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Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes für unterversorgte Adressen in Merzig

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 15:32 (Europe/Berlin)

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aconium GmbH | Invalidenstraße 91 | 10115 Berlin

An die Zuwendungsempfänger im Losgebiet B

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Tel. +49 (0)30 2332 49 - 777 Fax +49 (0)30 2332 49 - 778

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Hinweis zu geförderten Infrastrukturen in Auswahlverfahren 26.01.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Umsetzung der Breitbandförderprojekte ist die Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen ein wichtiger Faktor. Dies gilt insbesondere für die Mitnutzung von solchen Infrastrukturen, die durch geplante, im Bau befindliche oder bereits umgesetzte geförderte Breitbandprojekte entstehen bzw. entstanden sind. In Kommunen kann die Situation auftreten, dass sich mehrere zeitlich aufeinander folgende Förderprojekte (Weiße-Flecken-Programm, Graue-Flecken- Programm, Gigabitförderung 2.0) in der Umsetzung befinden.

Um die Mitnutzung von diesen geförderten Infrastrukturen im Rahmen der durchzuführenden Auswahlverfahren für nachfolgende geförderte Projekte sicherzustellen, ist die Transparenz zur Nutzung möglicher Synergien unabdingbar. Hierfür stehen den Telekommunikationsunternehmen die bekannten Informationsquellen (Infrastrukturatlas, Breitbandatlas und das Gigabit-Grundbuch der BNetzA) zur Verfügung.

Durch die gegebenen Prozessabläufe im Ausbau und den Zuständigkeiten für die Datenlieferung können die aktuellen Informationen zu den geförderten Infrastrukturdaten in den o.g. Quellen oftmals erst verzögert eingesehen werden. Ihnen als Zuwendungsempfänger liegen hingegen umfassende Informationen über die geförderten Netze von der Planung bis zur Umsetzung frühzeitig vor bzw. sind diese von den TK-Unternehmen umfassend zu erhalten. Die Verwendung der unsererseits zur Verfügung gestellten Musterverträge stellt dies sicher.

Geschäftsführer: Amtsgericht: Bankverbindung: Tim Brauckmüller HRB 111699B IBAN: DE75430609671113157500 USt-IdNr.: DE259091767 Berlin-Charlottenburg BIC: GENODEM1GLS

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Daher empfehlen wir als Projektträger allen Zuwendungsempfängern, im Rahmen ihrer Auswahlverfahren Informationen zu bereits geplanten, im Bau befindlichen oder umgesetzten geförderten Glasfaser- bzw. Leerrohrtrassen an die am Auswahlverfahren beteiligten Bewerber bzw. Bieter im Rahmen des rechtlich Zulässigen mitzuteilen bzw. entsprechende Informationen im Rahmen des Auswahlverfahrens bereitzustellen, wenn sich diese Infrastrukturen in räumlicher Nähe zum Gebiet des Auswahlverfahrens befinden.

In der Praxis eignet sich hierfür die Bereitstellung des Layers „Trassenbau“ gemäß den nach dem Bescheid über die vorläufige Höhe der Zuwendung geltenden GIS-Nebenbestimmungen.

Die Bereitstellung des o.g. Layers sollte aus (datenschutz-)rechtlichen Gründen auf das Erforderliche beschränkt werden. Konkret empfehlen wir die Begrenzung der bereitgestellten Informationen auf das ausgeschriebene Projektgebiet und die Bereitstellung in einem bieterneutralen und anonymisierten Format. Diese Informationen sind allen Bewerbern bzw. Bietern gleichermaßen zugänglich zu machen und nicht auf einen qualifizierten Bewerber- bzw. Bieterkreis zu beschränken.

Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass alle Informationen zur etwaigen Mitnutzung von geförderten Trassen in Auswahlverfahren vorliegen, sodass unter deren Berücksichtigung wirtschaftliche Angebote erstellt werden können.

Letztlich dient dies einer volkswirtschaftlich sinnvollen Nutzung von Bestandsinfrastrukturen, trägt gleichzeitig zu einer Beschleunigung des Ausbaus und der Schonung knapper (Tiefbau-)Ressourcen bei. Wir bitten daher um Beachtung.

Für weitere Fragen steht Ihnen Ihre Regionalberatung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

aconium GmbH

Projektträger des BMDV für das Bundesförderprogramm Breitband/Gigabit (Losgebiet B)

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