220602_Dokumentation-Anlagen-und-Bau_PTA_PTB_V1_Final.pdf

Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes für unterversorgte Adressen in Merzig

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 15:32 (Europe/Berlin)

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  • Version 1.0 vom 02.06.2022 -

Hinweisblatt zur Dokumentation der technischen

Anlagen und des Baus

Für durchgeführte Maßnahmen auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstüt-

zung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutsch-

land“ vom 26.04.2021

Eine Handreichung der Projektträger für das Bundesförderprogramm Breitband PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Projektgebiet A) und atene KOM GmbH (Projektgebiet B)

Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Projek tgebiet A: Projektgebiet B: Pricew aterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft atene KOM GmbH für d ie Bundesländer Baden-Würt- Tel. +49 (0)30 2636 5050 für die Bundesländer Bremen, Ham- Tel. +49 (0)30 2332 49 - 777 tembe rg, Bayern, Berlin, Branden- kontakt@gigabit-pt.de burg, Hessen, Mecklenburg-Vorpom- projekttraeger@atenekom.eu burg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und www.gigabit-projekttraeger.de mern, Niedersachsen, Nordrhein- www.atenekom.eu Thüringen Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein

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Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus

Um den effizienten Mitteleinsatz im Bundesförderprogramm nachzuweisen, sind im Rahmen der Mitteilungs- und Berichtspflichten des Zuwendungsempfängers folgende Punkte zu do- kumentieren und einzureichen:

1 Fotodokumentation

Pro Bauabschnitt wird nach BNBest-Gigabit 1.2. die Erstellung einer Fotodokumentation unter Angabe der GPS-Koordinaten und des Datums abverlangt. Diese Dokumentation umfasst die Verlegung und In- stallation der wesentlichen Komponenten sowie die offenen Trassen. Die Trassen, sowie die Verzweigereinrichtungen mit Komponenten sind mittels Foto zu dokumentieren. Trassen mit einer Länge von über 500 Metern werden im Intervall von ungefähr 500 Metern fotografisch dokumentiert (offene Trasse mit Bestückung). Verteileinrichtungen mit Komponenten, z. B. Kabelverzwei- ger, Splitter sind so zu fotografieren, dass die Komponenten erkennbar sind. Die Übermittlung der Fotos soll grundsätzlich in einem komprimierten Format erfolgen. Bevorzugt werden die Dateiformate JPG und PNG.

2 Dokumentation der Leistungsfähigkeit des Netzes nach BNBest-Gi-

gabit 4.2.1

Binnen sechs Monaten nach der Inbetriebnahme der Infrastruktur belegt der Zuwendungsempfänger die Funktion des Netzes anhand von Messprotokollen für die geförderte Infrastruktur. Hierzu hat der Zuwen- dungsempfänger im Verhältnis zum Begünstigten (Netzbetreiber) sicherzustellen, dass dieser aussage- kräftige Messprotokolle liefert.

Für die Verfügbarkeit der Bandbreite bei den Endverbrauchern ist die Dämpfung pro Gebäude anzugeben. Der Wert bezieht sich auf die Strecke von der aktiven Technik bis zum Hausübergabepunkt. Die Angabe der Dämpfung erfolgt unter Angabe eines Dämpfungsbudgets bei FTTB/H Verbindungen. Die Tabelle der Dämpfungswerte ist gebäudescharf nach Inbetriebnahme des Netzes vorzuhalten und auf Verlangen der Bewilligungsbehörde in elektronischer Form einzureichen. Die Bewilligungsbehörde behält sich die Mög- lichkeit vor, weitere Daten und Messprotokolle anzufordern.

Um die Erreichung der Förderziele gemäß Richtlinie zu kontrollieren, wird die Bewilligungsbehörde oder ein durch sie beauftragtes Unternehmen Stichprobenmessungen an den Verteileinrichtungen und beim Endkunden durchführen. Der Begünstigte hat auf Verlangen Zugang zu sämtlichen messrelevanten Anla- gen zu gewähren. Der Zuwendungsempfänger hat im Verhältnis zum Begünstigten sicherzustellen, dass dieser der Bewilligungsbehörde im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung auf Verlangen Zugang zu sämtlichen messrelevanten (auch den nicht geförderten) Anlagen zur Durchführung eigener Kontrollmes- sungen (stichprobenartige Messungen) gewährt.

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Je nach eingesetzter Übertragungstechnologie werden unterschiedliche Messmethoden für die Ermitt- lung der physikalischen Eigenschaften des Übertragungsmediums eingesetzt. Darüber hinaus werden bei- spielsweise die vorhandene Bandbreite und der Durchsatz von TCP-Verbindungen im Rahmen der Mes- sungen getestet. Die Messungen erfolgen in einer empirisch hergeleiteten Anzahl zu verschiedenen Ta- geszeiten.

3 Kontakt

Als Bewilligungsbehörden zur Umsetzung des Breitbandförderprogramm des Bundes wurden durch das Bundesministerium für Verkehr und Digitales zwei Projektträger - atene KOM GmbH und Pricewater- house-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) - ernannt.

Die Zuständigkeiten teilen sich geografisch wie folgt auf:

 Projektgebiet A: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Website: www.gigabit-projekttraeger.de Zentrales Antragsportal: www.gigabit-projekttraeger.de

 Projektgebiet B: atene KOM GmbH für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein

Website: www.atenekom.eu Zentrales Antragsportal: www.projekttraeger-breitband.de

Für Fragen zum Förderprogramm, zur Antragstellung und bei technischen Schwierigkeiten mit dem jewei- ligen Antragsportal haben die Projektträger jeweils Beratungshotlines eingerichtet.

Diese sind wie folgt erreichbar:

 atene KOM GmbH: 030 - 2332 49 – 777 (Mo-Fr, 09 bis 17 Uhr)  PwC GmbH WPG: 030 - 2636 5050 (Mo-Fr, 09 bis 17 Uhr)

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