[Seite 1]
Gebäudemanagement Hospitalstr. 3 37073 Göttingen
Dipl.-Ing. E-Mail: @zvw.uni-goettingen.de …………………………………………………………… Mobiltelefon:
…………………………………………………………… Zurück an den Auftraggeber bzw. an den Bearbeiter …………………………………………………………...
Göttingen, den
Arbeitserlaubnis
Die oben genannte Firma ist beauftragt, folgende Arbeiten auszuführen
-
PIZ-Nr.: …………………………………………………………………………………………
-
Arbeitsort/-stelle ………………………………………………………………………………………...
-
Arbeitsauftrag …………………………………………………………………………………………
-
Ausführung von ca. bis ca. ..........................................................................................................................
-
Art der Arbeiten ………………………………………………………………..……………………….
Verpflichtungen des Auftragnehmers (AN):
I. Anmeldung und Zugang zur Baustelle • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich vor Beginn der Arbeiten beim anzumelden. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich vor Beginn der Arbeiten an betriebstechnischen Anlagen, beim zuständigen Meister / Ingenieur des Technischen Gebäudemanagements GM3 anzumelden und sich nach Arbeitsende abzumelden.
zuständige Ingenieurin/Meisterin bzw. zuständiger Ingenieur/Meister: Frau / Herr , Unterrichtung über die Notfall- und Störmeldezentrale, 0551/39-20000. Bei Arbeiten an oder in der Nähe von Mittelspannungskabeln oder Niederspannungs-Erdkabeln ist die EAM Netz GmbH vorher zu unterrichten: 0800/3410134 oder 0551/909-0. • Eine Kopie des Arbeitserlaubnisscheins hat der arbeitsverantwortliche Mitarbeiter des Auftragneh- mers auf der Baustelle, unterschrieben und mit Firmenstempel versehen, mit sich zu führen. Subunternehmer haben die auf den Auftragnehmer ausgestellte Arbeitserlaubnis mitzuführen. • Ausgegebene Schlüssel oder Besucherkarten sind nach Arbeitsende wieder bei der Ausgabestelle abzu- geben. Die Rückgabe hat sich der Auftragnehmer schriftlich bestätigen zu lassen. • Die Fahrzeuge sind nach dem Be- und Entladen unverzüglich auf den gekennzeichneten Parkplätzen ab- zustellen. Den Anweisungen der Hausmeister ist Folge zu leisten. • Elektrische Betriebsräume dürfen nur durch elektrotechnisch eingewiesene Personen oder unter Aufsicht einer Elektrofachkraft betreten werden. • Vor Arbeitsbeginn von Tiefbauarbeiten muss sich der Auftragnehmer die Aufgrabegenehmigung mit der Trassenauskunft und der Leitungsschutzanweisung im Zeichenbüro des Technischen Gebäudemanage- ments ( 0551/39-24090; E-Mail: trassenauskunft@zvw.uni-goettingen.de) schriftlich einholen. • Abschaltung von automatischen Brandmeldern: siehe Punkt IV. II. Verpflichtungen bei Ausführung aller Arbeiten • Erkannte Mängel, die eine Unfall- oder Brandgefahr darstellen, sind sofort beim Auftraggeber anzuzeigen. • Türen, Tore und Klappen zu technischen Einrichtungen, Dachausstiegen und Schächten dürfen nicht unbewacht (auch nicht kurzzeitig!) offenstehen bzw. unverschlossen bleiben. III. Arbeiten an betriebstechnischen Anlagen • Ohne Zustimmung des Auftraggebers bzw. des Anlagenbetreibers sind Schalthandlungen an elektrotech- nischen Anlagen und das Betätigen von Absperrorganen jeglicher Medien zu unterlassen. • Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten sind mit dem Auftraggeber und dem Anlagenbetreiber ab- zustimmen.
