verschwenkungsmaß ca. 1: 10 Abstand quer max. 0,6 m Längsabsperrung durch Leitkegel (Höhe min. 0,5 m) Abstand max. 6 m 1) Wiederholen bei Arbeits­ stellen über 1000 m Länge im Abstand von 500 m

110

[Seite 36]

Regelplan C II/6 Arbeitsstelle von kürzerer Dauer auf dreistreifiger Fahrbahn Sperrung des linken Fahrstrei­ fens der zweistreifigen Richtung bei Sperrung des rechten Fahrstreifens analog (nur bei Tageslicht)
Längsabsperrung durch Leitkegel (Höhe min. 0,5 m) Abstand max. 12 m Querabsperrung durch fahrbare Absperrtafel (Z 616) 1) Wiederholen bei Arbeit s­ stellen über 1000 m Länge im Abstand von 500 m

111

[Seite 37]

114415 - LS NRW - Merkblatt mit verbindlichen Hinweisen zum Arbeitsschutz - Vers. (05/26)

Anlage 40

Merkblatt mit verbindlichen Hinweisen zum Arbeitsschutz für Fremdfirmen

  • Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten im Verkehrsraum und den angrenzenden Bereichen

Notruf für Rettungsdienst und Feuerwehr: 112

Wichtige Telefon-Nummern

Dienststelle: tragen Sie hier bitte die Nummer der zuständigen Dienststelle ein

Straßen.NRW - Arbeitssicherheit: 0209 – 3808 222

Straßen.NRW - Betriebssitz: 0209 – 3808 0

Bezirksregierung: , tragen Sie hier bitte die Telefonnummer ein Abt. 5, Dezernat 55:

Ansprechpartner vor Ort: tragen Sie hier bitte die Telefonnummer ein

Dieses Merkblatt gibt Fremdfirmen eine Übersicht über die beim Landesbetrieb Straßenbau NRW

(Straßen.NRW) geltenden Arbeitssicherheitsstandards, welche von allen Beschäftigten der

beauftragten Firmen und von den eigenen Beschäftigten einzuhalten sind. Das Merkblatt ist bei

kleineren Maßnahmen anzuwenden. Straßen.NRW ist nach der Baustellenverordnung (BaustellV) und

nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ (RAB) dazu verpflichtet, zur Optimierung der

Arbeits- oder Baustellen ein verbindliches Regelwerk aufzustellen.

Grundsätzlich gibt es umfassende Regelwerke (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen, DGUV-

Vorschriften, DGUV-Regeln, Techn. Richtlinien), welche die Mindeststandards zum Arbeitsschutz

regeln und welche seitens des Auftraggebers und seitens der Auftragnehmer zwingend zu beachten

sind. In bestimmten Bereichen werden durch Straßen.NRW detaillierte Arbeitsschutzregelungen

getroffen, wobei es sich um Ergänzungen und Konkretisierungen der gesetzlichen Forderungen

handelt. In dem vorliegenden Merkblatt werden die wichtigsten Vorschriften vom Auftraggeber benannt.

Seite 1 von 6

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114415 - LS NRW - Merkblatt mit verbindlichen Hinweisen zum Arbeitsschutz - Vers. (05/26)

Die genannten Mindeststandards können gemäß dem aktuellen Stand der Technik weiter

verbessert werden. Nach Absprache mit dem Auftraggeber können teilweise auch andere

geeignete Maßnahmen mit dem gleichen oder einem höheren Sicherheitsstandard ergriffen

werden. Bei der Auswahl der Arbeitsschutzmaßnahmen ist nach § 4 Arbeitsschutzgesetz immer mit

der T-O-P-Methode vorzugehen. Diese besagt, dass technische Lösungsmöglichkeiten den

organisatorischen und diese wiederum einer persönlichen Schutzausrüstung vorzuziehen sind. Als

Beispiel ist es bei einer Baustelle im Verkehrsraum und einer Verkehrsführung mit Bake verboten,

dass sich Personen im Sicherheitsabstand oder am Rand zur Verkehrsführung aufhalten. Es

müssen technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen zur Vermeidung des

Personenaufenthalts im Sicherheitsabstand getroffen werden.

Eine Missachtung von Arbeitsschutzvorschriften kann zur Einstellung der Arbeiten oder zum Entzug

des Auftrags führen. Alle Schäden, die Straßen.NRW durch Nichtbeachtung des Merkblattes entstehen,

gehen ausschließlich zu Lasten des betreffenden Auftragnehmers und sind von diesem zu ersetzen.

1. Allgemeine Grundsätze:

Im Folgenden werden die wichtigsten bei Straßen.NRW geltenden allgemeine Grundsätze

beschrieben.  Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften mehrfach verstoßen

oder den Anweisungen des Personals von Straßen.NRW wiederholt nicht Folge leisten, sind

abzuberufen und zu ersetzen.

 Eine Abstimmung zu den RSA hat mit der zuständigen Dienststelle zu erfolgen. Die seitens

Straßen.NRW vorgegebenen Verkehrs- und Einrichtungspläne und sonstigen Vorgaben (z. B.

Regelungen zur Einrichtung von Nachtbaustellen) müssen beachtet werden.

 Die im Verkehrsraum eingesetzten Fahrzeuge müssen mit der Warnmarkierung nach DIN

30710 gekennzeichnet sein. Um zusätzlich Sonderrechte entsprechend der StVZO

wahrnehmen zu können, müssen LKW über zwei für die Straße zugelassene gelbe

Rundumkennleuchten und PKW über eine gelbe Rundumkennleuchte verfügen.

 Feuerwehrzufahrten, Flucht-, Verkehrs- und Transportwege sind immer frei zu halten!

Feuerlöscheinrichtungen müssen immer zugänglich bleiben, sie dürfen nie verstellt oder

anders unerreichbar gemacht werden.

