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Lastenheft
Dokumentation
| Projekt: | Datum: | Index: |
|---|---|---|
| MGK Siegen | 25.07.25 | 00 |
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Projekt: Museum für Gegenwartskunst Siegen
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ...................................................................................................................................................... 2
1.1 Grundlage ........................................................................................................................................... 2
1.2 Zielsetzung .......................................................................................................................................... 2
1.3 Zweck ................................................................................................................................................. 3
1.4 Grundsatz ........................................................................................................................................... 3
1.5 Datenaustausch .................................................................................................................................. 3
2 Allgemeine Definitionen ................................................................................................................................. 3
2.1 Rechtliche Aspekte ............................................................................................................................. 3
2.2 Geltungsbereich .................................................................................................................................. 4
2.3 Dokumentationsprüfung ...................................................................................................................... 4
2.4 Dokumentationsstand ......................................................................................................................... 4
2.5 Dokumentationsformat ........................................................................................................................ 4
3 Dokumentations-Richtlinien ........................................................................................................................... 6
3.1 Kennzeichnungssystematik .............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
3.2 CAD-Vorgaben .................................................................................................................................... 6
4 Inhalt und Umfang ......................................................................................................................................... 8
4.1 Beschreibungen/Protokolle/Pflichtenhefte/Bescheinigungen ............................................................... 8
4.2 Technische Dokumente ..................................................................................................................... 10
4.3 Betriebsdokumente ........................................................................................................................... 12
4.4 Software/Parametrierung .................................................................................................................. 13
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1 Einleitung
1.1 Grundlage
Ist eine Dokumentationsrichtlinie des Auftraggebers (AG) vorhanden, gilt diese auch für die hier beschriebene Dokumentation der audiovisuellen Kommunikationstechnik. Inhalte, die nicht in der Dokumentationsrichtlinie des AG beschrieben werden, aber in der vorliegenden Dokumentationsrichtlinie gefordert sind, werden ebenfalls Bestandteil der geforderten Dokumentation. Mit dem Lastenheft -Dokumentation- werden Mindestanforderungen an Inhalt und Umfang der Dokumentation festgelegt. Diese sehen eine einheitliche, übergreifende Kennzeichnung und Informationsstruktur für Unterlagen in digitaler und Papierform vor.
1.2 Zielsetzung
Das Lastenheft -Dokumentation- ist eine grundlegende Vereinbarung zur Erstellung von Anlagendokumenten, um Vollständigkeit, Einheitlichkeit, Transparenz, Aktualität und Verwendbarkeit von Anlageninformationen zur audiovisuellen Kommunikationstechnik nachhaltig zu sichern und zu optimieren.
Mit der geforderten Dokumentation sollen alle bedien-, betriebs-, sicherheits-, instandhaltungs-, und nachbestellrelevanten Daten in strukturierter Form zur Verfügung stehen. Ferner soll die Dokumentation helfen, die installierte audiovisuelle Kommunikationstechnik zu verstehen, zu bedienen, zu betreiben, instand zu halten, und zu erweitern.
Die Informationen der Dokumentation müssen vollständig sein, sodass jegliche Komponenten durch qualifiziertes Fachpersonal ausgetauscht werden können und Parametrisierung und Inbetriebnahme möglich sind (z. B. Audio DSP, Netzwerkeinstellungen, Pegeleinstellungen Leistungsverstärker, Frequenz- und Ausgangsleistungs- einstellungen von drahtlosen Mikrofonempfängern, Baudraten-Einstellungen von seriell gesteuerten Komponenten).
Wesentliche Ziele sind:
• Einheitliche und systematische Strukturierung der Anlagendokumentation und Anlagendaten • Definition der Dokumentationsinhalte in Form und Inhalt • Verwendbarkeit der Anlagendokumentation (Abnahme, Betriebsphase, Rückbau) • Qualifizierung von Fachpersonal für Anlagenbetrieb, Instandhaltung und Instandsetzung • Qualifizierung des Nutzers zur Anwendung der Anlagen und Systeme
Betriebsrelevante Daten sind:
• Bestandsdaten • Zustandsdaten • Verbrauchsdaten • Daten zum Betrieb • Daten zur Bedienung
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1.3 Zweck
Zweck der Anlagendokumentation ist:
• Dokumentation der gelieferten Komponenten • Dokumentation und Übergabe von Programmierung, Einstellungen, etc. der Systeme • Beschreibung der Anlage • Anleitung zur Bedienung der Anlagen und Systemteile • Technische Unterlage für Inbetriebnahme und Betrieb • Technische Unterlage für die Wartung • Technische Unterlage für die Reparatur • Technische Unterlage für die Beschaffung von Ersatzteilen • Technische Unterlage für spätere Umbauten oder Erweiterungen
1.4 Grundsatz
Die Festlegungen des Lastenhefts -Dokumentation- sind verbindlich. Werden Kriterien nicht eingehalten, ist dies ein Mangel der beauftragten Leistung, der zur Verweigerung der Abnahme führen kann.
