230809_Hinweisblatt_IuK-Massnahmen_Gigabit_PTB.pdf

Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes für unterversorgte Adressen in Merzig

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 15:32 (Europe/Berlin)

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  • Version 2.0 vom 01.01.2024 -

Hinweisblatt für

„Informations- und Kommunikationsmaßnahmen“

für durchgeführte Baumaßnahmen auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unter-

stützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik

Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) vom 31.03.2023

Eine Handreichung der Projektträger für das Bundesförderprogramm Gigabit PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Fördergebiet A) und aconium GmbH (Fördergebiet B)

Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Projektträger aconium Projektträger PwC GmbH WPG Ansprechpartner für Beratungshotline: 030/233249777 Ansprechpartner für Beratungshotline: 030/26365050 Bremen, Hamburg, Hessen, (Mo-Fr: 9 bis 17 Uhr) Baden-Württemberg, (Mo-Fr: 9 bis 17 Uhr) Mecklenburg-Vorpommern, E-Mail: projekttraeger@aconium.eu Bayern, Berlin, Bran- E-Mail: kontakt@gigabit-pt.de Niedersachsen, Nordrhein- denburg, Sachsen, Website: www.aconium.eu Website: www.gigabit-projekttraeger.de Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Saarland und Schleswig- Zentrale Online-Plattform: Thüringen Zentrale Online-Plattform: www.projekttraeger-breitband.de https://portal.gigabit-pt.de/ Holstein

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Inhalt

1 Einführung ......................................................................................................................................3

2 Informations- und Kommunikationsmaßnahmen ...........................................................................3

3 Beschreibung auf der Internetseite ................................................................................................5

4 Bauschild .........................................................................................................................................5

5 Beschilderung neu entstandener Kabelverzweiger und Gebäude ..................................................7

6 Nachweis der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen ....................................................7

7 Herstellung der Beschilderungen ....................................................................................................8

8 Einhaltung der Publizitätspflichten .................................................................................................8

9 Logos von Zuwendungsempfängern, Telekommunikationsunternehmen und weitere Werbemaßnahmen .........................................................................................................................9

Stand: 01.01.2024 Hinweisblatt für Informations- und Version 2.0| Seite 2 von 9 Kommunikationsmaßnahmen

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1 Einführung

Dieses Hinweisblatt stellt eine Unterstützungsleistung des Zuwendungsgebers an den Zuwendungsemp- fänger dar. Es soll eine Hilfestellung bei der Einhaltung der unter Punkt 5 der BNBest-Gigabit aufgeführten Informations- und Kommunikationspflichten geben.

Das Hinweisblatt führt die beschriebenen Anforderungen aus den BNBest-Gigabit näher aus, um bei den vom Bund geförderten Gigabitprojekten eine klare Kommunikationsstrategie umzusetzen. Außerdem er- hält der Zuwendungsempfänger Lösungsvorschläge für einzelne umzusetzende Verpflichtungen wie bspw. das Erstellen eines Bauschilds.

Die Verpflichtung zur Information und Kommunikation beruht auf folgender Nebenbestimmung:

 Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstüt- zung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gi- gabit-Richtlinie des Bundes 2.0) durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umset- zung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes (BNBest-Gigabit Punkt 5. Sons- tige Verpflichtungen)

Um die Publizitätspflichten bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Vorhaben einzuhalten, ist der Zuwendungsempfänger mindestens dazu verpflichtet,

 eine Beschreibung des Vorhabens auf seiner Internetseite zu veröffentlichen,  während der Bauarbeiten ein Bauschild aufzustellen und  neu entstandene Kabelverzweiger und Gebäude zu beschildern.

2 Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

Bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Vorhaben hat der Zuwendungsempfänger auf die Unterstützung aus dem Bundesförderprogramm hinzuweisen.1 Darunter fallen beispielsweise Pressemitteilungen und -einladungen, Infobriefe, Newsletter oder Präsentationen.

Obligatorische Angaben:

  1. Logo des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
  2. Hinweis auf den Bund
  3. Hinweis auf das Bundesförderprogramm Gigabit 2.0

1 Darüber hinaus geltende Pflichten hinsichtlich Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen der Kofinanzierung durch die Bundesländer sind den jeweiligen Landesvorgaben zu entnehmen.

Stand: 01.01.2024 Hinweisblatt für Informations- und Version 2.0| Seite 3 von 9 Kommunikationsmaßnahmen

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Das Logo des BMDV hält der Projektträger unter „Dokumente der Zuwendungsgeber“ im internen Bereich der zentralen Online-Plattform unter www.projekttraeger-breitband.de bereit:

Wie dieses zu verwenden ist, kann in der pdf-Datei „Lies mich“ (Verwendung, Abstände, Untergrund etc.) im zip-Ordner BMDV_BFP_Logo.zip nachgelesen werden.

