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230031_MGK_LP5_LH_Audio_00.pdf

Audiovisuelle Kommunikationstechnik für die Erweiterung eines Museums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 14:29 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Lastenheft

Audio

Projekt:Datum:Index:
MGK Siegen24.07.2500

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Projekt: Museum für Gegenwartskunst Siegen

1 Zielsetzung

Neben der Schaffung einer flexiblen, zukunftssicheren medientechnischen Gesamtausstattung, soll insbesondere die Audiotechnik eine hohe Wiedergabequalität bei gleichzeitig flexibler Anpassung an unterschiedliche Raumnutzungen gewährleisten. Die Audioprogrammierung und die damit verbundene Programmierung der Steuerung soll dabei einfache Bedienbarkeit gewährleisten.

In den nachfolgenden Beschreibungen sind Qualität, Verfahren und Rahmenbedingungen definiert, um diese Anforderungen bei der Werkplanung, Montage, Inbetriebnahme und Einmessung umsetzen zu können. Für die Umsetzung sind akustisches Fachwissen sowie praktische Erfahrung erforderlich. Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der Leistungen nur Fachpersonal einzusetzen, das über die notwendigen fachlichen Qualifikationen entsprechend der Vorgaben aus den technischen Vorbemerkungen verfügt. Auf Verlangen des AG ist dies im Auftragsfall nachzuweisen. Neben der messtechnischen Prüfung der Audioanlage ist eine fachlich richtige Parametrierung und Einstellung der akustischen Anlagen erforderlich, um ein klanglich ausgewogenes Ergebnis zu erzielen. Sollte zum Zeitpunkt der Abnahme der Anlage die klangliche Ausgewogenheit nicht den technischen Möglichkeiten der eingesetzten Systeme entsprechen, behält sich der AG vor, kostenpflichtig eine Überarbeitung der Parametrierungen und Einstellungen der Systeme vornehmen zu lassen.

Der Adressat des Lastenheftes ist der mit der Errichtung der Anlage beauftragte Unternehmer. Seine Mitarbeitenden und alle im Unterauftrag befindlichen Unternehmen sowie an der Errichtung der Anlage Beteiligten müssen von diesem Lastenheft Kenntnis haben und ihren Beitrag entsprechend umsetzen.

2 Infrastruktur

Die Infrastruktur dient dem Anschluss von Komponenten und dem Transport von analogen und digitalen Audiosignalen. Folgende grundlegende Forderungen sind bei der Werkplanung, Montage, Inbetriebnahme und Einmessung zu beachten:

• Alle analogen Audiosignale sind symmetrisch zu führen. • Unsymmetrische analoge Signalquellen sind unmittelbar am Anschlusspunkt zu symmetrieren. • Brummschleifen bei analogen Signalen sind auszuschließen. • Bei analogen Signalverbindungen ist die technisch korrekte Anpassung der Impedanz zu beachten. • Alle im Projekt verwendeten Anschlussverbindungen müssen für den jeweiligen Verwendungszweck und die Signalart geeignet und ggf. zugelassen sein. • Analoge Audiosignale sind, sofern im Leistungsverzeichnis gefordert, zur Signalweiterleitung und Weiterverarbeitung zu digitalisieren. • Die verwendeten Kabel müssen folgenden Mindeststandard erfüllen: o AES3 tauglich o Kapazität Ader/Ader bei 1 m 45 pF o Kapazität Ader/Schirm bei 1 m 90 pF o Leiterwiderstand bei 1 km < 138 Ohm o Isolationswiderstand bei 1 km > 20 M Ohm o Wellenwiderstand 110 Ohm

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• Audioleitungen sind mit einem Mindestabstand von 30 cm zu anderen stromführenden Leitungen zu verlegen. • Grundsätzlich sind die Verlegeanweisungen der Hersteller für die jeweiligen Kabeltypen zu berücksichtigen

  • siehe Lastenheft Montage/Installation. • Die bauseitige Verkabelungsinfrastruktur ist durch den AN stichprobenartig zu prüfen. Erkannte Abweichungen vom erhaltenen Messprotokoll oder festgestellte Mängel und Fehler sind unverzüglich dem AG und der Fachbauleitung schriftlich mitzuteilen. • Die Start- und Endpunkte aller durch den AN verwendeten Leitungen sind eindeutig, dauerhaft und maschinell zu kennzeichnen - siehe Lastenheft Dokumentation. • Bei der Prüfung von Tonsignalleitungen und Lautsprecherleitungen ist die Polarität zu prüfen. • Jede Lautsprecherverbindung ist auf Phasenlage zu messen.