Die Übergabe der Dokumentationsunterlagen erfolgt mit einem Lieferschein und muss schriftlich bestätigt werden.
1.5 Datenaustausch
Zur Sicherung der Ausführungsqualität und für die spätere Nutzung der Dokumentationsunterlagen werden folgende Formate für den Datenaustausch festgelegt:
• Internetbasierte Datenplattform zum Austausch von Dokumenten • Downloadlink • E-Mail • Datenträger (z. B. USB-Stick, Speicherkarte in Abstimmung mit dem AG)
2 Allgemeine Definitionen
2.1 Rechtliche Aspekte
Die Erarbeitung und Lieferung der Anlagendokumentation ist wesentlicher Bestandteil des Vertrags. Die Dokumentation unterliegt ebenso wie die Herstellung der Anlage dem gesetzlichen Schuldrecht und dem Vertragsrecht, mit allen Konsequenzen für Gefahrenübergang, Beweislast, Gewährleistung, usw.
Die vollständige Anlagendokumentation ist Grundvoraussetzung und Bestandteil der technischen und formalen Abnahme. Eine fehlende, unvollständige oder mangelhafte Dokumentation stellt einen wesentlichen Mangel im Sinne der Abnahme dar.
Die Dokumentation muss den gültigen ISO-, DIN-, EU- Normen, VDE/VDI Richtlinien, BG-Regeln und Vorschriften des AG entsprechen.
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2.2 Geltungsbereich
Für die Qualitätssicherung der Dokumentationsunterlagen sind die Vorgaben dieses Lastenheftes verbindlich, sie stellen Mindestanforderungen an die Dokumentation dar. Liegen zusätzliche Dokumentationsrichtlinien des AG vor, gelten diese bei Widersprüchen als verbindlich. Dokumentationsrichtlinien des AG sind als zusätzliche Anforderung zu verstehen und entbinden nicht von der Erfüllung der hier beschriebenen Forderungen. Abweichungen von den Forderungen oder Festlegungen in diesem Lastenheft sind schriftlich mit dem AG zu vereinbaren.
2.3 Dokumentationsprüfung
Die Dokumentation ist vor Übergabe an den AG durch den Fachplaner zu prüfen und freizugeben. Die Übergabe zur Prüfung erfolgt ausschließlich in digitaler Form auf Datenträger (USB-Stick oder Speicherkarte) oder als Download-Link. Der Prüflauf des Fachplaners beträgt mindestens fünf Arbeitstage und ist bei der Terminplanung zu berücksichtigen. Eine förmliche Abnahme erfolgt mit geprüfter und mängelfreier Dokumentation.
2.4 Dokumentationsstand
Die Dokumentation ist auf Basis des Endzustandes der Anlage zu erstellen. Eine Abweichung zwischen dem endgültigen Installationsstand der Anlage und der Dokumentation führt zur Unvollständigkeit der Dokumentation und damit zu einem Mangel.
2.5 Dokumentationsformat
Alle Dokumentationsunterlagen (digital und Papier) sind in orts- und funktionsbezogenen Kategorien zu strukturieren. Dies erfolgt nach Vorgabe des AG, bzw. in Abstimmung mit AG und dem Fachplaner.
2.5.1 Papierdokumentation
Alle Dokumentationsunterlagen sind in DIN-A4 Ordnern unter Verwendung von DIN-Normzeichen in deutscher Sprache zu erstellen. Ausnahmen zur deutschsprachigen Dokumentation sind mit dem AG und dem Fachplaner abzustimmen und bedürfen einer schriftlichen Freigabe. Die Ordner sind maschinell nach Vorgabe des AG zu beschriften. Die Revisionsunterlagen sind mit verstärktem Einheftrand zu versehen.
Für die Erstellung der Unterlagen sind genormte Blattgrößen nach DIN EN ISO 5457 zu verwenden. Die Pläne sind mit einem einheitlichen Layout zu versehen.