Der Styleguide der Bundesregierung gibt die Vorschriften zur Ver- wendung der Wort-Bild-Marke vor.

Den Styleguide finden Sie hier: Styleguide_Bundesregierung

Als Hinweis auf das Bundesförderprogramm Gigabit 2.0 können die Zuwendungsempfänger das Logo des Bundesförderprogramms nutzen und/oder schriftlich darauf hinweisen (z. B. „Gefördert durch das Bun- desförderprogramm Gigabit“).

Auch dieses Logo wird unter „Dokumente der Zuwendungsgeber“ auf der zentralen Online-Plattform zur Verfügung gestellt.

Wie dieses zu verwenden ist, erklärt die pdf-Datei „Lies mich“ des zip-Ordners Logo_ZIP_BFP.zip.

Das Logo des Projektträgers des Bundesförderprogramms Gigabit, der aconium GmbH, kann zusätzlich verwendet werden. Es steht ebenfalls auf der zentralen Online-Plattform zur Verfügung:

Wichtige Hinweise:

Nutzungsklausel: Voraussetzung ist die schriftliche Zustimmung durch den Fördermittelempfänger zur Logo-Nutzungsklausel. Diese wird automatisch über das Förderprotal vor Download der Logos abgefragt. Um die Logos herum muss stets ein Mindestabstand zu umliegen- den Flächen und anderen Logos (Schutzzone) gewährleistet sein.

Weitere Hinweise zu den Logos:  Die Logos dürfen nur zusammen mit dem Schriftzug „Projektträger des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr“ und  ausschließlich im Zusammenhang mit dem Bundesförderprogramm Gigabit 2.0 genutzt werden.  Sie dürfen nicht in ihren Proportionen verzerrt, gestaucht, umgefärbt, angeschnitten, verfrem- det, gestürzt oder gedreht werden.  Zudem darf die Logoleiste nur auf weißem Grund abgebildet werden.

Stand: 01.01.2024 Hinweisblatt für Informations- und Version 2.0| Seite 4 von 9 Kommunikationsmaßnahmen

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 Das Logo des Projektträgers muss hinter dem Logo des BMDV stehen, gemäß dem Styleguide Bundesregierung muss die Schutzzone beachtet werden und darf die Größe des Logos des BMDV nicht überschreiten.

3 Beschreibung auf der Internetseite

Während der Durchführung des Vorhabens muss der Zuwendungsempfänger eine Beschreibung des Vor- habens auf seiner Internetseite veröffentlichen (Einbindung als Unterseite auf der Seite der Gemeinde, des Landkreises o. ä.).

Inhalte:

 Ziele – was soll mit der Gigabitförderung erreicht werden (angeschlossene Haushalte sowie Un- ternehmen/Schulen/Krankenhäuser, Versorgungsgrad und -geschwindigkeit)?  Projektfortschritt – anlassbezogene Berichte zu Baufortschritten; z. B. Spatenstich, Ausbau- schritte, Fertigstellungen etc.  Ergebnisse – was wurde erreicht (bezogen auf die Ziele)?  Unterstützung durch den Bund – kurzer schriftlicher Hinweis, dass der Bund Ihr Vorhaben unter- stützt.

Die Projektbeschreibung muss ab dem Tag des Spatenstichs/des Baubeginns verfügbar sein.

Verlinkung:

Der Zuwendungsempfänger verlinkt von seiner Internetseite auf die Homepage des Projektträgers (https://aconium.eu/kompetenzen/foerdermittelberatung/breitbandfoerderung-gigabit/).

Außerdem stellt er dem Projektträger den Link seiner Projektbeschreibung zur Verfügung.

Aktualität:

Der Zuwendungsempfänger aktualisiert den Projektfortschritt auf seiner Internetseite mindestens quar- talsweise. Um die Aktualität nachvollziehbar zu machen, wird immer das Aktualisierungsdatum mit ange- geben.

4 Bauschild

Während der Bautätigkeit ist ein Schild an der/n Baustelle/n an gut sichtbarer Stelle aufzustellen.

Zur Aufstellung der Bauschilder gibt der Projektträger folgende Empfehlungen:

 Wenn an vielen Stellen gleichzeitig Bauabschnitte stattfinden, empfiehlt es sich, die Bauschilder an den Außenbereichen oder Zufahrtswegen der Baumaßnahmen aufzustellen. Sie sollten in un- mittelbarer Nähe des Bauvorhabens stehen, damit Betrachter eine entsprechende Verbindung herstellen können.

