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A1 Bewerbungsbedingungen Siemens Originalersatzteile_v01.pdf

Aufarbeitung und Neubeschaffung von Siemens-Originalersatzteilen für Schienenfahrzeuge

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 16:15 (Europe/Berlin)

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Aufarbeitung und Beschaffung von Siemens

Originalersatzteile div. Baureihen

Bewerbungsbedingungen

für Verhandlungsverfahren nach der SektVO

Vergabe Nr. 26FEF85611

 Deutsche Bahn AG  FE.EF 12  Remigiusz Lech  Version: 9.0  Status: in Abstimmung 

208.1220V03 Bewerbungsbedingungen für Verhandlungsverfahren nach der Seite 1 SektVO (Liefer- und Dienstleistungen)

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1 Gegenstand der Vergabe 3 2 Rechtlicher Rahmen 5 3 Kommunikation 5 4 Vergabeunterlagen 6 5 Vertraulichkeit 7 6 Teilnahmewettbewerb 8 7 Form des Angebots 8 8 Teilnahme- und Angebotsfristen 9 9 Inhalt des Angebots 9 10 Vergabe in Losen 10 11 Hinweise zur Angebotsbearbeitung 10 12 Anzahl der Hauptangebote/Nebenangebote/Rabatte 11 13 Bietergemeinschaften 11 14 Nachunternehmer 12 15 Angebotswertung 12 16 Weiterer Ablauf des Vergabeverfahrens 14 17 Besondere gesetzliche Anforderungen an den Auftragnehmer 15 18 Rechtsmittelbelehrung 16 19 Anlagen zur Vergabe 17

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1 Gegenstand der Vergabe

1.1 Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Be- schaffung und Aufarbeitung von Siemens Originalersatzteilen für die Stromrichter, Fahr- motore und Getriebe diverser Baureihen von Schienenfahrzeugen.

Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.

1.1.1 Es werden ausschließlich Originalersatzteile und Originalkomponenten gemäß Leistungs- beschreibung (Anhang C3) ausgeschrieben. Die Konformität der angebotenen Produkte zu der Leistungsbeschreibung muss im Preisblatt (Anhang C4) bestätigt werden und ist auf Nachfrage der Vergabestelle durch Zeichnungen und ggf. weiteren Unterlagen nachzuwei- sen.

1.1.2 Die Instandsetzung/Aufarbeitung der Stromrichtermodule (Lose 1 bis 13) erfolgt gemäß In- standhaltungsanweisung und Dokumentation des Originalherstellers. Vor Zuschlagsertei- lung behält sich die Deutsche Bahn AG vor, eine Probeaufarbeitung (siehe Teststellung, Ziffer 15.5.3) samt technische Abnahme durch die Bauartverantwortung durchzuführen. Diese wird rechtzeitig angekündigt und abgestimmt.

1.1.3 Die Instandsetzung von Stromrichtermodulen in Traktionsstromrichtern stellt eine sicher- heitsrelevante Leistung im Sinne des Eisenbahnbetriebs dar. Vor diesem Hintergrund sind nachfolgende Leistungen zwingend vom Auftragnehmer selbst zu erbringen und dürfen nicht ganz oder teilweise auf Nachunternehmer übertragen werden:  Fehlerdiagnose und Befundung der Stromrichtermodule, einschließlich Analyse von Schadensursachen und Festlegung des Instandsetzungsumfangs  Austausch und Instandsetzung sicherheits- und funktionskritischer Komponenten, ins- besondere Leistungshalbleiter (z. B. IGBT-Module), Gate-Treiber, Schutz- und Überwa- chungskomponenten sowie vergleichbare Bauteile mit Einfluss auf die Betriebs- und Ausfallsicherheit  Durchführung qualitätsrelevanter Prüf- und Messverfahren, insbesondere elektrische Prüfungen, Funktionsprüfungen sowie ggf. Prüfungen unter Last bzw. vergleichbare Ab- nahmetests  Endabnahme und Freigabe der instandgesetzten Stromrichtermodule zur Wiederver- wendung im Schienenfahrzeug, einschließlich Dokumentation der Prüfergebnisse und Bestätigung der Betriebs- und Einsatzfähigkeit

Diese Leistungen erfordern ein durchgängiges, spezifisches Systemverständnis des Auf- tragnehmers für die eingesetzten Traktionsstromrichtersysteme sowie eine unmittelbar zu- rechenbare Verantwortung für die sicherheitsrelevante Funktionsfähigkeit der instandge- setzten Baugruppen. Eine Aufteilung dieser Leistungen auf Dritte würde die eindeutige Ver- antwortungszuordnung sowie die Sicherstellung der geforderten Qualitäts- und Sicherheits- standards unzulässig beeinträchtigen.

Nicht sicherheitsrelevante Nebenleistungen (z. B. Logistik, Reinigung, mechanische Vorar- beiten) können, vorbehaltlich Zustimmung des Auftraggebers, durch Nachunternehmer er- bracht werden (siehe Ziffer 14).

1.2 Der Auftrag ist in 77 Einzellose unterteilt. Die einzelnen Lose sind im Preisblatt (Anhang C4) aufgeführt; die detaillierten Leistungsinhalte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang C3). Der Bieter kann auf ein oder mehrere Lose bieten, vgl. Ziff. 10.1. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot je Los erhält 100% des Auftragsvolumens dieses Loses. Erhält ein Bieter den Zuschlag für mehrere Lose, behält

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sich der Auftraggeber vor, hierüber nur einen Rahemenvertrag mit dem Bieter abzuschließen, vgl. Ziffer 10.3.