Eine Gliederung der Orts- und funktionsbezogenen Kategorien innerhalb eines Ordners erfolgt in Registern durch beschriftete Trennblätter. Jeder Ordner ist mit einem Gesamtinhaltsverzeichnis auszustatten, dabei ist das Inhaltsverzeichnis des jeweiligen Ordners eindeutig hervorzuheben.
Dokumentationsbestandteile, die nicht in ausgedruckter Form übergeben werden können (z. B. Quellcodes, Software), sind auf einem digitalen Datenträger (Form in Abstimmung mit dem AG) mit Aufbewahrungstool im Ordner einzufügen.
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2.5.2 Datenträgerdokumentation
Alle Dokumentationsunterlagen sind in digitaler Form zu übergeben, Austauschformat und Datenträger sind dazu mit dem AG abzustimmen. Alle Daten sind grundsätzlich unverschlüsselt, unkomprimiert und ohne Passwortschutz auf dem Datenträger abzulegen.
Die Inhaltsverzeichnisstruktur digitaler Datenträger ist identisch mit der Papierdokumentation. Die Dateibezeichnungen sind nach der Bildungsregel des AG zu erstellen, bzw. mit diesem oder dem Fachplaner abzustimmen. Datenträgerbeschriftungen und Beschriftungen von Datenträgerhüllen sind entsprechend der Beschriftungsform der Papierdokumentation auszuführen.
2.5.3 Anzahl
Alle Dokumentationsunterlagen sind zweifach in Papierformat und in digitaler Form an den AG zu übergeben.
2.5.4 Kennzeichnung und Strukturierung
Zeichnungsformate, Planköpfe, Beschriftungen und Dateibenennungen sind vor Beginn der Arbeiten mit dem AG und dem Fachplaner abzustimmen. Vorgaben im Rahmen der Dokumentationsrichtlinien des AG oder dem Dokumentationslastenheft sind zwingend einzuhalten. Bei widersprüchlichen Angaben in den Unterlagen gelten die Dokumentationsrichtlinien des AG.
2.5.5 Austauschformate
Folgende Datenaustauschformate sind zu verwenden:
Zeichnungen/Pläne *.dwg oder *.dxf
Zeichnungen/Pläne *.pdf
Plotfiles (hpgl2-Format) .plt/.prn
Tabellendokumentation *.xlsx und *.pdf
Textdokumentation *.docx und *.pdf
Mess- und Funktionsprotokolle *.pdf
Datenblätter *.pdf
Bildformatdateien *.png, *.bmp, *.gif, *.jpg
Quellcodes aller spezifischen Programmierungen Produktspezifisches Format
Parametrierungs- und gerätespezifische Einstellungen Produktspezifisches Format und/oder *.pdf
Sonstige Dokumente *.pdf
Die Übergabe der Dokumentationsunterlagen muss schriftlich durch den AG bestätigt werden. Ein entsprechender Lieferschein zur Dokumentation ist durch den AN zu erstellen.
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3 Dokumentations-Richtlinien
Für die Übergabe der digitalen Dokumentation und zur Erstellung von Zeichnungen und Plänen ist ein vorgegebener CAD-Standard verpflichtend. Der CAD-Standard ist vor der Erstellung der Dokumentation mit dem AG und dem Fachplaner abzustimmen und berücksichtigt die folgenden Punkte:
- Dateiformat .dwg oder .dxf mit gebundenen XREF. Diese eine Datei beinhaltet alle Bilder, Details und Referenzen, die im Plan dargestellt sind.
- Dateiformat .pdf
- Alle Pläne enthalten eine Legende.
- Alle Pläne enthalten ein Stempelfeld mit (Ersteller, Datum, Stand, Prüffeld, Grundriss, auf dem der Plan basiert)
- Alle Pläne enthalten einen Index
- Alle Eintragungen des AN müssen auf separatem Layer erstellt werden. Der Layer muss eindeutig beschriftet sein und ist mit dem AG und dem Fachplaner abzustimmen.
- Ein Zeichnungsverzeichnis stellt alle Zeichnungen im Projekt tabellarisch mit folgenden Angaben dar: Dateiinhalt, Dateiname, Dateiformat, Maßstab, Index, Datum, Blattgröße
- Die Pläne müssen in 1:50 erstellt werden, Ausnahme sind Details, hier sind die Maßstäbe anwendungsgerecht, mind. aber im Maßstab 1:20, zu erstellen.
- Das Datei-Format für Signallaufpläne ist mit dem AG und dem Fachplaner abzustimmen. Parallel sind diese ebenfalls im .pdf-Format zu erstellen.
