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VERGABEUNTERLAGEN
Maßnahme:
Leistung: Anzeigenmanagement
Vergabe-Nr.: UHH_2026047_OV
Offenes Verfahren (EU) (VgV)
Ausschreibung (Korrektur)
AUFTRAGGEBER Universität Hamburg Mittelweg 177, 20148 Hamburg, Deutschland
18.09.2026
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Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1
Projektinformation.................................................................................................................................................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 3
Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen - UHH_2026047_OV.................................. 3
Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen - UHH_2026047_OV........................................................ 16
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (BWB)....................................... 22
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB).............................. 22
Vorbemerkungen.............................................................................................................................. 22
-
Vergabeunterlagen....................................................................................................................... 22
-
Schutz des Wettbewerbs.............................................................................................................. 22
-
Angebote...................................................................................................................................... 22
-
Nebenangebote............................................................................................................................ 23
-
Unteraufträge............................................................................................................................... 24
-
Bietergemeinschaften................................................................................................................... 24
-
Eignung........................................................................................................................................ 24
-
Losentscheid................................................................................................................................ 24
-
Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen............................................................................... 24
-
Verhandlungsvergabe................................................................................................................ 24
Erklärung der Bietergemeinschaft (optional).................................................................................................... 25
Einhaltung des Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022-576............................................................................................ 26
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen (ZVB)...................... 27
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen........................ 27
-
Art und Umfang der Leistungen (zu § 1)...................................................................................... 27
-
Änderungen der Leistung (zu § 2)................................................................................................ 27
-
Ausführungsunterlagen (zu §§ 3, 4)............................................................................................. 27
-
Ausführung der Leistung (zu §§ 4, 10)......................................................................................... 27
-
Pflichtverletzungen (zu § 7).......................................................................................................... 28
-
Kündigung und Rücktritt (zu § 8).................................................................................................. 28
-
Vertragsstrafe (zu § 11)................................................................................................................ 28
-
Güteprüfung (zu § 12).................................................................................................................. 28
-
Abnahme (zu § 13)....................................................................................................................... 28
-
Mängelansprüche und Verjährung (zu § 14).............................................................................. 29
-
Rechnung (zu § 15).................................................................................................................... 29
-
Zahlung (zu § 17)....................................................................................................................... 29
-
Sicherheitsleistung (zu § 18)...................................................................................................... 29
-
Streitigkeiten (zu § 19)............................................................................................................... 29
DSGVO-Information nach HmbVgRL............................................................................................................... 30
1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?................................................................................ 30
2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?......................................................................................................... 30
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3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten vera. 30
4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?..................................................................... 31
5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?....................... 31
6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?.......................................................................................... 32
7 Welche Rechte haben Sie?................................................................................................................... 32
Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 33
Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 35
Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 37
Anlagen.................................................................................................................................................................... 38
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INFORMATIONEN ZUR
AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
| Auftragsnummer | UHH_2026047_OV |
|---|---|
| Maßnahme | |
| Maßnahme Nummer | |
| Auftragsbezeichnung | Anzeigenmanagement |
| Auftragsbeschreibung | Die Universität Hamburg (im Folgenden „UHH“) ist als Exzellenzuniversität mit mehr als 43.000 Studierenden und ca. 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine der forschungsstärksten Universitäten Deutschlands und gleichzeitig eine der größten Ausbildungseinrichtungen Norddeutschlands. Mit ihrem Konzept der „Flagship University“ in der Metropolregion Hamburg pflegt sie innovative und kooperative Verbindungen zu wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnern. Sie produziert für den Standort – aber auch national und international – die zukunftsgerichteten gesellschaftlichen Güter Bildung, Erkenntnis und Austausch von Wissen unter dem Leitziel der Nachhaltigkeit. Die Universität Hamburg führt ein Offenes Verfahren gem. § 15 VgV zur Gewinnung eines Dienstleisters zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf unterschiedlichen Stellenportalen durch. Das Ziel des Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV über einen Zeitraum von maximal vier Jahren. Die UHH sucht eine ausgewiesene Medienagentur für HR/Recruiting/Personalmarketing, mit langjähriger erfolgreicher Etablierung am Markt, die sämtliche mit nationalen und internationalen externen Stellenausschreibungen verbundenen Aufgaben übernimmt. Aufgabe der Medienagentur ist es, die Stellenausschreibungen aufzubereiten und zu veröffentlichen. Hierzu können bspw. etablierte Stellenportale wie StepStone oder Jobware sowie Plattformen wie Academics.de/Zeit.de oder jobs.sciencecareers.org für die Veröffentlichung genutzt werden. Darüber hinaus können auch gleichwertige Plattformen angeboten werden, die die definierten Reichweiten erreichen. Die Portale sind in drei Kategorien eingeteilt, aus denen jeweils mindestens zwei Portale angeboten werden müssen (vgl. Ziff. 15.3). Es wird eine Medienagentur benötigt, die Universität Hamburg dahingehend unterstützt und berät auf geeigneten Plattformen Stellenausschreibungen zu veröffentlichen. Hierzu kann es zukünftigt notwendig sein, dass die Veröffentlichtungsportale wechseln, sodass grundsätzlich auch Veröffentlichungen auf Portalen möglich sein müssen, die nicht im Preis- und Kalkulationsblatt aufgelistet sind (vgl. Ziff. 2 der Unterlage Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen). Das geschätzte jährliche Auftragsvolumen beträgt ca. 5 Printanzeigen in regionalen und (inter-)nationalen Tageszeitungen und Fachzeitschriften sowie ca. 130 Online-Anzeigen in verschiedenen Layouts. Das jährliche Auftragsvolumen beträgt voraussichtlich 150.000 € netto. |
VERFAHREN
| Auftraggeber | Universität Hamburg |
|---|---|
| Weitere Auftraggeber | |
| Auftraggebertyp | Öffentlicher Auftraggeber |
| Liefer-/Ausführungsort | 20146 Hamburg |
| Leistungsart | Dienstleistung |
| Vergabeart | Offenes Verfahren (EU) (VgV) |
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
| Losweise Vergabe | Nein | |
|---|---|---|
| Art der losweisen Vergabe | ||
| Höchstzahl der Lose pro Angebot | ||
| Zuschlagskriterium | Wirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung Gewichtung: 50%: 50% | |
| Klassifizierungen | Code | Bezeichnung |
| 79340000-9 Werbe- und Marketingdienstleistungen Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von 79630000-9 Arbeitnehmern |
ANGEBOTE
| Mehrere Hauptangebote zugelassen | Mehrere Hauptangebote sind zulässig |
|---|---|
| Nebenangebote | Nebenangebote sind nicht zugelassen |
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| Nachlass | Nein |
|---|---|
| Skonto zugelassen | Nein |
| Skonto Zahlungsziel | Tag(e) |
| Verwendung elektronischer Mittel | Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen |
| URL für elektronische Angebote | https://bieterportal.hamburg.de |
| Zulässige Signaturen | Textform nach §126b BGB |
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Dienstleistungsvertrag
TERMINE
ALLGEMEIN
| Vorausgegangene Vorinformation | Nein |
|---|---|
| Besondere Dringlichkeit | Nein |
BEKANNTMACHUNG
| Vorinformation | |
|---|---|
| Bekanntmachung | 08.09.2026 |
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
| Angebotsfrist | 09.10.2026 09:00:00 |
|---|---|
| Frist Bieterfragen | 29.09.2026 09:00 |
| Eröffnungstermin | |
| Bindefrist | 07.12.2026 |
| Versand Vorabinformation | 29.10.2026 |
AUFTRAGSDAUER
| Beginn | |
|---|---|
| Ende | |
| Anmerkungen |
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://bieterportal.hamburg.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen. Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 29.09.2026 09:00 Uhr eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://bieterportal.hamburg.de Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen Anzeigenmanagement
Versionsnummer: 1.0 vom 08.09.2026 Kontaktdaten Vergabestelle:
Universität Hamburg Verfahrensart: Offenes Verfahren nach § 15 VgV Finanz- und Rechnungswesen Einkauf und Dienstreisen Titel: Anzeigenmanagement Strategischer Einkauf Mittelweg 124 Art der Leistung: Dienstleistungsauftrag 20148 Hamburg
strategischereinkauf@uni-hamburg.de Vergabenummer: UHH_2026047_OV
Aktenzeichen: 910.1404-2026/047
AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE UND VERFAHRENSBEDINGUNGEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist beabsichtigt, den o. g. Dienstleistungsauftrag zu vergeben.
Weitere Einzelheiten zu den Inhalten, Bedingungen und zum Ablauf des Verfahrens, sowie den einzureichenden Unterlagen, ergeben sich aus den nachfolgend aufgeführten Dokumenten (zusammenfassend „Vergabeunterlagen“).
(1) Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen (hier vorliegende Unterlage) (2) Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen ▪ Preis- und Kalkulationsblatt (EXCEL-Dateiformat) ▪ Arbeitsproben (zip-Ordner) (3) Vordruck Bietergemeinschaft (optional) (4) Einhaltung des Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022-576 (5) Zusätzliche Bedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen (ZVB) (6) Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (BWB) (7) DSGVO-Information (8) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Sämtliche vorgenannten Dokumente (mit Ausnahme der VOL/B), sowie weitere mit dem Verfahren verbundener Fristen, sind der eVergabe (kostenfreier Zugriff unter https://bieterportal.hamburg.de) zu entnehmen.
(.) gekennzeichnete Unterlagen: Vergabeunterlagen Vertragsbedingungen/ Formulare ◼ gekennzeichnete Unterlagen: Vergabeunterlagen Anlagen
UHH_2026047_OV Seite 1 von 13 3
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen Anzeigenmanagement
INHALTSVERZEICHNIS
VERFAHRENSBEDINGUNGEN ................................................................................................................................................. 3
-
Grundlagen ................................................................................................................................................................. 3
-
Vollständigkeit des Angebots................................................................................................................................. 3
-
Kommunikation und Einreichung des Angebots .............................................................................................. 3
-
Bietergemeinschaften ............................................................................................................................................. 4
-
Nachunternehmereinsatz ...................................................................................................................................... 4
-
Haupt- und Nebenangebote.................................................................................................................................. 4
-
Verfahrenskosten ..................................................................................................................................................... 4
RAHMENDATEN ZUM VERFAHRENSGEGENSTAND ......................................................................................................... 5
-
Überblick zum Leistungsgegenstand ................................................................................................................... 5
-
Vertragslaufzeit ......................................................................................................................................................... 5
-
Leistungsumfang und Erfüllungsort .................................................................................................................... 5
-
Aufteilung in Lose ...................................................................................................................................................... 5
ANGEBOTSWERTUNG ............................................................................................................................................................. 6
-
Einzureichende Unterlagen ................................................................................................................................... 6
-
Zuschlagskriterien und Wertungsablauf ............................................................................................................ 7
-
Wertung Preiskriterium .......................................................................................................................................... 8
-
Wertung Qualität – Konzeptunterlage und Arbeitsproben .......................................................................... 8
UHH_2026047_OV Seite 2 von 13 4
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen Anzeigenmanagement
VERFAHRENSBEDINGUNGEN
- Grundlagen
Das Offene Verfahren wird gemäß den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, 4. Teil (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Es gelten die Bestimmungen der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (BWB), sowie die Regelungen der hier vorliegenden Unterlage.
- Vollständigkeit des Angebots
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter die Vollständigkeit der vorliegenden Vergabeunterlagen nach Erhalt zu prüfen hat. Werden vom Bieter inhaltliche Unstimmigkeiten oder Unklarheiten festgestellt, so sind diese unverzüglich, unter Beachtung der Ziffer 3. dieser Unterlage, gegenüber der Universität Hamburg anzuzeigen. Andernfalls gehen etwaige Nachteile zu seinen Lasten (vgl. Ziffer 1.2 BWB).