1.3 Schätz- und Höchstmengen bzw. Schätz- und Höchstwerte

Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), ist im Preisblatt (Anhang C4) dargestellt.

Der Höchstwert der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung für alle Lose einer Losgruppe abgerufen werden kann, beträgt:

Losgruppe Aufarbeitung Stromrichtermodule: 4.805.269 €

Losgruppe Neukauf Fahrmotorteile: 4.514.123 €

Losgruppe Neukauf Getriebeteile: 15.751.675 €

Losgruppe Neukauf Stromrichterteile: 8.870.687 €

Es handelt sich bei den hier festgelegten Mengen bzw. Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert. Es besteht daher in Hinblick auf diese Werte bzw. Mengen keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung bzw. Vergütung.

1.4 Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren ist:

Deutsche Bahn AG Vorstandsressort Finanzen Tender Office Fahrwerk und Bremse FE.EF 12 Richelstaße 3 80469 München vertreten durch die in Ziffer 3.3 benannte Vergabestelle. Weitere neben dem Auftraggeber abrufberechtigte Unternehmen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.

1.5 Ablauf des Vergabeverfahrens

Wie in der Bekanntmachung dargestellt, wird im Rahmen der Vergabe zunächst ein Teil- nahmewettbewerb durchgeführt. Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs ist die Prüfung der Eignung zur Erbringung der jeweiligen Leistungen (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) sowie der Zuverlässigkeit/Gesetzestreue (Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB) des Bewerbers. Siehe im Übrigen die Hinweise zum Teilnahme- wettbewerb in Ziffer 6. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die zur Erbringung der Leistung ge- eigneten und zuverlässigen Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Entsprechend den gesetzlichen Transparenzvorgaben werden die Unterlagen der Ange- botsphase bereits mit der Bekanntmachung zusammen mit den Unterlagen der Teilnahme- phase veröffentlicht und sind auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG wie folgt gegliedert:

(cid:1) „Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb“ (cid:1) „Unterlagen für die Angebotsphase“

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen für die Angebotsphase zunächst nur informative Bedeutung haben und für den Teilnahmewettbewerb nicht zu bearbeiten und einzureichen sind. Auch ist hiermit keine Aufforderung zur Angebotsabgabe verbunden. Ohne eine aus- drückliche Aufforderung eingereichte Angebote finden keine Berücksichtigung.

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Fragen zum Teilnahmewettbewerb oder zur Angebotsphase und zu den dazugehörigen Un- terlagen können über das „Fragen-Antworten-Forum“ im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (Fundstelle: https://bieterportal.noncd.db.de/portal) eingereicht werden. Die hier- für im Teilnahmewettbewerb und der Angebotsphase geltenden Fristen entnehmen Sie bitte jeweils dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG unter „Übersicht“, „Termine“, „Frist zur Stellung von Fragen“ (vgl. auch Ziffer 4.3). Die Fragen werden fortlaufend möglichst zeitnah im Rahmen eines anonymisierten Fragen- und-Antworten-Forums beantwortet und auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG veröffentlicht.

2 Rechtlicher Rahmen

2.1 Die Vergabe erfolgt in Anwendung der Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Sektorenverordnung (SektVO) im Ver- handlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 119 Abs. 1 und Abs. 5 GWB).

2.2 Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Vergabeverfahren einzustellen, sofern sachliche Gründe dies rechtfertigen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

(cid:1) kein Angebot eingegangen ist, das den Vergabeunterlagen entspricht, (cid:1) sich die Grundlagen der Vergabe geändert haben, (cid:1) das Vergabeverfahren kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt hat oder erwarten lässt.

2.3 Für die abzuschließenden Verträge gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kauf- rechts.

3 Kommunikation

3.1 Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Auf § 9 SektVO wird hingewiesen.

Der Auftraggeber, vertreten durch die Vergabestelle, kommuniziert mit den Unternehmen, die sich auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG registriert haben, in der Regel über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals der Deutsche(n) Bahn AG.

Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutsche(n) Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informatio- nen/Dokumente abzurufen.

Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Ver- antwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf der o.g. Plattform eingestellt werden.

3.2 Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG wenden Sie sich bitte an die im Bieterportal hinterlegten Kontaktdaten unter: https://bieter- portal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/tabs/vergaben.

3.3 Soweit in der Auftragsbekanntmachung nicht anders angegeben, ist die nachfolgend ge- nannte Stelle der alleinige Ansprechpartner in allen Fragen des Vergabeverfahrens (Vergabestelle).

Auskünfte anderer Stellen oder anderer Personen sowie telefonische Auskünfte sind nicht verbindlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.

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Deutsche Bahn AG Vorstandsressort Finanzen Tender Office Fahrwerk und Bremse Remigiusz Lech Richelstraße 3 80469 Münchne

3.4 Für die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten gelten die Anforderungen nach den Ziffern 6 bis 9.

4 Vergabeunterlagen

4.1 Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) zur Verfügung gestellt.

4.2 Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen sind abschließend in der unter Ziffer 18 enthaltenen „Checkliste Vergabeunterlagen“ aufgeführt.

Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständig- keit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen.

4.3 Enthalten die Vergabeunterlagen (Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase) nach Auf- fassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags oder des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber hie- rauf unverzüglich hinzuweisen, jedoch spätestens innerhalb der auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG unter „Übersicht“, „Termine“, „Frist zur Stellung von Fragen“ ge- nannten Fristen. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach Fristablauf gestellt werden.

Antworten, die für die Angebotserstellung oder für die Abgabe von Teilnahmeanträgen re- levant sind, werden gemäß Ziffer 3.1 zur Verfügung gestellt.