3 Qualitätsanforderung

Über den gesamten Verlauf der Audio-Signale durch alle Audiokomponenten ist der maximal mögliche Signal- / Rauschabstand zu gewährleisten. Insbesondere sind die Impedanzanpassungen und die Pegelanpassungen zu beachten.

Jeder Pegelpunkt im gesamten Signalverlauf ist mit Hilfe eines geeigneten Testsignals (0 dB) so einzustellen, dass u ein konstanter Pegelverlauf über die gesamte Signalstrecke gewährleistet ist. Dies ist zu dokumentieren.

3.1 Frequenzbereich

Entsprechend dem Frequenzbereich der beschriebenen Lautsprechersysteme im Leistungsverzeichnis soll homogene Ausleuchtung (+/- 3 dB(A)) über die gesamte Hörfläche ohne Frequenzauslöschungen sichergestellt werden. Typischerweise sind Systeme im Frequenzbereich zwischen 60Hz und 17 kHz gefordert.

3.2 Pegel

Gefordert ist ein mittlerer Sprachgesamtschallpegel von 85 dB(A) +/- 3dB(A) über die gesamte Hörfläche. Dies gilt für Räume mit einem Störschallpegel kleiner 70 dB(A). Wird ein höherer Störschallpegel ermittelt, ist dies dem Auftraggeber und dem Fachplaner mitzuteilen. Der geforderte mittlere Sprachgesamtschallpegel muss min. 15 dB(A) über dem Störschallpegel liegen.

In Räumen mit multifunktionalen Anforderungen an die Audioanlage (z. B. Filmvorführungen, Musikvorführungen) ist ein mittlerer Gesamtschallpegel von > 95 dB(A) gefordert.

3.3 Sprachverständlichkeit (STI)

Im unbesetzten Zustand der Räume ist ein STI Mittelwert > 0,6 gefordert. Dieser ist ohne Störschall und mit Maskierung bei 85 dB(A) nachzuweisen.

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4 Audioprogrammierung

Die Raumanpassung der Lautsprecher (Pegel, Frequenzgang, Delay, etc.) erfolgt in den Audio DSP Systemen. Werden aktive Lautsprechersysteme eingesetzt, die mit DSP-Systemen ausgerüstet sind, erfolgt die Raumanpassung mit der Lautsprecher-DSP. Für alle Audio DSP Systeme, ob zentral abgesetzt oder vor Ort, gelten nachfolgende grundsätzliche Forderungen für die Programmierung und Parametrierung.

4.1 Struktur

Die Struktur eines im Audio-DSP erstellten Layout muss mindestens folgende Elemente aufweisen:

• Eingangssektion Mikrofone, pro Kanal: o Gain o HP Filter o Compressor / Limiter o Parametrischer 4-Band EQ o DeEsser o Echocanceling o Presets für unterschiedliche Mikrofone (Handmikro, Headset, Rednerpultmikrofonierung) o Automatikmischer (Anzahl der offenen Mikrofone = 2) für Anwendungsszenario ohne Technikerbetreuung • Eingangssektion Linepegel: o Gain o Delay o Compressor / Limiter o Parametrischer 10-Band EQ o Mischsektion / Routing • Ausgangssektion: o Gain o Delay o FIR Filter X-Over und parametrischer 10-Band parametrisch EQ für mittlere und hohe Frequenzen o IIR Filter X-Over und parametrischer 10-Band parametrisch EQ für tiefe Frequenzen o Mehrstufige Limiter in der DSP-Endstufe (Peak, RMS, Thermo)

Für die Sprach- und Musikeingänge sind separate Filter zu wählen. Für jedes an der zentralen Audio DSP, bzw. am Mischpult angeschlossene Funkmikrofon müssen Presets für unterschiedliche Eingangs-Einstellungen entsprechend der Verwendung mit Handsender oder Taschensender (Headset oder Lavalier) oder Rednerpultmikrofon oder drahtgebundenes Handmikrofon abgelegt werden. Ebenso sind für die Medienton- Eingangssignale separate Regelungen auf den Touchpanels vorzusehen. Die DSP interne Regelung muss so erfolgen, dass der Eingriff mittels Mediensteuerung zur Lautstärkeregelung nicht zu Übersteuerung der Lautsprechersysteme oder im Falle von Mikrofonsignalen zu Rückkopplungen führen kann.