Eine Nachforderung von nicht leistungsbezogenen, fehlenden und/ oder unvollständigen Unterlagen liegt alleinig im Ermessen der Universität Hamburg (vgl. § 56 VgV). Eine eindeutige, abschließende Auflistung aller geforderten Angebotsbestandteile ist der vorliegenden Unterlage zu entnehmen (vgl. Angebotswertung).
Fehlende bzw. wissentlich falsche Angaben des Bieters in Erklärungen, Nachweisen und geforderten Unterlagen können den Ausschluss aus diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben.
- Kommunikation und Einreichung des Angebots
Aus vergaberechtlichen Gründen können zu diesem Verfahren ausschließlich Fragen beantwortet werden, die elektronisch via eVergabe gestellt wurden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass mündliche, telefonische oder per eMail gestellte Anfragen nicht bearbeitet werden.
Sämtliche Auskünfte werden zeitnah über die Bieterkommunikation der eVergabe veröffentlicht und damit Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Beantwortung verspäteter Bieterfragen steht im Ermessen der Universität Hamburg.
Weiterhin ist für dieses Verfahren ausschließlich die rechtzeitige, elektronische Einreichung eines Angebots in deutscher Sprache über das Portal der eVergabe nach § 53 VgV zulässig. Eine postalische Einreichung oder Einreichung via E-Mail ist nicht möglich.
Für jegliche Korrespondenz während des Vergabeverfahrens, sowie zur Einreichung des Angebots ist ausschließlich die eVergabe mit initialem Zugang unter https://bieterportal.hamburg.de zu nutzen.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass davon abweichende Kontaktaufnahmen zu Ihnen bereits bekannten oder bekanntwerdenden Beteiligten der Universität Hamburg am Vergabeverfahren, unzulässig sind.
Außerhalb vergaberechtlicher Gründe, welche einen Ausschluss des Bieters vom Wettbewerb zur Folge haben können (vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. a und b GWB), verursacht ein solches Vorgehen für die angesprochenen Personen, welche ebenso an rechtliche Vorgaben gebunden sind, einen vermeidbaren Konflikt. Bitte nehmen Sie im Interesse aller Beteiligten konsequent davon Abstand.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote geändert werden. Das geänderte Angebot ist in derselben Weise einzureichen, wie das ursprüngliche Angebot. Beim Submissionstermin werden die Angebote nicht verlesen, Bieter nicht bekannt gegeben (vgl. § 55 VgV).
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen Anzeigenmanagement
- Bietergemeinschaften
Eine Teilnahme als Bietergemeinschaft ist grundsätzlich zugelassen (vgl. § 43 VgV). Bietergemeinschaften haben zusammen mit ihrem Angebot die von allen Mitgliedern unterschriebenen Erklärungen im Vordruck „Bietergemeinschaft“ abzugeben.
Es ist unzulässig, für die ausgeschriebene Leistung ein eigenes Angebot abzugeben und sich zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder vergleichbar am Wettbewerb zu beteiligen.
- Nachunternehmereinsatz
Der Einsatz von Unterauftragnehmern bedarf grundsätzlich der Zustimmung durch die Auftraggeberin. Mit dem Angebot sind durch den Bieter in einer gesonderten, als solche gekennzeichnete Unterlage bzw. in einem gesonderten Kapitel Angaben darüber zu machen, welche (Teil-) Leistungen voraussichtlich an welchen Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) abgegeben werden sollen.
Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen, sichert der Bieter die Einhaltung der Bestimmungen zur Vergabe von Unteraufträgen nach § 36 VgV zu.
Der Bieter verpflichtet sich weiter: bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Unterauftragnehmer zu beteiligen, soweit dies mit der vertragsmäßigen Ausführung des Auftrages vereinbar ist. die Unterauftragnehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. bei der Weitervergabe von Dienstleistungen mindestens die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B), zum Vertragsbestandteil zu machen. den Unterauftragnehmern die für den Auftragnehmer geltenden Pflichten der §§ 3, 3a, 5, 7 und 10 HmbVgG aufzuerlegen und ihre Beachtung zu kontrollieren. den Unterauftragnehmern keine ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Bieter und der Auftraggeberin vereinbart sind bzw. vereinbart werden sollen. auf Verlangen der Auftraggeberin einen schriftlichen Nachweis zu erbringen, dass die vorgenannten Bedingungen mit den eingesetzten Unterauftragnehmern vereinbart wurden, spätestens jedoch mit Zuschlagserteilung.
- Haupt- und Nebenangebote
Bieter können mehrere Hauptangebote einreichen. Die Einreichung von Nebenangeboten ist für dieses Verfahren nicht zugelassen (vgl. § 35 VgV).
- Verfahrenskosten
Für die Teilnahme an diesem Verfahren wird keine Vergütung/ kein Honorar gezahlt. Auch findet keine Erstattung sonstiger Aufwendungen und Auslagen des Bieters im Rahmen des Vergabeverfahrens statt.
UHH_2026047_OV Seite 4 von 13 6
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen Anzeigenmanagement
RAHMENDATEN ZUM VERFAHRENSGEGENSTAND
- Überblick zum Leistungsgegenstand
Die Universität Hamburg (im Folgenden „UHH“) ist als Exzellenzuniversität mit mehr als 43.000 Studierenden und ca. 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine der forschungsstärksten Universitäten Deutschlands und gleichzeitig eine der größten Ausbildungseinrichtungen Norddeutschlands. Mit ihrem Konzept der „Flagship University“ in der Metropolregion Hamburg pflegt sie innovative und kooperative Verbindungen zu wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnern. Sie produziert für den Standort – aber auch national und international – die zukunftsgerichteten gesellschaftlichen Güter Bildung, Erkenntnis und Austausch von Wissen unter dem Leitziel der Nachhaltigkeit.
Die Universität Hamburg führt ein Offenes Verfahren gem. § 15 VgV zur Gewinnung eines Dienstleisters zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf unterschiedlichen Stellenportalen durch. Das Ziel des Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV über einen Zeitraum von maximal vier Jahren.
Die UHH sucht eine ausgewiesene Medienagentur für HR/Recruiting/Personalmarketing, mit langjähriger erfolgreicher Etablierung am Markt, die sämtliche mit nationalen und internationalen externen Stellenausschreibungen verbundenen Aufgaben übernimmt. Aufgabe der Medienagentur ist es, die Stellenausschreibungen aufzubereiten und zu veröffentlichen. Hierzu können bspw. etablierte Stellenportale wie StepStone oder Jobware sowie Plattformen wie Academics.de/Zeit.de oder jobs.sciencecareers.org für die Veröffentlichung genutzt werden. Darüber hinaus können auch gleichwertige Plattformen angeboten werden, die die definierten Reichweiten erreichen. Die Portale sind in drei Kategorien eingeteilt, aus denen jeweils mindestens zwei Portale angeboten werden müssen (vgl. Ziff. 15.3).
Es wird eine Medienagentur benötigt, die Universität Hamburg dahingehend unterstützt und berät auf geeigneten Plattformen Stellenausschreibungen zu veröffentlichen. Hierzu kann es zukünftig notwendig sein, dass die Veröffentlichungsportale wechseln, sodass grundsätzlich auch Veröffentlichungen auf Portalen möglich sein müssen, die nicht im Preis- und Kalkulationsblatt aufgelistet sind (vgl. Ziff. 2 der Unterlage Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen).
Das geschätzte jährliche Auftragsvolumen beträgt ca. 5 Printanzeigen in regionalen und (inter-)nationalen Tageszeitungen und Fachzeitschriften sowie ca. 130 Online-Anzeigen in verschiedenen Layouts. Das jährliche Auftragsvolumen beträgt voraussichtlich 150.000 € netto.
- Vertragslaufzeit
Mit Erteilung des Zuschlags wird eine Rahmenvereinbarung zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen. Vertragsbeginn ist voraussichtlich Mitte Oktober 2026.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je 12 weitere Monate, insgesamt jedoch darf die Vertragslaufzeit 48 Monate nicht überschreiten.
- Leistungsumfang und Erfüllungsort
Das erwartete, vom Bieter zu erbringende Leistungsspektrum, inkl. zusätzlicher Vertragsbedingungen ergibt sich aus den Unterlagen Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen.
Aus der Rahmenvereinbarung ist keine Verpflichtung für oder ein Anspruch des Bieters an die Auftraggeberin, etwa zur Abnahme einer Mindestmenge oder Generierung eines Mindestumsatzes, ableitbar. Der Erfüllungsort ist Hamburg. 11. Aufteilung in Lose
Es werden keine Lose gebildet.
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen Anzeigenmanagement
ANGEBOTSWERTUNG
- Einzureichende Unterlagen
Zur Feststellung der Eignung und Leistungsfähigkeit des Bieters (vgl. §§ 42-50 VgV), ist dieser aufgefordert mit seinem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
| Geforderte Unterlagen des Bieters zur Hauptwertung | |
|---|---|
| 1. | EXCEL-Dokument: „Preis- und Kalkulationsblatt“ Quelle: Bestandteil der Vergabeunterlagen als Anlage. Füllen Sie das EXCEL-Dokument wie angegeben aus. Beachten Sie die weiterführenden Hinweise lt. Ziffer 14 dieser Unterlage. |
| 2. | Erklärung der Bietergemeinschaft (optional, wenn zutreffend) Quelle: Bestandteil der Vergabeunterlagen. Füllen Sie das Formular vollständig aus. Es ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eigenhändig zu zeichnen und ein Nachweis nach 4. dieser Listung einzureichen. |
| 3. | Konzeptunterlage Quelle: Ohne Vorlage, eigenhändig vom Bieter zu erstellen und hochzuladen. Beachten Sie die weiterführenden Hinweise lt. Ziffer 15.3. |
| 4. | Arbeitsproben Quelle: Ohne Vorlage, eigenhändig vom Bieter zu erstellen und hochzuladen. Beachten Sie die weiterführenden Hinweise lt. Ziff. 15.2. |
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen Anzeigenmanagement 13. Zuschlagskriterien und Wertungsablauf
Mit dem Angebot sind die in vorgenannter Ziffer benannten Unterlagen einzureichen, auf deren Grundlage die Universität Hamburg eine Wertung, in nachfolgend genannten Wertungsstufen, vornimmt:
I. Prüfung der formalen Anforderungen nach § 57 Abs. 1 VgV II. Eignungsprüfung nach § 42 ff. VgV III. Prüfung der Angemessenheit des Preises nach § 60 VgV IV. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nach § 58 VgV i.V.m. § 127 GWB
Liegt nach Maßgabe des § 57 VgV eine der entsprechenden Nachweise, Angaben und Unterlagen, ggf. nach erfolgloser Nachforderung, nicht oder nicht gültig vor, wird das Angebot vom weiteren Wettbewerb ausgeschlossen.
Die Universität Hamburg behält sich gem. § 42 Abs. 3 VgV vor, die Angebotsprüfung vor der Eignungsprüfung durchzuführen.
Die Auswertung der gültig eingegangenen Angebote, erfolgt nach den Kriterien lt. dem Abschnitt Zuschlagskriterien und Wertungsablauf. Das eingereichte Angebot mit der ermittelten, höchsten Punktzahl, soll als das wirtschaftlichste Angebot nach § 58 VgV bezuschlagt werden.