Seite 1 von 2
[Seite 2]
Arbeitserlaubnisschein (Fortsetzung)
IV. Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau-, Trenn-, Schleif-, Heißarbeiten u. ä., sowie Arbeiten mit Staubentwicklung
-
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Sicherheitsvorkehrungen vor Beginn der Arbeiten zu treffen. Unab- hängig von den Unfallverhütungs- und Brandschutzvorschriften sind u.a. folgende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Anforderungen für Arbeiten mit Staubentwicklung: • Abdichten von Öffnungen und Fugen. Zusätzliche Anforderungen bei Heißarbeiten: • Entfernen sämtlicher brennbarer Gegenstände/Stoffe und Stäube. • Löschdecke, Feuerlöscher 6 kg Pulver und gefüllten Wassereimer bereitstellen. • Beseitigung von EX-Gefahren. • Entfernung von Umkleidungen und Isolierungen. • Abdeckung der gefährdeten Bauteile.
-
Unfallverhütungs- und Brandschutzvorschriften sind einzuhalten.
-
Der Auftragnehmer hat nach DGUV 205-023 und ASR A 2.2 in Verbindung mit §10 ArbSchG eine Brand- wache zu stellen, die mindestens zum Brandschutzhelfer ausgebildet ist und regelmäßig geschult wird. Auf Verlangen ist ein Ausbildungs- und Schulungsnachweis vorzulegen.
-
Bei notwendiger Abschaltung von automatischen Brandmeldern (z.B. wegen Staubentwicklung) ist dies rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten durch tägliche Meldung über die Störmeldezentrale, 0551/39- 20000, zu veranlassen. Nach Beendigung der Arbeiten ist durch tägliche Meldung die Wiedereinschaltung bei der Störmeldezentrale zu veranlassen. Für Abschaltungen von Brandmeldern über mehrere Tage ist eine vorherige Unterweisung durch das Technische Gebäudemanagement zwingend erforderlich.
-
Alarmierung bei Brand u. Rauchentwicklung: Berufsfeuerwehr Göttingen, 112.
-
Zur Klärung von Fragen in Sachen Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau-, Trenn-, Schleif- und Heißarbeiten sowie für Arbeiten mit Staubentwicklung ist der Auftraggeber bzw. der Bearbeiter zu kontaktieren.
V. Sonstige spezielle Hinweise und Verpflichtungen [ggf. durch den AG / Bearbeiter zu ergänzen] Die gesetzlichen Anforderungen sind einzuhalten!
VI. Haftung bei Nichtbeachtung der Bestimmungen im Arbeitserlaubnisschein • Bei Nichtbefolgung der Bestimmungen im Arbeitserlaubnisschein und der daraus ggf. entstehenden Auf- wendungen wie z.B. der Falschalarmierung der Berufsfeuerwehr sind alle daraus resultierenden Kosten vollumfänglich durch den Verursacher zu begleichen. • Eine Aufwandsentschädigung ist dem Auftraggeber ebenfalls zu zahlen, wenn angemeldete Arbeiten durch den Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß wieder abgemeldet wurden und somit nach dem regulä- ren Dienstschluss eine Überprüfung der Arbeitsbereiche durchgeführt werden muss.
Im Auftrag
.................................................................................................. ............................................................................................................ Auftraggeber / Bearbeiter Auftragnehmer - Stempel / Unterschrift
Unterschriebene und mit Firmenstempel versehene Kopien an den Bearbeiter/Auftraggeber und an:
Universität Göttingen, Technisches Gebäudemanagement GM 3 E-Mail: GM3.Sekretariat@zvw.uni-goettingen.de Universität Göttingen, Infrastrukturelles Gebäudemanagement GM 2 E-Mail: GM4@zvw.uni-goettingen.de EAM Netz GmbH, Hildebrandstraße 1, 37081 Göttingen E-Mail: netzleitstelle@eam-netz.de
Seite 2 von 2 Version vom 03.01.2025