 Auf den Arbeitsstellen muss immer für Ordnung und Sauberkeit gesorgt werden!

 An der Arbeitsstelle muss aufgrund der Gefährdungslage ggf. ein Rauchverbot ausgesprochen

werden.

 Alkohol und berauschende Mittel sind grundsätzlich verboten! Personen, die gegen die

vorgenannte Regel mehrfach verstoßen und den Anweisungen des Personals von

Straßen.NRW wiederholt nicht Folge leisten, sind abzuberufen und zu ersetzen.

 Auf der Arbeitstelle dürfen sich die Beschäftigten der Auftragnehmer und der Subunternehmer

nur zur Ausführung ihrer Tätigkeiten aufhalten.

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[Seite 39]

114415 - LS NRW - Merkblatt mit verbindlichen Hinweisen zum Arbeitsschutz - Vers. (05/26)

2. Arbeitsschutzorganisation:

Bezüglich der Arbeitsschutzorganisation gelten die folgen Arbeitsschutzgrundsätze.

 Auswahl geeigneter Mitarbeiter für den jeweiligen Auftrag. Die Auswahlkriterien sind neben der fachlichen Kompetenz und der Zuverlässigkeit auch die gesundheitliche Eignung der Beschäftigten. Die Mitarbeiter müssen zur Bedienung bestimmter Maschinen und Geräte (z. B. Motorsägen) geeignet, befähigt und beauftragt sein.  Anwesenheit von mindestens einem Ersthelfer auf der Arbeitsstelle gemäß den Regelungen der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.  Alle Beschäftigten sind über die Besonderheiten der Arbeitsstelle und über den für die Arbeit relevanten Inhalt des Merkblattes vor Arbeitsbeginn durch Ihre Vorgesetzten zu unterweisen! Diese Unterweisungen sind Straßen.NRW auf Verlangen schriftlich nachzuweisen.  Nur sichere und geprüfte Maschinen und Geräte verwenden. Auf Verlangen des Auftraggebers sind Prüfnachweise vorzulegen.  Arbeitsmittel von Straßen.NRW dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch Fremdfirmen genutzt werden. Das Fremdpersonal ist ggf. in die Nutzung des Arbeitsmittels einzuweisen.  Die Arbeiten sowie wesentliche Änderungen im Ablauf müssen vor Beginn in der Dienststelle oder bei dem Ihnen genannten Ansprechpartner angemeldet und abgestimmt werden (Anzahl der Mitarbeiter, auszuführendes Gewerk).  Auf Verlangen ist die zuständige Sicherheitsfachkraft des Auftragnehmers Straßen.NRW zu benennen.  Der Auftragnehmer muss die seinerseits zu erstellende Gefährdungsbeurteilung und ggf. zu erstellende Arbeitsanweisung für die durchzuführenden Arbeiten auf Anforderung Straßen.NRW in schriftlicher Form vorlegen.  Arbeitsunfälle brauchen, wenn es sich um kleinere Vorkommnisse mit geringem Personenschaden (z. B. Schnittwunde) und ohne schädliche Auswirkungen auf die Umwelt handelt, nicht gemeldet werden. In den anderen Fällen mit größeren Verletzungen ist wie folgt vorzugehen.

  1. Alarmierung externer Hilfskräfte über Notruf 112
  2. Innerbetriebliche Alarmierung mittels Zuruf
  3. Meldungen an: ● Polizei (bei schweren oder tödlichen Unfällen) ● zuständige Dienststelle von Straßen.NRW (Ansprechpartner) ● Stabsstelle Arbeitssicherheit von Straßen.NRW (0209/3808-222) ● zuständige Bezirksregierung (Abt. 5, Dezernat 55 „Betrieblicher Arbeitsschutz“) ● Berufsgenossenschaft der betreffenden Firma Es ist immer in dieser Reihenfolge zu verfahren.  Durch Straßen.NRW auf der Arbeitsstelle festgestellte Mängel sind umgehend zu beseitigen! Sofern die Mängel durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, trägt dieser die volle Verantwortung.  Alle Firmen sind für die diebstahlsichere Verwahrung ihres Eigentums selbst

verantwortlich. Es besteht kein Regressanspruch gegenüber Straßen.NRW.

Seite 3 von 6

[Seite 40]

114415 - LS NRW - Merkblatt mit verbindlichen Hinweisen zum Arbeitsschutz - Vers. (05/26)

3. Persönliche Schutzausrüstung (PSA):

Bezüglich der PSA gelten die folgen Arbeitsschutzgrundsätze.  Geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist vom Aufttragnehmer für sein Personal

zu stellen und von den Beschäftigten zu nutzen! Die PSA ist entsprechend der

Gefährdungslage (Tätigkeit und Arbeitsort) auszuwählen. Personen ohne die erforderliche PSA

haben keinen Zutritt zur Arbeitsstelle. Vorgeschrieben sind z. B.:

 Sicherheitsschuhe (mindestens Schutzklasse S3 nach EN ISO 20345 und

knöchelhoch)  Schutzhelm – Pflicht bei Aufenthalt auf Arbeitsstellen mit Gefährdungen durch

herabstürzende Gegenstände  Gehörschutz, wo durch Beschilderung oder Arbeitsverfahren vorgegeben. Bei

bestimmten Tätigkeiten muss dieser verkehrstauglich sein (z. B. Arbeiten außerhalb

gesicherter Bereiche an stark befahrenen Straßen )  Schutzhandschuhe und –brille beim Umgang mit gefährlichen Substanzen oder bei

mechanischer Gefährdung (z. B. Motorsensen oder Häcksler/Buschholzhacker)  Schnittschutzhose und -stiefel, Handschuhe und Schutzhelm mit Visier und

Gehörschutz bei Arbeiten mit Motorsägen 

 Bei Arbeiten an Bundes- und Landesstraßen sind die Vorgaben der StVO und der Richtlinien

für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) einzuhalten. Das

Personal muss bei dem Aufenthalt im abgesicherten Verkehrsraum der Arbeitsstelle

mindestens Warnkleidung entsprechend der EN ISO 20471, Klasse 2, tragen. Bei Arbeiten

außerhalb des gesicherten Bereiches ist das Tragen von Warnkleidung entsprechend der

Klasse 3 erforderlich.