Bei Punktgleichheit nach Gesamtwertung entscheidet über den Zuschlag die erreichte Punktzahl nach Teilergebnissen Preis, anschließend nach Teilergebnis der Konzeptunterlage, anschließend nach Teilergebnis Arbeitsproben, anschließend das Los (vgl. Ziff. 8 der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen – BWB).
Die Bewertung erfolgt anhand nachfolgender Matrix und der dort genannten Unterkriterien, ggf. im vergleichenden Verhältnis zu allen gültig eingegangenen, wertbaren Angeboten. Es werden keine anderweitigen Angaben oder Einlassungen der Konzeptunterlage zur Wertung berücksichtigt.
Als Kriterien in der Wertungsstufe III. bis IV. werden herangezogen:
| Zuschlagskriterium | Max. erreichbare Punktzahl | entspricht Gewichtung |
|---|---|---|
| Preiskriterium bestehend aus: ▪ Kalkulatorische Gesamtkosten | 100,00 | 50,00 % |
| Qualitätskriterium bestehend aus Arbeitsproben: ▪ Korrekturabzug (Beratung Text/Änderungsvorschläge (max. 6 Punkte)) ▪ Kostenvoranschlag (max. 3 Punkte) ▪ Begründete Empfehlung der Medien (max. 8 Punkte) ▪ Sinnvolle Kurzversion Print (max. 3 Punkte) ▪ Aufmachung der Anzeigen (max. 4 Punkte) ▪ Corporate Design (max. 6 Punkte) | 30,00 | 15,00 % |
| Qualitätskriterium bestehend aus Konzeptunterlage: ▪ Unternehmensvorstellung (ohne Wertung) ▪ Ansprechperson im Unternehmen (max. 16 Punkte) ▪ Geplante, inhaltliche (fachliche, methodische, technische, organisatorische etc.) Heran-/ Vorgehensweise (max. 24 Punkte) ▪ Beratungskonzept (max. 30 Punkte) | 70,00 | 35,00 % |
| Gesamtpunktzahl | 200 Punkte | 100,00% |
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen Anzeigenmanagement
- Wertung Preiskriterium
Es ist das den Vergabeunterlagen zu entnehmende EXCEL-Dokument Preis- und Kalkulationsblatt zu verwenden. Der Gesamtpreis ist ebenfalls im vorgesehenen Feld der eVergabe anzugeben. Die für dieses Zuschlagskriterium zur Verfügung stehenden Punkte werden nach folgendem Punkteschlüssel verteilt:
▪ Der niedrigste Gesamtwertungspreis (P ) erhält 100 Punkte min ▪ Eine Punktzahl von 0 Punkten entspricht einem (hypothetischen) Angebot, dass 100 % über dem niedrigsten Gesamtwertungspreis liegt (2 x P = 2P ), sog. „Nulllinie“. min min ▪ Rechnerisch mögliche negative Punktzahlen werden nicht vergeben, stattdessen werden diese Angebote mit 0 Punkten bewertet. ▪ Die Preise von Angeboten (P ) zwischen dem niedrigsten Gesamtwertungspreis (P ) und dem Angebot min Angebot 100 % oberhalb des niedrigsten Gesamtwertungspreises (2P bzw. „Nulllinie“) werden linear min interpoliert. ▪ Es gilt somit jeweils die folgende Formel:
Punktzahl des Angebots = 100 x (2P – P ) / P min Angebot min
Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
Im Ergebnis lt. vorgenannter Formel ergibt sich die erreichte Gesamtpunktzahl des Angebots im Wertungskriterium Preis (max. 100,00 Punkte).
Im Preis- und Kalkulationsblatt sind mind. 2 Portale je Kategorie gem. Ziff. 15.3 D) Auswahl der Veröffentlichungsportale zu bepreisen.
- Wertung Qualität – Konzeptunterlage und Arbeitsproben
Dem Angebot ist durch den Bieter eine in Form und Umfang nicht festgelegte, erläuternde Konzeptunterlage gem. Ziff. 15.3 sowie Arbeitsproben gem. Ziff. 15.2 beizufügen, die sich direkt auf die Inhalte der Unterlage Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen bezieht und damit an den Bedürfnissen der Universität Hamburg orientiert.
Die Bewertung erfolgt anhand nachfolgender Matrix und der dort genannten Unterkriterien, gegebenenfalls im vergleichenden Verhältnis zu allen gültigen eingereichten Angeboten. Es werden keine anderweitigen Angaben oder Einlassungen der Konzeptunterlage zur Wertung berücksichtigt.
„Unzureichende Einlassungen“, „Nichtnennungen“ oder „nicht erfüllte Anforderungen“ des Bieters zu wertungsrelevanten Unterkriterien werden jeweils mit null Punkten gewertet, sofern dies nicht explizit anders ausgewiesen ist.
In Aufsummierung der pro Unterkriterium zur Konzeptunterlage erreichten Punktzahl, ergibt sich die „Gesamtpunktzahl Konzeptunterlage“ (max. 70,00 Punkte). Für die Arbeitsproben ergibt sich die „Gesamtpunktzahl Arbeitsproben“ (max. 30,00 Punkte).
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen zum Offenen Verfahren Anzeigenmanagement
| Nr. | Wertungskriterium | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 15.1 | Es liegt eine Unternehmensvorstellung/ Vorstellung der Bietergemeinschaft vor, die mindestens folgende Angaben enthält: ▪ Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Standorte/ Zweigstellen/ Büros ▪ Anzahl Beschäftigter des Bieters per 01.09.2026 in geeigneter Kurzdarstellung ▪ Schwerpunkte der unternehmerischen Tätigkeit, sowie ▪ weitere, allgemeine Unternehmensangaben im Ermessen des Bieters, bspw. Netzwerke, Mitgliedschaften, besondere Verbindungen zur Wissenschaft Dieser Teil der zu bewertenden Konzeptunterlage erfolgt ohne Vorlage, ist eigenhändig vom Bieter zu erstellen und als Teil des Angebotes hochzuladen. Es erfolgt keine Punkte- Wertung. | ||||
| 15.2 | Arbeitsproben (max. 30,00 Punkte) Anhand einer Arbeitsprobe über die Erstellung einer Anzeige möchte die Universität Hamburg die Leistung des Bieters in Bezug auf das Lektorat und seinen Beratungsansatz hinsichtlich der zu nutzenden Kanäle mit Argumentation und der voraussichtlich anfallenden Kosten prüfen. Die Anlagen Arbeitsproben 1 und 2 stellen Beispiele einer Langversion von zwei Stellenausschreibungen dar. Die Anzeigen sollen als Korrekturabzug erstellt werden. Gleichzeitig soll eine begründete Empfehlung abgegeben werden, in welchen Medien veröffentlicht werden sollte. Es ist hierbei die jeweilige Zielgruppe zu beachten. Die Texte sollen nur gestaltet und lektoriert werden. Eine Neutextung ist nicht erforderlich. Es kann eine beliebige Schriftart verwendet werden, die sich idealerweise an der hauseigenen „The Sans UHH“-Schriftart orientiert. Zusätzlich soll eine Schaltung der Anzeige „Arbeitsprobe 1“ im Hamburger Abendblatt als Kurz-Printversion simuliert werden. Die formalen Hinweise wie Migration, Schwerbehinderungs- und Gleichstellungspassus sowie die Ansprechpersonen sollten nicht mit aufgeführt werden. Stattdessen soll ein Link auf die Langversionen der Stellenausschreibungen auf das Stellenportal der Universität Hamburg mit aufgeführt werden. Die Arbeitsproben sind in einem zip-Ordner den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Bewertung der Arbeitsproben erfolgt wie folgt: ▪ Lektorat und Qualität des Korrekturabzugs (max. 6 Punkte) ▪ Kostenvoranschlag (max. 3 Punkte) ▪ Medienempfehlung und Begründung (max. 8 Punkte) ▪ Kurzversion Print sinnvoll erarbeitet (max. 3 Punkte) ▪ Ansprechende Aufmachung der Anzeigen (max. 4 Punkte) ▪ Corporate Design (siehe Ziff. 2 Unterlage Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen) (max. 6 Punkte) |
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen zum Offenen Verfahren Anzeigenmanagement
| Nr. | Wertungskriterium |
|---|---|
| Konzeptunterlage (max. 70,00 Punkte) Dem Angebot ist durch den Bieter eine in Form und Umfang nicht festgelegte, erläuternde Konzeptunterlage beizufügen. Form und Umfang der Konzeptunterlage sind nicht vorgegeben, sofern die nachfolgend genannten Anforderungen vollständig und nachvollziehbar dargestellt werden. A) Ansprechperson und Stellvertretung (max. 16 Punkte) Den Ausführungen des Bieters sind für die Zusammenarbeit mit der UHH die konkret vorgesehene Ansprechperson und deren Stellvertretung mit folgenden Angaben zu entnehmen: ▪ Name; ▪ Kontaktdaten; ▪ Angabe der einschlägigen Erfahrungen und Qualifikationen ▪ nachgewiesene Beratungskompetenz und Kenntnisse der Zielgruppen ▪ Sprechzeiten bzw. Erreichbarkeit Für die einschlägige Erfahrung und Qualifikation der vorgesehenen Ansprechperson werden folgende Punkte vergeben (die Stellvertretung sollte über die gleichen Erfahrungen verfügen): ▪ 12 Punkte: mindestens fünf Jahre einschlägige Erfahrung in der Beratung und Betreuung von Kunden in den Bereichen Personalmarketing, Recruiting, Stellenanzeigen und/oder Mediaplanung sowie nachweisbare Erfahrung mit vergleichbaren Auftraggebern bzw. Aufgabenstellungen, insbesondere im Bereich der Volluniversitäten, im öffentlichen Dienst oder bei vergleichbaren Organisationen. ▪ 8 Punkte: mindestens drei Jahre einschlägige Erfahrung in den genannten Bereichen und nachweisbare Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen. ▪ 4 Punkte: mindestens ein Jahr einschlägige Erfahrung in den genannten Bereichen. ▪ 0 Punkte: keine oder keine ausreichende einschlägige Erfahrung. Für die Beratungskompetenz und Kenntnisse der relevanten Zielgruppen werden maximal 3 Punkte vergeben: ▪ 3 Punkte: Die erforderlichen Kenntnisse und die Beratungskompetenz werden anhand konkreter Erfahrungen überzeugend nachgewiesen. ▪ 1 Punkt: Die erforderlichen Kenntnisse und die Beratungskompetenz werden teilweise nachgewiesen. ▪ 0 Punkte: Die erforderlichen Kenntnisse und die Beratungskompetenz werden nicht oder nicht ausreichend nachgewiesen. Für die Erreichbarkeit werden maximal 1 Punkt vergeben: ▪ 1 Punkt: Erreichbarkeit mindestens montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr, ▪ 0 Punkte: geringere Erreichbarkeit. | |
| 15.3 |
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen zum Offenen Verfahren Anzeigenmanagement
Es wird Wert daraufgelegt, dass es eine feste Ansprechperson mit einer Vertretung gibt. Die Ansprechpersonen sollen ein umfassendes Fachwissen und eine hohe Beratungskompetenz auch für schwierige Stellen (z. B. IT) mitbringen. Kenntnisse um die regionalen Besonderheiten sind genauso wichtig wie die Kenntnisse über die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes. Zugleich wird kreatives Denken und die Offenheit für neue Medien bzw. Veröffentlichungswege eine hohe Bedeutung zugeschrieben.
B) Vorgehensweise und Service (max. 24 Punkte)
Die geplante, inhaltliche (fachliche, methodische, technische, organisatorische etc.) Heran-/ Vorgehensweise zur Erbringung eines qualitativ hochwertigen Services ist schlüssig und nachvollziehbar dargestellt.
