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230031_MGK_LP5_LH_Montage_00.pdf

Audiovisuelle Kommunikationstechnik für die Erweiterung eines Museums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 14:29 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Lastenheft

Montage und

Installation

Projekt:Datum:Index:
MGK Siegen25.07.2500

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Projekt: Museum für Gegenwartskunst Siegen

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ..................................................................................................................................................... 2

2 Befestigungsmaterial .................................................................................................................................... 2

3 Halterungen ................................................................................................................................................. 4

4 Leitungsführung ........................................................................................................................................... 4

5 Terminierung ................................................................................................................................................ 5

6 Gestellschränke und Medienmöbel .............................................................................................................. 5

6.1 Temperaturmanagement ..................................................................................................................... 6

6.2 Befestigung der Geräte ....................................................................................................................... 7

6.3 Verkabelung ........................................................................................................................................ 7

7 Leitungen ................................................................................................................................................... 11

7.1 Übernahme Verkabelungsleistungen von anderen Gewerken ............................................................ 11

7.2 Patchkabel ........................................................................................................................................ 12

8 Kabelkennzeichnung .................................................................................................................................. 13

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Projekt: Museum für Gegenwartskunst Siegen

1 Einleitung

Dieses Dokument beschreibt die Anforderungen an Montage und Installation audiovisueller Kommunikationstechnik.

Die Komponenten der audiovisuellen Kommunikationstechnik sind fachgerecht nach den Vorgaben im Leistungsverzeichnis zu installieren. Bei der Montage sind die aktuellen, geltenden EN- DIN- VDE- ISO- IEC- ANSI- IEEE- Normen sowie die Richtlinien und Vorschriften des VDE, VDI, SGA, Berufsgenossenschaften, etc. zwingend zu berücksichtigen.

Darüber hinaus gelten:

• Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) • Vertragsverordnung für Bauleistungen des AG • Regeln UVV Arbeitsstättenrichtlinien • Versammlungsstättenverordnung • Bauordnung des Landes • Installationsrichtlinien für Kommunikationsverkabelung • Betreffende ICE- und IEEE-Normen • AMEV • Best Practice CTS-I AVIXA • Vorgaben und Richtlinien der Hersteller • Europäische Zertifizierungen zur Nachhaltigkeit

Baupolizeiliche, berufsgenossenschaftliche, gesetzliche Bestimmungen und die Sicherheitsregeln des AG sind einzuhalten. Ferner gelten die Regeln, Richtlinien und Vorschriften für den Bau und Betrieb von Anlagen des VDE, VDI, etc. sowie die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebs und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.

2 Befestigungsmaterial

Vor Beginn der Montagearbeiten sind die örtlichen Gegebenheiten und baulichen Voraussetzungen zu prüfen und Installationszonen mit dem Fachplaner, dem Architekten (sofern im Projektteam integriert) und dem Auftraggeber (AG) abzustimmen. Insbesondere beim Bauen im Bestand sind Freigaben für Installationen an Decken, Wänden, Stützen und Böden beim AG einzuholen.

Die Auswahl und Verwendung von Befestigungsmaterial, insbesondere von Decken- und Wanddübeln, erfolgt unter Berücksichtigung geltender DIN-Normen (z. B. DIN-EN 1992-4), Herstellerempfehlungen und -bestimmungen. Installationen sind in jedem Fall sauber und sorgfältig durchzuführen. Dübel, Schrauben oder sonstige Befestigungsmittel dürfen nicht hervorstehen. Die Fixierung von Komponenten hat kraftbündig, ohne Bewegungsspiel, in Waage und plan mit zugelassenen Befestigungsmaterialien nach herstellerspezifischen Vorgaben zu erfolgen.