4.4 Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es im Laufe des Vergabeverfahrens zu Änderun- gen an den Vergabeunterlagen kommen kann. Der Auftraggeber behält sich daher aus- drücklich vor, die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, Vertrags- bedingungen sowie Zuschlagskriterien und Musskriterien nebst Bewertungsmatrix anzu- passen bzw. zu ändern. Das gilt auch für die in den Vergabeunterlagen ggfs. aufgestellten Mindestanforderungen. Wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vor Ablauf der Frist für den Eingang von Teilnahmeanträgen macht der Auftraggeber im Wege einer Korrekturmeldung (Berichtigungsbekanntmachung) europaweit bekannt. Sollten Änderun- gen an den Vergabeunterlagen zu einer wesentlichen Änderung der Wettbewerbsbedin- gungen führen, behält sich der Auftraggeber vor, die ursprünglich vorgesehenen Fristen angemessen zu verlängern. Auf Ziffer 15.5.1.2 wird hingewiesen.

4.5 Erwerb von Normen, Merkblättern etc.

DIN-Normen, UIC-Merkblätter und DB Standards (ehemals Bahn-Normen) sind vom Unter- nehmen selbst zu beschaffen. UIC-Merkblätter und DB Standards können beschafft werden bei: DB InfraGO AG Medien & Kommunikation Griesbachstr. 7

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76185 Karlsruhe E-Mail: auftraege.zu.technischen.regeln@deutschebahn.com Telefon +49 (0) 721 938 3846 DIN-Normen können beschafft werden bei: Beuth-Verlag GmbH Am DIN-Platz Burggrafenstraße 6 10787 Berlin E-Mail: kundenservice@beuth.de Telefon +49 (0) 30 2601 2260 Telefax +49 (0) 30 2601 1260

5 Vertraulichkeit

5.1 Das Unternehmen hat die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die es im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erhält, vertraulich zu behandeln und sie zu keinem anderen Zweck als diesem Vergabeverfahren zu verwenden. Das gilt nicht für Informationen, die

(cid:1) bereits vor Offenlegung rechtmäßig im Besitz des Unternehmens waren; (cid:1) ohne Zutun des Unternehmens veröffentlicht worden oder anderweitig ohne sein Ver- schulden allgemein bekannt geworden sind; (cid:1) die dem Unternehmen von einem oder mehreren Dritten rechtmäßig übermittelt wur- den; (cid:1) die schriftlich oder in Textform durch den Auftraggeber freigegeben werden; (cid:1) die auf Grund gesetzlicher Vorschriften auf Anordnung von Behörden oder Gerichten offen zu legen sind.

5.2 Beabsichtigt das Unternehmen auf die Aufforderung zur Angebotsabgabe hin kein Ange- bot abzugeben, hat es dies dem Auftraggeber mitzuteilen und die Vergabeunterlagen zu vernichten oder an den Auftraggeber zurückzugeben. Digitale Unterlagen sind zu löschen. Die Vernichtung/ Löschung der Unterlagen ist auf Verlangen zu bestätigen.

5.3 Das Unternehmen hat alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung der Vergabeunterla- gen oder der Erstellung des Angebots betraut werden, entsprechend Zif- fern 5.1 und 5.2 zu verpflichten und dies auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen. Dies gilt auch für eine ggf. beabsichtigte Weitergabe der Unterlagen an vorgesehene Nachunternehmer.

5.4 Eine Veröffentlichung, kommerzielle Verwertung und Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme für Zwecke der Angebotserstellung von Nachunternehmern) von Unterlagen des Verhand- lungsverfahrens) ist ohne die in Schriftform erteilte vorherige Zustimmung des Auftragge- bers nicht zulässig.

5.5 Die Bedingungen einer eventuell abgegebenen Vertraulichkeitserklärung in diesem Verga- beverfahren bleiben von den o.g. Bedingungen unberührt.

5.6 Die vorstehenden Verpflichtungen behalten auch nach Beendigung/Einstellung dieses Vergabeverfahrens für weitere 5 Jahre ihre Gültigkeit.

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6 Teilnahmewettbewerb

6.1 Für den Teilnahmewettbewerb gelten die in der Bekanntmachung aufgeführten Teilnah- mebedingungen.

Die Bekanntmachung ist abrufbar im TED-Portal der EU oder auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter „Detailansicht der Be- kanntmachung“).

6.2 Die dort geforderten Informationen und Nachweise sind von den Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Das Angebot ist nicht mit dem Teilnahmeantrag einzu- reichen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber weitere Vergabeunterlagen (z.B. ein Angebotsformblatt) bereits zu Beginn des Teilnahmewettbewerbs veröffentlicht.

6.3 Die in der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt aufgeführte Frist für den Eingang der Teil- nahmeanträge ist unbedingt einzuhalten; eine verspätete Abgabe führt zur Nichtberück- sichtigung des Teilnahmeantrages, es sei denn die Verspätung ins nicht von dem Unter- nehmen zu vertreten. Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe. Der Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschluss- gründe der §§ 123, 124 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens.

6.4 Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber, die zum weiteren Verfahren zuzulassenden Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die Unternehmen, die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie nicht weiter am Verfahren beteiligt werden.

6.5 Für die Form der Teilnahmeanträge gilt Ziffer 7 (Form des Angebots) entsprechend. Even- tuelle Abweichungen in der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt gehen vor.

6.6 Soweit sich der Auftraggeber nicht vorab anders festgelegt hat, behält er sich vor, die Un- ternehmen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezo- gene Erklärungen und Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO).