 Bei Arbeiten in Arbeitskörben/-bühnen gilt für die Beschäftigten eine generelle Tragepflicht für

Auffanggurte als Rückhaltesysteme. Die Bediener sind zur Bedienung einer

Hubarbeitsbühne/Scherenbühne einzuweisen und zu bestellen.

 Bei Arbeiten auf Gittermasten, bei Aufstiegen auf Schilderbrücken, bei Arbeiten auf

Straßenbrücken oder bei Abstiegen in Beckenanlagen, bei denen Absturzgefährdung besteht,

sind die Beschäftigen mit geeigneten und geprüften Systemen gegen Absturz zu sichern.

 Bei Arbeiten mit Motorsägen in Arbeitskörben muss zusätzlich zu der anderen PSA eine

Schnittschutzjacke mit Reflexstreifen gem. EN ISO 20471 und EN ISO 11393 sowie KWF-

Siegel getragen werden. Weiterhin ist der Einsatz von Trenngittern nicht erlaubt und es darf

nur eine Person im Arbeitskorb stehen.

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114415 - LS NRW - Merkblatt mit verbindlichen Hinweisen zum Arbeitsschutz - Vers. (05/26)

4. Maßnahmen bei gefährlichen Arbeiten:

Bei der Durchführung von gefährlichen Arbeiten gelten allgemein die folgenden Vorgaben.  Bei gefährlichen Arbeiten (z. B. Einsatz von gefährlichen Maschinen wie Motorsägen;

Einstieg in Schächte, Gruben und Gräben; Arbeiten in großer Höhe; Arbeiten im Bereich von

Gewässern; Arbeiten in einem geringeren Abstand als 5 m hinsichtlich von

spannungsführenden Leitungen > 1 KV AC bzw. 1,5 KV DC; Arbeiten in direkter Nähe von

Gasleitungen) ist Alleinarbeit verboten. Die jeweilige Durchführung und der Personaleinsatz

sind der zuständigen Dienststelle vorab mitzuteilen.

 Sollten Schweiß-, Brennschneide- und sonstige feuergefährliche Arbeiten verschoben werden

oder zusätzlich zum Auftrag hinzukommen, dann ist die Durchführung dieser Arbeiten vorher

mit der jeweiligen Dienststelle abzustimmen!

Im Folgenden werden die Anforderungen der unterschiedlichen Tätigkeiten genauer beschrieben.

Arbeiten an elektrischen Anlagen:

 Alle Arbeiten an elektrischen Anlagen abstimmen!

 Arbeitsstellen immer so absichern, dass der Arbeitsbereich spannungsfrei geschaltet ist und

der Hauptschalter zum Einschalten der Anlage gegen das Einschalten gesichert ist!

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:

 Auf Verlangen des Auftraggebers ist das Einbringen und Verwenden von Gefahrstoffen dem

Auftraggeber anzuzeigen und mit ihm abzustimmen.

 Die Lagerung darf nur in für den Gebrauch erforderlichen Mengen und auf den dafür

vorgesehenen und geeigneten Flächen erfolgen.

 Sicherheitsdatenblätter der Produkte sowie Betriebsanweisungen gemäß der

Gefahrstoffverordnung müssen vorgehalten und bei Bedarf vorgelegt werden können

 Der Auftragnehmer hat die Pflicht, auf mögliche Gefahren für Mensch und Umwelt hinzuweisen

und die Beschäftigten über die von dem Gefahrstoff ausgehenden Gefahren und

Schutzmaßnahmen zu unterweisen.

 Falls Arbeiten mit gesundheitsschädigenden Einwirkungen ausgeführt werden, muss das

eingesetzte Personal durch die erforderlichen arbeitmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen

überwacht werden.

 Erforderliche Schutzmaßnahmen (z. B. Einsatz von PSA) sind zu treffen.

 Abfälle sind fachgerecht in den dafür vorgesehenen Bereichen zu lagern und

ordnungsgemäß zu entsorgen!

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114415 - LS NRW - Merkblatt mit verbindlichen Hinweisen zum Arbeitsschutz - Vers. (05/26)

Fräsarbeiten:

 Das Trockenfräsen ist aufgrund der auftretenden Stäube und das Warmfräsen ist aufgrund der

gegebenenfalls auftretenden Teerdämpfe beim Fräsen von teerhaltigen Schichten nicht

zulässig.

 Es ist nur das Kaltfräsen von Asphalt zulässig. Um bei dem Fräsen die Staubbelastung zu

mindern und die Freisetzung von asbesthaltigen Fasern zu verhindern, dürfen ausschließlich

Fräsen mit neuer Absaugtechnik gemäß der TRGS 517, Punkt 5.7.2.1 (2), eingesetzt

werden. Die Fräsen müssen die entsprechenden sicherheitstechnischen Anforderungen zur

Reduzierung von Feinstaub erfüllen.

 Kein Aufenthalt von Personen (Baustellenpersonal) in den staubbelasteten Bereichen mit

Ausnahme der Beschäftigten, die sich während des Fräsvorgangs im Bereich der Fräse

bewegen müssen (z. B. Bodenmann und Fahrer).

 Fräsrotor durch kontinuierliche Wasserbedüsung nass halten. Tägliche Prüfung der

Wasserdüsen und des Wasserdrucks/-verbrauchs auf Funktionstüchtigkeit und auf Einhaltung

der Vorgaben des Herstellers (notfalls Düsen reinigen!).

 Förderbandübergabestellen sollten mit einer Wasserberieselung oder einer Absaugung

ausgestattet sein. Die Abwurfhöhe ist an die Schütthöhe anzupassen.