Für frei hängende Lasten darf nur zugelassenes Befestigungsmaterial verwendet werden. Insbesondere bei bewegten Lasten sind die dynamischen Belastungen auf die Befestigungsstellen zu berücksichtigen. Es dürfen nur

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Befestigungsmaterialien verwendet werden, welche vom deutschen staatlichen Materialprüfungsamt für den entsprechenden Verwendungszweck zugelassen sind. Die Vorlage der Prüfungszeugnisse erfolgt auf Verlangen des AG oder des Fachplaners. Dies gilt insbesondere bei Installationen in Zugzonen von Betondecken oder in Bereichen mit Betonkernaktivierung. Alle hängenden Lasten sind nach den Vorschriften der DGUV für Veranstaltungs- und Produktionsflächen (DGUV 17/18) oder gleichwertigen EU-Vorschriften zu befestigen.

Ist die Beschaffenheit von Wand-, Decken- und Stützbereichen nicht eindeutig identifizierbar oder bestehen Zweifel an der Tragfähigkeit von Untergrund oder Baustoffen, muss der Auftragnehmer (AN) dies dem AG und dem Fachplaner unmittelbar mitteilen. Können auch vom AG keine Angaben zum Untergrund gemacht werden, werden durch den AG Auszugsversuche beauftragt, um durch Erprobungen zu definieren, wie tragfähig der Untergrund ist, um sichere und beständige Befestigung zu gewährleisten.

Die Bohrart ist an den Baustoff anzupassen:

• Drehbohren ohne Schlag soll bei Lochsteinen und Baustoffen mit geringer Festigkeit durchgeführt werden, z. B. Porenbeton, Hohlmauerwerk und Wandbauplatten. • Schlagbohren darf nur bei Vollbaustoffen mit dichtem Gefüge angewendet werden, z. B. Beton, Naturstein

Alle Bohrlöcher sind vor dem Einsetzen des Dübels gründlich auszusaugen. Die in der Bauart-Zulassung der Dübel angegebenen Randabstände und Achsabstände der Bohrlöcher sind einzuhalten. Bei Mauerwerken darf der Dübel nicht in Fugen / Mörtel gesetzt werden, sondern mit ausreichendem Randabstand in den Stein.

Für die Montage in Beton mit Schraubankern oder mit Dübeln ist Montagematerial zu verwenden, das für gerissenen Beton zugelassen ist. Zugelassene Bohrtiefen sind im Vorfeld mit dem AG abzustimmen, insbesondere bei Bauwerken mit Betonkernaktivierung.

Es dürfen nur nach DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) / ETA (Europäisch Technische Zulassung) zugelassene Befestigungssysteme verwendet werden.

Der AN ist verpflichtet, insbesondere z. B. für Deckenbefestigungen, "Übereinstimmungserklärungen des Fachunternehmers" auszustellen. Er erklärt damit, dass die Arbeiten fachgerecht und entsprechend der Übereinstimmungserklärung des Produzenten verbaut wurden. Diese Unterlagen werden Bestandteil der Dokumentation. Die Übereinstimmungserklärung des Fachunternehmers muss dabei mindestens folgende Punkte enthalten:

• Name und Anschrift des Fachunternehmers • Bezeichnung und Anschrift des Bauprojektes • Ausführungszeitrum • Bezeichnung des Bauproduktes, bzw. der Bauart • Bezeichnung und Art des Nachweises • allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Prüfzeugnis • Zulassungsdokumente der verwendeten Befestigungsmaterialen • Angaben zu geltenden technischen Regeln • Unterschrift des Verantwortlichen mit Datum

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Für schwebende und/oder verfahrbare, bzw. bewegliche Lasten (z. B. Projektorlift) über Publikum müssen Sachverständigenabnahmen vorgenommen werden. Sachverständigenabnahmen werden in den Leistungspositionen beschrieben. Die Sachverständigenprotokolle und Zertifikate werden Bestandteil der Dokumentation. Ferner ist ein Prüfbuch anzulegen und mit Informationen zu Prüf- und Wartungsintervallen an den AG zu übergeben. Die Sachverständigenabnahme ersetzt nicht die Abnahme des AG.