7 Form des Angebots

7.1 Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG einzu- reichen.

Angebotsabgabe über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG in Textform nach § 126b BGB:

Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion des Vergabeportals der Deutsche(n) Bahn AG, um die mit dem Angebot geforderten Angaben zu machen und ggf. Angebotsdokumente hochzuladen.

Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Einreichung von Dokumenten mit eingescannten Unterschriften zu verlangen.

7.2 Alle von den Bietern eingereichten elektronischen Dokumente sind in einem gängigen Da- tenformat zu erstellen und müssen mit einer Standardsoftware (z.B. Word, Excel) bearbei- tet bzw. bei Ablichtungen von Dokumenten per PDF gelesen werden können. Dateifor- mate von Dokumenten, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und von den Unter- nehmen zu bearbeiten sind, dürfen nicht geändert werden. Als Komprimierungsprogramm ist ausschließlich WIN-ZIP zugelassen. Wegen programmbedingter Begrenzungen für

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Pfadlängen wird empfohlen, die Dateinamen auf maximal 25 Zeichen zu begrenzen. An- derenfalls können sich Probleme beim Upload der Dateien ergeben.

8 Teilnahme- und Angebotsfristen

8.1 Die Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge ist in der Bekanntmachung im EU-Amts- blatt angegeben. Auf Ziffer 6 wird verwiesen.

8.2 Die Frist für den Eingang der Angebote wird den zum weiteren Verfahren zugelassenen Unternehmen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mitgeteilt.

8.3 Für die Fristberechnung gilt die Ortszeit der Vergabestelle. Die Angebotsfrist ist unbedingt einzuhalten.

8.4 Der Bewerber/Bieter kann seinen Teilnahmeantrag/sein Angebot nur bis zum Ablauf der Abgabefrist ändern, berichtigen oder zurücknehmen. Eine Änderung muss zweifelsfrei sein.

Die Änderung eines Teilnahmeantrags/Angebots erfolgt durch Neueinstellung des geänder- ten Teilnahmeantrags/Angebots auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG.

8.5 Die Bindefrist der Angebote beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Deren Ablauf wird den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Die Bieter sind bis zu diesem Zeitpunkt an ihre Angebote gebunden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf die Bieter, um eine Verlängerung der Bindefrist für ihre Angebote zu ersu- chen.

8.6 Sollte es beim Hochladen der Teilnahmeanträge/ Angebotsdokumente technische Prob- leme geben, dann muss sich der Bieter unverzüglich an die im Bieterportal hinterlegten Kontaktdaten unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierpor- tal/portal/tabs/vergaben wenden. Ist dies nachweislich nicht oder erst nach Ablauf der Ab- gabefrist (Teilnahmefrist/ Angebotsfrist) erfolgt, kann dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.

9 Inhalt des Angebots

9.1 Die Vergabeunterlagen, einschließlich sämtlicher Anlagen sind der Einreichung des Ange- botes und der Kalkulation vollständig zugrunde zu legen.

9.2 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen; ausgenom- men sind fremdsprachige feststehende Fachbegriffe.

9.3 Elektronische Angebote sind in dem Format des Bieterportals des Vergabeportals der Deutsche(n) Bahn AG zu erstellen. Bei Widersprüchen zwischen Eintragungen im Ange- botsportal und Angaben in hochgeladenen Angebotsunterlagen gehen die Eintragungen im Angebotsportal vor.

9.4 Dem Angebot sind die in diesen Bewerbungsbedingungen oder gegebenenfalls später vom Auftraggeber entsprechend bezeichneten Unterlagen beizufügen. Andere Unterlagen sind nicht zugelassen.

9.5 Soweit sich der Auftraggeber nicht vorab anders festgelegt hat, behält er sich vor, die Un- ternehmen aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Auf § 51 Abs. 2 und 3 SektVO wird hingewiesen.

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10 Vergabe in Losen

10.1 Ein Unternehmen kann Angebote auf ein einziges Los, auf mehrere Lose oder auf alle Lose abgeben. Die Angebotssumme (gemäß Basispreis-Gesamt, entspricht Summe in Spalte AE im Preisblatt) aller angebotenen Lose muss dabei mindestens 50.000 EUR be- tragen.

10.2 Angebote, die von einer Bedingung abhängig gemacht werden, insbesondere solche, die nur unter der Bedingung der Zuschlagserteilung in einem anderen Los abgegeben wer- den, sind nicht zugelassen. Es ist aber zulässig, für den Fall, dass der Bieter den Zu- schlag für mehrere Lose erhält, Rabatte für ein, mehrere oder alle Lose zu gewähren. Un- geachtet dessen ermittelt der Auftraggeber in jedem Fall das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Angebotswertung für jedes Einzellos gesondert.

10.3 Jedes Einzellos kann unabhängig von dem anderen beauftragt werden. Für den Fall, dass ein Unternehmen den Zuschlag auf mehrere oder alle Einzellose erhält, behält sich der Auftraggeber vor, mit dem betreffenden Unternehmen nur einen einzigen Vertrag zu schließen. Ansonsten werden mehrere Verträge ausgefertigt.

11 Hinweise zur Angebotsbearbeitung

11.1 Allgemeine Hinweise

11.1.1 Die im Rahmen des Vergabeverfahrens von den Unternehmen eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum der Deutsche Bahn AG über. Die Deutsche Bahn AG und die mit ihr gem. §§ 15 AktG verbundenen Unternehmen erhalten das vollumfängliche Recht, diese im Rahmen des Vergabeverfahrens zu nutzen. 11.1.2 Für die Angebotsbearbeitung und/oder Teilnahme am Vergabeverfahren wird keine Kos- tenerstattung gewährt. 11.1.3 Angebote müssen auf sämtlichen Vergabeunterlagen basieren und verbindlich sein.