Es sind sämtliche Aspekte des Leistungsverzeichnisses und seiner Anlagen aufgegriffen und lückenlos erläutert.
a) Ablauf der Zusammenarbeit (max. 7 Punkte) Der Ablauf der Zusammenarbeit von der Übermittlung einer Stellenausschreibung bis zu deren Veröffentlichung sowie die jeweiligen Zuständigkeiten und Abstimmungs- und Freigabeprozesse sind nachvollziehbar dargestellt. ▪ 7 Punkte: überzeugt in besonderer Weise ▪ 5 Punkte: überzeugt ▪ 3 Punkte: teilweise überzeugend ▪ 0 Punkte: wenig oder nicht überzeugend
b) Lektorat und Qualitätssicherung (max. 6 Punkte) Der Bieter stellt nachvollziehbar dar, wie die Qualität der Stellenausschreibungen durch das Lektorat und die Qualitätssicherung gewährleistet wird. ▪ 6 Punkte: mindestens vierstufiges Lektorat ▪ 3 Punkte: dreistufiges Lektorat ▪ 0 Punkte: zweistufiges Lektorat (Mindestanforderung)
c) Digitale Anzeigenfreigabe (max. 4 Punkte) Der Prozess der Anzeigenfreigabe ist digital bzw. elektronisch organisiert. ▪ 4 Punkte: vollständig digital organisiert und für die Auftraggeberseite nachvollziehbar ▪ 2 Punkte: teilweise digital organisiert ▪ 0 Punkte: nicht digital organisiert
d) Reaktionszeiten und Flexibilität (max. 3 Punkte) Bewertet werden die Reaktionszeiten und die Flexibilität insbesondere bei der Angebotserstellung und -vorlage sowie beim Umgang mit kurzfristigen Schaltungen oder Änderungen. ▪ 3 Punkte: Reaktion grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden ▪ 0 Punkte: Reaktion grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden (Mindestkriterium)
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen zum Offenen Verfahren Anzeigenmanagement
e) Reporting (max. 4 Punkte) Der Bieter stellt ein regelmäßiges Reporting über die wesentlichen Performancefaktoren der durchgeführten Aktivitäten zur Verfügung (siehe Ziff. 2 des Leistungsverzeichnisses). ▪ 4 Punkte: erfüllt die Erwartungen in besonderem Maße ▪ 2 Punkte: erfüllt die Erwartungen ▪ 1 Punkt: erfüllt die Erwartungen teilweise ▪ 0 Punkte: erfüllt die Erwartungen nicht bzw. nur in geringem Umfang
Die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist aus den Ausführungen ableitbar und lässt eine einwandfreie Auftragserfüllung erwarten.
C) Beratungskonzept (max. 30 Punkte)
Die geplante, inhaltliche (fachliche, methodische, technische, organisatorische etc.) Heran-/ Vorgehensweise zur Erbringung einer qualitativ hochwertigen Beratung nachvollziehbar darstellen.
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien:
a) Strategische Medienberatung (max. 10 Punkte) Die strategische Medienberatung einschließlich der Auswahl geeigneter Veröffentlichungswege für unterschiedliche Zielgruppen wird nachvollziehbar dargestellt.
▪ 10 Punkte: überzeugt in besonderer Weise ▪ 8 Punkte: überzeugt ▪ 4 Punkte: teilweise überzeugend ▪ 0 Punkte: wenig oder nicht überzeugend
b) Proaktiver Beratungsansatz (max. 8 Punkte) Der Bieter stellt nachvollziehbar dar, wie er über die reine Umsetzung konkreter Schaltungsaufträge hinaus proaktiv berät und Optimierungs- bzw. alternative Veröffentlichungsvorschläge unterbreitet.
▪ 8 Punkte: überzeugt in besonderer Weise ▪ 5 Punkte: überzeugt ▪ 2 Punkte: teilweise überzeugend ▪ 0 Punkte: wenig oder nicht überzeugend
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen zum Offenen Verfahren Anzeigenmanagement
c) Beratung bei schwierigen Stellenbesetzungen (max. 6 Punkte) Der Bieter stellt nachvollziehbar dar, wie er bei besonders schwer zu besetzenden oder spezialisierten Stellen, z. B. im IT-, Wissenschafts- oder internationalen Bereich, berät und geeignete Veröffentlichungsstrategien entwickelt.
▪ 6 Punkte: überzeugt in besonderer Weise ▪ 4 Punkte: überzeugt ▪ 2 Punkte: teilweise überzeugend ▪ 0 Punkte: wenig oder nicht überzeugend
d) Innovation und Weiterentwicklung (max. 6 Punkte) Der Bieter stellt nachvollziehbar dar, wie er proaktiv Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Veröffentlichungsstrategie sowie für den Einsatz neuer Medien und Veröffentlichungswege entwickelt und einbringt.
▪ 6 Punkte: überzeugt in besonderer Weise ▪ 4 Punkte: überzeugt ▪ 2 Punkte: teilweise überzeugend ▪ 0 Punkte: wenig oder nicht überzeugend
D) Auswahl der Veröffentlichungsportale (Mindestanforderungen, keine Punkte-Wertung)
a) Übergreifende Reichweiten
Die Portale, auf denen die Stellenausschreibungen veröffentlicht werden sollen, müssen je nach ihrer Kategorie über folgende übergreifende Reichweiten verfügen:
Reichweiten-Kategorien: ▪ Nationale Generalisten: bspw. StepStone oder gleichwertig (gleichwertig entspricht mind. ≥2.500.000 Visits / Monat) ▪ Wissenschaft und Hochschulen (DACH): bspw. academics.de, ZEIT ONLINE Stellenmarkt oder gleichwertig (gleichwertig entspricht mind. 250.000 Visits / Monat) ▪ Internationale Wissenschaft (global): bspw. Nature Careers, Science Careers oder gleichwertig (gleichwertig entspricht mind. 200.000 Visits / Monat)
Die geforderten Mindestreichweiten beziehen sich auf die durchschnittlichen monatlichen Visits (zusammenhängende Nutzersitzungen / Besuche) der jeweiligen Plattform im 12- Monats-Mittel vor Angebotsabgabe.
Vergleichbare Portale, die nicht über diese Reichweiten-Größen verfügen, können nicht Teil der Rahmenvereinbarung werden. Der Bieter muss in der Lage sein, die Veröffentlichungen auf mind. je zwei Portalen der oben genannten Kategorien der übergreifenden Reichweiten vorzunehmen. Darüber hinaus muss der Bieter in der Lage sein, Veröffentlichungen auch im Rahmen der unter Ziff. 2 der Unterlage Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen genannten fundierten Medienberatung auf weiteren Plattformen zukünftig zu veröffentlichen. Sofern diese Mindestanforderung nicht erfüllt werden kann, erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
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Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen Anzeigenmanagement
Versionsnummer: 1.0 vom 08.09.2026 Kontaktdaten Vergabestelle:
Verfahrensart: Offenes Verfahren nach § 15 VgV Universität Hamburg Finanz- und Rechnungswesen Einkauf und Dienstreisen Titel: Anzeigenmanagement Strategischer Einkauf Mittelweg 124 Art der Leistung: Dienstleistungsauftrag 20148 Hamburg
strategischereinkauf@uni-hamburg.de Vergabenummer: UHH_2026047_OV
Aktenzeichen: 910.1404-2026/047
LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
LEISTUNGSBESCHREIBUNG ................................................................................................................................. 2
-
Leistungsumfang ..................................................................................................................................... 2
-
Leistungsbeschreibung .......................................................................................................................... 2
VERTRAGSBEDINGUNGEN .................................................................................................................................. 5
-
Vertragsgrundlagen ................................................................................................................................ 5
-
Vertragslaufzeit ....................................................................................................................................... 5
-
Abruf der Dienstleistungen .................................................................................................................. 5
-
Kündigung des Vertrages ...................................................................................................................... 5
-
Preisgestaltung und -bindung ............................................................................................................. 6
-
Zahlungsbedingungen ........................................................................................................................... 6
-
Nachunternehmereinsatz ..................................................................................................................... 6
-
Salvatorische Klausel .............................................................................................................................. 6
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Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen Anzeigenmanagement
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
- Leistungsumfang
Die Universität Hamburg (im Folgenden „UHH“) ist als Exzellenzuniversität mit mehr als 43.000 Studierenden und ca. 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine der forschungsstärksten Universitäten Deutschlands und gleichzeitig eine der größten Ausbildungseinrichtungen Norddeutschlands. Mit ihrem Konzept der „Flagship University“ in der Metropolregion Hamburg pflegt sie innovative und kooperative Verbindungen zu wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnern. Sie produziert für den Standort – aber auch national und international – die zukunftsgerichteten gesellschaftlichen Güter Bildung, Erkenntnis und Austausch von Wissen unter dem Leitziel der Nachhaltigkeit.
Die Universität Hamburg führt ein Offenes Verfahren gem. § 15 VgV zur Gewinnung eines Dienstleisters zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf unterschiedlichen Stellenportalen durch. Das Ziel des Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV über einen Zeitraum von maximal vier Jahren.
Die UHH sucht eine ausgewiesene Medienagentur für HR/Recruiting/Personalmarketing, mit langjähriger erfolgreicher Etablierung am Markt, die sämtliche mit nationalen und internationalen externen Stellenausschreibungen verbundenen Aufgaben übernimmt. Aufgabe der Medienagentur ist es, die Stellenausschreibungen aufzubereiten und zu veröffentlichen. Hierzu können bspw. etablierte Stellenportale wie StepStone oder Jobware sowie Plattformen wie Academics.de/Zeit.de oder jobs.sciencecareers.org für die Veröffentlichung genutzt werden. Darüber hinaus können auch gleichwertige Plattformen angeboten werden, die die definierten Reichweiten erreichen. Die Portale sind in drei Kategorien eingeteilt, aus denen jeweils mindestens zwei Portale angeboten werden müssen (vgl. Ziff. 15.3).
Es wird eine Medienagentur benötigt, die Universität Hamburg dahingehend unterstützt und berät auf geeigneten Plattformen Stellenausschreibungen zu veröffentlichen. Hierzu kann es zukünftig notwendig sein, dass die Veröffentlichungsportale wechseln, sodass grundsätzlich auch Veröffentlichungen auf Portalen möglich sein müssen, die nicht im Preis- und Kalkulationsblatt aufgelistet sind (vgl. Ziff. 2 der Unterlage Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen).
Das geschätzte jährliche Auftragsvolumen beträgt ca. 5 Printanzeigen in regionalen und (inter-)nationalen Tageszeitungen und Fachzeitschriften sowie ca. 130 Online-Anzeigen in verschiedenen Layouts. Das jährliche Auftragsvolumen beträgt voraussichtlich 150.000 € netto.
Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 12 Monaten und der Option auf dreimalige Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate abgeschlossen. Die Rahmenvereinbarung hat damit eine Maximallaufzeit von 48 Monaten. Der Beginn ist für Mitte Oktober 2026 vorgesehen.
- Leistungsbeschreibung
Fundierte Mediaberatung
▪ ggfs. Unterbreitung alternativer Vorschläge für die Wahl zielgruppenspezifischer, performanter, dennoch wirtschaftlicher Medien ▪ proaktive Information über Anzeigenschlüsse, Sonderthemen, Aktionen und Termine Beratung zu Stellentiteln und Anzeigentexten, ggfs. inhaltliche Redaktion zur Gewährleistung einer bestmöglichen Auffindbarkeit und Zielgruppensprache ▪ ein Wechsel zwischen den Plattformen wird daher zukünftig erwartet und ist wünschenswert.
