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Bauherr : Stadt Halle (Saale) FB 24 - Bauvorhaben : Stadt Halle (Saale) VERWALTUNGSGEBÄUDE Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale) BRANDSCHUTZERTÜCHTIGUNG + ERNEUERUNG AUFZÜGE 2.BA – Erneuerung BMA + weitere Brandschutzertüchtigungen
Stand 30.06.2026
HINWEISE ZUR BAUMASSNAHME
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Die Baumaßnahmen finden im Innenbereich des Verwaltungsgebäudes – Am Stadion 5 in Halle- bei laufender Nutzung statt. Es bestehen hohe Anforderungen an die notwendigen Schutzmaßnahmen und an den Lärmschutz.
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Bezüglich der abzuleistenden Arbeiten am Objekt sind Behinderungen des Verwaltungsbetriebes so weit möglich zu vermeiden. Beeinträchtigungen werden vor Ausführung mit dem Vertreter des Hauses abgestimmt.
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Arbeitszeiten Hausmeisterbüro von 7.00 bis 14.30 Uhr
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Havarienummer vom Haus: …………….
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Die Regelarbeitszeiten sind wie folgt: Mo.-Fr.: 11.00 Uhr bis 20.00 Uhr Sa. nach Absprache: 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr Abweichungen von diesen Zeiten müssen im Vorfeld mit der Vertreterin des Hauses abgestimmt und von ihr genehmigt werden.
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Lärmintensive Arbeiten, insbesondere Abbruch- und Bohrarbeiten sind nur zu folgenden Zeiten möglich Mo.- Do.: ab 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr Fr.: ab 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr Sa.: ab 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Es ist insbesondere auf die Vermeidung von Staubentwicklungen und Verschmutzungen innerhalb der Baustelle zu achten. Grobe Verschmutzungen in allgemein zugänglichen Bereichen sind eigenverantwortlich und unverzüglich besenrein zu beseitigen.
Baustelleneinrichtung:
- Schutzmaßnahmen sind durch alle beteiligten Baufirmen eigenverantwortlich zu Erbringen. Bei Bohrarbeiten ist mit Absaugung zu arbeiten.
- Baustrom- und Starkstromanschluss im Kellergeschoß sowie für normale Nutzung sind Stromanschlüsse in den Geschossen. Die Zuweisung erfolgt durch das Haus. Eigenverantwortlich sind Kabeltrommeln mit entsprechenden Kabellängen mitzubringen.
- Bauwasseranschluss ist im Keller vorhanden. Schläuche sind eigenverantwortlich in entsprechender Länge mitzubringen.
- Das Objekt ist beheizt, außer KG und Drempel.
- Baustellen-WC’ s und Waschmöglichkeiten: es wird ein Sanitärcontainer aufgestellt.
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- Aufenthalts- und Lagerräume im Gebäude können nicht zur Verfügung gestellt werden. Es können ggf. Materialcontainer auf dem Parkplatz gestellt werden. Hierfür ist eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde in Eigenregie durch die Baufirma zu beantragen.
- Stellplätze für private und Firmenfahrzeuge stehen nicht zur Verfügung. Es können die öffentlichen Parkplätze in der Umgebung genutzt werden.
- Brennbare Flüssigkeiten (Benzin, Diesel, Farben u.ä.) dürfen nicht im Baustellenbereich bzw. innerhalb der Einrichtung gelagert werden. Es sind nur Tagesbedarfsmengen gestattet.
- Nutzung der Aufzüge für Transporte:
- Grundsätzlich ist vor Nutzung der Aufzüge dies in der Bauberatung an zu zeigen.
- Aufzüge sind eigenverantwortlich ausreichend zu schützen und bei Verschmutzungen zu säubern.
- Die ausgewiesene Nutzlast der Aufzüge darf nicht überschritten werden.
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Rettungswege dürfen nicht zugestellt werden.
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Es gilt Rauch-, Alkohol- und Radioverbot im Gebäude. Rauchen außerhalb von Gebäuden ist an ausgewiesenen Stellen gestattet.
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Durch den AG wird ein SiGeKo beauftragt. Die Leistung liegt in der Verantwortung des AG´s.
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Ausgabe von Schlüsseln für das Objekt erfolgt über Vertreter des Auftraggeber für den Sanitärcontainer werden Schlüssel durch den Hausmeister verteilt.
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Der Bauzaun zum Sanitärcontainer wird mit Zahlenschloss gesichert.
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Führen eines Bautagebuches ist Pflicht. Die Übergabe hat wöchentlich zu erfolgen.
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