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ZR 3 - Vergaben
Leistungsbeschreibung mit Preisangaben
Rahmenvereinbarung „Aufbau-Fahrsicherheitstrainings“
Inhaltsverzeichnis
1 Gegenstand und Laufzeit des Vertrages ..................................................................................... 2
2 Art und Umfang der Leistung .................................................................................................... 2
3 Anforderungen an die Trainingsstrecke .................................................................................... 2
3.1 Trainingsinhalte..................................................................................................................... 3
3.2 Teilnahmebescheinigungen ................................................................................................... 3
3.3 Schulungszeit/-ort ................................................................................................................. 4
4 Qualifikationsanforderungen an die Dozentin/ den Dozenten .................................................. 4
5 Abruf der Leistung und Terminplanung .................................................................................... 5
6 Ansprechpersonen ..................................................................................................................... 5
7 Kündigung .................................................................................................................................. 5
8 Sonstige Vertragsbedingungen ................................................................................................... 6
9 Entgelt und Rechnungsstellung ................................................................................................. 6
10 Preisangaben (Bietereinträge erforderlich)................................................................................. 7
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1 Gegenstand und Laufzeit des Vertrages
(1) Die Verwaltung des Deutschen Bundestages (im Folgenden die AG) schließt mit dem Auf- tragnehmer (im Folgenden der AN) eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von ganztägigen Aufbau-Fahrsicherheitstrainings mit PKWs für die Kraftfahrerinnen und Kraft- fahrer der Verwaltung des Deutschen Bundestages auf Basis dieser Leistungsbeschreibung.
(2) Die AG meldet diese Personen zu extern durchgeführten Aufbau-Fahrsicherheitstrainings des AN an.
(3) Der Vertrag beginnt mit Zuschlag und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Die AG hat das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des zweiten und zum Ende des dritten Vertragsjahres zu kündigen. Die Kündigung erfolgt in Textform. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbe- rührt.
2 Art und Umfang der Leistung
(1) Die Aufbau-Fahrsicherheitstrainings richten sich an Beschäftigte (Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer) der AG und sollen in Form von eintägigen Aufbau-Fahrsicherheitstrainings au- ßerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages stattfinden. Pro Training nehmen bis zu acht Personen verteilt auf vier PKWs teil.
(2) Innerhalb der Vertragslaufzeit (vier Jahre) werden bis zu acht Trainings (voraussichtlich zwei Trainings pro Vertragsjahr) abgerufen.
(3) Ziel der Aufbau-Fahrsicherheitstrainings ist es, die Beschäftigten im Umgang mit alltäglichen Gefahrensituationen zu schulen. Die Teilnehmenden sollen für Gefahren im Straßenverkehr sensibilisiert werden, damit sie diese rechtzeitig erkennen und durch vorausschauendes Fah- ren vermeiden können.
(4) Geschult werden soll auf von dem AN zur Verfügung gestellten Fahrzeugen der oberen Mit- telklasse (nach KBA, wie Audi A6, MB E-Klasse oder BMW 5er). Eine Trainingsvollkaskover- sicherung für die vom AN gemieteten Fahrzeuge ist von dem AN abzuschließen. Für Schä- den am Fahrzeug haftet die AG nicht.