 Die Regeln der TRGS 517 sind einzuhalten. Besondere Aufmerksamkeit gilt hier dem Punkt

5.7 „Ergänzende Schutzmaßnahmen – Kaltfräsen von Verkehrsflächen“.

Arbeiten an Gewässern:

 Alle Arbeiten an Gewässern abstimmen!

 Es muss immer eine zweite Person außerhalb des Gefahrenbereichs des Gewässers

anwesend sein, welche ein funktionsfähiges Funkgerät oder Mobiltelefon für den Notfall im

Einsatz hat.

 Bei kleinen Gewässern die Begehbarkeit prüfen. Wenn von dem Gewässer Gefahren

ausgehen, dieses nicht betreten.

 Einsatz von PSA (z. B. Gummistiefel oder Watstiefel).

 Bei hoch gelegenen Arbeitsplätzen an Gewässern mit Absturzgefahr müssen teilweise

Absturzsicherungen genutzt werden.

 Anlegen von Rettungswesten bei Arbeiten, bei denen ein Sturz ins Wasser möglich ist und

bei denen keine Absturzsicherung getragen werden kann (z. B. Booteinsatz).

 Bereithaltung von geeigneten einsatzbereiten und geprüften Rettungs- und Bergemitteln bei

Gewässern mit der Gefahr des Ertrinkens (z. B. Rettungsring oder Rettungsboot mit einem

Satz Riemen, einer Schöpfkelle und einem Seil als Festmacher).

Biologischen Gefährdungen durch Pflanzen und Tiere (z. B. Taubendreck, Zecken, Riesenbärenklau):

 Einsatz von PSA (z. B. Handschuhe oder Schutzanzüge).

 Wenn die Möglichkeit besteht, sollten die Gefahrenquellen beseitigt werden (z. B. Entfernen

der Pflanzen oder Ablagerungen).

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13100 - HVA L - Besondere Vertragsbedingungen - Vers. (02/26)

Bezeichnung der Leistung:

Auflesen von Abfallstoffen auf versch. B-, L- u. K- Str. im Bereich der 44-26-7082 SM Rheinbach

300 Müll entl. Strecke einsammeln u. entsorgen

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)

Besondere Vertragsbedingungen

1 Vergütung Besondere Bedingungen:

2 Ausführungsfristen 2.1 Beginn der Ausführung

Spätestens Werktage nach Aufforderung;

Späteste Aufforderung am (Datum)

Frühestens ,

Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung

Spätestens am 01.03.2027 für die 1. Sammlung,

Frühestens am 02.08.2027 für die 2. Sammlung (Datum)

Hinweis:

Die Ausführungsfristen gelten für einen unbehinderten Ablauf.

2.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.:

Spätestens Werktage nach

Einzelfristen für

2.2.1 = spätestens Werktage nach

2.2.2 = spätestens Werktage nach

2.2.3 = spätestens Werktage nach

2.2.4 = spätestens Werktage nach

2.2.5 = spätestens Werktage nach

2.3 Vollendung der Leistung nach Datum

Spätestens am (Datum)

Einzelfristen für

2.3.1 die 1. Sammlung = spätestens 15.04.2027 (Datum)

2.3.2 die 2. Sammlung = spätestens 30.09.2027 (Datum)

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13100 - HVA L - Besondere Vertragsbedingungen - Vers. (02/26)

2.3.3 = spätestens (Datum)

2.3.4 = spätestens (Datum)

2.3.5 = spätestens (Datum)

3 Abnahme Die Leistung ist förmlich abzunehmen Ja Nein

4 Vertragsstrafen

4.1 Bei Überschreitung der Ausführungsfristen

für Beginn Vollendung Einzelfrist

der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen.

4.2 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5. % der

Abrechnungssumme begrenzt.

5 Mängelansprüche

Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für Mängelansprüche der Ergänzenden

Vertragsbedingungen bzw. des § 14 Nr. 3 VOL/B nicht, sondern

für = Jahre

für = Jahre

6 Rechnungen

Alle Rechnungen und beizufügenden Unterlagen (Wiege- und Lieferscheine etc.) sind zweifach

einzureichen; davon abweichend:

– Abschlagsrechnungen fach,

– Teilschlussrechnungen fach,

– Schlussrechnung fach,

– Unterlagen fach.

Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen:

Rechnungen sind nach Bund und Land getrennt zu erstellen

Der Auftragnehmer hat auf der Rechnung folgendes zwingend einzutragen:

  • die Bestellnummer
  • die Vertragsnummer

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13100 - HVA L - Besondere Vertragsbedingungen - Vers. (02/26)

Falls diese Angabe der Bestellnummer bei Vertragsschluss noch nicht vorliegt, fordert der Auftragnehmer diese rechtzeitig an. Rechnungen ohne Vertragsnummer und Bestellnummern können nicht bearbeitet werden.

Postalische Abgabe von Rechnungen, Gutschriften und Mahnungen:

Die Rechnungen (ohne Anlagen bzw. rechnungsbegründende Unterlagen) sind an folgende landesweite zentrale Rechnungsanschrift für den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein- Westfalen zu adressieren:

Rechnungen sind nur in einfacher Ausfertigung zu versenden

Landesbetrieb Strassenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Ville-Eifel Hörster Platz 2a 48147 Münster

Dort werden die eingehenden Unterlagen zur elektronischen Weiterverarbeitung eingescannt.

Anlagen zu den Rechnungen bzw. rechnungsbegründende Unterlagen werden weiterhin in Papierform an die jeweilige Organisationseinheit (Niederlassung) geschickt.

Als „Original-Rechnung“ ist die elektronisch eingehende Rechnung bzw. die eingescannte Rechnung anzusehen.

Elektronische Abgabe von Rechnungen Der elektronische Rechnungsempfang wird mit Hilfe eines E-Mailimporter durchgeführt.