3.1 CAD-Vorgaben
Grundsätzlich sind CAD-Dokumente im *.dwg und im *.pdf Format zu übergeben. Das PDF-File muss maßstabsgerecht und layersektoriert sein. Grundsätzlich sind nur durch manuelle Eingabe erstellte vektororientierte Pläne erlaubt. Bitmap, punktmatrix- oder pixelorientierte Pläne, die durch Scannen oder andere Prozesse erzeugt und dann in das *.dwg Format konvertiert wurden, sind nur in Abstimmung mit dem AG und dem Fachplaner und nach schriftlicher Freigabe zulässig. Gedruckte Pläne sind in DIN-Formaten zu erstellen. Die Druckformate (z.B. DIN A0) sind mit dem AG abzustimmen.
Zeichnungen sind innerhalb der CAD-Systeme immer im Maßstab 1:1 zu erzeugen. Die Skalierung erfolgt beim Plotten. Gezeichnet wird im CAD-Modellbereich, Längen sind als Dezimalzahl mit mm Genauigkeit, Winkel in Dezimalgrad anzugeben.
Der Nullpunkt und Einfügepunkt für einzufügende oder referenzierte Dateien ist die Koordinate x=0,000, Y=0,000. Der Einfügepunkt muss der Zeichnungsursprung sein und ist mit Kreis und Fadenkreuz zu kennzeichnen.
Als Standardtextstil ist ein Proportionalfont „Arial“ zu verwenden. Texte sind nur für allgemeine Erläuterungen zugelassen. Objektbezogene Daten dürfen nur als Attribute in Blöcken eingetragen werden. Es gelten dafür die o.g. Vorgaben. Sonderzeichen sind zu vermeiden.
Für die Bemaßungen ist ein assoziativer Bemaßungsstil anzuwenden. Das Zerlegen von Bemaßungsobjekten ist nicht zugelassen.
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Schraffuren werden nach DIN 1356 dargestellt und als assoziatives schraffiertes Polyline angelegt. Einzellinien Schraffuren sind nicht zulässig.
Jedes Dokument, das auf externe Referenzen (XRef) aufbaut, muss mindestens den Dateinamen des zugrundeliegenden Plans dokumentieren. Wird ein Dokument mit XRef übergeben, ist die referenzierte Datei ebenfalls Bestandteil der Übergabe.
Grundsätzlich sind die CAD-Objekte mit identifizierbaren und ggf. beschreibenden Angaben zu erstellen. Die Objekte müssen mindestens die folgenden Attribute enthalten:
• Funktionskennzeichen • Objektkennzeichnung • Typbezeichnung • Eigenschaft (z. B. Gewicht)
Die Bezeichnung der Objekte im CAD muss mit den Bezeichnungen dieser Objekte (z. B. Anschlusspunkte, Komponenten) in anderen Dokumenten (z. B. Signallaufplan, Kabelzugliste) übereinstimmen.
Der Zeichnungskopf ist in der Regel durch die Ausführungsplanung festgelegt. Er ist zwingend bei allen Zeichnungen zu verwenden. Der Plankopf ist gemäß DIN 824 in der rechten unteren Ecke zu platzieren.
Die Zeichnungen sind im Maßstab 1:50, Detailzeichnungen im Maßstab 1:20 im *.pdf Format, bzw. im Papierformat zu erstellen.
Für das Gewerk audiovisuelle Kommunikationstechnik ist eine eigene Layerstruktur anzulegen. Dabei gilt das folgende Grundprinzip:
• H Hauptgruppe • GGG Gewerk • AAA Anlagenart • UUU Untergruppe • OOO Objekte / Bauelemente
Beispiel für Anlagenart:
• T Technische Gebäudeausrüstung • AVK audiovisuelle Kommunikationstechnik • PRS Präsentationssystem (gemäß LV Aufteilung) • PJS Projektionssystem • PRO Projektor (oder BLW = Bildwand)
Eine Layerliste ist durch den AN zu erstellen und mit dem AG und dem Fachplaner abzustimmen und erfordert eine Freigabe.
Generell ist darauf zu achten, dass sich Elemente / Blöcke auf von Text und Bemaßungselementen separaten Layern befinden. Bemaßungen dürfen nach einer logischen Struktur in unterschiedlichen Hirachiestufen verwaltet werden. Dies gilt ebenfalls für Texte.
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Jeder Hirachiegruppe ist eine Layerfarbe zu zuordnen.
Die Darstellung der Linienarten richtet sich nach der DIN ISO 128.