3 Anforderungen an die Trainingsstrecke
(1) Um das Erreichen der in Punkt 2 dieser Leistungsbeschreibung genannten Ziele zu gewähr- leisten, ist die für die Trainings vorgesehene Trainingsstrecke mit nachfolgend genannten Ei- genschaften zu erfüllen:
• Eignung der Strecke für Aufbau-Trainings
• Dynamikplatte in Kombination mit einer Gleitfläche und Wasserfontänen
• S-Kurvengefällstrecke
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• Gefällstrecke mit Kurvengleitfläche
• Bremsstrecke mit unterschiedlichen Belägen, welche bewässert werden können
• Die Teststrecke ist maximal 75 Kilometer vom Reichstaggebäude (Platz der Republik 1, 10557 Berlin) entfernt
3.1 Trainingsinhalte
(1) Der AN schult die Teilnehmenden in Theorie und Praxis in nachfolgend aufgelisteten Inhal- ten:
• Herausfordernde Brems- und Lenk-Manöver in höheren Geschwindigkeiten
• Ausweichmanöver und ungebremster Spurwechsel bei plötzlich auftretenden Gefahren bei erhöhter Geschwindigkeit (Fahrdynamik-Test)
• Anspruchsvolle Kombinationsmanöver "Bremsen & Ausweichen"
• Über- und Untersteuern des Fahrzeugs im Kurvenverlauf auf unterschiedlich griffigen und glatten Fahrbahnen / Austesten des Grenzverhaltens der Fahrzeuge bei S-Kurvenverhalten
• Einsatz und Umgang mit Fahrassistenzsystemen
• Thematisierung von Ablenkung, Reaktionsvermögen und Restgeschwindigkeiten in Theo- rie und Praxis
• Fahrübungen auf Steigungs-, Gefäll- und Kurvenstrecke
• Abfahrkontrolle
• Richtiges Bremsen aus erhöhten Geschwindigkeiten auf unterschiedlichen Untergründen und bei unterschiedlichen Witterungsbedingungen (z.B. Nässe)
• Anfahren auf bergiger, glatter und kurviger Fahrbahn
• Informationen zu Fahrzeugtechnik, Fahrphysik sowie Sprit- und Stromsparmethoden
Auf eventuelle Besonderheiten hinsichtlich der Fahrt mit Elektro-/Hybridfahrzeugen ist in allen vorgenannten Punkten einzugehen.
(2) Zur weiteren Konkretisierung der theoretischen sowie praktischen Trainingsinhalte findet nach Vertragsabschluss und rechtzeitig vor Beginn des ersten Trainings ein Vorgespräch zwi- schen der AG und dem AN beziehungsweise der Trainerin oder dem Trainer statt, sodass die Inhalte speziell auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden angepasst werden können.
3.2 Teilnahmebescheinigungen
(1) Am Ende eines Fahrsicherheitstrainings händigt der AN jedem Teilnehmenden eine Teilnah- mebescheinigung mit Angaben zu Art, Inhalt und Umfang aus.
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3.3 Schulungszeit/-ort
(1) Die Trainings sind an einem Ort durchzuführen, der maximal 75 Kilometer entfernt zum Reichstaggebäude (Platz der Republik 1, 10557 Berlin) durchzuführen und finden in sit- zungsfreien Wochen statt. Der Sitzungskalender kann unter https://www.bundestag.de/sit- zungskalender abgerufen werden. Die genauen Termine der Trainings werden nach der Zu- schlagserteilung zwischen der AG und dem AN vereinbart.
(2) Der AN ist verpflichtet, im Angebot das Trainingsgelände eindeutig zu benennen (siehe Punkt 10 (5) Preisangaben) und so ausführlich wie möglich zu beschreiben. Sollten die in Punkt 3 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Voraussetzungen nicht erfüllt sein, schließt die AG den AN vom Vergabeverfahren aus. Wenn der AN nicht über ein eigenes Trainingsge- lände verfügt, steht es ihm frei, ein solches anzumieten. Dies ist im Angebot kenntlich zu machen.
(3) Jedes Fahrsicherheitstraining beansprucht jeweils die Dauer eines Tages und beginnt um circa 8.00 Uhr und endet um circa 16.00 Uhr (inklusive Pausen). Nach Bedarf und nach Rücksprache mit den Teilnehmenden sind Pausen einzulegen. Eine dieser Pausen muss min- destens 30 Minuten dauern. In Absprache mit der AG kann der Verlauf der Fahrsicherheits- trainings den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend angepasst werden.
(4) Die Fahrsicherheitstrainings finden außerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundesta- ges bei dem AN unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften statt.
(5) Für den Fall, dass der Trainerin oder dem Trainer auf Grund von Krankheit oder sonstigen erheblichen, von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen eine Durchführung einer Ver- anstaltung nicht zugemutet werden kann, muss dies der AG unverzüglich angezeigt werden. Nach Absprache mit der AG ist zu klären, ob die Veranstaltung unverzüglich nachzuholen oder ein adäquater Ersatz für die Trainerin oder den Trainer zu stellen ist. Ist eine Einigung nicht möglich, behält sich die AG eine Kündigung aus wichtigem Grund vor.
4 Qualifikationsanforderungen an die Dozentin bzw. den Dozenten
(1) Der AN darf zur Auftragsdurchführung nur Fahrsicherheitstrainerinnen und Fahrsicherheits- trainer einsetzen, welche über eine mindestens zweijährige berufliche Erfahrung und über umfassende praxisnahe Kenntnisse im Schulen von Fahrerinnen und Fahrern in Fahrsicher- heit verfügt.