Die Rechnungen sind ab sofort als PDF-Anlage in einer E-Mail oder im ZUGFeRD Format an:

rechnungen@strassen.nrw.de

dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zuzuschicken.

Voraussetzungen für den E-Mailversand Jede angehängte Datei stellt immer eine Rechnung dar.

Voraussetzungen für den E-Mailversand mit ZUGFeRD Beim Nutzen des ZUGFeRD Formates ist zu der E-Mail eine XML Datei anzuhängen. Informationen hierzu sind unter www.zugferd.de zu finden.

Per Email oder per ZUGFeRD versandte Rechnungen sind nicht ein zweites Mal per Post zu versenden.

Anlagen bzw. rechnungsbegründende Unterlagen

Sofern nicht anders vereinbart, senden Sie diese Unterlagen weiterhin an die Ihnen bereits bekannte postalische Anschrift der zuständigen Vergabestelle:

Landesbetrieb Strassenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Ville-Eifel Jülicher Ring 101 - 103

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13100 - HVA L - Besondere Vertragsbedingungen - Vers. (02/26)

53879 Euskirchen

X-Rechnung

X-Rechnung kann gestellt werden, in NRW besteht jedoch keine Verpflichtung zur X-Rechnungsstellung.

X-Rechnungen können nur über die Seite: http://www.vergabe.nrw.de oder direkt über die URL: https://erechnung.nrw erfolgen.

Die Leitweg-ID des Landesbetriebes Straßenbau NRW lautet: 05515-09001-58

Eine zusätzlich zwingend erforderliche Angabe für die Verarbeitung der X-Rechnung ist der Zusatz:

Regionalniederlassung Ville-Eifel

in der Rubrik „Postanschrift des Rechnungsempfängers“ im Feld „zusätzliche Angaben“.

7 Ersetzendes Scannen

Die Landesstraßenbauverwaltung NRW setzt gemäß § 371b ZPO ein ersetzendes Scanverfahren nach „BSI Technische Richtlinie 03138 Ersetzendes Scannen“ ein. An den Landesbetrieb übermittelte Papierunterlagen werden gemäß § 10 EGovG NRW im Original digitalisiert und die Papierversion anschließend vernichtet.

Sind Dokumente von diesem Prozess auszuschließen, ist vom Auftragnehmer hierfür außen auf dem Umschlag der entsprechenden Unterlagen gut sichtbar der Hinweis: „nicht ersetzend Scannen“ anzubringen.

Dies gilt insbesondere für folgende Unterlagen:  Bürgschaftsurkunden  Urkalkulationen  Unterlagen, mit einer kurzen Bearbeitungsfrist von weniger als 10 Werktagen.  Unterlagen, von denen der Auftragnehmer die Rückgabe der Papierunterlagen wünscht

8 Sicherheitsleistungen Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt:

Ja Nein

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13300 - HVA L - Zusätzlichen Allgemeine Vertragsbedingungen (ZVB(VOL)-StB 2017) - Vers. (09/18)

Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen im Straßen- und Brückenbau Ausgabe April 2017 (ZVB(VOL)-StB 2017)

Inhalt

  1. Preise .............................................................................................................................................. 2

  2. Technische Regelwerke (§ 1 Nr. 2) ................................................................................................ 2

  3. Ausführung der Leistungen (§ 4) .................................................................................................... 2

  4. Unterauftragnehmer (andere Unternehmer) (§ 4 Nr. 4) .................................................................. 2

  5. Sprache ........................................................................................................................................... 2

  6. Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2) ....................................................................................... 2

  7. Abrechnung (§ 15) .......................................................................................................................... 3

  8. Nachweis der Massen (§ 15) .......................................................................................................... 3

  9. Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16) .................................................................... 4

  10. Bürgschaften (§ 18) ..................................................................................................................... 4

Vorbemerkung Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von

Leistungen (VOL/B).

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13300 - HVA L - Zusätzlichen Allgemeine Vertragsbedingungen (ZVB(VOL)-StB 2017) - Vers. (09/18)

  1. PreiseDer Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.

1.2 Die vereinbarten Preise beinhalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.

1.3 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.

  1. Technische Regelwerke (§ 1 Nr. 2) In den Vergabeunterlagen genannte technische Regelwerke sind Ergänzende Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Nr. 2c.

  2. Ausführung der Leistungen (§ 4) 3.1 Der Auftragnehmer hat alle für die Verkehrssicherung im Bereich der Leistungserbringung und ihrer Nebenanlagen (z. B. Lagerplätze, Arbeitsplätze, Zufahrtswege) erforderlichen Maßnahmen unter seiner Verantwortung durchzuführen. Er hat dabei Anweisungen des Auftraggebers zu beachten und unterliegt bei Leistungserbringung im Bereich von Verkehrsanlagen auch den verkehrsrechtlichen Vorschriften.

3.2 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung beizufügen.

3.3 Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vornehmen.

  1. Unterauftragnehmer (andere Unternehmer) (§ 4 Nr. 4) 4.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die geeignet im Sinne der §§ 122 und 128 GWB sind.

4.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name und Anschrift des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers in Textform bekannt zu geben.

4.3 Sollen Leistungen, die Unterauftragnehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 4.1 und 4.2 gelten entsprechend.

  1. Sprache Alle Unterlagen und Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen.

  2. Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 % der Abrechnungssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus § 8 Nr. 2, bleiben unberührt.

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13300 - HVA L - Zusätzlichen Allgemeine Vertragsbedingungen (ZVB(VOL)-StB 2017) - Vers. (09/18)

  1. Abrechnung (§ 15) 7.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren.

7.2 In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses aufzuführen und mit Nettopreisen anzuzeigen. Der Umsatzsteuerbetrag ist mit dem Steuersatz hinzuzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz.

7.3 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.