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Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen Anzeigenmanagement
Stellenanzeigenaufbereitung
▪ grafische Aufbereitung der Stellenanzeigen gemäß den jeweiligen CI-Vorgaben (z. B. Online Anzeigen: responsive HTML-Programmierung, Printanzeigen: hochauflösende pdf-File, generiert aus InDesign); Printanzeigen sind grundsätzlich in 4c (Vierfarbdruck) zu erstellen; abweichende Farbgestaltungen können im Einzelfall vereinbart werden. ▪ Anpassung der Anzeigen entsprechend der Layout-Vorlagen (siehe Anhang „Musteranzeigen“) ▪ Beratung hinsichtlich geeigneter (hidden) Keywords bei Online Anzeigen ▪ inhaltliche Redaktion der Anzeigen (auf Wunsch) ▪ mindestens zweifaches, AGG-sicheres Lektorat ▪ Abstimmung des Angebotes durch Korrekturabzug und Kostenvoranschlag mit der UHH ▪ Beauftragung, Druckvorlagenversand, ggfs. Reklamationsmanagement
Mediaschaltung
▪ Schaltung/Veröffentlichung der Anzeige nach vorheriger Freigabe durch die UHH ▪ Übernahme der kompletten administrativen Abwicklung wie z. B. Kontrolle des Erscheinens, Weiterleitung der Belege an die UHH, Lieferung von Klickzahlen bei Online-Anzeigen sowie proaktive Beratung bei „low performern“ hinsichtlich möglicher weiterer Kanäle, Reklamationsbearbeitung, Rechnungserstellung. ▪ Die im Preis- und Kalkulationsblatt aufgeführten Plattformen (bspw. StepStone, Jobware usw.) wurden für die vergangene Rahmenvereinbarung nach Klickzahlen und Zielgruppenpassgenauigkeit ausgewählt und zur Veröffentlichung genutzt. Ein Wechsel zwischen den Plattformen ist in Zukunft möglich.
Reporting
Der Auftragnehmer stellt der UHH (online) eine monatliche Übersicht über die wichtigsten Performance- Faktoren der Recruiting-Aktivitäten zur Verfügung.
Hierzu gehören insbesondere:
▪ Stellentitel der ausgeschriebenen Position mit Zuordnung zum ausschreibenden Bereich ▪ UHH-Kennziffer mit Auftraggeberin ▪ Datum der Stellenanzeige, Laufzeit bei Online Schaltungen ▪ Print- bzw. Online-Medium/Medien ▪ Netto-Anzeigenpreis ▪ Performance Faktoren (Klickzahlen etc.)
Ansprechperson beim Auftragnehmer
Der Auftragnehmer hat der Universität Hamburg eine zentrale Ansprechperson und eine Stellvertretung zu benennen, die die Aufträge der Universität annehmen, weiterleiten und sicherstellen, dass die Umsetzung der Aufträge gemäß der Leistungsbeschreibung sowie den Standards und Vorgaben der Universität erfolgt. Es wird Wert daraufgelegt, dass es eine feste Ansprechperson mit einer Vertretung gibt. Eine Beratung über ein Call Center kommt für die Universität Hamburg nicht in Frage. Die Ansprechperson soll ein umfassendes Fachwissen und eine hohe Beratungskompetenz auch für schwierige Stellen (z. B. IT-Fachkräfte) mitbringen. Kenntnisse um die regionalen Besonderheiten sind genauso wichtig wie die Kenntnisse über die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes. Zugleich wird kreatives Denken und die Offenheit für neue Medien bzw. Veröffentlichungswege eine hohe Bedeutung zugeschrieben.
Servicezeiten
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass er arbeitstäglich idealerweise von 09 Uhr bis 17 Uhr erreichbar ist und für Aufträge der Universität Hamburg innerhalb von 24 Stunden (maximal jedoch 48 Stunden) ab Anfrage ein maßgeschneidertes Angebot unterbreitet.
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Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen Anzeigenmanagement
Corporate Design
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das Corporate Design der Universität Hamburg entsprechend der Vorgaben eingehalten wird. Nähere Informationen können Sie folgender Seite entnehmen:
https://www.fid.uni-hamburg.de/corporate-manual.pdf
Beratungskonzept
Es ist in der Konzeptunterlage nachvollziehbar darzulegen, wie die Anforderungen der Universität an eine qualitativ hochwertige Beratung sichergestellt werden. Dabei ist auf die nachfolgend aufgeführten Punkte einzugehen: ▪ Ein mindestens zweifaches, AGG-sicheres Lektorat muss angeboten werden. Favorisiert wird ein drei- oder vierfaches, AGG-sicheres Lektorat. ▪ elektronische Anzeigenfreigabe: Die Freigabe darf in keinem Fall per Fax erfolgen, sondern allein per E- Mail, elektronischen Programmen oder Onlineportalen. ▪ Proaktive Beratung bei der Angebotserstellung: Die Universität Hamburg erwartet eine zielgruppenspezifische Beratung hinsichtlich der von uns gewünschten bzw. angefragten Medien. Eigeninitiativ sollte eine Prüfung der „Sinnhaftigkeit“ stattfinden und gegebenenfalls Gegenvorschläge mit kurzer Erläuterung zur abweichenden/ergänzenden Stellenbörse unterbreitet werden. Beachten Sie hierzu auch die Aufführungen unter Punkt „Leistungsgegenstand: Fundierte Mediaberatung“. ▪ monatliche Übersicht über die von der Universität Hamburg hauptsächlich genutzten Stellenbörsen („Hauptstellenbörse“): Diese Übersicht soll Informationen über das Schaltverhalten der Universität liefern und eine statistische Auswertung der genutzten Jobmärkte, Laufzeiten und Klickzahlen enthalten, elektronisch übermittelt und individuell nach den Bedarfen der Universität Hamburg zusammengestellt werden können.
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Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen Anzeigenmanagement
VERTRAGSBEDINGUNGEN
- Vertragsgrundlagen
Die folgenden Vertragsbestandteile kommen, insbesondere für den Fall, dass sich Widersprüche ergeben, in hier genannter Reihenfolge in jeweils gültiger Fassung zur Anwendung:
▪ landesrechtliche Bestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg ▪ vorliegende Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen ▪ Bestimmungen der dem Vergabeverfahren zu Grunde liegenden Vergabeunterlagen inkl. etwaiger Bieterkommunikation ▪ Zusätzliche Bedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen (ZVB) ▪ Allgemeine Bedingungen zur Ausführung von Lieferungen und Leistungen (VOL/B) ▪ Finales Angebot des Auftragnehmers, inkl. Anlagen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (AGB) kommen nicht zur Anwendung.
- Vertragslaufzeit
Mit Erteilung des Zuschlags wird eine Rahmenvereinbarung zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen. Vertragsbeginn ist voraussichtlich Mitte Oktober 2026.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je 12 weitere Monate, insgesamt jedoch darf die Vertragslaufzeit 48 Monate nicht überschreiten.
- Abruf der Dienstleistungen
Der Abruf von Dienstleistungen der Rahmenvereinbarung erfolgt gem. § 21 Abs. 3 VgV in Form von Einzelaufträgen elektronisch via Auftragsschein der Auftraggeberin. Die Rahmenvereinbarung bleibt in jedem Falle mind. so lange gültig, wie auf ihrer Basis erteilte Einzelaufträge gem. § 21 Abs. 3 VgV, abgewickelt werden. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegenüber der Auftraggeberin zur Generierung eines Mindestumsatzes oder zur Abnahme einer Mindestmenge.
Bei den in den Vergabeunterlagen angegebenen Portalen handelt es sich Beispiele. Es kann daher – insbesondere auch im Rahmen einer fundierten Medienberatung – dazukommen, dass weitere Portale Teil der Rahmenvereinbarung werden und aktuell verwendete Portale zukünftig nicht mehr benötigt werden.
- Kündigung des Vertrages
Die Auftraggeberin kann den jeweiligen Vertrag fristlos kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn der Auftragnehmer:
▪ den Mitarbeitern seines Betriebes, die ihnen tariflich oder gesetzlich zustehenden Leistungen ganz oder teilweise vorenthält, oder wenn er in sonstige Weise gegen tarifliche Bestimmungen oder Vorschriften verstößt, ▪ die übernommene Leistung nicht zu dem von der Auftraggeberin benannten Zeitpunkt beginnt oder nicht in der vereinbarten Zeit, Art und Weise ausführt und trotz schriftlicher Mahnung nicht Abhilfe schafft, ▪ schuldhaft gegen seine sich aus den Vertragsgrundlagen resultierenden Verpflichtungen verstößt, ▪ oder wenn sonstige schwerwiegende Gründe vorliegen.
Die Kündigung bedarf der Textform.
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Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen Anzeigenmanagement
- Preisgestaltung und -bindung
Die angebotenen Preise sind Festpreise, nach denen der Auftragnehmer vergütet wird. Die Preise enthalten alle zu erwartenden Kosten der zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers. Außerordentliche Kosten werden nur nach vorheriger Genehmigung durch die Auftraggeberin übernommen.
Auftragnehmer und Auftraggeberin haben Einvernehmen darüber herzustellen, dass bei einem Wechsel / Hinzunahme von Veröffentlichungsplattformen geänderte preisliche Konditionen vereinbart werden müssen. Ohne Zustimmung der Auftraggeberin darf der Auftragnehmer keine eigenverantwortliche Veröffentlichung auf nicht freigegeben Portalen vornehmen.
- Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages durch die Universität Hamburg erfolgt gemäß der ZVB nach Erfüllung der vertragsgemäßen Leistung und Eingang der nachprüfbaren, ordnungsgemäßen Rechnung fristgerecht, spätestens jedoch 30 Tage netto nach Rechnungserhalt.
- Nachunternehmereinsatz
Der Einsatz von Unterauftragnehmern bedarf grundsätzlich der Zustimmung durch die Auftraggeberin. Mit dem Angebot sind durch den Bieter in einer gesonderten, als solche gekennzeichnete Unterlage bzw. in einem gesonderten Kapitel Angaben darüber zu machen, welche (Teil-) Leistungen voraussichtlich an welchen Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) abgegeben werden sollen.
Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen, sichert der Bieter die Einhaltung der Bestimmungen zur Vergabe von Unteraufträgen nach § 36 VgV zu.
Der Bieter verpflichtet sich weiter: bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Unterauftragnehmer zu beteiligen, soweit dies mit der vertragsmäßigen Ausführung des Auftrages vereinbar ist. die Unterauftragnehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. bei der Weitervergabe von Dienstleistungen mindestens die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B), zum Vertragsbestandteil zu machen. den Unterauftragnehmern die für den Auftragnehmer geltenden Pflichten der §§ 3, 3a, 5, 7 und 10 HmbVgG aufzuerlegen und ihre Beachtung zu kontrollieren. den Unterauftragnehmern keine ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Bieter und der Auftraggeberin vereinbart sind bzw. vereinbart werden sollen. auf Verlangen der Auftraggeberin einen schriftlichen Nachweis zu erbringen, dass die vorgenannten Bedingungen mit den eingesetzten Unterauftragnehmern vereinbart wurden, spätestens jedoch mit Zuschlagserteilung.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des restlichen Vertrages.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB) Stand: 01.01.2025
Vorbemerkungen Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, erfolgt das Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen (GWB) vom 17.02.2016 (BGBl. I S. 203) sowie nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vom 12.04.2016 (BGBl. I, S. 624) in aktueller Fassung.
Unterschreitet der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, richtet sich das Vergabeverfahren nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellen- werte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) vom 02.02.2017 (BAnz AT 07.02.2017 B1) in aktueller Fassung.