11.2 Allgemeine Vorgaben für Preisangaben

11.2.1 Alle Preispositionen sind zu bepreisen. Auf § 51 Abs. 3 SektVO wird hingewiesen. 11.2.2 Alle Aufwände des Bieters sind in die vorhandenen Preispositionen einzupreisen. Eine Än- derung des vorgegebenen Textes oder der vorgegebenen Formatierung (z.B. andere oder neue Spalten/Zeilen) ist nicht zulässig. 11.2.3 Angebote mit Preisen, die der Bieter an bestimmte, in den Vergabeunterlagen nicht vorge- sehene Bedingungen knüpft, (z.B. Laufzeiten, Abnahmemengen, Kopplung mit anderen Aufträgen, zusätzliche Beistellleistungen des Auftraggebers, etc.) stellen eine unzulässige Änderung bzw. Ergänzung der Vergabeunterlagen dar und werden ausgeschlossen. 11.2.4 Alle Angebotspreise sind in Euro, Bruchteile in vollen Euro-Cent anzugeben. 11.2.5 Alle Angebotspreise sind netto ohne Umsatzsteuer anzugeben.

11.3 Vertragsbedingungen

Soweit dies nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet ist, sind die Vertragsbedingungen einschließlich der Anlagen zum Vertrag zwingend einzuhalten. Abweichungen oder Ein- schränkungen hinsichtlich der Vertragsbedingungen oder den ggfs. vorgegebenen Ange- botsalternativen führen zum Angebotsausschluss. Soweit dies in dem zu verwendenden Vertragsmuster vorgesehen ist, muss sich das Unternehmen durch Ankreuzen einer der Wahlmöglichkeiten bzw. Aktivieren eines der

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Kontrollkästchen-Formularfelder entscheiden, welche Variante angeboten wird. Die Auswahl wird nach der in der Wertungsmatrix dargestellten Methode bewertet.

11.4 Beschreibung der Auftragsausführung

11.4.1 bleibt frei 11.4.2 Das Angebot muss in jedem Fall den Anforderungen der Leistungsbeschreibung (Anhang C3) entsprechen. Abweichungen von oder Einschränkungen der Muss-Kriterien führen zum Angebotsausschluss. 11.4.3 Bleibt frei 11.4.4 Verfügbarkeitszeitpunkt

Das Angebot muss auf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügbaren Lösungen basieren. Der Auftraggaber behält sich vor, zum Nachweis die Errichtung einer Teststellung gem. Ziffer 15.5.3 durchzuführen.

12 Anzahl der Hauptangebote/Nebenangebote/Rabatte

12.1 Es ist ein Hauptangebot pro Bieter zugelassen. Reicht ein Bieter mehr Hauptangebote als zugelassen ein, führt dies zum Ausschluss aller seiner Hauptangebote.

12.2 Nebenangebote sind nicht zugelassen.

12.3 Bleibt frei.

12.4 Soweit nach den technischen Spezifikationen ein bestimmtes Produkt gefordert wird oder bestimmte technische Anforderungen in Bezug genommen werden, sind gleichwertige Lö- sungen gem. § 28 Abs. 6 bzw. § 29 Abs. 1 SektVO zulässig. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit dem Angebot nachzuweisen.

12.5 Rabatte (bedingte oder unbedingte) können angeboten werden und werden im Falle eines Zuschlages Vertragsbestandteil. Sie gehen jedoch nicht in die Angebotswertung ein.

13 Bietergemeinschaften

13.1 Bietergemeinschaften sind vorbehaltlich der Vorgaben des § 1 GWB zugelassen. Bieter- gemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Voraussetzung für die Stellung eines Teilnahmeantrages durch eine Bietergemeinschaft ist, dass sich die Bietergemeinschaft unter der Bezeichnung „BIEGE“ und ihrer genauen Firmierung im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG registriert (siehe dort auch die „Hinweise zur Registrierung von Bewerber- und Bietergemeinschaften in der eVergabe“). Eine bestehende Registrierung der Mitglieder der Bietergemeinschaft ist nicht ausrei- chend. In ihrem Teilnahmeantrag hat die Bietergemeinschaft sämtliche Mitglieder zu be- nennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfah- ren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anhang B5) zu verwenden.

13.2 Änderungen in der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge sind nicht gestattet.

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14 Nachunternehmer

14.1 Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen, die er an Nachunternehmer (Unterauftrag- nehmer im Sinne von § 34 SektVO) zu vergeben beabsichtigt, sowie die vorgesehenen Nachunternehmer (einschließlich der dem Bieter verbundenen Nachunternehmer) im An- gebot zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt „Nachunternehmerliste“ (siehe Anhang C5) zu verwenden. Im Fall der Eignungsleihe nach § 47 SektVO sind die geforderten Eig- nungsnachweise für das betreffende Eignungskriterium für den zur Eignungsleihe benann- ten Nachunternehmer vorzulegen.

Reine Zulieferer sind keine Nachunternehmer.

14.2 Nachunternehmer, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Teilnahmewettbewerb gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt. Diese Nachunternehmer können im Vergabeverfahren nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmean- trags nicht mehr ausgetauscht werden.