  1. Nachweis der Massen (§ 15) 8.1 Wenn für die Abrechnung von Stoffen nach Massen im Vertrag keine andere Regelung getroffen ist, so sind die Massen durch Vorlage der Wiegescheine einer geeichten Waage mit Druckwerk (in der Regel Fahrzeugwaage) laufend nachzuweisen.

Die Wiegescheine müssen die folgenden Angaben aufgedruckt enthalten: – Lieferwerk, – Name des Empfängers, – Bezeichnung des Wägegutes, – Nummer des Wiegescheins, – Datum und Uhrzeit der Wägung, – Taramasse (T), kein gespeicherter mittlerer Tarawert (PT), – Bruttomasse (B), – Nettomasse (N), – Kennzeichnung des Fahrzeugs (betriebseigene Bezeichnung/amtliches Kennzeichen).

Die Wiegescheine sind bei der Anlieferung an der Verwendungsstelle vom Auftragnehmer abzuzeichnen und unverzüglich in doppelter Ausfertigung dem Auftraggeber zu übergeben. Die Originale der Wiegescheine erhält der Auftraggeber, die bestätigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.

Bei schüttfähigem Gut, das nicht zum Anhaften neigt, wie z. B. Sand, Kies, wiederaufbereitete (Recycling) Stoffe, kann der Nachweis der Masse durch Wiegescheine von geeichten Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen erfolgen.

Beim Einsatz von Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen gelten zusätzlich folgende Bedingungen: – Der Wiegeschein muss eine Erklärung enthalten, dass es sich um eine geeichte Waage handelt. – Anstelle des Ausdruckes von Tara- und Bruttomasse tritt die Nettogesamtmasse des Ladegutes sowie zusätzlich bei Schaufellader-Waagen die Anzahl der geladenen Schaufeln (Ladevorgänge). – Die Wiegescheine sind vom Bedienungspersonal der Schaufellader- bzw. Förderband- Waagen zu unterschreiben.

8.2 Der Auftraggeber kann stichprobenartig die Masse einzelner Lieferungen durch Nachwiegen des beladenen und leeren Fahrzeugs nachprüfen (Kontrollwägung). Wird die Masse des Ladegutes durch Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen ermittelt, ist der Auftraggeber berechtigt, kontinuierlich über den Zeitraum der Lieferungen, bei 10 % der Lieferungen Kontrollwägungen durchführen zu lassen.

8.3 Wird bei einer Kontrollwägung eine Unterschreitung von mehr als 1 % festgestellt, erfolgt ein entsprechender Abzug bei den letzten zehn Wiegescheinen, soweit nicht insgesamt eine geringere Abweichung nachgewiesen wird. Diese Kontrollwägungen werden dem Auftragnehmer nicht vergütet. Andere Kontrollwägungen werden vom Auftraggeber vergütet.

Zu den Kosten der Kontrollwägung rechnen alle unmittelbar (Transportkosten, Wiegegebühren usw.) und mittelbar (Wertminderung der Ladung, Einfluss auf den

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13300 - HVA L - Zusätzlichen Allgemeine Vertragsbedingungen (ZVB(VOL)-StB 2017) - Vers. (09/18)

Baustellenbetrieb usw.) durch die Kontrollwägung entstehenden Kosten, jedoch nicht die Kosten für die Beaufsichtigung der Kontrollwägung durch den Beauftragten des Auftraggebers. Sofern die Kosten nach Absatz 1 besonders zu vergüten sind, sind sie im Einzelnen nachzuweisen.

Beim Einsatz von Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen erfolgt bei einer Unterschreitung von mehr als 1 % ein entsprechender Abzug bei allen Lieferungen seit der letzten Kontrollwägung, soweit nicht insgesamt eine geringere Abweichung nachgewiesen wird. Die Kosten für diese Kontrollwägung trägt der Auftragnehmer. Kosten für Kontrollwägungen ohne Beanstandungen tragen der Auftragnehmer und Auftraggeber je zur Hälfte.

  1. Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16) 9.1 Der Auftragnehmer hat für Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Stundennachweise einzureichen. Die müssen außer den Angaben nach § 16 Nr. 2 – das Datum, – die Bezeichnung der Leistungsstelle, – die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Leistungsstelle, – die Art der Leistung, – die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, – die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags-und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und ggf. – die Gerätekenngröße n enthalten.

Rechnungen für Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen müssen entsprechend aufgegliedert werden.

9.2 Sind Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.

  1. Bürgschaften (§ 18) 10.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.

10.2 Die Bürgschaft ist von einem – in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder – in einem Staat der Vertragsparteien des WTO -Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.

Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: – „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. – Auf die Einreden der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. – Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. – Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. – Gerichtsstand ist der Sitz der zu Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle“.

10.3 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.

10.4 Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Leistung für die die Sicherheit geleistet worden ist, erfüllt ist.

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13300 - HVA L - Zusätzlichen Allgemeine Vertragsbedingungen (ZVB(VOL)-StB 2017) - Vers. (09/18)

10.5 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.

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12100 - HVA L - Angebotsschreiben - Vers. (03/25)

Name und Anschrift des Bieters: Ort: Datum: Tel.: Fax: E-Mail: Ust.-ID-Nr.: Az.-Nr.:

Regionalniederlassung Ville-Eifel

Jülicher Ring 101 - 103

53879Euskirchen

Angebotsschreiben

Bezeichnung der Leistung:

44-26-7082Auflesen von Abfallstoffen auf versch. B-, L- u. K- Str. im Bereich der SM Rheinbach
300Müll entl. Strecke einsammeln u. entsorgen

Ihre Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes vom 06.11.2026 Anlagen*): Leistungsbeschreibung – Kurzfassung – Selbstgefertigtes Leistungsverzeichnis (Abschrift oder Kurzfassung) HVA L-StB Eigenerklärung Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen HVA L-StB Erklärung der Bietergemeinschaft Nebenangebote

1 Ich/wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir eingesetzten Preisen an. An mein Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

2 Die Angebotssumme des Hauptangebotes einschließlich Umsatzsteuer (brutto) gemäß Leistungs- beschreibung beträgt:

EUR

*) vom Bieter anzukreuzen und beizufügen

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12100 - HVA L - Angebotsschreiben - Vers. (03/25)

3 Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote:

St.