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4.2 Audiopegel

Die Regelung der Audiopegel durch die Touchpanel ist in Abstimmung mit der Programmierung der Mediensteuerung wie folgt zu realisieren:

• Eine Änderung des Audiopegels bei einmaliger, kurzer Betätigung des Lautstärkereglers am Touchpanel oder Tastenfeld muss zu einer hörbaren Veränderung des Audiopegels führen. • Für alle Eingänge müssen Lautstärkeregler in die Mediensteuerung eingebunden werden. • Die Lautstärkeregelung muss nach Möglichkeit für Medienton und Mikrofonton getrennt ausgeführt werden. • Eine Gesamtlautstärkeregelung ist zu realisieren.

4.3 Sonstiges

• Die Signalführung des DSP-Layouts ist strukturiert und beschriftet auszuführen. • Vor der Inbetriebnahme der Audiogeräte ist ein einheitlicher und aktueller Softwarestand auf allen Geräten zu realisieren. • Zum Zeitpunkt der Abnahme muss der vom Hersteller aktuell zur Verfügung gestellte Softwarestand auf allen Geräten verwendet werden. • Die Signallaufzeiten sind für die Wiedergabe im Raum zu minimieren. • Die Bild-Ton Lippensynchronität ist für alle Signale zu gewährleisten

4.4 Audioeinmessung

Die Einmessung und Dokumentation aller Beschallungssysteme erfolgt unter Verwendung einschlägiger Messsysteme wie Pegelmesser, PC-Messsystem, FFT-Analyser mit entsprechender Auswertung der gemessenen Impulsantwort. Gemessen/geprüft und protokolliert werden:

• Nachhallzeit (RT60) der Räume • Phase der einzelnen Lautsprechersysteme • Korrekte mechanische Ausrichtung der Lautsprechersysteme • ggf. elektronische Ausrichtung der Lautsprechersysteme • Frequenzgang der einzelnen Beschallungseinheiten und des Gesamtsystems • Schallpegelverteilung auf der gesamten Hörfläche • Sprachverständlichkeitsindex STI auf der gesamten Hörfläche

Anschließend sind die Messwerte entsprechend den untenstehenden Vorgaben zu optimieren. Die oben genannten Messungen sind aus mindestens einem Messpunkt je 10 m2 Raumgrundfläche zu ermitteln. Die Messpunkte sind in CAD in den Grundrissplänen einzutragen. Die Einzelwerte der Messungen sind in einer elektronischen Tabelle zu dokumentieren.

Insbesondere sind die Verfahren und Vorgaben der DIN 18041 zu beachten und umzusetzen. Die zulässigen Parameter sind:

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4.4.1 Frequenzgang

Entsprechend den Angaben der jeweils geforderten Lautsprechersysteme +/- 3 dB über die gesamte Hörfläche im Frequenzbereich zwischen 60 Hz und 17 kHz mit Oktavbandglättung, angepasst an die Nachhallzeit des Raums für Musik und Sprache.

4.4.2 Schallpegel

Schallpegel +/- 3 dB über die gesamte Hörfläche, Messung mit Sprachersatzrauschen als L . (A-bewerteter Aeq Mittlungspegel).

4.4.3 Sprachverständlichkeit

STI Mittelwert > 0,65, kein Wert unter 0,5. Die Sprachverständlichkeit ist als STI ohne Störschallpegel und mit Maskierung für den min. zu erreichenden Sprachsignalpegel (L ) von 85 dB zu berechnen. Aeq A

Die Messung ist in elektronischer Tabellenform (*.XLS Dateiformat) in Einzel- und Summenwerten zu dokumentieren und dem Fachplaner zur Prüfung unmittelbar nach der Messung zu übergeben. Der AG behält sich vor, durch den Fachplaner oder andere Dritte eine Kontrollmessung vornehmen zu lassen.


Ort / Datum Stempel / Unterschrift Auftragnehmer

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