220617_Messkonzept_PTA_PTB_V1_Final.pdf

Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes für unterversorgte Adressen in Merzig

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 15:32 (Europe/Berlin)

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Bundesförderung Gigabit

Einheitliches Messkonzept in Bezug zur „Förderung zur Unterstützung des Gi-

gabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“

vom 26.04.2021

(Hinweise zu Messungen im Projektgebiet)

17.06.2022

Die Mindestanforderungen der jeweiligen Einzelvorhaben innerhalb der Gebietskörperschaften ergeben sich unmittelbar aus den Breitbandzielen der Bundesregierung. Digitalpolitisches Kernziel der Bundesregierung ist es, gigabitfähige Internetverbindungen für alle Haushalte und Unterneh- men in Deutschland zu schaffen. Die Ziele der Bundesregierung werden hierbei mit höchster Prior- ität verfolgt, weswegen der Nachweis der Mindestbandbreite entsprechend der individuellen Zuwendungsbescheide im Ausbaugebiet nach Abschluss der Ausbaumaßnahmen verlangt und überprüft wird.

Kerngröße für die Überprüfung dieser Zielerreichung und damit einhergehende Messungen der ent- standenen Netzinfrastruktur ist die garantierte Bandbreite (Committed Information Rate CIR) am jeweiligen Hausanschluss. Nur durch eine Messung am Hausanschluss der jeweiligen Endver- braucher kann gewährleistet werden, dass die angestrebten Bandbreiten auch tatsächlich für die Nutzung verfügbar sind. Die vorgesehenen Messungen genügen dabei folgenden Anforderungen:

• Verlässlichkeit und Dokumentierbarkeit und Replizierbarkeit der Messungen;

• Ermittlung von synchronen bzw. asynchronen Up- und Downloadgeschwindigkeiten;

• Unabhängigkeit der Messungen vom Nutzer, Nutzersystem und -verhalten (z. B. Tageszei- ten, Hard- und Software des Endnutzers, WLAN-Nutzung);

• Möglichst geringe Messdauer;

• Bedienbarkeit aller Netztopologien und Medien;

• Eigene Bandbreitennutzung und Traffic-Erzeugung, auch bidirektionale Anwendbarkeit

Das eingesetzte Messverfahren referiert auf Prüfmittelstandards der ITU-T Y. 156sam ergänzt um die DIN EN 61280-4-2 und ISO/IEC 14763-3.

Projektgebiet B: Projektgebiet A: aconium GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

für die Bundesländer Baden-Würt- Tel. +49 (0)30 2636 5050 für die Bundesländer Bremen, Ham- Tel. +49 (0)30 2332 49 - 777 temberg, Bayern, Berlin, Branden- kontakt@gigabit-pt.de burg, Hessen, Mecklenburg-Vorpom- projekttraeger@aconium.eu burg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und www.gigabit-projekttraeger.de mern, Niedersachsen, Nordrhein- www.aconium.eu Thüringen Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein

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Eine Abweichung von der flächendeckenden Erreichung der nationalen Zielvorgaben im gesamten Projektgebiet (definiert als die Gesamtheit des Ausbaugebiets zusätzlich weiterer Gebiete, deren Breitbandkonnektivität unmittelbar durch die Förderung profitiert) wird grundsätzlich nicht akzep- tiert. Der individuelle Förderbescheid kann nach oben abweichende Datenraten enthalten und gilt in diesem Fall als verbindlich einzuhalten.

Um den Projekterfolg sicherzustellen, werden umfangreiche Prüfungen in allen Phasen des Pro- jektes von Netzplaneinreichung über Baubeginn bis hin zu Bauüberwachung und Ver- wendungsnachweisprüfung im Projektgebiet durch die beliehenen Projektträger im Auftrag der zuständigen Fachaufsicht im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) durchgeführt.

Unangekündigte Kontrollmessungen können dabei bei Abschluss von Bauabschnitten (Pro- jektmeilensteinen) oder des Gesamtprojektes im Zuge der Zwischen- bzw. Ver- wendungsnachweisprüfung stattfinden, aber auch infolge von Auffälligkeiten innerhalb der netz- technischen Plausibilität bzw. auch Außenprüfungen. Auf Anforderung der jeweiligen Ge- bietskörperschaft bzw. des BMDV ist eine Messung im gesamten Projektgebiet jederzeit möglich.

Nach Abschluss der Fördermaßnahme können Messungen innerhalb des Zweckbindungszeitraums dann durchgeführt werden, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die zu erreichenden Bandbreiten in den jeweiligen Projekten nicht tatsächlich zur Verfügung stehen. Dazu wird insbe- sondere an jenen Stellen überprüft werden, die aufgrund von Schwächen in den Netzplänen oder aufgrund von Meldungen von Endverbrauchern Anlass geben, an der Zielerreichung der Projekte zu zweifeln.

Status: Version 2.0 vom 17.06.2022 Seite | 2

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