4 Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote:

%

5 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen folgende Unterlagen: – „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) – Ausgabe 2003“,

– Unterlagen gem. Aufforderung bzw. EU Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B.

6 Ich/Wir erkläre(n),

dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).

dass ich/wir alle Leistungen, die nicht im „Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen“ aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).

7 Ich/Wir erkläre(n), dass

– ich/wir den Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkenne(n).

– mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.

– das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertiger Art bzw. oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden.

– falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.

Unterschrift (bei schriftlichem Angebot), Name in Textform (bei elektronischem Angebot in

Textform)

…………………………………………………………………. (Stempel und Unterschrift)

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S traßen. N RW

R egionalniederlassung Ville- Eifel Kurztext -/ Preis - Verzeichnis

P rojekt:4 4-UI- 4021Müll entl.Strecke einsammeln u.e ntsorgen
V E:4 4-26-7082Auflesen von Abfallstoffen-SM RHB
L V:4.21S traßenmeisterei Rheinbach
O ZS tL- NrM engeA EEP in EURGB in EUR

0 0. Straßenmeisterei Rheinbach

0 0.00. A bfallstoffe auflesen

0 0.00.0001.-- -- -- -- -- -- --1 59,40km............,. ............. , ..
A bfallstoffe auflese
F läche0 ,0bis2,0

F läche 0 ,0 bis 2,0 m

0 0.00.0002.-- -- -- -- -- -- --7 50,80km............,. ............. , ..
A bfallstoffe auflese
F läche0 ,0bis6,0

F läche 0 ,0 bis 6,0 m

0 0.00.0003.-- -- -- -- -- -- --5 ,60k m............ ,... ..........., ..
A bfallstoffe auflese
F läche0 ,0bis12,0m

F läche 0 ,0 bis 12,0 m

0 0.00.0004.-- -- -- -- -- -- --1 83,80km............,. ............. , ..
A bfallstoffe auflese
R ad- /Gehweg
F läche0 ,0bis2,0

F läche 0 ,0 bis 2,0 m

0 0.00.0005.-- -- -- -- -- -- --1 ,40k m............ ,... ..........., ..
A bfallstoffe auflese
Mittelstreifen
F läche0 ,0bis3,0

F läche 0 ,0 bis 3,0 m

0 0.00.0006.-- -- -- -- -- -- --1 43,00km............,. ............. , ..
E rschwernisse(Zulage)
Schutzplanken

Schutzplanken

* **Position entfällt
00.00.0007.-- -- -- -- -- -- --

00.00.0007. -- -- -- -- -- -- --

Z wischensumme 00.00. . ..........., ..

Z wischensumme 00. ............, . .

D ruckdatum: S eite: 1 1

[Seite 55]

S traßen. N RW

R egionalniederlassung Ville- Eifel Kurztext -/ Preis - Verzeichnis Zusammenstellung

P rojekt:4 4-UI-4021Müll entl.Strecke einsammeln u.e ntsorgen
V E:4 4-26-7082Auflesen von Abfallstoffen-SM RHB
L V:4.21S traßenmeisterei Rheinbach
O ZG B in EUR

LV 4 .21

  1. Straßenmeisterei Rheinbach

0 0.00. A bfallstoffe auflesen . ..........., . .

S umme 00. . ..........., ..

D ruckdatum: S eite: 1 2

[Seite 56]

S traßen. N RW

R egionalniederlassung Ville- Eifel Kurztext -/ Preis - Verzeichnis Zusammenstellung

P rojekt:4 4-UI-4021Müll entl.Strecke einsammeln u.e ntsorgen
V E:4 4-26-7082Auflesen von Abfallstoffen-SM RHB
L V:4.21S traßenmeisterei Rheinbach
O ZG B in EUR

LV 4 .21

0 0. Straßenmeisterei Rheinbach . ..........., ..

Zusammenstellung des Angebotes

S umme der Abschnitte ( netto) . ..........., . .

A ngebotssumme ( netto) ............, . .

  • 1 9,00 v. H . U msatzsteuer ( MwSt ) ............, . .

A ngebotssumme ( brutto ) . ........... , ..

D ruckdatum: S eite: 1 3

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10600 - HVA L - Eigenerklärung Eignung - Vers. (02/26)

Name und Anschrift des Bewerbers/Bieters Ort: Datum: Tel.: Fax: E-Mail: Ust.-ID-Nr.:

Eigenerklärung zur Eignung

(vom Bewerber/Bieter bzw. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft auszufüllen sofern nicht eine EEE eingereicht wird oder ein anderer Eignungsnachweis zugelassen ist)

Bezeichnung der Leistung:

44-26-7082Auflesen von Abfallstoffen auf versch. B-, L- u. K- Str. im Bereich der SM Rheinbach
300Müll entl. Strecke einsammeln u. entsorgen

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)

I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB

Ich erkläre/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen.

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz einholen, bzw. einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bis zum 31.05.2025) gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unter- fallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse1 und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes2 auf gesondertes Verlangen vorlegen.

Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation

Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.

1 Soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist

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2 Soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt

II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes

Ich bin/Wir sind in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen. Berufs-/Handelsregisternummer: Amtsgericht: Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, ich/wir kann/können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung auf gesondertes Verlangen vorlegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.

III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags

Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt: €*

Mein Jahresumsatz betrug: Jahr €, Jahr €, Jahr €.

Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages beträgt: €*

Mein Jahresumsatz in diesem Bereich betrug: Jahr €, Jahr €, Jahr €.

Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorlegen.