3 Halterungen

Halterungen für Projektoren, Displays, Lautsprecher, Displaywände, etc. sind so zu befestigen, dass die Komponenten in Waage, plan und kraftbündig installiert werden können. Bei Halterungen, die eine Wand oder eine Decke durchdringen, muss die Öffnung um die Halterung mit einer Abdeckrosette oder Blende (Farbe in Abstimmung mit dem AG) abgedeckt werden.

Alle hängenden Lasten sind nach den Vorschriften der DGUV für Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (DGUV 17/18) oder gleichwertigen EU-Vorschriften zu befestigen.

Für schwebende und/oder verfahrbare Lasten über Publikum müssen Sachverständigenabnahmen vorgenommen werden, die in den entsprechenden Positionen der Geräte beschrieben sind. Die Abnahmeprotokolle sind den Dokumentationsunterlagen beizufügen; die Sachverständigenabnahmen ersetzen nicht die Abnahme durch den Auftraggeber.

Alle Installationen im Sichtbereich sind so auszuführen, dass Leitungen, Anschlüsse und Befestigungseinrichtungen für den Nutzer bzw. Betrachter verdeckt und unsichtbar installiert werden. Ist eine solche Installationsart nicht möglich, ist eine Lösungsvariante mit dem Fachplaner und dem AG abzustimmen.

4 Leitungsführung

Die rauminternen und raumübergreifenden Leitungen sind gemäß Ausführungsplanung zu installieren und zu terminieren. Dies betrifft auch die Spannungsversorgung. Die bauseitig vorhandene Kabelinfrastruktur ist durch den AN nach Beauftragung mit dem Fachplaner und dem Auftraggeber zu sichten. Es wird gemeinsam festgelegt, welche Leitungen weiterhin genutzt werden und welche neue Infrastruktur durch den AN errichtet werden muss. Diese Feststellungen werden auf Basis der Ausführungsplanung getroffen. Eine Dokumentation der Leitungswege aus dem Bestand und der ggf. neu zu erstellenden Verkabelungsstruktur ist geschuldete Leistung des AN.

Die Leitungen und Kabel zum Anschließen der Komponenten an bauseitige Anschlusspunkte (Deckenanschlüsse, Wandanschlüsse, Bodentanks, etc.) sind Leistungen des AN. Dazu gehören Patchkabel zwischen einem Wandanschlussfeld und einer Kamera oder Anschlussleitungen zwischen einem Deckenanschlusspunkt und einem AVoverIP-Receiver am Projektor. Diese Leitungen sind optisch möglichst unauffällig zu führen. Wenn mehr als eine Leitung geführt werden muss, z. B. HDMI Leitung und 230V Leitung, sind diese im sichtbaren Bereich in einem gemeinsamen Kabelschlauch zu führen. Materialart und Farbe des Kabelschlauchs sind mit dem Fachplaner und AG abzustimmen. Falls Leitungen über längere Strecken verlegt werden, sind diese in Leitungsführungssystemen zu führen. Dies sind Leitungsführungskanäle, Brüstungskanäle oder Kabelsammelhalter. Farbe und Material sind ebenfalls mit dem Fachplaner und dem AG abzustimmen, sofern das Leitungsführungssystem in sichtbaren Bereichen installiert wird. Die Verlegung von Leitungen im Doppelboden ist hiervon ausgenommen. Diese Leitungen

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dürfen offen verlegt werden, wenn die Verlegevorschrift der Kabel dies erlaubt. Die Leitungen sind auf jeden Fall vor mechanischer Beschädigung zu schützen. Bei der Leitungsverlegung im abgehängten Deckenbereich sind Kabelsammelhalter (gemäß den Verlegevorschriften und DIN-Normen, aber min. alle 0,7 m) zur Leitungsführung zu nutzen. Die Leitungsführung muss den geltenden Normen und Richtlinien entsprechen.

Der Spielraum der Leitungen muss so dimensioniert werden, dass sie Bewegungen der Komponenten ermöglichen und dass keine Zugkraft auf die Steckverbindungen einwirkt. Alle Steckverbindungen sind zugentlastet zu installieren.