(2) Sollte eine Trainerin oder ein Trainer den Anforderungen nicht entsprechen, steht der AG ein Zurückweisungsrecht zu. Der AN hat in diesem Fall unverzüglich einen Ersatz zu benen- nen. Wird innerhalb von vier Wochen keine Ersatzperson benannt, behält sich die AG eine Kündigung aus wichtigem Grund vor.
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5 Abruf der Leistung und Terminplanung
(1) Jedes Fahrsicherheitstraining wird einzeln von der AG abgerufen. Pro Kalenderjahr sind bis zu zwei Fahrsicherheitstrainings mit je acht Teilnehmenden vorgesehen.
(2) Nach Zuschlagserteilung teilt der AN der AG mit, an welchen Terminen er im laufenden Ka- lenderjahr Aufbau-Fahrsicherheitstrainings anbietet. In den folgenden Vertragsjahren erfolgt die Terminierung jeweils spätesten am Ende des vorhergehenden Vertragsjahres.
(3) Für den Fall, dass der AN auf Grund von erheblichen, von ihm nicht zu vertretenden Grün- den eine Durchführung der Schulung, zu welcher Beschäftigte der AG angemeldet wurden, nicht zugemutet werden kann, muss dies der AG unverzüglich angezeigt werden. Nach Ab- sprache mit der AG ist ein Ersatztermin zu vereinbaren.
6 Ansprechpersonen
(1) Die AG benennt mit dem Zuschlagsschreiben eine verantwortliche Ansprechperson für die Vertragsdurchführung mit Namen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
(2) Der AN benennt nach Zuschlagserteilung eine verantwortliche Ansprechperson für die Ver- tragsdurchführung mit Namen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
7 Kündigung
(1) In Fällen grober Vertragsverletzung und aus wichtigem Grund kann der Vertrag fristlos ge- kündigt werden. Ein wichtiger Grund ist neben den bereits in Punkt 3 erwähnten Gründen insbesondere anzunehmen, wenn:
• der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzuläs- sige Wettbewerbsbeschränkung darstellt,
• der AN der AG oder deren Arbeitskräfte oder von ihr beauftragten Dritten, die mit der Vor- bereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages betraut sind, oder ihnen nahestehende Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmit- telbar oder mittelbar in Aussicht stellt, verspricht oder gewährt, es sei denn, es handelt sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwal- tung vom 8. November 2004“,
• der AN gegenüber der AG, deren Arbeitskräfte oder beauftragten Dritten strafbare Hand- lungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschrän- kende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
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(2) Hat der AN den Kündigungsgrund zu vertreten, behält sich die AG vor, Deckungskosten ei- ner Auftragsneuvergabe und andere zusätzliche Aufwendungen geltend zu machen.
8 Sonstige Vertragsbedingungen
(1) Der AN gewährleistet eine inhaltlich sachorientierte Veranstaltungsleitung und -durchführung.
(2) Der AN behandelt die im Rahmen der Trainings bekanntwerdenden verwaltungsinternen An- gelegenheiten der AG sowie die Bedingungen dieses Vertrages vertraulich. Die Regelungen in Ziffer 9.2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages (ZVB) sind zu beachten.
(3) Ein Streitfall berechtigt den AN nicht zur Einschränkung oder Einstellung der vertraglich vereinbarten Leistung.
9 Entgelt und Rechnungsstellung
(1) Der AN erhält für die Durchführung der Schulung die unter Ziffer 10 eingetragenen Entgelte. Damit sind sämtliche Auslagen und Nebenkosten für den AN abgegolten.
(2) Die vereinbarte Vergütung wird nach Abschluss eines jeden Trainings und nach Übersen- dung einer prüffähigen Rechnung innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig.
(3) Die Vergütung wird grundsätzlich auf das in der Rechnung von dem AN zu benennende Konto überwiesen.
(4) Gemäß der E-Rechnungsverordnung des Bundes ist der AN zur elektronischen Rechnungs- stellung verpflichtet. Zur Übermittlung dieser E-Rechnung steht ihm die Rechnungseingangs- plattform des Bundes zur Verfügung.