  • Information über die Bilanzen des Bewerbers/Bieters

Methoden und Kriterien für die transparente, objektive und nichtdiskriminierende Berücksichtigung des in den Bilanzen angegebenen Verhältnisses zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten*:

*Beigefügt übersende ich die Bilanz meines/unseres Unternehmens

  • Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens €* und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens €* abschließen werde(n).

Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Ver- sicherungsnachweis werde ich auf gesondertes Verlangen übersenden.

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IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

  • Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
  • Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens * Fällen vergleichbare Leistungen erbracht habe(n).

  1. Referenz: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers:

  2. Referenz: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers:

  3. Referenz: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers:

Es können auch mehr als drei Referenzen angegeben werden, diese sind dann auf gesonderter Anlage vorzunehmen.

Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir für die oben genannten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an beiliegendes Muster auf gesondertes Verlangen vorlegen.

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  • Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen.
Angabe der technischen Fachkräfte, die die Leistung tatsächlich erbringen
Namen der Personen mit Funktion (auch technische Leitung)Berufliche Qualifikation

Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen einreichen

  • Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens Angabe der technischen Ausrüstung des Unternehmens

  • Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens Angabe der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens

  • Beschreibung der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens

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Angabe der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens

Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.

  • Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht

Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht

Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.

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10600 - HVA L - Eigenerklärung Eignung - Vers. (02/26)

  • Bei komplexer Art der zu erbringenden Leistung oder bei solchen Leistungen, die ausnahmsweise einem besonderen Zweck dienen sollen, eine Kontrolle, die vom öffentlichen Auftraggeber oder in dessen Namen von einer zuständigen amtlichen Stelle im Niederlassungsstaat des Unternehmens durchgeführt wird; diese Kontrolle betrifft die Produktionskapazität beziehungsweise die technische Leistungsfähigkeit und erforderlichenfalls die Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens sowie die von diesem für die Qualitätskontrolle vorgesehenen Vorkehrungen

Folgende Kontrollen werden vom öffentlichen Auftraggeber oder in dessen Namen von einer zuständigen amtlichen Stelle im Niederlassungsstaat des Unternehmens durchgeführt:

Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.

  • Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden

Mein/unser Unternehmen verfügt über folgende Bescheinigungen und Erlaubnisse zur Berufsausübung:

Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.

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10600 - HVA L - Eigenerklärung Eignung - Vers. (02/26)

  • Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet

Folgende Umweltmanagementmaßnahmen werde(n) ich/wir während der Auftragsausführung anwenden:

Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.

  • Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist Ich/Wir erkläre(n), dass wir im Durchschnitt der letzten drei Jahre über folgende Anzahl von Beschäftigten und Führungskräften verfügten:

Anzahl der Beschäftigten Anzahl Führungspersonal

Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.

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10600 - HVA L - Eigenerklärung Eignung - Vers. (02/26)

  • Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt

Mein/unser Unternehmen verfügt für die Ausführung des Auftrags über folgende Geräte und technische Ausrüstung

Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.

  • Angabe, welche Teile des Auftrags ich/wir als Unteraufträge zu vergeben beabsichtige(n)

Folgende Teile des Auftrags beabsichtige(n) ich/wir als Unteraufträge zu vergeben:

Siehe ausgefüllter Vordruck HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen

  • Bei Lieferleistungen Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter

Folgende Muster, Beschreibungen oder Fotografien der von mir/uns zu liefernden Güter habe ich beigefügt:

Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/wir die Echtheit auf gesondertes Verlangen des öffentlichen Auftraggebers nachweisen.

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10600 - HVA L - Eigenerklärung Eignung - Vers. (02/26)

  • Bei Lieferleistungen Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen

Die Einhaltung der technischen Anforderungen oder Normen durch Bescheinigung hierzu anerkannter Institutionen oder amtlicher Stellen wird bestätigt.

Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.

Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen oder Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.

…………………………………………….. (Name in Textform)

Hinweis: Bei den mit „ * „ gekennzeichneten Feldern hat die Vergabestelle durch Ankreuzen bzw. Eintrag

festzulegen, ob und ggf. inwieweit der darin beschriebene Eignungsnachweis verlangt wird.

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10300 - HVA L - Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmer - Vers. (07/17)

Bezeichnung der Leistung:

44-26-7082Auflesen von Abfallstoffen auf versch. B-, L- u. K- Str. im Bereich der SM Rheinbach
300Müll entl. Strecke einsammeln u. entsorgen

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)

Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern

bzw. anderen Unternehmen

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n).

Namen des Unternehmens (erst nach gesonderter Eignungsleihe*) OZ Beschreibung der Teilleistung Aufforderung der (Ja/Nein) Vergabestelle)

*) Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor.

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10300 - HVA L - Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmer - Vers. (07/17)

Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nachfolgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.

Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten Angabe zu der von diesem Unternehmen des Unternehmens überlassenen Eignung

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10500 - HVA L - Erklärung Bieter- Arbeitsgemeinschaft - Vers. (02/26)

Bezeichnung der Leistung:

Auflesen von Abfallstoffen auf versch. B-, L- u. K- Str. im 44-26-7082 Bereich der SM Rheinbach

300 Müll entl. Strecke einsammeln u. entsorgen

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahmewettbewerb / Interessenbestätigung)

Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

(bei Angeboten von Bietergemeinschaften auszufüllen)

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,

Bevollmächtigter Vertreter Mitglied

USt-ID:

Weitere Mitglieder:

Mitglied

USt-ID:

Mitglied

USt-ID:

Mitglied

USt-ID:

beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.

Wir erklären, dass

  • der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

  • alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

(Firmenname) (Datum) (Name in Textform1)

(Firmenname) (Datum) (Name in Textform1)

(Firmenname) (Datum) (Name in Textform1)

(Firmenname) (Datum) (Name in Textform1)

1 Für die Wahrung der Textform reicht es grundsätzlich aus, wenn bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften der Firmenname genannt wird.

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