Stand: 01.01.2024 Hinweisblatt für Informations- und Version 2.0| Seite 5 von 9 Kommunikationsmaßnahmen

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 Handelt es sich um mehrere Baustellen hintereinander von weniger als zwei Wochen Dauer, kann das Bauschild auf/an einem Baustellenfahrzeug oder an einem einzelnen Bauzaun-Element ange- bracht werden und von Baustelle zu Baustelle transportiert werden.  Bei Baustellen von zwei Wochen und länger sollte das Bauschild am Bauzaun für die Zeit der Bau- maßnahme befestigt werden.

Wir weisen darauf hin, dass die förderrechtlich implizierten Regelungen zum Bauschild neben etwaigen landesbauordnungsrechtlichen Verpflichtungen des Bauherrn, ein Bauschild aufzustellen (vgl. § 11 Abs. 3 der Musterbauordnung), stehen und deren Regelungsgehalt unberührt lassen. Das Bauschild nach den hier niedergelegten Vorgaben ersetzt somit kein Bauschild nach den baurechtlichen Vorschriften und um- gekehrt.

Die Verantwortlichkeit für die konkrete Gestaltung und die Aufstellung bzw. Anbringung der Schilder, ins- besondere die Einhaltung rechtlicher Regelungen, obliegt dem Zuwendungsempfänger.

Das Bauschild ist spätestens bei Baubeginn (beim Spatenstich) an der Baustelle anzubringen und dort während der gesamten Dauer der Bauarbeiten zu belassen (denken Sie daher bei der Erstellung des Schil- des an die Herstellungszeiten und demnach an genügend Vorlaufzeit!).

Anforderungen Bauschild oder Banner:

 Das Bauschild muss mindestens das Logo des BMDV, einen Hinweis auf den Bund sowie einen Hinweis auf das Bundesförderprogramm Gigabit 2.0 enthalten  Größe mindestens A0  Witterungsbeständig

Stand: 01.01.2024 Hinweisblatt für Informations- und Version 2.0| Seite 6 von 9 Kommunikationsmaßnahmen

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5 Beschilderung neu entstandener Kabelverzweiger

und Gebäude

An allen mit dieser Maßnahme neu entstehenden Verteilerkästen, auch an Verteilerkästen mit digitalen Displays, sowie Gebäuden sind gut sichtbare und wetterbeständige Beschilderungen mit Hinweis auf die Förderung anzubringen.

Die Beschilderungen bzw. die digitalen Displays sind direkt nach Aufstellung der neu entstandenen Ka- belverzweiger oder Gebäude, spätestens jedoch drei Wochen danach, anzubringen und dort dauerhaft zu belassen.

Bei Beschädigungen, die zur Unleserlichkeit der Beschilderung führen, ist diese unverzüglich zu ersetzen.

Anforderungen Beschilderung neuer Kabelverzweiger und Gebäude:

 Die Beschilderung muss mindestens das Logo des BMDV, einen Hinweis auf den Bund sowie ei- nen Hinweis auf das Bundesförderprogramm Gigabit 2.0 enthalten  Größe mindestens DIN A3 oder quadratisch (Seitenlänge mindestens 40 cm). Ist das Kabelverzwei- ger-Gehäuse zu klein für das Format DIN A3, ist das nächstkleinere Format anzubringen.  Witterungsbeständig  Gut sichtbar auf der Vorderseite bzw. Seite zur Straße

Anforderungen digitale Displays an Verteilerkästen:

 Das digitale Display muss mindestens das Logo des BMDV, einen Hinweis auf den Bund sowie einen Hinweis auf das Bundesförderprogramm Gigabit 2.0 anzeigen  Größe des Outdoor-Displaymoduls beträgt mindestens 32 Zoll  Je Anzeigeintervall ist mindestens ein Mal das Logo des BMDV, ein Hinweis auf den Bund sowie ein Hinweis auf das Bundesförderprogramm Gigabit anzuzeigen für eine Verweildauer von min- destens 3 Sekunden.

Layoutvorlage:

Eine Layoutvorlage für die Beschilderung der neu entstandenen Kabelverzweiger und Gebäude steht Ihnen auf der Online-Plattform unter „Dokumente der Zuwendungsgeber“ zur Verfügung. Die Verwen- dung der Layoutvorlage ist fakultativ.

6 Nachweis der Informations- und Kommunikations-

maßnahmen

Der Zuwendungsempfänger hat die Umsetzung der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen dem Projektträger aconium GmbH im Zuge einer Mittelanforderung mit Zwischennachweis und bei Einrei- chung des Verwendungsnachweises nach Nr. 4.1 BNBest-Gigabit i. V. m. Nr. 6.1 ANBest-Gk nachzuweisen.