Soweit keine Eignungsleihe gem. § 47 SektVO erfolgt, hat die Nachunternehmerbenen- nung nur vorläufigen Charakter. Der Auftraggeber kann vom Bieter vor Zuschlagserteilung eine verbindliche Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer und den Nachweis ver- langen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der benannten Nachunternehmer zur Ver- fügung stehen.

14.3 Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung und Zuverlässigkeit der vorgesehenen Nachunternehmer zu prüfen. Der Auftraggeber kann vom Bieter zu diesem Zweck die in der Auftragsbekanntmachung bezeichneten Eignungsnachweise und Erklärungen zur Zu- verlässigkeit auch für die Nachunternehmer verlangen.

14.4 Die Nachunternehmerliste kann bei Beauftragung nur in dem im Vertrag vorgesehenen Verfahren geändert werden.

14.5 Es wird darauf hingewiesen, dass für Nachunternehmer aller Stufen § 128 Abs. 1 GWB Anwendung findet.

15 Angebotswertung

15.1 Allgemeine Hinweise zur Angebotswertung

Die Bewertung der Angebote erfolgt unter Beachtung der §§ 51 ff. SektVO in einem drei- stufigen Verfahren. Die drei Stufen der Angebotswertung sind:

(cid:1) Prüfung von Ausschlussgründen

(cid:1) Prüfung der Angemessenheit der Preise, sofern Anlass hierzu besteht

(cid:1) Bewertung der Angebote anhand der bekannt gemachten Kriterien.

15.2 Ausschlussgründe

15.2.1 Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es zum Angebotsausschluss führt, wenn der Bie- ter ein Angebot einreicht, das mit den Angeboten der Wettbewerber nicht vergleichbar ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Bieter:

(cid:1) das Angebot nicht form- oder fristgerecht einreicht, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,

(cid:1) er Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt oder diese außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen ergänzt,

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(cid:1) er eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet,

(cid:1) das Angebot unter einem Gremienvorbehalt oder einem sonstigen Vorbehalt oder unter Bedingungen abgibt,

(cid:1) er mit dem Angebot von zwingenden kommerziellen Bedingungen oder zwingenden fachlichen Anforderungen des Auftraggebers abweicht oder

(cid:1) er auf entsprechende Nachforderung des Auftraggebers die nachgeforderten Unterla- gen nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht einreicht oder er zusätzliche Aus- künfte verweigert. 15.2.2 Es führt auch zum Angebotsausschluss, wenn der Bieter ohne die vorherige und aus- drückliche mindestens in Textform erteilte Zustimmung des Auftraggebers gegen die in diesen Bewerbungsbedingungen festgelegten Vertraulichkeitsregeln oder eine gesonderte Vertraulichkeitserklärung verstoßen hat. Mündliche Erklärungen haben keine rechtlich ver- bindliche Wirkung. 15.2.3 Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe.

15.3 Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind in der beigefügten Bewertungsmatrix (An- hang C6 der Bewerbungsbedingungen) detailliert aufgeschlüsselt.

15.4 Kommerzielle Bewertung

15.4.1 Zum Zwecke der kommerziellen Bewertung ermittelt der Auftraggeber für jedes Angebot den Bewertungspreis. Der Bewertungspreis wird wie folgt gebildet:

(cid:1) Angabe, welche Preise mit welcher Auswertungsmenge (bzw. Mengengerüste, Musterkonfigurationen) berücksichtigt werden. (cid:1) Angabe, wie Staffelpreise in der Wertungssumme berücksichtigt werden. Der AG kann z.B. pro Leistungsposition einen (gewichteten) Durchschnittspreis aus den unterschiedlichen Staffelpreisen bilden, der dann mit einer Auswertungsmenge multipliziert wird. (cid:1) Darstellung der Ableitung des Bewertungspreises aus dem Angebotspreis unter An- wendung eines Malus-Bewertungssystems in der Bewertungsmatrix (Anhang C6). 15.4.2 Die Berechnung der Bewertungspreise ist in der beigefügten Bewertungsmatrix (Anhang C6 der Bewerbungsbedingungen) erläutert.. Die Bewerungspreise werden auf dieser Grundlage im Preisblatt (Anhang C4) errechnet und detailliert dargestellt.

15.5 Bewertung der Vertragsbedingungen

15.5.1 Ausschluss- bzw. Muss-Kriterien 15.5.1.1 Die gemäß Ziffer 11.3 und 11.4 zwingend zu erfüllenden Anforderungen gelten als Aus- schluss- bzw. Muss-Kriterien. Gibt der Bieter an, dass Ausschluss- bzw. Muss-Kriterien „nicht erfüllt“ oder „mit Einschränkungen erfüllt“ werden oder stellt sich dies bei der Begutachtung der vom Bieter in seinem Angebot gemachten Angaben heraus, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. 15.5.1.2 Der Auftraggeber behält sich vor, Muss-Kriterien im Verlauf des Vergabeverfahrens noch einmal zu ändern, sie entfallen zu lassen oder neue Muss-Kriterien hinzuzufügen. Die Bieter werden darüber rechtzeitig informiert. Für den Fall, dass das Angebot eines Bieters wegen Nichterfüllung eines Muss-Kriteriums vorläufig ausgeschieden wurde und dieses Kriterium nachfolgend entfällt, wird der betreffende Bieter wiederum zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und zur Abgabe eines Angebotes eingeladen

