Anlage 9 zur Vergabeunterlage - Erklärung des ausgewählten Betreibers.docx

Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes für unterversorgte Adressen in Merzig

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 15:32 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Erklärungen des ausgewählten Betreibers

zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und zur Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer Infrastrukturen - Wirtschaftlichkeitslückenmodell/Betreibermodell

Diese nachfolgenden Erklärungen sind zwingend vom Zuwendungsempfänger innerhalb des Änderungsantrages zum Bescheid über die abschließende Höhe der Zuwendung gegenüber der aconium GmbH als Zuwendungsgeberin einzureichen. Fehlen diese oder werden diese inhaltlich verändert, muss mit einer Nachforderung von Seiten der Zuwendungsgeberin gerechnet werden.

Erklärung zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen

Hiermit erklärt,

________________________________________________________________________________ Name des ausgewählten Betreibers, vertreten durch

gegenüber

________________________________________________________________________________ Name des Auftraggebers/Zuwendungsempfängers (Kommune/Stadt/Landkreis/xx), e-Aktennummer

den Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom TT.MM.JJJJ des Zuwendungsempfängers und die darin enthaltenen Nebenbestimmungen sowie die daraus erwachsenden Verpflichtungen zur Kenntnis genommen zu haben. Es ist dem Betreiber bekannt, dass eine Nichteinhaltung der Vorgaben zu einer Rückforderung der bewilligten und ausgezahlten Fördermittel durch die Zuwendungsgeberin führen und einen Regressanspruch des Zuwendungsempfängers gegenüber dem Betreiber begründen kann. Der Betreiber verpflichtet sich, im Rahmen seiner Tätigkeit die Zuwendungsvoraussetzungen für das geförderte Projekt einzuhalten.

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Datum, Unterschrift

Erklärung zur Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer Infrastrukturen

Wählen Sie ein Element aus. bestätigt, im Rahmen der Netzplanung vorhandene, nutzbare und in dem von der Bundesnetzagentur geführten Infrastrukturatlas dokumentierten Infrastrukturen berücksichtigt zu haben. Im Rahmen des finalen Angebotes wurden vorhandene Infrastrukturen einbezogen, vgl. § 5 Abs. 3 Gigabit-Rahmenregelung vom 01.08.2024.

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Datum, Unterschrift

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