Stand: 01.01.2024 Hinweisblatt für Informations- und Version 2.0| Seite 7 von 9 Kommunikationsmaßnahmen

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Der Sachbericht muss dazu folgende Informationen enthalten:

 Link zur Beschreibung auf der Internetseite des Zuwendungsempfängers

 Sofern weitere Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen des Bundesförder- programms Gigabit durchgeführt wurden, sind diese unter „Sonstige Dokumente“ einzufügen (z. B. Flyer, Präsentationen, Broschüren etc.).

Die Baustellenschilder sind im Ordner „Bilddokumentation“ im jpg-Format hochzuladen.

7 Herstellung der Beschilderungen

Der Zuwendungsempfänger ist nach Nr. 5.3 BNBest-Gigabit für die Erstellung und Anbringung der Schilder verantwortlich. Der Zuwendungsempfänger kann die Erstellung und Anbringung der Schilder jedoch an das auszuwählende Telekommunikationsunternehmen weitergeben bzw. einen externen Dritten mit der entsprechenden Umsetzung beauftragen.

Die dadurch entstehenden Ausgaben können beim Betreibermodell als sonstige Ausgaben abgerechnet werden. Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell kann das Telekommunikationsunternehmen, sofern der Zu- wendungsempfänger die Pflicht zur Erstellung und Anbringung der Schilder auf dieses übertragen hat, die Kosten in seine Investitionskosten einkalkulieren.

Bei der Vergabe des Auftrags an externe Dritte sind die ggf. einschlägigen haushalts- und vergaberechtli- chen Bestimmungen zu beachten.

8 Einhaltung der Publizitätspflichten

Für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts ist die Einhaltung der Publizitätspflichten erforderlich. Der Zuwendungsempfänger ist für die Erfüllung verantwortlich.

Stand: 01.01.2024 Hinweisblatt für Informations- und Version 2.0| Seite 8 von 9 Kommunikationsmaßnahmen

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9 Logos von Zuwendungsempfängern, Telekommunikations-

unternehmen und weitere Werbemaßnahmen

Zuwendungsempfänger können grundsätzlich über eine Zusammenarbeit mit einem privaten (Telekom- munikations-)Unternehmen im Zusammenhang mit der Förderung informieren.

Im Rahmen der Erfüllung der Informations- und Kommunikationsverpflichtungen nach Nrn. 3-5 dieses Hinweisblatts ist unter folgenden Einschränkungen auch die Verwendung von eigenen Logos (ggf. einschl. Wort-Bild-Marken) des jeweiligen Zuwendungsempfängers und von ihm beauftragter Unternehmen zu- lässig: Solche Logos dürfen nicht vorrangig vor dem Logo des BMDV, der Bundesförderung Breitband, des Projektträgers und ggf. weiterer Mittelgeber platziert und maximal in derselben Größe wie diese darge- stellt werden. Eine Einbettung der publizitätspflichtigen Inhalte in das Corporate Design eines (Telekom- munikations-)Unternehmens ist unzulässig. Die Verwendung von Werbeslogans u. Ä. ist ebenfalls unzu- lässig. Die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen sind so zu gestalten, dass aus dem optischen Erscheinungsbild und dem Gesamteindruck für den durchschnittlichen Betrachter unmissverständlich hervorgeht, dass es sich nicht um eigenwirtschaftliche, sondern um vom Bund (mit-)finanzierte Maßnah- men handelt. Dies gilt für alle Informations- und Kommunikationsmaßnahmen der Zuwendungsempfän- ger, z. B. im Rahmen von Informationsbriefen, Rundschreiben, weiteren Internetauftritten oder Zeitungs- annoncen.

Im Rahmen von Informationen oder Werbemaßnahmen der Zuwendungsempfänger oder Unternehmen, die über die dargestellten Informations- und Kommunikationsverpflichtungen des Förderprogramms hinausgehen, ist das Wettbewerbsrecht, insbesondere das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), zu beachten.

Die Vorgaben aus Nr. 5 BNBest-Gigabit und diesem Hinweisblatt entbinden die Zuwendungsempfänger, (Telekommunikation-)Unternehmen und alle weiteren Projektbeteiligten in keinem Fall von der Einhal- tung der für Werbemaßnahmen im Einzelfall geltenden Rechtsvorschriften. Bei Zweifeln über die wettbe- werbsrechtliche Zulässigkeit können Sie sich an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer wenden.

Stand: 01.01.2024 Hinweisblatt für Informations- und Version 2.0| Seite 9 von 9 Kommunikationsmaßnahmen

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