4 Inhalt und Umfang
Dieser Abschnitt beschreibt die Bestandteile der vollständigen Anlagendokumentation. Diese Vorgaben gelten raumbezogen. Auch bei Einzeldokumenten, die raumübergreifend, gebäudeübergreifend oder standortübergreifend zu erstellen sind (z. B. Liste der Funkfrequenzen, oder IP-Adresse), müssen für den jeweiligen Raum zutreffende Auszüge aus diesen Dokumenten zugeordnet werden.
4.1 Beschreibungen/Protokolle/Pflichtenhefte/Bescheinigungen
4.1.1 Anlagenbeschreibung
Aufbau der Gesamtanlage sowie Einzelkomponenten sind mit wesentlichen Anlagendaten und allen Funktionen in der Anlagenbeschreibung nach geltenden Normen im Überblick darzustellen. Die funktionalen Zusammenhänge einzelner Komponenten sind schriftlich zu erläutern. Leistungsabgrenzungen und Schnittstellen zu anderen Gewerken sind detailliert zu beschreiben.
Die Anlagenbeschreibung ist so zu erstellen, dass Dritte (Fachpersonal) die Funktion der Anlagen, einzelne Komponenten sowie deren Zusammenwirken verstehen.
4.1.2 Bedienungs- und Betriebsanleitung
Die Bedienungs- und Betriebsanleitung muss den Gebrauch der Anlagen eindeutig und übersichtlich beschreiben. Dabei sind technische Funktionsmerkmale, Bedienreihenfolgen und Bedienart der Komponenten zu erläutern. Die Bedienungsanleitung dient der Unterstützung des Nutzers. Die Bedienungsanleitung ist zum besseren Verständnis durch Visualisierungen zu ergänzen.
Die Betriebsanleitung dient der Unterstützung des technischen Personals und muss alle relevanten Hinweise für das berechtigte Bedienpersonal enthalten. Insbesondere ist die Darstellung von Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Personen-, und Sach- und Betriebsgefährdenden Zuständen zu beachten. Die Betriebsanleitung beschreibt Kontrollfunktionen, erweiterte technische Einstell- und Funktionsmöglichkeiten, Bedienvorgänge und mögliche Fehlbedienungen. Zur Eingrenzung von Anlagenfehlern ist eine Fehlersuchtabelle aufzustellen. Zudem sollen dort Vorgehensweisen für Fehlerbehebung oder Workarounds bei Ausfällen von Komponenten beschrieben werden.
4.1.3 Kurzbedienungsanleitung
Kurze und übersichtliche Bedienhinweise für jeden Raum sind in Absprache mit dem AG/Nutzer zu erstellen. Ziel ist, dem Nutzer/Bediener im Raum durch eine Kurzanweisung bei der Bedienung der Anlage zu helfen. Eine Darstellung der Gesamtanlage ist dabei nicht erforderlich.
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4.1.4 Protokoll der Funktionsprüfung
Im Rahmen der Inbetriebnahme ist eine Funktionsprüfung aller Anlagenkomponenten durch den AN durchzuführen. Die Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren.
4.1.5 Protokoll der Einweisung/Schulung
Die unterzeichnete Teilnehmerliste der Einweisungen und der Schulungen werden Teil der Dokumentation, ebenso die für die Einweisungen und Schulungen verwendeten Dokumente und Hand-Outs (gemäß Leistungsverzeichnis).
4.1.6 Protokoll der Abnahme
Das unterzeichnete Abnahmeprotokoll mit Anlagen wird Teil der Dokumentation. Dazu gehören:
• Abnahmebescheinigung nebst Anlagen (unterzeichnet) • Fachunternehmer-Bestätigung • Bestätigung der Gewährleistungsfristen und Reaktionszeiten bei Fehler- oder Mängelanzeigen durch den AG • Bestätigung zur Einhaltung der einzuhaltenden Normen und Richtlinien • Bestätigung der Einhaltung der vorgegebenen Qualitätsvorgaben
4.1.7 Messprotokolle
Alle Messprotokolle nebst Anlagen (z. B. Dokumentation der Messpunkte im Grundriss) werden Teil der Dokumentation. Dazu gehören:
• Messprotokoll der Übertragungsnetze (z. B. KAT7 Netzwerkleitungen, LWL Leitungen). Falls die Messungen nicht durch den AN durchgeführt werden, sind die Messprotokolle vom Errichter der Kabelinfrastruktur vom AN einzuholen und in die Dokumentation zu integrieren. • Messprotokoll der Einmessung der elektroakustischen Beschallungssysteme entsprechend den Forderungen des Leistungsverzeichnisses, bzw. des Lastenhefts -Audioeinmessung- • Messprotokoll der Einmessungen der Videowiedergabesysteme (Projektoren, Display, etc.) • Protokoll der HF Ausleuchtung der drahtlosen Mikrofone
4.1.8 Pflichtenhefte
Alle im Leistungsverzeichnis geforderten Pflichtenhefte mitsamt Freigabe des AG / Fachplaners sind Teil der Dokumentation.