5 Terminierung

Bei der Terminierung und dem Anschluss von Leitungen sind die technischen Standards einzuhalten. Es dürfen keine „blanken“ Leitungen in einer Installation vorhanden sein.

Flexible, feindrahtige Leitungen, die auf Schraubklemmen enden, sind mit entsprechend dem Kabelquerschnitt angepassten Aderendhülsen zu terminieren.

Abb.1: korrekt installierte Aderendhülsen

Werden Installationsklemmen eingesetzt, ist entsprechend der Kabelart die Klemme zu wählen. Es dürfen an Klemmen für massive Adern keine flexiblen Leitungen ohne Aderendhülse angeschlossen werden. Auf korrekten Sitz der Leistungen ist zu achten. Es dürfen keine blanken Kabel sichtbar sein.

6 Gestellschränke und Medienmöbel

Die 19“ Gestellschränke sollen nach Möglichkeit in der Werkstatt des AN vorinstalliert werden. Die Komponenten im Gestellschrank sind im Rack so anzuordnen, dass sie für die Nutzer gut zugänglich sind, aber auch den Anforderungen des Temperaturmanagements genügen. Es sind Gestellschränke mit 19“ Montageschienen auf der Vorderseite und auf der Rückseite einzusetzen.

Die Anordnung der Komponenten aus der Ausführungsplanung sind als Grundlage der Werks- und Montageplanung (W+M-Planung) anzusehen. Der AN muss im Rahmen der W+M-Planung eine Gestellschrankansicht erstellen, inkl. aller Einbauten auf der Gestellschrankrückseite. Die Planung ist zur Prüfung und Freigabe dem Fachplaner und dem AG vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.

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Bei der Aufstellung der Gestellschränke ist auf Zugänglichkeit auch nach Installation (z. B. für Service Einsatz), auf ausreichende Belüftung und Wärmeabfuhr zu achten.

Es sind alle aktuellen rechtsgültigen Normen und Richtlinien zu beachten. Die Einhaltungspflicht liegt beim AN.

6.1 Temperaturmanagement

Die maximale Innentemperatur des 19“ Racks darf 30° C nicht überschreiten, um vorschnelle Alterung der Komponenten, Thermoabschaltungen oder Defekte zu vermeiden. Auf diese Zieltemperatur muss das Temperaturmanagement des Gestellschranks ausgelegt sein. Es ist eine entsprechende Lüftung vorzusehen. Gestellschränke, die in Technikräumen platziert werden, sind entsprechend dem Leistungsverzeichnis mit aktiver Lüftung auszustatten.

Wenn aktive 19“ Lüfter im Dach des Gestellschranks gefordert sind, dürfen keine offenen Lüftungsblenden im vorderen Bereich des 19“ Racks im oberen Drittel installiert werden. Die hintere Tür muss ebenfalls im oberen Bereich verschlossen sein. Alternativ können Lüfter auch im oberen Bereich der Tür installiert werden.

Zwischen den Komponenten ist auf ausreichende Belüftung und Wärmeabfuhr zu achten. Insbesondere bei Komponenten mit hoher Wärmeentwicklung sind ober- und unterhalb mindestens eine Höheneinheit Abstand zum nächsten Gerät einzuhalten. Das gilt nicht für Komponenten mit aktiven Lüftungssystemen. Lüftungsöffnungen oder Kühlkörper von Komponenten dürfen nicht durch angrenzende Komponenten, Befestigungselemente, Leitungsbündel oder sonstige Einbauten verdeckt oder verschlossen werden.

Sowohl bei aktivem als auch passivem Thermo-Management ist darauf zu achten, dass keine sog.

Fachgerechte Beschriftung von Leitungen Fachgerechte Beschriftung von Schutzkontaktsteckern

Lüftungskurzschlüsse entstehen. Das bedeutet, dass die Kaltluftzufuhr von vorn und unten stattfindet und der Wärmeabtransport hinten und oben gegeben ist. Eine störungsfreie Kreislaufzirkulation beim Aufbau muss gegeben sein.