(5) Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an die AG ist neben der Auftragsnummer die Angabe der Leitwegidentifikationsnummer (Leitweg-ID) zwingend erforderlich. Die Leitweg- ID wird dem AN von der AG im Zuschlagsschreiben mitgeteilt.
(6) Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, begründen keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB.
(7) Gibt die erbrachte Leistung oder Rechnung Anlass zu Beanstandungen, dann beginnt die Zahlungsfälligkeit erst nach Behebung der Mängel und mit dem Tag des Erhalts der neuen einwandfreien Leistung oder berichtigten Rechnung des AN.
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10 Preisangaben (Bietereinträge erforderlich)
(1) Ich biete/Wir bieten die in der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungen mit den ge- nannten Mindestanforderungen zu den im Folgenden genannten Preisen an.
(2) Die nachfolgenden Angebotspreise sind Festpreise für die jeweilige aufgeführte Leistung.
(3) Sämtliche Nebenkosten, insbesondere für die Anmietung der Fahrzeuge und eines Trainings- geländes, die Vorbereitung der Schulungen, für das Führen eines Vorgespräches mit der AG, sowie gegebenenfalls eine Nachbereitung der Schulung und gegebenenfalls entstehende Reise- und Spesenkosten für die Trainerinnen/Trainer sind mit dieser Vergütung abgegolten.
(4) Die nachfolgenden Preisangaben verstehen sich jeweils ohne die gesetzliche Umsatzsteuer.
| 1. und 2. Vertragsjahr | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Leistungsbeschreibung | Einheitspreis je | Maximale Anzahl an Trainings* | Gesamtpreis in Euro (netto) Bietereintrag | ||||||
| Training | |||||||||
| in Euro (netto) | |||||||||
| Bietereintrag | |||||||||
| Ganztägiges Aufbau- Fahrsicherheitstraining mit PKWs der oberen Mittelklasse (acht Teilnehmende je Trainingstag) | 4 | ||||||||
| Angebotssumme für das 1.und 2. Vertragsjahr netto * * |
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| 3. und 4. Vertragsjahr | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Leistungsbeschreibung | Einheitspreis je | Maximale Anzahl an Trainings* | Gesamtpreis in Euro (netto) Bietereintrag | ||||||
| Training | |||||||||
| in Euro (netto) | |||||||||
| Bietereintrag | |||||||||
| Ganztägiges Aufbau-Fahr- sicherheitstraining mit PKWs der oberen Mittel- klasse (acht Teilnehmende je Trainingstag) | 4 | ||||||||
| Angebotssumme für das 3.und 4. Vertragsjahr netto ** |
| Angebotssumme 1.und 2. Vertragsjahr | |
|---|---|
| Angebotssumme 3. und 4. Vertragsjahr | |
| Gesamtangebotssumme netto ** |
*) Die Menge bezieht sich auf die Laufzeit von jeweils zwei Jahren.
**) Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich vergütet.
(5) Angaben zur Teststrecke (gemäß Punkt 3.3 (2) dieser Leistungsbeschreibung)
| Die Trainings werden an folgender Trainingsstrecke durchgeführt: | |
|---|---|
| ❑ Ich/wir bestätige/n, dass die genannte Teststrecke, die unter Punkt 3 genannten Aufforderungen | |
| enthält. |
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| ❑ Eine ausführliche Beschreibung der Teststrecke ist, wie unter Punkt 3.3. (2) gefordert, dem An- | |
|---|---|
| gebot beigefügt. | |
| Die Entfernung der Trainingsstrecke zum Reichstaggebäude (Platz der Republik 1, 10557 Berlin) | |
| beträgt _________ Kilometer. |
(6) Eigenerklärung über die Qualifikation der eingesetzten Dozenten
| ❑ Ich/wir bestätige/n, dass die von uns zur Auftragsdurchführung eingesetzten Dozentinnen | |
|---|---|
| und Dozenten die in Punkt 4 (1) dieser Leistungsbeschreibung genannten Qualifikationsan- | |
| forderungen besitzen. |
(7) Ich biete/Wir bieten einen Preisnachlass in Prozent (Skonto) auf die Gesamtangebotssumme an:
| Preisnachlass in Prozent (Skonto) auf die Abrechnungssumme | Skontofrist in Kalendertagen (mindestens 14) |
|---|---|
| _____ % | ______ Tage |
Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird das angebotene Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Abweichende Fristen werden bei der Abrechnung der Leistung berücksichtigt, nicht aber bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
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