4.1.9 Bescheinigungen
• Frequenzzuteilungen für die drahtlosen Mikrofonsysteme der Bundesnetzagentur • Alle behördlichen Bescheinigungen, soweit diese vom AN zu beschaffen sind oder vom Auftraggeber beigestellt werden • Alle Sachverständigen-Bescheinigungen sofern im Leistungsverzeichnis gefordert • Ggf. bauaufsichtliche Zulassungen
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• Nachweise zur Bauart, bzw. zur Einhaltung der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten, z. B. durch Güteprüfungen, Prüfzeugnisse, Zulassungsbescheid, soweit vom AN zum Qualitätsnachweis erforderlich • Statische Berechnungen von Konstruktionen, sofern im Leistungsverzeichnis oder durch rechtliche Vorgaben gefordert
4.2 Technische Dokumente
4.2.1 Grundrisspläne
Grundrisspläne, Deckenspiegel und Schnitte werden Bestandteil der Dokumentation. Die Pläne sind auf Basis des letztgültigen realisierten Ausführungsstands sowie des letztgültigen Architektenplanstands zu erstellen. Der AN hat vor Beginn der Planerstellung die Aktualität des Planstands mit dem AG abzustimmen. Die Pläne sind nach den CAD-Vorgaben dieser Unterlage, bzw. den Dokumentationsrichtlinien des AG, zu erstellen.
4.2.2 Details- und Konstruktionszeichnungen
Alle geforderten Detail- und Konstruktionszeichnungen werden Bestandteil der Dokumentation. Die Pläne sind nach den CAD-Vorgaben dieser Unterlage, bzw. den Dokumentationsrichtlinien des AG, zu erstellen.
4.2.3 Signallaufpläne
Die Signallaufpläne beinhalten alle Komponenten der Anlage sowie deren Verkabelung. Alle Kabel sind eindeutig zu kennzeichnen (entsprechend der abgestimmten Beschriftung im Projekt) und deren Signalart mit Hilfe einer Legende darzustellen. Alle Objekte, die nicht eindeutig zu beschriften sind, sind mit einer Legende zu definieren. Die Komponenten sind mit Hersteller- und Typangaben sowie einer eindeutigen Kennzeichnung (siehe Kennzeichnungssystematik) darzustellen. Alle Anschlussarten (z. B. RJ45, Speakon, XLR,) sind im Signallaufplan darzustellen. Alle verwendeten Steckerbelegungen sind innerhalb der Signallaufpläne exemplarisch als Detail darzustellen (z. B. RJ 45, SUB-D, XLR, Speakon, Multipin, Messerleisten). Werden Signalleitungen über Klemmleisten oder Patchfelder geführt, sind diese inklusive Nummerierung/Kennzeichnung (entsprechend der Ausführung im Projekt) in den Signallaufplänen darzustellen. Nicht genutzte Reserveleitungen sind in den Signallaufplänen aufzuführen und als solche zu kennzeichnen, um etwaige Erweiterungen zu ermöglichen. Planübergreifende Verbindungsleitungen sind als solche eindeutig zu kennzeichnen und mit der jeweiligen Plannummer des Ziels, bzw. der Quelle, zu beschriften.
4.2.4 Berechnungen
Dem anlagentechnischen Auftragsumfang entsprechend sind die vom AG zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen und Berechnungen sowie alle durch den AN durchgeführten Berechnungen in die Dokumentation zu integrieren. Dabei ist auf die Übereinstimmung mit dem aktuellen Ausführungsstand der Anlage zu achten. Dazu gehören:
• Berechnung- und Auslegung der Verkabelungsinfrastruktur • Berechnung der notwendigen Bildgrößen • Berechnung der notwendigen Lichtleistungen bei Projektionssystemen • Berechnung oder Simulation zu den eingesetzten Beschallungssystemen
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• Berechnung notwendiger Speicherkapazitäten bei Aufzeichnungssystemen • Berechnung der Netzwerkbelastung beim Einsatz von Audio-/Video- Streamingsystemen
4.2.5 Kabellisten
Verbindungsleitungen sind in einer sog. Kabelliste in Tabellenform in Übereinstimmung mit den Signallaufplänen aufzuführen. Die Kabelliste muss beinhalten:
• Fortlaufende Positionsnummer • Kabelbezeichnung (entsprechend den Signallaufplänen) • Ursprung, inkl. Terminierung • Ziel, inkl. Terminierung • Kabelart • Einsatzzweck • Hersteller • Typ
Die Kabelzugliste der Ausführungsplanung (rauminterne und raumübergreifende Verkabelung) ist vom AN in die Dokumentation zu integrieren. Änderungen und Abweichungen, die im Laufe des Projekts entstanden sind, sind vom AN zu dokumentieren. Werden im Projekt zusätzliche Leitungen eingebracht, die nicht Bestandteil der Ausführungsplanung waren, sind diese in der Kabelzugliste zu ergänzen.