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6.2 Befestigung der Geräte

Die Komponenten sind mit allen dafür vorgesehen Befestigungslöchern mit der vorderen 19“ Ebene zu verschrauben.

In folgenden Fällen ist das 19“ Gerät im hinteren Bereich zusätzlich fachgerecht zu fixieren oder mit Montageschienen zu installieren:

• Wenn das Gewicht pro Höheneinheit 4 kg überschreitet • Wenn der Schwerpunkt des Gerätes im hinteren Bereich liegt • Wenn das Gerät tiefer als 35 cm ist

Klemmen und Komponenten, die auf einer Hutschiene installiert werden, sind an der hinteren 19´´ Ebene zu montieren. Steckdosenleisten und Stromverteilersysteme sind in der Bauform 19´´ einzusetzen und werden ebenfalls auf der hinteren 19´´ Ebene installiert. Dabei ist die Zugänglichkeit der Komponenten zu berücksichtigen. Ist der 19´´ Gestellschrank so positioniert, dass er von der Rückseite zugänglich ist, sind die rückwärtigen Komponenten mit der Front zur Rückseite auszurichten.

Komponenten ohne 19´´ Halterungswinkeln sind auf einer 19´´ Montagewanne zu montieren. Es ist nicht zulässig, Komponenten lose auf eine Montagewanne zu stellen oder mit doppelseitigem Klebeband zu befestigen. Alle Komponenten müssen fachgerecht befestigt werden.

Eine Montage von Geräten mit Kabelbindern ist nicht zulässig. Ausnahmen sind kompakte Netzteile ohne Befestigungsmöglichkeiten. In diesem Fall sind die Komponenten liegend auf einer Montageebene zu platzieren und mit Kabelbindern oder Befestigungsbügeln zu fixieren.

6.3 Verkabelung

Die bauseitige Verkabelung ist wie folgt im Gestellschrank aufzunehmen und zu adaptieren:

• Die Spannungsversorgung ist auf zugelassenen Klemmen gemäß den VDE-Normen an der hinteren 19´´ Ebene aufzulegen. • Der Potentialausgleich ist an den vorgesehenen Klemmen aufzulegen. • Die Netzwerkverkabelung (KAT und/oder Fiber) wird auf 19“ Patchfelder abgeschlossen. Die AV- Komponenten werden dann mit flexiblen Patchleitungen an die Ports des Patchfeldes angeschlossen. • Die Lautsprecher-, NF-, Antennen- und Steuerungsleitungen werden durch den AN auf geeignete Reihenklemmen oder Durchführungsbuchsen (z. B. Antennenleitung) an den rückwärtigen Hutschienen oder auf geeignete Einbaubuchsen (z. B. XLR, Speakon) in 19´´ Patchfeldern (je nach Vorgabe des Leistungsverzeichnisses und technischer Notwendigkeit) abgeschlossen. Die AV-Komponenten werden dann mit flexiblen Lautsprecher-, NF-, Antennenleitungen, etc. an die Klemmen oder die Patchfelder angeschlossen.

Alle Leitungen sind so flexibel wie möglich und so kurz wie nötig auszuführen. Alle Leitungen müssen den aktuellen Normen und Richtlinien sowie den Spezifikationsvorgaben der Gerätehersteller entsprechen.

Die vertikale Kabelführung soll in den Bereichen der hinten Rackschienen erfolgen. Die horizontale Kabelführung soll mit Hilfe von horizontalen Befestigungsprofilen erfolgen, die fachgerecht im Gestellschrank befestigt werden.

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Die Signalleitungen sind von den Spannungsversorgungsleitungen räumlich getrennt zu führen. Wenn sich die Signal- und Spannungsversorgungsleitungen kreuzen, sollte dies im 90° Winkel geschehen.

Bei ausziehbaren Racks muss die Kabelführung so gestaltet sein, dass sie den Kabelauszug nicht behindert und dass die zulässigen Biegeradien der Kabel nicht unterschritten werden. Die Leitungen müssen geschützt vor mechanischer Beschädigung geführt und wenn möglich zusätzlich mit geeigneten Kabelführungssystemen geschützt werden.