Unterschreitet der geschätzte Auftragswert 100.000 Euro, richtet sich das Vergabeverfahren nach der UVgO in aktueller Fassung sowie den hierzu erlassenen Erleichterungen in Ziffer I.5 der Hamburgischen Vergaberichtlinie (HmbVgRL).
In jedem Fall hat ein Teilnehmer (Bewerber oder Bieter) die landesrechtlichen Vorgaben im Hamburgischen Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13.02.2006 (HmbGVBl. S. 57) in aktueller Fassung zu beachten.
Diese Bewerbungsbedingungen gelten für die Abgabe von Angeboten über Liefer- und Dienstleistungen, soweit die vorgenannten Regelungsregime keine abweichende Regelung treffen. Sie gelten für die Abgabe von Teilnah- meanträgen entsprechend.
- Vergabeunterlagen
1.1 Die Vergabeunterlagen dienen der Erstellung eines Angebotes für die öffentliche Auftraggeberin. Ihre Ver- wendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. Soweit die Vergabeunterlagen nicht frei im Internet verfügbar sind, ist ihr Inhalt vertraulich zu behandeln. Der Teilnehmer hat über die ihm während des Vergabeverfahrens bekanntgewordenen dienstlichen Angelegenheiten stets – auch nach Be- endigung der Angebotsphase – Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu seine mit der Angebotser- stellung befassten Mitarbeiter sowie etwaige Unterauftragnehmer und Lieferanten zu verpflichten.
1.2 Der Bieter ist für die Verwendung der jeweils aktuellen Fassung der Vergabeunterlagen selbst verantwort- lich. Er hat die Vergabeunterlagen nach Erhalt auf Vollständigkeit und Klarheit zu prüfen. Enthalten sie nach seiner Auffassung Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, hat er die Vergabestelle unverzüg- lich vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. Angebots in Textform darauf hinzuweisen. Andernfalls gehen etwaige Nachteile zu seinen Lasten. Änderungen der Vergabeunterlagen durch die Auftraggeberin wäh- rend der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin unverzüglich angezeigt.
1.3 Von den Unterlagen der Vergabestelle abweichende Vertrags- oder Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen können zum An- gebotsausschluss führen.
- Schutz des Wettbewerbs
2.1. Angebote von Teilnehmern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässi- gen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen (vgl. § 124 GWB). Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Teilnehmer auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
2.2. Die Auftraggeberin führt vor der Erteilung des Zuschlags in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne USt.) regelhaft eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durch zu demjenigen Bieter, der den Auftrag erhalten soll. Die Abfrage erfolgt bei Bietergemeinschaften für jedes Mitgliedsunternehmen. Die Teilnehmer müssen die für die Registerabfrage erforderlichen Angaben auf dem Vordruck Eignung machen und die betroffenen Personen über die Weitergabe der Daten an die Auftraggeberin informieren (vgl. Vordruck DSGVO-Information); andernfalls kann kein Zuschlag erteilt wer- den.
- Angebote
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Bieter ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage der jeweils aktuellen Vergabeunterlagen verantwortlich.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)
Die Vergabestelle darf vom Teilnehmer eine Registrierung mit seinen elektronischen Zugangsdaten ver- langen. Bei Nutzung eines elektronischen Vergabemanagementsystems muss der Teilnehmer die Aktuali- tät seiner verwendeten Software sicherstellen.
Soweit die Vordrucke zu wenig Platz bieten, kann der Teilnehmer seine Angaben in einer Anlage machen. Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungs- nummer des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; etwaige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmers.
3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Teilnehmer vor Angebotsabgabe die örtlichen Gegeben- heiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Auftraggeberin in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und von der Auftraggeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizufügen.
3.4 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der von der Auftraggeberin vorgegebenen Form ein- zureichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.5 Alle Unterlagen, die die Vergabestelle vor oder nach der Angebotsabgabe von dem Bieter verlangt, sind zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen.
3.6 Ein Angebot muss die Preise und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten.
Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden; Gleiches gilt für Angebote, zu denen geforderte Proben und Muster nicht oder nicht bedingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht wer- den.
3.7 Geforderte Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Sie dürfen nicht mit Namen/Firma oder anderer Kennzeichnung des Bieters versehen sein. Für ihre Auszeichnung sind aus- schließlich die den Vergabeunterlagen beigefügten Musterzettel zu verwenden. Für Muster und Proben wird keine Vergütung gewährt, sofern nicht die Vergabeunterlagen ausdrücklich etwas anderes erklären. Ein Bieter kann seine nicht gewählten Muster und Proben innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablauf der Bindefrist auf eigene Kosten zurückfordern, sofern sie bei der Angebotsprüfung nicht verbraucht wurden und ihr Stückwert 10 Euro übersteigt; danach werden die Muster und Proben entsorgt.
3.8 Alle Preise sind in Euro, mit höchstens sechs Nachkommastellen und ohne Umsatzsteuer anzugeben. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes hinzuzu- fügen.
3.9 Jeder Bieter darf im Vergabeverfahren mehrere Hauptangebote einreichen, wenn dies nicht von der Verga- bestelle in ihrer Ausschreibung ausgeschlossen wurde. Ein weiteres Hauptangebot wird jedoch nur zuge- lassen, wenn es sich zu dem/den anderen Hauptangeboten nicht nur allein im Preis unterscheidet.
3.10 Jeder Bieter darf auch ggf. zugelassene Nebenangebote (Nr. 4) einreichen. Will ein Unterauftragnehmer bei mehreren Bietern tätig werden, ist von ihm und den jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegen, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verfälschung ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen zu Lasten der Bieter.
3.11 Ist eine Losvergabe vorgesehen, kann der Bieter nach den Festlegungen der Vergabestelle ein Angebot für sämtliche oder einzelne Lose abgeben.
3.12 Soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, werden für die Ausarbeitung des Angebots keine Kosten erstattet.
- Nebenangebote
4.1 Sind Nebenangebote zugelassen, muss der Bieter sein Nebenangebot deutlich als solches kennzeichnen und mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass es die formalen Einreichungsvoraussetzungen und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
4.2 Sofern sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, sind Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen sowie andere Nebenangebote (z.B. über Zahlungsbedingungen, Gleitklauseln) nur in Verbindung mit ei- nem Hauptangebot zugelassen.
4.3 Der Bieter hat die im Nebenangebot enthaltenen Leistungen (insbesondere die Abweichung des Neben- angebots vom Hauptangebot) eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungs- verzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Leistungsausführung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (än- dern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzuglie- dern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)
4.5 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlos- sen.
-
Unteraufträge Beabsichtigt der Bieter eine Ausführung von Teilen der Leistung durch Unterauftragnehmer (Nachunter- nehmer), sind Art und Umfang dieser Leistungen im Angebot anzugeben und die vorgesehenen Unterauf- tragnehmer zu benennen. Die Vorgaben des § 26 UVgO bzw. § 36 VgV sowie die landesrechtlichen Best- immungen (insbesondere die §§ 3, 3a, 5, 7 und 10 HmbVgG) sind zu beachten.
-
Bietergemeinschaften 6.1 Bietergemeinschaften sind nur zulässig, wenn sie keine wettbewerbsbeschränkende Wirkung im Sinne des § 1 GWB haben. Dies ist insbesondere bei horizontalen Bietergemeinschaften (Gemeinschaft von Bietern aus derselben Branche) gesondert zu prüfen.
6.2 Es ist unzulässig, für die ausgeschriebene Leistung ein eigenes Angebot abzugeben und sich zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder vergleichbar am Wettbewerb beteiligen (sog. Mehrfachbeteiligung).
6.3 Bietergemeinschaften haben zusammen mit ihrem Angebot die von allen Mitgliedern unterschriebenen Er- klärungen im Vordruck Bietergemeinschaft abzugeben.
6.4 Die Erklärungen im Vordruck Bietergemeinschaft sind durch nachprüfbare Angaben und Unterlagen glaub- haft zu machen. Dabei sind insbesondere die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen.
- Eignung
7.1 Der Teilnehmer (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner Eignung bei allen Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen die im Vordruck Eignung enthaltene Eigenerklä- rung über das Vorliegen der Eignungsanforderungen und Ausführungsbedingungen sowie das Nichtvorlie- gen von Ausschlussgründen in rechtswirksam unterschriebener Form (bei der Angebotsabgabe in elektro- nischer Form über die E-Vergabe oder via E-Mail genügt der Name der handelnden Person) übermitteln.
Die Einreichung erfolgt mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb). Bei einem Auftragswert von unter 100.000 Euro kann die Vergabestelle vorläufig auf die Einreichung des Vordrucks Eignung verzichten, behält sich jedoch des- sen nachträgliche Anforderung vor.
7.2 Die im Vordruck Eignung geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zu dem von der Vergabe- stelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.
Dies gilt auf gesondertes Verlangen auch für Nachweise, Angaben und Unterlagen über Nachunternehmer.
Bei Nutzung eines Präqualifizierungsverfahrens gelten die Vorgaben im Vordruck Eignung.
7.3 Teilnehmer, die den Nummern 7.1 und 7.2 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
- Losentscheid
Wird die Anzahl der Bewerber beim Teilnahmewettbewerb nach § 36 Abs. 1 UVgO begrenzt und die Höchstzahl an geeigneten Bewerber überschritten, so werden die geeigneten Bewerber durch Losen aus- gewählt.
Bei wertungsgleichen Angeboten folgt die Zuschlagsentscheidung den von der Auftraggeberin festgelegten Maßgaben. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Los entscheiden zu lassen.
- Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen
Für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund einer Rahmenvereinbarung gelten diese Bewerbungsbedingungen mit folgender Maßgabe:
9.1 Das Angebot darf nur enthalten
- die Angabe der Preise bzw. der Stundenlohnverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten,
- sonstige in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen, Angaben und Nachweise.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Urkalkulation zum geforderten Zeitpunkt vorzulegen.
9.2 Nebenangebote (Nr. 4) sind bei Rahmenvereinbarungen nicht zuzulassen.
- Verhandlungsvergabe
Soweit eine Verhandlung über die Angebote zulässig ist, behält sich die Vergabestelle gem. § 12 Abs. 4 UVgO vor, den Zuschlag zu erteilen, auch ohne zuvor verhandelt zu haben.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 12 Bietergemeinschaft
Erklärung der Bietergemeinschaft
Vergabeverfahren:
Liefer-/Dienstleistung: (wie Aufforderung Angebotsabgabe)
Hinweis: Dieser Vordruck ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft stets in Papierform auszufüllen und zu unterschrei- ben und sodann vom bevollmächtigten Vertreter an die Vergabestelle zu übermitteln!
I. Das Angebot erfolgt durch eine Bietergemeinschaft aus den Mitgliedern: (Name / Firma und Anschrift)
II. Die Bietergemeinschaft hat sich vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe gebildet, am
III. Der bevollmächtigte Vertreter für die Vertragsdurchführung ist: (Name und Anschrift)
IV. Die Bietergemeinschaft wurde aus den folgenden unternehmerischen Gründen gebildet:
V. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt:
- Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich.
- Die Erklärungen des bevollmächtigten Vertreters im Vordruck Eignung in Bezug auf die Bietergemeinschaft bzw. jedes einzelne Mitglied sind zutreffend.
- Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner.
- Die Bietergemeinschaft wird für die Dauer der Vertragsdurchführung aufrechterhalten.