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und über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informiert. Auf Ziffer 4.4 wird hin- gewiesen. 15.5.1.3 Erkennt ein Unternehmen vor Angebotsabgabe, dass ein einzelnes Muss-Kriterium nicht oder nicht wirtschaftlich erfüllt werden kann, so kann es dem Auftraggeber vor- schlagen, das Muss-Kriterium bzw. die zugrundeliegende Anforderung aufzuheben oder zu ändern. Dabei sind die technischen und/oder wirtschaftlichen Gründe für die Aufhebung/Änderung des Muss-Kriteriums und ggf. alternative Lösungsvorschläge zur Erreichung des Zieles der Anforderung darzulegen. Der Auftraggeber wird rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist eingehende Änderungs-/Aufhebungsvorschläge prüfen. 15.5.2 Bewertungskriterien 15.5.2.1 Bewertungskriterien werden im Rahmen der fachlichen Angebotswertung entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigt. Der jeweilige Gewichtungsfaktor (bzw. der erzielbare Malus) ist in der Bewertungsmatrix (Anhang C6) genannt. 15.5.2.2 Der Erfüllungsgrad einer Anforderung wird auf der Basis der Angaben des Bieters im Muster-Rahmenvertrag (Anhang C2) und im Preisblatt (Anhang C4) bestimmt. Er wird entsprechend der Bewertungsmatrix (Anhang C6) bewertet. 15.5.3 Teststellung 15.5.3.1 Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in gem. Ziffer 15.1 in der engeren Auswahl sind die Errichtung einer Teststellung/Bemusterung/Probeaufarbeitung zu verlangen. Bei den Tests werden die Eigenschaften der angebotenen Liefergegenstände bzw. der aufgearbeiteten Komponenten gemäß den Bieterangaben überprüft („verifizierende Teststellung“). Die Ergebnisse der Teststellung/Bemusterung/Probeaufarbeitung können zu einer Korrektur der Bieterangaben führen. 15.5.3.2 Die zeitlichen und fachlichen Anforderungen zur Durchführung der Teststellung wird der Auftraggeber rechtzeitig gesondert mitteilen. 15.5.3.3 Die Teststellung ist für den Auftraggeber kostenfrei zu realisieren.

16 Weiterer Ablauf des Vergabeverfahrens

16.1 Der Auftraggeber wird die wertungsfähigen Angebote anhand der bekannt gemachten Be- wertungskriterien bewerten und danach zu fachlichen und kommerziellen Verhandlun- gen/Angebotspräsentationen einladen. Im Regelfall wird in einem ersten Termin ein tech- nisches Aufklärungsgespräch mit den im Wettbewerb verbliebenen Bietern geführt, bei dem technische Fragestellungen des Angebotes besprochen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen dieses Termins kommerzielle Aspekte des Angebotes zu dis- kutieren. Der Auftraggeber behält sich vor, mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen.

Der Auftraggeber behält sich vor, den Kreis der an den Verhandlungen teilnehmenden Bie- ter auf den oder die aussichtsreichsten Bieter zu begrenzen und mit diesen die Verhand- lungen fortzusetzen (preferred bidder). Eine etwaige Verengung des Bieterkreises erfolgt anhand der bekannt gemachten Bewertungskriterien. Sind die Verhandlungen mit einem preferred bidder nicht erfolgreich, so steht es dem Auftraggeber frei, die Auswahl zum pre- ferred bidder wieder rückgängig zu machen.

Der Auftraggeber behält sich vor das Verhandlungsverfahren in Form eines strukturierten und abgestuften Verhandlungsprozesses durchzuführen. Dieser Verhandlungsprozess besteht aus einer oder mehreren aufeinander folgenden Verhandlungsphasen. Eine Verhandlungsphase besteht wiederum aus einer oder mehreren Verhandlungsrunden. Im

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Rahmen der finalen Verhandlungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber nur noch über kaufmännische Bedingungen, wie insbesondere den Preis zu verhandeln.

Die Entscheidung über das konkrete Verhandlungsdesign trifft der Auftraggeber nach Auswertung der eingegangenen Angebote nach vorher feststehenden, objektiven Krite-rien und kommuniziert diese und die damit verbundenen Verhandlungsregeln rechtzeitig allen verbliebenen Bietern.

Der Auftraggeber behält sich hierbei vor, besondere Verhandlungsmethoden wie zum Beispiel sog. „holländische“ oder „englische" Verhandlungen (steigende oder fallende Preise) bzw. Kombinationen daraus einzusetzen. Hierbei kann der Auftraggeber den Bietern gleichzeitig oder auch nacheinander Angebote, Zielpreise oder weiter Preisinformationen vorgeben. In diesem Zusammenhang kann der Auftraggeber in einer vorgelagerten Verhandlungsrunde ein „Erstangebotsrecht“ für nachgelagerte Verhandlungsrunden zwischen den Bietern unter Wahrung der Chancengleichheit und Wirtschaftlichkeit vergeben. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, den Zuschlag auch ohne jegliche bzw. jede weitere Verhandlung zu erteilen.

Die Verhandlungen erfolgen entweder als Präsenzveranstaltung oder auch unter Einsatz elektronischer Mittel (virtuell). Für die Entscheidungen über eine Angebotsabgabe in den finalen Verhandlungsphasen erhalten die Bieter jeweils eine Zeitvorgabe, die zwischen wenigen Minuten und einigen Tagen variieren kann. Der Auftraggeber wird für die Durchführung des finalen Verhandlungsprozesses im Vorfeld das Basis- Kommunikationspapier (Anlage 208.1220V31) fortschreiben und weiter konkretisieren. Es wird gleichzeitig allen verbliebenen Bietern bekannt gegeben. Die Bieter erhalten sodann eine angemessene Zeit zur Vorbereitung und die Gelegenheit, Rückfragen zu stellen.