4.2.6 Patchfeldbelegung
Belegung, Beschriftung und Nutzungsart aller für die audiovisuelle Kommunikationstechnik relevanten Patchfelder sind zeichnerisch und in Tabellenform darzustellen. Falls die Patchfelder nicht durch den AN installiert wurden, sind diese Unterlagen vom Errichter der Patchfelder vom AN einzuholen, ggf. zu ergänzen und in die Dokumentation zu integrieren. Patchfeldbezeichnungen sind in die Signallaufpläne zu übernehmen.
4.2.7 Gestellschrankansichten
Die Bestückung aller Gestellschränke ist mit Höhenangaben und eindeutiger Kennzeichnung der Komponenten zu dokumentieren. Alle Komponenten sind neben der Kennzeichnung zur Auffindung in den anderen Dokumenten mit Hersteller und Typangabe zu versehen. Wenn rückseitig oder seitlich Geräte installiert werden, ist auch dies zu dokumentieren und zeichnerisch darzustellen (Seitenansicht/Rückansicht Rack). Die Wärmelasten und Leistungsaufnahmen der einzelnen Komponenten sind mit Aufsummierung rackweise aufzuführen.
Im Rahmen der Gestellschrankansichten sind auch Anordnungspläne der Zentralen und Verteiler zu erstellen.
4.2.8 Geräteliste
Die Geräteliste umfasst alle verbauten Komponenten mit folgenden Angaben:
• Komponentenbezeichnung • Eindeutige Kennzeichnung, ggf. AKS Bezeichnungen • Hersteller
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• Typ • Seriennummer • Leistungsaufnahme • Wärmelast • Verortung o Standort / Campus o Gebäude o Etage o Raumnummer o Angabe zur Position im Raum (gemäß CAD Pläne) • IP Adresse • MAC Adresse • DNS Name (sofern verwendet) • Busadresse (sofern vorhanden) • Busadresse (sofern vorhanden) • Switch Nummer • Port Nummer • Firmware Stand • Datum der Installation (Monat und Jahr), zur Fortschreibung bei Geräteaustausch
Die Liste ist als Tabelle zu erstellen. Pro Feld darf es nur einen Dateneintrag geben. Es ist nicht gestattet, in einem Feld mehrere Seriennummern oder mehrere IP-Adressen einzutragen.
4.3 Betriebsdokumente
4.3.1 Kontaktliste des AN
Eine Liste mit den Kontaktdaten des AN inkl. Firmennamen, Namen der Ansprechpartner, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer, Anschrift und E-Mailadresse wird Bestandteil der Dokumentation.
Die Liste muss Angaben zum Bestellvorgang von Ersatz- und Austauschteilen der Anlage beinhalten.
4.3.2 Produktdatenblätter/Produktbedienungsanleitungen
Die Herstellerbedienungsanleitungen aller Komponenten werden Bestandteil der Dokumentation. Sie sind nach den Funktionsbereichen entsprechend den vorgegebenen, erforderlichen und zutreffenden Kategorien, wie beispielsweise Audio / Video / Steuerung / Signalmanagement / Netzwerk / Zuspieler / Mechanik, zu sortieren.
Die Datenblätter müssen insbesondere Nachweise zur Einhaltung der im Leistungsverzeichnis geforderten Eigenschaften und technischen Daten beinhalten.
4.3.3 Sicherheitshinweise
Die produktbezogenen und projektspezifischen Sicherheitshinweise zu Komponenten oder zur Handhabung sind Teil der Dokumentation.
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4.3.4 Prüfbuch
Falls DGUV 17/18 relevante Komponenten mit Prüfsachverständigenabnahmen und Prüfbüchern zu versehen sind, sind diese vom AN zu erstellen und werden Teil der Dokumentation.