- Die Bildung der Bietergemeinschaft ist mit dem Kartellverbot (§ 1 GWB, Art. 101 AEUV) vereinbar, weil
- die Mitglieder für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis auf den relevanten Ausschreibungsmärkten stehen; oder
- kein Mitglied aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse für ein Fach- oder Gebiets- los im Angebot der Bietergemeinschaft jeweils allein zur Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig ist. Erst der Zusammenschluss versetzt die Mitglie- der der Bietergemeinschaft in die Lage, ein Angebot abzugeben.
-
Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für die Auftraggeberin an den o.g. bevollmächtigten Vertreter oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft. Hinweis: Die Erklärungen sind auf Anforderung durch geeignete, nachprüfbare Unterlagen glaubhaft zu machen.
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds [von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben]
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Universität Hamburg Anhang Vergabeunterlagen Strategischer Einkauf RUS-Sanktionen nach Art. 5k VO (EU) 2022/576 Mittelweg 177 20148 Hamburg
Art. 5k VO (EU) 2022/576*
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Abs (1)
Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Abs (2)
Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
Abs (3)
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
Abs (4)
Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
- = Hervorhebung nur hier 26
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen
Hinweis: Die Paragrafen beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05.08.2003 - (BAnz. Nr. 178a).
- Art und Umfang der Leistungen (zu § 1)
1.1 Die angebotenen Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügen (Vordruck Angebot).
1.2 Durch die vereinbarten Preise sind im Zweifel sämtliche Leistungen des Auftragnehmers abgegolten, ein- schließlich aller Nebenleistungen wie die Erstellung von Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen u. ä. in deutscher Sprache, der Transport inkl. Verpackung, Versicherung und Anlieferung an den bestim- mungsgemäßen Leistungsort, das Aufstellen bzw. Installieren vor Ort und sonstige Kosten und Lasten wie Patentgebühren und Lizenzvergütungen.
- Änderungen der Leistung (zu § 2)
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer bei Leistungsänderungen oder anderen Anordnungen der Auftraggeberin eine höhere Vergütung, muss er das unverzüglich vor der Ausführung, möglichst der Höhe nach, schriftlich anzeigen. Die Vorschriften des § 132 GWB bzw. des § 47 UVgO bleiben unberührt.
2.2 Sind Einheitspreise vereinbart, ist der Auftragnehmer bei marktgängigen Erzeugnissen verpflichtet, auf Verlangen der Auftraggeberin eine Mehrleistung bis zu 10 % der beauftragten Mengen auf Grundlage des vertraglichen Einheitspreises zu erbringen oder mit einer Minderung bis zu 10 % einverstanden zu sein. Dies gilt nicht für Rahmenvereinbarungen.
2.3 Nummer 2.2 gilt nicht bei Minderleistungen, wenn nach Mengen gestaffelte Preise oder Rabatte wirksam gebunden sind.
- Ausführungsunterlagen (zu §§ 3, 4)
3.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werden, die die Auftraggeberin ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet hat. Die vertragliche Verantwortung und Haftung des Auftrag- nehmers, insbesondere nach § 4 Nr. 1 Absatz 1 und § 14 VOL/B, werden hierdurch nicht eingeschränkt.
3.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers gelten nur, soweit sie den Bedingungen der Auftraggeberin nicht widersprechen. Beinhalten sie – ggf. nach Auslegung – eine Änderung der Vergabe- unterlagen, führt das zum Angebotsausschluss (§ 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO bzw. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
- Ausführung der Leistung (zu §§ 4, 10)
4.1 Der Auftragnehmer hat bei der Leistungsausführung stets die landesrechtlichen Regelungen im Hambur- gischen Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13.02.2006 (HmbGVBl. S. 57) in aktueller Fassung zu beachten.
4.2 Solange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung der geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen (vgl. Vordruck Eignung) der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen.
4.3 Die Auftraggeberin ist befugt, sich von der vertragsgemäßen Leistungsausführung zu unterrichten.
4.4 Der Auftragnehmer hat ihm zur Leistungsausführung überlassene Gegenstände vor unbefugtem Gebrauch zu schützen.
4.5 Die Bewachung und Verwahrung des Besitzes des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen (inkl. Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw.) ist Sache des Auftragnehmers, auch wenn sich diese Gegenstände auf Grundstücken oder in Räumen der Auftraggeberin befinden.
4.6 Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin spätestens zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Nr. 9.3) das Eigentum an dem geleisteten Gegenstand uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verschaffen.
4.7 Ein Leistungsgegenstand ist an den von der Empfangsstelle bezeichneten Leistungsort (z.B. Räume, Grundstücksteile) zu liefern. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der die Bestellscheinnummer, das Geschäftszeichen, die Warenbezeichnung und das Lieferdatum enthält.
4.8 Zu liefernde Geräte müssen den zum Lieferzeitpunkt geltenden Gesetzen, Normen und Standards entspre- chen, insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz (Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt, BGBl. I 2021, S. 3146) in der jeweiligen Fassung.
4.9 Im Angebot benannte Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) oder Bezugsquellen darf der Auftragneh- mer nicht ohne die vorherige Zustimmung der Auftraggeberin wechseln (Vordrucke Angebot und BWB).
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
- Pflichtverletzungen (zu § 7)
Hat die Auftraggeberin einem Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gesetzlichen Schadensersatz zu leis- ten, steht ihr der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, soweit der Schaden durch den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurde. Hat ein Verschulden der Auftraggeberin oder ihrer Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, ist § 254 BGB entsprechend anwendbar.
- Kündigung und Rücktritt (zu § 8)
6.1. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen, wenn über sein Vermögen die Eröff- nung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens beantragt wird.
6.2. Die Auftraggeberin kann den Vertrag fristlos kündigen oder von ihm zurücktreten, wenn der Auftragnehmer eine Person, die auf Seiten der Auftraggeberin mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst ist, oder ihr nahe stehenden Personen oder einem Dritten in ihrem Interesse einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt. Den Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
6.3. Die Auftraggeberin kann den Vertrag fristlos kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragneh- mer oder seine Unterauftragnehmer schuldhaft gegen ihm obliegende Anforderungen oder Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 oder 10 HmbVgG verstoßen.
- Vertragsstrafe (zu § 11)
7.1 Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, wenn er schuldhaft gegen eine der Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verstößt. Dies gilt auch dann, wenn der Verstoß von einem seiner Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) zu vertreten ist.
7.2 Die Vertragsstrafe beträgt je Verstoß bis zu 1 % der Abrechnungssumme. Die Summe aller zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf maximal 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.
7.3 Vertragsstrafenvereinbarungen und Schadensersatzansprüche für die Überschreitung von Ausführungs- fristen bleiben unberührt; hierbei werden die Vertragsstrafen auf die Schadensersatzansprüche angerech- net.
7.4 Der Anspruch auf eine vereinbarte Vertragsstrafe erlischt erst nach vorbehaltlos geleisteter Schlusszah- lung.
- Güteprüfung (zu § 12)
8.1 Zu einem Angebot eingereichte Muster und Proben (Vordruck BWB) müssen die in der Leistungsbeschrei- bung bezeichnete Beschaffenheit haben. Sie verbleiben bis zur Vertragserfüllung als verbindliches Quali- tätsmuster bei der Auftraggeberin.
8.2 Fordert der Auftragnehmer die Muster und Proben nicht binnen eines Monats nach Vertragsende auf ei- gene Kosten zurück, werden sie bis zum Stückwert von 10 Euro ohne Berechnung von der Auftraggeberin übernommen. Ab einem Stückwert von 10 Euro werden die Muster und Proben nach Vertragsende in Ab- sprache mit den Vertragspartnern
- entweder von der letzten Teillieferung abgesetzt, gegen Empfangsbestätigung an den Auftragnehmer ausgehändigt bzw. im Ausnahmefall auf dessen Kosten zurückgesandt,
- oder anderen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg überlassen.
8.3 Verlangt die Auftraggeberin eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, hat sie die dadurch entstande- nen Kosten des Auftragnehmers zu tragen. Zeigt die Güteprüfung, dass die gelieferten Waren nicht den Anforderungen entsprechen, hat der Auftragnehmer die Kosten für die Güteprüfung zu tragen und die durch die Güteprüfung verbrauchten oder wertlos gewordenen Waren werden nicht vergütet.
- Abnahme (zu § 13) 9.1 Bei Aufbauleistungen hat der Auftragnehmer die (Teil-) Abnahme rechtzeitig in Textform zu beantragen.
9.2 Die Leistung gilt als abgenommen
- bei Lieferungen: mit der vorbehaltlosen Schlusszahlung oder
- bei Aufbauleistungen: 12 Werktage nach Eingang des in Textform gestellten Antrages auf Abnahme, soweit die Auftraggeberin die Abnahme nicht verweigert.
9.3 Die Gefahr geht auf die Auftraggeberin über
- bei Lieferungen: mit der Entgegennahme durch die Empfangsstelle oder
- bei Aufbauleistungen: mit der Abnahme.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
- Mängelansprüche und Verjährung (zu § 14)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang (Nr. 9.3). Bei wiederkehrenden Leis- tungen ist die Einzelleistung maßgeblich.
- Rechnung (zu § 15)
11.1 Alle Rechnungen des Auftragnehmers müssen soweit vorhanden die Angaben zu PSP-Element, Sach- konto und Mittelbindungsnummer enthalten, die bei der Auftragserteilung angegeben wurden. Ab einem Auftragswert von 1.000 Euro (ohne USt.) ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Rechnungen an die FHH im Standardformat XRechnung elektronisch zu übermitteln; in Ausnahmefällen können Rechnungen auch als PDF oder im ZUGFeRD Format per E-Mail an den Zentralen Rechnungseingang der Freien und Han- sestadt Hamburg übermittelt werden.
11.2 Die Rechnung ist in Übereinstimmung mit dem Angebot mit den Preisen ohne Umsatzsteuer aufzustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe, Skonti usw. abzuziehen. Zum verbleibenden Netto- Rechnungsbetrag sind der Umsatzsteuersatz und der Umsatzsteuerbetrag gesondert aufzuführen. Am Ende der Rechnung ist der geforderte Zahlbetrag einschließlich Umsatzsteuer zu nennen.
11.3 Nach Vereinbarung können Teilrechnungen für selbstständige Teillieferungen/-leistungen eingereicht wer- den.
11.4 Wurden Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart, sind der Umsatzsteuersatz und die darauf entfal- lende Umsatzsteuer in der Rechnung offen auszuweisen. Diese Umsatzsteuerbeträge sind vom Gesamt- betrag der Umsatzsteuer in der Schlussrechnung wieder abzusetzen.
- Zahlung (zu § 17) 12.1 Der Rechnungsbetrag wird ausschließlich bargeldlos auf ein in der Rechnung angegebenes Konto gezahlt.
12.2 Skontofristen beginnen mit dem Rechnungseingang (Eingangsdatum der E-Rechnung oder Eingangsda- tum der E-Mail), jedoch
- bei Aufbauleistungen: nicht vor dem Tag der Abnahme und
- bei allen anderen Leistungen: nicht vor dem Tag der Erfüllung.
12.3 Die Auftraggeberin ist berechtigt, mit allen Gegenforderungen – auch aus anderen Rechtsverhältnissen – aufzurechnen. Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt der Auftrag- nehmer ein, dass Forderungen der Bundesrepublik Deutschland oder der FHH gegen Forderungen des Auftragnehmers an eine dieser Körperschaften aufgerechnet werden. Dabei ist unerheblich, ob der Auf- tragnehmer die Lieferungen oder Leistungen allein übernommen hat oder als gesamtschuldnerisch haften- des Mitglied einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
- Sicherheitsleistung (zu § 18)
13.1 Für die Vertragserfüllung kann eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Netto-Auftragssumme und für die Erfüllung von Mängelansprüchen eine Sicherheit in Höhe von drei Prozent der Netto-Auftragssumme verlangt werden. Nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgeblich. Sicherheitsbeträge wer- den auf volle 10,- Euro nach unten abgerundet.