16.2 Präsentationen und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Zeit und Ort wird der Auftraggeber rechtzeitig bekannt geben.

16.3 Zur Klärung offener Fragen kann der Auftraggeber im Vorfeld oder im Nachgang von Prä- sentationen oder Verhandlungen einen Fragenkatalog an die/den Bieter versenden, wel- cher kurzfristig über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG zu beantworten ist.

16.4 Der Auftraggeber behält sich auch vor, die Struktur und den Ablauf des Verhandlungsver- fahrens jederzeit anzupassen und insbesondere auf Teile zu verzichten oder weitere Teile zu ergänzen. Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, auf die Durchführung von Ver- handlungen zu verzichten oder zunächst nicht berücksichtigte Bieter zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu Verhandlungen zuzulassen. Der Auftraggeber informiert jeweils die beteiligten Bieter über die angepasste Struktur und den Verfahrensablauf.

16.5 Werden Verhandlungen mit mehreren Bietern geführt, so erfolgt der Zuschlag auf das An- gebot, das nach Abschluss der Verhandlungen das wirtschaftlichste ist.

16.6 Bleibt frei

16.7 Der Auftraggeber behält sich zu Dokumentationszwecken vor, eine Ausfertigung des ab- geschlossenen Vertrages zu verlangen. In der Regel erfolgt dies in elektronischer Form.

17 Besondere gesetzliche Anforderungen an den Auftragnehmer

Die Deutsche Bahn AG und die mit ihr gemäß § 290 HGB verbundenen Unternehmen verfolgen das Ziel, Transparenz hinsichtlich des Abschlusses von solchen Verträgen zu schaffen, in denen in Bezug auf den Vertragspartner besondere gesetzliche Anforderungen gelten. Dies gilt insbesondere für Verträge mit aktiven oder ehemaligen Vorständen von Aktiengesellschaften und Geschäftsführern von Gesellschaften mit beschränkter Haftung im DB-Konzern.

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Ehemalig in diesem Sinne ist die Position als Vorstand oder Geschäftsführer unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt.

Daher ist es erforderlich, dass Bewerber/Bieter, die eine natürliche Person sind, eine Erklä- rung abgeben, wenn sie zu den vorgenannten Personengruppen gehören.

18 Rechtsmittelbelehrung

18.1 Für die Nachprüfung von Verstößen gegen Vergabebestimmungen ist folgende Stelle zu- ständig:

Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn, Germany Fax: +49 (0)22894 99-163

18.2 Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Verga- bekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Ka- lendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalen- dertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragge- bers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

18.3 Der Bieter hat in den Angebotsunterlagen alle Angaben deutlich zu kennzeichnen, die der Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen unterliegen. Liegt keine entsprechende Kennzeichnung vor, geht der Auftraggeber davon aus, dass sich diesbezüg- lich keine Weitergabebeschränkungen nach § 5 Abs. 1 SektVO ergeben und die Angaben im Sinne von § 165 GWB den Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens zur Einsichtnahme freigegeben werden können.

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19 Anlagen zur Vergabe

Die folgende Auflistung enthält eine Übersicht über beiliegende und mit dem Teilnahmean- trag bzw. Angebot einzureichende Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren.

Die aufgeführten Dokumente sind – soweit nicht anders gekennzeichnet – vollständig ausgefüllt einzureichen.

Checkliste: Unterlagen zur Vergabe
beiliegende Un- terlagenmit dem Teil- nahmean- trag zurück- zusendende Unterlagenmit dem An- gebot zu- rückzusen- dende Un- terlagenBezeichnung der Unterlage
A_Bewerbungsbedingungen
B_Teilnahmewettbewerb
Anhang B1Eignungsmatrix
Anhang B2208.1220V07- Eignungsleihe
Anhang B3Lieferantenselbstauskunft
Anhang B4Eigenerklärung
Anhang B5208.1220V06 - Bietergemeinschafts- erklärung
Anhang B6208.1220V31 Strukturierte Vergabe- verhandlung – Basis-Kommunikati- onspapier
C_Aufforderung zur Angebotsabgabe
Anhang C1Angebotsformblatt
Anhang C2Rahmenvertrag
Anhang C2.1BEB auf dem jeweils aktuellen Stand (wird Anlage 3 des Vertrages)
Anhang C2.2AEB auf dem jeweils aktuellen Stand (wird Anlage 4 des Vertrages)
Anlage C2.3EVB Mindestlohn auf dem jeweils ak- tuellen Stand (wird Anlage 5 des Vertrags
Anlage C2.4DB Verhaltenskodex für Geschäfts- partner auf dem jeweils aktuellen Stand (wird Anlage 6 des Vertrags)
Anlage C2.5EVB Qualitätssicherung auf dem je- weils aktuellen Stand (wird Anlage 7 des Vertrags)
Anlage C2.6EVB Serialisierung auf dem jeweils aktuellen Stand (wird Anlage 8 des Vertrags)
Anlage C2.7EVB Nachhaltigkeit auf dem jeweils aktuellen Stand (wird Anlage 9 des Vertrags)
Anlage C2.8EVB SAP Business Network und SCC

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auf dem jeweils aktuellen Stand (wird Anlage 10 des Vertrags
Anlage C2.9EVB Beistellung auf dem jeweils aktu- ellen Stand (wird Anlage 11 des Ver- trags)
Anhang C3Leistungsbeschreibung (wird Anlage 2 des Vertrages)
Anhang C4Preisblatt (wird Anlage des Rahmen- vertrages)
Anhang C5Nachunternehmerliste
Anhang C6Bewertungsmatrix

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