Leitungen sind sauber parallel auszubinden. Die Leitungslängen sollten angepasst und ohne unnötige Überlängen sein. Bei der Leitungsverlegung sind die zulässigen Biegeradien der jeweiligen Leitungen zu beachten. Insbesondere gilt dies für KAT- und Glasfaser-Kabel sowie für Leitungen für hohe Signalbandbreiten wie z. B. HDMI, DisplayPort und USB-Leitungen.

Die Leitungen müssen spannungsfrei und zugentlastet verlegt werden. Besonders im Bereich der Steckverbindungen ist eine Zugentlastung notwendig, um einen dauerhaften und festen Sitz der Verbindung zu gewährleisten.

Beim Einsatz von Kabelbindern ist darauf zu achten, dass Quetschungen oder Beschädigungen durch zu hohen Druck auf die Leitungen vermieden werden. Die Leitungslängen sind individuell an die maximal notwendigen Leitungsführungswege anzupassen, Überlängen sind zu vermeiden.

Die Befestigung empfindlicher Kabel (z. B. DisplayPort, HDMI, USB-C oder KAT-Leitungen) soll mit Klett- Kabelbindern und nicht mit Kunststoff-Kabelbindern erfolgen. Dies ermöglicht auch bei Service-Einsätzen, Austausch und Erweiterungen, die Kabel auch bei wiederholtem Öffnen nicht zu beschädigen. Kabelbäume sind parallel gebündelt auszuführen und müssen in gleichmäßigen Abständen abgebunden werden.

Die folgenden Abbildungen zeigen negative (Abb. 2) und positive (Abb. 3) Ausführungsbeispiele von Rack- Installationen. Ausführungsqualitäten wie in den Abbildungen (Abb. 2) dargestellt oder ähnliche nicht fachgerechte oder dem Stand der Technik sowie den rechtlichen Bestimmungen und Richtlinien oder von den Herstellervorgaben abweichende Installationen führen zu einem wesentlichen Mangel und damit zur Verweigerung der Abnahme.

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Abb. 3: Beispiele fachgerechte Ausführung

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Abb. 4: Beispiele fachgerechte Ausführung in einem Medienmöbel

7 Leitungen

7.1 Übernahme Verkabelungsleistungen von anderen Gewerken

Die durch andere Gewerke ausgeführte und dem Bieter gestellte Verkabelung entspricht einer in sich abgeschlossenen, gemessenen und in Betrieb genommenen Leistung. Vom AN sind alle Messprotokolle zu prüfen und einzelne Leitungen stichprobenartig auf eine uneingeschränkte Funktionsfähigkeit zu prüfen/messen. Die Messungen sind durch den AN zu protokollieren und Bestandteil der Dokumentation. Auftretende Abweichungen, die zu Einschränkungen im Betrieb führen können, sind der Fachbauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Sofern der AN seine Leistung über die Errichtung eines Systems teilweise oder gänzlich auf Kabel im Bestand aufsetzt, ist es seine Verantwortung, alle Bestandskabel hinsichtlich Ihrer Verwendbarkeit für den geplanten Einsatz messtechnisch zu prüfen und das Ergebnis in Form eines Messprotokolls zu dokumentieren. Das Dokument wird in Folge Teil der Dokumentationsunterlagen. Zu den Tätigkeiten der Prüfung der Bestandskabel zählen Sichtkontrolle auf Vollständigkeit, Prüfung und bei Bedarf Zuordnen von Kabelendpunkten zueinander, das Ausführen von notwendigen Beschriftungen, die Prüfung des Abschlusses.

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Die Spezifikationen für Verkabelungen, die der AN im Raum oder raumübergreifend verlegt und installiert, sind im Leistungsverzeichnis beschrieben.