13.2 Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Zuschlagserteilung, behält die Auftraggeberin zehn Prozent von jeder Abschlagszahlung ein, bis die Höhe der Sicherheit erreicht ist. Wer- den keine Abschlagszahlungen geleistet, wird die Sicherheit von der Abrechnungssumme einbehalten.
13.3 Die Sicherheit wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche freigegeben, wenn während die- ser Frist keine Mängel festgestellt werden. Werden Mängel vor Fristablauf festgestellt, bleibt die Sicherheit bis zur Mängelbeseitigung gesperrt.
- Streitigkeiten (zu § 19) 14.1 Bei Meinungsverschiedenheiten ist zunächst die Entscheidung der für die Abnahme der Leistung zustän- digen Stelle herbeizuführen. Deren Entscheidung gilt als anerkannt, wenn der Auftragnehmer nicht binnen eines Monats bei der Auftraggeberin schriftliche Einwendungen erhebt.
14.2 Für die Auslegung des Vertrages ist der Vertragswortlaut in deutscher Sprache maßgeblich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
14.3 Die vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen der Vertragspartner regelt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information
[Name und Anschrift der Vergabestelle] Universität Hamburg Strategischer Einkauf Mittelweg 177 20148 Hamburg
Allgemeine Informationen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben gemäß Artikel 12 bis 14 der DSGVO im Vergabeverfahren
Vorbemerkungen
Die Vergabestellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) haben öffentliche Aufträge und Konzessionen gemäß § 2 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) bzw. gemäß § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu vergeben.
Im Rahmen der Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Vertragsverhältnissen verarbeitet die FHH personenbezogene Daten von Bewerbern, Bietern und Vertragspartnern, indem sie diese zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht. Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.
Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten bei wem erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die jewei- lige Behörde, in welche die Vergabestelle eingegliedert ist. Sie erreichen diese unter den nachfolgenden Kon- taktdaten: Freie und Hansestadt Hamburg Universität Hamburg Mittelweg 177 20148 Hamburg strategischereinkauf@uni-hamburg.de +49 40428382361
Hinweis für elektronische Vergabeverfahren (eVergabe): Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Vergabeverfahrens ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe gestellt und nur über diese beantwortet werden dürfen.
2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?
Zuständige/r Datenschutzbeauftragte/r ist: Freie und Hansestadt Hamburg Universität Hamburg Corinna Diercks Mittelweg 177 20148 Hamburg datenschutz@uni-hamburg.de
3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten ver- arbeitet?
Für die Beteiligung als Bewerber oder Bieter am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der daraus resultierenden Verträge werden personenbezogene Daten benötigt.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses. Unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Die erhobenen Daten werden unter anderem für die Kommunikation zwischen den Wettbewerbsteilnehmern und der Vergabestelle bzw. den späteren Vertragspartnern sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens und die spätere Vertragsabwicklung verwendet. Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchfüh- rung erhoben und verarbeitet.
Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt im Bieterportal bei Registrierung und Angebotsabgabe. Die Datenangabe bei Registrierung ist erforderlich, um ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessen- bekundung abzugeben (Einzelheiten zu den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Datenschutz“ auf der Startseite des Bieterportals). Weitere personenbezogene Daten sind ggf. bei der Abgabe eines Angebots, eines Teilnahmeantrags oder einer Inte- ressenbekundung anzugeben. Im Einzelfall werden personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit sie gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind oder Ihre Einwilligung vorliegt (z.B. werden Daten vom Gewerbezentralregister oder von Wirtschaftsauskunfteien abgefragt).
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 58 LHO sowie § 4 HmbDSG, GWB, VgV und UVgO u. a.
4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet: • Identifikations- und Kontaktangaben Beispiel: Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unternehmens, Nummer des Ein- trags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer • Angaben zur Überprüfung der Bietereignung Beispiel: im Rahmen der Eignungsprüfung etwa Daten zur Überprüfung von Referenzen, Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der eingesetzten Mitarbeiter/innen u.ä. • Erhebung von Daten bei Dritten Beispiel: Gewerbezentralregisterauskünfte, Wirtschaftsauskünfte von Auskunfteien u.ä.
5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?
Alle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche oder nicht- öffentliche Stellen übermittelt werden, wenn Sie der Übermittlung zugestimmt haben oder die Übermittlung gesetzlich zugelassen ist. Im Rahmen des Vergabeverfahrens und ggf. der Vertragsdurchführung werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Stellen weitergegeben: • Dienststellen der FHH Bei Rahmenvereinbarungen werden vertraglich abrufberechtigte Dienststellen (i.d.R. Kernverwaltung und Hochschulen sowie teilweise öffentliche Unternehmen) per Rundschreiben über das Ergebnis der Aus- schreibung informiert und zum Abruf aus dem Rahmenvertrag verpflichtet. Hierbei werden der Name des erfolgreichen Bieters, der Name des zuständigen Ansprechpartners sowie die Kontaktdaten (Adresse, Te- lefon, Fax, E-Mail) von der jeweiligen Vergabestelle an die Dienststellen übermittelt. Bei Einzelaufträgen werden diese Daten von der Vergabestelle an die Dienststelle des Bedarfsträgers übermittelt. • Sonstige Gremien Die Dienststellen der FHH haben ggf. bestimmte Vergabeverfahren vor der Zuschlagserteilung einem Gremium vorzulegen. In diesem Zusammenhang werden den Gremienmitgliedern neben Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens auch die Namen der beteiligten Bieter und die Ergebnisse der Angebotswertung mitgeteilt. • Vergabekammern/Gerichte Die Vergabestelle ist im Fall von Nachprüfungsverfahren oder sonstiger rechtlicher Streitigkeiten verpflich- tet, der Vergabekammer oder dem zuständigen Gericht die vollständige Vergabeakte vorzulegen. Der An- tragsteller eines Nachprüfungsverfahrens kann Akteneinsicht beantragen.
DSGVO-Information – 11/2022 2 von 3 31
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information
6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen den Löschfristen der gesetzlichen Bestimmungen. Danach dürfen Daten nur solange aufbewahrt werden, wie es zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforderlich ist.
Es gelten u.a. die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO – VV-ZBR) sowie die Aktenordnung der Universität Hamburg der Freien und Hansestadt Hamburg.
7 Welche Rechte haben Sie?
Ihnen stehen in Bezug auf Ihren personenbezogenen Daten verschiedene Rechte nach der Datenschutz- Grundverordnung zu. Einzelheiten ergeben sich aus Artikeln 15 bis 18, 21 und 77 DSGVO. • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO) Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSGVO können Sie Auskunft über Ihre verarbeiteten perso- nenbezogenen Daten vom Verantwortlichen verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO) Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichti- gung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangen. • Recht auf Löschung /„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO) Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ob Sie die unverzügliche Löschung verlangen können, hängt u. a. davon ab, ob die betreffenden Daten von der zuständigen Vergabe- bzw. Dienststelle noch zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen benötigt werden. • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. • Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO) Sie haben unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem Widerspruch nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwort- liche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. • Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (der bzw. dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit) einlegen. Die Kon- taktdaten der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit lauten: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ludwig-Erhard-Str. 22 20459 Hamburg Tel.: (040) 4 28 54 – 40 40 E-Fax: (040) 4 279 – 11 811 E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
DSGVO-Information – 11/2022 3 von 3 32
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 18.09.2026
Ausschreibung (Korrektur)
Verfahren: UHH_2026047_OV - Anzeigenmanagement
SKONTO
| Skonto zugelassen | Nein |
|---|---|
| Zahlungsziel (falls zugelassen) | Tag(e) |
| Skonto | __________ % |
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Abgabe Preis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stück ................ pro 1,00 Stück ................ Tragen Sie bitte an dieser Stelle den kalkulatorischen Gesamtpreis entsprechend der Unterlage "Preis- und Kalkulationsblatt" ein. Bitte reichen Sie zur Abgabe des Angebots zwingend zusätzlich das im Anhang befindliche Preis- und Kalkulationsblatt mit ein.
ANGEBOTSSUMME(N)
| Summe exkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
|---|---|
| Nachlass (netto) | ____________________ |
| Summe inkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
| Umsatzsteuer | ____________________ |
| Summe (brutto) | ____________________ |
Leistungsverzeichnis - 1/2 33
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 18.09.2026
Ausschreibung (Korrektur)
Verfahren: UHH_2026047_OV - Anzeigenmanagement
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 2/2 34
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KRITERIENKATALOG 18.09.2026
Ausschreibung (Korrektur)
Verfahren: UHH_2026047_OV - Anzeigenmanagement
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eigenerklärung Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/576 [Mussangabe]
Wir, die/ Ich, erkläre(n) hiermit,
- dass für mein/ unser Unternehmen keine der in Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/576 (Anhang der Vergabeunterlagen) genannten Sachverhalte zutreffen und
- ich/ wir nicht gegen die in Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/576 genannten Regelungen verstoßen.
Ich verpflichte mich/ Wir verpflichten uns weiterhin,
- bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienst-/ Lieferleistungen die in Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/576 genannten Regelungen einzuhalten bzw. deren Einhaltung sicherzustellen.
Hinweis: Verboten sind nicht lediglich Auftragsvergaben an RUS Unternehmen i.S.d. Vorschrift, sondern auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
2 Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft (Angebot) [Mussangabe]
Liegt den Angebotsunterlagen ggf. eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft vor?
Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
3 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, insbesondere nach den §§ 123, 124 GWB, werden folgende Angaben gemacht: (Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Zutreffendes ankreuzen. Die §§ 123ff. GWB sind unter: http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html abrufbar.)
4 Ausschlussgründe nach dem GWB [Mussangabe]
Für mein/unser Unternehmen liegt kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
5 Wenn nein
Für mein/unser Unternehmen liegt ein Ausschlussgrund des § 123 GWB oder § 124 GWB vor, aber es wurden folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens wieder herstellen: (Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Ausschlussgrund und Selbstreinigungsmaßnahme benennen) Ich/Wir füge/n zum Nachweis entsprechende Unterlagen und Erläuterungen bei. Mir/Uns ist bekannt, dass fehlende Nachweise zum Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren führen können.
6 Mindestlohn
Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Leistungsausführung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Mindestlohngesetz (MiLoG vom 11.08.2014, BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung, da es keinem Tarifvertrag unterliegt (§ 3 Abs. 2 HmbVgG):
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
7 keine Mitarbeiter
Mein/Unser Unternehmen beschäftigt keine Mitarbeiter, sodass sich die Frage nach einer Tarifbindung oder Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes nicht stellt.
Kriterienkatalog - 1/2 35
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[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/2 36
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KRITERIENKATALOG 18.09.2026
Ausschreibung (Korrektur)
Verfahren: UHH_2026047_OV - Anzeigenmanagement
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Konzeptunterlage [Mussangabe]
Liegt Ihrem Angebot eine Konzeptunterlage sowie Arbeitsproben gem. Ziffer 15 der Unterlage "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen" bei?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
2 Preis- und Kalkulationsblatt [Mussangabe]
Wurde den Angebotsunterlagen das ausgefüllte Preis- und Kalkulationsblatt beigelegt?
Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/1 37
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Typ Dateiname Größe MIME-Type Dateianlage Arbeitsprobe.zip 1,48 MB zip Dateianlage Preis- und Kalkulationsblatt UHH_2026047_OV Version 1.1.xlsx 32,69 KB xlsx
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