4.3.5 Reinigung
Die produktbezogenen und projektspezifischen Reinigungshinweise zu Komponenten (z. B. Displayoberflächen, Bildwandtücher) inklusive Auflistung der einzusetzenden Reinigungs- und Pflegemittel sind der Dokumentation beizufügen.
4.3.6 Instandhaltungsanweisungen
Die Instandhaltungsanweisungen für die Komponenten der audiovisuellen Kommunikationstechnik müssen geeignete und eindeutige Verfahren zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung enthalten. Die notwendigen Maßnahmen sind zu beschreiben und nach Art, Zeitfolge und Priorität zu erfassen.
Es ist eine Tabelle mit Empfehlungen zur Instandhaltung der AV-Kommunikationssysteme zu erstellen, die mindestens folgende Informationen beinhaltet:
• Verortung / Techn. Platz • Komponentenbezeichnung mit Hersteller- und Typ-Angabe • Fristen (z. B. monatlich / ¼ -jährlich / ½ -jährlich / 1-jährlich / bei Bedarf, etc.) mit Angabe Leistung (Inspektion, Wartung, etc.) • Beschreibung der funktionellen Maßnahme
Es ist eine Ersatzteilliste mit Angaben zur Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen (z. B. Leuchtmitteleinheit eines Projektors, externe Netzteile) zu erstellen, die zur Instandhaltung der Anlagen empfohlen werden. Die Liste muss für die aufgeführten Komponenten folgende Angaben enthalten:
• Hersteller und Typ • Bezugsquelle • Ersatzteilspezifische Bestell- und Kenndaten (z. B. für Leuchtmitteleinheiten, externe Netzteile)
4.4 Software/Parametrierung
4.4.1 Original Softwarepakete
Alle Softwarepakete, wie z. B. Betriebssysteme, Datenbanken, AV-Produktionssoftware, Monitoring- und Supportsysteme gemäß Leistungsverzeichnis, sind im Original mit ihren Lizenzen (Lizenznummer o. ä.) Bestandteil der Dokumentation. In der gedruckten Dokumentationsunterlage sind nur die Lizenzen aufzulisten, bzw. die Original-Lizenzdokumente einzufügen.
4.4.2 Geräteparametrierung
Alle gerätespezifischen Parametrierungen, Konfigurationen und Einstellungen der Komponenten (z. B. Netzwerkkonfigurationen, Pegeleinstellungen Leistungsverstärker, Kontrast und Farbtemperatur bei Projektoren
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und Displays, Frequenz- und Ausgangsleistungseinstellungen von drahtlosen Mikrofonempfängern, Baudraten- Einstellungen von seriell gesteuerten Komponenten, Konfigurationen von Netzwerkkomponenten, Konfigurationen von Matrixsystemen) sind zu dokumentieren, falls möglich als produktspezifischer digitaler Export in Form einer Config-Datei o. Ä.
4.4.3 Quellcodes
Alle Quellcodes sind in unkompilierter Form inklusive aller verwendeten Bibliotheken, Macros, Scripte, etc. in elektronischer Form zu übergeben. Die Programmierung oder Teile der Programmierung, Unterprogramme, Makros etc. sind ohne Passwortschutz zu erstellen. Werden Passworte eingesetzt, sind diese dem Auftraggeber mit der Dokumentation zu übergeben.
• Mediensteuerung • Bedienkomponenten (z. B. Touchpanel), inkl. der verwendeten Grafiken • Programmierung des Monitoring- und Supportsystems, sofern vorhanden • Audio DSP • Videoprozessoren
Diese Auflistung ist dem jeweiligen Raum-, Projekt-Bedarf anzupassen. Die Dateien sind in Ordnern strukturiert nach Komponenten auf einem USB-Stick, einer Speicherkarte oder einem anderen mit dem AG abgestimmten Datenträger zu übergeben.
4.4.4 Images
Von allen im Projekt eingesetzten PC- oder Server-Systemen sind Images zur Wiederherstellung der Systeme zu erstellen. Diese werden Bestandteil der Dokumentation.
• Applikations- und ggf. vorhandene Datenbankserver des eingerichteten Monitoring- Support- und Management Systems • PC-Systeme, Videoserver • Sonstige PC-basierter Systeme
Diese Auflistung ist dem jeweiligen Raum-, Projekt-Bedarf anzupassen. Die Dateien sind in Ordnern strukturiert nach Komponenten auf einem USB-Stick, einer Speicherkarte oder einem anderen mit dem AG abgestimmten Datenträger zu übergeben.
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