7.2 Patchkabel

Für einzusetzende Patchkabel gelten die folgenden Spezifikationen:

• TCP/IP Patchkabel (für TCP/IP Anwendungen) • Kabel: KAT.7 S/FTP • Stecker: KAT.6A RJ-45 Stecker mit geschützter Verriegelung • Kabelfarbe AV-Technik (AVoIP): Blau • Kabelfarbe LAN: Orange • Kabelfarbe LAN AG: Grau/Weiß • PoE+ kompatibel

HDBaseT Patchkabel (für HDBaseT Anwendungen)

• HDBaseT zertifizierte Patchkabel • SF/UTP Kabelaufbau • Angegossener RJ 45 Stecker • Kabelfarbe: Dunkelgrau/Schwarz/Blau • PoE+ kompatibel

HDMI Kabel

• Gemäß 2.0 Standard (bis 4096 × 2160p @ 60 Hz) • min. 18 Gbps Video Data Rate zertifiziert • 24 AWG Kupferdrahtaufbau (bei Kabellängen bis 3 m) • 22 AWG Kupferdrahtaufbau (bei Kabellängen bis 5 m) • Vergoldete Kontakte • Stecker mit Federarretierung

Patchkabel, die 5 m Leistungslänge überschreiten, sind nicht zugelassen. Werden aktive Leitungen oder glasfaserbasierte Leitungen benötigt, sind diese im Leistungsverzeichnis beschrieben.

USB 3.1 Gen2 Kabel

• 10 Gbit/s Datenübertragung • USB-C oder USB-A Stecker, je nach Anwendung

Werden aktive Leitungen oder Glasfaser-basierte Leitungen benötigt, sind diese im Leistungsverzeichnis beschrieben.

USB 3.2 Gen2x2 Kabel

• 20 Gbit/s Datenübertragung • USB-C Stecker

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Werden aktive Leitungen oder Glasfaserbasierte Leitungen benötigt, sind diese im Leistungsverzeichnis beschrieben.

Lautsprecherkabel

• Twinaxialer Aufbau • Rundkabel hochflexibel • Kabelfarbe: grau/schwarz • Leitungsquerschnitt: Mindestens 2 x 2,5 mm2 ab einer Leitungslänge >25 m oder > 200 Watt Leistung 2 x 4,0 mm2

NF-Kabel

• Aufbau (2LI2Y0,22 mm²) DY • CU-Wendelschirm mit Einzellitzen • hochflexibel • Kabelfarbe: gelb

Steuerleitungen (RS-232, RS4-22, RS-485)

• Gemäß Herstellervorgaben, mindestens 2 x 2 x 0,8 mm2 • Flexibel - Geschirmte Ausführung

Glasfaser

• Nach OM 4 Standard, bzw. OS 1 Standard

Weitere Leitungstypen sind dem Leistungsverzeichnis, bzw. den technischen Vorbemerkungen der Ausschreibungsunterlage zu entnehmen.

8 Kabelkennzeichnung

Alle Kabel, Anschlussfelder, bzw. Anschlusspunkte und Geräte, insbesondere in Geräteschränken und zusammenhängenden Funktionseinheiten, sind eindeutig, lesbar, maschinell und dauerhaft (insbesondere wischfest und nicht handschriftlich) zu kennzeichnen. Die Auswahl des Beschriftungssystems obliegt dem AN, d.h. bei Einhaltung der geforderten Qualität ist die Wahl des Beschriftungssystems hinsichtlich Hersteller und Gerät ihm überlassen. Das Beschriftungssystem ist so auszuwählen, dass sich durch Wärmeentwicklung im Rack beispielsweise die Kabelnummern nicht lösen. Mit Tesafilm umwickelte Kabelnummern sind nicht zulässig.

Das Kennzeichnungsformat ist mit dem AG detailliert abzustimmen. Eine Beschriftung ohne Freigabe des Kennzeichnungsformates ist nicht zulässig. Die Kennzeichnung ist in die Revisionsunterlagen einzuarbeiten. Die Kennzeichnungssystematik ist dem Lastenheft -Dokumentation- zu entnehmen.

Die verwendeten Bezeichnungen müssen der Verkabelungsdokumentation entsprechen und eine einfache (eindeutige) verständliche Zuordnung ermöglichen.

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